14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Einhaltung von Standards zu Arbeitnehmerrechten
Die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen haben für unser Unternehmen höchste Priorität. Die geltenden deutschen Gesetze zum Schutz von ArbeitnehmerInnen liegen allen Arbeitsverhältnissen zugrunde. Als BeraterInnen im Bereich der Arbeitssicherheit bzw. des Arbeitsschutzes sind wir permanent in die Ermittlung von Änderungen und Neuerungen von Rechtsgrundlagen, von internationaler bis hin zur Ebene kommunaler Pflichten, eingebunden. Dabei geben wir Anforderungen an unsere Kunden weiter und gehen auch hier mit gutem Beispiel voran. Die Einhaltung der Rechte der ArbeitnehmerInnen besprechen wir intern z.B. bei Klausurtagungen und Teammeetings. Über unseren internen Newsletter, welcher quartalsweise erscheint, werden unsere MitarbeiterInnen über Rechtsänderungen im Arbeitsschutz informiert. Sie werden durch die Geschäftsführung und Teamleitungen darauf sensibilisiert, sich an das Arbeitszeitengesetz zu halten. Außerdem tragen wir durch den Newsletter dazu bei, dass aktuelle Standards zum Arbeitnehmerrecht bei unseren KundenInnen sowie bei unseren MitarbeiterInnen bekannt sind. Extern schulen wir unsere AnsprechpartnerInnen in Unternehmen zu neuen und geänderten rechtlichen Anforderungen auf Betriebsebene und agieren dahingehend als Vorbildfunktion für unsere KundenInnen

Um uns intern wie auch extern den Überblick im komplexen und dynamischen Themenfeld verschiedenster Rechtspflichten zu erleichtern, stellen wir unseren KundInnen eine strukturierte Rechtskatasterlösung zur Verfügung, in der auch eine Zuweisung von Verantwortlichkeiten sowie eine Übersicht noch umzusetzender Maßnahmen enthalten ist. Mithilfe unserer Beratungsleistungen sind wir selbst wie auch unsere KundInnen immer über aktuelle Entwicklungen im Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrecht informiert. Durch diese Bewusstseinsbildung können wir unser angestrebtes Ziel, der Einhaltung der Rechte der ArbeitnehmerInnnen, bereits seit Jahren erfolgreich gewährleisten und dies auch bei unseren Kunden fördern. Außerdem beschreibt zusätzlich das Kriterium 17 die Einhaltung von Standards zu den Rechten der ArbeitnehmerInnen.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit: Förderung der Zufriedenheit der MitarbeiterInnen
Unsere MitarbeiterInnen arbeiten aus dem Homeoffice bzw. bei unseren KundInnen vor Ort und planen ihre Termine selbstständig. Somit besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten und eine optimale Work-Life-Balance herzustellen. Darüber hinaus besteht für alle MitarbeiterInnen die Möglichkeit, die zu leistende Stundenanzahl entsprechend der aktuellen Lebenssituation flexibel und individuell anzupassen. Daneben bietet unser Unternehmen: Beteiligung der MitarbeiterInnen an Veränderungsprozessen
Unsere MitarbeiterInnen werden zu jeder Zeit und bereits im frühen Stadium in Veränderungsprozesse eingebunden. Gesteuert wird die Einbindung über die internen Kommunikationswege, die wir im Rahmen einer Kommunikationsmatrix im EcoStep System verankert haben. Über Regional- und Kompetenzteams sind unsere MitarbeiterInnen darüber hinaus in Strukturen eingebunden, die jederzeit die Möglichkeit der Einbringung von Verbesserungsvorschlägen und Anpassungsbedarf an bestehende interne Prozesse bieten. Im Rahmen flacher Hierarchieebenen ist es somit jedem Mitarbeitenden möglich sich über das Verbesserungsvorschlagswesen zu beteiligen.

Aufgrund der Themenfelder innerhalb unserer Geschäftstätigkeit sind unsere MitarbeiterInnen bezüglich der Bedeutung von Nachhaltigkeit bereits sensibilisiert und können beispielsweise die Wahl des Verkehrsmittels bei Dienstreisen eigenständig auswählen.  

Risiken unserer Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Rechte von ArbeitnehmerInnen
Für unsere Mitarbeitenden ergeben sich aufgrund unserer Geschäftstätigkeit keinerlei Risiken, da sich die MitarbeiterInnen eigenständig organisieren und dahingehend für die Einhaltung der einschlägigen Gesetzgebung selbst verantwortlich sind. Selbstverständlich werden diesbezüglich Kontrollen durch die Geschäfts- und Teamleitung bzw. über Softwarelösungen, beispielsweise in Bezug auf Arbeitszeiten kontrolliert. Wir positionieren uns dabei klar und befürworten die Eigenverantwortlichkeit sowie Selbstdisziplin unserer KollegInnen, um sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern und Führungskräfte aufzubauen. Hierfür sind diese entsprechenden Eigenschaften zwingend notwendig.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengerechtigkeit und Vielfalt im Unternehmen
Bei der HOEPPNER Management & Consultant GmbH entscheiden bereits im Bewerbungsprozess allein die beruflichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften eines potenziellen Mitarbeiters bzw. einer potenziellen Mitarbeiterin über den weiteren Verlauf einer Zusammenarbeit. Alter, Geschlecht und Herkunft oder etwaige Besonderheiten spielen sowohl bei der BewerberInnen-auswahl als auch im Umgang innerhalb des Teams keinerlei Rolle. Dies wird durch die Führungskräfte vorgelebt und ist fest im gesamten Team verankert. Gerade weil sich unser Team landesweit verteilt aufhält, ist dieses kooperative Miteinander essenziell für den Unternehmenserfolg. Infolgedessen wird hier keine konkrete Zielsetzung formuliert, da es sich um eine gelebte Unternehmensphilosophie und kontinuierlich beibehaltende Eigenschaften handelt. 

Bezahlung und „Work-Life-Balance“ unserer MitarbeiterInnen
In unserem Unternehmen gilt eine Entlohnung nach Tarif, das heißt Männer und Frauen werden bei uns gleichberechtigt bezahlt. Besonderer Einsatz für das Unternehmen wird durch einen umsatzrelevanten Bonus belohnt.  

In Teilzeit zu arbeiten ist bei uns kein Problem und dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn es die familiäre Situation erfordert, kann die Arbeitszeit flexibel angepasst werden. Für unsere MitarbeiterInnen besteht außerdem selbstverständlich die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen sowie die Arbeitsstundenzahl zu reduzieren, um familiären Verpflichtungen besser nachkommen zu können. Gleichzeitig arbeiten bei der HOEPPNER Management & Consultant GmbH aber auch Teilzeitkräfte in Führungspositionen, z.B. als KompetenzteamleiterInnen. Dies ist unter anderem möglich, da viele Meetings über Videokonferenzen aus dem Homeoffice durchgeführt werden. An dieser Stelle handelt es sich ebenso um eine gelebte Unternehmensphilosophie, weshalb keine konkreten Zielsetzungen formuliert werden.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die Achtung und Förderung des Wohlbefindens und der Interessen sowie die Weiterentwicklung unserer MitarbeiterInnen sind zentrale Themen unserer Unternehmensphilosophie. In regelmäßig stattfindenden Entwicklungsgesprächen werden gemeinsam mit Führungskräften und MitarbeiterInnen individuelle Stärken und Potentiale besprochen. Hier haben unsere Mitarbeitenden auch die Möglichkeit, persönliche Anliegen anzusprechen und Wünsche zu äußern. Dies ermöglicht einerseits eine kontinuierliche Weiterentwicklung der bzw. des Mitarbeitenden, andererseits werden eigene Interessen gefördert und das Team gestärkt, sodass jede und jeder Einzelne einen persönlichen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten kann.  

Bildung und Weiterbildung
Ziel ist die Sicherstellung der höchsten Qualifikation unserer MitarbeiterInnen. Hierzu haben wir unsere Potentiale sowie notwendige bzw. fällige Schulungen in einer Wissens- und Schulungsmatrix verankert, die kontinuierlich gepflegt und nachverfolgt wird. Dabei werden interne Schulungen innerhalb des Teams genauso genutzt wie externe Aus- und Weiterbildungen. Mithilfe der Wissens- und Schulungsmatrix wird die Zielerreichung bezüglich der Ermöglichung von (Weiter-)Bildungsmöglichkeiten überprüft und konkret sichergestellt. In 2020 konnten alle geplanten Schulungen durchgeführt werden.  

Unsere MitarbeiterInnen haben außerdem jederzeit die Möglichkeit, ihren Qualifizierungsbedarf bei ihren TeamleiterInnen anzumelden und entsprechende Schulungen zu absolvieren. Umgekehrt wird auch von der Führungsebene auf Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden hingewiesen. Unser Ziel ist es dabei unter anderem auch, durch die fortlaufende Weiterqualifikation die Zufriedenheit unserer MitarbeiterInnen zu gewährleisten.  

Gesundheitsmanagement
Das Wohl unserer MitarbeiterInnen liegt uns am Herzen. Daher haben wir uns als Ziel für 2021 gesetzt, für alle unsere MitarbeiterInnen eine betriebliche Krankenzusatzversicherung abzuschließen. 

Digitalisierung
Im Zuge der Digitalisierung ist ein schneller und unkomplizierter Austausch zwischen MitarbeiterInnen an verschiedenen Standorten möglich. Durch das Homeoffice ist es den Mitarbeitenden außerdem möglich, dort zu leben und zu arbeiten, wo sie möchten, bzw. wo ihr Lebensmittelpunkt bereits verankert ist.  

Umgang mit Herausforderungen des demografischen Wandels
Unser interdisziplinäres Team setzt sich aus verschiedenen fachlichen Hintergründen und Erfahrungsstufen zusammen, von AbsolventInnen bzw. sogar Studierenden, die neben dem Studium erste Erfahrungen sammeln, bis hin zum Senior Consultant mit jahrzehntelanger Erfahrung als Projektingenieur bzw. Projektingenieurin.   Die Förderung unserer Nachwuchskräfte ist ein wichtiger Baustein, um im Nachgang langfristige Arbeitsverhältnisse zu generieren. Insgesamt setzt sich das Team aus MitarbeiterInnen mit verschiedensten Qualifikationen, Fähigkeiten und Fachkenntnissen zusammen. Dadurch hat jede/r MitarbeiterIn auch die Möglichkeit, über seinen bzw. ihren Tellerrand hinauszublicken und neue Themenfelder zu bearbeiten.  

Risiken unserer Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Qualifizierung
Unsere MitarbeiterInnen werden dazu aufgefordert und unterstützt, Qualifizierungsbedarf zu melden. Durch einen regelmäßigen Austausch wird somit sichergestellt, dass unsere MitarbeiterInnen über mögliche Qualifizierungen informiert werden. Diesbezüglich gibt es also keine Risiken, welche sich aus unserer Geschäftstätigkeit ergeben.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

SRS 403-9
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI):Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen 
SRS 403-10
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen      

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

 
SRS 403-4
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz  

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

SRS 404-1
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen    

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

SRS 405-1






Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität    

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

SRS 406-1
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle      


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Einhaltung von Menschenrechten
Die Sicherstellung der Wahrung von Menschenrechten ist für unser Unternehmen ein zentrales Anliegen, das wir intern wie auch extern mit größter Sorgfalt betrachten. Bei der Auswahl unserer LieferantenInnen, Kooperations- und ProjektpartnerInnen legen wir unseren Fokus besonders auf die Einhaltung der Menschrechte und stellen vorab sicher, dass diese nicht verletzt werden. Alle unsere LieferantInnen, Kooperations- und ProjektpartnerInnen haben ihren Sitz in Deutschland, sodass wir Konflikte mit Menschenrechten im überschaubaren unmittelbaren Einfluss bewerten können. Aus diesem Grund sind keine wesentlichen Risiken zu erwarten, da unser Ziel, die Wahrung der Menschrechte unserer LieferantenInnen, Kooperations- und ProjektpartnerInnen, schon bei der Auswahl berücksichtigt wird. Im externen Kontext halten wir unsere KundInnen dazu an, mögliche Verbesserungsmaßnahmen, z.B. in den Lieferketten, umzusetzen und diesem Thema dadurch kritisch und aktiv zu begegnen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

SRS 412-3
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS­-412-­3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen    

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

SRS 412-1
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten      

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

SRS 414-1
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten      

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

SRS 414-2
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette      


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Maßnahmen zum Gemeinwesen und Dialog auf kommunaler und regionaler Ebene Unser Unternehmen engagiert sich das gesellschaftliche Gemeinwohl zu steigern.Dazu initiieren und unterstützen wir unterschiedliche Projekte:


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

SRS 201-1
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert      


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Gesetzgebungsverfahren, Lobbylisten und Zuwendungen
Die KundInnen der HÖPPNER Management & Consultant GmbH unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen, darunter auch einer großen Zahl bindender Verpflichtungen im Bereich Umweltschutz und Sicherheit.  


Als Unternehmensberatung übernimmt HMC in Einzelfällen (im Kundenauftrag) die Interessenvertretung unserer KundInnen gegenüber der Politik und zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden auf nationaler und regionaler Ebene. Hierbei verfolgen wir immer die Interessen unserer KundInnen, ein eigenes Konzept zur politischen Interessensvertretung ist daher nicht vorhanden.  

Im Sinne unserer gesellschaftlichen Verantwortung engagiert sich die HÖPPNER Management & Consultant GmbH als Partner von regionalen Vereinen und Verbänden unter anderem auch finanziell. Bei der Spendenvergabe wird bewusst auf eine breite Verteilung und Unterstützung unterschiedlicher Bereiche geachtet, wie beispielsweise Jugend, Sport, Soziales, Umwelt, Bildung, Kunst und Musik. HMC ist in keiner politischen Organisation Mitglied. Zudem werden grundsätzlich keine Spenden an politische Parteien getätigt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

SRS 415-1
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden    
 


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Rechtskonformes Handeln
Die Geschäftsführung steht für ein rechtskonformes Handeln des Unternehmens ein. Die Einhaltung der relevanten Rechtsgrundlagen ist für uns selbstverständlich und wird von allen MitarbeiterInnen erwartet. Die Nutzung des bereits erwähnten selbst entwickelten Rechtskatasters stellt die Belange des Arbeits-, Umwelt- und Energierechtes ausführlich dar und wird durch uns stetig aktualisiert. Alle MitarbeiterInnen werden regelmäßig durch einen internen Newsletter über Änderungen informiert, zudem kann sich jede/-r MitarbeiterIn bei rechtlichen Fragen an das Kompetenzteam Recht wenden.

Eine Validierung der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen findet u.a. durch unsere EcoStep-Zertifizierung statt. Unser Ziel des rechtskonformen Handelns wird durch die externe Zertifizierung bestätigt und von unserer EcoStep-Managementsystembeauftragten, welche intern ernannt wurde, sichergestellt.

Risiken in Bezug auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Die Ermittlung und Bewertung der einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen und sonstigen bindenden Verpflichtungen sowie deren praxiswirksame Umsetzung im Rahmen unseres integrierten EcoStep-Managementsystem sorgen für Rechtssicherheit, entbinden UnternehmerInnen vom Vorwurf der Fahrlässigkeit bzw. des Organisationsverschuldens und minimieren die betrieblichen Risiken. Unsere EcoStep-Managementsystembeauftragte ist für die Bewertung und Sicherstellung aller Compliancethemen zuständig. Aber auch jede/r einzelne unserer MitarbeiterInnen ist dazu angehalten, rechtskonform zu agieren und verantwortungsbewusst mit Compliencethemen umzugehen. Aus diesem Grund ergeben sich aus unserer Geschäfts- bzw. Beratungstätigkeit keine wesentlichen Risiken. Diese liegen auch nicht in Bezug auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung vor, da wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit eine reine Beratungsleistung im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes erbringen. Dies wird in internen und externen Audits überprüft und bestätigt. Fallen, im Zuge dieser Audits oder in Meetings, Diskrepanzen auf, so werden diese innerhalb von Mitarbeitergesprächen und eines 8D-Reports analysiert und Gegenmaßnahmen ergriffen. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

SRS 205-1
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten    

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

SRS 205-3
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Korruptionsvorfälle      

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

SRS 419-1
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI): Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften