14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Für uns steckt Erfolg nicht im „Shareholder-Value“ sondern im „Employee-Value“, denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die Grundlage unseres unternehmerischen Erfolgs. Deshalb pflegen wir unsere eigene Unternehmenskultur mit „verstellbarer Augenhöhe“, so dass bei uns jeder Mitarbeitende versucht, mal den Standpunkt des anderen einzunehmen.
Unser Arbeitssicherheitsmanagement ist nach ISO 45001 zertifiziert und wird regelmäßig durch externe sowie interne Audits überprüft. Zwei Sicherheitsbeauftragte sorgen für die Umsetzung der Arbeitssicherheit im Betriebsalltag.
Wir haben im Ausland keine Mitarbeiter beschäftigt, jedoch verkaufen und installieren wir unsere Anlagen weltweit. Bei Montagen im Ausland halten wir uns an dort geltende Rechte und Gesetze. Wir achten zudem auf gute Arbeitsbedingen nach deutschen Standards für unsere Mitarbeiter sowie externe Helfer, die kundenseitig gestellt werden.
Zudem ist jeder Mitarbeitende eingeladen, sich am Nachhaltigkeitsmanagement zu beteiligen. Dazu hat sich ein Vorschlagswesen etabliert. Mitarbeitende haben die Möglichkeit in Besprechungen eigene Ideen einzubringen. Außerhalb von Besprechungen besteht die Möglichkeit für einen persönlichen Dialog mit Führungskräften und Management, alternativ steht für anonyme Vorschläge, Anregungen und Ideen auch ein interner Briefkasten zur Verfügung. Alle eingebrachten Anliegen werden sehr ernst genommen, geprüft und diskutiert.
Da wir bisher keine Verletzung von Arbeitnehmerrechten feststellen konnten sowie uns keine Beschwerden zugetragen wurden, existieren neben der Sicherstellung oben genannter Maßnahmen aktuell keine weiteren Ziele in Bezug auf Arbeitnehmerrechte.
Da wir im Wesentlichen in Deutschland und der Europäischen Union agieren, wo Unternehmen per Gesetz verpflichtet sind, grundlegende Arbeitnehmerrechte einzuhalten, sehen wir hier kein Risiko in der Verletzung von Arbeitnehmerrechten. Montageeinsätze außerhalb der Europäischen Union liegen i.d.R. Aufträge deutscher Unternehmen zugrunde, die sich ebenfalls zur Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte bekannt haben und auf den Baustellen einhalten.
Im Rahmen der Corona-Pandemie halten wir uns an die jeweils aktuell gültigen Regeln und Vorgaben. Wir verfolgen die aktuelle Nachrichtenlage stets sehr genau und handeln entsprechend der aktuellen Vorgaben der Bundesregierung. Zum Schutz unserer Mitarbeitenden haben wir ein umfassendes Sicherheits- und Hygienekonzept entwickelt. Eine hohe Bevorratung von Schutzmasken, Desinfektionsmittel sowie Schnelltests hilft uns dieses Konzept umzusetzen.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Bei GROSS werden alle Menschen gleich behandelt, unabhängig von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung oder sexueller Orientierung und Identität. GROSS ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt. Die wichtigen Unternehmensbereiche sind zudem barrierefrei gestaltet.
Unser Ziel ist es, die Vielfalt unserer Belegschaft noch weiter zu erhöhen. Wir möchten den Anteil weiblicher Führungskräfte stärken sowie eine ausgewogene Altersstruktur über alle Abteilungen erreichen.
Dieses Ziel ist ein laufender Prozess, der in unserem Verständnis nie abgeschlossen sein kann. Daher haben wir keinen Zeithorizont oder eine quantitative Einordnung vorgenommen. Die Bewertung dieses Ziels erfolgt positiv solange deutliche Tendenzen zu einer ausgewogeneren Struktur erkennbar sind. Aufgrund unserer hohen Ausbildungsquote von rund 25% haben die 20 - 29 Jährigen einen erhöhten Anteil an der Alterstruktur.
Eine ausgewogene Work-Life-Balance ist wichtig für die Motivation und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Wir haben deshalb ein breites Angebot für unsere Mitarbeitenden zusammengestellt, welches zur Steigerung der eigenen Gesundheit und Wohlbefinden genutzt werden kann. So steht ein Sport- und Wellnessbereich mit verschiedenen Fitnessgeräten und einer finnischen Sauna für unsere Mitarbeitenden kostenlos zur Verfügung. Unser Gesundheitsbereich soll weiter ausgebaut und zum Beispiel durch Massage- und Physio-Angeboten erweitert werden. Diverse Optionen werden zur Zeit geprüft und bis Ende 2021 umgesetzt.
Im Unternehmen GROSS werden bei Mitarbeitendenfeiern, Weihnachtsfeiern und Sommerfesten stets die Familienangehörigen der Mitarbeitenden eingeladen und integriert. Mottopartys wie Frühlings- und Oktoberfeste gehören zur Unternehmenskultur.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
GROSS legt einen hohen Stellenwert auf eine optimale Aus- und Weiterbildung. Uns ist bewusst, dass jeder Mitarbeiterin und Mitarbeiter eigene Stärken hat. Wir erkennen Potentiale und fördern Mitarbeitende individuell auf Grundlage ihrer Fähigkeiten, Interessen und Qualifikationen.
Ziel ist es, das Unternehmen von innen heraus zu entwickeln. Etwa ein Viertel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich in der Berufsausbildung. Nach abgeschlossener Berufsausbildung werden die Auszubildenden bei guter Leistung entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Ist es der Wunsch eines Mitarbeitenden, an einer überbetrieblichen Weiterbildung oder einem dualen Studium teilzunehmen, wird eine Kostenbeteiligung bis zu 100% zu den Weiterbildungskosten gezahlt. Nach Abschluss der Weiterbildung ist es das Ziel, dem Mitarbeitenden eine adäquate Stellung zu bieten.
Seit 2018 hat sich ein berufsbegleitender Englischkurs, dessen Kosten GROSS komplett übernimmt, etabliert. Eine Bibliothek sowie ein heller, großer, moderner und technisch optimal ausgestatteter Schulungsraum stehen allen Mitarbeitenden zur persönlichen Weiterentwicklung zur Verfügung. Interne und externe Seminare werden ständig im Rahmen der Verbandsakademie der Airgroup GmbH & Co. KG angeboten. Dazu gehört sowohl die Förderung von hard skills, wie Technikschulungen, aber auch die Förderung von soft skills wie Persönlichkeitsenwicklung, Gesundheitsmanagement oder Digitalisierung. In Zukunft sollen die wichtigsten Lieferanten stärker eingebunden werden, sodass diese im Rahmen unserer Schulungsplanung eigene Technikschulungen anbieten können. Dazu werden mit unseren Hauptlieferanten aktuell Gespräche geführt und mit deren Unterstützung eine Schulungsplanung erstellt. Aufgrund der aktuell ungewissen Schulungssituation durch die Corona-Pandemie gibt es derzeit noch keine konkrete Zielsetzung und Terminierung.
Neben oben genanntem Ziel sowie unserem fortlaufenden Ziel einer permanenten Ausbildungs-Quote von 25% sehen wir derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.
Wir fördern unsere Mitarbeitenden und ermöglichen die Teilnahme an vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten. Zudem besteht für jeden Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich über das Vorschlagswesen an Qualifizierungsmaßnahmen zu beteiligen.
Wir verkaufen technische Produkte und Dienstleistungen, die ständig weiterentwickelt werden. Ein potenzielles Risiko sehen wir darin, dass Mitarbeitende nicht vollständig mit den Funktionen weiterentwickelter Technik vertraut sind. Aufgrund unseres umfangreichen Qualifizierungsmanagements wie oben beschrieben, stufen wir dieses Risiko als sehr gering ein. Weitere Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit und -beziehungen ergeben, konnten wir nicht identifizieren.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator EFFAS S03-01
Altersstruktur und -verteilung (Anzahl VZÄ nach Altersgruppen). Link
Die Altersstruktur und –verteilung bildet sich wie folgt ab:
Anzahl Mitarbeiter (VZÄ) über 60 Jahre 3
Anzahl Mitarbeiter (VZÄ) 50-59 Jahre 13
Anzahl Mitarbeiter (VZÄ) 40-49 Jahre 7,5
Anzahl Mitarbeiter (VZÄ) 30-39 Jahre 6
Anzahl Mitarbeiter (VZÄ) 20-29 Jahre 18
Anzahl Mitarbeiter (VZÄ) unter 20 Jahre 2
Berechnungshinweis: Ein Mitarbeitender in Vollzeit (40 Wochenstunden) zählt Faktor 1; ein Mitarbeitender bis 20 Wochenstunden und Auszubildende zählen Faktor 0,5; ein Mitarbeitender mehr als 20 Wochenstunden aber weniger als 30 Wochenstunden zählt Faktor 0,75.
Leistungsindikator EFFAS S10-01
Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Link
Von 58 Mitarbeitenden sind 10 weiblich. Umgerechnet ergibt das einen Anteil weiblicher VZÄ von 17,53%
Leistungsindikator EFFAS S10-02
Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen. Link
Von 8 Führungskräften sind 2 weiblich. Eine weibliche Führungskraft arbeitet in Teilzeit, alle anderen Führungskräfte in Vollzeit. Dies ergibt einen Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen von 18,75%.
Leistungsindikator EFFAS S02-02
Durchschnittliche Ausgaben für Weiterbildung pro VZÄ pro Jahr. Link
Die Ausgaben für die Weiterbildung unserer Mitarbeitenden betrug im Jahr 2020 pro VZÄ 837,-€.
Die tatsächliche Weiterbildungsaufwand lässt sich jedoch nicht anhand oben genannten Betrags darstellen, da des Weiteren kostenlose Schulungen z.B. durch interne Referenten oder durch Lieferanten veranstaltete Schulungen stattfinden sowie ein Schulungsraum und eine Bibliothek für ein Selbststudium zur Verfügung stehen.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die GROSS GmbH verurteilt die Missachtung von Menschenrechten, Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung schwer. Wir stehen gemäß unserer Unternehmensphilosophie für einen fairen und respektvollen Umgang mit unseren Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und Mitmenschen ein. Wir zahlen faire Löhne über dem Mindestlohn und haben viele Maßnahmen eingeleitet, um unseren Mitarbeitern einen umfassenden Gesundheits- und Arbeitsschutz zu bieten. Wir wahren alle national und international für uns geltende Gesetze und Rechte.
Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie alle Anforderungen an geltende Arbeits- und Menschenrechte erfüllen. Um deren Einhaltung auch in unserer Lieferkette zu gewährleisten, bevorzugen wir beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen grundsätzlich regionale Anbieter. Der Großteil unserer Lieferanten sitzt in Deutschland oder dem EU-Ausland und hat sich ebenso zur Einhaltung deutscher und europäischer Gesetze bekannt. Vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen prüfen wir durch Referenzen oder Zertifikate, ob der potenzielle Zulieferer umfassende Maßnahmen unternimmt, geltende Arbeits- und Menschenrechte einzuhalten. Ein gewisses Restrisiko kann nicht ausgeschlossen werden, jedoch können wir die Risiken durch oben genannte Maßnahmen auf ein Minimum reduzieren.
Jeder Mitarbeitende ist eingeladen, sich am Nachhaltigkeitsmanagement zu beteiligen. Dazu hat sich ein Vorschlagswesen etabliert. Mitarbeitende haben die Möglichkeit in Besprechungen eigene Ideen einzubringen. Außerhalb von Besprechungen besteht die Möglichkeit für einen persönlichen Dialog mit Führungskräften und Management, alternativ steht für anonyme Vorschläge, Anregungen und Ideen auch ein interner Briefkasten zur Verfügung. Alle eingebrachten Anliegen werden sehr ernst genommen, geprüft und diskutiert.
Da wir bisher keine Verletzungen von Menschenrechten feststellen konnten, existieren neben der Sicherstellung oben genannter Maßnahmen aktuell keine weiteren Ziele in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator EFFAS S07-02 II
Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind. Link
Zu dem Leistungsindikator EFFAS S07-02 II werden keine Daten erhoben. Eine positive Bewertung hinsichtlich der Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten ist uns aufgrund der in Kriterium 17 genannten Maßnahmen trotzdem möglich
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
GROSS arbeitet regional, gemeinsam mit dem Landkreis Gießen und den Stadtwerken Gießen, in einem Projekt am Thema „Elektromobilität“ und engagiert sich im Vorstand des mittelhessischen Netzwerkes „KNUT (Kompetenznetz Umwelttechnologie)“. Bei KNUT dreht sich alles um die „Energieeffizienz“ und Optimierung der „Abfallwirtschaft“ im industriellen Umfeld.
In einer eigenen Pilotanlage mit integrierter Biomasseheizung und Wärmerückgewinnung aus dem Verdichtungsprozess wird am Standort Wettenberg ständig die Idee einer „vernetzten“ Energieerzeugung optimiert und weiterentwickelt. Dieses KNUT Gemeinschaftsprojekt wurde durch die Hessenagentur gefördert und gemeinsam mit 5 Projektpartnern aus dem mittelhessischen
Netzwerk entwickelt.
GROSS engagiert sich mit vielfältigen Unterstützungen bei regionalen Vereinen, übernimmt freiwillig Verantwortung in sozialen, ökologischen und ökonomischen Prozessen. Insbesondere in der Jugendförderung und Behindertensport werden diverse Projekte durch GROSS direkt gefördert.
GROSS ist Mitglied im Verein Mittelhessen e.V.. In diesem Verein engagieren sich mittelhessische Kommunen, Arbeitgeber, Ausbildungseinrichtungen usw. für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Region.
GROSS schafft sichere Arbeitsplätze in der Region und gibt insbesondere jungen Menschen mit dem vielfältigen Angebot an Praktika, Ausbildungsplätzen und dualen Studiengängen eine Perspektive.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die GROSS GmbH ist parteipolitisch nicht aktiv und unterstützt keine Partei, weder monetär noch in einer anderen Art und Weise. Mit Bürgermeister und anderen politischen Funktionären herrscht eine enge Zusammenarbeit in deren Funktion als Vertreter der Gemeinde Wettenberg, nicht jedoch als Vertreter einer Partei.
Die GROSS GmbH übt keinen Einfluss auf Regierungsorganisationen oder aktuelle Gesetzgebungsverfahren aus noch sind aktuell Gesetzgebungsverfahren für die GROSS GmbH relevant.
GROSS engagiert sich in einer Vielzahl von Vereinen und Organisationen, die allesamt eine Optimierung der Nachhaltigkeit und Arbeitssicherheit zum Ziel haben. Diese sind u.a.:
- KompetenzNetz UmweltTechnologie KNUT e.V.
- Verein Mittelhessen e.V.
- Charta der Vielfalt e.V.
- Airgroup Service- und Entwicklungsverbund
- Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
- Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator EFFAS G01-01
Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz. Link
Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz betragen 0%.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die GROSS GmbH verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Richtlinien einzuhalten. Für die Umsetzung ist die Geschäftsführung verantwortlich, unterstützend hat das Unternehmen einen Rechtskataster-Beauftragten bestellt.
Vor allem Mitarbeitende der Vertriebs- und Projektabteilungen werden auf eine rechtskonforme Abwicklung geschult und stimmen sich dazu regelmäßig mit der Geschäftsführung ab. Alle Mitarbeitenden sind zudem angehalten, gesetzeswidrige Anfragen bei der Geschäftsführung zu melden.
Den Großteil ihrer Geschäftstätigkeit übt die GROSS GmbH in der Bundesrepublik Deutschland aus, wo bereits durch den deutschen Staat umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption etabliert sind. Tätigkeiten im Ausland, speziell im außer-europäischen Ausland, liegen in der Regel Bestellungen durch deutsche Auftraggeber zugrunde, die ebenfalls nach deutschen Gesetzen und Richtlinien agieren und sich für die Bekämpfung von Korruption einsetzen.
Aufgrund der wenig komplexen Unternehmensstruktur sind neben den genannten Maßnahmen und der generellen Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien keine weiteren Maßnahmen, Standards, Systeme oder Prozesse vorgesehen oder als notwendig erachtet, um ein gesetzeskonformes Verhalten sicherzustellen. Bisher haben wir in unserem Unternehmen kein gesetzeswidriges Verhalten feststellen können, was uns in unserer Vorgehensweise bestätigt. Aus diesem Grund gibt es derzeit und in der Vergangenheit keine definierten Ziele hinsichtlich des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens.
Da wir ausschließlich mit Unternehmen zusammenarbeiten, die ihren Stammsitz in Ländern mit einer geringen wahrgenommenen Korruption haben, sowie durch die seriöse und rechtskonforme Abwicklung unserer Geschäfte, können wir keine Risiken, die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption haben, identifizieren.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator EFFAS V01-01
Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen. Link
Es wurden keine Ausgaben oder Strafen aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- oder Monopolverstößen getätigt.
Leistungsindikator EFFAS V02-01
Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index unter 60. Link
In 2020 wurden Anlagen in folgenden Ländern installiert:
Schweden (85), Deutschland (80), Großbritannien (77), Belgien (76)
Die Werte in Klammern geben den Corruption Perceptions Index (CPI) zum Stand 2020 an. Der Wert 100 entspricht keiner wahrgenommenen Korruption während der Wert 0 einem hohen Maß an wahrgenommener Korruption entspricht.
Der Umsatz mit Unternehmen aus einer Region mit einem Transparency International Corruption Index unter 60 liegt bei 0%.