14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH hat ihren Sitz und ihre Geschäftstätigkeiten ausschließlich in Deutschland und somit ist das deutsche Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht Grundlage für die Beschäftigung. Im Unternehmen besteht ein Betriebsrat, welcher turnusmäßig von allen Angestellten gewählt wird. Dieser setzt sich aus sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Ersatzmitgliedern zusammen. Der Betriebsrat fungiert als Vermittler zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung.
Für zahlreiche Sachverhalte im Zusammenhang mit den Interessen der Belegschaft und Mitarbeiterrechten wurden Betriebsvereinbarungen geschlossen. In regelmäßigen Gesprächen mit der Geschäftsleitung werden Arbeitnehmerbelange behandelt und diskutiert. Zudem soll ein zusätzliches Ideenmanagement eingerichtet werden, in dem die Mitarbeiter unabhängig von Hierarchien und Abteilungsstrukturen konstruktiv ihre Ideen einbringen und aktiv begleiten können. Damit soll die Anzahl der eingereichten Ideen und Verbesserungsvorschlägen von ca. 10 jährlich auf ca. 20 jährlich bis Ende 2021 erhöht werden. Die Mitarbeiterbefragungen, die derzeit im 4-Jahresrhythmus stattfinden, sollen auf einen 2-Jahresrhythmus verkürzt werden. (s. auch Kriterium 3: Ziele)
Die konkreten Zielsetzungen erfolgten im Rahmen des Erstberichts. Die Zielerreichung wird daher im nächsten Berichtsjahr dokumentiert.
Das für die Nachhaltigkeitsentwicklung des Unternehmens im Jahr 2019 ins Leben gerufene Projektteam setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus allen Fachabteilungen zusammen. Die breite Beteiligung der Belegschaft am Nachhaltigkeitsmanagement wird dadurch jederzeit gewährleistet.
Aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben sich keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte. Die GWG Ingolstadt führt ein klassisches Risikomanagement. Dieses soll auf die Kriterien und Indikatoren des DNK erweitert werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Bereich Arbeitnehmerrechte im nächsten Berichtsjahr ins Risikomanagement integriert wird.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
In der Ausbildung der Mitarbeiter setzt die GWG Ingolstadt auf hohe Qualität und auf ein gutes Arbeitsklima. Die laufende Qualifizierung der Beschäftigten entsprechend der Dienstanweisung und eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt stehen für das Unternehmen ebenfalls Im Fokus.
Ein wichtiger Punkt der Unternehmenspolitik ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu bietet das Unternehmen Modelle mit flexibler Arbeitszeit, individuelle Teilzeitmodelle sowie Unterstützung beim Wiedereinstieg nach Eltern- beziehungsweise Pflegezeit an. Darüber hinaus liegt eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Home-Office-Arbeitsplätzen vor, sodass eine weitere Komponente einer flexiblen Arbeitsform für die Beschäftigten angeboten werden kann.
Für die monatliche Vergütung wird der Tarifvertrag TVöD angewendet. Somit ist gewährleistet, dass die Eingruppierung nach gesetzlich vorgeschriebenen Standards erfolgt. Der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit wird durch den Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) überwacht.
Integration und Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen gehört für das Unternehmen zur gesellschaftlichen Verantwortung. Im Unternehmen sind elf schwerbehinderte Mitarbeitende beschäftigt.
Für den Bereich Chancengerechtigkeit bestehen zurzeit keine konkreten Zielsetzungen. Die bereits getroffenen Maßnahmen gewährleisten die Chancengerechtigkeit im Unternehmen. Dies wird im Rahmen des internen Risikomanagements regelmäßig überprüft.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die GWG Ingolstadt qualifiziert den Personalstamm unter anderem mit im Unternehmen ausgebildeten Mitarbeitern. Dabei hat sich die Gesellschaft zum Ziel gesetzt, für die Immobilienfachausbildung zwei Auszubildende pro Jahr und damit sechs Auszubildende insgesamt zu beschäftigen. In den weiteren Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsgehilfe (m/w/d) und Maler/Lackierer (m/w/d) bietet das Unternehmen jeweils einen Ausbildungsplatz an. Dieses Ziel soll kontinuierlich eingehalten werden (s. auch Kriterium 3: Ziele)
Es besteht die betriebliche Anforderung (Dienstanweisung), dass jeder Beschäftigte zwei Fortbildungen pro Kalenderjahr besuchen muss. Hierzu zählen fachbezogene aber auch persönlichkeitsbildende Weiterbildungsmaßnahmen, Unterweisungen oder Fachveranstaltungen. Das Personalwesen entwickelt bis Ende 2020 ein System, welches eine noch zielgerichtetere und messbarere Qualifizierung sicherstellt. (s. auch Kriterium 3: Ziele)
Die konkreten Zielsetzungen erfolgten im Rahmen des Erstberichts. Die Zielerreichung wird daher im nächsten Berichtsjahr dokumentiert.
Neben diesem Aspekt spielt auch der Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle. Mit verschiedenen Angeboten wie das Durchführen von Gesundheitstagen, von Yoga und Rückenschule sowie von Informationsveranstaltungen fördert die GWG Ingolstadt die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sensibiliert für die Themen Stressvermeidung, Ernährung und Bewegung. Dazu gehören die betriebsärztliche Betreuung und die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze.
Aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben sich keine wesentlichen Risiken oder negativen Auswirkungen auf die Qualifizierung. Potenzielle Risiken wie die fehlende Qualifizierung der Mitarbeiter oder Fachkräftemangel bestehen aufgrund unserer Vielzahl an Maßnahmen für diesen Bereich nicht.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Im Jahr 2019 weist die ASA-Statistik (Arbeitssicherheitsausschuss) insgesamt zwölf Arbeitsunfälle auf. Bei einem dieser Unfälle handelt es sich um einen schweren Arbeitsunfall, bei dem der Angestellte länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausgefallen ist. Besondere Bereiche, in denen sich die Unfälle ereignet haben, sind nicht erkennbar.
Arbeitsbedingte Erkrankungen sind im Berichtsjahr und in den Jahren davor nicht aufgetreten. Seit 2018 erhält das Unternehmen von zwei Krankenkassen einen Bericht über aufgetretene Krankheiten bei den Angestellten. Hier soll die Entwicklung der Statistik in den folgenden Jahren Aufschluss geben, in welchen Bereichen das betriebliche Gesundheitsmanagement mit Maßnahmen verstärkt entgegenwirken soll.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Im Jahr 2017 wurde der ASA (Arbeitssicherheitsausschuss) erstmals einberufen. Mitglieder des Ausschusses sind: zwei Mitglieder auf Arbeitgeberseite, zwei Mitglieder des Betriebsrates, ein Betriebsarzt, vier Sicherheitsbeauftragte der Gesellschaft und ein externer Beauftragter für Arbeitssicherheit.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
a.i.: Seminare gesamt: 242 Davon weiblich: 114Davon männlich: 128(Mehrfachteilnahmen enthalten)a.ii.
Abteilungen |
Seminare gesamt |
davon weiblich |
davon männlich |
GF+Assistenz+Stabstelle |
35 |
30 |
5 |
Hausverwaltung |
18 |
12 |
6 |
Recht+EDV |
24 |
9 |
15 |
Azubis |
6 |
5 |
1 |
Rechnungswesen |
16 |
15 |
1 |
Technik (inkl. Exkursion) |
57 |
42 |
15 |
Hausmeister/Handwerker |
48 |
0 |
48 |
Gärtner |
18 |
1 |
17 |
Maler |
10 |
0 |
10 |
Bad |
10 |
0 |
10 |
Gesamt |
242 |
114 |
128 |
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
a.i.
|
Gesamt |
weiblich |
männlich |
Kontrollorgane |
10 |
30% |
70% |
a.ii.
Kontrollorgane |
Prozentsatz |
unter 30 Jahre alt |
0% |
30-50 Jahre alt |
30% |
über 50 Jahre alt |
70% |
b.i.
Mitarbeiter
|
Gesamt |
Vollzeit |
weiblich |
männlich |
Teilzeit |
weiblich |
männlich |
Verwaltung |
99 |
69 |
43,5% |
56,5% |
30 |
93,3% |
6,7% |
Regiebetriebe |
78 |
64 |
3,1% |
96,9% |
14 |
35,7% |
64,3% |
Gesamt |
177 |
133 |
|
|
44 |
|
|
b.ii.
Mitarbeiter |
Prozentsatz |
unter 30 Jahren |
13,56% |
30 – 50 Jahre |
40,68% |
älter als 50 Jahre |
45,76% |
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
In Abstimmung mit dem Betriebsrat sind keine Diskriminierungsvorfälle bekannt.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Verantwortliches Verhalten gegenüber der Gesellschaft, den Kunden, den Lieferanten und Geschäftspartnern sowie gegenüber den Gesellschaftern und der Stadt Ingolstadt, ist für die GWG Ingolstadt eine Selbstverständlichkeit. Das Unternehmen ist ausschließlich regional in Ingolstadt und Umgebung tätig und bedient keine globale Wertschöpfungskette. Somit ist sichergestellt, dass die Geschäftstätigkeit dem deutschen Gesetz und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unterliegt. Im Zuge der Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Bauleistungen verpflichtet die Gesellschaft die Subunternehmen und Zulieferer zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Lohntarife, Arbeitsbedingungen und Schwarzarbeit, inklusive grenzüberschreitender Leistungen.
Derzeit gibt es keinen Anlass neue Ziele oder Maßnahmen zu setzen. Aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben sich keine Risiken oder negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte.
Die GWG Ingolstadt führt ein klassisches Risikomanagement. Dieses soll auf die Kriterien und Indikatoren des DNK erweitert werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Bereich Menschenrechte im nächsten Berichtsjahr ins Risikomanagement integriert wird.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Derzeit besteht und bestand kein Anlass Investitionsvereinbarungen auf ihre sozialen Auswirkungen zu überprüfen.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Derzeit besteht und bestand kein Anlass Betriebsstätten auf ihre sozialen Auswirkungen zu überprüfen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Derzeit besteht und bestand kein Anlass Lieferanten auf ihre sozialen Auswirkungen zu überprüfen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Derzeit besteht und bestand kein Anlass Lieferanten auf ihre sozialen Auswirkungen zu überprüfen.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Das Kerngeschäft und Ziele der GWG Ingolstadt
Mit der Firmenzielsetzung zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten, sorgt die GWG Ingolstadt für einen Ausgleich am vergleichsweise hochpreisigen Mietwohnungsmarkt in Ingolstadt. Der durchschnittliche Mietpreis der Gesellschaft liegt mit derzeit rund 5,86 Euro monatlich pro Quadratmeter (zum 31.12.2019) weit unter dem allgemeinen Vergleichswert zwischen 10 und 14 Euro in der Region. Darüber hinaus hält das Unternehmen, auch nach Auslaufen der Bindungsfrist ehemals geförderter Wohnungen, an einer sozialorientierten und damit auch für einkommensschwächere Haushalte bezahlbaren Miete fest. Aufgrund der bereits durchgeführten Bautätigkeiten und Investitionen in den vergangenen Jahren liegt Ingolstadt, bezogen auf die Zahl an geförderten Wohnungen pro Einwohner, bereits jetzt auf dem ersten Platz im bayernweiten Vergleich. Gemessen am Gesamtwohnungsbestand verfügt Ingolstadt mit 8,6 Prozent im Vergleich zu den acht größten Städten Bayerns über den höchsten Anteil an gefördertem Wohnraum. Diese Ingolstädter Sozialwohnungsquote soll bis zum Jahr 2028 auf elf Prozent ausgebaut werden.
Der aktuelle Wohnungsbestand der Gesellschaft umfasst rund 7.200 Mietwohnungen. Gemessen am Gesamtbestand von rund 67.500 Wohnungen in Ingolstadt ist das ein Marktanteil von elf Prozent. Mit dem aktuellen Sonderbauprogrammen 1.0 und 2.0 wird der Bestand bis zum Jahr 2028 auf 9.600 Einheiten erhöht. Um einen Großteil dieser Neubauwohnungen ebenfalls zu einem bezahlbaren Mietpreis anbieten zu können, werden die bereitgestellten Fördermittel des Bundes und des Freistaates Bayern im Rahmen der sogenannten Wohnraumoffensive zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus genutzt.
Die Sozialbelange des Unternehmens sind Teil der Geschäftsstrategie (1. Säule: Soziale Verpflichtung, s. Leistungsindikator GRI SRS-102-16), somit ist die Geschäftsleitung bei den Zielsetzungen und bei der Maßnahmenfestlegung federführend beteiligt. Ein konkretes Managementkonzept liegt noch nicht vor, die Geschäftsleitung plant aber dieses zeitnah aufzubauen. Die Fortschritte werden im nächsten Berichtsjahr dokumentiert. Konkrete Zielsetzungen erfolgten im Rahmen des Erstberichts. Über die Zielerreichung wird daher ebenfalls im nächsten Berichtsjahr berichtet.
Hier folgt nun ein Überblick über die Maßnahmen, die bereits durchgeführt werden:
Spenden und Sponsoring
Die Zielsetzung bezüglich Spenden und Sponsoring sieht vor, verschiedenen Institutionen den Zugang zu einer Förderung zu gewähren und darüber hinaus eine größtmögliche Transparenz bezüglich der Verwendung zu erhalten. Hierbei wird sich auf die Schwerpunktförderung von speziellen Projekten konzentriert. Die Grundlage für die jeweilige Unterstützung liegt bereits in der Firmenzielsetzung. Die Projekte sollten einen Schwerpunkt in den Bereichen Soziales, Ökologie oder Baukultur aufweisen. Idealerweise ergibt sich durch das Projekt oder die Leistung ein Nutzen für die Mieterinnen und Mieter.
Kooperation AK Wohnen
Seit dem Jahr 2013 unterhält die Gesellschaft eine Kooperation mit dem Arbeitskreis Wohnen (AK-Wohnen), einem Zusammenschluss verschiedener Träger aus dem Steuerungsverbund Psychische Gesundheit Ingolstadt (PSGI). Ziel der Kooperation ist es, einen Beitrag zur Versorgung mit Wohnraum für seelisch behinderte und psychisch kranke Menschen sowie für Menschen in besonderen Lebenslagen zu leisten. Im Rahmen der laufenden Vermietung stellt die Gesellschaft geeignete Mietwohnungen für Wohnungsbewerber gemäß der Liste des AK-Wohnens in privilegierter Handhabung (Vorzugsvergabe) zur Verfügung.
Großtagespflegestellen des Vereins Mobilie Familie e.V.
Die Großtagespflege ist eine Form der Tagespflege für Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren (in Ingolstadt). Mindestens zwei qualifizierte Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis betreuen hierbei gleichzeitig mindestens sechs bis maximal zehn Kinder. Die Großtagespflege findet in geeigneten Räumen statt, die nicht als privater Wohnraum genutzt werden, in sogenannten Großtagespflegestellen. Im Rahmen der Bestandsverwaltung unterhält die Gesellschaft derzeit acht Mietverhältnisse mit dem Verein Mobilie Familie e.V. zur Unterhaltung von Großtagespflegestellen. Die Gesellschaft sieht darin einen Beitrag zur Förderung von Familien und im Besonderen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Kunst am Bau
Gemäß der Firmenzielsetzung des baukulturellen Auftrages, legt die GWG Ingolstadt großen Wert auf eine qualitativ hochwertige und individuelle Gestaltung aller eigenen Immobilien. Neben der eigentlichen Architektur und Ausstattung der Gebäude umfasst dies auch das Thema “Kunst am Bau“. Seit vielen Jahren werden gestalterische Elemente an den Wohngebäuden und im Wohnumfeld integriert. So oft es geht, werden hierbei auch die Mieter direkt in den Gestaltungsprozess mit eingebunden. Ziel ist es, die Wertigkeit der Gebäude zu unterstreichen und den Bewohnern eine persönliche Identifizierung mit „ihrem“ Haus oder Wohnquartier zu ermöglichen. Seit Mitte 2019 werden im Zuge der anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Hauseingänge insgesamt 15 Treppenhäuser von Bestandsgebäuden in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband bildender Künstler (BBK) Oberbayern und Ingolstadt e. V. künstlerisch gestaltet. Die jeweiligen Bewohner wurden vorweg im Rahmen des Projektes weitgehend in Gestaltungsfragen eingebunden.
Quartiersmanagement
Das Quartiersmanagement zielt mittels ausgewogener und nachvollziehbarer Kriterien der Mieterauswahl und der Wohnungsbelegung auf ein stabiles und nachhaltiges Wohnumfeld. Begleitend zu den regulären Vermietungsaktivitäten überlässt die Gesellschaft in vertretbarem Umfang in Einzelfällen eigens konzipierte Gemeinschaftsräume sozialen Sonderaktivitäten. Alle Projekte wurden von der Mietzahlung freigestellt, sodass die jeweiligen Träger ausschließlich die laufenden Betriebskosten tragen.
Die Gesellschaft errichtet barrierefreien Mietwohnraum, der den besonderen Anforderungen desjenigen Personenkreises genügt, der in Folge von Alter, Behinderung oder Krankheit dauerhaft oder vorübergehend in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Mit ihren Bauprojekten berücksichtigt die Gesellschaft die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohner- sowie ausgewogener Siedlungsstrukturen. Ferner achtet das Unternehmen auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, die ökologischen Anforderungen an den Bau von Wohnraum und die Anforderungen an das kostensparende und ressourcenschonende Bauen.
Die tägliche Präsenz der eigenen Hausmeister in den Wohngebieten ermöglicht eine enge Vernetzung der Haus- und Quartierstrukturen mit der Gesellschaft. Diese Art der Mieterbetreung zeigt vor allem bei älteren und alleinstehenden Personen deutlichen Erfolg.
So organisiert die Gesellschaft zum Beispiel jährlich im Dezember eine "Adventsfeier an der Lichtsäule", bei der Mitarbeiter der Gesellschaft mit den umliegend wohnenden Mietern bei musikalischer Umrahmung in Kontakt kommen.
Mieterbeirat
Der Mieterbeirat der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH besteht ununterbrochen seit dem Jahr 1974. Das demokratisch gewählte, ehrenamtlich arbeitende Gremium aus Vertretern der Mieterschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die wohnungswirtschaftlichen Belange der Anwohnerinnen und Anwohner an die Gesellschaft heranzutragen und zu lösen. Darüber hinaus wird in einem partnerschaftlichen Verhältnis der Kontakt zwischen Mietern und Vermieter gepflegt und gefördert. In den regelmäßig abgehaltenen Sitzungen zwischen dem Mieterbeirat, als Vertreter der Bewohner und der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft als Vermieter, werden die verschiedensten Angelegenheiten vorgetragen, besprochen und an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet. Seit vielen Jahren gelingt es dem Mieterbeirat, durch den gemeinschaftlichen Dialog zwischen den Mietern und der Gesellschaft aktuelle Sachverhalte anzusprechen und eventuell auftretende Schwierigkeiten bereits im Vorfeld auszuräumen.
Ehrenämter der Mitarbeiter
Viele Mitarbeiter der GWG Ingolstadt engagieren sich in verschiedenen Ehrenämtern für die Gesellschaft und für die Umwelt.
Die Betrachtung und Bewertung aller für den Geschäftserfolg des Unternehmens maßgeblichen Risiken erfolgt im Rahmen des internen Risikomanagement-Systems. Aus der Geschäftstätigkeit der GWG Ingolstadt ergeben sich keine Risiken und damit auch keine negativen Auswirkungen auf die Sozialbelange.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Angaben zu den wirtschaftlichen Leistungsindikatoren können den jeweiligen Geschäftsberichten und Jahresabschlüssen entnommen werden. (
https://www.gemeinnuetzige.de/unternehmen.html)
Im
Geschäftsbericht 2018 sind die entsprechenden Indikatoren auf den Seiten 62-66 zu finden.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die GWG Ingolstadt richtet sich nach den Gesetzgebungsverfahren, Förderbestimmungen und den baurechtliche Vorgaben. Eingaben veranlasst das Unternehmen jedoch nicht.Auch politische Einflussnahme in Form von Parteispenden oder Lobbyarbeit betreibt die Gesellschaft nicht. Das Unternehmen agiert unabhängig und wahrt Neutralität gegen Interessen einzelner Gruppen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.Mit über 75 Prozent* ist die Stadt Ingolstadt Hauptgesellschafterin des Unternehmens. Satzungsgemäß übernimmt der amtierende Oberbürgermeister den Vorsitz des Aufsichtsrats. Darüber hinaus setzt sich der Aufsichtsrat aus den gewählten Stadtratsmitgliedern der unterschiedlichen Parteien sowie den Vertretern der anderen Gesellschafter zusammen.Das Unternehmen beziehungsweise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Mitglieder folgender Verbände und Organisationen:
- GdW Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
- VdW Bayern Verband Bayerischer Wohnungsunternehmen
- AdW Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Oberbayern
- BDA Bund Deutscher Architekten
- Bund Naturschutz
- LBV Landesbund für Vogelschutz
Ehrenämter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (s. Kriterium 18: Gemeinwesen)
* Die unter dem Kriterium 2 "Wesentlichkeit" dargestellte Aufteilung der Geschäftsanteile bezieht sich auf die Stammeinlage der jeweiligen Gesellschafter. Die damit verbundenen Stimmanteile betreffen jedoch nicht die eigenen Anteile. Diese werden im Verhältnis auf die anderen Gesellschafter verteilt, sodass sich ein städtischer Stimmanteil von 75,3 % ergibt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Es wurden keinerlei Parteispenden getätigt.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Es liegt eine Betriebsvereinbarung zum Compliance-Verhalten vor. Dort wurden detaillierte Handlungsanweisungen und -empfehlungen festgeschrieben, wie sich die Mitarbeiter in korruptionsgefährdeten Bereichen zu verhalten haben. Ein Compliance-Beauftragter ist bestellt. Über Compliance-kritische Sachverhalte wird die Geschäftsleitung direkt informiert. Zusätzlich ist in der Funktion der Compliance-Beauftragte weisungsunabhängig. Seit 2020 existiert ein Ombudsmann.Für alle neu eingestellten Beschäftigten werden umfassende Grundschulungen durchgeführt. Jährlich finden Auffrischungsschulungen für alle Beschäftigten statt. Die Durchführung ist zukünftig darüber hinaus auch über ein online-gestütztes Modul geplant.Im Rahmen der Erstellung des Erstberichts sind sich folgende Ziele im Bereich Compliance und Controlling-Richtlinien gesetzt worden (s. auch Kriterium 3: Ziele):
Ziel |
Maßnahme |
Bis |
Fortschritt |
1. Transparente Geschäftsvorgänge, Ziel 0 Compliance-Verstöße |
1.1. Compliance-Bauftragter intern |
Kontinuierlich |
Aktuelle Compliance-Verstöße: 0 |
|
1.2. Ombudsmann extern seit 01.01.2020 |
Kontinuierlich |
Aktuelle Compliance-Verstöße: 0 |
2. 100 % der Mitarbeiter sind über die Compliance und Controlling-Richtlinien informiert. |
2.1 Jährliche Mitarbeiterschulungen |
Kontinuierlich |
Teilnahmequote: 100 % |
Alle kritischen Prozesse sind mindestens über ein Vier-Augen-Prinzip abgesichert. Sensible Dokumente werden an mehreren Orten (eigenes Archiv und digital) veränderungssicher verwahrt. Archivräume dürfen nur zu zweit und von einem beschränkten Personenkreis betreten werden (digitales Schloss). Zudem erfolgen regelmäßige hausinterne Kontrollen, wie auch über die interne Revision des Beteiligungsmanagements. Neben regelmäßigen Kontrollen wurde eine Interne Revision eingeführt. Kritische Unternehmensbereiche sind die Auftragsvergabe und die Wohnungsvergabe. Beide Bereiche werden regelmäßig durch die interne Revision kontrolliert, zusätzlich wird die Auftragsvergabe durch externe Prüfer überwacht. Wesentliche Risiken sind daher im Bereichtsjahr nicht identifiziert worden.
Die GWG Ingolstadt führt ein klassisches Risikomanagement. Dieses soll auf die Kriterien und Indikatoren des DNK erweitert werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Bereich Bekmämpfung von Korruption uns Bestechung im nächsten Berichtsjahr ins Risikomanagement integriert wird.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (und somit auch beide Betriebsstätten) werden jährlich zu den Compliance-Richtlinien geschult. Es wurden keine Korruptionsrisiken ermittelt.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Keine Fälle.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Keine Fälle.