14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen wird 
geachtet und die Mitbestimmung aktiv gefördert. Durch die Unterstützung und Zusammen-
arbeit mit unserem Betriebsrat setzen wir die diesbzgl. Normen der Mitbestimmung 
organisatorisch um. Durch die Beteiligung unserer Beschäftigten bei Investitions-
entscheidungen und organisatorischen Veränderungen erhöhen wir die Akzeptanz für 
Maßnahmen und die Identifikation mit dem Unternehmen. 

Die bmu & bmm gewährleisten als Arbeitgeber die Arbeitssicherheit und den 
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen und branchenspezifischen 
Bestimmungen und unterstützen die ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der 
Arbeitsumgebungen. Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und 
Gesundheitsschäden werden umgesetzt. Zugleich wird erwartet, dass unsere Beschäftigten 
eigenverantwortlich handeln und die Bestimmungen einhalten. Insbesondere wird allen 
neuen Beschäftigten und zeitweisen Beschäftigten in allgemeiner Form und an den 
jeweiligen Arbeitsplätzen eine Sicherheitsunterweisung gegeben und über mögliche 
Gefahren aufgeklärt. Dies gilt auch für Beschäftigte, die den Arbeitsplatz innerhalb des 
Betriebes wechseln. Eine Sicherheitsfachkraft koordiniert alle arbeitssicherheitsrelevanten 
Belange und mindestens ein Sicherheitsbeauftragter je Betriebsteil hilft unterstützt durch 
externe Sachverständige und die zuständige Berufsgenossenschaft bei der Umsetzung. 

Darüber hinaus achtet die bmu & bmm auf eine optimale Gestaltung und Ausstattung der 
Arbeitsplätze für ergonomisches Arbeiten, sowie für die Entlastung der älteren Arbeitskräfte 
bei körperlich schweren oder/und monotonen Arbeiten. Zudem gestalten wir unsere Büro- 
und Produktionsstätten möglichst behindertengerecht. 

Die bmu & bmm vergüten die Arbeitsleistung nach geltenden gesetzlichen und betrieblichen 
Bestimmungen. Gesetzliche Sozialleistungen werden ausnahmslos gewährt, freiwillige 
Sozialleistungen werden umfangreich angeboten und gehören zu unserem Selbstverständnis 
von sozialer Verantwortung eines Familienunternehmens.  

Eine weitere Beteiligung der Belegschaft an der Unternehmensgestaltung findet 
beispielsweise durch das Gestalten der Mitarbeiterzeitung durch unsere Auszubildenden 
statt. Besonders Nachhaltigkeitsthemen werden in diesem Rahmen angesprochen, vermittelt 
und durch Mitarbeiterinterviews die Kommunikation verschiedener Themenschwerpunkte im 
Unternehmen gefördert. 

Besondere negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte durch unsere Geschäfts-
tätigkeit sind uns nicht bekannt. Unsere Produktion ist mit zwei Werken an einem Standort in 
Deutschland gebündelt. Wir können somit sehr gut sicherstellen, dass deutsches Recht 
eingehalten wird. Ebenso sind unsere Kunden zum größten Teil in Deutschland und ein 
kleinerer Teil in der EU ansässig, sodass auch bei unseren Kunden deutsche Standards 
bzw. EU-Standards eingehalten werden. 

Durch die beschriebenen Aspekte bewerten wir unsere Maßnahmen und Anstrengungen zur Sicherstellung der Arbeitnehmerrechte für ausreichend und haben uns keine weiteren Ziele sowie deren Erreichung festgelegt.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Es ist Teil unserer Unternehmensphilosophie, dass die Beziehungen zwischen Geschäfts-
führern, Führungskräften und Beschäftigten auf allen Ebenen, in allen Gesellschaften, 
Standorten und Betriebsteilen von gegenseitigem Respekt, Offenheit, Ehrlichkeit und dem 
gemeinsamen Verständnis für vertrauensvolle Zusammenarbeit geprägt sind und geleitet 
werden. Die Diskriminierung von Beschäftigten in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt für 
Benachteiligungen oder Stigmatisierungen beispielsweise aufgrund von Geschlecht, Rasse, 
Hautfarbe, Behinderung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller 
Orientierung. Selbstverständlich sind diese Vorgaben auch in unserer Unternehmens-
richtlinie fest verankert und Verstöße mit klaren Maßnahmen belegt.  

Wir unterstützen auch benachteiligte Mitglieder unserer Gesellschaft. Wir bevorzugen bei der 
Beschaffung Behindertenwerkstätten und setzen uns die Übererfüllung der verordneten 
Behindertenquoten als Ziel.  

Wir geben außerdem regelmässig jungen Menschen mit Migrationshintergrund die Chance 
zu Praktika oder zum Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis. Wir respektieren und fördern 
die Integration unterschiedlicher Kulturen und Religionen. Unsere Führungskräfte sind 
angehalten, diese Linie aktiv zu unterstützen. Unsere diesbzgl. Bemühungen münden in 
einem stetig wachsenden Anteil von Flüchtlingen und Immigranten an unserer Belegschaft. 

Konkrete Ziele bzw. Kennzahlen haben wir in diesem Kontext noch nicht festgelegt. Aktuell 
halten wir unsere gelebte soziale Unternehmenskultur im Familienbetrieb für ertragreicher 
als vorgegebene Quoten oder andere Werkzeuge zur Förderung der Chancengleichheit. Bei 
der Bezahlung erfolgen leistungsorientierte Vergütungsbestandteile in Absprache mit 
unseren Beschäftigten. Sie tragen zur Fairness, Leistungsbereitschaft und Motivation bei und 
haben stets im Einklang mit unserer sozialen Verantwortung für die Belegschaft zu stehen.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Bisher haben wir kein betriebsübergreifendes Fortbildungskonzept vorgegeben, so 
dass die Mitarbeiter eigenverantwortlich und individuell Fortbildungen wahr-
genommen haben. Diese Eigeninitiative wird durch das Unternehmen begrüßt und 
organisatorisch und finanziell gefördert. 

Eine firmeneigene Bibliothek wird stetig vergrößert. Vorschläge für fachbezogene 
Anschaffungen von Beschäftigten und Auszubildenden werden ausnahmslos 
umgesetzt. 

Klassische Formen der Fortbildung werden derzeit durch digitale Inhalte ergänzt oder 
sogar abgelöst. Durch Aufbau einer elektronischen Fortbildungsbibliothek werden 
Beschäftigte gezielt zur digitalen Fortbildung animiert. Vorgesetzte und Fortbildung-
Scouts selektieren den stetig wachsenden digitalen Ausbildungsmarkt nach 
Angeboten, die für die Belegschaft interessant sein könnten. 

Unser Ziel ist es diese elektronische Fortbildungsbibliothek neben unserer physischen Fachbiblothek stetig weiter zu entwickeln und zu vergrößern bzw. immer aktuell zu halten. Dies sehen wir als dauerhafte Aufgabe an, für die wir keinen Endpunkt festlegen. Ein wesentliches Risiko sehen wir durch eine vermindertes Zeitkapital für Fortbildungen bei hoher Auftragslage. Aus diesem Grund sehen wir die Flexibilität der digitalen Mitarbeiterfortbildung als eine Maßnahme, dieses Zeitrisiko zu mindern.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator EFFAS S03-01
Altersstruktur und -verteilung (Anzahl VZÄ nach Altersgruppen). Link

Anzahl Mitarbeiter ü 60 16 Mitarbeiter
Anzahl Mitarbeiter 50-60 Jahre 82 Mitarbeiter
Anzahl Mitarbeiter 40-50 Jahre 31 Mitarbeiter
Anzahl Mitarbeiter 30-40 Jahre 19 Mitarbeiter
Anzahl Mitarbeiter 20 - 30 Jahre 24 Mitarbeiter
Anzahl Mitarbeiter u 20  0 Mitarbeiter

Leistungsindikator EFFAS S10-01
Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Link

Anzahl weibliche Mitarbeiter 12 Mitarbeiter
Anzahl männliche Mitarbeiter 160 Mitarbeiter

Leistungsindikator EFFAS S10-02
Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen. Link

ca. 18%

Leistungsindikator EFFAS S02-02
Durchschnittliche Ausgaben für Weiterbildung pro VZÄ pro Jahr. Link

Diese Zahl wird von uns als Betriebsgeheimnis gewertet und daher nicht von uns veröffentlicht.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Wir respektieren die grundlegenden Menschenrechte, wie sie in der „Universal Declaration of  Human Rights“ von den Vereinten Nationen 1948 definiert wurden und wir halten uns an die  Sanktionen der UN und EU. Wir respektieren ferner die Grundsätze der 1998  verabschiedeten Erklärung der International Labour Organization (ILO) über grundlegende  Prinzipien und Rechte bei der Arbeit in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und  Gepflogenheiten. http://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--en/index.htm 

Diese Verpflichtung ist ebenfalls in unserer Unternehmensrichtlinie verankert. Risiken bzgl.  der Einhaltung von Menschenrechten ergeben sich durch unsere interne Geschäftstätigkeit aus diesem Grund nicht. Lieferanten und Subunternehmer bewerten wir im Hinblick auf den Einsatz von Kinder- oder Zwangsarbeit. Fehlen öffentliche Selbstverpflichtungen oder haben wir Zweifel, dass unsere diesbzgl. Standards eingehalten werden, stellen wir Recherchen anhand einer von uns definierten „Richtlinie gegen Kinderarbeit“ an. Bestätigen sich Verdachtsmomente, sieht die Richtlinie definierte Folgemaßnahmen vor, die auch eine Beendigung der Geschäftsverbindungen beinhalten.

Weitere Ziele zur Einhaltung der Menschenrechte haben wir nicht, da wir die grundsätzliche, uneingeschränkte Einhaltung der Menschenrechte als Voraussetzung aller unserer Geschäftstätigkeiten festgelegt haben.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator EFFAS S07-02 II
Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind. Link

0%


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Eine übergeordnete Strategie und kennzahlengestützte Quantifizierung haben wir für den 
Beitrag zum Gemeinwesen bisher nicht entwickelt. Allerdings können wir feststellen, dass wir 
durch unsere langjährige regionale Verwurzelung durch diverse Maßnahmen einen Mehrwert 
für die Region schaffen. So kooperieren wir mit der IHK sowie der Gesamtschule in Hörstel 
und unterstützen gemeinnützige u. caritative Organisationen und Projekte insbesondere für 
Kinder im näheren und weiteren Umfeld. Zudem engagieren wir uns inhaltlich und finanziell 
für eine Organisation des tertiären Bildungssektors unserer Branche. 

In Hörstel und Umgebung unterstützen wir insbesondere den Jugendsport durch Trikots 
Sponsoring, Gerätschaften und Zuschüssen für Ausstattungen und Veranstaltungen sowie 
die lokale Feuerwehr und zahlreiche kleinere gemeinnützige Initiativen unserer Mitbürger 
durch finanzielle Zuwendungen. 

Wir würdigen zudem explizit soziales Engagement unserer Beschäftigten und unterstützen 
deren Bemühungen i.d.R. auch finanziell.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18



19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Eine konkrete politische Einflussname der bmu und bmm findet in keiner Weise statt. Wir sind förderndes Mitglied des Verbandes der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Westfalen-Lippe e.V. (VHK) und der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM). Hierüber findet durch unser Unternehmen ebenfalls keine politische Einflussnahme statt, da der Verband eher als Informationsplattform innerhalb der Branche genutzt wird. Relevante politische Gesetzgebungsverfahren haben wir ebenfalls nicht beeinflusst. Parteispenden werden durch unser Unternehmen nicht getätigt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator EFFAS G01-01
Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz. Link

0%


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Bei allem was wir tun, ist die Einhaltung von geltenden Gesetzen, Bestimmungen, internen 
Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen unser oberstes Gebot. Auf Klagen, 
Gerichtsverfahren oder Ermittlungen, die uns betreffen, wird zum Schutze der Unternehmen 
und Verantwortlichen zügig und angemessen reagiert. Beschäftigte, denen in einer 
geschäftlichen Angelegenheit eine Klage, ein sonstiges Gerichtsverfahren oder eine 
Ermittlung droht, haben sich unverzüglich mit der Geschäftsführung in Verbindung zu setzen. 

Zur Prävention von Korruption haben wir in unserer Unternehmensrichtlinie folgende 
Themen verankert:  

Antikorruptionsgesetze:  
Vorgabe und Sensibilisierung zur strengen Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur 
Bekämpfung von Korruption sowie der Maßgabe, alles zu unternehmen, um Betrug, Untreue 
oder sonstige Korruptionsstraftaten zu verhindern. 

Annahme von Geschenken: 
Annahme von Sachzuwendungen über den Standard „normaler“ Werbegeschenke hinaus 
sind in unserem Unternehmen unzulässig. „Normale“ Werbegeschenke werden im Einkauf 
hinterlegt und an die gesamte Belegschaft verlost. 

Geldwäsche und Schwarzarbeit: 
Über die strikte Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften hinaus sind Bargeschäfte nur im 
Ausnahmefall und gesetzeskonform dokumentiert zulässig. 
Negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Bekämpfung von Korruption 
können wir nicht feststellen. 


Die vorgenannten Maßnahmen haben wir in unserer Unternehmensrichtlinie verankert. Aufgrund unserer Geschäftstätigkeit (ausschließlich B-to-B-Geschäfte mit entsprechenden weiter zu verarbeitenden Produkten) und durch unsere langjährigen Geschäftsbeziehungen sehen wir keinerlei Risiken für Korruption oder Bestechung.

Unser Warenverkehr und Zahlungsverkehr erfolgt zentralisiert, kontrolliert und ausschließlich systemgestützt oder beleggebunden. Jeder Wareneingang und -ausgang erfolgt aufgrund klar definierter Geschäftsvorfälle mit vertraglich vereinbarten Preisen und Konditionen. Sowohl der Wareneingang als auch der Warenausgang erfolgt gegenüber externen Logistikdienstleistern systemgestützt und beleggebunden. Auch aufgrund unserer kontrollierten und standardisierten Prozesse im Waren- und Zahlungsverkehr sehen wir keine diesbzgl. Risiken.

Für neue Geschäftsverbindung wird der Rechtsträger über die Umsatzsteuer-ID überprüft, ob eine Teilnahme am umsatzsteuerlichen Warenverkehr in der EU erfolgen kann.

Compliance-Themen liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator EFFAS V01-01
Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen. Link

keine Ausgaben

Leistungsindikator EFFAS V02-01
Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index unter 60. Link

<1%