14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die soziale, kulturelle, politische und rechtliche Vielfalt aller Menschen wird von uns respektiert. Gesetzliche Rahmen und Regelungen (Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Mindestlohn etc.) bilden für uns die Mindestanforderungen an eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es werden alle geltenden Arbeitnehmerrechte eingehalten. Entsprechend gibt es keine Zielsetzung für diesen Themenbereich.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus stellen wir unseren Monteuren Arbeitskleidung zur Verfügung. Die kostenlose Versorung der Beschäftigten mit Wasser, Kaffee und Tee sowie eine ausgestattete Küche für die Zubereitung von Mahlzeiten ist für uns selbstverständlich.
Unsere Büroangestellten verfügen über höhenverstellbare, ergonomische Arbeitsplätze.
Durch aufgehängt Plakate rund um das Thema "Fit im Büro" können Ausgleichsübungen direkt am Arbeitsplatz in Form einer "Bewegten Pause" durchgeführt werden.

Im Unternehmen achten wir stark auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten unserer Mitarbeitenden. Jede Meinung und konstruktive Kritik (von intern und extern) werden ernst genommen. Es gibt keine gezielte Beteiligung der Beschäftigten am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens. Dennoch ist Nachhaltigkeit gelebte Kultur im Unternehmen. Wir legen wert auf einen hohen Recyclinggrad, Energiesparkonzepte, Mülltrennung sowie streckenoptimierte Lieferfahrten - um nur einige Punkte zu nennen.

Unser Unternehmen ist ausschließlich national/regional tätig.

Aus unserer Geschäftstätigkeit ergeben sich keine Risiken/negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerrechte. Wir unterliegen Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft BG ETEM.
Unsere Handelspartner sind ausschließlich deutsche bzw. europäische Firmen, welche ihrerseits ebenfalls allen geltenden Standards zu Arbeitnehmerrechten unterliegen.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Wir setzen in unserem Arbeitsalltag unsere Vorstellungen von Fairness, Gerechtigkeit und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung um.
Wir bieten regelmäßig Beschäftigungsinitiativen Raum (z.B. durch Praktika), welche Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt schaffen.

Ausländischen Beschäftigten bieten wir in freigestellter Arbeitszeit die Möglichkeit zum Besuch eines Sprachkurses zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse.

Unser Engagement um die Vielfalt und Chancengerechtigkeit zeigt sich auch in der Auszeichnung mit dem Siegel WIR FÖRDERN ANERKENNUNG. Damit werden Unternehmen ausgezeichnet, die auf herausragende Art und Weise Beschäftigte im Verfahren der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse unterstützen, Vielfalt schätzen und die Mitarbeiterqualifizierung stetig vorantreiben. Das Siegel ist eine Initiative des Projekts "Unternehmen Berufsanerkennung".

Allen Beschäftigten steht ein flexibles Arbeitszeitmodell zur Verfügung. Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen profitieren besonders von der Flexibilität - die bei Bedarf auch die Möglichkeit der Telearbeit einschließt.

Darüber hinausgehende Zielsetzungen gibt es derzeit nicht. Für ein kleines Unternehmen, wie wir es sind, halten wir die bisherigen Maßnahmen zur Chancengerechtigkeit sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bereits für weitreichend.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Regelmäßig nehmen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulungen, Webinaren und Technikvorführungen von Herstellern und Lieferanten teil. Zum Teil suchen sich die Beschäftigten ihre Kursteilnahme selbst, zum Teil werden sie, bspw. im Zusammenhang mit Produktschulungen, durch das Unternehmen mobilisiert.

Einem ausländischen Mitarbeiter haben wir in Form von bezahlter Freizeit einen Sprachkurs ermöglicht und so die Teilhabe an der Arbeitswelt verbessert.

Unser Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit unserer Mitarbeiter bis ins Rentenalter zu erhalten.

Risiken und etwaige negative Auswirkungen sehen wir in keinem Bereich. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen ohne körperlich schwere Produktionsbereiche oder anderweitig gesundheitsgefährdende Prozesse.
Unsere Arbeitsplätze sind ergonomisch ausgelegt und alle Tätigkeitsbereiche enthalten wechselnde körperliche Anforderungen (sitzen, stehen, gehen).


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Glücklicherweise gab es bisher es keine arbeitsbedingten Verletzungen in unserem Unternehmen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Wir leben eine offene Kommunikationskultur. Jeder Beschäftigte kann sich zu jeder Zeit an die Geschäftsführung wenden.
Fortlaufend werden Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilt und hieraus die erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen abgeleitet.
Mindestens einmal im Jahr findet eine Unterweisung der Beschäftigten über relevante Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz statt. In diesem Rahmen können auch Verbesserungsvorschläge eingebracht werden.

Eine darüber hinausgehende Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt es nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen im Berichtszeitraum ist aufgrund der Corona-Lage gleich Null. Sämtliche ausgewählte Veranstaltungen wurden aufgrund der jeweils geltenden Richtlinien abgesagt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Es gibt kein Kontrollorgan.
Prozentsatz der Angestellten nach folgenden Diversitätskategorien:

Geschlecht:
50 Prozent weiblich
50 Prozent männlich

Alter:
0 Prozent unter 30 Jahre
75 Prozent zwischen 30 und 50 Jahre
15 Prozent über 50 Jahre alt

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Keine


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Unser Sortiment an Bürobedarf und Geschäftsausstattung umfasst mehr als 70.000 Artikel.
Die Branche unterliegt einem harten Preiskampf. Die Transparenz über Preise der Mitanbieter ist hoch, der Warenwert manchmal nur im Centbereich. Den Preisdruck spüren auch die Hersteller, die ihre Produktion zunehmend nach Fernost verlagert haben.
Einzelne Produktsparten werden im europäischen Ausland gefertigt und vereinzelt (vor allem hochwertige) Artikel auch in Deutschland.

Als Mitglied in einer Einkaufsgenossenschaft legen wir wert auf vertrauensvolle Lieferketten und können uns nur auf die Einkäufer dort verlassen. Die Standards an den jeweiligen Produktionsstandorten werden durch die länderspezifischen Vorgaben erstellt.

Wir vermeiden die Beschaffung von Produkten aus fragwürdigen Quellen (ungeklärte Herkunft oder "Billigprodukte" aus China) und beraten unsere Kunden dahingehend, sich für hochwertigere Produkte mit einer "längeren Lebenszeit" zu entscheiden.

Darüber hinausgehend gibt es keine Zielsetzung für die Einhaltung von Menschenrechten. Wir sehen keine Verletzung von Menschenrechten durch unsere Geschäftstätigkeit.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Keine.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

1 Standort zu 100 Prozent.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Keine

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Keine


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Wir sind seit knapp 30 Jahren ein Leipziger Unternehmen. Unsere Geschäftstätigkeit üben wir zu fünfundachtzig Prozent vor Ort aus. Einige wenige Kunden, die wir beliefern, haben deutschlandweit Standorte.

Wir begleiten verschiedene Leipziger Initiativen - Bildungsprogramme, Sportvereine, Kulturstätten und ökologische Projekte.
Als Beispiele lassen sich folgende Aktivitäten nennen:

- Patenschaft für ein Puppentheater

- die finanzielle Beteiligung an der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs für einen gemeinnützigen Kinder- und Jugendverein

- die Bereitstellung von Praktikumsplätzen für junge Erwachsene mit Förderbedarf

- Mitgliedschaft im Europa-Club 1966 des SC DHfK Handball Leipzig und Unterstützung des regionalen Spitzensports in der Handball-Bundesliga

- die Unterstützung der biologische Artenvielfalt durch die Finanzierung einer Blumenblühwiese in Leipzig


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Es werden keine Erlöse aus unserem Engagement zum Gemeinwesen erzeugt.
Es entstehen jährlich Betriebskosten i.H.v. ca. 500,- €.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Es finden keine Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, keine Einträge in Lobbylisten, keine Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, keine Zuwendungen an Regierungen sowie keine Spenden an Parteien und Politiker statt. Das Unternehmen engagiert sich politisch nicht und ist auch in keiner politisch aktiven Organisation Mitglied.

Unser Unternehmen ist über die Einkaufsgenossenschaft "Büroring e.G." Mitglied im Branchenverband "Wohnen und Büro e.V." (HWB). Der HWB ist die Dachorganisation u.a. des Handelsverbandes Büro und Schreibkultur (HBS). Der Fachhandelsverband Büro und Schreibkultur ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des bürowirtschaftlichen Fachhandels in Deutschland. Der Verband vertritt als Sprachrohr der Branche die Interessen von 2.200 Unternehmen bei der Politik, der Industrie, bei Verbänden und Messen und sorgt damit für eine positive Wahrnehmung der Branche in der Öffentlichkeit.
Eine Unterstützung mit Parteispenden findet nicht statt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Keine


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Zur Vermeidung von rechtswidrigen Handlungen und insbesondere von Korruption lassen sich vor allem drei Hauptstandards nennen.

  1. Wir arbeiten nach dem Vier-Augen-Prinzip. Bestellung, Warenannahme, Bezahlung der Rechnung laufen über verschiedene Arbeitsstellen/Personen.
  2. Revision von Großaufträgen im Sinne der Prüfung des Angebots: Also was hat es das Unternehmen wirklich gekostet und was ist dem Kunden letztendlich berechnet worden.
  3. Regelmäßige Durchführung von Belehrungen zu Vorteilsannahme/Bestechungen etc. Dazu gehören auch Geschenke (Weihnachten, ...). Jedes Geschenk muss angezeigt werden und gilt grundsätzlich als Firmengeschenk.

Die Umsetzung der Strategien, Maßnahmen, Standards und Prozesse wird durch die Geschäftsführung überprüft. Das Thema Compliance liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung.
Konkrete Zielsetzungen bestehen im Compliancebereich nicht.

Aus unserer Geschäftstätigkeit bzw. unseren Geschäftsbeziehungen ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Keine

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Keine.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Keine