14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Als öffentliches und kommunales Unternehmen ist die Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) sich ihrer Verantwortung für die Stadt und die Region Hamburg bewusst. Sie setzt auf ein faires, gerechtes und respektvolles Miteinander im Umgang mit ihren Arbeitnehmer/-innen.

Das Thema Arbeitssicherheit ist für die HMC von großer Wichtigkeit. Die HMC arbeitet stets daran, ihre Beschäftigten bestmöglich abzusichern und die Zahl der Unfälle zu minimieren bzw. auf null zu reduzieren. 2018 gab es bei der HMC lediglich einen Wegeunfall und einen Arbeitsunfall und im Jahr 2019 vier Wegeunfälle und keinen Arbeitsunfall.

Die HMC wird auch in der Zukunft weiterhin daran arbeiten, ihre Beschäftigten u. a. durch betriebliche Schulungen über sam® vor Gefahren und Unfällen zu schützen. Alle (100 %) Beschäftigten müssen die betrieblichen Schulungen regelmäßig durchlaufen.

Ein Unternehmen kann nur nachhaltig und erfolgreich agieren, wenn die Beschäftigten gesund sind und bleiben. Um das Wohlergehen des Teams langfristig zu sichern, hat die HMC ein breit gefächertes Gesundheitsmanagement etabliert. Die firmeneigene HMC-Akademie bietet beispielsweise Kurse zur Stressprävention an. Zusätzlich findet regelmäßig ein Gesundheitstag rund um die Themen Bewegung und Ernährung statt. Hinzu kommen Betriebssportgruppen, betriebsärztliche Versorgung, Dienstfahrräder und die Möglichkeit, an verschiedenen Sportveranstaltungen aktiv teilzunehmen. Ein weiteres Angebot ist die einmal jährlich durchgeführte kostenlose Grippeschutzimpfung.

Die Basis für Gesundheit und Wohlbefinden bildet eine ausgewogene Balance zwischen Arbeit und Privatleben (Work-Life-Balance). Die HMC verfügt deshalb über ein flexibles System, das Gleitzeit, Teilzeit und Homeoffice einschließt. Auch ein Sabbatical ist möglich. 2019 wurde sechs Beschäftigten (fünf Frauen; ein Mann) die Elternzeit, sieben Müttern die Teilzeit sowie zwei Beschäftigten ein Sabbatical gewährt.

Die Angebote tragen auch dazu bei, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Eltern ein geregeltes Arbeitsleben zu erleichtern. Dafür wurde der HMC mehrfach das Hamburger Familiensiegel verliehen.

Es ist der HMC ein Anliegen, eine transparente und offene Kommunikation zu ihren Beschäftigten aufrechtzuerhalten. Regelmäßige Newsletter, das Schwarze Brett sowie das Intranet mit allen relevanten und aktuellen Informationen stehen allen Beschäftigten zur Verfügung. Die Ansprechpartner/-innen zu allen Angelegenheiten werden offengelegt, sodass die Beschäftigten zu jeder Zeit wissen, an wen sie sich wenden können. Zudem werden die Interessen der Beschäftigten durch den Betriebsrat sowie die Gewerkschaft repräsentiert.

Seit dem 01. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG) und seit dem 02. März 2019 der Tarifvertrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die HMC zahlt mindestens den Mindestlohn und hält sich vollumfänglich an die Vorgaben des MiLoG.

Als 100%iges Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) verpflichtet sie sich außerdem dazu, öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen nur an Auftragnehmer zu vergeben, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich dazu verpflichten, Beschäftigte, für die von ihnen zu erbringende Leistung, mindestens mit einem Entgelt nach § 5 des Hamburger Mindestlohngesetzes oder entsprechend nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltenden Tarifvertrags zu entlohnen.

Das Unternehmen agiert über die Abteilung Auslandsveranstaltungen international. Die HMC organisiert weltweit Gemeinschaftsbeteiligungen (deutsche Pavillons) auf internationalen Messen. Die Auslandsabteilung verfügt über umfassende Messeerfahrung auf fünf Kontinenten und bietet einen Full-Service aus einer Hand – von der gesamten Vorbereitung in Deutschland bis hin zur Vor-Ort-Betreuung am Messeplatz. Sie unterstützt die Aussteller im Vorfeld sowie vor Ort während der Aufbau- und Messelaufzeit und sorgt nicht zuletzt für einen bezugsfertigen Stand im Ausland. Dabei werden selbstverständlich die jeweiligen Arbeitnehmerrechte berücksichtigt. Bei den offiziellen deutschen Gemeinschaftsbeteiligungen (Auftraggeber Bundesministerien) werden in diesem Sinne in den Informationsbereichen und -lounges von der Auslandsabteilung Hosts/Hostessen eingesetzt, bei denen die deutschen Standards wie z.B. Maximalarbeitszeit, Pausen etc. eingehalten werden. Bei den Beschäftigten, auf deren Auswahl die HMC keinen Einfluss hat (z. B. Standbauunternehmen), handelt es sich fast immer um nationale oder regionale Unternehmen, die seitens der Bundesministerien im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens nach entsprechenden Kriterien ausgewählt werden.

Siehe auch: „Unser Beitrag zu den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung
  • SDG 1: Keine Armut
  • SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen
  • SDG 4: Hochwertige Bildung
  • SDG 5: Geschlechtergleichheit
  • SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Gleichbehandlung und Diversität stehen für ein faires, respektvolles und gerechtes Miteinander aller Menschen.

Die Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) hat Vielfalt bereits im Jahr 2008 als Leitziel festgelegt. Diversität und Chancengleichheit sind bei der HMC als Querschnittsthemen zu allen Personalfunktionen positioniert. Prioritäre Handlungsfelder sind dabei die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern, sowie die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Ein weiteres Thema ist u. a. die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Die HMC ist der „Charta der Vielfalt“ beigetreten und hat sich damit verpflichtet, Arbeitsplätze frei von Vorurteilen und Ausgrenzung aufgrund von Geschlecht, Religion, sexueller Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft oder Weltanschauung zu schaffen. Im Unternehmen sind Beschäftigte aus mehr als zehn Nationen mit einem Altersdurchschnitt von etwa 44 Jahren (41 Jahre mit Azubis) vertreten. Gegenseitiger Respekt und Wertschätzung jedes Einzelnen prägen den Umgang im Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund beschäftigt die HMC außerdem eine/-n Gleichstellungsbeauftragte/-n.

Zusätzlich durchlaufen alle Beschäftigten regelmäßig eine Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie eine Schulung zum Code of Conduct.

Die HMC wurde bereits 2015 mit dem „Helga-Stödter-Preis“ im Bereich „Mixed Leadership“ durch die Handelskammer Hamburg ausgezeichnet. Gewürdigt wurde u. a. der hohe Anteil weiblicher Führungskräfte. Die Besetzung des Aufsichtsrates besteht aus 5 Frauen und 7 Männer und entspricht damit dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz-HmbGleiG). Dieses setzt einen Anteil von mindestens 40% Frauen/Männern zum Ziel. Des Weiteren schafft die HMC ständig zusätzliche Angebote, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern – beispielsweise durch Homeoffice-Regelungen, ein flexibles Gleitzeitsystem und Teilzeitmodelle –, um Eltern gleichermaßen ein geregeltes Arbeitsleben zu ermöglichen. Dafür ist der HMC mehrfach das Hamburger Familiensiegel verliehen worden.

Bei der Revitalisierung des neuen Congress Center Hamburg (CCH) wurde gemeinsam mit Vertretern der Verbände zur Inklusion ein Konzept zur Barrierefreiheit nach aktuellen Standards (DIN 18040) festgelegt. Dabei wird das Mehr-Sinne-Prinzip im gesamten Gebäude angewendet, um ein von Barrieren befreites Kongressgebäude zu schaffen. So gibt es u. a. einen stufenfreien Zugang, reduzierte Tresen- und Handlaufhöhen, ein Bodenleitsystem und automatische Treppen und Hebebühnen. Des Weiteren wird für sehbehinderte und blinde Menschen taktile Braille- und Pyramidenschrift angebracht.

Eine faire Bezahlung ist für die HMC selbstverständlich. Dementsprechend hält sich die HMC entschlossen an das Mindestlohngesetz (MiLoG) für alle Beschäftigten und kooperierende Unternehmen.

Die Zufriedenheit der Beschäftigten, die aus der Mitarbeiterbefragung hervorgeht, sowie die Resonanz durch Auszeichnungen bedeuten für die HMC, dass die Zielsetzungen erfolgreich umgesetzt werden.


Siehe auch: „Unser Beitrag zu den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung
  • SDG 5: Geschlechtergleichheit
  • SDG 10: Weniger Ungleichheiten


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die Basis für ein stabiles, nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen ist die Ausbildung junger Nachwuchskräfte. Als öffentliches Unternehmen und Teil der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ermöglicht die Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) seit Jahren jungen Menschen durch eine qualifizierte Ausbildung den Einstieg ins Berufsleben. Kontinuierlich sind ca. 20 Ausbildungsplätze in fünf verschiedenen technischen wie auch kaufmännischen Berufen besetzt. Im Schnitt werden pro Jahr sechs Auszubildende übernommen.

Außerdem bietet das Unternehmen Studienplätze im dualen System sowie studentische Praktika an. Letzteres auch optional mit fachlicher Begleitung der Abschlussarbeit.

Auch deshalb wurde die HMC im Wettbewerb „Hamburgs beste Ausbildungsbetriebe 2019 “ bereits zum dritten Mal mit dem „5-Sterne-Siegel“ ausgezeichnet. Ab 2020 werden die Auszubildenden des Weiteren an dem Projekt „Energie-Scouts“ der Handelskammer Hamburg teilnehmen können. Den Auszubildenden wird dadurch die Weiterbildung im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz/-schonung ermöglicht, mit dem Ziel, das Verständnis für ökologisch/technische Belange zu schärfen. Die Förderung junger Talente ist besonders im Hinblick auf die stetig älter werdende Gesellschaft von besonderer Bedeutung.

Grundsätzlich legt die HMC großen Wert darauf, die persönlichen Kompetenzen aller Beschäftigten zu stärken und ihre individuelle Entwicklung kontinuierlich zu fördern. Dazu wurde die HMC Akademie gegründet, die neben der Gesundheitsförderung mittlerweile das zentrale Instrument zur Personalentwicklung darstellt. Jährlich wird ein breit gefächerter, den jeweils neuen Bedürfnissen angepasster Fortbildungskatalog geboten. Beraten durch erfahrene Personalentwickler schafft die HMC so ein Angebot für technische Soft-Skills, über Führungskräfteworkshops, Organisationsmethodik bis hin zu Stressbewältigung und Verhandlungskunst u. v. m.

Da die Themen „Digitalisierung“ und „Social Media“ besonders für die älteren Beschäftigten eine Herausforderung darstellen, werden diese Aspekte vermehrt thematisiert. Einige neue Fortbildungen widmen sich explizit diesen beiden Themen, um alle Beschäftigten angemessen für die Trends im (Arbeits-) Alltag zu qualifizieren, z.B.:
  • Fit for Digital: Den digitalen Wandel erfolgreich meistern
  • Erfolgreiches Social Media – Workshop für Einsteiger/Fortgeschrittene
  • Digital führen – Leadership 4.0 (Wie begegnen wir den Errungenschaften und Herausforderungen des digitalen Zeitalters in der Führungsrolle?)
Um diese Weiterbildungsmaßnahmen besser evaluieren zu können, ist in Zukunft die Implementierung eines geeigneten Auswertungstools vorgesehen.

Neben den freiwilligen Weiterbildungen setzt die HMC eine regelmäßige Auseinandersetzung mit relevanten Sachverhalten wie Datenschutz, Brandschutz, Arbeitssicherheit,  Allgemeine Gleichbehandlung etc. voraus. Über das betriebliche Schulungstool sam® werden diese und weitere Themen regelmäßig geschult. Alle (100 %) Beschäftigen sind verpflichtet, die betrieblichen Schulungen regelmäßig zu durchlaufen. Dies fördert die bestmöglichste Sicherheit und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten. Die Durchführung wird durch die Vorgesetzten kontrolliert.

Wenn die HMC ihre Auszubildenden als qualifizierte, begeisterte Arbeitnehmer/-innen übernehmen kann, wird dem Risiko des demographischen Wandels entgegengewirkt und durch optimale Förderung der jungen Talente ein hohes Maß an Qualifikation gesichert.

Mit dem „Energie-Scouts“-Programm werden junge Beschäftigte ermutigt, den Erfahreneren bei einer besonders akuten Thematik Unterstützung zu leisten, sodass intergenerational zusammengearbeitet wird.

Im Hinblick auf das Gesundheitsmanagement werden andere Risiken überwunden, da die HMC die regelmäßig zu unterlaufenden Schulungen akribisch nachverfolgt und aktualisiert. Zum richtigen Verhalten auf dem Betriebsgelände werden neben den Schulungen deshalb Informationsblätter im Intranet zur Verfügung gestellt, wodurch ebenfalls Unfälle verhindert werden können.

Die Sicherheit der Beschäftigten, Service- und Geschäftspartner hat höchste Priorität. Diese bleibt durch kontinuierliche Qualifizierung gewahrt.

Ein weiteres Risiko, nämlich das der Unzufriedenheit der Beschäftigten, würde sich in einer hohen Fluktuation widerspiegeln. Diese lag 2019 lediglich bei 3,8 (ohne Auszubildende/ohne Langzeitkranke). Daraus kann eine hohe Arbeitnehmerzufriedenheit abgeleitet werden, die zuletzt 2019 durch eine Mitarbeiterbefragung bestätigt wurde.


Siehe auch: „Unser Beitrag zu den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung
  • SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen
  • SDG 4: Hochwertige Bildung


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Verletzungen Arbeitsbedingte Erkrankungen:

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Gefährdungsbeurteilungen für auszuführende Arbeiten sowie von Arbeitsmitteln, wird in Zusammenarbeit mit den Ausführenden erstellt. Weiterhin gibt es die Möglichkeit bei den ASA Sitzungen Themen zu platzieren.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten in 2019 beträgt 10,4 Stunden.
355 Beschäftigte nahmen an internen / externen Fortbildungen / Schulungen teil  (Erklärung: bei 340 Beschäftigten - nicht jede/-r Beschäftigte hat eine Fortbildung besucht, andere Beschäftigte haben hingegen an mehreren Fortbildungen teilgenommen). 

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die HMC beschäftigt 340 Mitarbeitende (inkl. Mitarbeitende in Elternzeit u. Langzeitkranke).
Davon 2 Geschäftsführer (männlich)/ 28 Führungskräfte / 21 Auszubildende

Verhältnis Geschlecht:
219 weiblich (64,4%)
121 männlich (35,6%)

Die HMC beschäftigt zum 31.12.2019 bei den Frauen 163 VZÄ und bei den Männern 105 VZÄ. Dementsprechend liegt der Anteil weiblicher VZÄ bei 60,9%.

Altersstruktur und -verteilung (Anzahl VZÄ nach Altersgruppen)
Die HMC beschäftigt insgesamt 12 Frauen in Führungspositionen, was konkret 11,68 VZÄ entspricht. Dem gegenüber stehen insgesamt 18 Männer in Führungspositionen, was 18 VZÄ entspricht. Der Anteil weiblicher Führungskräfte liegt dementsprechend bei einem Anteil von 39,4% der VZÄ.
Die Besetzung des Aufsichtsratesbesteht aus 5 Frauen und 7 Männer und entspricht damit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Die Besetzung des Aufsichtsrates besteht aus 5 Frauen und 7 Männer und entspricht damit dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz-HmbGleiG).
 
2019 lag die Quote der schwerbehinderten Beschäftigten bei 4,61%. Dies entspricht im Durchschnitt 13 Menschen mit Behinderung. Es werden – falls erforderlich – die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsabgaben getätigt.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gab im Berichtzeitraum 2019 keinen Diskriminierungsvorfall.
Die Beschäftigten haben die Möglichkeit sich an die/den Gleichstellungsbeauftragte/-n, den Betriebsrat oder die/den Vorgesetzte/-n zu wenden.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Der Beitrag der HMC bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das Kriterium 15 „Chancengleichheiten“.

Die HMC verpflichtet sich als öffentliches Unternehmen insbesondere einer gerechten Entlohnung (MiLoG), dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, einem regelkonformen Verhalten (Compliance) und dem Datenschutz.

Mit dem Ziel einer Vorbildfunktion ist für die HMC die Einhaltung aller Menschenrechte unabdingbar. Die Bundesrepublik Deutschland als Teil der europäischen Union und der Vereinten Nationen verschreibt sich durch internationale, multilaterale Abkommen den Menschenrechten. Die Gesetzeskonformität mit dem deutschen Recht setzt daher die Achtung der Menschenrechte voraus. Durch die Geschäftstätigkeit sieht die HMC daher ihrerseits derzeit keinerlei Risiko von Menschenrechtsverletzung. Von allen ihren Partnern erwartet sie für eine anhaltende Zusammenarbeit dasselbe. Ein laufendes Ziel ist deshalb ebenso die regelmäßige Prüfung bestehender und neuer Vertragspartner und die erhöhte Gewichtung nachhaltiger Aspekte bei der Auswahl der Partner. Zu diesem Zwecke werden die Hamburger Vergabeordnung (HmbVgG) sowie der „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung“ herangezogen. Neben der bedingungslosen Gesetzeskonformität werden daher keine quantitativen Ziele formuliert.


Siehe auch: „Unser Beitrag zu den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung
  • SDG 8: Menschwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  • SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die HMC hält sich als öffentliches Unternehmen an alle rechtlichen Auflagen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zu den geltenden menschenrechtsrelevanten Gesetzen und Verordnungen zählen z. B. die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder das Hamburgische Vergaberecht (HmbVgG). Bereits seit 1999 beschäftigt die HMC eine/-n Datenschutzbeauftragt/-n.

Mit Inkrafttreten des MiLoGs vergibt die HMC als Beteiligungsunternehmen der FHH öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen gemäß § 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) nur an Auftragnehmer-/innen, die sich bei der Angebotsabgabe entsprechend verpflichten.

2019 wurde eine Stichpunktprüfung der Vergabe einzelner Dienstleistenden für die Jahre 2017/18 durch die interne Revision durchgeführt (18/2019). Nach Durchführung der Prüfung der Vergaben konnte deren grundsätzliche Ordnungsmäßigkeit festgestellt werden. Im Ergebnis wurde deshalb eine „Eigenerklärung zum Mindestlohn“  als verbindliche Klausel Vertragsbestandteil statt - wie zuvor - ein separates Standarddokument. Die Vertragspartner/-innen wurden zudem gebeten, entsprechende Nachweise/Belege vorzulegen. Dem sind 80% nachgekommen. Eine Prüfung erfolgt regelmäßig.
Eine Eigenerklärung der HMC selbst wurde auf der Internetseite der HMC unter „Das Unternehmen / Corporate Social Responsibility / Mindestlohn“ veröffentlicht.

Die HMC führte 2019 keine Investitionen durch, die unter Menschenrechtsaspekten hätten geprüft werden müssen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die HMC betreibt lediglich einen Geschäftssitz (Messeplatz 1 in 20357 Hamburg) und keine weiteren Betriebsstätten. Bezüglich der Prüfung siehe auch GRI SRS-412-3.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Soziale Kriterien werden bei der Auswahl von Dienstleistern bewertet.

Bei Werk- und Dienstleistungsverträgen müssen neue Vertragspartner eine Freistellungserklärung / Eigenerklärung zum Mindestlohn ausfüllen und unterschreiben.

Mit Revisionsbericht 2018/2019 wurde von der Internen Revision geprüft, ob alle Vertragspartner eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Die Vertragspartner wurden zudem gebeten, entsprechende Nachweise/Belege vorzulegen. Dem sind 80% nachgekommen. Siehe auch GRI SRS-412-3.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Die HMC richtet sich als 100%iges Tochterunternehmen der FHH nach dem Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Stadt Hamburg.

Entsprechend achtet sie bereits bei der Auswahl möglichst auf regionale Dienstleister  (z.B. Catering oder Büromaterialien), soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Zudem wurden zuletzt in 2019 die Dienstleister der HMC mit mehrjährigen Verträgen (z.B. für Reinigung, Standbau, Sicherheit, etc.) nach ihren Nachhaltigkeitsstrategien befragt.

Dabei wurden keine negativen sozialen Auswirkungen festgestellt.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Als 100%ige Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ist die Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) sich ihrer besonderen Bedeutung und Verantwortung bewusst. Diese Verantwortung nimmt sie in der Region und darüber hinaus gewissenhaft wahr.

Die HMC legt großen Wert auf soziales Engagement. Die Beschäftigten der HMC unterstützen zudem seit 2008 bei Bedarf die Stiftung „herz as – hoffnungsorte Hamburg“ mit Sach- und Zeitspenden. Der Hoffnungsort „herz as“ steht Wohnungslosen als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Hier können sich Wohnungslose anonym melden und verschiedene Service- und Beratungsleistungen nutzen: Duschen, saubere Kleidung, eine Postadresse, Mittagessen, sich ausruhen oder sich für Termine auf Ämtern beraten lassen.

Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren eine Kooperation mit dem Netzwerk der Hamburger Tafel e-V. Im Rahmen der INTERNORGA können Aussteller somit ggf. Lebensmittel spenden.

Neben den Ausbildungsplätzen werden rund um das Jahr studentische Praktikumsplätze vergeben; auf Wunsch werden die Praktikanten/-innen auch bei ihren Abschlussarbeiten fachlich unterstützt.

Die HMC ist laut einer Studie des Münchner ifo Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2016 außerdem ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Region [siehe Kriterium 2].

Darüber hinaus ist Nachhaltigkeit eines der Kriterien bei der Auswahl von Servicepartnern. So bezieht der Catering-Servicepartner weitestgehend biologische, regionale und saisonale Lebensmittel.

Zuletzt bringen sich die Beschäftigten mit großem Engagement an sportlichen Veranstaltungen mit nachhaltigem Hintergrund ein. Z. B. organisiert die HMC Teams für die gemeinschaftliche kostenfreie Teilnahme am MOPO Team-Staffellauf oder der Aktion „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“.


Siehe auch: „Unser Beitrag zu den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung
  • SDG 1: Keine Armut
  • SDG 2: Kein Hunger
  • SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die Informationen bezüglich des unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wertes können aus den entsprechenden Geschäftsberichten der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) und des Gesellschafters HGV entnommen werden.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Als öffentliches Unternehmen steht die Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) auch im Rampenlicht der Öffentlichkeit und lebt unter den Regeln des politischen Geschehens. Die HMC möchte ihr gutes Image bewahren und fördern. Das unternehmerische Geschehen orientiert sich an den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, an Regeln des Zusammenlebens und an ethischen Normen, die dem Unternehmen und seinen Beschäftigten vielfältige Pflichten auferlegen.

Demnach wirkt die HMC im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages an der Umsetzung der politischen Ziele des Senats mit. Folglich zählt zu den aktuell wichtigsten Richtlinien die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes / Klimaschutzplans und des Hamburg Corporate Governance Kodex (HCGK). Deshalb verschreibt die HMC sich weiterhin entschlossen der Nachhaltigkeit und der Reduktion von CO2-Emissionen.

Des Weiteren sind ebenfalls die Regelungen der 2017 novellierten Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) von Relevanz im Hinblick auf die Pflicht zur Getrenntsammlung, Recycling und Vorbehandlung im gewerblichen Bereich. Dem zugrunde liegt die Verbesserung der Verwertung von Abfallaufkommen im Rahmen von Veranstaltungen. Weitere besonders relevante gesetzliche Vorgaben entnimmt die HMC dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und der Vergabeordnung (HmbVgG).

Um auch künftig die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf die Entwicklung der HMC zu gewährleisten, steht die HMC im aktiven Austausch mit der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und deren Behörden. Die HMC ist bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein kooperatives, offenes Verhältnis herzustellen und zu erhalten.

Generell unterliegt die HMC als öffentliches Unternehmen einer Null-Spenden-Policy. Ein politischer Einfluss durch etwaige Parteispenden ist damit ausgeschlossen. Dies ist im Corporate-Compliance-Programm festgeschrieben.

Die Interessen der HMC als Messegesellschaft werden vor allem durch den AUMA (Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.) vertreten. Dieser ist einer der wichtigsten Repräsentanten im politischen Umfeld.

Weitere relevante Mitgliedschaften bestehen durch:
  • Handelskammer Hamburg (HK)
  • Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen (FKM)
  • Interessengemeinschaft Deutscher Fachmessen und Ausstellungsstädte (IDFA)
  • UFI The Global Association of the Exhibition Industry
  • Society of Independent Show Organizers (SISO)
  • Association of Event Venues (AEV)
  • Industrieverband Hamburg (IVH)
  • Luftgütepartnerschaft
  • UmweltPartnerschaft
  • Klima-Partner-Vereinbarung

Siehe auch: „Unser Beitrag zu den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung
  • SDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Null-Spenden-Policy festgeschrieben im Corporate Compliance Programm:
Es werden von der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) als 100%iges Tochterunternehmen der FHH keine (politische) Spenden verteilt - weder im In- noch im Ausland.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Compliance umfasst die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie sonstigen vertraglichen Verpflichtungen. Compliance meint damit das rechtskonforme Verhalten jedes Einzelnen im Geschäftsverkehr, angefangen bei den Beschäftigten, den Geschäftsführern, dem Aufsichtsrat, den Gesellschaftern bis hin zu Lieferanten, Ausstellern und Besuchern. Folglich respektiert das Unternehmen das geltende Recht und verlangt das Gleiche von seinen Beschäftigten und Geschäftspartnern.

Um Korruption und anderem rechtswidrigen Verhalten präventiv entgegenzuwirken, hat die Geschäftsführung der HMC bereits im Jahr 2008 ein Compliance-Management-System (CMS) eingeführt, bestehend u. a. aus dem Corporate-Compliance-Programm, regelmäßigen Schulungen und einer/-m Compliance-Beauftragten.

Im März 2020 wird von der Senatskommission für öffentliche Unternehmen eine Compliance-Rahmenrichtlinie für öffentliche Unternehmen beschlossen. Bei der Compliance-Rahmenrichtlinie handelt es sich um eine konsequente Weiterentwicklung des bereits seit 2009 verpflichtenden Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK).

Compliance und Antikorruption sind zudem ausdrücklich im Tarifvertrag festgeschrieben (§ 3 (2) TV-AVH):

„Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.“

Da im Veranstaltungskontext eine Vielzahl verschiedener Parteien zusammenkommt, ist ein Risiko für Non-Compliance und Korruption gegeben. Dennoch wirkt die HMC dem Risiko durch Transparenz und Informationsquellen sowie Unterstützung durch die Rechtsabteilung entgegen.

Alle Beschäftigten werden regelmäßig mithilfe des e-Learning-Systems sam® zu Themen des regelkonformen Verhaltens und der Korruptionsprävention geschult. Das Compliance-Programm sowie das Organisationshandbuch sind im Intranet für alle Beschäftigten frei zugänglich. Denn es gilt, dass Kompetenz und Verantwortung der Schlüssel zum Erfolg sind. Beides erwächst auch aus Rechtstreue und ethischem Verhalten. Erst die regelmäßige Befassung mit der Materie erzeugt das nötige Bewusstsein und Sensibilität.

Alle Beschäftigten haben Verletzungen des Corporate-Compliance-Programms etc. unverzüglich ihrem Vorgesetzen oder der/dem Compliance-Beauftragten mitzuteilen (Mitteilungspflicht). Die Anzeige kann auch anonym vorgetragen werden; dies sollte aber im Sinne der bei der HMC gelebten Unternehmenskultur, die u. a. durch Offenheit und Vertrauen geprägt ist, nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Das Unternehmen wird sicherstellen, dass kein/-e Beschäftigte/-r allein aufgrund einer Anzeigenerstattung auf irgendeine Weise benachteiligt wird. Vorgesetzte müssen auch aus eigener Initiative regelmäßig Kontrollen durchführen und das Gespräch mit den Beschäftigten suchen.

Verstöße können u. a. mit Abmahnungen, mit Geltendmachung von Schadensersatzforderungen oder der Kündigung des Arbeitsverhältnisses geahndet werden.

Schließlich sind die wesentlichen Ziele der Compliance die Minimierung von Unternehmensrisiken und -schäden sowie die Steigerung der Effektivität von Prozessen.

Zusammenfassend wird Compliance bei der HMC folgendermaßen umgesetzt:
  • Verabschiedung eines Corporate-Compliance-Programms (seit 17.12.2008 in Kraft)
  • Verpflichtung auf das Corporate-Compliance-Programms bei Eintritt
  • Einrichtung einer Intranet-Seite zu diesem Thema (Glossar/Compliance)
  • Compliance: Bestandteil des Organisationshandbuchs
  • Bestellung einer Compliance-Beauftragten (seit 09.01.2008)
  • Compliance-Schulungen (regelmäßig; für neue Beschäftigte)

Siehe auch: „Unser Beitrag zu den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung
  • SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) hat zwei Unternehmensbereiche, die Hamburg Messe (HM) und das Congress Center Hamburg (CCH). Letzteres wird derzeit revitalisiert und ist nicht in Betrieb. Es treten hier demnach keine Risiken auf. Der Unternehmensbereich Hamburg Messe ist regelmäßig Gegenstand von Prüfungen im Rahmen des mehrjährigen revolvierenden Prüfungsplans der Interne Revision, die auch den Bereich Compliance/Korruptionsprävention abdeckt. Erhebliche Korruptionsrisiken konnten bislang nicht festgestellt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Jahr 2019 gab es einen bestätigten Korruptionsfall:
Erhalt von Geldzuwendungen seitens eines Geschäftspartners nach der Veranstaltung als Dankeschön.
Das Vorkommnis wurde umgehend gemeldet.

Im Ergebnis wurden die Betroffenen ermahnt und haben das Geld zurückgegeben.
Zudem gab es eine sensibilisierende Rundmail an alle HMC-Beschäftigten.
Der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag und das Compliance-Programm legen fest, dass die Beschäftigten keinen direkt oder indirekt im Zusammenhang mit ihren dienstlichen Tätigkeiten, insbesondere bei der Anbahnung, Vergabe oder Abwicklung eines Auftrages – gleich, ob mit einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer Institution des öffentlichen Rechts –, persönlichen Vorteil fordern, annehmen, anbieten oder gewähren dürfen.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Der HMC wurden bislang, auch 2019, keinerlei Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen auferlegt.
Siehe zudem "GRI SRS-205-3: Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen" für Non-Compliances.