14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Arbeitnehmerrechte – Maßnahmen und (erreichte) Ziele

Die AWG ist nur in Deutschland tätig und unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht. Ein Betriebs­rat fungiert als Arbeitnehmervertretung. Zusätzlich sind die Arbeitnehmer im fakultativen Auf­sichtsrat der AWG vertreten.  

Anwendung von Tarifverträgen  

Angewendet werden der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) und die ergänzenden Tarif­verträge in der für den Bereich der Vereinigung der kom­munalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung.  

Beteiligung der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement  

Neben den in Kriterium 5 genannten Mitarbeitenden ist es weiterhin das Ziel, im kommenden Berichtsjahr weitere Beschäftigte am Nachhaltigkeitsmanagement aktiv zu beteiligen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z. B. die einzelnen Beauftragten (Abfall, Gewässerschutz, etc.).  

Ziele  

Der Betriebsrat arbeitet auch im kommenden Berichtsjahr kontinuierlich an der Verbesserung der bestehenden Betriebsvereinbarungen und erarbeitet neue Betriebsvereinbarungen zur Verbesserung der Situation der Beschäftigten. So wurde 2020 in der Betriebsvereinbarung zum Arbeitgeberzuschussmodell festgelegt, dass das Ticket 2000, das die AWG seinen Mitarbeitenden mit Rabatt und Zuschuss anbietet, nun auch auf andere Personen übertragbar ist. Weitergehende Ziele wurden im Berichtsjahr 2021 nicht formuliert.  

Risiken  

Risiken im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte wurden im Berichtsjahr aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der in Kriterium 15 beschriebenen Maßnahmen, die u. a. dem Ar­beits­schutz und der Gesundheitsförderung dienen, nicht identifiziert (vgl. dazu auch Kriterium 15).
Eine Risikoanalyse im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte erfolgt im kommenden Berichtsjahr.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengerechtigkeit – Maßnahmen und (erreichte Ziele) 

Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat, der Betriebsrat und die Beschäftigten sowie die Geschäftsführung und die Vorgesetzten orientieren sich bei Ihren Handlungen und Forderungen grundsätzlich an dem dauerhaften Bestand des Unternehmens. Hierbei spielt die Chancengerechtigkeit für die aktuellen Beschäftigten und die zukünftige Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einem ausgewogenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung die zentrale Rolle.  

Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit  

Es existieren Schonarbeitsplätze für langjährig Beschäftigte, die der ursprünglichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.  
Eine Betriebsvereinbarung regelt das Tragen, die Beschaffung und Verwaltung von Arbeits­schutz­kleidung für die Beschäftigten.  
Die Gestellung von Bildschirmarbeitsbrillen ist in Anlehnung an die Bildschirmarbeits­verord­nung geregelt und wird konsequent und vorschriftsgemäß im Unternehmen umgesetzt.  
Die Nutzung des angrenzenden Freibads im Sinne der Gesundheitsförderung wird in Kriterium 18 beschrieben.  
Zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat wurde ein Regelwerk zum Umgang mit Suchtproblemen vereinbart. Ziel ist es, den Suchtmittelmissbrauch zu verhindern, die üblichen Folgen zu vermeiden, Gefährdeten und Suchtkranken Hilfe schnellstmöglich anzubieten und suchtbedingte Gefährdungen der Arbeitssicherheit auszuschließen.   
Ein Vertrag regelt die arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.  
Als weiteres Angebot im Bereich der Gesundheitsförderung ist das sogenannte „JobRad“ zu nen­nen. Durch Gehaltsumwandlung wird die Möglichkeit zur Anschaffung eines Fahrrads bzw. Pedelecs geschaffen.  

Soziale Verantwortung  

Die AWG übernimmt neben den zuvor geschilderten Maßnahmen Verantwortung für die Mitarbeitenden. So existieren eine Betriebsvereinbarung über die Entgeltumwandlung als wei­terer Baustein der Altersvorsorge, eine Darlehensgewährung für Beschäftigte (Errich­tung/Erwerb eines Eigenheimes etc.) und eine Arbeitsplatz- und Entgeltsicherung bei Leis­tungs­­min­­de­rung. Des Weiteren sind Richtlinien über die Gewährung von Tilgungsvorschüssen sowie ein Energiekostenzuschuss für die Mitarbeitenden zu nennen.
Darüber ist die Gewährung eines Firmentickets zur Benutzung des öffentlichen Perso­nen-Nahverkehrs durch eine Beteiligung an den Fahrtkosten zu nennen. Dieses Ticket ist mittlerweile auch auf andere Personen übertragbar. Damit soll zugleich ein be­wusstseinsbildender Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.  

Vereinbarkeit von Beruf und Familie  

Regelungen zu versetzten Arbeitszeiten/Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden bedarfs­gerecht durch Einzelfalllösungen und einzelvertraglich geregelt.
Urlaubsgrundsätze der AWG sehen die vorrangige Berücksichtigung von Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien vor.
Außerdem unterstützt die AWG die Mitarbeitenden durch die teilweise Übernahme der Kinderbetreuungskosten.  

Engagement und Anreize  

Die AWG unterstützt ehrenamtlich tätige Mitarbeitende in ihrer Freizeit (Feuerwehr, Tech­nisches Hilfswerk, politische Organisationen, Hilfsorganisationen) durch entsprechende Frei­stel­lun­­gen.  
Zudem werden Mitarbeitende motiviert, sich in branchenbezogenen Verbänden, Arbeits­krei­sen etc. einzubringen (vgl. dazu auch Kriterium 19).  
Vgl. zudem Kriterium 8.  

Gesellschaftliche Verantwortung  

GESA  

Mit der GESA gemeinnützige Gesellschaft für Entsorgung, Sanierung und Ausbildung mbH (GESA), einer Organisation, die sich um die Qualifizierung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung kümmert, arbeitet die AWG seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen zusammen (Elektroschrott, Autorecycling, Sperrmüllnachreinigung, Stadtsauber­keit etc.). In den Projekten werden die Menschen zielorientiert qualifiziert und strukturiert beschäftigt.  

proviel GmbH  

Die proviel GmbH ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung, mit der die AWG ebenfalls seit etlichen Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen kooperiert (Schwe­be­bahnlauf, Stadtsauberkeit etc.).  

Interkulturalität  

Die AWG veröffentlicht mehrsprachige Sammel- und Trennhinweise im Bereich der Abfallsammlung.
Das kulturelle Miteinander im Betrieb ist geprägt von gegenseitigem Respekt und gelebter Viel­­­falt im Sinne der Diversität.  

Ziele  

Ziel ist es, die hochwertigen und vielfältigen Angebote auf diesem Niveau dauerhaft zu erhalten.
Die Formulierung weitergehender quantifizierbarer Ziele wird im kommenden Berichtsjahr geprüft.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Qualifizierung – Maßnahmen und (erreichte Ziele) 

Zur Gewährleistung der AWG, insbesondere im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit und die Nachhaltigkeit, werden die unterschiedlichen Qualifizierungsmaßnahmen der Beschäftigten aktiv unterstützt.  

Im Folgenden werden Maßnahmen und Ansätze im Bereich Qualifizierung beschrieben.  

Arbeitnehmerweiterbildung  

Bei der AWG existiert eine Betriebsvereinbarung „Arbeitnehmerweiterbildung“, um die Mitar­bei­ten­den dazu zu motivieren, sich fortzubilden. Die Vereinbarung regelt die Unterstützung bei der Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen. Voraussetzung ist die Abwägung von betrieblichen Notwendigkeiten und persönlichen Interessen.  

Innerbetriebliche Stellenausschreibung  

Die Betriebsvereinbarung „Innerbetriebliche Stellenausschreibung“ hat zum Ziel, den Beschäf­tig­ten die im Unternehmen vorhandenen Stellenangebote anzuzeigen. Sie soll ihnen Kenntnis über Entwicklungs- und Aufstiegschancen verschaffen und die Mitarbeitenden zu Bewer­bun­gen anregen, um eine gezielte berufliche Weiterentwicklung innerhalb des Unternehmens zu ermöglichen.  

Unterstützung von Organisationen / Kooperation mit der Kraftwerksschule  

Die AWG unterstützt die Mitarbeitenden bei der aktiven Übernahme unterschiedlicher Funk­tionen im Bereich von verschie­de­nen Organisationen (in Ausschüssen, Fachbe­reichs­­­vor­ständen, Fachgruppen, Kommissionen, Stadträten, Aufsichtsräten als Stadtverordnete, Mitglieder, Sprecher-/in, Dozenten/-in, Prü­fer/in etc.; vgl. auch Kriterium 19). Dies trifft gleichermaßen auf die Kraftwerksschule zu, in der Beschäftigte der AWG als Dozenten, Prüfungs- und Ausschuss­mit­glieder tätig sind.  

Ausgezeichnete Berufsausbildung  

Die AWG erhält regelmäßig Ehrenurkunden der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid für die qualitativ hochwertige Berufsausbildung (zuletzt in 12/2020).  

Elektronisches Bewerbermanagementsystem  

Seit dem August 2019 wird ein elektronisches Bewerbermanagementsystem => „Green Recruiting“ eingesetzt (papierlos, effizient, transparent, dynamisch, größere Reichweite, Außenwirkung, geringere Hürde zur Bewerbung usw.).  

Digitalisierung  

Die Einführung des SAP-Waste-Moduls wurde 2021 begonnen. Dies stellt einen Fortschritt bezüglich der Digitalisierung des Unternehmens dar. Damit wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung umgesetzt.  

Ziele  


Ziel ist die nachhaltigkeitsbezogene Schulung weiterer Mitarbeitender ab dem Jahr 2023.
Die Formulierung weitergehender quantifizierbarer Ziele wird im kommenden Berichtsjahr geprüft.  

Risiken  

Die Geschäftstätigkeit hat keine negativen Auswirkungen auf die Qualifizierung der Mitar­bei­tenden. Vielmehr tragen Qualifizierungen zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens durch qualifizierte und motivierte Beschäftigte bei. Eine Risikoanalyse im Hinblick auf die Qualifizierung erfolgt im kommenden Berichtszeitraum.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Verletzungen

Alle Angaben bezogen auf das Basisjahr 2021.  

Für alle Beschäftigten:  
Arbeitsbedingte Erkrankungen

Vor dem Hintergrund, dass weder die Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten noch das be­trieb­liche Eingliederungsmanagement (BEM) und die entsprechende Dokumentation eine kon­krete Zuordnung auf arbeitsbedingte Erkrankungen ermöglicht, kann keine zuverlässige Aus­sage zu den arbeitsbedingten Erkrankungen gemacht werden. Seit dem 08.07.2020 wird dieses Verfahren durch eine Betriebsvereinbarung geregelt.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Beschäftigten organisieren ihre Beteiligung im Betriebsrat sowie im Aufsichtsrat des Un­ter­nehmens. Der Aufsichtsrat entscheidet über die grundsätzliche Ausrichtung, während der Betriebsrat sich an der konkreten Ausgestaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheits­schutzes im Unternehmen beteiligt. Zudem gibt es Sicherheitsbeauftragte, die sich ent­spre­chend einbringen.
Zusätzlich existiert ein Arbeits­schutz­ausschuss, in dem neben dem Arbeitgeber, den Betriebs­ärztinnen und -ärzte und Fachkräften für Arbeits­sicher­heit auch der Betriebsrat sowie die Sicherheits­beauf­trag­ten vertreten sind und in dem alle Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheits­schutz erörtert werden. Die Beschäf­tigten werden im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheits­schutz zudem re­gel­mäßig geschult. Elektronische Schulungen können zu unterschiedlichen Themen auch am PC durchgeführt werden, bei denen die Beschäftigten jederzeit die Möglichkeit haben, sich in die Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes einzubringen. Außerdem werden unter­schied­liche Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheits­schut­zes immer wieder in den Betriebsversamm­lungen thematisiert.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kümmert sich um die Belange der Arbeits­sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei einzelnen Beschäf­tigten. In diesem Rahmen wer­den potenzielle Lösungsmöglichkeiten gemeinsam mit den jeweiligen Be­schäf­tigten erar­beitet.   

Zu einzelnen Aspekten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes finden sowohl Um­fra­gen und Auswertungen als auch Präventionsmaßnahmen statt, über die informiert wird.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Stundenzahlen für die Auszubildenden, die Fortbildungen zum Kraftwerker sowie zum Kraft­werksmeister, die Qualifizierung zu Kraftfahrern, den Weiterbildungen der Beauftragten, der Vorgesetzten, der Facharbeiter und der Fahrer werden aufgrund des Erhebungsaufwandes und der begrenzten Aussagekraft nicht gesondert erfasst, sodass keine durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung genannt werden kann.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Frauen und 15 Männern (21,05 Prozent).  
Die AWG beschäftigt 38 Frauen und 442 Männer (7,92 Prozent).  
Die Beschäftigten stammen aus 13 Nationen.

Altersstruktur und -verteilung:

Die Altersstruktur stellt sich wie folgt dar:

17 Jahre - 19 Jahre 1,25%
20 Jahre - 29 Jahre 13,33%
30 Jahre - 39 Jahre 20,00%
40 Jahre - 49 Jahre 20,63%
50 Jahre - 59 Jahre 28,75%
>60 16,04%

Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden: 7,92 Prozent.  
Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen: 12,5 Prozent.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Betrieblich sind für das Berichtsjahr keine Diskriminierungsvorfälle bekannt, sodass auch kei­ne Abhilfemaß­nah­men getroffen werden mussten.  
Sollte es betriebliche Diskriminierungsfälle geben, werden diese aufgeklärt und abgestellt.  
Bei Diskriminierungsvorfälle vonseiten Dritter gegenüber den Beschäftigten werden diese bei der Aufklärung und Abstellung unterstützt.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Menschenrechte – Maßnahmen und (erreichte Ziele) 

Die Menschenrechte werden unter anderem durch die gesetzlichen Vorgaben (Grundgesetz, Arbeitsrecht), Arbeitnehmervertretungen und kontinuierliche Verbesserungsstrategie des Betriebsrates gewährleistet.

Die Tätigkeiten der AWG tragen im weiteren Sinne dazu bei, dass Abfälle nicht unter menschenrechtlich bedenklichen Prozessen in Entwicklungs- und Schwellenländern behandelt bzw. bearbeitet werden müssen. Der Branchenverband ITAD (vgl. Kriterium 19) verfolgt im Rah­men der internationalen Beratungstätigkeit in Entwicklungs- und Schwellenländern das Ziel, die deutschen (nachhaltigen) Standards der Abfallverwertung zu etablieren.

Risiken und negative Auswirkungen auf Menschenrechte werden aufgrund der skizzierten Rah­­­men­­bedingungen nicht gesehen.
Eine Risikoanalyse im Hinblick auf Menschenrechte erfolgt im kommenden Berichtsjahr (Ziel)..


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

2021: 0 Prozent.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. 
 

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

2021: 0 Prozent.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

2021: 0 Prozent.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

2021: 0 Prozent.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Freibad

Das Freibad Neuenhof, das direkt neben der TAB liegt, wird vom Schwimmverein Neuen­hof e. V. betrieben. Seit dem Bau der Thermische Abfallbehandlungsanlage wird das Freibad mit der Wärme aus der TAB zum Beheizen des Freibades, aber auch für die Warmwassererzeugung zum Duschen und Heizen versorgt. Die AWG-Beschäftigen können im Rahmen der Gesund­heits­förderung im Freibad schwimmen gehen.

Kooperation mit der Wuppertaler Universität

Mit der Wuppertaler Universität kooperiert die AWG seit vielen Jahren in unterschiedlichen Fachbereichen (u. a. Sicherheitstechnik, Elektrotechnik, Filtertechnik). Neben gemeinsamen För­­­­­der­­­pro­jek­ten, Analysen, Exkursionen und Betriebspraktika werden studentischen Hilfs­kräften auch Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. 

Wuppertalbewegung

Des Weiteren unterstützt die AWG die Wuppertalbewegung, die u. a. die Nordbahntrasse als längs­te durchgehende Fahrrad- und Fußgängerstraße Wuppertals gebaut hat.

Circular Valley

Das Circular Valley ist ein aktuelles zukunftsorientiertes Austauschprojekt der Wuppertalbewegung, welches die Kreislaufwirtschaft innovativ weiterentwickeln soll. Die AWG unterstützt die Circular Valley mit Fach- und Sachkompetenzen.

Solar Decathlon

Im Juni 2022 findet der Solar Decathlon statt, ein bedeutsamer universitärer Architektur-Wettbewerb. In diesem Rahmen sollen 18 klimafreundliche Gebäude in Wuppertal gebaut werden. Die AWG unterstützt dieses Projekt.

Wuppertaler Zoo

Tierpatenschaften prägen seit vielen Jahren die Zusammenarbeit mit dem Wuppertaler Zoo. Im Ge­gen­zug erhalten die Gewinner der verschiedenen abfallwirtschaftlichen Wettbewerbe freien Eintritt.

Mehrweg statt Einweg

Die AWG unterstützt gemeinsam mit der ESW die städteübergreifende Aktion „Mehrweg statt Einweg“, um die Flut von Einwegbechern einzudämmen. Dazu haben AWG und ESW die „Ber­gische Becher­karte“ veröffentlicht. Darauf sind in den drei Bergischen Großstädten Solin­gen, Remscheid und Wuppertal, Lokale, Bäckereien und Cafés aufgeführt, in denen man einen Kaffee im Mehr­wegbecher erhält.

Hilfsorganisationen

Weiterhin setzten sich die AWG für verschiedene Hilfsorganisationen (u. a. THW, Feuer­weh­ren) durch Sachspenden sowie der Gestellung von Material und Räumlichkeiten (z. B. die Thermische Abfallbehandlungsanlage zu Übungs- und Schulungszwecken) ein. Diesbezüglich sind die AWG bereits mehrfach lokal und überregional ausgezeichnet worden.  

Trinkwasserbrunnen

Bereits vor weit über zehn Jahren hat die AWG im Nachgang zum Bau des Freizeitweges „Samba­­­trasse“ einen Trinkbrunnen direkt an der Sambatrasse installiert, der sehr gut ange­nom­men wur­de. Nachdem dieser aufgrund von Bauarbeiten entfernt werden musste und eine Neuin­stal­la­tion aufgrund der aktuellen Anforderungen nicht mehr möglich war, haben die AWG einen neuen, den aktuellen Anforderungen entsprechenden Trinkbrunnen inklusive ei­ner Trink­scha­le für Hunde installiert. Da es sich um den ersten Trinkbrunnen in Wupper­tal handelt und er eine entsprechende Stahlkraft hat, ist die Installation von mehreren Trink­brun­nen im Wuppertaler Stadtgebiet in alle Kommunalwahlprogramme der Parteien aufge­nom­men wor­den. Diese sollen in der jetzigen Legislaturperiode installiert werden.  

Matratzenrecycling

Die AWG will mit dem deutschlandweiten Fachverband der Matratzenindustrie Unternehmen beim Recycling von Matratzen unterstützen. (Ressourcenschonung) Hierzu hat die AWG bereits Anfragen von mehreren großen Entsorgungsunternehmen erhalten. Im Jahr 2022 soll ein entsprechendes Pilotprojekt gestartet werden.

Des Weiteren unterstützt die AWG Aktionen der „Station Natur und Umwelt“, viele Sport­vereine, den Schwebe­bahn­lauf, den Karnevalsumzug, die Wuppertaler Tafel, viele Start-ups sowie weitere an­dere Aktio­nen im gesamten Stadtgebiet.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Ausgewählte Geschäftszahlen 2021 (in Euro):  

Umsatzerlöse: 104,6 Mio. €
Materialaufwand: 43,8 Mio. €
Personalaufwand: 31,9 Mio. €
Jahresüberschuss: 0 €


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Aktuelle Gesetzgebungsverfahren

Für die AWG sind alle Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Energie- und Abfallwirtschaft relevant, wobei Eingaben zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren für das Berichtsjahr 2021 erneut mittelbar erfolgten. Dies geschieht in der Regel durch die im Folgenden genannten Verbände.

Ausgewählte Mitgliedschaften   Engagement von Mitarbeitenden

Die folgende Auflistung zeigt eine Auswahl an Behörden und Organisationen, in denen die Beschäftigten der AWG aktiv tätig sind:  
Politische Einflussnahme

Die politische Einflussnahme erfolgt in der Regel über die oben genannten Verbände und Strukturen. Spenden an politische Parteien Es werden keine Spenden getätigt, da laut Parteiengesetz § 25 Parteien keine Spenden von Unternehmen annehmen dürfen, die zu mehr als 25 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sind bzw. von der öffentlichen Hand betrieben oder verwaltet werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

2021: 0; vgl. Kriterium 19.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Die Verantwortung für das Thema Compliance liegt neben der Geschäftsführung bei einem Compliance-Beauftragten der AWG. 

Die AWG und die WVW orientieren sich an den Compliance-Vorgaben und den Compliance-Richtlinien der Konzernmutter sowie der Stadt Wuppertal. Die Geschäftsleitung (Geschäftsführung und alle Abteilungs- sowie Betriebsleiter) hat sich bereits vor der Verabschiedung durch konkrete Inhalte aktiv in die Erstellung der Compliance-Vorgaben und -Richtlinien eingebracht. Somit ist gewährleistet, dass neben der Geschäftsführung auch alle Geschäftsleitungsmitglieder entsprechend sensibilisiert sind und die Compliance-Vorgaben und -Richtlinien in den Unternehmen eingehalten werden.

Zusätzlich werden durch die interne und Konzen-Revision sowie durch die Wirtschaftsprüfer stichprobenhaft die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und Standards überprüft. Die Gesellschaft verfügt über eine eigene Revisionsstelle und ist in die Konzernrevision der WSW einbezogen.
 
Mitarbeiterorientierte Angebote, die u. a. in den Kriterien 8 und 15 vorgestellt werden, berücksichtigen rechtliche und steuerliche Grundsätze. Diese werden ergänzend in Betriebsvereinbarungen geregelt. 

Risiken und Ziele

Durch die zuvor beschriebenen Maßnahmen werden die Risiken weitestgehend reduziert.

Unabhängig hiervon gibt es im Rahmen des bestehenden Risikomanagements einen Risikokatalog, in dem die Risiken (z.B. Vertragsstörung US.Lease, Änderung der Wertstoff- und Abfallgesetze und der entsprechenden Verordnungen) sowie die entsprechenden Maßnahmen zu deren Risikoverringerung dargestellt werden. Dieser Risikokatalog wird kontinuierlich aktualisiert und dem Aufsichtsrat sowie den Gesellschaftern vorgelegt.

Eine Risikoanalyse im Hinblick auf gesetzeskonformes Verhalten erfolgt im kommenden Berichtsjahr. Weitergehende Ziele wurden im Berichtsjahr 2021 nicht formuliert. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

2021: 0.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

2021: 0.
 

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

2021: 0.