14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Da das Deutsche GeoForschungsZentrum GFZ eine nationale Forschungseinrichtung ist, kommen die deutschen Standards der Arbeitnehmerrechte zur Anwendung. Diese werden vollumfänglich beachtet inklusive zahlreicher Beteiligungsmöglichkeiten für die Beschäftigten, die sich für verschiedene Nachhaltigkeitsthemen (z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichstellung, Campusentwicklung) aktiv einbringen. Mögliche Verbesserungen bzw. Erweiterungen sind ein Gegenstand in der laufenden Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie am GFZ bis Ende 2021.
Die Forschungsarbeit am GFZ erfolgt in 27 Sektionen, die entsprechend den Forschungsschwerpunkten in vier Departments zusammengefasst sind. Die langfristigen Forschungsziele des GFZ werden in der übergreifenden, themenorientierten Programmforschung der Helmholtz-Gemeinschaft (PoF) umgesetzt. Jedes Programm beinhaltet mehrere Forschungsthemen, die so genannten PoF-Topics. Die Forschung innerhalb der Topics erfolgt sektionsübergreifend.
Am GFZ vertritt der Personalrat gemäß Personalvertretungsrecht des Landes Brandenburg die Interessen der Beschäftigten. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Beratung von KollegInnen bei Fragen der Arbeitsabläufe und -organisation oder zu ihrem Arbeitsverhältnis.
Für spezielle Problemstellungen, wie Diskriminierungsvorwürfe, Korruptionsverdacht oder Konflikte (hierzu gibt es auch eine Dienstvereinbarung) wurden Ansprechpartner benannt, die kompetente Hilfe anbieten.
Darüber hinaus gibt es noch verschiedene andere Interessenvertretungen, die Teilgruppen der Belegschaft repräsentieren bzw. sich für deren Interessen einsetzen.
Dem Direktorium gehören alle DirektorInnen der Departments und der PoF-Topics an. Es berät den Vorstand in Angelegenheiten der Zentrumsentwicklung, -steuerung und -leitung. Der aus dem Kreis der WissenschaftlerInnen gewählte Wissenschaftliche Rat berät den Vorstand in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher wissenschaftlicher Bedeutung. Der wissenschaftliche Nachwuchs hat eine DoktorandInnen-Vertretung gewählt, die sich als Interessensvertretung und Anlaufstelle in allen die DoktorandInnen betreffenden Angelegenheiten versteht und eine Schnittstelle zwischen DoktorandInnen und anderen Institutsmitgliedern sowie zu den zugehörigen Universitäten darstellt. Die Wahl einer Postdoc-Vertretung wird für 2021 vorbereitet. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hat es sich zur Aufgabe gemacht, bei Fragen, Ideen, Anmerkungen oder Problemen rund um die Ausbildung mit Rat und Tat zur helfen. Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend gibt es am GFZ eine gewählte Gleichstellungsbeauftragte und eine Schwerbehindertenvertreterin. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt regelmäßig an den Vorstandssitzungen teil und erhält dadurch die Gelegenheit, zu allen diskutierten Personalmaßnahmen direkt Stellung zu nehmen. Im Kontrollorgan Kuratorium ist ein fester Berichtspunkt zu Gleichstellungsfragen vorgesehen.
Potenzielle Risiken, die sich aus der Tätigkeit des GFZ in Bezug auf Arbeitnehmerrechte ergeben könnten, sind nicht bekannt.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Das Deutsche GeoForschungsZentrum GFZ steht in der internationalen Konkurrenz mit der Wissenschaft der ganzen Welt. Um sich in dieser Situation behaupten zu können, ist Vielfalt und Chancengerechtigkeit die Grundlage des Erfolges. Das GFZ legt großen Wert auf die Gleichbehandlung von Menschen jeglichen Geschlechts und die Integration von behinderten Menschen.
Generell gilt, dass die unten angegebenen Ziele noch quantifiziert werden müssen (Was genau soll erreicht werden? Zeithorizont?) und dass noch ein konkreter Abgleich zwischen Zielstellung und Zielerreichung erfolgen muss. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann das noch nicht erfolgen. Dies ist im Rahmen der in der Bearbeitung befindlichen Nachhaltigkeitsstrategie des GFZ vorgesehen.
Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Ihre Eingliederung in Arbeit und Ausbildung ist wesentlicher Ausdruck und gleichzeitig Voraussetzung für eine gleichberechtigte Beteiligung am gesellschaftlichen Leben. Mit dieser Zielsetzung wurde eine Dienstvereinbarung abgeschlossen.
Es ist dem GFZ ein dringendes Anliegen, die Besten aus der Wissenschaft national und international zu gewinnen und zu halten. Das gilt gleichermaßen für Frauen wie für Männer. Um dieses Ziel zu erreichen, werden und müssen in der Zukunft weiterhin verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um das GFZ als besonders attraktiven Arbeitgeber weltweit bekannt zu machen. Diese Maßnahmen sind in dem Gleichstellungsplan festgelegt.
Unerlässlich für eine erfolgreiche Forschung sind nicht nur die Zusammenarbeit mit ForscherInnen in anderen Ländern, sondern auch der Aufenthalt und die Arbeit von ausländischen KollegInnen am GFZ.
Das GFZ hatte (Stichtag 31.12.2019) insgesamt 1037 Beschäftigte, 600 Männer und 431 Frauen (42 %). Von den 412 im Wissenschaftsbereich Tätigen sind 139 (34 %) aus dem Ausland (39 Länder). Bei den DoktorandInnen (116) ist dieser Anteil nochmals höher und beträgt 40 % aus 26 Ländern.
Um in dem hochkompetitiven Gebiet der Forschung gleiche Erfolgschancen am GFZ zu gewährleisten, unterstützt das GFZ ausländische WissenschaftlerInnen durch das „Welcome Center Telegrafenberg“. Bereits in der Vorbereitung des Aufenthalts am GFZ (Visum) und später in vielen persönlichen Angelegenheiten (Versicherung, Wohnung, Bank usw.) erhalten sie kompetente Hilfe und Unterstützung. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 108 internationale WissenschaftlerInnen und deren Familien unterstützt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besitzt in der Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Sie spielt auch bei der Entscheidung von WissenschaftlerInnen und weiteren Fachkräften für die Arbeit an einem Forschungszentrum eine wichtige Rolle. Das GFZ ist sich dieser Tatsache bewusst und versucht daher, die Arbeit am GFZ familiengerecht zu gestalten.
Eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat über die Regelung der Arbeitszeit ermöglicht es den Beschäftigten des GFZ, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen und tariflichen Regelungen sowie unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse ihre persönliche Arbeitszeit eigenverantwortlich und flexibel zu gestalten und so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.
Auf dem Campus Telegrafenberg bietet die Betriebskindertagesstätte „Geolino“ MitarbeiterInnen des Wissenschaftsparks „Albert Einstein“ eine Betreuungsmöglichkeit für 44 Kinder im Alter von sechs Monaten bis zur Einschulung. Zusätzlich hat das GFZ für 10 Kinder seiner Beschäftigten die Möglichkeit einer Kita-Betreuung in Potsdam-Babelsberg geschaffen.
Das GFZ ist Mitglied im „Genderdax“, einer Initiative, zu der sich Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen und Forschungsinstitute in Deutschland vernetzt haben, die im Rahmen ihrer Personalpolitik und ihres Diversity-Managements weibliche Fach- und Führungskräfte fördern.
Der Schutz von NichtraucherInnen am GFZ genießt Vorrang vor den Interessen der RaucherInnen. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse über Gesundheitsgefahren, die mit dem Passivrauchen verbunden sind und der allgemeinen Etablierung des Rauchverbotes in öffentlichen Räumen folgend, wurde eine entsprechende Dienstvereinbarung abgeschlossen.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Das Deutsche GeoForschungsZentrum GFZ verfolgt mit Blick die Qualifizierung seiner Beschäftigten die Ziele eines kontinuierlichen Austauschs um Bedarfe zu ermitteln, eine Fokussierung auf den wissenschaftlichen Nachwuchs, einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ein aktives Wiedereingliederungs- und Gesundheitsmanagement (siehe unten). Nur teilweise können bislang allerdings quantitative Ziele benannt werden (wie beim Eingliederungsmanagement). Dies ist im Rahmen der in der Bearbeitung befindlichen Nachhaltigkeitsstrategie des GFZ vorgesehen.
Am GFZ wird flächendeckend das Führungsinstrument des Jahresgesprächs für MitarbeiterInnen genutzt, um Qualifizierungsbedarfe der MitarbeiterInnen sichtbar zu machen und deren Umsetzung durch interne oder externe Angebote zu planen. Die Führungskräfte werden durch Schulungen in die Lage versetzt, das Zusammenspiel zwischen Fordern und Fördern anzuwenden.
Der Schwerpunkt interner Qualifizierungsangebote am GFZ liegt auf dem wissenschaftlichen Nachwuchs mit einem jährlichen überfachlichen Qualifizierungsprogramm für DoktorandInnen und weiteren Qualifizierungsangeboten für Postdocs, die durch das „GFZ Career Center“ realisiert werden. Das GFZ unterstützt Eltern gemeinsam mit dem Kooperationspartner „benefit@work“ bei der Bewältigung der Elternrolle. Durch Beratung zu allen Themen rund um die Elternschaft, durch Vermittlung qualitätsgeprüfter Dienstleister, z. B. für Kinderbetreuung, Ferienbetreuung und Nachhilfe, sowie durch Information zu steuerlichen Aspekten und finanziellen Fördermöglichkeiten helfen wir bei diesen Herausforderungen. Neben der persönlichen Beratung und Vermittlung steht auch ein umfangreiches Service-Portal zum Thema Kinderbetreuung und Elternschaft sowie zu den Themen Angehörigenpflege, Haus und Garten sowie Lebensberatung zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt das GFZ zusammen mit „benefit@work“ die Beschäftigten bei der Organisation der Pflege ihrer Angehörigen und bei sonstigen Themen im Zusammenhang von persönlicher Mehrfachbelastung und „Life Balance“.
Zur Thematik der Förderung der Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt sei hier zu den Ausführungen zur flexiblen Arbeitszeit und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie am GFZ hingewiesen (vgl. Kriterium 15: Chancengerechtigkeit).
Das betriebliche Eingliederungsmanagement am GFZ verfolgt das in einer Dienstvereinbarung geregelte Ziel, arbeitsbedingte Krankheiten und Behinderungen bei MitarbeiterInnen zu vermeiden, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Der Arbeitsplatz der von Krankheit oder Behinderung betroffenen Beschäftigten soll möglichst erhalten bleiben, und es soll verhindert werden, dass diese aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Hierzu gab es im Jahr 2019 elf Wiedereingliederungsgespräche.
Zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützt das GFZ eine eigene Betriebssportssportgruppe sowohl finanziell als auch administrativ. So nutzen ca. 130 Mitarbeitende ohne großen Aufwand die Sportarten Volleyball, Tischtennis, Fußball oder Tanz als Ausgleich zu ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Teilnahme am jährlichen Potsdamer Firmenlauf durch Beschäftigte des GFZ zählt auch hierzu und wird ebenso gefördert.
Potenzielle Risiken, die sich aus der Tätigkeit des GFZ in Bezug auf die Qualifizierung ergeben könnten, sind nicht bekannt.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Im Jahr 2019 wurden am GFZ sechs meldepflichtige Unfälle verzeichnet. Es handelte sich insgesamt um vier Wegeunfälle und zwei Betriebssportunfälle. Diese Unfallereignisse hatten 70 Ausfalltage zur Folge. Das ergibt eine durchschnittliche Ausfallzeit von rund 12 Arbeitstagen pro Unfall.
Im Jahr 2019 wurden am GFZ keine arbeitsbedingten Erkrankungen verzeichnet.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Förmliche Vereinbarungen mit Gewerkschaften hat das GFZ hierzu nicht abgeschlossen. Aber die bereits erwähnten Dienstvereinbarungen zur Konfliktprävention (siehe Kriterium 14), zum Nichtraucherschutz (siehe Kriterium 15) und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (siehe Kriterium 16) behandeln ebenfalls relevante Gesundheitsthemen. Der Sicherheitsingenieur des GFZ berät zu allen Fragen von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und führt regelmäßig Sitzungen des Arbeitsschutz-Ausschusses durch.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Eine durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung wird am GFZ nicht erfasst. Die Qualifizierungsmöglichkeiten für MitarbeiterInnen sind überaus vielfältig und schließen neben klassischen internen und externen Weiterbildungsangeboten und Sprachkursen auch die Teilnahme an nationalen und internationalen Fachkonferenzen ein. Eine zentrale Organisation der Weiterbildungsaktivitäten erfolgt nicht. Sie werden in Eigenverantwortung der jeweiligen Führungskraft budgetiert und genehmigt.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Am GFZ waren zum Stichtag 31.12.2019 insgesamt 606 Männer und 431 Frauen (42 %) angestellt. Im Bereich der Wissenschaft liegt der Frauenanteil bei 36 %, im wissenschaftsunterstützenden Bereich bei 48 %. Besondere Anstrengungen erfordert es, den noch unzureichenden Anteil an Frauen in Führungspositionen (26 %) zu steigern. Der grundsätzliche Wert der Chancengleichheit und die ambitionierten Ziele zur Erhöhung der Frauenanteile in Führungspositionen sind im sog. Kaskadenmodell des GFZ verankert. Darüber wird dem Kontrollorgan (Kuratorium) regelmäßig jährlich berichtet.
Die Altersgruppe der 31- bis 40-jährigen war mit 323 anteilsmäßig am stärksten vertreten. Das findet auch im Durchschnittsalter aller Beschäftigen seinen Niederschlag: 40,6 Jahre; bei den Männern sind es 41,8 Jahre, bei den Frauen 39 Jahre. Zu den bis 30-jährigen zählten 259 Personen, 198 waren zwischen 41 und 50 Jahre alt, 185 Mitarbeitende waren im Alter von 51 bis 60 Jahren und 72 über 60 Jahre. Während der Frauenanteil in den anderen Altersgruppen im Bereich von 40 % lag, betrug er bei den über 60-jährigen 17 %.
Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten betrug insgesamt 25. Da die gesetzliche Beschäftigungspflicht im GFZ ausgehend von seiner Beschäftigtenzahl in 2019 aber eine Beschäftigung von mindestens 44 schwerbehinderten Personen erforderte, musste das GFZ in 2019 eine Ausgleichsabgabe von 48.700 EUR entrichten.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Berichtszeitraum gab es keine Vorfälle.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Im Jahr 2019 gibt es am Deutschen GeoForschungsZentrum GFZ noch keine konkreten Maßnahmen oder Strategien zur Überprüfung der Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette. Potenzielle Risiken bestehen z.B. darin, dass durch das GFZ eingekaufte oder entsorgte IT-Produkte unter prekären Umwelt- und Sozialstandards international produziert bzw. entsorgt worden sind. Im Zuge des Transformationsprozesses zu einer nachhaltigen Beschaffung werden ab 2020 auch solche Aspekte, d.h. die Brücksichtigung der Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette zum Tragen kommen . Das GFZ verfügt allerdings nicht über die personellen Ressourcen solche Prüfungen eigenständig durchzuführen und ist daher auf international anerkannte Zertifizierungen und Normen angewiesen, die es von den Lieferanten einfordern kann. Bei national erbrachten Dienstleistungen (z.B. Gebäudereinigung) verpflichtet das GFZ seine Auftragnehmer zur Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards (Lohn, Arbeitsschutz etc.) und überprüft dies auch. Sowohl neue als auch etablierte Lieferanten/Auftragnehmer werden bei Verstößen von Vergabeverfahren ausgeschlossen bzw. können bei einer Vertragsverletzung gekündigt werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Dieser Indikator wird nicht berichtet, da das GFZ keine erheblichen Investitionsvereinbarungen außerhalb von Deutschland vornimmt.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Dieser Indikator wird nicht berichtet, da das GFZ keine Betriebsstätten außerhalb von Deutschland betreibt.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Dieser Indikator wird nicht berichtet, da das GFZ noch keine konkreten Maßnahmen oder Strategien zur Überprüfung sozialer Aspekte in der Lieferkette vornimmt bzw. besitzt.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Dieser Indikator wird nicht berichtet, da das GFZ noch keine konkreten Maßnahmen oder Strategien zur Überprüfung sozialer Aspekte in der Lieferkette vornimmt bzw. besitzt.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Das Deutsche GeoForschungsZentrum GFZ kooperiert seit Jahren in einem starken Maß mit wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und Initiativen im näheren (Stadt Potsdam) und weiteren Umfeld (Metropolregion Berlin-Potsdam, Land Brandenburg), die eine auf nachhaltige Entwicklung v.a. im Bildungswesen, im kommunalen Sektor und in der Wirtschaft zielen. Nachfolgend werden einige Beispiele für dieses Engagement des GFZ in der Region vorgestellt.
Um allgemein den Nachwuchs für naturwissenschaftliche und technische Berufe und speziell geowissenschaftliche Themen in der Schulbildung zu fördern, hat das GFZ ein umfangreiches Angebot für Kinder (Vorschule, Grundschule, Gymnasium) und LehrerInnen sowie ErzieherInnen entwickelt. Im Rahmen eines Schülerlabors werden Kurse, Experimente und Exkursionen angeboten. Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen richten sich an die Lehrkräfte.
Das GFZ engagiert sich durch Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden, Infrastrukturen und Grünanlagen an der fortlaufenden Pflege seines denkmalgeschützten Campusgeländes auf dem Telegrafenberg, das als frühes Beispiel eines Wissenschaftscampus einen hohen Wert als touristisches Ziel und Grünraum in der Stadt Potsdam besitzt.
Das GFZ beteiligt sich aktiv durch Senkung seiner CO2eq-Emissionen (siehe Kriterium 13: Klimarelevante Emissionen) und Bereitstellung von wissenschaftlicher Expertise an der Potsdamer kommunalen Initiative „100 % Klimaschutz bis 2050“.
Das GFZ ist zusammen mit ca. 90 Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen der Stadt Potsdam Mitglied des lokalen Wissenschaftsnetzwerks "ProWissen Potsdam e.V.", das die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Wissenschaftskommunikation in die breite Öffentlichkeit sowie den Ausbau des Netzwerkes von Hochschulen, wissenschaftlichen Institutionen, Wirtschaft, Kultur, Politik, Stadt und Bürgern in und um Potsdam zum Ziel hat.
Das GFZ engagiert sich im „Gründerforum Potsdam“, das von der lokalen Wirtschaftsförderung organisiert wird und einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit regionalen Kooperationspartnern ermöglicht.
Das GFZ ist Gründungseinrichtung des geowissenschaftlichen Kompetenznetzwerks „Geo.X“. Hier bündeln vier Universitäten und fünf außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in der Region ihre geowissenschaftliche Expertise und kooperieren in Forschung, Lehre (u.a. über gemeinsame Berufungen) und Ausbildung, der gemeinsamen Nutzung von wissenschaftlicher Infrastruktur sowie in den Bereichen Internationalisierung und Wissenstransfer.
Seit 2019 engagiert sich das GFZ im Netzwerk „Luft- und Raumfahrttechnologien im Dienste der Landwirtschaft (agrASpace)“. Hier arbeiten Forschungseinrichtungen und mittelständische Unternehmen vor allem aus der Region Berlin-Brandenburg daran, Luft- und Raumfahrttechnologien für eine nachhaltige Entwicklung in der der Landwirtschaft anzuwenden. Das GFZ bringt seine Kompetenzen im Bereich Satelliten und Geodaten ein, die z.B. im Rahmen des „Smart Farming“ für ein effizientes und umweltfreundliches Management von landwirtschaftlichen Flächen in Brandenburg genutzt werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Die nachfolgende tabellarische Übersicht gibt die Gewinn- und Verlustrechnung des GFZ für die Jahre 2018 und 2019 wieder. Auf Grund besonderer Rahmenbedingungen als institutioneller Zuwendungsempfänger im Rahmen der programmorientierten Förderung der Helmholtz-Gemeinschaft und des für deren Zentren geltenden Finanzstatuts weist das GFZ in seiner Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von Null aus. Dementsprechend gibt es in der Bilanz auch kein Eigenkapital. Gewinn- und Verlustrechnung GFZ 2018 und 2019.docx (17.36 KB)
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Der Dialog mit der Zivilgesellschaft, der Politik und deren Entscheidungsträgern ist für das Deutsche GeoForschungsZentrum GFZ ein wichtiger Aspekt der Kommunikation der Forschungsergebnisse, wobei sich das GFZ parteipolitisch neutral verhält. Das GFZ tätigt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, politische Parteien oder Politiker – weder mittelbar noch durch die Gewährung finanzieller Mittel. Zudem unterstützt das GFZ keine Veranstaltungen, die politischen Parteien oder Organisationen ein Forum bieten.
Das GFZ betreibt keine Lobbyarbeit. Es gibt Stellungnahmen zu relevanten Gesetzgebungsverfahren ab (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz 2012, Wasserhaushaltsgesetz/Fracking 2017) – in der Regel über die Geschäftsstelle des Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., dessen Mitglied das GFZ ist, oder gemeinsam mit anderen Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Dieser Indikator wird nicht berichtet. Das GFZ betreibt keine Lobbyarbeit und spendet daher nicht an politische Parteien.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Das Deutsche GeoForschungsZentrum GFZ als öffentlich geförderte Einrichtung bekennt sich klar zu ethischen Grundsätzen und den geltenden Rechtsnormen. Dem Vorstand obliegt die Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien und das Verhindern von Korruption.
Im Rahmen der Korruptionsprävention hat der Vorstand auf der Basis der Richtlinie zur Korruptionsprävention des Bundes eine Ansprechpartnerin für Korruptionsprävention ernannt. Diese Funktion wird von der Innenrevisorin des GFZ wahrgenommen. Zur Vorbeugung von Korruption stellt das GFZ seinen Führungskräften und Beschäftigten Informationen zu diesem Thema zur Verfügung, u.a. zum Verhalten im Zusammenhang mit angebotenen Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen sowie zum Thema Nebentätigkeiten. Die korruptionsgefährdeten Arbeitsbereiche, aber auch alle anderen MitarbeiterInnen, werden für das Thema sensibilisiert. Zu diesem Thema erfolgen regelmäßige Schulungen aller MitarbeiterInnen über ein E-Learning-Programm mit sieben Entscheidungssituationen aus dem Arbeitsalltag des GFZ, das an die jährliche Unterweisung zur Arbeitssicherheit gekoppelt ist. Anzeichen für Verdachtsfälle von Korruption haben sich in dem bis 2019 reichenden Berichtszeitraum nicht ergeben.
Die Innenrevision berichtet dem Vorstand regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Prüfungstätigkeit, der seinerseits das Kuratorium (Aufsichtsgremium) informiert. Im sensiblen Bereich des Datenschutzes wird das GFZ durch einen internen Datenschutzbeauftragten beraten. Die Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis hält das GFZ ein und hat eine Ombudsperson ernannt. Das GFZ setzt das Vier-Augen-Prinzip in allen wesentlichen Unternehmensbereichen konsequent ein, um Missbrauch und Korruption zu verhindern, nicht nur im Vergabebereich.
Um das Bewusstsein am GFZ für die Wichtigkeit der Einhaltung der geltenden Gesetze und Richtlinien und die Kenntnis der Beschäftigten über die vorhandenen Regelungen weiter zu stärken, ist perspektivisch der Aufbau eines Compliance Management Systems und als ein wichtiger Baustein die Verabschiedung eines Verhaltenskodex geplant. Noch gibt es keine entsprechenden konkreten Zielsetzungen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die Gesamtzahl und der Prozentsatz der Organisationseinheiten, die auf Korruptionsrisiken untersucht werden, wird nicht erfasst. Dies ist künftig mit der Einführung eines Compliance Management Systems vorgesehen.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Berichtszeitraum wurden keine Korruptionsfälle verzeichnet.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Das GFZ hat keinen Fall von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften ermittelt.