14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Als ausschließlich regional tätiges, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen (TVöD-S), die Weberbank dem Tarifvertrag für das Private Bankgewerbe, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind.

Für den Bereich „Personal“ ist das vorsitzende Mitglied des Vorstandes zuständig. Somit ist der Vorstand in die Personalangelegenheiten, die durch die Personalabteilung wahrgenommen bzw. umgesetzt werden, eingebunden. 
 
Aufgrund der nationalen Tätigkeit und der geltenden gesetzlichen Vorschriften sieht der Konzern keine wesentlichen Risiken für die Verletzung von Arbeitnehmerrechten durch unsere Geschäftstätigkeit.

Alle Mitarbeiter im Konzern sind in Deutschland beschäftigt. Da Deutschland als ILO-Mitgliedstaat (Internationale Arbeitsorganisation) alle Kern- oder Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert hat und in die nationale Rechtsprechung einbindet, gelten diese internationalen Standards für alle Mitarbeiter. Diese Rahmenbedingungen stellen für uns die konzeptionelle Grundlage für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten dar.

Aufgrund der nationalen Tätigkeit und der strikten Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften werden keine wesentlichen Risiken für die Verletzung von Arbeitnehmerrechten durch die Geschäftstätigkeit gesehen. Eine umfassende Risikoanalyse ist daher nicht erforderlich.

Über das Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg (PersVG Brbg) ist eine Basis für die Wahrung der Arbeitnehmerrechte für alle Mitarbeiter der Sparkasse geregelt. Der Personalrat achtet auf die Einhaltung der Rechte der Mitarbeiterschaft und ist Ansprechpartner für jeden Beschäftigten bei entsprechenden Fragen. Für die Weberbank nimmt der Betriebsrat diese Aufgabe wahr. Außerdem sind weitere Arbeitnehmervertretungen (Gleichstellungsbeauftragte; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Schwerbehindertenvertretung) eingerichtet.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Einrichtung eines Arbeitssicherheitsausschusses sichergestellt. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt vollumfänglich durch Arbeitsplatzbegehungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vereinbarungen und Regelungen ist für den Konzern selbstverständlich.

Zudem ist eine Positionierung als attraktive Arbeitgeber besonders wichtig. Die Wahrnehmung der Arbeitgeberattraktivität sowohl bei den eigenen als auch bei den potenziell Beschäftigten ist ein entscheidender Faktor für den zukünftigen Erfolg des Konzerns – insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie des steigenden Wettbewerbs von Unternehmen um Fachkräfte am Arbeitsmarkt. Beschäftigte werden nicht nur als Arbeitskräfte, sondern ganzheitlich als Individuen gesehen, die die Herausforderung zu meistern haben, Privates und Berufliches in Einklang zu bringen. Der Sparkasse geht es darum, die betrieblichen Erfordernisse mit den individuellen Belangen der Beschäftigten zu vereinen. Das erfordert sowohl einen ernsthaften Umgang mit den Bedürfnissen der Beschäftigten als auch eine wertschätzende und klare Kommunikation. Die Führungskräfte werden regelmäßig qualifiziert, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

Die Sparkasse hat außerdem betriebliche Instrumente und Regelungen, die über gesetzliche und tarifliche Normen hinausgehen und somit die Arbeitgeberattraktivität fördern, z. B. flexible Arbeitszeitregelungen, die Förderung nebenberuflicher Weiterbildungen, Jobticket, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Kinderbetreuungskostenzuschuss, Unterstützung bei der Ferien- und Randzeitbetreuung.

Zielsetzung ist ein stabiles Wir-Gefühl und eine hohe Identifikation der Beschäftigten mit der Sparkasse als Basis für eine dauerhafte Zusammenarbeit.

Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens in beiden Instituten können die Beschäftigten Ideen für Optimierungen und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv beteiligen. Sie nutzen diese Möglichkeit bereits für unterschiedliche Themen aus dem Feld der Nachhaltigkeit, sodass Anregungen hier direkt auch wieder in die Gestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements einfließen.

Die Weberbank ermöglicht außerdem regelmäßige Gesundheitstage zur Vorsorge für ihre Mitarbeiter und bietet externe Beratungen für Mitarbeiter in allen Lebenslagen an.

Darüber hinaus unterstützt die Sparkasse das ehrenamtliche Engagement ihrer Beschäftigten.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Für den Konzern ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Nationalität oder körperlichen Einschränkungen eine Selbstverständlichkeit. Gleiches gilt für die Behandlung von externen Bewerbungen. Die Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) werden umfassend erfüllt. So wird bspw. die Gleichstellungsbeauftragte in der Sparkasse im Rahmen ihrer Aufgaben aktiv eingebunden. Darüber hinaus werden alle Beschäftigten regelmäßig zu den Vorschriften des AGG geschult und dafür sensibilisiert.

Die Arbeitsbedingungen wie z.B. Gehaltsstruktur, Arbeitszeiten oder Urlaub werden in der Sparkasse durch den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Bereich Sparkassen (TVöD-S) und bei der Weberbank durch den Tarifvertrag für das Private Bankgewerbe bestimmt. Zusätzlich haben die Mitarbeiter in der Sparkasse die Möglichkeit, neben der Tarifvergütung an einem leistungsbezogenen Vergütungssystem teilzuhaben.

Mit einer betrieblichen Altersversorgung bietet die Sparkasse ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Absicherung für die Zukunft. Sie ist ein verlässlicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Jedes Jahr feiern zahlreiche Kollegen ihr 25- bzw. 40-jähriges Dienstjubiläum. Im Jahr 2020 hatten zum Beispiel 34 Mitarbeiter ihr 25-jähriges und 17 Mitarbeiter ihr 40-jähriges Dienstjubiläum.

Die Sparkasse unterstützt alle Berufseinsteiger, indem sie bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen diskriminierungsfrei berücksichtigt werden. Die unterschiedliche Herkunft und Mehrsprachigkeit von Auszubildenden und Mitarbeitern unterstützt die Beratung und Betreuung von fremdsprachigen Kunden.

Im Rahmen des Personalkonzeptes werden regelmäßig Schulungen mit den einzubeziehenden Gremien für Unterrichtungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte durchgeführt. Außerdem findet ein regelmäßiger Dialog zwischen Vorstand und Personalrat bzw. Betriebsrat statt. In der Sparkasse tauscht sich zusätzlich einmal monatlich die Personalleitung mit dem Personalrat aus.

Die Teilhabe am Berufsleben von Menschen mit Behinderung wird von der Sparkasse gefördert. Ein Schwerbehindertenvertreter nimmt im Interesse der schwerbehinderten Beschäftigten eine Vermittlungs-, Unterstützungs- und Beratungsfunktion ein.

Die Sparkasse unterstützt die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz) und verpflichtet sich zu dessen Umsetzung. Hierzu wurde ein Gleichstellungsplan aufgestellt, der die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst bewerten soll. Der Gleichstellungsplan wird alle 2 Jahre überprüft. Darüber hinaus hat sich die Sparkasse vorgenommen, im kommenden Berichtsjahr eine Zielstellung für den Anteil an Frauen im Führungskreis 1 zu definieren. 

Die Sparkasse bietet flexible Arbeitszeitregelungen und Teilzeitarbeit, wodurch die Mitarbeiter den Grad ihres Engagements je nach Lebenssituation im Einklang mit den beruflichen Belangen frei wählen können. Außerdem bietet sie ihren Mitarbeitern unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation Teilzeitvereinbarungen an, die über die Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hinausgehen.

Weiterhin gibt es seit Jahren das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), so dass Mitarbeiter nach schwerwiegenden Erkrankungen entsprechend ihrem jeweiligen Leistungsvermögen wieder in den Arbeitsalltag integriert werden können. Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Unterstützung der Beschäftigten, die sich um die Pflege von älteren Angehörigen und / oder die Pflege von behinderten Familienangehörigen kümmern. So können sich Beschäftigte nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz bis zu sechs Monate beurlauben lassen.

Im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind die Tätigkeiten vom Betriebsarzt (Grippeschutz, Augenuntersuchung) und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen) auf Prävention ausgerichtet. Da es sich um individuelle Angebote handelt, wird hier keine Zielerreichungsquote erhoben, sondern allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in entsprechendem Maße Hilfe angeboten. 

Nach regelmäßigen Begehungen der Arbeitsstätte der Mitarbeiter durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden bei Bedarf Maßnahmen getroffen, um die Arbeitsplätze optimal und gesundheitsfördernd zu gestalten. Hierzu gehören z. B. der Einsatz von höhenverstellbaren Tischen, die Kontrolle der geforderten Beleuchtungsstärken, Raumgrößen als auch der Einsatz von ergonomischen EDV-Tastaturen. Die Maßnahmen werden betriebsintern vom Arbeitsschutzausschuss koordiniert.

Eine familienfreundliche Personalpolitik und ein kollegiales Miteinander sind wichtige Anliegen für den Konzern. Insbesondere sollen für Mitarbeiter bessere Voraussetzungen geschaffen werden, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen.

Sowohl bei der Betreuung von Kindern als auch bei der Pflege von Angehörigen unterstützt der Konzern mit entsprechenden Informationen und Maßnahmen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schafft der Konzern durch flexible Arbeitszeitregelungen, Teilzeitarbeit, mobiles Arbeiten sowie durch finanzielle Unterstützung, z.B. bei der Kinderbetreuung für Mitarbeiter der Sparkasse. Ende 2020 betrug die Teilzeitquote (ohne Auszubildende) in der Sparkasse 38 % und die Quote der Mitarbeiter, die mobil arbeiteten, 42 %.

Die Sparkasse lässt ihre Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie seit Jahren von dritter, unabhängiger Seite überprüfen. Sie ist als familienfreundlicher Arbeitgeber seit 2011 nach dem Audit berufundfamilie zertifiziert und seitdem mehrfach rezertifiziert. 2020 wurde damit ein dauerhafter Status erreicht.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die Personalpolitik zielt darauf ab, angesichts des demografischen Wandels und sich verändernder Berufs- und Lebensbiografien die Zukunftsfähigkeit der Sparkasse sicherzustellen. Dies bleibt eine Daueraufgabe. Dafür werden die Potenziale der Mitarbeiter erkannt, eingebracht und genutzt. Eine quantitative Einordnung der o.g. Zielstellung ist für das kommende Berichtsjahr vorgesehen (siehe hierzu die Erläuterungen in Kriterium 3). 

Die Vereinbarkeit von Beruf und persönlichen Lebensentwürfen und -anforderungen der Beschäftigten über alle Lebensphasen hinweg ist der Sparkasse wichtig. Dazu gehört es, Karriereperspektiven aufzuzeigen und zu realisieren. Dies wird in dem Personalentwicklungskonzept (PEP), den Talent- und Förderprogrammen sowie dem Führungskräfteentwicklungsprogramm „Management und Führung“ und in der Personalstrategie festgeschrieben und ist heute fester Bestandteil des operativen Personalgeschäftes. Im Personalentwicklungskonzept stehen zielgruppengerechte Instrumente und Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten zur Verfügung.

Mit umfassenden Qualifizierungsprogrammen werden die Mitarbeiter im Konzern auf veränderte Aufgaben und neue Herausforderungen vorbereitet. Der Umfang dieser Programme, ist dem Leistungsindikator GRI-SRS-404-1 zu entnehmen. 

Die Sparkasse sieht sich als verantwortungsvollen Ausbildungsbetrieb und wird ihre zukünftigen Mitarbeiter weiterhin aus eigener Kraft ausbilden und qualifizieren. Das Ausbildungskonzept beinhaltet neben der praktischen und theoretischen Ausbildung den Part „Persönlichkeitsentwicklung".

Bei der digitalen Transformation werden Führungskräfte und Mitarbeiter begleitet, indem sie jeweils individuell persönlich und fachlich qualifiziert werden.

Mit Blick auf die Personalpolitik in Zeiten des demografischen Wandels wird sich die Sparkasse auch in Zukunft als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung stellen die Themen Wissenstransfer und Gesunderhaltung der Beschäftigten Herausforderungen dar, denen sich die Sparkasse mit vielfältigen Maßnahmen stellt.

Die Sparkasse schützt und fördert aktiv die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Um gesundheitliche Risiken aus einer vorwiegend sitzenden bzw. stehenden Tätigkeit entgegenzuwirken, koordinieren in den Fachbereichen BGM-Multiplikatoren im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements alle Maßnahmen zu diesem Thema. Dazu zählen vielfältige gesundheitsfördernde Angebote wie Rückenschulkurse, Bewegungsangebote sowie zentrale und dezentrale Informationsveranstaltungen. Darüber hinaus standen weiterhin Seminare und Teamworkshops zu den Themen „Sich selbst und Andere gesund führen“ und „Resilienz“ im Zentrum des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Außerdem unterstützt die Sparkasse die Mitarbeiter in ihren sportlichen Aktivitäten.

Regelungen zur Überfallprävention und -nachsorge sind weitere wichtige Angebote.

Teil des Gesundheitsmanagements ist darüber hinaus ein besonderer Beratungsservice, der auf drei zentrale Lebensbereiche: Arbeit, Gesundheit und persönliches Lebensumfeld eingeht. Belastungen und Störungen in diesen drei Bereichen können sich negativ auf die Lebenszufriedenheit, aber auch auf die Leistungsfähigkeit auswirken. Die Beratung durch eine Diplom-Pädagogin erfolgt individuell. Das reicht von Konflikten mit Kollegen über Arbeitsüberlastung und Stress hin zu Abhängigkeiten (beispielsweise Tabletten-, Alkohol- oder Kaufsucht) oder Problemen in der Ehe, Familie oder Beziehung.

Über die Betriebsärztin erhalten die Beschäftigten regelmäßig das Angebot kostenloser Grippeschutzimpfungen und Sehtests für Bildschirmbrillen, deren Finanzierung die Sparkasse trägt. Weitere konkrete Bausteine zur medizinischen Vorsorge (Darmkrebs, Blutzucker, Schilddrüsenscreening) und zur Arbeitssicherheit sind bzw. werden entwickelt. In der Weberbank werden zusätzlich Gesundheitstage durchgeführt, in denen Prophylaxeuntersuchungen in Anspruch genommen werden können.

Wesentliche Risiken aus der eigenen Geschäftstätigkeit werden nicht gesehen, da ausreichend Möglichkeiten und Formate für Qualifizierungen der Mitarbeitende im Betrieb implementiert sind. 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Verletzungen Sparkasse Weberbank
Unfallmeldungen 37 9
davon Wegeunfälle 13 3
Todesfälle 1 0

Arbeitsbedingte Erkrankungen Sparkasse Weberbank
Anzahl Angestellte 12 5
Ausfalltage Arbeitsunfall 228 153
Todesfälle 0 0

Weitere Daten werden derzeit nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Im Mittelpunkt des betrieblichen Gesundheitsmanagements stehen in beiden Instituten die Förderung des gesundheitsgerechten Arbeitens, einer gesunden Führungskultur sowie zielgerichtete Präventionsmaßnahmen zum Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten.

Darüber hinaus gelten mit dem Personalrat bzw. Betriebsrat abgeschlossene Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen zu den Themen „variable Arbeitszeit" und „mobiles Arbeiten“. Weiterhin stehen den Beschäftigten vielfältige Teilzeitmöglichkeiten für die Gestaltung der individuellen Vereinbarkeitsthemen zur Verfügung.

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wurde ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) eingerichtet. Er tagt vier mal im Jahr und dient dem Austausch und der Diskussion von Arbeitssicherheitsthemen sowie der Vorbereitung von Entscheidungen. Der Arbeitsschutzausschuss besteht aus dem Beauftragten für Arbeitsschutz, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsärzten, dem Personalrat bzw. Betriebsrat, einem Vertreter der Sicherheitsbeauftragten sowie optional der Schwerbehindertenbeauftragten. Außerdem wurde in den Organisationseinheiten Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragten ernannt, die die Anfragen der Beschäftigten bündeln und die Führungskräfte zum Thema Arbeitsschutz unterstützten. Zudem kooperiert die Weberbank seit 2019 mit dem Fürstenberg Institut. Hiermit wird ein professioneller Beratungsservice für alle Mitarbeiter und Führungskräfte zur Lösung beruflicher, privater und gesundheitlicher Fragestellungen angeboten.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Beide Institute bieten ihren Beschäftigten ein internes Bildungsangebot mit sowohl fachlich orientierten Seminaren wie auch Seminaren zur Persönlichkeitsentwicklung an. Coronabedingt handelt es sich dabei überwiegend um Web-Seminare. Es wurde aber auch Wert daraufgelegt, den Besuch von Seminaren externer Anbieter im Rahmen individueller Gegebenheiten zu ermöglichen. Im aktuellen Berichtsjahr wurden in der Sparkasse 7.345 Seminartage und in der Weberbank 495 Seminarteilnahmen zur Weiterbildung genutzt. Hinzu kommen E-Learnings, die im Selbststudium absolviert wurden. Eine genaue Kennzahl der durchschnittlichen Jahresstunden pro Beschäftigten wird derzeit nicht ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Anzahl Beschäftigte (Stand: 31.12.2020) Sparkasse Weberbank
Gesamt 1540 191
davon weiblich in Prozent 70% 46%
davon männlich in Prozent 30% 54%
davon unter 30 Jahre 17% 6%
davon zw. 30 und 50 Jahre 41% (bis 49 Jahre) 54%
davon über 50 Jahre 42% (einschl. 50 Jahre) 40%


In der Sparkasse waren zum Ende des Berichtsjahres 66 Schwerbehinderte beschäftigt.

Benachteiligung aufgrund ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der politischen Anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität widerspricht dem Selbstverständnis des Konzerns. Aus diesem Grund wird auch nicht erhoben, ob die Mitarbeiter einen Migrationshintergrund haben oder nicht.

Der Vorstand der Sparkasse setzt sich im Berichtsjahr aus 4 Mitgliedern und einem stellvertretenden Mitglied zusammen, alle männlich.

Das Geschlechterverhältnis in weiteren Führungsebenen der Sparkasse beträgt

Führungsebene Sparkasse weiblich männlich
Führungskreis I 42% 58%
Führungskreis II 55% 45%

Der Verwaltungsrat der Sparkasse setzt sich aus 27 Mitgliedern zusammen (einschl. Stellvertretern), hiervon sind 9 weiblich und 18 männlich.

Der Vorstand der Weberbank setzt sich im Berichtsjahr aus 2 Mitgliedern zusammen, beide männlich.

Der Aufsichtsrat der Weberbank setzt sich aus 8 Mitgliedern zusammen, hiervon sind 1 weiblich und 7 männlich.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im aktuellen Berichtsjahr gab es in der Sparkasse in einem Fall Hinweise auf eine mögliche Diskriminierung. Der Fall wurde konsequent aufgeklärt und aufgearbeitet.

In der Weberbank sind keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für den Konzern gehört die Achtung der Menschenrechte zu den Grundwerten. Zwangs- oder Kinderarbeit wird entschieden abgelehnt, mit entsprechenden Unternehmen gibt es keine Zusammenarbeit. Aufträge werden vornehmlich an ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen vergeben. Als gemeinwohlorientiertes, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes und den deutschen Arbeitsgesetzen, so dass in der Personalpolitik kein Risiko von Menschenrechtsverletzungen besteht. Die Ethikrichtlinie des Deutschen Sparkassenverlages als zentraler Werbemittelpartner, bestätigt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Menschenrechtsverletzungen. Vergleichbares gilt für die Weberbank.

Seit Einführung des Mindestlohngesetzes richtet der Konzern zudem ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der hier geltenden Vorschriften bei seinen Auftragnehmern.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns unterliegt deutschem und europäischem Recht. Die Achtung der Menschenrechte ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Deutschland ist Vertragsstaat der wichtigen Menschenrechtsabkommen der UN und ihrer Zusatzprotokolle (Zivilpakt, Sozialpakt, Anti-Rassismus-Konvention, Frauenrechtskonvention, Anti-Folter-Konvention, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, Konvention gegen Verschwindenlassen). Somit ist die Einhaltung von Menschenrechten bei uns sichergestellt. Das Risiko, dass durch die Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen auftreten, wird als sehr gering eingeschätzt. Daher liegt für die Sparkasse kein gesondertes Konzept und keine dazugehörige Risikoanalyse zur Achtung der Menschenrechte vor.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Dieser Indikator wird derzeit nicht erhoben, da im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte gesehen werden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Alle Standorte des Konzerns befinden sich in Brandenburg und Berlin. Eine Prüfung ist daher nicht vorgesehen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Dieser Indikator wird derzeit nicht erhoben, da im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte gesehen werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Dieser Indikator wird derzeit nicht erhoben, da im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte gesehen werden.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Sparkasse sichert die Versorgung der Region mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen und stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung der Region, indem sie Niemanden vom Zugang zu Bankgeschäften ausschließt (z. B. durch Basiskonten, Pfändungsschutzkonten). Sie berät ihre Kunden, um wesentliche soziale Risiken, wie Altersarmut, abzufedern.

Auch für die Sparkasse ist es ein integraler Bestandteil ihres nachhaltigen Handelns, gesellschaftlich wichtige Projekte und Strukturen zu fördern. Dafür werden Stiftungsmittel, Spenden, Sponsoring oder auch Mittel aus dem PS-Lotterie-Sparen genutzt. Das Engagement wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv aus: Es ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, verbessert die Lebensqualität, stärkt das Bewusstsein für die Umwelt oder den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. 2020 erfolgten Spenden und Zuwendungen an gemeinnützige Vereine und Organisationen von knapp 4,4 Millionen Euro durch die Sparkasse und ihre drei Stiftungen zur Unterstützung von ca. 900 gemeinnützigen Projekten. Unterstützt wurden Vorhaben aus Sport, Kunst & Kultur, Nachhaltigkeit & Umwelt, Bildung & Soziales, Wissenschaft & Forschung. Außerdem vergeben die Sparkasse und ihre Stiftungen Auslandsstipendien und beteiligen sich am Deutschlandstipendium bei vier Partneruniversitäten/ Hochschulen im Geschäftsgebiet, um junge Menschen in der Region zu unterstützen und vor allem auch in der Region zu halten. Die gemeinnützigen Förderaktivitäten der Sparkasse sind auf örtliche oder regionale Empfänger, Besonderheiten und Bedürfnisse ausgerichtet. Das ehrenamtliche Engagement der Beschäftigten und Ruheständler wird ausdrücklich begrüßt und aktiv eine Kultur des gesellschaftlichen Miteinanders unterstützt. Das gesellschaftliche Engagement der Sparkasse ist damit fest in der Geschäftspolitik verankert.

Für die Sparkasse ist es selbstverständlich, partnerschaftliche Beziehungen zu ihren Förderpartnern zu pflegen. Gerade vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und für deren Bewältigung ist es der Sparkasse wichtig, dieses Selbstverständnis beizubehalten und weiter Verantwortung zu leben. So lag der Fokus im Jahr 2020 darauf, individuelle Lösungen mit den Förderpartnern zu finden, um gemeinsam die Herausforderungen zu bewältigen. Dies gelang in erster Linie durch zeitlichen Aufschub der Projektrealisierung als auch durch inhaltliche Umwidmung von Projektvorhaben.

Die Lotteriemittel aus dem PS-Sparen, die für gemeinnützige Projekte im Geschäftsgebiet der MBS ausgegeben werden, wurden im 1. Halbjahr 2020 gezielt unter dem Motto: "Helden des Alltags in der Corona-Krise" verteilt. Darunter waren engagierte Vereine, die sich in der Corona Krise besonders hervorgetan, innovative Konzepte entwickelt und Verantwortung für das Gemeinwohl übernommen haben.

In der Sparkasse sind elaborierte Prozesse zur Vergabe von Spenden und Spnsoring etabliert. Diese Prozesse werden regelmäßig überprüft und sind in einer Arbeitsanweisung verbindlich geregelt. Darüber hinaus existieren Richtlinien zur Vergabe von Spenden und Sponsoring.

Die Unternehmensführung ist in dem Sinne eingebunden, dass das vorsitzende Mitglied des Vorstandes den Bereich in seiner Dezernatszuständigkeit hat. Für die Umsetzung hat er die entsprechende Organisationseinheit „Vorstandsstab/Kommunikation“ beauftragt.

Vor dem Hintergrund einer zukünftig noch nachhaltigeren Abwicklung des Förderengagements und der Einsparung von Ressourcen hat sich die Sparkasse entschieden, den gesamten Abwicklungsprozess des Förderengagements zu digitalisieren. Die Anbieterauswahl und Beauftragung wurde im Berichtsjahr durchgeführt. Die Einführung erfolgt im folgenden Berichtsjahr.

Da die Sparkasse mit ihrem Förderengagement ausschließlich einen positiven Beitrag zum Gemeinwesen beiträgt, sind aus ihrer Sicht keine wesentlichen Risiken erkennbar. Durch vorhandene Vergaberichtlinien, explizite Prüfung von Freistellungsbescheiden und Satzungen sowie die Spenden- und Sponsoringrichtlinie können schon bei der Antragstellung eines Projektes mögliche Risiken identifiziert und somit vermieden werden.

Die Förderschwerpunkte der Sparkasse beim Sponsoring sind Sport- und Kulturprojekte. Mit Sponsoringvereinbarungen unterstützt die MBS vorrangig Vereine, Veranstaltungen und Ereignisse, die im Fokus des öffentlichen Interesses stehen und folglich Resonanz in den Medien und bei den Besuchern finden. Dabei liegt der Fokus auf der Sportförderung.

Die Sparkasse bzw. ihre Rechtsvorgänger haben die Jugend-, Kultur-, Sport- und Sozialstiftung der MBS in Potsdam, die Bildungs-, Jugend-, Kultur- und Sportstiftung Teltow-Fläming der MBS in Potsdam und die Stiftung Dahme-Spreewald der MBS in Potsdam als alleiniger Stifter und Nachstifter errichtet. Mit den Stiftungszwecken soll nachhaltig ein positiver Beitrag für die Region geleistet werden. Über deren Mittelverwendung entscheiden die Gremien der jeweiligen Stiftung. Über den jeweiligen Stiftungszweck wird im Folgenden eingegangen:

Zweck der Stiftung Dahme-Spreewald der MBS in Potsdam ist die Förderung der Kunst, der Kultur, des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde, der Jugend - und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung im Landkreis Dahme-Spreewald.

Zweck der Jugend-, Kultur-, Sport- und Sozialstiftung der MBS in Potsdam ist die Förderung der Kunst, der Kultur, des Denkmalschutzes, der  Denkmalpflege, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde, der Jugend - und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Bereiche des Wohlfahrtswesens, der Förderung des Natur- und Tierschutzes, der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Havelland und Oberhavel sowie in der Stadt Brandenburg an der Havel und der Landeshauptstadt Potsdam.

Zweck der Bildungs-, Jugend-, Kultur- und Sportstiftung Teltow-Fläming der MBS in Potsdam ist die Förderung der Kunst, der Kultur, des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege, des Sports, der Jugend- und Altenhilfe, der Heimatpflege und Heimatkunde, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung im Landkreis Teltow-Fläming.

Als größte Sparkasse im Land Brandenburg zählt die Sparkasse zu den größten Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben in der Region. Ihre betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist Basis sowohl sicherer Arbeits- und Ausbildungsplätze, ihrer Steuerzahlungen, ihrer Möglichkeiten als Auftraggeberin für die heimische Wirtschaft, ihres gesellschaftlichen Engagements über Spenden, Sponsoring und den PS-Zweckertrag. Damit verbleiben die Erträge der lokalen Wirtschaft in der Region – eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung vor Ort.

Für die Weberbank ist es Teil ihres Selbstverständnisses, sich gesellschaftlich in ihrer Heimatregion Berlin zu engagieren. Ein Schwerpunkt des Engagements erfolgt über die zu diesem Zweck gegründete Weberbank-Stiftung. Besonderes Anliegen der Stiftung ist es, Projekte gemäß Stiftungszweck zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern und sie in der oft schwierigen Anfangsphase zu unterstützen. Zu den Stiftungszwecken zählen unter anderem die Förderung der Kunst und Kultur sowie der Wissenschaft und Forschung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

2020 Sparkasse Weberbank
Bilanzsume 15.518.520 TEUR 1.879.953 TEUR
Gewinnabhängige Steuern 45.541 TEUR 0,00 TEUR*
Ordentl. Aufwand ** 167.189 TEUR 36.803 TEUR
Personalaufwand 97.331 TEUR 21.414 TEUR
Davon Löhne und Gehälter 77.054 TEUR 17.519 TEUR
Davon soziale Abgaben und Aufwendungen 20.277 TEUR 3.895 TEUR
Förderausgaben insgesamt – (z.B. aus Spenden, Sponsoring, Stiftungsausschüttungen, PS-Zweckertrag) 4.427 TEUR 389 TEUR
aufgeschlüsselt nach Kategorien:
Sport 1.799 TEUR 165 TEUR
Kunst & Kultur 480 TEUR 98 TEUR
Nachhaltigkeit & Umwelt 110 TEUR 0 TEUR
Bildung & Soziales 1.343 TEUR 4 TEUR
Wissenschaft und Forschung 10 TEUR 7 TEUR
Sonstiges 685 TEUR 115 TEUR


*Zwischen der Weberbank und der Sparkasse besteht eine steuerliche Organschaft und ein Ergebnis- und Abführungsvertrag.

**Allgemeine Verwaltungsaufwendungen + Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Sparkasse ist Mitglied des OSV. Der OSV gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zu den Trägern des DSGV. Der OSV ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Er hat den gesetzlichen Auftrag, in seinem Geschäftsgebiet das Sparkassenwesen zu fördern, insbesondere die Sparkassen, ihre Träger und die Sparkassenaufsichtsbehörden der Länder fachlich zu beraten und die Jahresabschlussprüfungen bei den Mitgliedsparkassen durchzuführen. Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Die Bankenregulatorik ist gerade in den letzten Jahren von zahlreichen umfangreichen Änderungen und Novellen geprägt. Für die Sparkasse sind daher eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren relevant – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene –, z.B. in ihrer Rolle als Finanzdienstleister, Arbeitgeber und Auftraggeber. Als wesentliche Gesetzesvorhaben, welche die Belange der Sparkasse signifikant tangieren, werden die Fortsetzung der EU-Bankenregulierung sowie der im März 2018 veröffentlichte EU Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums angesehen. Eingaben werden im Rahmen der Verbandstätigkeit durch den DSGV und den OSV bei Bedarf vorgenommen. Anregungen hierzu fragen die Verbände in ihren angeschlossenen Instituten ab und bringen sie konsolidiert ein.

Die Weberbank ist Mitglied im Bundesverband Öffentlicher Banken in Deutschland (VÖB), welcher die oben beschriebene Interessenvertretung für seine Mitglieder wahrnimmt. Die Weberbank ist von vielfältigen europäischen und nationalen Gesetzgebungsverfahren betroffen, die vorrangig Fragen des Bankenaufsichtsrechts einschließlich der Rechnungslegung und des Verbraucherschutzes betreffen. Sie ist mittelbar über ihre Mitgliedschaft im o.g. Bundesverband an der Interessenvertretung gegenüber Gesetzgebern und Aufsichtsbehörden beteiligt.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch die Konzernunternehmen wird regelmäßig von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geprüft.

Die Sparkasse unterliegt der Aufsicht des Landes Brandenburg, die zuständige Sparkassenaufsichtsbehörde ist das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Konzernunternehmen tätigen keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, politische Parteien oder Politiker.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Zielstellung der Vorstände der Sparkasse und der Weberbank ist ein stets rechtskonformes Verhalten der Vorstandsmitglieder, stellvertretenden Vorstandsmitglieder und Mitarbeitern. Das heißt, dass sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgt werden. Die Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Schulungen auf die relevanten Regelungen und Gesetze und die in beiden Häusern festgelegten Präventionsmaßnahmen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet. Dies bleibt eine Daueraufgabe und wird mit den folgenden Maßnahmen sichergestellt. 

Für die Überwachung der Einhaltung von Vorgaben und Regelungen sind in den Konzernunternehmen die Beauftragten für MaRisk-Compliance, Geldwäsche und Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)-Compliance verantwortlich. Sie agieren unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.

Die Beauftragten beider Häuser stellen durch geeignete Vorkehrungen (bspw. die Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte und Schulungen sowie Gegenmaßnahmen) sicher, dass die Sparkasse und die Weberbank sowie deren Mitarbeiter im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handeln. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Die Beauftragten identifizieren zudem mögliche Interessenskonflikte bzw. helfen bei deren Auflösung. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln, wie etwa der „Richtlinie zur Behandlung von Zuwendungen in der MBS“, die Richtlinien „Spenden in der MBS“ sowie „Sponsoring in der MBS“ bzw. des „Code of Conduct” der Weberbank, vom Bereich Geldwäsche und WpHG-Compliance durch risikoorientierte Kontrollhandlungen geprüft. Sie beraten und geben Empfehlungen bezüglich Zuwendungen und Vergünstigungen und nehmen Hinweise bei Korruptionsvermutungen am Arbeitsplatz und im Tätigkeitsfeld im Rahmen eines sogenannten Hinweisgebersystems entgegen.

Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die entsprechenden Fachbereiche oder den Bereich Geldwäsche und WpHG-Compliance zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, wird den Mitarbeitern der Sparkasse und der Weberbank die Möglichkeit gegeben, diese unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität im Rahmen eines Hinweisgebersystems anzuzeigen. Hinweisgeberstelle ist dabei die Beauftragte für Geldwäsche und WpHG-Compliance in der Sparkasse bzw. die Revisionsbeauftragte in der Weberbank. Beide sind im Rahmen dieses Prozesses weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung dieser Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Die Korruptionsprävention in der Sparkasse und in der Weberbank erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen. In der Sparkasse wurden die zuvor genannten drei Richtlinien installiert und dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gegeben. In der Weberbank gilt der Code of Conduct. Alle Richtlinien enthalten verbindliche Vorgaben für die Annahme und Gewährung von Zuwendungen, Geschenken sowie für Spenden und Sponsoring. Von weiterer besonderer Bedeutung für die Korruptionsprävention ist die Transparenz der Abläufe. Korruptionsversuche oder Korruptionsverdacht werden sanktioniert. Als Ansprechpartner fungieren dabei die Führungskräfte bzw. die Beauftragte für Geldwäsche und WpHG-Compliance in der Sparkasse bzw. die Revisionsbeauftragte in der Weberbank. Durch Dokumentation von Entscheidungen wird deren Nachvollziehbarkeit sichergestellt. Zudem verfügen die Sparkasse und die Weberbank über ein umfangreiches Internes Kontrollsystem (IKS). Für die Durchführung von Geschäften mit nahestehenden Personen bestehen klare Regelungen in beiden Unternehmen.

Die Beauftragte für Geldwäsche und WpHG-Compliance berichtet jährlich sowie ggf. anlassbezogen an die zuständigen Stellen der Einzelinstitute im Konzern. Das Themenfeld Korruption und Bestechung ist Bestandteil der jährlichen und ggf. anlassbezogenen Berichterstattung der Beauftragten für Geldwäsche und WpHG-Compliance an die Vorstände und das Aufsichtsorgan der Sparkasse und der Weberbank. Hierin wird u. a. über institutsspezifische Risiken, Ergebnisse der Risikoanalyse zur Korruptionsbekämpfung sowie Präventionsmaßnahmen berichtet. Der jährliche Tätigkeitsbericht informiert über die Gefährdungsanalyse, Aktivitäten der Beauftragten und aktuelle Entwicklungen im Unternehmen. Die Interne Revision und das Risikocontrolling erhalten die Berichte ebenfalls zur Kenntnis.

Wesentliche Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen oder Produkten und Dienstleistungen ergeben, bestehen nicht. Die Weberbank sensbilisiert ihre Mitarbeiter - einschließlich der Führungskräfte - anhand eines festgelegten Schulungsplans mit diversen Schulungen, die zum Teil Erfolgskontrollen vorsehen, über die an sie gerichteten Compliance-Anforderungen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Im Rahmen der anlassbezogenen, mindestens jährlichen Risikoanalyse durch die Beauftragte für Geldwäsche werden die Themen Korruption, Vorteilsannahme und -gewährung sowie Bestechung risikoorientiert bewertet. Für 2020 wurden keine wesentlichen Risiken festgestellt. In die Risikoanalyse wird der gesamte Konzern einbezogen.

Darüber hinaus gibt es interne Regelungen zur Annahme von Geschenken und Vorteilen im Konzern. Die rechtliche Grenze bilden die Verbote in den o.g. Themengebieten im wirtschaftlichen Verkehr und die Vermeidung von Interessenkonflikten bei Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden. Erhebliche Korruptionsrisiken werden nicht gesehen.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im aktuellen Berichtsjahr lagen keine Korruptionsfälle vor. 

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im aktuellen Berichtsjahr wurden keine Bußgelder verhängt.