14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Als Unternehmen, das in Deutschland ansässig und überwiegend tätig ist, gelten die nationalen Arbeitnehmerrechte, die Deutschland angelehnt an die Standards der International Labor Organization (ILO) verabschiedet hat. Berlin Partner achtet das nationale Recht auf sichere Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung, die Rechte der Arbeitnehmer*innen auf Informationen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit u.a. konsequent und jederzeit. 

Berlin Partner legt großen Wert auf Beteiligung.

Berlin Partner führt alle 1-2 Jahre, so auch im Berichtsjahr 2019, eine Mitarbeiter*innenbefragung zur Erfassung der allgemeinen Arbeitszufriedenheit durch. Dabei ergibt sich regelmäßig eine hohe Arbeitszufriedenheit bei Berlin Partner. Die Ergebnisse werden der Belegschaft transparent gemacht. Während des Strategieprozesses zum Nachhaltigkeitsmanagement wurde herausgearbeitet, dass sich die Mitarbeiter*innen hierzu verstärkt interne Kommunikation zur Umsetzung von Vorschlägen wünschen. Wir werden dem im Rahmen unserer internen Kommunikation auch nachkommen.

2020 wurde eine Befragung der Mitarbeiter*innen zur Erfassung des aktuellen Standes der Nachhaltigkeit bei Berlin Partner durchgeführt. Ziel war es den aktuellen Informationsstand der Belegschaft zu erfahren und Anregungen und Wünsche der Mitarbeiter*innen zum Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen zu eruieren.

Zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat gibt es einen regelmäßigen, wertschätzenden und konstruktiven Austausch zu nahezu allen unternehmensrelevanten Themen, der weit über die Regularien des Betriebsverfassungsgesetzes hinausgeht. Über E-Mail an die Belegschaft, im Intranet, auf Mitarbeiter*innenversammlungen oder im Protokoll der Geschäftsleitungsrunde werden die Beschlüsse den Mitarbeiter*innen kommuniziert. Interne Richtlinien entstehen durch die fachlich verantwortlichen Bereiche mit vorherigem Austausch unter den beteiligten Mitarbeiter*innen bzw. Fachbereichen. Zudem pflegen wir abseits vorgesehener Feedbackprozesse eine Kultur der “offenen Tür” hinsichtlich Anregungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen seitens der Mitarbeiter*innen.

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sind unsere Mitarbeiter*innen auch im Ausland aktiv (Delegationsreisen, Messebesuche u.a.). Dabei bestehen keine Risiken bzgl. der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten. Arbeitszeitregulierungen bei Dienstreisen sowie Versicherungsansprüche unserer Mitarbeiter*innen sind in der Betriebsvereinbarung “Flexible Arbeitszeit” gemäß geltendem Standard geregelt. Darüber hinaus gelten selbstverständlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Wesentliche Risiken für Arbeitnehmerrechte sind bei Berlin Partner im Rahmen der Geschäftstätigkeit als Dienstleistungsunternehmen nicht vorhanden. Gegenüber entstandenen Schäden bei eventueller Falschberatung von Kunden sind Mitarbeiter*innen über eine betriebliche Haftschutzversicherung abgesichert und haften damit nicht persönlich. Auch hier werden die Rechte unserer Mitarbeiter*innen geschützt.

Da nationale wie internationale Standards zu Arbeiternehmer*innenrechten bereits vollumfänglich eingehalten werden, besteht hierzu keine weitere Zielsetzung.

Um das Ideenpotenzial aller Mitarbeiter*innen in unserer Organisation noch weitgehender zu nutzen und eine breite Legitimation und Ownership für das Nachhaltigkeitsmanagement zu schaffen, sollen Verbesserungsvorschläge mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit, aber auch zu anderen Themenfeldern, verstärkt einbezogen und konkrete Teilhabemöglichkeiten an Nachhaltigkeitsprojekten geschaffen werden. Um dies zu erreichen, soll die umfassende Nachhaltigkeitsstrategie nach positivem Abschluss der DNK-Prüfung im Sommer 2021 noch einmal der gesamten Belegschaft im Rahmen einer Projektabschlussveranstaltung vorgestellt werden. Als Instrumente zur Beteiligung sind zukünftig z.B. Ideenrunden und grassroots-Projektpitches zu Nachhaltigkeitsthemen vorgesehen – hierfür gibt es jedoch Stand jetzt noch keine quantitative Zielsetzung.

Mitarbeiter*innen mit Interesse an für uns wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen (z.B. Diversity) können sich mit den jeweiligen Projektverantwortlichen in Arbeitsgruppen zusammenzufinden und dort ihre Vorschläge einbringen. Im Rahmen der Entwicklung unseres Service Package Nachhaltigkeit geschieht dies schon seit Februar 2021. Dort unterstützen rund 20 engagierte Mitarbeiter*innen die verschiedenen Projektarbeitspakete. Seit Februar 2021 wird die Belegschaft monatlich über unseren internen Newsletter auch zu Nachhaltigkeitsthemen informiert. Vorschläge an die beiden Nachhaltigkeitsbeauftragten sind auch ad hoc willkommen.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Über 200 Menschen arbeiten bei Berlin Partner. Wir sind ein chancengerechter Arbeitgeber. Wir achten auf Beteiligung, Fortbildung und Entwicklungsmöglichkeiten unserer Mitarbeiter*innen. Dieses Selbstverständnis leben wir nach innen und nach außen.

Der demografische Wandel und die vielfältige Berliner Gesellschaft spiegeln sich auch in unserem Unternehmen wider. 23% unserer Mitarbeiter*innen waren im Geschäftsjahr 2019 über 50 Jahre alt, knapp 40% unserer Führungspositionen sind mit Frauen besetzt. In unseren Recruiting-Prozessen bevorzugen wir bei gleicher Eignung Menschen mit Schwerbehinderungen. Unsere Gehälter entsprechen dem Branchendurchschnitt und richten sich nach einem Haustarifvertrag in Anlehnung an den TV-L Berlin. Als dem Land Berlin verbundenes Unternehmen legen wir das Gehalt der Geschäftsführung offen.

Unser Gehaltssystem stellt eine angemessene Bezahlung sicher, indem es über unseren Haustarifvertrag an den TV-L Berlin angelehnt ist. Als dem Land Berlin verbundenes Unternehmen legen wir das Gehalt der Geschäftsführung offen (im auf unserer Website veröffentlichten Jahresabschlussbericht und im Bundesanzeiger).

Unsere familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik unterstützt Mitarbeiter*innen dabei, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Mit Hilfe von flexiblen Arbeitszeitarrangements, vielfältigen Teilzeitmodellen, Angeboten zur Kinderbetreuung an Brückentagen sowie einer Unterstützung der Mitarbeiter*innen in besonderen familiären Situationen gehen wir gezielt auf die individuellen Bedürfnisse ein. Mit dem Konzept einer situationsgerechten und flexiblen Personalpolitik will Berlin Partner auch ein Vorbild bei der Übernahme sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung sowie Inspiration für andere Berliner Unternehmen im Sinne einer modernen und familienfreundlichen Firmenkultur sein.

Nach außen setzen wir uns z.B. im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit gemeinsam mit der Berliner Senatskanzlei für Vielfalt und Toleranz in der Berliner Stadtgesellschaft ein. Mit dem #Farbenbekennen-Award der gleichnamigen Marketingkampagne wurden im Geschäftsjahr 2019 schon zum zweiten Mal Menschen mit Fluchthintergrund ausgezeichnet, die in Berlin einen Verein, ein Unternehmen oder eine Initiative gegründet haben.

Konkrete Zielsetzungen zur Chancengerechtigkeit legen wir schrittweise bzw. als kontinuierliche Weiterentwicklung fest. So wird z.B. im Rahmen der innerbetrieblichen Personalentwicklung kontinuierlich und bei jeder Stellenbesetzung darauf geachtet, dass Frauen an Aufstiegsmöglichkeiten verstärkt partizipieren können. Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben wir bereits ein sehr hohes Maß an Zufriedenheit in der Belegschaft erreicht, wie unsere internen Befragungen regelmäßig zeigen. Unser konkretes Ziel dabei ist es, allen Mitarbeiter*innen bei Familien- und Pflegearbeit die bestmögliche Arbeitsvoraussetzung zu bieten. 


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Gut qualifizierte Mitarbeiter*innen sind das Fundament unserer erfolgreichen Geschäftsstätigkeit. Als beratendes Unternehmen ist das Know-how unserer Mitarbeiter*innen essenziell: u.a. zum Standort Berlin und seinen Chancen und Angeboten, zu den Branchen und Netzwerken unserer Kunden und Partner, zur Best Practice in Vertrieb, Services und Marketing. Lebenslanges Lernen ist somit für Berlin Partner ein wichtiges strategisches Ziel, um nachhaltig relevant für unsere Kunden zu bleiben. Hierfür entwickeln wir die Kompetenzen unserer Mitarbeiter*innen systematisch weiter. Wir erfassen den Weiterbildungsbedarf sowohl übergeordnet als auch individuell in regelmäßigen Mitarbeiter*innengesprächen. Darauf basierend werden innerbetriebliche sowie außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen angeboten.

Berlin Partner bietet gezielt Personalentwicklungsmaßnahmen für Führungskräfte, Projektmanager*innen und Sachbearbeiter*innen an. Unser zentrales Weiterbildungsprogramm (Fokus technische und soft skills) und fachliche Fortbildungsmaßnahmen durch die Fachbereiche besitzen für uns einen hohen Stellenwert und sind bzgl. Finanzierung abgesichert. Konkrete Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit mit negativen Auswirkungen auf Qualifizierung liegen nicht vor. Die Geschäftsstätigkeit in der Wirtschafts- und Technologiefördergesellschaft erfordert diese Qualifizierungsmaßnahmen, und wirkt gleichzeitig „qualifizierend“ durch tägliche herausfordernde Situationen bei der individuellen Lösungsfindung für Projektkunden anhand des sehr komplexen Produkts „Standort Berlin“ und seiner Rahmenbedingungen und Angebote („man lernt nie aus, was Berlin alles kann“). Kontinuierliche Recherchen nach Innovationen in den Clustern und bei den Unternehmen ergeben ständig neues Branchen- und Produkt-Wissen bei unseren Mitarbeiter*innen. Ein Lernmanagementsystem wird die Systematik zukünftig noch digitaler und verbindlicher gestalten.

Wir bieten unseren Auszubildenden (2019: 10 Auszubildende) und Praktikant*innen (2019: 2 Praktikant*innen) den ersten Grundstein für einen beruflichen Werdegang.

Unsere erste Betriebsvereinbarung “Mobiles Arbeiten” wurde bereits 2018 in Kraft gesetzt. Ziel ist es unsere Mitarbeiter*innen auf einem hohen digitalen Standard zu flexiblem Arbeiten zu befähigen und somit auf die sich ändernden dezentralisierten Lebensrealitäten unserer Gesellschaft einzugehen. Unsere sehr gute digitale Ausstattung ermöglichte es uns so zum Beispiel, als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ab März 2020 all unsere Mitarbeiter*innen umgehend aus dem Home Office arbeiten zu lassen. So konnten wir als Arbeitgeber einen umfassenden Gesundheitsschutz unserer Belegschaft tatkräftig unterstützen.

Berlin Partner setzt im Themenfeld Qualifizierung bewusst auf qualitative Ziele, d.h. auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung durch konkrete Projekte, wie z.B. die Einführung eines digitalen Lernmanagementsystems im Rahmen der internen Digital-Strategie. Eine solche dezidiertes Jahres-Vorhaben mit Zeithorizont 2021 verstehen wir als quantitatives Ziel (hier für Weiterbildung und Digitalisierung). Den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen wir u.a. mit einem Ausbau der agilen und nachhaltige Organisation bei Berlin Partner, der uns zu einem noch attraktiveren Arbeitgeber machen soll. Auch dafür setzen wir uns Projektziele, z.B. das Nachhaltigkeitsmanagement mit Zeithorizont 2021 und Klimaneutralität für 2022.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen 2019
 

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Gemäß den gesetzlichen Anforderungen gibt es bei Berlin Partner einen Arbeitssicherheitsausschuss (ASA), bestehend aus Personalleitung, Betriebsrat, Arbeitssicherheitsbeauftragtem, Schwerbehindertenbeauftragtem, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitsschutz. Der ASA tagt viermal jährlich. Die Belegschaft wird quartalsweise im Rahmen der Betriebsversammlungen über Erkenntnisse und Fortschritte im Thema Arbeitssicherheit/-schutz informiert.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen wird bisher nicht dokumentiert. 

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Diversität
Prozentsatz der Personen im Aufsichtsrat von Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH nach Geschlechtern: 27% Frauen, 73% Männer. Andere Diversitätsindikatoren werden bei Mitgliedern der Kontrollorgane nicht erfasst.

Prozentsatz der Angestellten insgesamt
Weitere Diversitätsindikatoren wurden bei Berlin Partner zum Berichtszeitraum 2019 nicht erfasst.
 

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Während des Berichtszeitraums 2019 ist es bei Berlin Partner zu keinerlei dokumentierten Diskriminierungsvorfällen gekommen. 


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Als überwiegend in Deutschland tätiges Unternehmen gilt für uns die EU-Grundrechte-Charta. Als beratendes und für den Standort Berlin werbendes Unternehmen sehen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit keine wesentlichen Risiken mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte. 

Wir kommen unseren Pflichten als verantwortungsvoller Arbeitgeber in Berlin nach. Wie für die DNK-Kriterien 14 – 16 formuliert, wahren wir die Arbeitnehmerrechte unserer Mitarbeiter*innen. Wir dulden keinerlei Diskriminierung und Benachteiligung u.a. auf Grund von Alter, Geschlecht oder Herkunft.

Berlin Partner präsentiert Berlin weltweit als vielfältige Metropole, in der auf der Grundlage von Freiheit und Demokratie Menschenrechte für jeden gelten. Die #Farbenbekennen-Kampagne wurde bereits erwähnt. Darüber hinaus richtet sich die Kampagne Wirtschaftsfreiheit an Menschen – Wissenschaftler*innen, Unternehmer*innen, Kreative – , die in ihren Heimatländern nicht so leben können, wie sie es gerne möchten, sei es wegen ihres Aussehens, ihrer Religion oder ihrem Atheismus, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer politischen Meinung.

Zentrale Mission von Berlin Partner ist es, die Schaffung und Sicherung innovativer und guter Arbeitsplätze für die Menschen in Berlin zu unterstützen. So tragen wir nicht nur zum wirtschaftlichen Erfolg unserer Metropole bei, sondern sorgen gleichermaßen für eine nachhaltige Lebensgrundlage für viele Menschen und erfüllen damit ein Menschenrecht auf Arbeit.

Das Ziel von Berlin Partner ist, Berlin regelmäßig weltweit als vielfältige Metropole zu präsentieren, in der auf der Grundlage von Freiheit und Demokratie Menschenrechte für jeden gelten. Um die Einhaltung der Menschenrechte in Berlin selbst zu unterstützen, ist unser Ziel, uns regelmäßig an ausgewählten Projekten zu beteiligen bzw. solche zu leiten. So auch ab 2021 durch die Initiative „Berlin gegen Antisemitismus“. Ziel der Initiative ist es, gemeinsam mit der Berliner Wirtschaft, Wissenschaft und Politik Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus zu übernehmen und aus Berlin heraus ein Signal für Vielfalt, Respekt und Toleranz zu senden. Zur Unterstützung der Schaffung und Sicherung innovativer und guter Arbeitsplätze für die Menschen in Berlin setzen wir uns jährlich quantitative Ziele. Dieses Ziel ist z.B. für 2021 mit mindestens 4.700 neuen Arbeitsplätzen in Berlin festgelegt. Unsere Dienstleister werden von uns auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen und unserer Beschaffungsrichtlinie bzgl. sozialer Aspekte befragt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Nach Berliner Vergaberecht werden grundsätzlich soziale sowie umweltverträgliche Aspekte von zukünftigen Vertragspartnern abgefragt. Verstöße unserer Vertragspartner hierhingehend sind uns grundsätzlich nicht bekannt. Bei Vergaben an Dienstleister aus Ländern außerhalb der EU gelten die Normen des jeweiligen Landes.

Beschaffungen bis zu einem Beschaffungswert < 1.000 EUR werden gemäß Unterschwellenvergabeverordnung UVgO (seit 2020) unter Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch die Fachbereiche ohne ein dezidiertes Vergabeverfahren durchgeführt. Soziale sowie umweltverträgliche Aspekte werden dort von zukünftigen Vertragspartnern nicht abgefragt, dies erfolgt nur für einen Anteil < 100% aller Beschaffungen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Als Unternehmen, das den gesetzlichen Normen in Deutschland unterliegt, prüfen wir die Einhaltung der Menschenrechte nicht gesondert. 

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Über die Festlegungen und vorgegebenen Prozessschritte unserer Beschaffungsrichtlinie hinaus werden Dienstleister von uns nicht auf die Einhaltung der geforderten sozialen und Umwelt-Aspekte überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Zu ggf. negativen sozialen Auswirkungen bei von Berlin Partner unter Vertrag genommenen Dienstleistern erlangen wir keine Kenntnis. 


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Als Berliner Wirtschaftsfördergesellschaft ist die Stärkung innovativer wirtschaftlicher Strukturen in Berlin, insbesondere durch die Unterstützung von Unternehmen und auch Non-Profit-Organisationen in Berlin und bei ihrer Ansiedlung nach Berlin unser wesentliches Geschäftsziel. Das erreichen wir durch die Unterstützung der Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger, innovativer Arbeitsplätze und tragen so direkt zur Entwicklung unseres Gemeinwesens Berlin bei.

Durch unsere Geschäftstätigkeit konnten so im Berichtsjahr 2019 Unternehmen in 280 dezidierten Projekten dabei unterstützt werden, 8.936 neue Arbeitsplätze in Berlin zu schaffen. Durch hiermit verbundene Investitionen der Unternehmen in Höhe von 825 Mio. EUR können weitere regionalwirtschaftliche Effekte in Berlin, d.h. weitere Beschäftigungswirkungen in vor- und nachgelagerten Branchen in Höhe von 3.500 weiteren neuen bzw. gesicherten Arbeitsplätzen dargestellt werden (innerhalb von 3 Jahren). Im Rahmen der konkreten Services von Berlin Partner wurden z.B. im Rahmen unseres Business Immigration Services 581 Aufenthaltstitel für ausländische Fachkräfte in 303 Unternehmen genehmigt, die so ihre Beschäftigung (schneller) in Berlin aufnehmen konnten; dieses in Kooperation u.a. mit der Ausländerbehörde. Auch damit tragen wir indirekt zu mehr Internationalität und Vielfalt in Berlin bei. 

Auch über unsere Geschäftstätigkeit hinaus setzen wir uns für das Berliner Gemeinwesen ein. Wir ermöglichen unseren Mitarbeiter*innen, sich während ihrer Arbeitszeit gesellschaftlich zu engagieren.

Im Berichtszeitraum 2019 nutzten diese Möglichkeit z.B. 54 unserer Mitarbeiter*innen im Rahmen des eigenen „Social Days“ und erstellten Tastbücher für blinde und sehbehinderte Kinder gemeinsam mit der Organisation vostel volunteering.

2019 haben sich 32 Mitarbeiter*innen von Berlin Partner am Berliner „Stadtradeln“ beteiligt und dabei insgesamt 1.114 kg CO2 eingespart. Der Wettbewerb „Wer radelt am meisten?“ ist eine Aktion der Initiative mehrwert Berlin. Es beteiligten sich insgesamt 13 Berliner Unternehmen mit dem Ziel, mehr Menschen für das Radfahren zu gewinnen und auf die positiven Auswirkungen dieser Aktivität aufmerksam zu machen, wie mehr Bewegung und Lebensfreunde, weniger Autoverkehr, weniger Energieverbrauch, weniger Lärm und weniger Umweltverschmutzung. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Der unmittelbar erzeugte sowie ausgeschüttete wirtschaftliche Wert bei Berlin Partner beläuft sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt:

Erzeugter wirtschaftlicher Wert Erlöse (Zuwendungen, Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen) 24.632.480 EUR  
Sonstige betriebliche Erträge 183.557 EUR
Ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert Aufwand (Personal, sonstige betriebliche Aufwendungen, Abschreibungen etc.) 24.763.205 EUR
Beibehaltener wirtschaftlicher Wert Gewinn (Jahresüberschuss) 52.832 EUR


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Berlin Partner ist die Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes Berlin mit überwiegend privatrechtlichen Gesellschaftern. Politik und Verwaltung sind Auftraggeber und Adressat für unsere Standortentwicklungs-Expertise. Mit dieser Expertise bringen wir uns in die Diskussion mit Politik, Verwaltung und Stakeholdern zur Weiterentwicklung ausgewählter Rahmenbedingungen für Unternehmen und die weiteren Zielgruppen am Standort Berlin ein.

Berlin Partner ist kein politischer Akteur und somit engagieren wir uns auch nicht politisch. Es gibt bei uns daher keine Kriterien für politisches Engagement. Wir bringen uns nur in Diskussionen ein für die Weiterentwicklung von Themen und Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsförderung bzw. unsere Zielgruppen in Berlin. Wir engagieren uns im Rahmen ausgewählter konkreter Projekte und Kampagnen in unseren Kernaufgaben gesellschaftlich, z.B. in der Kampagne #farbenbekennen.

Gemäß unseres Corporate Governance Kodex sind Zuwendungen (i.S. von interessensgebundenen Zahlungen) in jeglicher Form von Dritten und für Dritte untersagt. Dies beinhaltet auch Parteispenden. Die interne Richtlinie zur Korruptionsprävention untersagt jegliche Form von Vorteilsnahme und Beeinflussung im Geschäftsverkehr.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Etwaige Interessenkonflikte sowie parteiliche Zugehörigkeiten sind offen zu legen. Einige Positionen unseres Aufsichtsrats werden qua (politischem) Amt besetzt.

Berlin Partner unterhält im Berichtszeitraum 2019 insgesamt rund 40 Mitgliedschaften in den Kernbereichen Wirtschafts- und Technologieförderung u.a. beim Stifterverband, bei der Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftsförderungen der Länder (AG WFB), beim Fachbeirat der Germany Trade and Invest (GTAI), dem Netzwerk europäischer Wirtschaftsfördergesellschaften der Städte und Regionen, beim DIHK und seinen Auslandshandelskammern. Hinzu kommen Mitgliedschaften in diversen Cluster- und Branchennetzwerken.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Jegliche Formen der interessensgebundenen Zuwendungen von Dritten und an Dritte, inkl. Parteispenden, sind gemäß des Corporate Governance Kodex von Berlin Partner nicht gestattet. 


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Als Akteur der Wirtschafts- und Technologieförderung in Berlin gilt für Berlin Partner der formale Rechtsrahmen aus gesetzlichen Bestimmungen und unserem Gesellschaftervertrag. Unser Corporate Governance Kodex enthält darüber hinaus Leitlinien für das Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Geschäftsführung. Dabei verpflichtet sich Berlin Partner zu Rechenschaftspflicht, Verantwortlichkeit, Vertraulichkeit, Professionalität und Transparenz sowie der Gleichstellung von Männern und Frauen.

Alle Mitarbeiter*innen sind zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien verpflichtet. Zwei Compliance-Beauftragte sind zeitanteilig mit Compliance-Aufgaben des Unternehmens beauftragt; sie berichten direkt an die Geschäftsführung.

Die Risiken der Gesellschaft von Berlin Partner werden im Rahmen eines Drei-Linien-Modells gemanagt:
Die zentralen Risikofelder und die entsprechenden Regelungen sind in Richtlinien abgebildet, die in einem Organisationshandbuch im Intranet der Gesellschaft zusammengefügt wurden. Diese Risikofelder nebst korrespondierenden Richtlinien und Regelungen werden durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen regelmäßig inhaltlich überprüft und Maßnahmen zur Einhaltung umgesetzt.

Um das Risikomanagement unternehmensweit zusammenzuführen (zweite Linie) besteht zudem ein Risikomanagement-Board mit eigener Geschäftsordnung. Mitglieder sind die jeweiligen Richtlinien- und Risikoverantwortlichen im Unternehmen, die im Board zu den Maßnahmen rund um das Management der Richtlinien und zu geänderten Normen berichten. Das Risikomanagement- Board tagt quartalsweise unter dem Vorsitz des Prozessverantwortlichen für Risikomanagement. Zur Unterstützung und Dokumentation des Risikomanagements hat die Gesellschaft ein digitales Risiko- und Compliance-Management-System. 
Als dritte Linie besteht eine Interne Revision, welche an die Geschäftsführung berichtet. Seit 2019 arbeitet die Revision mit einem externen Dienstleister zusammen, der die Prüfungen durchführt (4-5 Prüffelder pro Jahr).

Über das operative Management der Richtlinien, die Unternehmens-Compliance und das Risikomanagement sowie die Interne Revision wird sichergestellt, dass die wesentlichen Prozesse und Risikofelder einer laufenden Überprüfung unterliegen. Schwachstellen werden aufgedeckt und Prozesse darauf basierend stetig weiter verbessert. 

Erstmalig wurde über das Jahr 2019 ein Risiko- und Compliance-Bericht erstellt. Mit der Vorlage des Jahresabschlusses berichtet die Geschäftsführung einmal jährlich zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex an den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung in Form einer Entsprechenserklärung.

Interessenkonflikte, die sich bei Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Mitarbeiter*innen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Berlin Partner ergeben, sind transparent zu machen. Die Mitglieder der Geschäftsführung unterliegen während ihrer Tätigkeit für Berlin Partner einem generellen Wettbewerbsverbot. Zuwendungen von Dritten (i.S. von interessensgebundenen Zahlungen) oder sonstige Vorteile sind grundsätzlich untersagt. Den konkreten Umgang mit Interessenkonflikten regelt unsere interne Richtlinie zur Korruptionsprävention.

Wesentliche Risiken in Bezug auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind Interessenkonflikte und sachwidrige Einflussnahmen; zu ihrer Vermeidung trifft unser Compliance-Grundsatz klare Aussagen. So sind alle Geschäfte zwischen Berlin Partner und Mitarbeiter*innen, ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen zu vermieden. Vorteilsannahme und -gewährung zu Zwecken von sachwidriger Einflussnahme auf Entscheidungen durch Berlin Partner-Mitarbeiter*innen sind auszuschließen.

Berlin Partner hat seit Anfang 2020 einen internen digitalen Compliance-Check, über den Mitarbeiter*innen mögliche Verstöße auch anonym melden können.  Zudem sind wir dem Antikorruptionskodex des Landes Berlin verpflichtet. Unsere Mitarbeiter*innen werden im Onboarding-Prozess ausdrücklich zur Einhaltung unserer Richtlinien geschult. Zukünftig sollen Unterweisungen und Schulungen insbesondere zur Regulatorik mittels Lernmanagementsoftware systematisiert werden.

Umsetzung und Maßnahmen hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden durch einen unabhängigen Datenschutzberater des TÜV Rheinland regelmäßig reviewt und auf seine Rechtskonformität überprüft. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte berichtet direkt an die Geschäftsführung. Mitarbeiter*innen werden in der DSGVO unterwiesen und anlassbezogen informiert sowie geschult. Neuigkeiten dazu werden zeitnah an die Belegschaft kommuniziert. Bei Verstößen oder im Verdachtsfall übernimmt der Datenschutzbeauftragte die Aufklärung, ggf. unter Einbezug des Justitiariats.
 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Berlin Partner macht alle Aussagen im Bericht – auch zu Korruptionsrisiken - in Bezug auf den Hauptsitz unserer Gesellschaft, also für eine einzige Betriebsstätte. Unsere Bürogemeinschaften am Flughafen BER und in den 12 Bezirksämtern der Berliner Bezirke werden nicht betrachtet.

Meldungen, Verdachtsfälle und Verstöße werden gemäß der Regelungen der internen Richtlinie zur Korruptionsprävention beurteilt und bearbeitet.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtszeitraum 2019 wurden bei Berlin Partner keine Korruptionsvorfälle festgestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Berichtszeitraum 2019 kam es weder zu Bußgeldern noch zu anderen (nicht-) monetären Sanktionen.