14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
applied technologies ist ausschließlich in Deutschland tätig. Die geltenden Gesetze in Deutschland und der EU werden ausnahmslos eingehalten. Wir beschäftigen nur fest angestellte Mitarbeiter:innen in Voll- und Teilzeit. Die geringe Fluktuation zeigt die hohe Zufriedenheit. Wir schätzen die Meinungen der Mitarbeiter:innen und sind davon überzeugt, nur im Team exzellente Leistungen erbringen zu können. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege kennzeichnen die Zusammenarbeit, die durch Offenheit, Fairness, Mitsprache und Wertschätzung gekennzeichnet ist.
Die Beteiligung und Information der Mitarbeiter:innen über die aktuelle Unternehmensentwicklung und neue Themenfelder wird durch die gemeinsame Diskussion auf den verschiedenen Jour-Fixe- und dem Jahres-Meeting sichergestellt. Die Themen der Nachhaltigkeit gehen in unsere Meeting-Struktur ein.
Alle Mitarbeiter:innen arbeiten mit Zeiterfassung und Gleitzeit. Die Büro- und Computerausstattung ist ergonomisch und technisch auf dem neuesten Stand.
Wir werden ab 2021 schrittweise eine Reihe weiterer Angebote für die Mitarbeiter:innen umsetzen, wie beispielsweise:
- individueller Check der Ergonomie am Arbeitsplatz mit Tipps für Verbesserungen (geplant für 2021/22)
- Schulungen am Arbeitsplatz zur Stärkung des Rückens und der Stressbewältigung (Start März 2021)
- sukzessive Umstellung der Lebensmittel im Büro auf Bio-, Tradefair- und Unverpackt-Produkte (bereits in der Umsetzung)
- regelmäßige Dialoge, Informationen und Tipps z.B. zur Vermeidung von Ressourcenverschwendung im Büro und zu Hause, zum Klimaschutz, zur Gesundheitsförderung, zu unseren Zielen und deren Erreichungsgrad, Ergebnisse der Maßnahmen und Feedback auf unsere Berichterstattungen (bereits in der Umsetzung)
Wir investieren in die Bildung der Mitarbeiter:innen mit einem persönlichen Weiterbildungsprogramm, das stetig den Entwicklungen neuer Softwareprodukte und Methodenkompetenzen angepasst wird.
Die zunehmenden Tätigkeiten im Home-Office fördern einerseits die Work-Life-Balance der Mitarbeiter:innen andererseits reduziert sie die persönlichen Kontakte. Dieses Spannungsfeld gleichen wir durch zusätzliche digitale Angebote aus, wie z.B. wöchentliche Jour Fixe-Meetings und tägliche Projekt-Absprachen, Escape-Rooms, Kaffeerunden, Tippgemeinschaften und Kollegen-„Speed-Datings“ (Start 2020).
Die Beschäftigten haben das gesetzliche Recht auf Organisation und Versammlung. Ein Betriebsrat wurde bisher nicht gegründet.
Aus der Geschäftstätigkeit als IT-Dienstleister in Deutschland ergeben sich keine Risiken, die sich negativ auf die Arbeitnehmerrechte auswirken könnten.
Durch die regelmäßigen Gespräche mit den Mitarbeitern erhalten wir das Feedback zu den neuen Angeboten und damit verbundenen Zielen und nutzen die Dialoge zur Ermittlung neuer Ideen und Maßnahmen. Diese fließen in den Nachhaltigkeitsbericht 2022 ein.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die Entlohnung der Mitarbeiter:innen erfolgt außertariflich. Sie orientiert sich nach der Ausbildung, Tätigkeit, Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Weiterentwicklung im Unternehmen. Es wird kein Unterschied zwischen den Geschlechtern gemacht. Wir bieten bereits eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie in Kriterium 14 beschrieben, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Unser Team weist eine breite Altersstruktur von 19 bis 59 Jahre auf. Das Durchschnittsalter liegt bei 40 Jahren.
Bei der Auswahl neuer Mitarbeiter:innen spielen Nationalität, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Alter, Handicaps oder familiäre Verhältnisse keine Rolle. applied technologies hat seinen Hauptsitz in Essen und eine Niederlassung in Berlin. Sowohl das Ruhrgebiet als auch Berlin waren schon immer bunt und ein „Melting Pott“ der Nationalitäten. Das zeigt sich auch in der nationalen Vielfalt in unserem Unternehmen. Zum Berichtsjahr sind in unserem Unternehmen fünf Nationalitäten vertreten. Wir rücken die Diversität in unserem Unternehmen stärker in den Fokus und planen u.a. die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt bis zum Folgebericht. applied technologies zeichnet sich durch flache Hierarchien aus. Die Verteilung der Geschlechter in Führungspositionen spiegelt das Verhältnis der Geschlechter im Unternehmen gleichberechtigt wider. Wir halten weiter an diesem Ziel fest.
Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz ist unser Anspruch eine 100%-Zielerreichung, die wir bis dato immer erreicht haben. Dies sehen wir als Bestätigung unserer bisherigen Maßnahmen und guten Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern:innen.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Bildung und Weiterbildung sind uns ein wichtiges Anliegen. Sie erfolgt durch Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Übernahme neuer Projekte oder Aufgaben. Mit jedem/r Mitarbeiter:in erstellen wir individuelle Entwicklungspläne, die die fachliche und methodische Weiterqualifizierung und Zielsetzungen beinhalten. (siehe auch Kriterium 4)
Regelmäßig nehmen Mitarbeiter:innen an Softwareschulungen der Hersteller teil, um ihr Fachwissen an neuen oder weiterentwickelten Softwarelösungen zu erweitern und in die Organisation einzubringen. In der Regel schließen diese Schulungen mit Abschlussprüfungen ab, sodass die Weiterentwicklung und der Wissenstransfer nachweislich sichergestellt werden kann. Dieses Konzept der individuellen Förderung unserer Mitarbeiter realisieren wir bereits langjährig erfolgreich und stufen damit die Folgen und Risiken der demografischen Entwicklung als nicht wesentlich ein.
Schulungen zum Datenschutz und sicheren Umgang mit Daten sind von besonderer Bedeutung. Diese finden regelmäßig statt, wie auch Schulungen für Beschäftigte mit Sonderfunktionen z.B. als Ersthelfer und Datenschutzbeauftragter.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Die Notwendigkeit eines Managementsystems oder Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist aufgrund der Anzahl der Beschäftigten und der Geschäftstätigkeit als Dienstleister nicht gegeben.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Wir investieren in Bildung bei jedem/r Mitarbeiter:in, unabhängig von der Hierarchiestufe, Position, Alter oder Geschlecht. Die Stundenanzahl der Weiterbildung wird individuell geplant. Sie richtet sich nach der Aufgabenstellung und -entwicklung sowie der persönlichen Bereitschaft.
Im Berichtsjahr betrug die Anzahl Stunden für Weiterbildung insgesamt 3.884. Der Durchschnitt pro Person lag bei 111 Stunden. Insgesamt haben 14 Mitarbeiter:innen an externen Schulungen teilgenommen
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
in %
i: Anteil Frauen 18 %
Anteil Männer 82 %
ii: unter 30 Jahre: 23 %
30-50 Jahren: 46 %
über 50 Jahre: 29 %
iii: Minderheiten/schutzbedürftige Personen/Personen mit Handicaps 1
iv. Anzahl Auszubildende 7
v. Anzahl Staatzugehörigkeiten 5
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Zu den Grundprinzipien von applied technologies zählen Fairness, Wertschätzung und respektvoller Umgang. Wir dulden keine Form von Ausbeutung, Zwangs- oder Kinderarbeit oder andere Formen von Menschenrechtsverletzungen. Dies bestätigen wir den Kunden in der Zusammenarbeit.
Ebenso erwarten wir von unseren Lieferanten, Dienstleistern und Geschäftspartnern, dass sie
- sich zur Achtung der Menschenrechte verpflichten,
- die Verletzung der Rechte anderer vermeiden,
- daran arbeiten, jegliche Einschränkung der Menschenrechte, an denen sie beteiligt sind, nachzugehen.
Die Lieferanten und Dienstleistungen stammen überwiegend aus der Region bzw. Deutschland. Hier sind aufgrund der Rechtssicherheit und Art der Geschäftsbeziehungen keine Risiken in Bezug auf die Verletzung der Menschenrechte zu erwarten. Ebenso schaffen die strengen deutschen Gesetze sowie die europäische Menschenrechtskonvention einen völkerrechtlich verbindlichen Grundrechteschutz, um Menschenrechte im privaten und im beruflichen Umfeld zu wahren.
Die zum Teil globalen Anbieter von Standard-Softwarelösungen verfügen über eine zumeist Unternehmens-individuelle Menschenrechts-Policy und verpflichten sich zu deren Umsetzung. Die Risiken für Verletzungen der Menschenrechte in Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit laufen auch hier gegen Null.
Gleichwohl sind wir uns allgemeiner Risiken in der Entwicklung der Digitalisierung und Softwareentwicklung wie z.B. Konsolidierungen, Gesichtserkennung, KI, Big Data und Datenschutz bewusst und beobachten sehr genau deren Entwicklungen sowie mögliche Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit/-beziehungen, Mitarbeiter:innen, Kunden und Geschäftspartner und erarbeiten im Bedarfsfall umgehend Lösungen dafür.
Die Mitarbeiter*innen sind dazu aufgefordert Verletzung von Menschenrechten umgehend an die Geschäftsführung zu adressieren. Uns sind bis dato keine Verletzungen der Menschenrechte weder bei uns noch bei unseren Lieferanten, Kunden oder Geschäftspartnern bekannt oder benannt worden. Dieses Ziel hat selbstverständlich weiterhin Bestand.
Die verantwortungsvolle Unternehmensführung und Achtung der Menschenrechte sind uns ein besonderes Anliegen. Wir planen den Beitritt zum Global Compact Netzwerk Deutschland bis 2022. Weitere Maßnahmen sind in den Leistungsindikatoren beschrieben.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Es gab im Berichtszeitraum keine erheblichen Investitionsvereinbarungen.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Wir sind ausschließlich bundesweit tätig. Der Hauptsitz ist in Essen und eine Niederlassung in Berlin. Eine zusätzliche Bewertung mit formellen Verfahren zur Prüfung der Betriebsstätten auf Menschenrechtsaspekte findet nicht statt. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet zu gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens und der Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Menschenrechte.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Wir arbeiten mit einer überschaubaren Anzahl von Lieferanten und Dienstleistern bereits langjährig vertrauensvoll zusammen. Für die Prüfung neuer Lieferanten erweitern wir die Checkliste, um soziale und ökologische Kriterien.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Eine regelmäßige Prüfung der bestehenden Lieferanten und Dienstleister erfolgt nur zum Teil. Diese kommen aus der Region bzw. der EU oder sind global agierende Unternehmen mit entsprechenden Compliance- und Code of Conduct-Policies. Wir werden die Lieferanten auf Statements zu Menschenrechten und soziale Auswirkungen in der Lieferkette prüfen und dieses Thema in den verschiedenen Dialogen ansprechen.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
applied technologies ist seit nunmehr 15 Jahren Ausbildungsbetrieb mit hervorragendem Ruf in der IT-Branche und bei der IHK. Jedes Jahr bieten wir Jugendlichen die Chance, eine Ausbildung zum Fachinformatiker:in für Anwendungsentwicklung und Systemintegration oder Informatikkaufmann:frau zu beginnen.
Wir unterstützen den Fachbereich Software und Systemtechnik an der Fachhochschule Dortmund und den Fachbereich Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Ruhr West in Verbindung mit Praxisanteilen bei applied technologies im Rahmen eines duales Studiums.
Seit vielen Jahren kooperieren wir mit Essener Schulen und stellen Praktikumsplätze zur Verfügung.
Mit der Teilnahme am Girls‘ Day möchten wir insbesondere Frauen einen Einblick in unsere Arbeit geben und sie in der Auswahl des Berufes unterstützen.
Mitte Januar 2020 hat applied technologies die „Ruhrgebiet Power Apps & Power Automate User Group” ins Leben gerufen. Die User Group ist eine Anlaufstelle zum Lernen und Support von Microsoft Power Apps, Power BI und Power Automate. Den Mitgliedern bieten wir die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Experten aus der Region, aber auch weltweit. Wir schaffen eine Community im Ruhrgebiet, die den Mitgliedern hilft, ihr Wissen, ihr Netzwerk und ihre Erfahrung mit der Power Platform zu erweitern.
Des Weiteren unterstützen wir regionale Sportvereine, Maßnahmen zur Jugendförderung und Kultureinrichtungen. Dafür stellen wir jährlich ein festes Budget zur Verfügung.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Aus Gründen des Wettbewerbs und der Vertraulichkeit werden diese Informationen nicht veröffentlicht.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
applied technologies verzichtet auf jedwede Art von Lobbyarbeit, Spenden an und die Unterstützung von politischen Parteien oder Personen. Gleichwohl begrüßen wir das private Engagement in demokratischen Parteien, unterstützen dies jedoch in keinerlei Form.
Wir sind Mitglied im VKU-Förderverein – Verband kommunaler Unternehmen und BVMW Bundesverband mittelständischer Wirtschaft.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Gesetze und Vorschriften zu befolgen, ist die Basis wirtschaftlichen Handelns. Wir erfüllen jederzeit die geltenden rechtlichen Pflichten und Vorgaben und handeln nach ethischen Grundsätzen. Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Mitarbeiter:innen ist durch Fairness und Offenheit geprägt. Im Mittelpunkt steht die langfristige Zusammenarbeit.
Bestechung oder Vorteilsnahme, egal welcher Form, lehnen wir ab. Einen Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften und ethisches Handeln gab es bis dato nicht.
Bis Ende 2022 werden wir eine Compliance-Richtlinie aufstellen und haben aktuell folgende Richtlinien für die Sicherstellung von gesetzeskonformem Verhalten: Wir arbeiten nach dem „Vier-Augen“-Prinzip bei allen Geschäftstätigkeiten. Kundenaufträge und Investitionen werden ausschließlich von der Unternehmensführung abgeschlossen. Die intensive Nutzung von Softwarelösungen für die internen Prozesse und die kleinen Teams sichern eine hohe interne Transparenz. Wir besprechen mit jedem/r Mitarbeiter:in in der Einarbeitungsphase die Formen und „Grauzonen“ der Korruption sowie unsere ablehnende Haltung und Regeln dazu. Unser Ziel ist, dass sich die Mitarbeiter:innen in korruptionskritischen Situationen auf ihre eigene Urteilskraft verlassen können. Es besteht für die Mitarbeiter eine sofortige Informationspflicht über rechtskritische oder rechtswidrige Situationen. Ansprechpartner sind die Geschäftsführer.
Unsere Lieferanten und Kunden verfügen i. d. R. über Compliance- und Code of Conduct-Richtlinien, die wir vollumfänglich einhalten. Risiken in Bezug auf Korruption und Bestechung, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit bzw. Dienstleistung ergeben könnten, stufen wir daher nicht als wesentlich ein.
IT- und Datensicherheit ist uns besonders wichtig und ein fortlaufender Prozess, der stetig angepasst und verbessert wird. Die Mitarbeiter:innen werden regelmäßig für dieses Thema sensibilisiert. Bei Softwaresimulationen arbeiten wir grundsätzlich nicht mit kundenindividuellen und personenbezogenen Daten, um eine maximale Datensicherheit garantieren zu können. Wir prüfen unsere Prozesse, identifizieren kritische Systeme sowie potenzielle Schwachstellen und beseitigen diese. Für IT-/Datensicherheit besteht ein Team, das systematisch die Strukturen aufbauen und ein Erfolgscontrolling betreiben wird.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
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Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Wir haben zwei Standorte. Diese wurden geprüft und keine Risiken ermittelt.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Es liegen weder Verdachts- noch bestätigte Korruptionsfälle vor.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Es liegen keine Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften vor.