14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Nachhaltigkeit im Bankbetrieb:
Es ist das Ziel der Pax-Bank, die geltenden Gesetze und Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte permanent und umfänglich einzuhalten. Selbstverständlich achtet die Bank auf die Einhaltung der vier Grundprinzipien gemäß den ILO-Kernarbeitsnormen. Die Einhaltung der beiden ILO-Normen ‚Verbot von Zwangsarbeit‘ und ‚Verbot von Kinderarbeit‘ verstehen sich von selbst. Die beiden weiteren Normen ‚Vereinigungsfreiheit‘ und ‚Diskriminierungsverbot‘ werden ebenfalls strikt eingehalten.
Die Bank ermöglicht ihren Mitarbeitenden die Vereinigungsfreiheit in Form eines Betriebsrats und achtet auf die Verhinderung jeglicher Diskriminierung. Die tarifliche Eingruppierung in Anlehnung an den Bankentarifvertrag erfolgt nach Verantwortung, Qualifikation und Funktion. Niemand wird wegen seiner Hautfarbe, Nationalität, sexueller Orientierung, Abstammung, seines Geschlechts, seiner Weltanschauung oder sonstiger persönlicher Eigenschaften benachteiligt.
Die Pax-Bank bietet ihren Mitarbeitenden über das Konzept der Vertrauensarbeitszeit flexible Arbeitszeiten an. Bereits im Oktober 2020 – und somit vor der gesetzlichen Verpflichtung – wurde eine neue Betriebsvereinbarung zur Stärkung des mobilen Arbeitens getroffen.
Für die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen ist der Vorstand der Pax-Bank verantwortlich. Die Umsetzung der Arbeitnehmerrechte erfolgt in Absprache mit dem Vorstand in der Abteilung Personalentwicklung, ggf. gemeinsam mit dem Betriebsrat. Eine quantitative Messung der Ziele erfolgt regelmäßig im Bereich Personalentwicklung. Ziele und Zeitpunkte ergeben sich aus den jeweiligen betrieblichen Entwicklungen z.B. Nachfolgeregelungen, Fluktuation etc. Die Planung erfolgt jeweils jährlich im Rahmen des Strategie- und Planungsprozesses. Zu den wesentlichen Risiken für die Personalstrategie gehören hier beispielsweise die demografische Entwicklung und der sich verschärfende Fachkräftemangel.
Die Pax-Bank ist in Deutschland und in Italien tätig, in Italien jedoch nur mit einem Kontaktbüro ohne Abwicklung von Bankgeschäften. Mögliche Risiken in Bezug auf die Arbeitnehmerrechte werden durch Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Darauf achten sowohl der Compliance-Beauftragte als unabhängige Überwachungsfunktion im Auftrag des Vorstands wie auch der Betriebsrat als institutionalisierte Vertretung der Mitarbeitenden. Zusätzlich gibt es noch einen externen Compliance-Beauftragten, der seitens des BVR gestellt wird.
Die Pax-Bank sieht sich keinen besonderen Personalrisiken durch Verletzung von Arbeitnehmerrechten ausgesetzt. Diesen Risiken wird vorgebeugt durch eine Reihe von Maßnahmen, wie sie in den Kriterien 15, 16 und 17 dargestellt sind. Die Personalrisiken sind auch dadurch geringer, dass die Bank kein Produktionsbetrieb mit Schichtdienst, oder anderen, aus Maschinen resultierenden, gesundheitlichen Risiken ist. Personalrisiken dieser Art sind daher insgesamt von unwesentlicher Bedeutung für die Bank. Für die Identifikation möglicher weiterer Risiken, z.B. durch psychische Belastungen, wird regelmäßig eine psychische Gefährdungsanalyse durchgeführt (siehe hierzu auch Kriterium 9). Zur Vorbeugung der Verletzung von Arbeitnehmerrechten zählen auch Betriebsvereinbarungen zum Thema Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten sowie Einhaltung von Hygienekonzepten, Angebot von Grippeschutzimpfungen etc. Diese Maßnahmen werden regelmäßig auch in Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband sowie dem TÜV Rheinland überprüft.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Nachhaltigkeit im Bankbetrieb:
Die Pax-Bank stellt hohe Anforderungen an die soziale Nachhaltigkeit von Unternehmen, bevor sie in diese investiert. Die die gleichen Maßstäbe legt sie auch an ihr eigenes Handeln an.
Der Umgang miteinander in der Pax-Bank ist geprägt von Wertschätzung jeder Person, von einem kooperativen Führungsstil, von der Verantwortung und von dem Engagement jeder/jedes Einzelnen für die Ziele der Bank. Grundlage hierfür bilden der „Verhaltens-Kodex“ sowie der jährlich aktualisierte „Freiwillige Offenlegungsbericht gemäß Institutsvergütungsverordnung“.
Die Pax-Bank nimmt ihre Verantwortung als Arbeitgeber für insgesamt 171 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 4 Auszubildende/Trainees wahr. Von den 171 Beschäftigten sind 80 Frauen und 91 Männer. (Stand: 31.12.2021)
Die Pax-Bank strebt eine Gleichverteilung der Geschlechter in allen Vergütungsgruppen an und hat das Ziel, auch in den hervorgehobenen Positionen mit und ohne Führungsverantwortung (Vorstand, Bereichs- und Teamleitung, Regionaldirektoren, Stabsstellen) den Anteil der Frauen von derzeit 20 % auf mindestens 30 % bis zum Jahr 2030 zu erhöhen. Zum Stichtag lag dieser Anteil bei 22 % und damit 1 % höher als noch 2020.
Es gibt ein klares Votum des Aufsichtsrats der Pax-Bank für eine Stärkung der Frauen, sowohl bezogen auf die Mitarbeiterinnen als auch auf den Anteil der Frauen in den Gremien der Bank (Aufsichtsrat, Regionalbeiräte, Ethik-Beirat). Der Ethik-Beirat ist Vorreiter mit 3 Frauen von insgesamt 8 Mitgliedern, das entspricht einer Frauenquote von 37,5 %.
Die Bank ist familienfreundlich und ermöglicht sowohl Frauen als auch Männern Teilzeitlösungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Mitarbeitende in Teilzeit werden in der Eingruppierung gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt.
Dem Vorstand der Pax-Bank liegt der regelmäßige Austausch mit den Mitarbeitenden besonders am Herzen. Dafür wurden in den letzten beiden Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen:
- Einführung von regelmäßigen sogenannten virtuellen „Live-Talks“, in denen der Vorstand die Belegschaft über strategische und aktuelle Entwicklungen informiert
- Durchführung von jährlichen sogenannten „Puls-Checks“ in Form von anonymen Mitarbeiterbefragungen, die über das gesetzliche Mindestmaß einer psychischen Gefährdungsanalyse weit hinausgehen
- Umstellung des betrieblichen Vorschlagswesens auf eine unkomplizierte, sogenannte „Feedback-Box“
- Ausbau des betrieblichen Gesundheitsmanagements gerade in Corona-Zeiten durch die Einführung von sogenannten „bewegten Mittagspausen“, einer App „FitMit5“, eine Reihe von Informationsveranstaltungen zu Gesundheit am Arbeitsplatz (Ergonomie, Ernährung etc.), Bezuschussung einer Mitgliedschaft bei „Urban Sport Clubs“ und Kooperation mit „Job-Rad“ zur Förderung des Umstiegs auf das Fahrrad für den Weg zur Bank.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Nachhaltigkeit im Bankbetrieb:
Die Pax-Bank legt großen Wert auf die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden. Im Jahr 2021 haben diese an über 240 Fortbildungstagen und an über 430 Webinaren teilgenommen, um sich im Interesse der Kunden fort- und weiterzubilden. Eine gesonderte Zielsetzung in absoluten Zahlen existierte 2021 hierbei nicht.
Die Berater*innen und Mitarbeiter*innen im Bereich Asset Management haben eine Zusatzqualifikation im Bereich nachhaltige Geldanlageberatung, so z. B. als zertifizierte/r Fachberater/in für Nachhaltiges Investment oder „Eco-Anlageberater“. Damit hat die Bank schon seit Jahren die Basis gelegt, um ihren Kunden eine umfassende und qualifizierte Beratung bieten zu können. Seit 2020 auch mit einem speziellen Fokus auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlage- oder Versicherungsberatung.
Insgesamt wird den Mitarbeitenden der Pax-Bank eine große Anzahl an Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten über die Bildungseinrichtungen der genossenschaftlichen Finanzgruppe und durch hausinterne Maßnahmen geboten. Die hausinternen Angebote werden seit 2021 gebündelt in der sogenannten „Pax-Bank-Akademie“ mit einem umfangreichen Webinar-Angebot, das auch im Nachgang zur Veranstaltung noch für alle abrufbar ist. Die Teilnahme an diesen internen Schulungen wird registriert und dokumentiert.
Zur Nachwuchsförderung ist die Pax-Bank eine Kooperation mit der Alanus-Hochschule Alfter eingegangen. Jährlich kommen ca. 2-3 Studierende der Studienrichtung Nachhaltige Betriebswirtschaftslehre für Praktika in die Pax-Bank. Außerdem besteht seit Mai 2019 eine Kooperation mit anderen Kirchenbanken und Spezialinstituten für ein Traineeprogramm zur Heranbildung von Nachwuchskräften mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, ergänzt um sozialwirtschaftliche Themenstellungen. Das Traineeprogramm läuft jeweils zwei Jahre, jedes Jahr stellt die Bank einen weiteren Trainee ein. Damit nimmt die Bank die veränderten Anforderungen an Beschäftigung und Management im Finanzsektor auf und ergänzt ihre Mitarbeiterprofile entsprechend.
Für die Pax-Bank ergeben sich keine wesentlichen Risiken im Bereich der Qualifizierung. Zum einen bestehen gesetzliche Vorgaben, dass Kompetenzen der Mitarbeitenden regelmäßig aufgefrischt werden müssen. Zum anderen hat die Bank ein starkes Eigeninteresse daran, kompetentes Fachpersonal zu gewinnen und zu halten.
Um möglichen Risiken hier gezielt vorzubeugen, besteht ein vielfältiges Kompetenzentwicklungs- und Weiterbildungsangebot, das sukzessive ausgebaut und anforderungsgerecht weiterentwickelt wird. Dem erkennbaren Imagerisiko der Finanzbranche mit entsprechender Wirkung auf die Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeitender setzt die Pax-Bank ihr ethisch-nachhaltiges Geschäftsmodell entgegen. Die damit verbundenen Formen der Zusammenarbeit im Unternehmen und die Teilhabe der Mitarbeitenden an der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele sieht die Bank als konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität und für ein verantwortungsvolles Unternehmertum.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Im Jahr 2021 lagen der Pax-Bank keine Hinweise auf arbeitsbedingte Verletzungen, weder als Todesfälle noch mit schweren oder leichten Folgen, vor. Spezielle Vorsorgemaßnahmen sind daher nicht erforderlich.
Im Jahr 2021 lagen der Pax-Bank keine Hinweise auf arbeitsbedingte Erkrankungen, weder als Todesfälle noch mit schweren oder leichten Folgen, vor. Spezielle Vorsorgemaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Ebenfalls liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Hygienekonzept der Pax-Bank im Zusammenhang mit Corona-Erkrankungen (inkl. Long-Covid) Mängel aufweist.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
In der Pax-Bank gibt es einen Arbeitssicherheitsausschuss. Dieser tagt gesetzeskonform mindestens vierteljährlich. In dem Ausschuss ist der Betriebsrat als Mitarbeitervertreter ständiges Mitglied. Der Arbeitssicherheitsausschuss koordiniert den gesamten Bereich Arbeitssicherheit. Die sicherheitstechnische Betreuung durch die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die betriebsmedizinische Betreuung durch den Betriebsarzt ist sichergestellt.
Ebenso arbeitet die Pax-Bank an der Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) als Instrument zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit, Arbeitgeber-Attraktivität, Kommunikation und Zusammenarbeit. Beispiele hierfür ist die über die gesetzlich verpflichtende psychische Gefährdungsanalyse hinausgehende jährliche Mitarbeiterbefragung oder die im Rahmen der Pax-Bank Akademie angebotenen Impulsvorträge zu gesunder Ernährung, Bewegung und Sport.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Im Jahr 2021 wurden 287 unterschiedliche Schulungen in der Pax-Bank durchgeführt. Insgesamt haben 134 Mitarbeitende knapp 700 Schulungen im Jahr 2021 besucht. Die durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter*in nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie wurde bislang nicht dokumentiert. Die Pax-Bank arbeitet daran, solche Informationen für die Zukunft aufzubauen.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Der Aufsichtsrat in der Pax-Bank hat sich zum Stichtag 31.12.2021 wie folgt aufgeteilt: Insgesamt 8 Mitglieder des Aufsichtsrats, davon 1 weiblich (12,5 %) und 7 männlich (87,5 %). Alle 8 Mitglieder befinden sich in der Alterskategorie „über 50 Jahre“ (100 %). Keiner der Mitglieder kann einer besonders schutzbedürftigen Gruppe zugeordnet werden.
Die Angestellten pro Angestelltenkategorie in der Pax-Bank haben sich zum Stichtag 31.12.2021 wie folgt aufgeteilt:
|
< 30 Jahre |
30 bis 50 Jahre |
Mitarbeiterkategorie |
Anzahl |
Prozent |
davon weiblich |
% |
davon männlich |
% |
Anzahl |
Prozent |
davon weiblich |
% |
davon männlich |
% |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Vorstand |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
Führungskräfte (BL, AL, TL) |
1 |
6,67% |
1 |
100,00% |
0 |
0,00% |
17 |
22,67% |
3 |
17,65% |
14 |
82,35% |
Mitarbeiter |
10 |
66,67% |
6 |
60,00% |
4 |
40,00% |
57 |
76,00% |
30 |
52,63% |
27 |
47,37% |
Trainees, Aushilfen |
2 |
13,33% |
0 |
0,00% |
2 |
100,00% |
1 |
1,33% |
0 |
0,00% |
1 |
100,00% |
Auszubildende |
2 |
13,33% |
1 |
50,00% |
1 |
50,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
Gesamt |
15 |
100,00% |
8 |
53,33% |
7 |
46,67% |
75 |
100,00% |
33 |
44,00% |
42 |
56,00% |
|
> 50 Jahre |
Gesamt |
Mitarbeiterkategorie |
Anzahl |
Prozent |
davon weiblich |
% |
davon männlich |
% |
Anzahl |
Prozent |
davon weiblich |
% |
davon männlich |
% |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Vorstand |
2 |
2,33% |
0 |
0,00% |
2 |
100,00% |
2 |
1,14% |
0 |
0,00% |
2 |
100,00% |
Führungskräfte (BL, AL, TL) |
11 |
12,79% |
4 |
36,36% |
7 |
63,64% |
29 |
16,48% |
8 |
27,59% |
21 |
72,41% |
Mitarbeiter |
73 |
84,88% |
36 |
49,32% |
37 |
50,68% |
140 |
79,55% |
72 |
51,43% |
68 |
48,57% |
Trainees, Aushilfen |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
3 |
1,70% |
0 |
0,00% |
3 |
100,00% |
Auszubildende |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
0 |
0,00% |
2 |
1,14% |
1 |
50,00% |
1 |
50,00% |
Gesamt |
86 |
100,00% |
40 |
46,51% |
46 |
53,49% |
176 |
100,00% |
81 |
46,02% |
95 |
53,98% |
(BL = Bereichsleiter*in, AL = Abteilungsleiter*in, TL = Teamleiter*in)Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Jahr 2021 lagen der Pax-Bank keine Hinweise auf Diskriminierungsvorfälle vor. Spezielle Vorsorgemaßnahmen sind daher nicht erforderlich.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Aus dem christlichen Werteverständnis der Pax-Bank leitet sich eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte ab. Die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte tragen der Vorstand sowie alle Mitarbeitenden der Bank. Da die Bank als Dienstleister keine „Lieferkette“ wie z. B. ein produzierendes Unternehmen hat, spielt das Thema nur eine untergeordnete Rolle, wodurch kein wesentliches Risiko in diesem Bereich gesehen wird. Ein übergreifendes Konzept zu Menschenrechtsbelangen besteht deshalb nicht.
Nachhaltigkeit im Bankgeschäft:
Die ethisch-nachhaltige Ausrichtung des Bankgeschäfts bedeutet ganz konkret, dass die Pax-Bank Emittenten aus dem investierbaren Anlageuniversum ausschließt, die den Kriterien der Pax-Bank nicht gerecht werden. Die von der Pax-Bank definierten Kriterien haben auch einen direkten Bezug zum Thema Menschenrechte. Durch diese sind in den Anlageprodukten keine Unternehmen und Staaten enthalten, die Kinderarbeit, Zwangsarbeit sowie Diskriminierung oder Folter und Todesstrafe anwenden bzw. gegen zivile und politische Freiheitsrechte, Religionsfreiheit und Pressefreiheit verstoßen.
Im Finanzierungsgeschäft hält die Bank die Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen bei den Kreditnehmern grundsätzlich für sehr gering – da sich diese auf die Sozialbranche in Deutschland konzentrieren. Aus diesem Grund ist bei der Pax-Bank keine besondere Prüfung der Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen der Kreditvergabe verankert.
Nachhaltigkeit im Bankbetrieb:
Die Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern (dabei spielen Güter für die Bank eine untergeordnete Rolle) erfolgt zum überwiegenden Teil in Deutschland und der übrigen Europäischen Union. Die systematische Prüfung der Lieferkette auf Einhaltung der Menschenrechte sowie Vermeidung von Zwangs- und Kinderarbeitern sowie jeglicher Form der Ausbeutung ist daher über das normale Compliance-Regelwerk und den Ethik- und Verhaltensgrundsätzen der Bank hinaus nicht erforderlich. Aus diesem Grund erfolgt auch keine Erfassung der Anzahl der Lieferanten, bei denen eine solche Prüfung erfolgt ist. Es besteht außerdem keine weitere Zielsetzung in diesem Bereich.
Bei IT-Gütern und bankspezifischen Geräten, die im Umfeld des genossenschaftlichen Rechenzentrums ATRUVIA betrieben werden, hat die Pax-Bank keine Wahlmöglichkeiten. Die Lieferketten sind nur eingeschränkt nachvollziehbar. Falls der Bank erhebliche Verstöße bekannt würden, würde sie auf alternative Geräte ausweichen, die vom Rechenzentrum freigegeben sind oder die Vertragspartner aktiv auf den Missstand hinweisen. Die Frage nach Menschenrechten in der Lieferkette wurde im Berichtsjahr in zwei Gesprächen mit dem Nachhaltigkeitsbeauftragten der ATRUVIA thematisiert. Vor diesem Hintergrund hält die Pax-Bank die Integration einer Nachhaltigkeitsprüfung in den Beschaffungs- und Freigabeprozess der ATRUVIA sowie die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten für den Bezug der IT-Hard- und Software für dringend geboten.
Der Beschwerdemanagementprozess der Bank steht grundsätzlich allen Stakeholdern der Bank offen. Auf diesem Weg können ausdrücklich auch Beschwerden zu Menschenrechtsthemen vorgetragen werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Erhebliche Investitionsvereinbarungen trifft die Bank im Rahmen ihrer Eigenanlagen und im Kreditgeschäft.
Eigenanlagen: Der Nachhaltigkeitsfilter der Pax-Bank gilt für 100 % der von der Bank getätigten Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere und Aktien. Bei allen entsprechenden Investitionen wurde vorab das Nachhaltigkeitsrating durch MSCI geprüft, bei dem die beschriebenen menschenrechtlichen Aspekte Berücksichtigung finden.
Kreditgeschäft: Die Bank berücksichtigt Kriterien für die Einhaltung von Menschenrechten bei Krediten, die an Privatkunden sowie institutionelle Kunden vergeben werden. Im Berichtsjahr 2021 gab es keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Menschenrechten durch die Kunden im Kreditgeschäft. Vor diesem Hintergrund war auch keine Einzelfallprüfung, die in den Kreditrichtlinien für diese Fälle vorgesehen wäre, erforderlich.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Alle Geschäftsstandorte der Pax-Bank befinden sich in der europäischen Union (7x Deutschland, 1x Italien). Es werden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten, sodass auch von der Einhaltung der Menschenrechte ausgegangen werden kann. Eine gesonderte Prüfung wird nicht durchgeführt.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen erfolgt zum Großteil in Deutschland und der übrigen Europäischen Union. Alle neuen Lieferanten werden anhand von sozialen Kriterien und des bestehenden Compliance-Regelwerks überprüft.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Die Anzahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen geprüft wurden, wurde im Berichtsjahr nicht erhoben. Grundsätzlich wird bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten jedoch geprüft, ob deren Ausrichtung zur Strategie der Pax-Bank passt. Der Bank wurden im Berichtszeitraum 2021 keine tatsächlichen und potenziellen menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt. Es wurde keine Beschwerde zu diesem Thema vorgetragen.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Nachhaltigkeit im Bankgeschäft: Die Orientierung an christlichen Werten bestimmt das Profil der Pax-Bank. Da die Pax-Bank zu ihren Kunden insbesondere kirchliche, gemeinnützige und soziale Institutionen zählt, unterstützt sie schon durch ihr Bankgeschäft das Gemeinwesen. Besonders deutlich wird dies in den geförderten Wirtschaftsbereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Bildung und Jugend sowie Wohnbaugesellschaften zur Förderung bezahlbaren Wohnraums. Darüber hinaus unterstützt die Pax-Bank als Spender und Sponsor Projekte und Institutionen von Kirche und Sozialbranche. Die Auswahl der geförderten Anliegen, Themen, Veranstaltungen etc. erfolgt nach einem internen Kriterienkatalog, der unter anderem den Aspekt der Relevanz für künftige Entwicklungen beinhaltet. Die Entscheidung über jedes Sponsoring trifft der Vorstand.
Auch die Pax-Bank-Stiftung bringt das gesellschaftliche Engagement der Pax-Bank zum Ausdruck und verbindet den Gedanken der Verantwortung mit Humanität und Solidarität zur Förderung des Gemeinwohls. Sie ist eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Köln. Folgende Hauptziele werden mit der Förderung durch die Pax-Bank-Stiftung verbunden:
- Helfen, um menschliche Not zu lindern
- Förderung des gesellschaftlichen Engagements von Menschen
- Aktivitäten, von denen Menschen profitieren
In gleicher Weise, wie die Pax-Bank mit ihrem Geschäftsmodell einen Ausgleich zwischen Gewinnstreben und ethischem Anspruch sucht, verbindet sie mit ihrer Stiftungsarbeit Wirtschaftlichkeit und gesellschaftliche Verantwortung.
Darüber hinaus betreibt die Pax-Bank ein eigenes Spendenportal
. Damit bringt die Pax-Bank mit Ihrem Know-how im Bereich Fundraising Spender und Spendenorganisationen zusammen.
Neben dem Spendenportal bietet die Pax-Bank die Crowdfunding-Plattform „wo2oder3.de“ an. Oft fehlt Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen die nötigen finanziellen Ressourcen zur Realisierung von Projekten. Die Crowdfunding-Plattform mit dem Motto "Viele schaffen mehr" bietet einen Ort, um diese Projekte entsprechend zu bewerben und mit Spendern in Kontakt zu bringen. Die Pax-Bank unterstützt jedes Projekt mit 5 € pro Spende (in Höhe von mindestens 10 €).
Eine laufende Analyse der Risiken der oben genannten Maßnahmen erfolgt durch die enge Begleitung der Projekte und eine intensive Medienbeobachtung. Die genannten Maßnahmen (Stiftung, Spenden, Crowdfunding) laufen seit Jahren und werden regelmäßig durch den Vorstand zusammen mit dem Team Marketing und Öffentlichkeitsarbeit evaluiert. Die internen Prüfprozesse basieren auf einer Zusammenstellung der Beträge, die pro Jahr in diese Maßnahmen fließen, und nehmen einen Abgleich mit dem dafür vorgesehenen Budget vor. Die Pax-Bank sieht sich als Förderbank in der besonderen Verantwortung, ihre zugesagten Mittel für diese gemeinnützigen Verwendungszwecke aufrecht zu halten. Darüber hinaus verfolgt sie mit ihrem Ansatz keine eigennützigen Ziele.
Nachhaltigkeit im Bankbetrieb: Durch die Verortung an sieben Standorten in Deutschland übernimmt die Pax-Bank auch immer Verantwortung vor Ort und leistet ihren Beitrag zum Gemeinwesen in den Regionen. So ist die Pax-Bank beispielweise Sponsor des jährlich stattfindenden Pax-Bank Stadionlaufs „Kirche läuft“ für Läufer mit und ohne Handicap. Dieses Engagement wird 2022 auf den Prüfstand gestellt und wird mangels Zielgenauigkeit in der Förderung nicht fortgeführt.
Die Mitarbeitenden der Pax-Bank können an einer Spendenaktion teilnehmen und freiwillig einen Teil (die Centbeträge) ihres Gehalts pro Monat spenden. Diese Beträge werden gesammelt und anschließend gespendet. Des Weiteren unterstützt die Pax-Bank ihre Mitarbeitenden in der Wahrnehmung ihres Ehrenamts.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Die Werte können dem
Geschäftsbericht 2021 der Pax-Bank entnommen werden.
Bilanzgewinn nach Steuern: 1,26 Mio. Euro
Steuern: 6,53 Mio. Euro
Personalaufwand (gesamt): 15,58 Mio. Euro
- davon Löhne und Gehälter: 12,26 Mio. Euro
- davon soziale Abgaben und Aufwendungen: 3,33 Mio. Euro
Andere Verwaltungsaufwendungen: 10,91 Mio. EUR
Ausschüttung an den Träger (Dividende): 0,97 Mio. Euro
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Nachhaltigkeit im Bankgeschäft: Grundsätzlich sind für die Pax-Bank alle Gesetzgebungsverfahren relevant, die das Kerngeschäft der Bank betreffen. Wesentliche Verfahren sind aktuell die Entwicklung einer EU-Taxonomie für Nachhaltige Geldanlagen und erhöhte Transparenzpflichten für die Wertpapierberatung, die den Anlegern helfen soll, sich über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten zu informieren und auf dieser Basis eine Anlageentscheidung zu treffen. Die Pax-Bank verfolgt aus sich heraus kein eigenes Konzept zur politischen Einflussnahme bzw. Lobbyismus. Sie beteiligt sich an für Banken relevanten Gesetzgebungsverfahren nicht direkt, sondern unterstützt entsprechende Aktivitäten der genossenschaftlichen Finanzgruppe (BVR) sowie verschiedener Nachhaltigkeitsakteure auf dem Finanzmarkt (FNG, CRIC, VfU). In der Regel zielt die Pax-Bank darauf ab, die Besonderheiten von kirchlichen Spezialbanken bei Gesetzgebungsverfahren des BVR zu berücksichtigen. Neben Fragen, die sich aus der Rechtsform Genossenschaft ergeben, spielt der Aspekt der Proportionalität, also eine angemessene Berücksichtigung kleinerer Banken bei der Umsetzung von Gesetzen und Richtlinien, eine wesentliche Rolle. Des Weiteren ist die Pax-Bank Teil und auch Gründungsmitglied der „Allianz für Entwicklung und Klima“. Die Initiative wurde 2018 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufen und 2020 in eine Stiftung des bürgerlichen Rechts überführt. Ihr Ziel ist die gleichzeitige Förderung von globaler, nachhaltiger Entwicklung und internationalem Klimaschutz. Spenden an Parteien, Politiker oder Zuwendungen an Regierungen tätigt die Bank nicht. Die Pax-Bank subsumiert in einer weiter gefassten Perspektive der politischen Einflussnahme auch ihre Aktivitäten im Rahmen von Engagement-Dialogen mit Unternehmen der Real- und Finanzwirtschaft. Besonders hervorzuheben ist ein ökumenisches kooperatives Engagement verschiedener kirchlicher institutioneller Investoren, darunter die Pax-Bank, zu ESG-Risiken in der Wertschöpfungskette der Automobilindustrie. Ziel dieses Engagement-Projekts mit der Laufzeit von 2019 bis 2021 war es, die drei Hersteller Daimler, BMW und VW sowie die Zulieferer Continental und BASF auf ihre jeweilige Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten anzusprechen. Angesichts des Umbruchs zu mehr Elektromobilität forderten die Investoren von den Konzernen Lieferkettentransparenz auch bei sogenannten Konfliktmineralien ein und verdeutlichten in dem Dialog die Perspektive der betroffenen Menschen in Ländern, die in den meisten Fällen als Hochrisikoländer einzustufen sind.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Pax-Bank tätigt keine Spenden an politische Parteien.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Nachhaltigkeit im Bankgeschäft:
Korruption stellt sowohl im Anlage- als auch im Finanzierungsgeschäft ein Ausschlusskriterium dar. Dabei kann die Pax-Bank keinen Anspruch auf Absolutheit erheben. Bei ihren Anlageempfehlungen ist sie insbesondere auf die Informationen externer Datenanbieter angewiesen. Im Finanzierungsgeschäft geht sie jeglichen Hinweisen nach, die auf ein Fehlverhalten im Bereich Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Korruption und Compliance schließen lassen. Diese vier Themen werden auch explizit im Transparenzbericht dargelegt.
Nachhaltigkeit im Bankbetrieb:
Für die Pax-Bank hat ein gründliches und effektives Risikomanagement Priorität. Hierbei werden alle Risikofelder der Pax-Bank bewertet und die Risikoerkennung, Risikoquantifizierung sowie Maßnahmen der Risikosteuerung dokumentiert. Umfang und Umsetzung entsprechen den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) gemäß der Größe der Bank. Zum Thema "Korruption und Interessenkonflikte" hat die Bank Grundsätze und Maßnahmen in einer entsprechenden Arbeitsanweisung definiert und Verfahren implementiert. Zusätzlich hat die Pax-Bank eine „Geschenkerichtlinie“ erlassen, die jegliche Annahme von Geld untersagt. Sonstige Vorteile (Einladungen etc.) müssen an den Compliance-Beauftragten gemeldet und durch diesen freigegeben werden. Verantwortlich für das Thema Compliance ist der Vorstand Marktfolge.
Die Pax-Bank veröffentlicht jedes Jahr einen Transparenzbericht und einen freiwilligen Offenlegungsbericht und schult ihre Mitarbeitenden im Hinblick auf Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und betrügerische Handlungen. Die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien wird durch den Compliance-Beauftragten sowie durch die sog. „Zentrale Stelle“ überwacht. Die Bank sieht sich hier gut aufgestellt.
Zusätzlich zu den banküblichen Themen ist sich die Pax-Bank bewusst, dass durch mögliches Fehlverhalten und falsche Entscheidungen ein besonderes Reputationsrisiko entstehen kann. Dieses Risiko wird durch die Tätigkeit des Bereichs „Ethik, Nachhaltigkeit & Kommunikation“, den Ethik-Beirat sowie die Zusammenarbeit mit der Nachhaltigkeitsratingagentur MSCI ESG Research weitestgehend minimiert. Zugleich werden entsprechende Risiken durch die unternehmerische Entscheidungskette, in die neben den Fachverantwortlichen auch die Compliance- und Risikocontrollingfunktion einbezogen sind, angemessen abgefedert. Grundlage ist eine verantwortlich gelebte Unternehmenskultur. Ziel ist es, daran in bewährter Weise festzuhalten und gleichzeitig die erforderlichen Maßnahmen den steigenden regulatorischen Anforderungen anzupassen.
Die mit dem Compliance-Management-System der Bank verfolgten Ziele bezüglich einer Bekämpfung von Korruption und Bestechung, wurden im Berichtsjahr 2021 voll umfänglich erreicht. Erhöhte Risiken hinsichtlich des Auftretens von Korruption und Bestechung wurden im Berichtsjahr nicht festgestellt. Das Compliance-Management-System wird als angemessen angesehen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die Regelungen des Compliance-Management-Systems der Pax-Bank erstrecken sich neben dem Hauptsitz der Bank auf alle sechs weiteren Standorte in Deutschland. Das Potenzial für Korruptionsvorfälle innerhalb der Bank ist somit nahezu bei null. Durch ein regelmäßiges Monitoring wird dies bestätigt.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Die Pax-Bank erbringt ihre Finanzdienstleistungen auch für Kunden mit Sitz im Ausland.
Unser Anlage-, Kredit- und Dienstleistungsgeschäft mit Kunden außerhalb der EU umfasst, bezogen auf das verwaltete Kundenwertvolumen, ca. 1,5 % der Gesamtbankleistung. Dieser Wert umfasst die gesamten Auslandsaktivitäten, unabhängig von der Risikokategorisierung der jeweiligen Regionen.
Die Beschränkung des Anlage-, Kredit- und Transaktionsgeschäfts auf die kirchliche Entwicklungszusammenarbeit, die ausschließliche Erbringung der Leistungen in Deutschland sowie die Überwachung von Herkunft und Verwendung der Finanzmittel sichern in hohem Maß gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten über die gesamte Wertschöpfungskette der Bank.
Die Pax-Bank hatte im Berichtsjahr 2021 keine bestätigten Korruptionsfälle.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Die Bank hat im Berichtsjahr 2021 keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen entrichtet.