14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinaus engagiert sich die VHH für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. So gibt es beispielsweise einen regelmäßigen Austausch mit Arbeitnehmervertretungen oder etwa eine Teilnahme von Mitarbeitenden an Auswertungsworkshops wie zum Beispiel zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (Umfrage und Auswertung seitens der Mitarbeitenden). Außerdem steht den rund 2.200 VHH-Mitarbeitenden eine betriebliche Sozialberatung zur Verfügung.
Weitere Engagements der VHH in diesem Themenfeld sind:
Ein eigener Haus- und Entgelttarifvertrag
Im Rahmen des VHH-Haus- und Entgelttarifs können Tarifabschlüsse weiterhin eigenständig geführt und dadurch die wirtschaftliche Lage und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens berücksichtigt werden.
Der bestehende Haus- und Entgelttarifvertrag hat noch eine Laufzeit bis Ende 2023. Die Verhandlungsparteien werden sich im Laufe des Jahres 2023 zusammensetzen, um über Verbesserungen zu sprechen und eventuelle Anpassungen vorzunehmen.
Tarifverhandlungen zum demografischen Wandel
Die VHH hat im Juni 2012 einen Tarifvertrag zum demografischen Wandel und zur Generationengerechtigkeit abgeschlossen. Im „Tarifvertrag demografischer Wandel“ hat sich die VHH verpflichtet, neben der persönlichen Einschätzung der Mitarbeitenden selbst auch arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse bei der Umsetzung von Maßnahmen mit zu berücksichtigen.
Sozialberatung
Die VHH möchte im Rahmen des Gesundheitsschutzes alle Mitarbeiter*innen dabei unterstützen, ihre persönlichen Herausforderungen in Beruf, Gesundheit und Lebensführung aktiv zu bewältigen. Deshalb wird seit dem Jahr 2020 durch den betriebsärztlichen Dienst ergänzend eine Sozialberatung angeboten.
Die Coronapandemie hat bei vielen Menschen zu Veränderungen und Verunsicherungen im beruflichen und privaten Umfeld geführt. Von daher möchten wir die Mitarbeiter*innen der VHH bei der Bewältigung von etwaigen Herausforderungen unterstützen und zukünftig noch mehr auf die kostenlose Sozialberatung im Hause der VHH aufmerksam machen, vor allem mit Flyern, aber auch in den Modulschulungen soll darauf hingewiesen werden.
Betriebsvereinbarungen
Die VHH-Betriebsvereinbarungen regeln die betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Ordnung sowie die kollektiven Rechtsbeziehungen zwischen der VHH und ihren Mitarbeitenden. So wird für die Rechtssicherheit in der Auseinandersetzung zwischen der VHH und dem Betriebsrat bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gesorgt. Für die VHH-Belegschaft werden mithilfe von Betriebsvereinbarungen eindeutige und nachvollziehbare Rechts- und Verhaltensnormen geschaffen. Betriebsvereinbarungen wurden unter anderem zu den Themen Alkohol/Sucht, Gleitzeit, Fahrgeldeinnahmen, Einführung von EDV-Software und vieles mehr getroffen.
Die Digitalisierung schreitet auch bei der VHH mit großen Schritten voran, sodass wir neue Technik auf unseren Betriebshöfen und in den Bussen einrichten und dazu entsprechende Betriebsvereinbarungen mit den Betriebsräten abschließen.
Rahmenbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Diese Betriebsvereinbarung regelt die Praxis und Weiterentwicklung der betrieblichen Gesundheitsförderung bei der VHH. Sie verfolgt den integrativen Ansatz des Arbeitsschutzgesetzes. Die betriebliche Gesundheitsförderung wird als kontinuierlicher Prozess verstanden.
Es wurde eine Steuergruppe eingerichtet, die sich mit dem Thema betriebliche Gesundheitsförderung beschäftigt. Die „AG Psych“ hat im Rahmen der „Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen“ eine klare Empfehlung zur konsequenten Weiterführung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bei der VHH ausgesprochen. Ziel ist es, das BGM zu institutionalisieren und als zentrale Steuerungsfunktion zu verankern.
Zur Erarbeitung von Maßnahmen zu den identifizierten Handlungsfeldern für den Fahrdienst, die Werkstatt und die Verwaltung werden zielgruppenspezifische Workshops durchgeführt. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden sollen Ideen, Wünsche und Vorschläge gesammelt und geeignete Maßnahmen für die Handlungsfelder entwickelt werden. Coronabedingt konnte der Workshop im Jahr 2020 nur auf einem Betriebshof durchgeführt werden. Eine Fortsetzung dieser Workshops ist für 2021/2022 geplant.
Sozialwerk der Verkehrsbetriebe e. V.
Der Verein hat den Zweck, die menschliche und kollegiale Zusammengehörigkeit der aktiven Mitarbeiter*innen und deren wirtschaftlich nicht selbstständigen Familienangehörigen sowie der Ruheständler*innen zu fördern. Diese Förderung der Zusammengehörigkeit soll durch solidarische und gemeinschaftsbildende Tätigkeiten, insbesondere auf kulturellem, geselligem, sozialem, sportlichem, erholungsfürsorgerischem und fortbildendem Gebiet, in dem in der Satzung oder von den Organen im Rahmen ihrer Befugnis bestimmten Umfang, erreicht werden. Dazu gehören zum Beispiel Zuschüsse zu Reisen und Fitness sowie die Organisation von Weihnachtsfeiern.
Trauerbegleitung
Seit dem Jahr 2018 gibt es bei der VHH eine zertifizierte Trauerbegleitung, die der VHH-Belegschaft in verschiedenen Trauersituationen zur Seite steht:
- Trauer durch Todesfälle im Familien- und Freundeskreis
- Antizipatorische Trauer durch die Pflege und Begleitung eines Angehörigen
- Trauer um Kolleg*innen, die durch eine lebensbedrohliche Erkrankung abwesend sind
- Trauer um Kolleg*innen, die versterben, auch bei Betriebsunfällen und Suizid
Für die VHH sind folgende Aspekte von besonderer Wichtigkeit:
- Vorbereitung auf Verlust, Tod und Trauer
- Ausweitung der Fürsorgepflicht im Unternehmen
- Wertschätzung der Mitarbeitenden, auch wenn diese in ihrer Produktivität ggf. eingeschränkt sind
- Kultur wird positiv wahrgenommen
- Höhere Sensibilität untereinander
- Größere Mitarbeiter*innen-Zufriedenheit
- Besseres Betriebsklima
- Höhere Motivation
- Bessere Mitarbeiter*innenanbindung
- Vermeidung verlustbedingter psychiatrischer und psychosomatischer Erkrankungen
- Beschleunigte Wiederaufnahme der Arbeit
- Senkung der Krankenquote
- Verbesserung des öffentlichen Images
- Positives Employer Branding
Tätigkeiten der Trauerbegleitung im Jahr 2020 |
2020 |
Verstorben |
5 |
Kondolenzschreiben bei Angehörigenverlust |
2 |
Trauerfall (nur Aushang) |
|
Abschiedsveranstaltung |
1 |
Teilnahme MA an Beerdigung |
2 |
Trauerbegleitung |
4 |
Begleitung Schwererkrankte/r oder Pflegende |
3 |
Es sind keine wesentlichen Risiken bekannt, die sich aus der Geschäftstätigkeit, aus den Geschäftsbeziehungen, aus den Produkten oder Dienstleistungen ergeben und negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer*innen-Rechte haben. Zudem ist die VHH nur national tätig.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Als verantwortungsvolle Arbeitgeberin möchte die VHH diskriminierungsfrei und chancengleich agieren. Bei der VHH soll niemand aufgrund von Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität benachteiligt werden.
Diversity
Das Thema Vielfalt/Diversity wird im Unternehmen bereits seit vielen Jahren gelebt – aktuell sind bei der VHH Mitarbeitende aus mehr als 60 Nationen beschäftigt. Die VHH hat es sich zum Ziel gesetzt, im Unternehmen Weltoffenheit verbunden mit Akzeptanz und gegenseitiger Wertschätzung zu fördern. Deshalb unterschrieb die VHH bereits 2010 die „Charta der Vielfalt“. Zudem beteiligt sich die VHH seit 2014 jedes Jahr am „Deutschen Diversity Tag“.
Darüber hinaus hat die VHH im Jubiläumsjahr 2020 eigene Mitarbeitende, die für Vielfalt stehen, zu Models gemacht und präsentiert deren Bilder auf Bussen in der gesamten Region. Auch Olivia Jones unterstützt unsere Initiative und übernahm die Schirmherrschaft für dieses Projekt.
Mehr zum Thema Diversity bei der VHH: https://vhhbus.de/charta-der-vielfalt

Die VHH unterliegt als städtisches Unternehmen dem Hamburgischen Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) und hat nach Maßgabe dieses Gesetzes einen Gleichstellungsplan entwickelt. Als Dienstleisterin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist es der VHH wichtig, ihren Fahrgästen mit Wertschätzung zu begegnen. Dazu gehört auch ein Arbeitsumfeld, das frei von Vorurteilen und geprägt von Wertschätzung, Chancengleichheit und Vielfalt ist. Zur Gleichstellung gehört außerdem ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Das Ziel des VHH-Gleichstellungsplanes ist es, Unter- beziehungsweise Überrepräsentanzen von Frauen oder Männern zu reduzieren. Um zielführende Maßnahmen zu entwickeln, wurden zunächst die Zahlen weiblicher und männlicher Beschäftigter innerhalb der Unternehmensbereiche Fahrdienst, Technik und Verwaltung sowie hinsichtlich der Hierarchien analysiert. Hieraus ergab sich in bestimmten Bereichen eine Unterrepräsentanz von Frauen. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass sich in der Vergangenheit vorwiegend Männer für ein technisch geprägtes Arbeitsumfeld interessiert und beworben haben. In der Folge wurden Maßnahmen entwickelt, um den Anteil von Bewerberinnen bei zu besetzenden Stellen zu erhöhen und die Chancen im Beruf für Frauen zu verbessern.
Es wurden zum Beispiel folgende Maßnahmen festgelegt:
- Anpassung der Stellenausschreibungen: Hierbei soll das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht besonders zu einer Bewerbung ermutigt werden.
- Erhebung von Statistiken zur Verbesserung von entsprechenden Personalmarketingaktivitäten.
- Verbesserung von Karrierechancen: Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten sollen auch Führungspositionen in Teilzeit geschaffen werden. Diese Maßnahme dient insbesondere zur Förderung der derzeit unterrepräsentierten weiblichen Beschäftigten.
Die genannten Maßnahmen finden weiterhin Berücksichtigung. Sie werden im Jahr 2022 überprüft und neu festgelegt.
Der Gleichstellungsplan wurde für den Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2021 festgelegt. Damit alle Beschäftigten sich über die entsprechenden Angebote und Maßnahmen hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern informieren können, sind im Gleichstellungsplan die Gleichstellungsbeauftragten benannt. Im Jahr 2021 soll der Gleichstellungsplan aktualisiert und auf den Berichtsturnus der Hamburger Unternehmen umgestellt werden.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die Weiterbildung der Mitarbeitenden ist für die VHH von großer Bedeutung und wird stets gefördert.
Die qualifizierende Weiterentwicklung der Führungskräfte der ersten und zweiten Führungsebene wird im Rahmen von regelmäßigen Weiterbildungen, Workshops und Seminaren sichergestellt. Darüber hinaus werden Weiterbildungsmaßnahmen für alle Mitarbeitenden mit Busführerschein angeboten, die jährlich etwa acht Stunden umfassen. Daneben bietet die VHH zusätzlich ihren Mitarbeitenden die Förderung von dualen Studiengängen beziehungsweise Fernstudiengängen an.
Aufgrund der Coronapandemie war es der VHH im Jahr 2020 nicht möglich, alle geplanten Maßnahmen durchzuführen. In diesem Bereich sind jedoch keine weiteren Risiken bekannt.
Ausbildung
Bei der VHH wird eine fundierte, abwechslungsreiche Ausbildung mit einer attraktiven Vergütung angeboten. Vielfalt, Toleranz und ein von Respekt geprägtes Miteinander stehen dabei im Vordergrund.
Die VHH bietet Ausbildungsplätze in folgenden Bereichen:
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- Fachinformatiker*in für Systemintegration
- Fahrzeuglackierer*in
- Kaufleute für Verkehrsservice
- Kfz-Mechatroniker*in für System- und Hochvolttechnik
Für die Sicherstellung des Kerngeschäftes wird im Bereich der Ausbildung das Ziel verfolgt, jährlich das Angebot und die Besetzung der Ausbildung „Fachkräfte im Fahrbetrieb“ zu erhöhen. Das für 2020 angestrebte Ziel, mehr Ausbildungsplätze in diesem Bereich zu besetzen, konnte erfolgreich umgesetzt werden. Die VHH konnte im Jahr 2020 folgende Ausbildungsplätze besetzen:
16 Fachkräfte im Fahrbetrieb
1 Fahrzeuglackierer*in
3 Kaufleute für Verkehrsservice
6 Kfz-Mechatroniker*in für System- und Hochvolttechnik
Geplant ist für das Jahr 2021 die folgende Anzahl an Ausbildungsplätzen zu besetzen:
16 Fachkräfte im Fahrbetrieb
1 Fachinformatiker*in für Systemintegration
5 Kaufleute für Verkehrsservice
7 Kfz-Mechatroniker*in für System- und Hochvolttechnik
Ein Risiko in diesem Bereich stellt, aufgrund der Bewerberlage, die Besetzung der Ausbildungsplätze dar.
Gesundheitsmanagement
2020 wurde ein Vertrag mit der machtfit GmbH über die Einführung einer unternehmensweiten Gesundheitsplattform geschlossen. Jedem Mitarbeitenden wird ein jährliches Budget zugeordnet. Über die Plattform können sich die Mitarbeitenden über ein umfangreiches Gesundheitsangebot (online und Präsenz) informieren und mit dem Budget und einem Eigenanteil passende individuelle Gesundheitskurse (Massagen, Fitness- und Yogakurse und vieles mehr) buchen.
Der für das Jahr 2020 geplante Start der Gesundheitsplattform wurde durch die Coronapandemie auf das Jahr 2021 verlegt. Ein Risiko besteht hierbei, dass die Mitarbeiter*innen die Angebote, insbesondere die Präsenzangebote durch die Coronapandemie nicht nutzen können.
Im Rahmen des Gesundheitsmanagements ist außerdem künftig die Senkung der Krankenquote vorgesehen.
Die Fehlzeitenquote im Jahr 2020:
Der für die Entgeltfortzahlung relevante Anteil an der Gesamtfehlzeitenquote beträgt:
1. Quartal 2020: 12,09 %
2. Quartal 2020: 9,66 %
3. Quartal 2020: 9,04 %
4. Quartal 2020: 10,02 %
In diesen Abwesenheitsquoten sind die Langzeitkranken bis 78 Wochen Krankheit enthalten.
Demografischer Wandel
Seit 2013 ist jeder/jede zweite Beschäftigte der VHH älter als 50 Jahre alt. Das Thema demografischer Wandel gewinnt im Unternehmen also zunehmend an Wichtigkeit. In persönlichen Gesprächen, wie dem anerkennenden Erfahrungsaustausch oder im Arbeitsbewältigungsgespräch, schildern Mitarbeitende ihre Sichtweisen und geben Hinweise, wie die Arbeitsfähigkeit erhalten oder verbessert werden kann. Einschätzungen über Arbeitsbedingungen, die gut von der Hand gehen oder die als sehr belastend wahrgenommen werden, erhält das Unternehmen in erster Linie von der Belegschaft, den Expert*innen ihrer Arbeit, selbst.
Mehr zum Thema demografischer Wandel bei der VHH:
https://vhhbus.de/tarifvertrag-demografischer-wandel
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
GRI 403-9 (a+b): Arbeitsbedingte Verletzungen
Arbeitsbedingte Verletzungen |
Anzahl |
Gesamt |
54 |
Ausrutschen/Stolpern/Umknicken |
14 |
Verletzungen bei Verkehrsunfällen |
19 |
Tätliche Angriffe |
7 |
Wegeunfälle |
7 |
PTBS*-Fälle |
3 |
Prellungen/Quetschungen/Schnittverletzungen |
4 |
* Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
GRI 403-10 (a+b): Arbeitsbedingte Erkrankungen
Es wurden keine arbeitsbedingten Erkrankungen und keine arbeitsbedingten Todesfälle im Jahr 2020 gemeldet.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
GRI 403-4: Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Der Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) tagt an beiden Standorten (Ost und West) jeweils viermal im Jahr. Der Arbeitssicherheitsausschuss setzt sich zusammen aus einem Mitglied der Geschäftsführung, der Betriebshofleitung, des Betriebsrates, dem Betriebsärztlichen Dienst, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
GRI 404-1: Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten
Die durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter*in wird aktuell noch nicht für die gesamte VHH-Belegschaft erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
GRI 405-1: Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten
Die Diversität bezüglich Geschlechterverteilung der VHH wurde im Rahmen der Erstellung des Gleichstellungsplans im Jahr 2017 erfasst. Dieser Gleichstellungsplan gilt für alle Mitarbeitenden der VHH. Der Gleichstellungsplan wurde auf der Grundlage und nach Maßgabe des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG) erstellt und ist gültig vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2021.
Fahrdienst:
Betriebshöfe |
Anzahl Beschäftigte |
Frauen |
Anteil Frauen |
Männer |
Anteil Männer |
Bergedorf |
283 |
64 |
22,61 % |
216 |
76,33 % |
Billbrook |
126 |
16 |
12,70 % |
110 |
87,30 % |
Elmshorn |
65 |
13 |
20,00 % |
52 |
80,00 % |
Geesthacht |
76 |
18 |
23,68 % |
56 |
73,68 % |
Glinde |
151 |
13 |
8,61 % |
137 |
90,73 % |
Lauenburg |
43 |
6 |
13,95 % |
37 |
86,05 % |
Norderstedt |
91 |
16 |
17,58 % |
75 |
82,42 % |
Quickborn |
136 |
20 |
14,71 % |
116 |
85,29 % |
Schenefeld |
531 |
77 |
14,50 % |
454 |
85,50 % |
Gesamtergebnis |
1.502 |
243 |
16,18 % |
1.253 |
83,42 % |
Technik:
Technik |
Anzahl Beschäftigte |
Frauen |
Anteil Frauen |
Männer |
Anteil Männer |
Pflegehalle |
17 |
2 |
11,76 % |
15 |
88,24 % |
Prüfwesen |
4 |
0 |
0,00 % |
4 |
100,00 % |
Wartung und Instandhaltung |
68 |
4 |
5,88 % |
64 |
94,12 % |
Werkstattleitung und Verwaltung |
19 |
1 |
5,26 % |
18 |
94,74 % |
Gesamt |
108 |
7 |
6,48 % |
101 |
93,52 % |
Verwaltung:
Verwaltung |
Anzahl Beschäftigte |
Frauen |
Anteil Frauen |
Männer |
Anteil Männer |
Betriebshofverwaltung |
32 |
9 |
28,13 % |
23 |
71,88 % |
Geschäftsführung/Stabsstellen/Projekte |
26 |
6 |
23,08 % |
20 |
76,92 % |
Zentrale Verwaltung |
269 |
70 |
26,02 % |
199 |
73,98 % |
Gesamt |
327 |
85 |
25,99 % |
242 |
74,01 % |
Führungsebene:
Verwaltung |
Anzahl Beschäftigte |
Frauen |
Anteil Frauen |
Männer |
Anteil Männer |
1. Führungsebene |
2 |
1 |
50,00 % |
1 |
50,00 % |
2. Führungsebene |
3 |
1 |
33,33 % |
2 |
66,67 % |
3. Führungsebene |
16 |
5 |
31,25 % |
11 |
68,75 % |
4. Führungsebene |
27 |
3 |
11,11 % |
24 |
88,89 % |
Gesamt |
48 |
10 |
20,83 % |
38 |
79,17 % |
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
GRI 406-1: Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen
Für das Geschäftsjahr 2020 ist ein Diskriminierungsvorfall bekannt. In diesem Fall wurden arbeitsrechtliche Maßnahmen getroffen. Alle Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, bei der Einstellung die Mitarbeiter*innen-Information zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durchzulesen und zu unterschreiben. Auf Grund des Gesetzes können Mitarbeiter*innen verlangen, nicht aus einem der genannten Gründe benachteiligt zu werden. Die Arbeitgeberin hat die Pflicht, alle Mitarbeiter*innen vor Benachteiligungen zu schützen. Diese Pflicht nimmt die VHH selbstverständlich sehr ernst.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Im Jahr 2020 hat die VHH für Elektrobus-Ausschreibungen einen Nachhaltigkeits-Fragenkatalog eingeführt, der gut angenommen wurde. Die Hersteller haben auf diese Art und Weise wertvolle Hinweise zur Rohstoffherkunft und -gewinnung geliefert. Dieses Engagement ist positiv zu bewerten, auch wenn die Informationen stellenweise nicht vollumfänglich und in der gewünschten Tiefe erteilt werden konnten. Die VHH wird die Entwicklung des Themas weiterverfolgen und bei der nächsten Ausschreibung abgleichen.
Bei förmlichen Vergabeverfahren im Sinne eines öffentlichen Auftrags nach den gesetzlichen Vergabebestimmungen ist die VHH unter anderem zur Abfrage der Einhaltung der Tariftreue und der Zahlung eines Mindestlohnes mittels Eigenerklärungen verpflichtet. Als einschlägig sind hier das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) zu nennen.
Bei Vergabeverfahren, insbesondere bei Dienstleistungen, wird regelmäßig ein Nachweis über das Qualitätsmanagement zum Beispiel mittels ISO-Zertifizierung abgefordert. Bei der Ausschreibung der Kraftomnibus-Reinigung an vier Standorten wurden zusätzlich zu den Eigenerklärungen zum Mindestlohn und der Tariftreue mit der Angebotsabgabe unter anderem Konzepte zur Umsetzung abgefragt. Daraus lässt sich bei den drei Anbietern eine Tendenz ableiten, ob die geplanten Abläufe eine sozialverträgliche Gestaltung zulassen.
Bei der Vergabe von Linienverkehrsleistungen werden unter anderem Mindeststandards des HVV für Kund*innen, zum Beispiel die besonders schützenswerte Personengruppe im Schüler*innenverkehr, vorgegeben. Das betrifft aktuell drei Auftragnehmer*innen aus drei Ausschreibungen mit insgesamt zehn Losen in den Jahren 2019 bis 2020, davon vier Lose ein Auftragnehmer im Jahr 2020.
Die VHH hat noch keine konkreten Ziele definiert. Bezogen auf die Einkaufsabteilung wäre vorstellbar, dass in einem ersten Schritt bei den förmlichen Ausschreibungsverfahren Eigenerklärungen zu Menschenrechten und sofern sinnvoll und verfügbar entsprechende Nachweise abgefordert werden.
Aufgrund ausstehender Zielsetzungen wurde noch kein Zielerreichungsgrad gemessen. Die Auswertung der aus dem Template in der Ausschreibung der Elektrobusse abgefragten und in der Angebotsbewertung berücksichtigten Nachhaltigkeitskriterien zeigte, dass auch bei den Busherstellern (vier Unternehmen) noch nicht ausreichend fundierte Informationen zur Wertschöpfungskette vorliegen wie gewünscht. Diese Erkenntnisse werden nachgehalten und die Kriterien zukünftig weiter fokussiert.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
GRI 412-3: Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden
Als Unternehmen, das die Freie und Hansestadt Hamburg als Hauptgesellschafterin hat, ist die VHH aufgefordert, das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) analog anzuwenden. Dieses Vergabegesetz beinhaltet einen Schwerpunkt zum Thema Menschenrechte. Die gesetzlichen Vorgaben haben in den Einkaufsrichtlinien der VHH Berücksichtigung gefunden. Die Gesamtzahl aller „erheblichen Investitionsvereinbarungen“ wird nicht erhoben.
Die VHH hat noch keine Definition zu „erheblichen Investitionen“ festgelegt, sodass keine konkreten Zahlen erhoben werden können.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
GRI 412-1: Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgeabschätzung durchgeführt wurde
Die Einhaltung der Menschenrechte wird bei der VHH in allen Betriebsstätten im innerbetrieblichen Kontext sichergestellt. Die Menschenrechte werden in Verbindung mit dem Aufgabenbereich des Einkaufs eingehalten. Alle Betriebsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitssicherheit geprüft.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
GRI 414-1: Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden
Die Auswahl neuer Lieferanten erfolgt entweder im Rahmen einer Ausschreibung oder bei geringwertigen Beschaffungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die sozialen Kriterien werden – sofern eine Einflussnahme möglich ist – durch die VHH als Mindestanforderung vorgegeben. Eine Auswahl im Sinne eines Rankings erfolgt nicht.
Der Mindestlohn wird bereits aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bei förmlichen Ausschreibungen berücksichtigt. Auch bei formlosen Vergaben wird der Mindestlohn als zwingende Vorgabe eingefordert. Bei anderen Beschaffungsvorgängen wird der Mindestlohn durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder ein Verweis auf entsprechende Gesetze berücksichtigt. Die VHH verfügt über keine Auswertung, aus der sich der prozentuale Anteil entnehmen lässt. Es kann jedoch von einer weitestgehend flächendeckenden Berücksichtigung ausgegangen werden. Anderweitige soziale Kriterien wurden bisher nicht zur Auswahl der Lieferanten herangezogen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
GRI 414-2: Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
Erhebliche tatsächliche oder potenzielle negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette im Berichtszeitraum sind nicht bekannt. Der VHH sind bislang keine Verdachtsfälle oder Missstände bekannt, in denen Lieferanten gegen die Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohnes verstoßen haben.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Der öffentliche Nahverkehr gehört zur Daseinsvorsorge. Für die VHH steht deshalb die Mobilität der Menschen im HVV-Bedienungsgebiet im Fokus ihrer Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus engagiert sich die VHH auf vielen verschiedenen Ebenen für das Gemeinwesen und die Gesellschaft.
Ausbildung
Die VHH bildet in vielen Berufen aus – und das immer über den eigenen Bedarf hinaus. Nach erfolgreicher Ausbildung werden die Auszubildenden garantiert 12 Monate übernommen. Außerdem unterstützt die VHH das Hamburger Ausbildungszentrum (HAZ), das lernschwachen Jugendlichen eine Ausbildung ermöglicht.
Senioren und Menschen mit Behinderung
Die VHH unterstützt die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e. V. (LAG) finanziell. Außerdem verantwortet die VHH die HVV-Mobilitätsberatung für Senioren und finanziert dieses Angebot teilweise. Die HVV-Mobilitätsberatung für Senioren bietet gemeinsam mit dem Team der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen eine Vielzahl von kostenlosen Trainingsangeboten rund um die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Hamburg an. Die Mitarbeiter*innen werden dabei von Busfahrer*innen der VHH sowie ehrenamtlich tätigen Senior*innen unterstützt. Im Rahmen von theoretischen Schulungen werden hilfreiche Informationen zur Nutzung von Bus und Bahn vermittelt, um Senior*innen und mobilitätseingeschränkten Menschen eine selbstständige und nachhaltige Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu ermöglichen. Folgende Fragen werden dabei beispielweise beantwortet: Welche Fahrkartenangebote gibt es für Senioren? Welche Einrichtungen dienen der eigenen Sicherheit während der Fahrt und wie nutze ich diese Einrichtungen? Wie steige ich sicher in den Bus ein und aus?
Neben Vorträgen werden auch kostenlose praktische Trainings angeboten, in denen Übungen an Haltestellen und im Bus im Mittelpunkt stehen. Die Teilnehmer*innen haben dabei die Gelegenheit, in Ruhe Fragen zu den Themen Barrierefreiheit und Sicherheit zu stellen und die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auszuprobieren und zu üben.
Verkehrssicherheit
Die VHH verantwortet die HVV-Schulprojekte, die Mobilitätsbildung in der Metropolregion Hamburg anbieten, zusammen mit der Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) (https://www.hamburg.de/bsb), dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) (https://li.hamburg.de) sowie den Schulbehörden Niedersachsens und Schleswig-Holsteins. Zur Verfügung gestellt werden kostenlose, flexible und individuelle Unterrichtsmaterialien und Workshops zu den Themen Verkehrserziehung und Mobilität. Von Kita und Vorschule bis hin zur Sekundarstufe II finden Lehrkräfte bei den Schulprojekten im HVV eine Vielzahl an praktischen Angeboten und Schülerwettbewerben mit verschiedenen Schwerpunkten. Im Rahmen der Busschule (https://www.hvv-schulprojekte.de/busschule) lernen etwa Schüler*innen im Grundschulalter die elementaren Sicherheitsregeln bei der Fahrt mit Bus, Bahn oder Fähre. Das richtige und respektvolle Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln wird geübt und die Kinder überwinden mögliche Berührungsängste vor dem selbstständigen Fahren im HVV.
Für Jugendliche in der Sekundarstufe II gibt es zudem praktische Formate wie das Schulprojekt KlimaConsult (https://www.hvv-schulprojekte.de/klimaconsult). Hier entwickeln Schüler*innen selbstständig ein Szenario für einen klimafreundlichen Schulverkehr. Dazu gehört die Organisation eines Aktionstags in der Schule, um auf die Thematik Klimawandel und Mobilität aufmerksam zu machen. Darüber hinaus berechnen die Jugendlichen die CO2-Emissionen der Schulgemeinschaft, jeweils vor und nach dem Aktionstag, vergleichen die Werte und bereiten die Ergebnisse in einer Präsentation auf.
Sozialer Bereich
Die HVV-Schulprojekte bieten außerdem ein Projekt mit Methoden und Inhalten zur primären Gewaltprävention an. Im Projekt „Bus-Engel“ sollen Jugendliche lernen, die eigene Teilnahme am Straßenverkehr als soziales Handeln zu erkennen und Mitverantwortung zu übernehmen. Ziel ist es darüber hinaus, bei den Jugendlichen eine Bereitschaft hervorzurufen, bei Regelverletzung anderer zu handeln. Am Ende des Projekts steht die Ausbildung der Schüler*innen zu sozialkompetenten „Bus-Engeln“. Das Projekt richtet sich an Jungen und Mädchen der 7. bis 9. Klasse an den allgemeinbildenden Schulen in den Kreisen Pinneberg und Segeberg.
Kulturelle Initiativen
In Kooperation mit Stilbruch, einem Gebrauchtwarenkaufhaus, bietet die VHH seit vielen Jahren Bücher im Bus an. In 100 Bussen wurden Bücherregale eingebaut. Fahrgäste können ausgelesene Bücher in diese Regale stellen. Sie können außerdem interessante Bücher mit nach Hause nehmen. Für den kontinuierlichen Nachschub sorgt Stilbruch – weit über eine Million Bücher wurden von Stilbruch bereits zur Verfügung gestellt und von der VHH in die Bücherregale gestellt. Mit diesem Angebot macht die VHH das Busfahren attraktiver und engagiert sich für die Umwelt, weil Bücher immer neue Leser*innen finden.
Mit Angeboten wie Lesungen im Bus, Ausstellung von Bildern im Bus und kostenfreier Werbung im Fahrgastfernsehen unterstützt die VHH kulturelle Initiativen. Die VHH unterstützt das „Hamburger VorleseVergnügen“, das jährliche Sommer-Literaturfestival für Kinder. Neben Lesungen an ausgewählten Orten gibt es Workshops, in denen Kinder das neu Gelernte gleich kreativ anwenden können. Hierzu zählt auch der VHH-Comicbus, eine Bustour vorbei an den schönsten Orten der Hansestadt. Dabei malen und zeichnen Schüler*innen angeleitet von Illustrator*innen gemeinsam zu einem kreativen Thema.
Kommunale Aktivitäten
Auch kommunale Aktivitäten werden seitens der VHH mitgestaltet. Dazu zählen die Hamburger Klimawoche, das „Autofreie Straßenfest“ in Norderstedt, der Bergedorfer Kindertag sowie die Verkehrssicherheitstage in Schenefeld.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
GRI 201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Informationen zu diesem Leistungsindikator sind im VHH-Geschäftsbericht 2020 auf den Seiten 15 bis 19 zu finden. Geschäftsbericht 2020 – VHH (vhhbus.de)
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Für die VHH sind eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren relevant. Dazu zählen Verfahren sowohl auf Bundes-, aber auch auf Landesebene. Aktuelle Beispiele sind:
- Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
- Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise
- Gesetzgebungsverfahren zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, Bau- und Energiewirtschaftsrecht, Steuerrecht, Straßenverkehrsordnung
- Gesetzgebungsverfahren zur Förderung von Digitalisierung und emissionsfreiem Verkehr
Eingaben hat die VHH ausschließlich im Rahmen der Anhörungsverfahren zu Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg gemacht. Dazu gehörten:
- Nachhaltigkeits- und Compliance-Richtlinie
- Aufstellung des Haushaltes
Die Eingaben erfolgten im Allgemeinen schriftlich, manchmal mündlich. Als städtisches Unternehmen wird die VHH entweder von Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg um Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben gebeten, nimmt aktiv an Verbandsanhörungen teil oder sucht die direkte Kommunikation zu politischen Entscheidungsträgern. Gelegentlich wird die VHH auch zu Anhörungsverfahren des Bundes oder der Länder hinzugeladen und nimmt im Rahmen dieser Experten- oder Wirtschaftsanhörungen Stellung.
Die VHH engagiert sich grundsätzlich nicht politisch, betreibt kein Sponsoring etc. Die Compliance-Richtlinie verbietet ein derartiges Engagement ausdrücklich.
Die VHH ist Mitglied im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), im Omnibus Verband Nord e. V. (OVN) und im Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. (BDO). Die Mitarbeit der VHH im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen bezieht sich auf die technischen Regelwerke und im Omnibus Verband Nord auf die Landespolitik Schleswig-Holstein. Toralf Müller, Geschäftsführer der VHH, ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Omnibus Verband Nord.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
GRI 415-1: Parteispenden
Die VHH spendet keiner Partei und verhält sich grundsätzlich parteineutral. Politisches Engagement ist grundsätzlich nicht vorhanden.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Vorgaben, Konzepte und Ziele
Die VHH befindet sich zu 94,19 Prozent im Besitz der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, die wiederum im Alleinbesitz der Freien und Hansestadt Hamburg steht. Eine Minderheitsbeteiligung an der VHH in Höhe von 5,81 Prozent wird von der VHH Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten, an der die Umlandkreise Pinneberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Segeberg aus der Metropolregion zu jeweils einem Viertel beteiligt sind. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Grundlage für die Führung, Überwachung und Prüfung der hamburgischen öffentlichen Unternehmen den „Hamburger Corporate Governance Kodex“ (HCGK) entwickelt, der auch für die VHH gilt. Der „Hamburger Corporate Governance Kodex“ soll dazu beitragen,
- einen kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung der Unternehmensführung in den hamburgischen öffentlichen Unternehmen anzustoßen,
- die Transparenz der hamburgischen öffentlichen Unternehmen zu erhöhen und durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu erhöhen,
- dass sich Geschäftsführungen den Nachhaltigkeitszielen der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichten und hierzu berichten (unter anderem Beiträge zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz, einem sozial und ökologisch verantwortlichen Beschaffungswesen, Umwelt- und Ressourcenschutz),
- einen Standard für das Zusammenwirken von Gesellschaftern, Aufsichtsorgan und Geschäftsführung festzulegen und in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess einzutreten.
Mit der Anpassung des „Hamburger Corporate Governance Kodex“ zum 01.01.2020 ergaben sich weitere Regelungen für öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Unter dem Punkt 4 „Geschäftsführung“ gibt der „Hamburger Corporate Governance Kodex“ den Geschäftsführungen künftig unter anderem Vorgaben zur Compliance. Dort heißt es: „Die Geschäftsführung hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Sie soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance-Management-System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.“ Die Senatskommission für öffentliche Unternehmen (SköU) der Freien und Hansestadt Hamburg hat Ende 2019 eine Compliance-Rahmenrichtlinie für die öffentlichen Unternehmen (öU) der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen. Im Internet ist diese Rahmenrichtlinie unter dem folgenden Link zu finden: http://www.beteiligungsbericht.fb.hamburg.de/Download/Compliance-Rahmenrichtlinie.pdf.
In der Präambel der Compliance-Rahmenrichtlinie heißt es unter anderem:
„Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern bewusst. Die FHH verpflichtet sich zu klaren Grundsätzen, die den Rahmen für das unternehmerische wie gesellschaftliche Handeln bilden. Dabei übernehmen die öffentlichen Unternehmen der FHH eine wichtige Rolle.
Das unternehmerische Handeln der öffentlichen Unternehmen der FHH ist bestimmt durch Aufrichtigkeit, Transparenz und Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Ausgehend von diesen Grundsätzen strebt die FHH danach, stetig die Qualität der Unternehmensführung zu verbessern.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch die Organmitglieder der öffentlichen Unternehmen sind für die Einhaltung von Recht und Gesetz in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Mit ihrem Auftreten, Handeln und Verhalten tragen sie wesentlich zum Ansehen der FHH bei. [...]“
Auf dieser Basis haben alle öffentlichen Unternehmen ein Compliance-Management-System (CMS) in ihren Unternehmen aufzubauen beziehungsweise weiterzuentwickeln und die neuen Regelungen umzusetzen.
Die VHH hat mit dem Aufbau eines ausführlichen Compliance-Management-Systems, in das auch die bisher bestehenden Regelungen zur Compliance im Unternehmen einbezogen werden, zum Ende des Jahres 2019 begonnen und hat diese Arbeit im Laufe des Jahres 2020 fortgesetzt. Als öffentliches Unternehmen mit langer Tradition sah und sieht sich die VHH in besonderer Verantwortung für ein vorbildliches und regeltreues Verhalten ihrer Beschäftigten und ihrer Organe.
Im Compliance-Management-System der VHH wurden neben den Vorgaben aus der Rahmenrichtlinie auch die Erkenntnisse aus einer Risikoanalyse, die die VHH im Jahr 2020 durch externe Expert*innen hat durchführen lassen, berücksichtigt. Daneben werden die bereits seit Längerem bei VHH und Tochtergesellschaften bestehenden Richtlinien (unter anderem die Einkaufs- und Verkaufsrichtlinie sowie die Vereinbarung zur Korruptionsprävention) zu Compliance-Themen in diese Richtlinie einfließen. Der Vorstand der VHH (vormals AG) hat mit dem Gesamtbetriebsrat im Januar 2010 eine Vereinbarung zur Korruptionsprävention eingeführt, die Regelungen zur Korruptionsvorbeugung enthält sowie die Einrichtung einer Antikorruptionsstelle vorsieht. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Richtlinie überarbeitet. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Einhaltung dieser Richtlinie durch die interne Revision überprüft.
Um dem Compliance-Management-System künftig sowohl organisatorisch als auch personell einen nachhaltigen Rahmen in der VHH-Gruppe zu geben, wurde auf Unternehmensebene die Stelle eines Compliance-Beauftragten eingerichtet, der die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Unternehmensumfeldes fördert, das den hohen Ansprüchen an Integrität und Transparenz entspricht. Durch regelmäßige, zielorientierte Schulungen soll ein regelgetreues Verhalten bei den Mitarbeiter*innen von VHH und Tochtergesellschaften gefördert werden. Den Geschäftsleitungen und Führungskräften kommt dabei aufgrund ihrer Vorbildfunktion eine besondere Rolle zu.
Internes Kontrollsystem – Risikomanagement
Die VHH hat ein internes Kontrollsystem eingerichtet, über das die Einhaltung der Regeltreue überwacht wird. Die Pfeiler dieses Kontrollsystems bilden bestehende Regelwerke, Unternehmensgrundsätze (Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung), Controlling, Kontrollen und Kontrolldokumentationen, interne Revision und ein Risiko- und Chancenmanagement. Die VHH-Gruppe verfügt über ein Risikofrüherkennungssystem. Es bestehen für die Gesellschaft nach Art und Umfang geeignete Frühwarnsignale, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken erkannt werden können. Der Prozess der Risikoerfassung erfolgt jeweils zur Planungsphase und zum Jahresabschluss.
Als wesentliche Risiken wurden identifiziert: Risiken aus Naturkatastrophen und Seuchen (COVID-19-Pandemie), Risiken aus IT- und Internetkriminalität, Diebstahlsrisiken (Entwendung von Bussen und Betriebsmitteln), Vergabekonformität bei Regelbeschaffung und Förderprojekten, Unterschlagungsrisiken (Bargeldeinnahmen im Fahr- und Prüfdienst), Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten.
Prüfungen erfolgen intern unter anderem durch die Geschäftsführung, die Führungskräfte, die interne Revision, den Compliance-Beauftragten, die HSE-Managerin sowie von externer Seite durch diverse Prüfinstanzen wie unter anderem den Wirtschaftsprüfern (Jahresabschlussprüfung), dem Finanzamt (Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfungen), dem Zoll (Energiesteuerentlastung), den Sozialversicherungsbehörden, den Aufsichtsämtern (Amt für Verkehr, Rechtsamt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Gewerbeaufsicht), dem TÜV (Hauptuntersuchungen an den Bussen, auch Konzessionsverwaltung, Zertifizierung sicherer Busbetrieb) und den Vergabekammern (bei bestimmten Beschaffungsvorgängen).
Vorfälle im Jahr 2020
Für das Jahr 2020 sind keine Korruptionsfälle bekannt. Im Jahr 2020 wurden Bußgelder in wesentlicher Höhe wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften nicht verzeichnet.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Im Jahr 2020 erfolgte eine gesonderte Prüfung der Betriebsstätten auf Korruptionsrisiken. Feststellungen haben sich nicht ergeben.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen
Für das Jahr 2020 sind keine Korruptionsvorfälle bekannt.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich
Der VHH wurden 2020 keine Bußgelder auferleg.