14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die inova ist ein inhabergeführtes Einzelunternehmen, das mit externen Netzwerkpartnern zusammenarbeitet. Da zwar keine eigenen Mitarbeiter vorhanden sind, jedoch Interaktionen mit Mitarbeitern anderer Unternehmen (sowohl Netzwerkpartner als auch Kunden, Zulieferer, etc.) bestehen, sieht sich die inova in der Verantwortung allen Personen respektvoll und wertschätzend zu begegnen. Ein direktes Ziel hat sich die inova hierbei in Bezug auf nicht konformes Verhalten bezüglich des SDG 5 (Geschlechtergleichheit) sowie des SDG 8 (menschenwürdige Arbeit) gesetzt. Dabei sollen Fehlverhalten sichtbar gemacht und positiv verändert werden. Hierzu versuchen wir in den Unternehmen strategische Beratungsgespräche zu führen und über beispielhafte Lösungsansätze eine positive Entwicklung z.B. in Bezug auf die Beiteiligung von Mitarbeitenden (auch über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus) sowie wenn notwendig im Bereich Arbeitnehmerrechte zu initialisieren.
 
Die inova ist ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig und achtet deutsches sowie EU-Recht. In ihrem Geschäftsfeld beschäftigt sie sich ausschließlich mit Berechnungen zu CO2-Footprints sowie Beratungen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung. Daher sehen wir aus der momentanen Geschäftstätigkeit heraus keine wesentlichen Risiken, die sich aus unseren Geschäftsbeziehungen und Dienstleistungen bzgl. negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte ergeben.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Wie bereits unter Punkt 14 beschrieben, ist die inova augenblicklich ein inhabergeführtes Einzelunternehmen, das mit externen Netzwerkpartnern zusammenarbeitet. Aus unserer momentanen Geschäftstätigkeit heraus haben wir daher keine Umsetzungen bzgl. Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf implementiert.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Auf Grund des Unternehmensstatus als inhabergeführtes Einzelunternehmen, wurden bei inova intern für Mitarbeitende keine Ziele gesetzt und Maßnahmen bzgl. dem Themenkreis „Qualifizierung“ eingeführt.

Innerhalb unserer Tätigkeit treffen wir jedoch bei unseren Kunden immer wieder auf Potential bzgl. der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeitenden (Weiterbildung), des Gesundheitsmanagements, der Digitalisierung und dem Umgang mit Herausforderungen des demografischen Wandels. Hierbei ist unser Ziel die Unternehmen bestmöglich zu begleiten, neuen Denkweisen und Verhaltensmuster zu implementieren und so zur besseren Zukunftsfähigkeit beizutragen.

Eine kontinuierliche Aktualisierung und Erweiterung des Fach- und Methodenwissens wird bei der Geschäftsführung sichergestellt, indem diese an Fortbildungsveranstaltungen sowie Kongressen und anderen Veranstaltungen teilnimmt. Darüber hinaus wird Fachliteratur zur Anwendung gebracht. Zusätzlich findet ein Austausch sowie Weiterbildung in entsprechenden Expertennetzwerken statt.

Ein mögliches Risiko unserer Dienstleistung in Bezug auf Qualifizierungen stellt aus unserer Sicht die Unkenntnis neuer Entwicklungen sowie geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen dar. Dies versuchen wir zu verhindern, in dem wir uns regelmäßig über entsprechende Recherchen sowie Fachliteratur und Veröffentlichungen auf dem aktuellen Stand halten. 
 
Weitere Risiken konnten im Zuge einer internen Risikoanalyse nicht ermittelt werden.
 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Seit Bestehen des Unternehmens sind keine arbeitsbedingten Verletzungsfälle aufgetreten.

Seit Bestehen des Unternehmens sind keine arbeitsbedingten Erkrankungen aufgetreten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Aufgrund der Unternehmensgröße nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Aufgrund des augenblicklichen Unternehmensstatus als Einzelunternehmen ohne eigene Mitarbeiter, ist dieser Leistungsindikator derzeit nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Aufgrund des augenblicklichen Unternehmensstatus als Einzelunternehmen ohne eigene Mitarbeiter, ist dieser Leistungsindikator derzeit nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind keine Diskriminierungsvorfälle bekannt und daher auch keine Abhilfemaßnahmen ergriffen worden.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die inova bekennt sich zu den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundrechte und zur Achtung der Menschrechte. Dies umfasst die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO).
 
Unser Ziel ist die Achtung der Menschenrechte, die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung, innerhalb aller Anspruchsgruppen und Mitwirkenden im eigenen Unternehmen sowie bei unseren Kunden.

Bei der Auswahl der Kunden wird auf die Existenz entsprechender Verhaltensregeln geachtet. Optional begleiten wir die Unternehmen in verschiedenen Bereichen bei einer Risikoanalyse ihrer Lieferketten, wie z.B. bei der Ermittlung von Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen ihrer Leistungen und Produkte.
 
In einer internen Risikoanalyse konnten bei inova selbst keine wesentlichen Risiken aus der Geschäftstätigkeit sowie den Geschäftsbeziehungen und Dienstleistungen heraus, in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte ermittelt werden. 
 
Darüber hinaus ist unser langfristiges Unternehmensziel, eine höhere Wertschätzung aller an den Projekten beteiligten Menschen untereinander zu erreichen sowie ein nachhaltiges Handeln dauerhaft in deren Mindset zu verankern.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Bei inova gibt es keine Investitionsvereinbarungen, die Einfluss auf Menschenrechte haben.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Dieser Punkt hat aus unserer Sicht keine Relevanz, da sich unser einziger Standort in Deutschland befindet.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Im Berichtszeitraum sind keine neuen Lieferanten hinzugekommen und wurden daher auch nicht anhand von Menschenrechtskriterien überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Auf Grund unserer Unternehmensgröße und Geschäftstätigkeit ist dieser Leistungsindikator für uns nicht relevant. Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit unterstützen wir jedoch unsere Kunden bei der Maßnahmenplanung und Umsetzung zur Generierung von positiven menschenrechtlichen Auswirkungen in deren Wertschöpfungskette.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Das vorhandene Wissen über einen CO2Fußadruck, der Ressourcen- und Energieeffizienz sowie über den Themenkomplex Nachhaltigkeit und dessen Berichtserstattung über den Deutschen Nachhaltigkeitskodex, wird an verschiedenste Interessengruppen weitergereicht. Fortlaufend werden bestehende Kunden und interessierte Unternehmen über Neuigkeiten oder Veränderungen zu den verschiedensten Themen informiert.

Durch die Mitgliedschaft im BVMW (zertifizierter Berater) sowie Verbindungen zu weiteren Interessensgruppen, Netzwerken und Foren erfolgt ein regelmäßiger Austausch über aktuelle Ereignisse und Maßnahmen im kommunalen und regionalen Umfeld.

Regional und auch überregional werden durch ein gut aufgestelltes LinkedIn Netzwerk sowie der dortigen Gruppe „Ressourcen- und Energieeffizienz“ ebenfalls z.B. neue und innovative Entwicklungen, Gesetzesänderungen, Best-Practice-Beispiele“ und andere für die Interessensgruppen wichtige Informationen weitergegeben.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Aufgrund der geringen Unternehmensgröße und der Unternehmensform erfolgt keine Offenlegung.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die inova pflegt keine Kontakte zu politischen Parteien oder Verbänden. Darüber hinaus wurden keine aktiven Eingaben an politische Parteien oder Behörden auf bundes-, landes-, oder kommunaler Ebene durchgeführt.

Es wurden weder Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bezahlt noch betreibt das Unternehmen aktives Lobbying. Es liegen weder ein Engagement für eine Partei noch eine Parteimitgliedschaft vor.

Die Geschäftsführung der inova ist Mitglied im Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW), der die Interessen der Unternehmerschaft auf politischer Ebene vertritt, hier jedoch überparteiliche Verbandsarbeit leistet. Weiterhin besteht eine Mitgliedschaft im „Unternehmertreff Süd“, in dem sich kleine Handwerksbetriebe und Dienstleister regelmäßig zum fachlichen Informationsaustausch verbinden. Es besteht auch eine Mitgliedschaft im Stadtmarketing Memmingen. Eine politische Einflussnahme erfolgt bei keinem der genannten Vereinigungen.

Da für uns die Unterstützung und Weiterentwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen im Fokus stehen, beobachten wir in besonderem Maße die diesbezüglichen Gesetzgebungsverfahren, sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene.

Dabei konzentrieren wir uns nicht nur auf die Gesetzgebungsaktivitäten und der daraus resultierenden Veränderungen für die kleinen und mittleren Unternehmen, sondern wir achten ebenfalls auf die Bedingungen für die Großunternehmen, da hierdurch das  gesetzlich bedingte Handeln der großen Unternehmen eine indirekte Auswirkung auf die kleinen und mittleren Unternehmen auftritt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Im Berichtszeitraum hat inova keine direkten oder indirekten Geld- und Sachzuwendungen an politische Parteien oder Personen getätigt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Fairness, Wertschätzung und gegenseitiger Respekt sind wichtige Säulen unserer Geschäftstätigkeit, als auch unseres Verständnisses für menschliches Miteinander. Grundsätzlich werden Betrug, Korruption und unlauteres Verhalten nicht akzeptiert. Die inova bekennt sich zu ethischen Grundsätzen und geltenden Rechtsnormen. Wir setzten alles daran, die Einhaltung von Vorgaben und Gesetzen einzuhalten. Integrität ist eine wichtige Säule unserer Geschäftstätigkeit.
 
Auf Grund der Struktur eines Einzelunternehmens ist das Thema Compliance direkt beim Inhaber/Geschäftsführer angesiedelt und verantwortet. Compliance ist für die inova gelebtes Unternehmertum, wobei ausformulierte Richtlinien auf Grund der Unternehmensgröße (Einzelunternehmen) nicht bestehen. Bei einer Vergrößerung des Unternehmens werden diese zeitnah verschriftlicht werden.
 
Im Bereich unserer Beratungstätigkeiten besteht kein Risiko in Bezug auf Korruption und Bestechung, da wir keine Zertifikate oder andere Prüfsiegel vergeben. Bei der Berechnung von CO2-Footprints könnte der Versuch unternommen werden, unsere Dienstleistung zur Realisierung von Green-Washing Kampagnen zu nutzen. Anfragen, die dies erkennen lassen, schlagen wir grundsätzlich aus. In Beratung befindliche Kunden begleiten wir bei Sichtbarwerden solcher Tendenzen hin zu transparenten und authentischen Unternehmensstatements, die dies verhindern sowie unseren Ruf als seriöses Unternehmen untermauern.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Es erfolgt keine systematische Überwachung oder Prüfung des Unternehmens im Hinblick auf Korruptionsrisiken. Risiken sind nicht erkennbar und der Aspekt wurde nicht als wesentlich identifiziert. Die inova verfügt über lediglich eine Betriebsstätte.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Uns ist kein Fall bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es gibt keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften.