14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Arbeitnehmerrechte

Gesetzliche Vorgaben, Tarifverträge und gewerkschaftliche Mitbestimmung gewährleisten die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte bei den AWM, die als Unternehmen der regionalen Daseinsvorsorge nur in Deutschland tätig sind.
 
Beteiligung der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeitsbezogene Projekte wie die Einführung der Wertstofftonne werden fachstellenübergreifend umgesetzt.
Für den kommenden Berichtszeitraum ist der Aufbau eines Nachhaltigkeitsteams vorgesehen (vgl. Kriterium 5).   
Die in Kriterium 10 genannte Ideenwerkstatt war an der Entwicklung der Vision 2030 beteiligt. Die im Rahmen der Vision 2030 entwickelte Mission lautet "alle.wirken.mit", was den partizipativen Charakter unterstreicht.
Im Jahr 2021 wird die interne Kommunikation weiterentwickelt.

Gesundheitsmanagement

Bereits seit dem Jahr 2009 beschäftigen sich die AWM mit dem Thema „Gesunde Führung“ und bilden die Führungskräfte fort. Unter wissenschaftlicher Begleitung werden zukunftsfähige Konzepte für den Betrieb erarbeitet.
Die Angebote „AWM fit“ (physische Gesundheit) und „AWM life“ (psychosoziale Gesundheit) sind seit Mitte 2013 bzw. Ende 2014 Bausteine des betrieblichen Gesundheitsmanagements der AWM und werden von externen Fachkräften in enger und regelmäßiger Absprache konzipiert und durchgeführt. Ziel dieses Pilotprojekts ist, die Gesundheitsquote bei den AWM zu fördern. Insbesondere die Mitarbeitenden des gewerblichen Bereichs sind starken körperlichen Belastungen ausgesetzt, was sich in einer vergleichsweise hohen Krankenquote widerspiegelt. Aber auch psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz dürfen im betrieblichen Gesundheitsmanagement nicht vernachlässigt werden.  

Im Jahr 2019 wurde ein Fitnessraum auf Anregung von Mitarbeitenden als ein Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements der AWM eingerichtet. Das Training wird individuell auf die Bedürfnisse und Ziele der Mitarbeitenden ausgerichtet. Jeder bekommt einen individuellen Trainingsplan und eine Geräteunterweisung. Einmal in der Woche ist ein Physiotherapeut vor Ort und begleitet das Training.

Der körperlich harten Belastung im Bereich der Abfallabfuhr und Straßenreinigung wird Rechnung getragen. Ergonomische Arbeitsgeräte, Niederflurfahrzeuge, komfortable Fahrersitze und Automatiklifte sind ausgewählte Beispiele der mitarbeiterorientierten Ansätze.

Im Jahr 2021 wird eine Gesundheitsmanagerin das vielschichtige betriebliche Gesundheitsmanagementsystem innerhalb der AWM koordinieren und weiterentwickeln.

Ausgewählte Aufgaben der Gesundheitsmanagerin:

•    Konzeptionelle Weiterentwicklung und Implementierung des Systems zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement
•    Einbindung der Mitarbeitenden über Arbeitsgruppen, um ein Höchstmaß an Akzeptanz der zu entwickelnden Maßnahmen zu erreichen
•    Abstimmung der beabsichtigten Ziele der jeweiligen Maßnahmen mit der Betriebsleitung
•    Entwicklung und Umsetzung neuer Projekte für die AWM-Mitarbeitenden (AWM-Fitnessraum / Woche zur gesunden Ernährung, Programm 50 plus)

Die Suchtprävention wird im Rahmen einer entsprechenden Dienstvereinbarung der Stadt Münster geregelt.

Arbeitsschutz

Eine Geschäftsanweisung der Stadt Münster regelt die Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Seit 2006 sind die AWM – damals als erstes kommunales Unternehmen in Deutschland – im Arbeitsschutz nach OHSAS 18001 zertifiziert. Im März 2018 wurde die ISO 45001:2018 als Nachfolger der BS OHSAS 18001 veröffentlicht. Damit startete die dreijährige Übergansfrist zur Umstellung des alten Managementsystems auf die neue Norm. Bis März 2021 müssen Unternehmen ihre Zertifizierung für Arbeitsschutzmanagementsysteme umgestellt haben. Im Jahr 2020 erfolgte deshalb auf Basis eines Audits der Übergang von der OHSAS auf die neue DIN ISO 45001.
Dieses Transitions-Audit fand im November 2020 beim 1. regulären Überwachungsaudit statt. Die Anforderungen wurden erfüllt und vom Zertifizierungsausschuss der ZER-QMS mittels Zertifikat bescheinigt.

Ziele

Weitergehende Ziele im Bereich Arbeitnehmerrechte werden im Rahmen der Ausgestaltung der Vision 2030 erarbeitet und formuliert (vgl. Kriterium 3).


Risiken


Es sind keine weitergehenden Risiken im Bereich Arbeitnehmerrechte erkennbar.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengerechtigkeit

Die Chancengerechtigkeit spielt bei den AWM eine große Rolle. Die folgenden Beispiele verdeutlichen dies exemplarisch.

Abfallberatung für Geflüchtete

Die AWM haben ein Konzept für die Abfallberatung in den städtischen Flüchtlingsunterkünften entwickelt. Entscheidend für den Erfolg der Abfallberatung für Geflüchtete ist eine Beratung auf Augenhöhe und ohne Sprachbarrieren. Die Beratungsangebote sowie das Informations- und Aufklärungsmaterial funktionieren daher überwiegend über Bilder. Die wenigen Textanteile, die zum Verständnis wichtig sind, wurden in Englisch, Arabisch, Kurdisch, Französisch, Albanisch, Serbisch, Farsi und Hindu übersetzt.
Eine Lehreinheit vermittelt den Bewohnerinnen und Bewohnern die Regeln der Abfalltrennung und schafft ein Bewusstsein für die Hintergründe und Ziele der Kreislaufwirtschaft. Zur Aufklärung und Beratung gehören ebenso Informationen, Aufkleber für Abfallgefäße sowie Tafeln zur Beschilderung der Tonnenstandplätze.
Ein nachhaltigkeitspädagogischer Mitarbeiter ist für diesen Arbeitsbereich zuständig.

Gleichstellung

In der Abfallwirtschaft gibt es – insbesondere im Bereich der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung – derzeit noch einen weitaus höheren Anteil männlicher Mitarbeiter. Dies manifestiert sich auch bei den AWM (vgl. Leistungsindikator GRI SRS-405-1). Die AWM fördern daher gezielt weibliche Mitarbeiterinnen. „Abfuhr für klassische Rollenbilder“ hieß es daher auch in dem Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung 2018. Überschrieben wurde damit ein Netzwerktreffen der Müllwerkerinnen in Berlin, an dem auch zwei Mitarbeiterinnen der AWM teilnahmen. Das Netzwerktreffen sollte im Berichtsjahr 2020 in Münster stattfinden, musste coronabedingt jedoch verschoben werden.

Grenzachtender Umgang

Im Jahr 2019 wurde eine Schulung zum Thema „Grenzachtender Umgang im Betrieb“ für die Führungskräfte der AWM durchgeführt. Es wurde u. a. eine Betriebsanalyse mit den Schutz- und Risikofaktoren durchgeführt. Eine Arbeitsgruppe begleitet den betriebsinternen Prozess.
Das Vorhaben soll kontinuierlich, langfristig und transparent umgesetzt werden.
Zum Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gibt es zudem eine Grundsatzerklärung der Stadt Münster.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Herausforderungen unterscheiden sich in den jeweiligen Fachstellen der AWM erheblich. Während Homeoffice-Lösungen in der Verwaltung möglich sind, ist dies in der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung natürlich nur bedingt oder gar nicht umsetzbar. Im kommenden Berichtszeitrum ist es das Ziel, eine Arbeitsgruppe als Ableger der Ideenwerkstatt 20.30 aufzubauen, um Bedarfe ermitteln und entsprechende Angebote entwickeln zu können.

Ziele

Weitergehende Ziele im Bereich Chancengerechtigkeit werden im Rahmen der Ausgestaltung der Vision 2030 erarbeitet und formuliert (vgl. Kriterium 3).




16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Qualifizierung

In einer jährlichen Schulungsübersicht werden alle Maßnahmen differenziert aufgelistet (nach Datum, Dauer, Kosten, intern und extern, gesetzlich und freiwillig sowie nach Geschlecht). Großen Raum nehmen dabei – dem Kerngeschäft entsprechend – die Berufskraftfahrerqualifikationen ein (Module Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, Sozialvorschriften).  

Nachhaltigkeitsrelevante Schulungen

Im Berichtsjahr 2020 erfolgte eine Qualifizierung nachhaltigkeitspädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als „Bildungsreferenten für nachhaltige Entwicklung“ durch das Institut für Nachhaltigkeitsbildung (2020).
Weitere Schulungen werden in einzelnen Kriterien angesprochen (vgl. z. B. Kriterium 15 "Grenzachtender Umgang").

Berufsorientierung

Die Mitarbeitenden der AWM sind in ganz unterschiedlichen Berufsfeldern tätig. Wie diese aussehen und welche Berufe bei den AWM angeboten werden, erklären die AWM im Rahmen von Schüler- oder Langzeitpraktika. Auch sogenannte Berufsfelderkundungstage gehören zum Programm.
Die AWM haben an dem Pilotprojekt „Gute berufliche Integration von Geflüchteten in kommunale Betriebe“ teilgenommen. Dies dokumentiert die Zielsetzung, Geflüchteten entsprechende berufliche Perspektiven zu ermöglichen.

Ausbildungsberufe

Die AWM bieten vier Ausbildungsberufe an:

•    Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
•    Kfz-Mechatroniker mit Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik
•    Berufskraftfahrer
•    Industriekauffrau/-mann

Durchschnittlich werden in jedem Ausbildungsjahr sechs Azubis eingestellt.
Gemeinsam mit den Auszubildenden gestalten die AWM lokale Projekte und engagieren sich ehrenamtlich, z. B. bei der Umsetzung sozialer Projekte am „ZeitStifteTag“ in Münster.
Die AWM arbeiten zugleich daran, mehr Frauen für die noch eher männlich dominierte Branche der Abfallwirtschaft zu gewinnen (vgl. Kriterium 15).

Ziele

Weitergehende Ziele im Bereich Qualifizierung werden im Rahmen der Ausgestaltung der Vision 2030 erarbeitet und formuliert (vgl. Kriterium 3).

Risiken


Es sind keine Risiken im Bereich Qualifizierung erkennbar.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Verletzungen 2020:

Es gab 42 dokumentierte Unfallanzeigen, die der Unfallkasse NRW gemeldet wurden.

Arbeitsbedingte Erkrankungen 2020:

Die Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten und des betrieblichen Eingliederungsmanagements ermöglicht keine konkrete Zuordnung zu arbeitsbedingten Erkrankungen. Daher können keine zuverlässigen Aussagen gemacht werden.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Einmal im Jahr findet eine stadtweite Arbeitsschutzsitzung statt. Die AWM-interne Arbeitsschutzausschusssitzung mit Sicherheitsbeauftragten, den Führungskräften, der Betriebsleitung, der Fachvereinigung Arbeitssicherheit und der Betriebsmedizin wird ebenfalls einmal im Jahr durchgeführt..

Im Jahr 2022 ist die Gründung einer „Ideenwerkstatt Gesundheit“ vorgesehen.

Vgl. zudem Kriterium 14.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Jahr 2020 betrug die Gesamtanzahl von Aus- und Weiterbildung insgesamt 1946 Stunden, wobei die Zahlen pandemiebedingt nur bedingt aussagekräftig sind.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Stand 31.12.2020:

Durchschnittsalter (gesamt): 45 Jahre
Durchschnittsalter (Männer): 45 Jahre           
Durchschnittsalter (Frauen): 44 Jahre

Anzahl der Mitarbeitenden (gesamt): 462 Mitarbeitende
Anteil Männer: 416 Mitarbeitende (90,04 %)
Anteil Frauen: 46 Mitarbeitende (9,96 %)

Der Betriebsausschuss der AWM besteht aus insgesamt 18 Personen (9 Mitglieder, 9 stellvertretende Mitglieder. Davon sind 11 Männer und 7 Frauen.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Jahr 2020 gab es keine offiziell gemeldeten Diskriminierungsvorfälle.
Vgl. auch die Ausführungen zum grenzachtenden Umgang in Kriterium 15.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Menschenrechte

Als Unternehmen der regionalen Daseinsvorsorge sind menschenrechtliche Fragestellungen, vordergründig betrachtet, nicht wesentlich.

Die Stadt Münster darf sich bereits seit dem Jahr 2011 „FairtradeStadt Münster“ nennen. Der Titel wird an Kommunen vergeben, die sich in besonderer Weise für den Fairen Handel einsetzen. Die AWM setzen in diesem Zusammenhang seit 2017 auf fair gehandelte Dienst- und Schutzkleidung.

Im kommenden Berichtszeitraum werden mögliche menschenrechtliche Bezüge näher untersucht. Ein Beispiel ist die stoffliche und thermische Verwertung der Abfälle, die eine nicht-nachhaltige Entsorgung in Entwicklungsländern verhindert.  

Risiken und negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte werden aufgrund der regionalen Ausrichtung nicht gesehen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

2020: 0.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

2020: 0.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

2020: 0.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Soziale Auswirkungen in der Lieferkette sind nicht bekannt (vgl. zudem Kriterium 17 – fair gehandelte Dienst- und Schutzkleidung).


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Gemeinwesen

Die Gemeinwohlorientierung kommt in dem in Kriterium 1 beschriebenen werteorientierten Zielsystem zum Ausdruck. Alle Maßnahmen werden auch an ihrem Beitrag für das Gemeinwohl gemessen.

Wertschöpfung in der Region

Die AWM haben im Jahr 2019 eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um die regionale Wertschöpfung zu quantifizieren. Folgende Fragen standen dabei im Vordergrund:

•    In welchem Umfang beziehen die AWM Güter und Dienstleistungen aus der jeweiligen Region und welche Wirtschaftszweige werden hierdurch gestärkt?
•    Welcher Anteil von jedem Euro, den die Kunden an die AWM zahlen, bleibt in der jeweiligen Region und löst hier weitere Wertschöpfung aus?
•    Welche Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte entstehen in den untersuchten Regionen und bundesweit durch die wirtschaftliche Aktivität der AWM?

Als Grundlage für die Untersuchung dienten die Ausgaben der AWM für das Geschäftsjahr 2018. Im Durchschnitt ergab sich eine zu berücksichtigende Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen (einschließlich Investitionen) von 28 Mio. Euro. Zusätzlich wurde eine Wertschöpfung in Höhe von 24 Mio. Euro generiert. Die Summe aus Güter- und Dienstleistungsbezug (einschließlich Investitionen) und Wertschöpfung ergab den wirtschaftlichen Gesamtimpuls der AWM. Dieser betrug für das Jahr 2018 52 Mio. Euro.

Pädagogische Angebote

Ziel der pädagogischen Angebote ist es, Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene zum nachhaltigen Denken und Handeln zu motivieren (Bildung für nachhaltige Entwicklung – BNE). Die AWM möchten als ausgezeichneter "Lernort für Nachhaltigkeit" (vgl. Kriterium 10)  Interesse für das Thema Abfall wecken. Alters- und zielgruppengerecht werden Wissen und Informationen rund um die Zusammenhänge von Abfall, Energie und Klima vermittelt. Das Kennenlernen der Funktionsweise der Abfallverwertungsanlagen in Münster gehört ebenso dazu wie die Aufklärungs- und Bildungsarbeit für eine ressourcenschonende Lebensweise (vgl. Kriterium 15 "Abfallberatung für Geflüchtete").
Zu den Lernorten gehören die Recyclinghöfe und der Deponie-Erlebnispfad.

Angebote

•    Lern-/Unterrichts-/Schulmaterialien
•    Exkursionen für Schulklassen auf dem Deponie-Erlebnispfad (vgl. Kriterium 4)
•    Recyclinghof-Führungen (auch in Kooperation mit dem Ökoflitz)
•    Projekt: Klimaschutz macht Schule
•    Projekt: Form your Future – Nachhaltig die Zukunft gestalten!
•    Sauberes Münster
•    Patenschaften: Sauberes Münster
•    Wechselstuben
•    Online-Tausch- und Verschenkmarkt
•    Abfallberatung für Geflüchtete
•    Abfallspar-Check
•    Mieterfeste

Sonstige Veranstaltungen

Tag der offenen Tür, Kampagnen-Veranstaltungen, Workshops für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrende, Projekte an Schulen und Kindergärten, Aktions-Tage, Tag der Nachhaltigkeit, Tag der Daseinsvorsorge, Maustag, KinderKlimaTag (2019), Freiwilligentag (2020: Plogging-Aktion), Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV), Kreislaufwirtschaftstage Münster, IFAT (Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft)

Kooperationen

•    Reallabor Klimafreundliche Entscheidungen
•    Münster für Mehrweg
•    Hansaforum
•    FairTEiLBAR
•    Leihothek
•    Weitblick

Netzwerke

•    Mitglied im BNE-Regionalzentrum Münster
•    AG Umweltbildung
•    Netzwerk Grüne Arbeitswelt
•    Münster nachhaltig e. V.: Ab 2021: Genannter Akteur in der der Fahrradkarte von Münster nachhaltig e. V.
•    Netzwerk „Dialog Saubere Städte“ (Initiiert von wirBERLIN gGmbH)
•    Ernährungsrat Münster


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Jahresabschluss 2020 (S.6)


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Politische Einflussnahme und aktuelle Gesetzgebungsverfahren

Der Betriebsleiter ist Vizepräsident des VKU und Präsident des europäischen Dachverbands Municipal Waste Europe (MWE). In dieser Funktion findet die politische Einflussnahme über die Verbandsarbeit statt.

Ausgewählte Mitgliedschaften der AWM

•    AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, Hattingen
•    ASA – Arbeitsgemeinschaft „Stoffspezifische Abfallbehandlung“ e. V., Ennigerloh
•    BGK – Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V., Köln
•    BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e. V., Berlin
•    EdDE – Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V., Köln
•    Innung des Kraftfahrzeuggewerbes (Gastmitgliedschaft)
•    InwesD – Interessengemeinschaft NRW-Deponiebetreiber über Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG), Köln
•    Klimaschutz durch Kreislaufwirtschaft e. V.
•    Municipal Waste Europe (MWE)
•    Netzwerk Grüne Arbeitswelt
•    Netzwerk „Aktion Biotonne Deutschland“
•    Netzwerk „#wirfuerBio“
•    Verband kommunale Abfallwirtschaft und Städtereinigung e. V., Köln
•    Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
•    VHE – Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e. V., Aachen

Spenden an politische Parteien

Die AWM Münster tätigen keine Spenden, da laut Parteiengesetz, § 25, Parteien keine Spenden von Unternehmen annehmen dürfen, die zu mehr als 25 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sind beziehungsweise von der öffentlichen Hand betrieben oder verwaltet werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Vgl. Kriterium 19.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Stadt Münster hat Hinweise und Richtlinien zur Vorbeugung von Korruption formuliert. Dort werden folgende Aspekte geregelt:

Verhaltensrichtlinien zur Verhütung von Korruption

•    Vergünstigungen
•    Geschäfts- bzw. Arbeitsessen, Allgemeine Veranstaltungen
•    Externe Veranstaltungen/Informationsveranstaltungen
•    Nebentätigkeit

Verhaltensrichtlinien bei Verdacht von Korruption

Dienst-, arbeits- und strafrechtliche Aspekte:

•    Dienst- und Arbeitsrecht
•    Strafrechtliche Folgen

Darüber hinaus existiert eine Ausschreibungs- und Vergaberichtlinie für die AWM. Dort werden u. a. folgende Vergabegrundsätze formuliert:

•    Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
•    Wettbewerbsgrundsatz
•    Gleichbehandlungsgebot/Diskriminierungsverbot
•    Transparenz/Korruptionsvorbeugung
•    Verhandlungsverbot
•    Gebot der Losvergabe / Mittelstandsförderung
•    Finanzierungsgrundsatz

Des Weiteren werden „Grundsätze der nachhaltigen Beschaffung“ genannt. So sind bei allen Vergaben Umweltaspekte zu beachten. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit schließt eine nachhaltige Beschaffung nicht aus, auch wenn diese teurer ist. Die Vergabestellen entscheiden im Einzelfall über die Beschaffung umweltfreundlicher Leistungen sowie über den Mehrpreis.

Verantwortliche

Das Justiziariat Verwaltungsführung der Stadt Münster ist Ansprechpartner für folgende Themen:

•    Datenschutz
•    Informationsfreiheitsgesetz
•    Korruptionsprävention (Ansprechstelle in Korruptionsfragen)

AWM-seitig sind die Betriebsleitung, die Führungskräfte, der Risikomanagementbeauftragte und alle Mitarbeitenden verantwortlich.

Risikokatalog der AWM Münster

Die AWM Münster verfügen über einen Risikokatalog, der folgende Bereiche umfasst:

1.    Strategierisiken
2.    Rechtsrisiken
3.    Ressourcenrisiken Finanzen
4.    Ressourcenrisiken Personal
5.    Ressourcenrisiken Anlagen
6.    Ressourcenrisiken Kfz und Sonstige Materialien
7.    Ressourcenrisiken IT
8.    (Außergewöhnliche) externe Einflüsse

Konkret geht es um die Aspekte Korruption, Unterschlagung/Vermögensdelikte, Datenschutzverletzungen und Tax Compliance.

Für jede Risikokategorie gibt es eine entsprechende Beschreibung und Konkretisierung sowie einen Verantwortlichen. Ziel ist die ganzheitliche Betrachtung der Risiken und die perspektivische Formulierung von Zielen und Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken.
Für das Risikomanagement ist die Betriebsleitung verantwortlich.

Die Risikoverantwortlichen nehmen jährlich zu den bestehenden Risiken im Hinblick auf den Istzustand Stellung bzw. identifizieren neue Risiken. Compliance-Risiken werden in einem gesonderten Kapitel unter den Rechtsrisiken inventarisiert.

Die Compliance-Themen sind ein Bereich im gesetzlich verpflichtenden Risikomanagementsystem. Die Compliance-Richtlinie wird den Verantwortlichen zur Kenntnis gegeben und ist im städtischen Intranet einzusehen.

Ziele

Weitergehende Ziele im Bereich gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten werden im Rahmen der Ausgestaltung der Vision 2030 erarbeitet und formuliert (vgl. Kriterium 3).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

2020: 0.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

2020: 0.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

2020: 0.