14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die ennac GmbH ist eine inhabergeführte Ingenieurgesellschaft mit Sitz in Aachen. Mit zwölf Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent: 7,68) waren wir im Jahr 2020 deutschlandweit tätig. Die in Deutschland geltenden gesetzlich verankerten Arbeitnehmerrechte werden eingehalten. In unserem Büro sind regelmäßig studentische Hilfskräfte und Praktikanten beschäftigt. Auch hier achten wir auf eine angemessene Vergütung, die über dem Mindestlohn liegt.

Die Bedingungen der Arbeitsverhältnisse werden in Arbeitsverträgen gesichert. Zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses werden unsere Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit, besonders während Baustellenbegehungen, sensibilisiert. Für alle Mitarbeiter steht ein eigener Sicherheitshelm zur Verfügung. Darüber hinaus ist das Tragen von Sicherheitsschuhen und einer Warnweste bei Baustellenbegehungen Vorschrift.
Eine Arbeitszeiterfassungssoftware und die Reiserichtlinie unterstützen die Sicherstellung der Einhaltung der vorgeschriebenen Regelungen zu Arbeits- und Pausenzeiten. Wir legen Wert darauf, dass die Mitarbeiter keine Überstunden leisten. 

Das Unternehmen nimmt die Anliegen und Anregungen der Mitarbeiter proaktiv auf. In regelmäßigen Abständen führen wir Bürobesprechungen durch, an denen die Geschäftsführung teilnimmt. Dort werden auch die Themen des Nachhaltigkeitsmanagements angesprochen, diskutiert und weiter konkretisiert. Entscheidungen zu Nachhaltigkeitsaspekten werden im Team getroffen.

Um das Gesundheitsrisiko durch sitzende Tätigkeit zu mildern, sind unsere Arbeitsplätze mit ergonomischen Bürostühlen ausgestattet. Teil unseres Nachhaltigkeitsmanagements ist auch eine Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich der Bewegung im Arbeitsalltag. Zu diesem Zweck haben wir beschlossen, sobald die Pandemie-Lage es erlaubt, kleine und freiwillige Bewegungspausen zu etablieren. Ziel ist es Formate wie einen gemeinsamen "Pausenexpress" mit kurzen Gymnastikübungen oder kurze Spaziergänge zu etablieren.

Wir sehen uns hinsichtlich der Themen der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten gut aufgestellt und haben uns daher für den nächsten Berichtszeitraum keine weiteren Ziele gesetzt.

Uns sind keine aus unseren Dienstleistungen resultierende Risiken mit negativen Auswirkungen auf Arbeitsnehmerrechte bekannt.



15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Uns sind die Vielfalt und Chancengerechtigkeit in unserem Unternehmen sehr wichtig. Wir begrüßen die Bewerbung aller Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Abstammung, Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihres Glaubens und religiösen Anschauungen. Leider ist unsere Bürofläche aufgrund der Lage in einem Altbau nicht barrierefrei zugänglich. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, bieten wir die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten und die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Eltern ermöglichen wir einen Wiedereintritt in den Berufsalltag durch Teilzeitarbeitsmodelle. Die dargelegten Möglichkeiten werden bereits von unseren Mitarbeitern genutzt. Wir haben uns das Ziel gesetzt, die Themen der Chancengerechtigkeit und Vielfalt in zukünftigen Stellenausschreibungen aufzugreifen.Im Berichtszeitraum 2020 gab es keine Stellenausschreibungen.

Die Mitarbeiter erhalten eine marktübliche Vergütung. Wir legen besonderen Wert darauf, dass Frauen und Männer bei gleicher Arbeitsleistung und Qualifikation die gleiche Vergütung erhalten.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Weiterbildung

Um die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter zu sichern, können alle Fortbildungsmöglichkeiten zu Themen aus dem vielschichtigen Nachhaltigkeitsbereich wahrnehmen. Die Teilnahme an Webinaren, z. B. der Zertifizierungsinstanzen, ist erwünscht und dient der Kenntnisvertiefung und Wissenssicherung. Die Mitarbeiter können jederzeit eigenverantwortlich Informationen zu Fortbildungen einholen und mit der Geschäftsführung abstimmen. Die externen Fortbildungsmöglichkeiten werden in mindestens einmal jährlich stattfindenden Mitarbeitergesprächen thematisiert. Interne Fortbildungsmöglichkeiten, wie z. B. Vorträge zu fachspezifischen Themen, werden in regelmäßigen Abständen unter Teilnahme des gesamten Teams durchgeführt. 

Im Laufe des Jahres 2020 haben alle Teammitglieder die mit der Geschäftsführung vereinbarten Fortbildungen besucht und die angestrebten Qualifikationsziele durch Weiterbildungen erreicht.

Digitalisierung

Wir sind mit für unsere Arbeitszwecke dienlichen aktuellen Hard- und Softwarelösungen ausgestattet. Hier sehen wir eine Schnittstelle aus Digitalisierung und den Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben. Wir profitieren von den unterschiedlichen Erfahrungen, Anwendungs- und Fachkenntnissen und unterstützen uns gegenseitig in der Einarbeitung und Anwendung neuer digitaler Möglichkeiten. In den Themenfeldern Digitalisierung und demographischer Wandel sehen wir daher keinen Handlungsbedarf.

Gesundheitsmanagement

Ein Risiko unsere Arbeit ist die überwiegend sitzende Tätigkeit im Büro und Home-Office. Um unser Gesundheitsmanagement zu optimieren, hatten wir uns zum Ziel gesetzt, gesundheitsfördernde Maßnahmen umzusetzen. Daher haben wir im vorliegenden Berichtszeitraum gemeinsam gesundheitsfördernde Maßnahmen diskutiert und beschlossen, sobald die Pandemie-Lage es erlaubt, kleine und freiwillige Bewegungspausen zu etablieren. Dafür sind Formate wie ein gemeinsamer "Pausenexpress" mit kurzen Gymnastikübungen (Anleitungen wurden bereits erarbeitet) oder kurze Spaziergänge vorgesehen. Darüber hinaus verfolgen wir das Ziel am jährlichen Firmenlauf teilzunehmen. Im Jahr 2020 hat der lokalen Firmenlauf aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattgefunden.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Berichtszeitraum 2020 gab es keine arbeitsbedingten Verletzungen/Erkrankungen oder Todesfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Aufgrund der Unternehmensgröße gibt es keinen formelle Beteiligung der Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. 
Alle neuen Mitarbeiter werden zu Beginn der Beschäftigung durch die Assistentin der Geschäftsführung zu den Fluchtwegen und dem Verhalten in Notfällen geschult. Zusätzlich wird auf potenzielle Gefahrenstellen im Büro hingewiesen. Auch werden unsere Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit, besonders während Baustellenbegehungen, sensibilisiert. Für alle Mitarbeiter steht ein eigener Sicherheitshelm zur Verfügung. Darüber hinaus ist das Tragen von Sicherheitsschuhen und einer Warnweste bei Baustellenbegehungen Vorschrift.
Termine auf Baustellen dürfen nur in der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung durchgeführt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Mitarbeiter (männlich und weiblich) haben im Berichtsjahr 2020 insgesamt an 304 Fortbildungsstunden teilgenommen. 
Die Geschäftsführung (männlich) hat 156 Fortbildungsstunden absolviert.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Das Kontrollorgan der ennac GmbH besteht aus der Gesellschafterversammlung, die sich aus den beiden Geschäftsführern zusammensetzt. Diese sind männlich und zwischen 40 und 50 Jahren alt. 

65 % der im Jahr 2020 bei der ennac GmbH Beschäftigten waren Frauen. Davon war eine Person über 50 Jahren, eine zwischen 30 und 50 Jahren und sieben unter 30 Jahren.

25 % der im Jahr 2020 bei der ennac GmbH Beschäftigten waren Männer. Davon war eine Person unter 30 Jahre alt; alle anderen sind der Altersgruppe 30-50 Jahre zuzuordnen.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im gesamten Berichtszeitraum gab es keine Diskriminierungsvorfälle. 


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die ennac GmbH ist eine inhabergeführte Ingenieurgesellschaft mit Sitz in Aachen. Mit zwölf Mitarbeitern  waren wir im Jahr 2020 deutschlandweit tätig. Wir sind nicht international tätig und beschäftigen keine Arbeitnehmer im Ausland. Selbstverständlich wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen geachtet. Aus unserer Tätigkeit ergeben sich keine uns bekannten Verletzungen der Menschenrechte. 

Wir haben aufgrund unserer Betriebsgröße keine formelle Beschaffungsrichtlinie, achten jedoch beim Einkauf von Lebensmitteln, Büromaterialien und Verbrauchsmaterialien für den Büroalltag auf deren soziale und ökologische Auswirkungen. Darüber hinaus existieren keine Zielsetzungen für die Einhaltung von Menschenrechten.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Keine; wir verfügen über keine Investitionsvereinbarungen und -verträge.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die ennac GmbH ist eine inhabergeführte Ingenieurgesellschaft mit Sitz in Aachen. Wir sind nicht international tätig und haben keine weiteren Geschäftsstandorte. Unsere Betriebsstätte in Aachen wurde aufgrund ihrer Lage in Deutschland nicht auf Menschenrechtsaspekte geprüft, da keine Beeinträchtigung von Menschenrechten nahe liegt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Als Dienstleistungsunternehmen beziehen wir Büromaterialien von einem lokalen Anbieter. Diesen haben wir nicht hinsichtlich sozialer Auswirkungen geprüft. Im Jahr 2020 wurden keine (0 %) neuen Lieferanten beauftragt oder auf soziale Aspekte geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Wir beziehen Büromaterialien von einem lokalen Anbieter. Diesen haben wir nicht hinsichtlich sozialer Auswirkungen geprüft.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die ennac GmbH verfolgte im Jahr 2020 keine Strategie bei der Unterstützung gemeinnütziger Organisationen in der Region.
Wir beschäftigen regelmäßig studentische Hilfskräfte sowie Praktikanten und unterstützen somit die Berufsbildung über die Hochschule hinaus. Auch bei Hilfskräften und Praktikanten achten wir auf eine angemessene Vergütung, die über dem Mindestlohn liegt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Über diesen Indikator wird aus wettbewerblichen Gründen nicht berichtet. Wir verfolgen eine ganzheitliche Finanzpolitik, die unseren Mitarbeitern auch in Krisenzeiten einen sicheren Arbeitsplatz bietet und das Fortbestehen des Unternehmens sichern soll. 


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Im Berichtsjahr 2020 wurden keine politischen Parteien, Regierungen und Politiker finanziell unterstützt.
Die Geschäftsführer sind zahlende Mitglieder in folgenden Organisationen: 
Zudem sind wir Lizenznehmer der TÜV SÜD Industrie Service GmbH - Deutsches Privates Institut für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (DIFNI).

Wir beteiligen uns an keinen Gesetzgebungsverfahren und wir sind auch nicht in Lobbylisten eingetragen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Im Berichtsjahr 2020 wurden keine politischen Parteien, Regierungen und PolitikerInnen finanziell unterstützt. 


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die bestehenden Arbeitsvertragsdokumente unserer Teammitglieder enthalten eine Klausel zur Verschwiegenheit. Sie verpflichtet zur Verschwiegenheit für sämtliche betriebliche Vorgänge und Daten von Kunden. 
Wir folgen den Datenschutz- und Verschwiegenheitsrichtlinien unserer Auftraggeber.
 
Unsere Tätigkeit besteht auch aus der Dokumentation und Bewertung der unterschiedlichen Qualitäten eines zu zertifizierenden Projektes. Hier sehen wir ein mögliches Risiko im Compliancebereich. 

Aufgrund der Unternehmensgröße existiert keine separate Complianceregelung. Das Themenfeld Compliance obliegt der Geschäftsführung. Im Jahr 2020 wurden alle Mitarbeiter im Rahmen der Besprechungen zum Nachhaltigkeitsmanagement für die Themen Bestechung und Korruption sensibilisiert und sind angehalten, jegliche Verstöße oder Verdachtsfälle zu melden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die ennac GmbH ist eine inhabergeführte Ingenieurgesellschaft mit Sitz in Aachen. Unsere Betriebsstätte wurde nicht hinsichtlich der Korruptionsrisiken geprüft. Korruptionsrisiken sind uns nicht bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtszeitraum 2020 gab es keine bestätigten Korruptionsvorfälle. Es wurden keine Mitarbeiter wegen Korruption entlassen oder abgemahnt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Berichtszeitraum 2020 gab es keine Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften.