14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Arbeitnehmerfreundliche Unternehmenskultur
Der RBB ist als Verband der Daseinsvorsorge nur in Deutschland tätig. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte werden eingehalten. Ein mitarbeiterfreundlicher Haustarifvertrag sowie eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Personalrat sind Ausdruck einer arbeitnehmerfreundlichen und partizipativen Unternehmenskultur. So wirkt etwa das Nachhaltigkeitsteam des RBB (vgl. Kriterium 5) an der Nachhaltigkeitsstrategie mit. Künftig wird insbesondere die Einbindung weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Abteilungen im Vordergrund stehen.
Das in Kriterium 8 vorgestellte nachhaltigkeitsbezogene Vorschlagswesen stellt ein geeignetes Instrument der Mitarbeiterbeteiligung dar.
Gemeinsame Ausflüge tragen ferner zu einem angenehmen Betriebsklima bei und fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl.
Weitergehende Ziele im Bereich Arbeitnehmerrechte wurden im Jahr 2019 nicht formuliert.
Risiken im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte werden aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der zahlreichen mitarbeiterorientierten Angebote nicht gesehen (vgl. dazu auch Kriterium 15).
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Angemessene Bezahlung
Beim RBB existiert ein Haustarifvertrag, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vergleichsweise sehr gute Rahmenbedingungen bietet. Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst dienen als Basis für die jeweils stattfindenden Tarifgespräche mit ver.di. In aller Regel werden die Abschlüsse aus dem TVV/TVÖD aufgerundet übernommen oder mindestens im Haustarif abgebildet.
Insbesondere ist hier die kommunale Zusatzversorgung zu erwähnen, die zusätzliche Rentenansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abdeckt.
Vereinbart ist eine Lohnzahlung im Krankheitsfall für drei Monate statt der gesetzlichen sechs Wochen (für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit). Anschließend ist dies bei einer Betriebszugehörigkeit von drei Jahren sogar steigerbar auf Zahlungen bis zu sechs Monate.
Mit dem Beginn des zweiten Jahres der Betriebszugehörigkeit wird eine Leistungszulage in Abhängigkeit von der Anlagenverfügbarkeit der Müllverbrennung von Januar bis Dezember eines Jahres gewährt.
Der Zweckverband gewährt eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von 85 Prozent der monatlichen Grundvergütung.
Des Weiteren werden den Beschäftigten Jubiläumsgelder bei einer Betriebszugehörigkeit von 25, 40 und 50 Jahren gewährt.
Mitarbeiterfreundliche Rahmenbedingungen
Bei Stellenbesetzungen sollen bei geeigneten Voraussetzungen und Qualifikationen vorrangig Beschäftigte des RBB berücksichtigt werden. Dies ist in einer Dienstvereinbarung „Interne Stellenbesetzungen“ festgehalten. Eine weitere Dienstvereinbarung regelt die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die Urlaubsplanung erfolgt u.a. in Anlehnung an die Revisionszeiten, um die Anlage möglichst effizient zu betreiben und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Planungssicherheit zu bieten.
Gesundheitsorientierung
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gibt es weitere Leistungen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit: Höhenverstellbare Schreibtische, Bildschirmarbeitsplatzbrillen, die nach vorheriger Untersuchung und Empfehlung durch den Betriebsärztlichen Dienst vom Zweckverband bezahlt werden, ein Kran für schwere Hebearbeiten, ein betriebliches Eingliederungsmanagement sowie Unterstützungsleistungen von leistungsgeminderten Beschäftigten sind als ausgewählte Maßnahmen zu nennen. Zudem stellt der RBB jedem Beschäftigten von Juni bis September eines Jahres eine Flasche Mineralwasser pro Arbeitstag sowie wöchentlich frisches Obst für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung kostenlos zur Verfügung.
Nachhaltige Mobilität: Gesundheit und Klimaschutz
Ein besonderes Angebot, das im Sinne der Mehrdimensionalität der nachhaltigen Entwicklung verschiedene Aspekte wie Gesundheit, nachhaltige Regionalentwicklung und Klimaschutz vereint, ist die Bereitstellung von Betriebsfahrrädern beim RBB:
Seit dem Sommer 2019 überlässt der RBB den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Betriebsfahrräder zur privaten Nutzung für den Zeitraum von 48 Monaten, analog zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Das Fahrrad kann mit einem Listenpreis von bis zu 2.800 Euro (brutto) individuell bei einer vom RBB benannten Firma ausgesucht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich im Gegenzug, das Fahrrad regelmäßig für die Fahrten zur und von der Arbeitsstätte zu nutzen und mit dem Fahrrad jährlich an mindestens einer der vom RBB angebotenen Mitarbeiterveranstaltungen in Form von gemeinschaftlichen Ausfahrten teilzunehmen.
Mit dieser Maßnahme fördert der RBB die nachhaltige Mobilität in der Region und trägt zudem zur Mitarbeiterzufriedenheit bei.
Weitergehende Ziele im Bereich Chancengerechtigkeit wurden im Jahr 2019 nicht formuliert.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Verantwortung als kommunaler Arbeitsgeber
Der RBB nimmt seine Verantwortung als kommunaler Arbeitsgeber auch im Bereich der Qualifizierung wahr. Ziel ist es, die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und einen Aufstieg im Unternehmen zu ermöglichen (vgl. auch Kriterium 15 „Interne Stellenbesetzung“). Daher werden bedarfsgerecht Qualifizierungen angeboten. Dies dient neben der Mitarbeiterbindung auch der Mitarbeitergewinnung, nicht zuletzt zur Vorbeugung des Fachkräftemangels (vgl. Kriterium 2). Ein entsprechendes Personalentwicklungskonzept und ein Schulungsplan werden im kommenden Berichtszeitraum erarbeitet. Ziel ist es in diesem Zusammenhang zudem, die Nachhaltigkeitsbezüge einzelner Schulungen etc. transparent zu machen.
Ausbildung
Der RBB hat in seiner Verbandsversammlung in 2019 zwei Trainee-Stellen aufgenommen, die derzeit in der Besetzung sind. Die entsprechenden Mitarbeiter sollen abteilungsübergreifend tätig sein und u.a. die Nachhaltigkeitsprozesse beim RBB koordinieren.
Darüber hinaus beabsichtigt der Zweckverband ebenfalls, in der Werkstatt zukünftig Schlosser- bzw. Mechatronik-Lehrlinge auszubilden. Für den RBB gilt grundsätzlich, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit angeboten wird, sich durch externe Schulungsmaßnahmen zu qualifizieren.
Interne Stellenbeschreibungen werden bevorzugt durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt, auch wenn diese zunächst eine Schulung besuchen müssen.
Der RBB gibt Studierenden für ihr Pflichtseminar die Gelegenheit, diese beim RBB gegen Entgelt zu absolvieren. Dieses Angebot wird durchschnittlich jährlich von einem Studierenden genutzt.
Nachhaltigkeitsbezogene Qualifizierung
Im Rahmen der Erstellung der DNK-Erklärung wurde das Kernteam als „Nachhaltigkeitsbeauftragte“ geschult (vgl. Kriterium 5). Ziel ist die Etablierung des Nachhaltigkeitsmanagements beim RBB. Die Nachhaltigkeitsbeauftragten sind auch für die geplante Klärschlammverwertungsanlage zuständig.
Über die genannten Vorhaben hinausgehend wurden im Berichtsjahr keine weiteren Ziele im Bereich Qualifizierung genannt.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
2019: Eine arbeitsbedingte Verletzung.
Zu den arbeitsbedingten Erkrankungen können für das Jahr 2019 keine Angaben gemacht werden, da seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine genauen Angaben vorliegen.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Im Rahmen des Vorschlagswesens (vgl. Kriterium 8) können auch Vorschläge vorgebracht werden, welche die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz betreffen. Im Betrieb gibt es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Mitarbeiter stimmt sich regelmäßig mit den insgesamt neun Sicherheitsbeauftragten der einzelnen Abteilungen ab.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Die durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestelltem wurde in dieser Form im Berichtsjahr nicht erhoben. Es wird geprüft, ob diese Angaben im kommenden Berichtszeitraum berichtet werden.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Im Betrieb sind nur männliche Mitarbeiter angestellt. In der Verwaltung arbeiten dagegen prozentual mehr Frauen. Die Zahlen werden im kommenden Berichtszeitraum konkretisiert.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Berichtsjahr 2019 gab es keine Diskriminierungsvorfälle.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Menschenrechte
Als Unternehmen der regionalen Daseinsvorsorge sind menschenrechtliche Fragestellungen vordergründig betrachtet nicht wesentlich. Daher wurden diese auch im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nicht entsprechend identifiziert. Dennoch trägt insbesondere die thermische Abfallverwertung dazu bei, dass Abfälle nicht exportiert und unter menschenrechtlich problematischen Bedingungen in Entwicklungs- und Schwellenländern entsorgt werden. So setzt sich der Branchenverband ITAD (vgl. Kriterium 19) zum Ziel, im Rahmen der internationalen Beratungstätigkeit in Entwicklungs- und Schwellenländern deutsche Standards der Abfallverwertung zur Minimierung der sozialen und ökologischen Auswirkungen zu etablieren.
Die geplante Klärschlammverwertungsanlage sieht die Rückgewinnung von Phosphor vor. Damit wird die Ausbeutung von Lagerstätten, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, reduziert. In aller Regel wird phosphorhaltiges Gestein unter schwierigsten Bedingungen und von den ärmsten Menschen abgebaut. Durch die Aufbereitung des Phosphors aus dem Klärschlamm in Deutschland können die deutschen Importe für Phosphor um bis zu 50 Prozent reduziert werden.
Im kommenden Berichtszeitraum wird die Geschäftstätigkeit auf mögliche weitere mittelbare Auswirkungen auf Menschenrechte untersucht. Auf dieser Basis werden ggf. Ziele und Risiken benannt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
2019: Null.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Es existiert eine Betriebsstätte. Es fand keine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung statt (vgl. dazu auch die Ausführungen in Kriterium 17).
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
2019: Null.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
In der Lieferkette sind keine negativen sozialen Auswirkungen erkennbar. Dies resultiert aus dem unter „Allgemeine Informationen“ geschilderten Kerngeschäft, das sich auf die regionale Daseinsvorsorge beschränkt (vgl. zudem Kriterium 17).
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Gemeinwohlorientierung
Regionale Daseinsvorsorge
Der RBB ist als Zweckverband der regionalen Daseinsvorsorge im Kern gemeinwohlorientiert tätig, da er zur Ent- und Versorgungssicherheit sowie zur Wertschöpfung in der Region beiträgt.
Führungen
Der RBB bietet für interessierte Bürgerinnen und Bürger Führungen durch das Restmüllheizkraftwerk Böblingen an. Die Besichtigungen werden von qualifiziertem Personal durchgeführt, sodass Fragen rund um das Verfahren der Müll- und Biomasseverwertung kompetent beantwortet werden können. Besucherinnen und Besucher erhalten so – analog zu der in Kriterium 4 dargestellten Wertschöpfungskette – einen umfassenden Überblick über den Weg, den Müll sowie Biomasse von der Anlieferung über die Verbrennung bis hin zur Abgasreinigung durchlaufen. Der RBB erhebt für die Besichtigungen keine Gebühr. Besucherinnen und Besucher können aber mit einer Spende in Not geratene Kinder unterstützten. Der Spendenbetrag wird in regelmäßigen Abständen und offiziell an den Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband Böblingen e.V. übergeben.
Ausgleichsmaßnahmen
Zum Ausgleich der unvermeidbaren Eingriffe in das Landschaftsbild, die mit der Errichtung des Restmüllheizkraftwerks einhergingen, wurden rund 1,7 Millionen Euro bereitgestellt. Verschiedenste Naturschutzprojekte und Pflegemaßnahmen im Landkreis Böblingen wurden und werden dadurch finanziert. Dazu zählen die Krebsbach- und Schwipperenaturierung, ökologische Verbesserungen im Landschaftsschutzgebiet Glemswald, das Heckengäukonzept, das Biotopkonzept Standortübungsplatz sowie das Naturschutzgebiet Längenbühl.
Diese Ausgleichsmaßnahmen tragen zum Gemeinwesen bei, da diese zu einer Aufwertung des naturräumlichen Potenzials beitragen, was wiederum der Region zugutekommt.
Kunst am Bau
Die Philosophie des Landkreises Böblingen, bei größeren Bauvorhaben einen kleinen Teil der Bausumme für „Kunst am Bau“ auszugeben, findet auch beim Restmüllheizkraftwerk Böblingen ihren sichtbaren Ausdruck (Gestaltung der Westfassade sowie eine zwölf Meter hohe Stahlskulptur).
Inklusionsbetriebe
Aufträge werden auch an gemeinnützige Inklusionsbetriebe in der Region vergeben. Praktika Im Rahmen von Praktika erhalten interessierte Schülerinnen und Schüler sowie Studierende Einblicke in den beruflichen Alltag der Abfallwirtschaft.
Ehrenamtliche Tätigkeit in Hilfsorganisationen
Wir unterstützen derzeit den Kinderschutzbund mit einem jährlichen Spendenscheck. Hier werden die Erlöse aus freiwilligen Spenden aus den Führungen für einen guten Zweck gespendet. Der RBB stellt das Gelände für Übungseinheiten der Johanniter Rettungshundestaffel Württemberg zu Verfügung Mitarbeiter, die in örtlichen freiwilligen Feuerwehren Mitglied sind, werden unterstützt und jederzeit freigestellt, falls notwendig.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Ausgewählte Geschäftszahlen 2019 (in Euro):
Umsatzerlöse: 32.686.134,17
Materialaufwand: 18.943.739,01
Personalaufwand: 6.425.635,62
Jahresüberschuss: 4.191.014,03
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Politische Einflussnahme Aktuelle Gesetzgebungsverfahren Für den RBB sind alle Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Energie- und Abfallwirtschaft relevant. Eingaben im Rahmen aktueller Gesetzgebungsverfahren sind für das Berichtsjahr 2019 nicht zu nennen. Mitgliedschaften
- Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD)
- Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Die politische Einflussnahme z.B. im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren wird in der Regel über die genannten Verbände wahrgenommen. Gleichzeitig fungiert der RBB auch als Ansprechpartner für die politischen Protagonisten im entsprechenden Ent- und Versorgungsgebiet. Spenden an politische Parteien Der RBB tätigt keine Spenden, da laut Parteiengesetz § 25 Parteien keine Spenden von Unternehmen annehmen dürfen, die zu mehr als 25 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sind bzw. von der öffentlichen Hand betrieben oder verwaltet werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Vgl. Kriterium 19.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
Die Verantwortung für das Thema Compliance liegt bei der Geschäftsführung. Eine Compliance-Richtlinie im engeren Sinne existiert nicht.
Wir gehen konform mit dem Verständnis gegen Korruption, das für den Landkreis Böblingen gilt.
Spezielle Regelungen zur Korruptionsprävention liegen beim RBB nicht vor. Allerdings gibt es neben einer Zuständigkeitsordnung spezielle Dienstanweisungen (z.B. Vergabe von Lieferungen und Leistungen, Annahme von Geschenken), die der Korruptionsprävention dienen.
Risiken werden, unabhängig von den genannten Aspekten, nicht gesehen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
2019: Null.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
2019: Null.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
2019: Null.