14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

In der KÖLLA Gruppe waren per 31.12.2019 140 Mitarbeiter beschäftigt, verteilt auf Standorte in Deutschland und international.

Standorte in Deutschland

KÖLLA GmbH & Co. KG, Kaarst
KÖLLA NOVA GmbH, Kaarst
KÖLLA München GmbH, München
ALINDA GmbH, München
TOP LINE Logistics GmbH & Co.KG, Karlsruhe  

Internationale Standorte
Schweiz: KÖLLA AG, Bern und KÖLLA Suisse AG, Bern und Holding KÖLLA & Co., Gümligen
Italien: KÖLLA Italia SRL, Bozen, und TOP LINE ITALIA SRL, Bozen
Spanien: KÖLLA Valencia S.L.
Frankreich: KÖLLA France SAS, Perpignan
UK: KÖLLA UK Ltd., Kent
Türkei: KÖLLA Turkey A.S., Izmir und Amiral A.S., Izmir
Niederlande: KÖLLA Overseas B.V., Venlo  

Hauptziel unserer Personalpolitik ist, für unsere Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und ihnen ein gutes Arbeitsklima zu bieten. Daraus leiten wir weitere Ziele zur Mitarbeiterzufriedenheit, Leistungsfähigkeit, Chancengleichheit, Qualifizierung, Motivation und Gesundheit ab.  

Unser Ziel ist, in der KÖLLA Gruppe mit einheitlichen Werten und Prinzipien zu arbeiten. Ein gemeinsam mit Mitarbeitern entwickeltes schriftliches Leitbild zeigt die KÖLLA-Werte und Prinzipien und wurde in der sogenannten Mitarbeiterfibel allen Mitarbeitern schriftlich kommuniziert. Bei Neueinstellung von Mitarbeitern wird diese Broschüre ausgehändigt.  

Das Ziel einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit wird durch den Austausch zwischen den Führungskräften und den Mitarbeitern unterstützt: Ein wichtiges Ziel ist, die Mitarbeiter an der Weiterentwicklung des Unternehmens zu beteiligen. KÖLLA Mitarbeiter haben vielfältige Möglichkeiten sich einzubringen, auch bei der Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen: Die Achtung der nationalen und internationalen Standards und Gesetze zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte ist für uns selbstverständlich. Wir sind mit unseren Niederlassungen in Deutschland und in Europa in Ländern mit strengen Gesetzen und hohen Sozialstandards vertreten. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitern zusätzlich mit einer Vielzahl an weiteren Maßnahmen bestmögliche Arbeitsbedingungen, (siehe dazu Ausführungen in den DNK Kriterien 15 Chancengleichheit und 16 Qualifizierung).  

Risiken mit negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte für die eigenen KÖLLA Beschäftigten sehen wir nicht. Risiken für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten könnten im Bereich der internationalen Lieferkette auftreten, siehe dazu die Ausführungen im Kriterium 17 Menschenrechte.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Um für die Mitarbeiter Chancengerechtigkeit zu gewährleisten, verfolgt die KÖLLA Personalpolitik diverse Ziele:  

Unser Ziel ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Dies unterstützen wir: Wir haben das Ziel einer angemessenen Mitarbeiterentlohnung. Dies erreichen wir durch: Das Ziel „Chancengerechtigkeit und Vielfalt gewährleisten“ erreichen wir durch folgende Maßnahmen: Wir haben das Ziel, die Mitarbeiterbeteiligung zu fördern. Unsere Mitarbeiter können sich über verschiedene Beteiligungsformate an der Weiterentwicklung von KÖLLA einbringen. (siehe dazu die Ausführungen im Kriterium 14).  

Zum Ziel „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten“ siehe Ausführungen im Kriterium 16 „Qualifizierung“.  

Die gesetzten Ziele im Bereich Chancengerechtigkeit haben wir durch die derzeitigen Maßnahmen erreicht.  

Diese Maßnahmen werden Jahr für Jahr fortgeführt, in einem laufenden Prozess. Eine Terminierung wurde nicht vorgenommen. Bisher wurden keine quantitativen Ziele festgelegt. Diese werden im Rahmen der geplanten umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie definiert werden.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die Beschäftigungsfähigkeit unserer Belegschaft fördern wir auf verschiedenen Ebenen.  

Ziel „Qualifizierung der Mitarbeiter“
Der internationale Handel mit Obst und Gemüse bringt anspruchsvolle Tätigkeiten mit sich und erfordert einen hohen Qualifizierungsgrad. Unser Ziel ist, alle Mitarbeiter fortlaufend weiter zu qualifizieren, durch Ziel „Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter“
Selbstverständlich beachten wir in allen KÖLLA Gesellschaften die gesetzlichen Standards zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz. Ziel „Zukunftssicherung durch Digitalisierung“ Ziel „Ausgewogene Altersstruktur der Belegschaft“
Dem demografischen Wandel begegnen wir durch verschiedene Maßnahmen: Die gesetzten Ziele im Bereich Qualifizierung haben wir durch die derzeitigen Maßnahmen erreicht. Diese Maßnahmen werden Jahr für Jahr fortgeführt, in einem laufenden Prozess. Eine Terminierung wurde nicht vorgenommen.  

Durch die Vielzahl neu eingestellter Mitarbeiter sehen wir eine Herausforderung darin, alle auf den gleichen Stand zu bringen und sie in unsere Unternehmenskultur zu integrieren.  

Bisher wurden keine quantitativen Ziele festgelegt. Diese werden im Rahmen der geplanten umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie definiert werden.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen: Null
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen); Null
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen: Daten werden noch nicht erhoben.
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen: Daten werden noch nicht erhoben.
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden: Daten werden noch nicht erhoben.

Leistungsindikatoren zu b. sind nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen: Null
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen: Null
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen: keine

Leistungsindikatoren zu b. sind nicht relevant.


Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Für die KÖLLA Gesellschaften in Deutschland gilt:
Die Mitarbeiterbeteiligung zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz wird umgesetzt. Wir haben einen formellen Ausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gebildet. Dieser tagt einmal pro Quartal. Ein interner Sicherheitsbeauftragter ist für Umsetzung und Kontrolle zuständig.  

Die Gesundheit unserer Mitarbeiter fördern wir zudem durch präventive Maßnahmen, durch Angebote wie ergonomische Büroeinrichtungen, Sportmitgliedschaften oder Dienstfahrräder.  

Für die internationalen KÖLLA Gesellschaften gibt es keine formellen Arbeitgeber-Mitarbeiterausschüsse. Dafür sind in den anderen Standorten teilweise staatliche Stellen (Schweiz) oder externe Berater (Spanien) verantwortlich.  

Das KÖLLA UK Büro befindet sich auf einem Werksgelände mit Lager. Hier wird Sicherheitskleidung für Lagerbesichtigungen etc. gestellt. Gleiches gilt für die Mitarbeiter im Lager bei TOP LINE und in München.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Dieser Leistungsindikator wurde aufgrund der erstmaligen Berichterstattung noch nicht erhoben. Eine vollständige Erhebung ist erstmalig für 2021 geplant.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Leistungsindikatoren zu a. haben keine Relevanz, da kein Kontrollorgan (z.B. Aufsichtsrat) vorhanden ist.

b. Prozentsatz der Angestellten in der gesamten KÖLLA-Gruppe

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es lagen keine Diskriminierungsfälle vor.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Unser Ziel ist, Risiken aus der Geschäftstätigkeit mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte zu vermeiden.  

Wahrung der Menschenrechte für Mitarbeiter im eigenen Unternehmen
Risiken hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten für unsere eigenen Mitarbeiter in den KÖLLA Niederlassungen (Deutschland, Schweiz, Frankreich, Spanien, Italien, England, Türkei) bestehen nicht. Details zu unserer Personalstrategie mit Zielen und Maßnahmen sind in den Kriterien 14 bis 16 ausführlich dargestellt.  

Wahrung der Menschenrechte in der Lieferkette
Risiken aus dem Handel mit Obst/Gemüse mit Auswirkungen auf Menschenrechte könnten in der Lieferkette vor allem auf der Ebene der landwirtschaftlichen Produktion bestehen, bei den Anbaubetrieben.  

In Europa – mit rund 90 % der wesentlichste Beschaffungsbereich für die KÖLLA Gruppe - gelten vergleichsweise hohe Sozialstandards, die die Einhaltung der Menschenrechte in den Anbaubetrieben weitgehend gewährleisten. In manchen Teilen Europas bestehen jedoch Risiken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in den Produktionsbetrieben. In Südspanien oder Süditalien kommt es zum Teil zu Menschenrechtsverletzungen, insbesondere beim Einsatz von Migranten durch Lohnsklaverei und schlechten Wohn- und Arbeitsbedingungen. In Italien wurde daher in 2016 ein Gesetz gegen Ausbeutung von Schwarzarbeitern auf den Feldern erlassen.  

Das seit 2016 im Aufbau befindliche Geschäft der KÖLLA Overseas arbeitet mit Anbaubetrieben aus Südamerika, Afrika, Indien und Neuseeland zusammen. Auch in den Überseeländern bestehen grundsätzlich Risiken bei den Anbaubetrieben im Bereich der Menschenrechte.  

Daher verfolgen wir mit unserem Lieferkettenmanagement in der KÖLLA-Gruppe auch das Ziel, ausschließlich mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die die Menschenrechte wahren. Wir kennen die meisten unserer Lieferanten, durch langjährige Geschäftsbeziehungen und einem regelmäßigen Austausch. Vor allem vermeiden wir soziale Risiken bei unseren direkten Lieferanten durch folgende Maßnahmen:  

1. KÖLLA selbst verpflichtet sich als Lieferant gegenüber seinen Auftraggebern, den Verhaltenskodex des Deutschen Fruchthandelsverbandes und der darin enthaltenen Sozialnormen einzuhalten.  

2. Lieferantenerklärungen
Alle KÖLLA-Lieferanten werden mittels Lieferantenerklärung auf die Einhaltung von Sozialstandards verpflichtet, wie den ILO-Kernarbeitsnormen, dem Amfori BSCI-Verhaltenskodex, GlobalG.A.P. GRASP oder SMETA. Im Bereich der KÖLLA Overseas gilt in Südafrika häufig der SIZA-Standard.  

3. Sozialzertifikate und externe Sozial-Audits bei Lieferanten
In Europa und in der Türkei sind die meisten der Anbaubetriebe nach GRASP, BSCI oder SMETA zertifiziert. Durch externe Prüfer werden regelmäßig Sozial-Audits durchgeführt. Die Lieferanten müssen die jährlichen Neuzertifizierungen nachweisen. Im Bereich Overseas weisen die meisten der Anbaubetriebe Sozialzertifizierungen wie GRASP, BSCI oder SIZA (Südafrika) vor.  

4. Persönliche Besuche der Anbaubetriebe vor Ort durch KÖLLA Mitarbeiter
KÖLLA ist mit seinen Niederlassungen in den wesentlichsten Importregionen (Spanien, Italien, Türkei) direkt vor Ort. In Europa werden die wichtigsten Lieferbetriebe und in Übersee (Südamerika, Afrika, Indien, Neuseeland) werden alle Anbaubetriebe durch KÖLLA Mitarbeiter persönlich besucht. Dabei werden auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter in den Produktionsbetrieben geprüft.

Zielerreichung:
Unsere Ziele im Bereich des Lieferkettenmanagements haben wir im Geschäftsjahr 2019 erreicht. Wir haben keine Kenntnis von Menschenrechtsverstößen oder anderen negativen sozialen Auswirkungen bei unseren Lieferanten erhalten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

100 % der Lieferantenerklärungen enthalten Klauseln zur Einhaltung von Menschenrechten.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Unsere Betriebsstätten in Deutschland:
KÖLLA GmbH & Co. KG, Kaarst
KÖLLA NOVA GmbH, Kaarst
KÖLLA München GmbH, München
ALINDA GmbH, München
TOP LINE Logistics GmbH & Co.KG, Karlsruhe  

Unsere internationalen Betriebsstätten:
Schweiz: KÖLLA AG, Bern und KÖLLA Suisse AG, Bern und Holding KÖLLA & Co., Gümligen
Italien: KÖLLA Italia SRL, Bozen, und TOP LINE ITALIA SRL, Bozen
Spanien: KÖLLA Valencia S.L.
Frankreich: KÖLLA France SAS, Perpignan
UK: KÖLLA UK Ltd., Kent
Türkei: KÖLLA Turkey A.S., Izmir und Amiral A.S., Izmir
Niederlande: KÖLLA Overseas B.V., Venlo  

Eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte für Mitarbeiter der eigenen KÖLLA Betriebsstätten ist für uns nicht von Relevanz. Die Einhaltung der Menschenrechte für die Mitarbeiter in der gesamten KÖLLA Gruppe ist durch hohe Sozialstandards gewährleistet. (siehe Ausführungen zu den DNK-Kriterien 14 bis 16).

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Zahl der auf soziale Auswirkungen geprüften neuen Lieferanten per 31.12.2019:  

Europa: 100 % der neuen Lieferanten werden auf Einhaltung von Sozialstandards GRASP, BSCI, SMETA oder vergleichbaren Sozialzertifikaten regelmäßig durch Sozial-Audits geprüft.  

KÖLLA Overseas B.V.: 100 % der neuen Lieferanten werden auf Einhaltung von Sozialstandards GRASP, BSCI, SMETA, SIZA oder vergleichbaren Sozialzertifikaten geprüft.  

Zusätzlich erfolgen gelegentliche Prüfungen der sozialen Arbeitsbedingungen in den Anbaubetrieben vor Ort persönlich durch KÖLLA Mitarbeiter.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

a. Zahl der auf soziale Auswirkungen geprüften Bestands-Lieferanten per 31.12.2019:  

Europa: Für rund zwei Drittel der Bestands-Lieferanten - im Wesentlichen aus Spanien, Italien und aus der Türkei - erfolgen Auditierungen nach GRASP, BSCI oder SMETA.  

KÖLLA Overseas B.V.: Die meisten der Lieferanten weisen Sozialzertifikate nach.  

Zusätzlich erfolgen Prüfungen der sozialen Arbeitsbedingungen in den Anbaubetrieben vor Ort persönlich durch KÖLLA Mitarbeiter. Bei KÖLLA Overseas B.V. wurden diese in 2019 bei 30 Bestands-Lieferanten durchgeführt. Weitere Angaben sind nicht möglich, da keine einheitliche Dokumentation vorliegt.

b. Es wurden keine Lieferanten mit negativen sozialen Auswirkungen ermittelt.
c. Es wurden keine erheblichen negativen sozialen Auswirkungen bekannt.
d. Dieser Leistungsindikator wird noch nicht erhoben.
e. Dieser Leistungsindikator wird noch nicht erhoben.

Die Überprüfung der Zertifikate erfolgt jährlich. Im Rahmen der kommenden Überprüfung sollen genaue quantifizierbare Angaben erhoben werden.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Unser Ziel ist, als Unternehmen einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. Die KÖLLA Niederlassungen in Kaarst, London, Bern und Valencia fördern das Gemeinwesen in der Region und international durch verschiedene Aktivitäten:


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Angaben zum erzeugten wirtschaftlichen Wert sind vertraulich und werden nicht veröffentlicht.

Ausgaben für Spenden, Sponsoring und sonstige Investitionen in die Allgemeinheit sind für unseren Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung. Zahlen dazu werden nicht erhoben.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Für uns als international tätiges Handelsunternehmen könnten sich in Zukunft relevante Gesetzgebungsver­fahren durch das geplante Lieferkettengesetz der Bundesregierung ergeben. Die KÖLLA Gesellschaften sind nicht politisch aktiv und auch kein Mitglied in politisch aktiven Organisationen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Wir nehmen keine Parteispenden vor. Dieser Leistungsindikator ist für uns nicht relevant.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten ist ein selbstverständliches Prinzip für die Geschäftstätigkeit der KÖLLA Gruppe. Die Überprüfung der Einhaltung von gesetzlichen Regeln und Richtlinien erfolgt im Rahmen der ISO-Zertifizierung durch die Qualitätssicherung.  

Führungskräfte und Mitarbeiter werden sensibilisiert, indem Antikorruptionsvorschriften als Klausel Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages sind. Compliance Beauftragte sind nicht ernannt worden.  

Das Ziel der Korruptionsvermeidung haben wir erreicht. Wesentliche Risiken mit wahrscheinlich negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind uns nicht bekannt geworden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Eine Prüfung der einzelnen Niederlassungen auf Korruptionsrisiken erfolgt nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Korruptionsfälle sind uns nicht bekannt geworden.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften sind uns nicht bekannt geworden.