14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
SBH ist ausschließlich innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg, bzw. in der Metropolregion tätig und wahrt die in Deutschland geltenden Arbeitnehmer-, Sozialversicherungs- und Steuerrechte. Diese bilden die Basis der Beschäftigung. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Anstellungsverhältnisse über Tarifverträge geregelt. Risiken mit negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerrechte sind durch die gegebenen Kontrollmechanismen nicht bekannt. Das eigene Personal ist die wichtigste Ressource von SBH, umso relevanter sind dessen Zufriedenheit und die Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen, z. B. durch flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens, wofür auch schon vor der Covid-19-Pandemie weitreichende Voraussetzungen geschaffen wurden.
Alle Mitarbeitende werden bei SBH durch den Personalrat und eine Schwerbehindertenvertretung unterstützt und vertreten. Dienstvereinbarungen regeln weitere personalrechtliche Belange.
Ein Arbeitsschutzbeauftragter ist bei SBH für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig. Wir schaffen und erhalten so sichere, gesundheits- und leistungsfördernde Arbeitsumgebungen. Dazu gehört nicht nur die jährliche Sicherheitsunterweisung für das Personal, sondern auch der regelmäßige Abgleich mit neuesten Erkenntnissen aus Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz. Die Gesetzliche Unfallversicherung der Unfallkasse Nord zeichnete 2020 SBH erstmals mit dem Zertifikat „Arbeitsschutz mit System“ aus. Alle Anweisungen und Beschreibungen zum Arbeitsschutz sind für die Beschäftigten digital abrufbar. Personen, die nicht direkt bei SBH angestellt sind, werden durch Aushänge und Einweisungen informiert.
Mit Weiterentwicklungen soll kontinuierlich ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, das den heutigen und zukünftigen Erwartungen des Personals entspricht. Dies ist umso notwendiger, da durch den demographischen Wandel in den nächsten 10 Jahren rund 50 % des Personals altersbedingt ausscheiden wird. Dies soll nicht nur über Managemententscheidungen erreicht werden, sondern alle Mitarbeitenden dürfen Ideen für neue Konzepte einbringen. Die Jahresinitiative 2018 #NeuesArbeiten bot die Möglichkeit, neue Arbeitsformen zu testen – viele Ideen finden auch heute noch Einsatz. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, neue Konzepte und nachhaltige Ideen, z. B. über das Betriebliche Vorschlagwesen einzubringen. Zudem besteht die Möglichkeit, interessante Themen über interne Austauschformate zu kommunizieren.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Das Unternehmen positioniert sich klar gegen jede Art von Diskriminierung. Geschlecht, ethnische Herkunft, Hautfarbe, sexuelle Ausrichtung, Alter, Religion oder körperliche Beeinträchtigung spielen in der respektvollen Zusammenarbeit keine Rolle. Chancengerechtigkeit und die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei SBH seit jeher einen großen Stellenwert. So ist auch das vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeiten ein zentraler Leitsatz in unserer Unternehmenskultur. Alle Mitarbeitenden sind bezüglich Bezahlung und (Be-)Förderung im Unternehmen gleichgestellt, die Gehaltsstruktur ist tariflich festgelegt.
Das Kollegium von SBH ist multikulturell und vertritt jede Altersgruppe, wobei der Altersdurchschnitt mit 50,5 Jahren bei SBH eher hoch liegt. Während in der Zentrale das Geschlechterverhältnis bei SBH sehr ausgewogen ist, zeigt sich in den Betriebsdiensten, dass die Hausmeisterei nach wie vor ein klassischer Männerberuf ist und es wenige weibliche Bewerber auf offene Stellen gibt. In den Betriebsdiensten lag der Frauenanteil 2020 nur bei 22 %. Bisher lässt sich der Frauenanteil hier nur schwer steigern und ist aktuell sogar sinkend.
Die Integration und Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Schwerbehinderung konnten wir weiter ausbauen. Die Pflichtquote von 5 % erfüllt SBH seit vielen Jahren. 2020 liegt der Anteil sogar bei 16 %. Die Schwerbehindertenvertretung von SBH unterstützt, informiert, gibt Hilfestellung und fördert die Rehabilitation und Teilhabe.
Mit einer institutionalisierten betrieblichen Gesundheitsförderung wird die Gesundheit aller Mitarbeitenden unterstützt, das Arbeitsklima verbessert und mehr Zufriedenheit und Ausgeglichenheit am Arbeitsplatz erzeugt. SBH organisiert dafür z. B. alle zwei Jahre einen Gesundheitstag; allen Mitarbeitenden der Zentrale steht die Möglichkeit einer mobilen Massage offen und durch die Etablierung von Betriebssportgruppen wird neben der Gesundheit auch das übergreifende Miteinander gefördert. Das Betriebliche Hilfesystem (BHS) der Finanzbehörde steht zusätzlich bei Suchtproblemen, psychischen Problemen und weiteren schwierigen Lebenssituationen als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird durch einen unabhängigen BEM-Manager gefördert.
Durch flexible Arbeitszeitmodelle, wie Teilzeit (auch verschiedene Sabbatmodelle), Gleitzeit, Überstundenabbau und eine großzügige Dienstvereinbarung, die bis zu 60 % der Arbeitszeit im Homeoffice gewährt wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Pflege von Nahestehenden oder die Flexibilität in schwierigen Lebenssituationen unterstützt. Eltern können bei Betreuungsengpässen ein Eltern-Kind-Büro buchen.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
In den kommenden zehn Jahren wird rund die Hälfte des Personals altersbedingt bei SBH ausscheiden. Der demographische Wandel spiegelt sich damit stark in der Mitarbeiterstruktur wider. Umso priorisierter sind die Themen Qualifizierung, Fortbildung, Wissensmanagement und Digitalisierung – ebenso wie eine nachhaltige Personaleinstellungsstrategie. Einer der Leitsätze von SBH, der diese Entwicklungen umfasst, ist „gemeinsam der attraktivste öffentliche Arbeitgeber zu werden“. Es handelt sich hierbei nicht um ein konkretes Projekt mit festen quantitativen Zielen noch einem festen Zeithorizont. Der Leitsatz bildet vielmehr den Maßstab, an dem in einem kontinuierlichen Prozess alle Maßnahmen bei SBH ausgerichtet werden. Dazu gehören z.B. die Umbauten hinzu innovativen Büroflächen, die 2021 abgeschlossen werden, der für 2021 geplante Umbau von Küchen- und Aufenthaltsräumen oder der Abschluss der Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ 2019.
Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger werden regelhaft durch Einführungsveranstaltungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet und erhalten – je nach Aufgabe – persönlich zugeschnittene Fortbildungsmodule. Schulhausmeister durchlaufen z. B. festgeschriebene Fortbildungsblöcke, um einheitliche Kenntnisse sicherzustellen. Alle Angestellten haben die Möglichkeit, sich im Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) weiterzubilden. Hierbei sind weder die Art noch die Menge der Fortbildungen festgeschrieben, sondern individuell abzustimmen. Ein per Dienstvereinbarung vorgesehenes jährliches Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch unterstützt bei der individuellen Förderung. Auch können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bildungsurlaub gemäß Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz in Anspruch nehmen.
Auch bei SBH geht Nachhaltigkeit nicht ohne Digitalisierung einher. Umso wichtiger ist die Stärkung digitaler Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen dieser Transformation. Insbesondere für die Anwendung der BIM-Methode erhält das Thema Fortbildung einen hohen Stellenwert, da entsprechende Fähigkeiten schwer auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen sind.
Angesichts des erforderlichen Neubaus von 37 Schulen bis 2030 muss SBH in den kommenden Jahren zwingend aufwachsen. Der Gewinnung und Bindung leistungsstarker Mitarbeitender fällt in diesem Zusammenhang besonderes Gewicht zu. Deshalb haben wir uns vorgenommen, gemeinsam der attraktivste öffentliche Arbeitgeber zu werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels begreifen wir die Einstellung und Entwicklung von Nachwuchskräften als Investition in die Zukunft. Aus diesem Grund bauen wir unser Angebot in den Bereichen „Duales Studium“ und „Junior-Positionen“ stetig aus. Die Zahl der dualen Studierenden konnten wir von zwei im Jahr 2016 auf elf für das geplante Jahr 2021 steigern.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Kennzahlen |
Einheit |
2018 |
2019 |
2020 |
Fehlzeitenquote |
% |
8,6% |
9,4% |
9,3% |
Fehlzeiten |
Tage |
1.174 |
1.185 |
2.399 |
Arbeits- und Wegeunfälle |
Anzahl |
56 |
34 |
37 |
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Alle Anweisungen und Beschreibungen zum Arbeitsschutz sind digital abrufbar. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht direkt bei SBH angestellt sind, werden durch Aushänge und Einweisungen informiert. Die Beschäftigten wurden grundsätzlich an allen Prozessbeschreibungen beteiligt. Viermal im Jahr tagt der Arbeitsschutzausschuss bei SBH, in dem sich u. a. der Sicherheitsbeauftragte, der Betriebs- und Personalrat, die Schwerbehindertenvertretungen und die Personalabteilung mit Arbeitsmedizinern und weiteren Vertreterinnen und Vertretern austauschen. Bei Bedarf, wie erst kürzlich in der Corona-Pandemie geschehen, wird ein Krisenstab mit ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern gebildet, um gemeinschaftlich über Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu entscheiden.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Aus- und Weiterbildungen Nach Geschlecht (Stichtag jeweils 31.12.)
|
Einheit |
2018 |
2019 |
2020 |
Anzahl an Mitarbeitenden, die an Fortbildungen teilgenommen haben |
Anzahl |
925 |
1251 |
613 |
Durchschnittliche Anzahl an Fortbildungstagen pro Mitarbeitende |
Anzahl |
0,75 |
0,99 |
0,71 |
Anzahl an Fortbildungs-Teilnehmertagen |
Tage |
765 |
1004 |
742 |
… Davon männlich |
Tage |
k. A. |
628 |
429 |
… Davon weiblich |
Tage |
k. A. |
376 |
313 |
Nach Angestelltenkategorie (Stichtag jeweils 31.12.)
|
Einheit |
2018 |
2019 |
2020 |
Nach Angestelltenkategorie „Zentrale“ |
Tage |
674 |
765 |
661 |
… Davon männlich |
Tage |
k. A. |
417 |
356 |
… Davon weiblich |
Tage |
k. A. |
348 |
305 |
Nach Angestelltenkategorie „Betriebsdienste“ |
Tage |
91 |
239 |
81 |
… Davon männlich |
Tage |
k. A. |
211 |
72 |
… Davon weiblich |
Tage |
k. A. |
28 |
9 |
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
a) Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation
Nach Geschlecht
|
Einheit |
2018 |
2019 |
2020 |
Frauen in Kontrollorganen |
% |
56 |
56 |
56 |
Männer in Kontrollorganen |
% |
44 |
44 |
44 |
b) Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
Nach Geschlecht:
|
Einheit |
2018 |
2019 |
2020 |
Mitarbeitende weiblich gesamt |
% |
32,12 |
31,45 |
31,31 |
Mitarbeitende männlich gesamt |
% |
67,88 |
68,55 |
68,69 |
Führungskräfte weiblich |
% |
40 |
38,4 |
41,2 |
Führungskräfte männlich |
% |
60 |
61,6 |
58,8 |
Nach Altersgruppe:
|
Einheit |
2018 |
2019 |
2020 |
Altersdurchschnitt SBH |
Jahre |
50,6 |
51 |
50,5 |
Mitarbeitende < 29 J. |
% |
3,72 |
3,74 |
4,53 |
Mitarbeitende 30-39 J. |
% |
11,07 |
10,73 |
12,72 |
Mitarbeitende 40-49 J. |
% |
20,57 |
20,67 |
19,85 |
Mitarbeitende 50-59 J. |
% |
48,68 |
47,83 |
43,9 |
Mitarbeitende > 60 J. |
% |
15,96 |
17,03 |
19 |
Mitarbeitende bei SBH mit Schwerbehinderung:
|
Einheit |
2018 |
2019 |
2020 |
Mitarbeitende mit Schwerbehinderung, bzw. einer Schwerbehinderung gleichgestellt |
Anzahl |
185 |
183 |
175 |
Mitarbeitende mit Schwerbehinderung, bzw. einer Schwerbehinderung gleichgestellt anteilig an Personalbestand |
% |
17 |
18 |
16 |
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Es wurden bei SBH 2020 keine Diskriminierungsfälle dokumentiert.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Als Landesbetrieb der der Freien und Hansestadt Hamburg ist SBH ausschließlich innerhalb des Stadtgebiets tätig, und unterliegt somit der deutschen und europäischen Gesetzgebung, die Zwangs- und Kinderarbeit verbietet. Nur Firmen, die eine Präqualifikation, also einen Nachweis über die Zahlung des Mindestlohns und die Einhaltung von Gesetzen vorweisen, können Auftragnehmer von SBH werden. Die Anforderungen an eine Präqualifikation sind FHH-weit geregelt. Nachunternehmer unterliegen ebenfalls diesen Vorgaben und sind bei Bauaufträgen bereits im Angebot zu benennen. Ein Austausch von Subunternehmern ist nur mit Zustimmung von SBH möglich. Trotz eingängiger Prüfung bei der Beauftragung besteht ein gewisses Restrisiko in der Kooperation mit Dienstleistern auf Baustellen, dass hier Vorgaben zu vor Ort geltenden Arbeitsrechten missachtet werden. Stichproben durch SBH oder der städtischen Bauinspektion, bzw. dem Zoll konnten das Risiko bisher gut eingrenzen.
Als Bauherr und Bewirtschafter öffentlicher Immobilien ist das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit von hoher Relevanz für SBH. Wir sind dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit von Gebäuden und technischen Anlagen jederzeit zu gewährleisten. Auf Baustellen wird dies durch Aushänge und Einweisungen garantiert. Bei Baumaßnahmen mit mehr als drei beteiligten Firmen wird zusätzlich ein Sicherheits- und Arbeitsschutzkoordinator beauftragt.
Durch die vorherrschende Gesetzeslage, wird die Formulierung weiterer Maßnahmen und zusätzlicher Ziele zur Einhaltung der Menschenrechte, zurzeit nicht als notwendig gesehen. Da sich SBH hiermit an die stadtweiten Vorgaben hält gibt es aktuell keine weiteren eigenen Zielsetzungen in Bezug auf einer noch optimaleren Wahrung der Menschenrechte. Es ist jedoch geplant, dass sich einzelne Vertreterinnen und Vertreter von SBH in hamburgweite Arbeitsgruppen zur Anpassung und Umsetzung des neuen Lieferkettengesetzes einbringen werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Die Kooperationspartner und Lieferanten werden aktuell nicht unter Menschenrechtsaspekten geprüft, da die Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland stattfindet. Aktuell sind keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Der Tätigkeitsbereich von SBH beschränkt sich auf die Freie und Hansestadt Hamburg und es wird davon ausgegangen, dass keine Überprüfung des Indikators erforderlich ist. Der Leistungsindikator findet daher aktuell keine Anwendung.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Alle Bieter müssen bei Ausschreibungsverfahren ihre Präqualifizierung nachweisen, womit bei 100 % der mit SBH kooperierenden Firmen gesetzeskonforme soziale Kriterien (Mindestlohn, etc.) eingehalten werden.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Alle Dienstleister, die mit SBH kooperieren sind zur Einhaltung von gültigen Gesetzen (Mindestlohn, Bekämpfung von Schwarzarbeit) verpflichtet. Der Einsatz von Nachunternehmern auf Baustellen ist ebenfalls vertraglich geregelt und wird stichprobenweise von SBH, bzw. darüber hinaus von der städtischen Bauprüfung, ggf. in Kooperation mit dem Zoll geprüft. In Rahmenverträgen wird der Einsatz von Nachunternehmen ausgeschlossen, sodass eine klare Transparenz über die engagierten Unternehmen und ihrer Konformität mit den Anforderungen von SBH vorherrscht.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Bildungsbauten nicht nur als Ort für eine bestmögliche Lernumgebung herzustellen, sondern auch als zentrale Orte der Begegnung in den Hamburger Wohnquartieren ist die wesentliche Aufgabe von SBH Schulen prägen das Gesicht des Quartiers und tragen zu deren qualitativen Entwicklung bei. Größtenteils stehen Schulgebäude und Außenanlagen außerhalb der Unterrichtszeit lokalen Gruppen, sozialen Einrichtungen und Vereinen zur Verfügung. Sie bieten somit einen großen Nutzen für das lokale gesellschaftliche Miteinander eines Stadtteils und fördern die soziale Interaktion.
Über 560 Sporthallen werden abends, an den Wochenenden und auch in den Ferien von mehr als 800 Sportvereinen genutzt. SBH leistet einen großen Beitrag zur Umsetzung des Masterplan „Active City“und ist der größte Anbieter von Sportinfrastruktur in der Stadt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Die von SBH generierten Leistungen für das Gemeinwesen entsprechen eher ideellen als wirtschaftlichen Werten, daher trifft der Leistungsindikator nicht zu.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
SBH ist als Landesbetrieb unselbständiger Teil der Hamburger Finanzbehörde. In diesem Zusammenhang nimmt SBH regelmäßig im Rahmen des ministeriellen Abstimmungsprozesses Stellung zu laufenden Gesetzesvorhaben, Drucksachen und Verordnungen, außerdem zu Bürgerschaftlichen Ersuchen sowie parlamentarischen Anfragen. Eine Einflussnahme darüber hinaus erfolgt nicht. Es erfolgt keinerlei politisches Engagement seitens des Unternehmens, ebenso wenig werden Parteispenden verteilt.
SBH gehört folgenden politisch aktiven Organisationen, bzw. Branchenverband an:
- GEFMA/ Gesellschaft für Facility Management - Deutscher Verband für Facility Management
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Nicht zutreffend, SBH spendet nicht an Parteien.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
SBH hat sich im Rahmen der Verantwortlichkeit sowohl gegenüber der Öffentlichkeit im Allgemeinen als auch gegenüber den Mitarbeitern zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu erarbeiten, diese kontinuierlich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überdenken und nachhaltig umzusetzen. Die kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter ist ein Teil dieser Maßnahmen und verfolgt das Ziel, Vorgesetzte und Mitarbeiter zum sachgerechten Umgang mit potenziellen Korruptionsgefahren und Verdachtsmomenten zu sensibilisieren. Die Schulungen in Kooperation mit dem Dezernat für Interne Ermittlungen der Polizei führt die Stabsstelle Compliance mehrmals im Jahr als Inhouse-Veranstaltung durch. SBH folgt dabei den Richtlinien der für die der Freien und Hansestadt Hamburg zugeordneten Behörden und Unternehmen. Zur Vermeidung von Korruption und anderen Gesetzesverstößen werden die verschiedenen Bereiche durch Kontrollmaßnahmen überwacht. Die Kontrollmaßnahmen verfolgen dabei einen risikobasierten Ansatz und werden auf der Grundlage eines jährlichen Kontrollplans durchgeführt und enthalten im Bedarfsfall Vorschläge zu Minimierung des Korruptionsrisikos.
Für das Thema Compliance ist bei SBH ein Mitarbeiter in Vollzeit zuständig. Dieser ist der Geschäftsführung direkt unterstellt. Er berichtet regelmäßig und bei Bedarf ad hoc über wesentliche und relevante Vorkommnisse an die Geschäftsführung. Außerdem dokumentiert er in einem jährlichen Tätigkeitsbericht die Wirksamkeit von implementierten Verfahren zur Prävention von Korruption und sonstigen Gesetzesverstößen. Alle Führungskräfte und Mitarbeiter von SBH sind verpflichtet, regelmäßig an einer Informationsveranstaltung zur Korruptionsprävention teilzunehmen. Zusätzlich steht der für Compliance zuständige Mitarbeiter im regelmäßigen Kontakt mit den Mitarbeitern und unterstützt diese bei der Umsetzung von relevanten Prozessen und Maßnahmen.
SBH hat das Ziel, Vorgesetzte und Mitarbeiter zum sachgerechten Umgang mit Korruptionsgefahren und sonstigen Verdachtsmomenten zu sensibilisieren. In den vergangenen Jahren hat es bei SBH keinen relevanten Vorfall gegeben, dieses Ziel wurde erreicht. Die wesentlichen Risiken von SBH liegen im Bereich der Beschaffung und im Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen. Die Transparenz und Vollständigkeit dieser Vorgänge hat dabei in diesen Bereichen besondere Bedeutung.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Nicht relevant, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und aufgeklärt.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Keine zu berichtenden Vorkommnisse.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Keine zu berichtenden Vorkommnisse.