14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Thomas Tilmann Consulting - nachhaltigeres Wirtschaften ist eine Einzelunternehmung und hat aktuell keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Thomas Tilmann Consulting - nachhaltigeres Wirtschaften ist eine Einzelunternehmung und hat aktuell keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Thomas Tilmann Consulting - nachhaltigeres Wirtschaften ist eine Einzelunternehmung und hat aktuell keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt.

Thomas Tillmann bildet sich permanent aktiv und regelmäßig durch externe Seminare, Webinare und Workshops weiter.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Bisher fielen keine berufsunfallbedingten Ausfälle oder Berufskrankheiten an.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Es existieren keine entsprechenden Vereinbarungen. Thomas Tilmann Consulting ist eine Einzelunternehmung und hat keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Es existieren keine entsprechenden Erhebungen. Thomas Tilmann Consulting ist eine Einzelunternehmung und hat keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Keine Angaben möglich. Thomas Tilmann Consulting ist eine Einzelunternehmung und hat keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Bisher gab es keine Vorfälle im Zusammenhang mit Diskriminierung.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Sicherstellung der Menschenrechte ist bei Thomas Tillmann Consulting gewährleistet, da es sich um ein Einzelunternehmen handelt. Soweit bekannt, gilt diese Einhaltung auch bei den Geschäftspartnern.

Das Geschäftsgebiet von Thomas Tillmann Consulting ist Deutschland. Thomas Tillmann Consulting hat ausschließlich Kunden, die hauptsächlich im deutschen Geschäftsgebiet tätig sind und hier ihre Waren und Dienstleistungen produzieren und veräußern. Das heißt, dass im direkten Arbeitsalltag keine Menschenrechtsprobleme auftreten.  

Das Thema Menschenrechte spielt bei Thomas Tillmann Consulting hauptsächlich bei der Beschaffung eine besondere Rolle. Eine Selbstauskunft für Lieferanten soll in Zukunft hierzu Vorgaben für Produkte aus fairem Handel, die auch Zwangs- und Kinderarbeit ausschließen und eingeführt werden. So wird gewährleistet, dass Menschenrechts- und Arbeitnehmerrechtskriterien geprüft werden. Ziel ist es, dass alle Lieferanten darauf überprüft werden. Da es allerdings aktuell bisher keinen Bedarf an direkten Lieferanten gab bzw. gibt und zukünftig auch vorerst nicht abzusehen ist, ist dieser Punkt momentan nicht relevant.

Es ist im Unternehmen bewusst, das Probleme durch die Verwendung ausländischer Produkte, wie z.B. Rechner, Mobiltelefone auftreten können. Auch die digitalen Dienstleistungen fallen darunter. Unternehmen aus den nicht-europäischen Ausland halten sich nicht unbedingt an die strengen deutschen bzw. EU-Arbeits- und Datenschutzgesetze. Allerdings gibt es aktuell keine entsprechenden Alternativen.
Thomas Tillmann Consulting ist aber dafür sensibilisiert und beobachtet die Entwicklung und die entsprechenden Märkte. Durch die Pandemie wurden bereits Entwicklungen für adäquate Ersatzprodukte von EU-Herstellern angestoßen. Zudem wurden mit dem Lieferantengesetz und die geplante Berichtspflicht auch für mittelständische Unternehmen wesentliche Anstöße für weitere Entwicklungen gegeben. Hinzu kommt, dass Thomas Tillmann Consulting ablehnt mit Unternehmen oder Organisationen zusammen zu arbeiten, die für Korruption und nicht integre Arbeitsleistungen bekannt sind.

Durch die Dienstleistung von Thomas Tillmann Consulting, also die Förderung und Verbreitung von ethisch orientierten Standards wie GRI, DNK, oder dem ZNU Standard u. a., werden auch die Menschenrechte als Maßstab bei den zu beratenden Kunden gestärkt.

Als Einmann-Unternehmung in der Nachhaltigkeitsberatung sind bei Thomas Tillmann Consulting durch die ergriffenen Maßnahmen keine Risiken für die Geschäftstätigkeit zu erwarten und daher werden keine weiteren Ziele für die Einhaltung der Menschenrechte angegangen.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Bisher wurde keine Investitionsvereinbarungen getroffen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Unsere Leistungen werden ausschließlich von einem Standort in Deutschland
aus erbracht. Eine gesonderte Überprüfung findet daher nicht statt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Aktuell gibt es keine Aktivitäten mit Lieferanten, da kein Bedarf besteht. Wenn es zu Geschäftskontakten mit Lieferanten kommt, werden diese Lieferanten über eine Selbstauskunft nach den Nachhaltigkeitskriterien (Ökonomie, Ökologie und Soziales) befragt. Somit wird gewährleistet, dass die Anforderungen eingehalten werden, bzw. entsprechend implementiert sind. Diese Überprüfung erfolgt nur bei konkretem Bedarf.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Aktuell gibt es keine Aktivitäten mit Lieferanten. Daher entfällt dieser Leistungsindikator.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Thomas Tillmann Consulting engagiert sich aktiv und vielseitig für das Gemeinwesen. Im Einzelnen sind das folgende Aktivitäten.    

CSR Kompetenzzentrum Rheinland / Bonn
Hier finden regelmäßige kostenlose Arbeitskreise und Veranstaltungen zur Information und Förderung gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen aus dem Mittelstand statt. Thomas Tillmann Consulting ist hier gut vernetzt und in Vortragender Position aktiv.  

Auf den Social-Media-Kanälen XING und LinkedIn ist der Inhaber Thomas Tillmann ebenfalls bei Diskussionen und Fragen zum Thema Nachhaltigkeit aktiv.  

XING
LinkedIn Im Bereich des sozialen Engagements übt der Inhaber Thomas Tillmann eine ehrenamtliche Tätigkeit bei Lesewelten in Köln aus. Hier liest er in regelmäßigem, wöchentlichem Rhythmus in Kindergärten und Flüchtlingsheimen Kindern bis zu einem Alter von 6 Jahren vor.
Bedingt durch die Corona-Pandemie, wurden diese Vorlesungen, dort wo möglich sogar digital (z.B. per Videokonferenz) durchgeführt.  

Nach der Pandemie sind weitere Aktivitäten im Rahmen von Beratungsleistungen, Vorträge sowie Aus- und Weiterbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen pro Bono Leistungen ab voraussichtlich ab Ende 2021 geplant:      


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Hierzu kann ich keine Angaben machen, da ich mich als neues Unternehmen noch im Aufbau befinde.
Thomas Tillmann Consulting ist ein Ein-Mann Beratungsunternehmen auf freiberuflicher Basis, das als Betriebsstätte nur ein Büro (Homeoffice) in Deutschland unterhält. Es gibt keine Kapitalgeber. Zahlungen an der Staat erfolgen auf Basis der Umsatzsteuer- und Einkommensteuergesetzgebung. Mitarbeiter und daher Gehälter oder andere Leistungen an diese gibt es keine.

Wirtschaftliche Erlöse sind aktuell noch nicht erfolgt. Darüber hinaus möchte ich nicht weiter dazu berichten, da das direkte Rückschlüsse auf die Einkommenssituation meiner Person zulässt, was zudem dem Bundesdatenschutzgesetz widerspricht.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Es gibt keine aktuellen Gesetzgebungsverfahren, die für Thomas Tillmann Consulting relevant sind. Daher werden auch keine Eingaben vorgenommen Abgesehen davon betätigt sich Thomas Tillmann nicht als Lobbyist.

Thomas Tillmann Consulting ist lediglich als Gast und stiller Teilnehmer bei
Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Köln zu
unterschiedlichen Themen in unregelmäßigen Abständen anwesend. Die Teilnahme erfolgt ohne Einflussnahme auf die entsprechende Thematik. Die Teilnahme dient ausschließlich der reinen Information zu politischen Themen Rund um das Thema Umweltpolitik.

Geplant von Thomas Tillmann ist, aktives Mitglied im Bundesverband Mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW) zu werden. Dies ist ein Netzwerk aus mittelständischen Unternehmen, das sich auch als Interessensvertretung des Mittelstands gegenüber der Politik betrachtet. Hier ist ggf. eine aktive Position als Mit-Verantwortlicher für das Thema Nachhaltigkeit zu werden geplant. Die Gespräche dazu werden aktuell geführt.  

Als Mitglied IHK Köln ist zudem geplant Referent im Arbeitskreis Nachhaltiges Wirtschaften zu werden. Eine Entscheidung dazu wird aktuell diskutiert und ist ggf. noch dieses Jahr (2021) zu erwarten.


Das Unternehmen Thomas Tillmann Consulting ist weder politisch aktiv, noch Mitglied einer Partei. Es wurden zudem keine Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren abgegeben. In diesem Zusammenhang erfolgen auch keine Spenden an Parteien. Es gibt keine Mitgliedschaft anderer ähnlicher Organisationen. Und es wurden und werden bisher keine politischen Spenden geleistet.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Es wurden und werden bisher keine politischen Spenden geleistet.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Für Thomas Tillmann Consulting ist eine verantwortungsvolle und gesetzeskonforme Vorgehensweise selbstverständlich. Das Unternehmen möchte verantwortlich, ehrlich und transparent mit Geschäftspartnern und Kunden handeln.

Thomas Tillmann handelt als Einzelunternehmer. Aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und dem Dienstleistungsangebot von Thomas Tillmann Consulting sind keine wesentlichen Risiken für gesetzes- und richtlinienkonformes Handeln zu sehen.

Daher wurden und werden keine expliziten Maßnahmen ergriffen, solche Risiken zu umgehen.
Bei Thomas Tillmann Consulting existieren zudem keine betriebsintern festgelegten und schriftlich festgehaltenen Strategien oder Sanktionen bei Gesetzes-verstößen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Da es sich um ein Einzelunternehmen handelt wurden keine Standorte überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es existieren dazu keine Vorfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es wurden keine Bußgelder oder nicht monetäre Strafen verhängt.