14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die ›Wiederaufbau‹ eG ist das größte genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen im südöstlichen Niedersachsen und angrenzenden Sachsen-Anhalt und ausschließlich in der Region tätig. Es gelten die Rechte der Beschäftigten im Rahmen des deutschen Arbeitsrechts. Daher bestehen keine Risiken, dass die gesetzlichen Vorschriften nicht gewahrt werden und Arbeitnehmerrechte verletzt werden.

Durch jährliche Mitarbeitergespräche fördern wir einen direkten Austausch untereinander. Zudem informieren wir unsere Mitarbeiter regelmäßig über interne Newsletter, unser Intranet, Mitarbeiterversammlungen und Mitarbeiterveranstaltungen wie Work-Shops sowie den Betriebsrat. Ideen in Bezug auf das Nachhaligkeitsengagement können gerne über den Vorstand, die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder unser Umwelt- und Ökoprofit-Team eingebracht werden.

Die oben genannten Maßnahmen befinden sich in einem stetigen Prozess und werden laufend angepasst, daher können konkrete Zielsetzungen bzw. Zielerreichungszeitpunkte nicht explizit genannt werden.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Für die ›Wiederaufbau‹ eG zählt stets die fachliche Kompetenz und die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern und Bewerbern. Die Förderung von Vielfalt und die Gleichbehandlung aller Personen sind für uns selbstverständlich, Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, religiösen oder privaten Lebenseinstellungen haben keinen Raum. Wir pflegen eine Unternehmenskultur der Offenheit und Kooperation, eine kulturelle und sprachliche Vielfalt unserer Mitarbeiter sehen wir als Bereicherung und profitieren im Alltag von ihrem Verständnis im Umgang mit unserer heterogenen Mieterschaft. Unser Ziel ist es die Chancengleichheit auch in Zukunft im Unternehmen zu leben und zu fördern.

Um unseren bestehenden und zukünftigen Arbeitnehmern ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten, verfügen wir über zusätzliche Arbeitgeberleistungen wie flexible Arbeitszeitmodelle, Kinderkrippenplätze, eine Unfallversicherung mit Abdeckung von Freizeit- und Berufsunfällen, finanzielle Sonderleistungen oder eine betriebliche Altersvorsorge. Damit fördern wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ermöglichen unseren Mitarbeitern eine Vorsorge für die Zukunft.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Unsere Mitarbeiter sind mit ihrem Engagement und ihren Kompetenzen unser größtes Potenzial im Wettbewerb und das wichtigste Element im Kontakt mit unseren Kunden. Mit ihrer Motivation und ihrer Leistungsfähigkeit bilden sie die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs der ›Wiederaufbau‹ eG, denn sie setzen das Leistungsversprechen unserer Genossenschaft Tag für Tag um.

Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist es, die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu sichern und zu erhalten. Dies erreichen wir vor allem über unsere langfristig ausgerichtete Personalpolitik, in deren Rahmen wir vorausschauend planen, Nachwuchs fördern und die Kompetenzen der Mitarbeiter ausbauen. Wir wollen für sie ein attraktiver und moderner Arbeitgeber sein und sie langfristig an uns binden. Dabei setzen wir im Rahmen unserer strategischen Personalplanung auf zahlreiche Maßnahmen zur Mitarbeiterentwicklung und ein betriebliches Gesundheitsmanagement.

Unser Ziel ist es unsere Belegschaft langfristig weiterzubilden und zu qualifizieren. Dies erreichen wir durch diverse Weiterbildungsmaßnahmen. Im Jahr 2019 haben wir knapp 143.000 Euro in Aus-  und Weiterbildungen investiert. Durch die bestehenden Maßnahmen haben wir unser Ziel im Bereich der fortlaufenden Qualifizierung bereits erreicht. 

Ein Risiko für die ›Wiederaufbau‹ eG ist der voranschreitende Fachkräftemangel. Umso wichtiger ist es für uns, Talente zu finden, dauerhaft zu qualifizieren und an das Unternehmen zu binden. 

Detaillierte Informationen zu unseren Bemühungen im Bereich Aus- und Weiterbildung finden Sie in unserer Nachhaltiskeitsbroschüre 2018/2019, Seite 40 bis 43.

Derzeit beschäftigt die ›Wiederaufbau‹ eG 112 Mitarbeiter (Stand 31.12.2020), die Fluktuationsrate betrug 4,54 % und sank damit leicht um 0,13%  Prozentpunkte zum Vorjahr.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Berichtzeitraum gab es keine arbeitsbedingten Verletzungen, Unfälle oder Erkrankungen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Da keine Kontrolle von Arbeit und/oder Arbeitsplätzen von Mitarbeitern erfolgt, die keine Angestellten sind, ist dieser Indikator nicht relevant für die ›Wiederaufbau‹ eG.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Jahr 2019 hat die ›Wiederaufbau‹ eG knapp 143.000 Euro in Aus- und Weiterbildungen investiert. Eine Aufschlüsselung nach Stunden wird derzeit nicht erhoben.
Detaillierte Informationen zu unseren Bemühungen im Bereich Aus- und Weiterbildung finden Sie in unserer Nachhaltiskeitsbroschüre 2018/2019, Seite 40 bis 43.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Zum 31.12.2019 waren 112 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Berücksichtigung der drei Vorstandsmitglieder) bei der ›Wiederaufbau‹ eG beschäftigt. Damit  ist die Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr um vier Personen gestiegen (Vorjahr: 108). Der Frauenanteil in der Belegschaft lag im Jahr 2019 mit 62 % ein Prozentpunkt über dem Vorjahresniveau. Es gibt sechs weibliche Führungskräfte.
Auch bei der Altersstruktur gab es keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr.

Altergruppen:
Bis 30 Jahre: 25 Mitarbeiter 
31-50 Jahre: 54 Mitarbeiter
Ab 51 Jahre: 33 Mitarbeiter

Der Altersdurchschnitt beträgt 41 Jahre. Eine weitere Kategorisierung der Kennzahlen findet nicht statt.

 

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gab im Berichtszeitraum keine bekannten Diskriminierungsfälle.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die ›Wiederaufbau‹ eG ist regional in Deutschland tätig und unterliegt somit deutschen Gesetzen. Deswegen besteht kein wesentliches Risiko im Bereich Zwangs- und Kinderarbeit sowie im Bereich Menschenrechtsverletzungen. Wir arbeiten hauptsächlich mit regionalen Partnern zusammen, die ebenfalls deutschen Rechtsvorschriften unterliegen. Aus diesem Grund ist in diesem Bereich keine Zielsetzung definiert worden.

Unsere Dienstleister verpflichten sich zur Einhaltung sozialer Kriterien, ein direkter Einfluss auf Arbeitsverträge und -bedingungen besteht nicht.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die ›Wiederaufbau‹ eG ist regional in Deutschland tätig und unterliegt somit deutschen Gesetzen. Deswegen besteht kein wesentliches Risiko im Bereich Zwangs- und Kinderarbeit sowie im Bereich Menschenrechtsverletzungen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die ›Wiederaufbau‹ eG ist regional in Deutschland tätig und unterliegt somit deutschen Gesetzen. Deswegen besteht kein wesentliches Risiko im Bereich Zwangs- und Kinderarbeit sowie im Bereich Menschenrechtsverletzungen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Da die Beauftragung von Partnern und Lieferanten vorwiegend regional und national erfolgt, betrachten wir diesen Indikator als nicht wesentlich für die ›Wiederaufbau‹ eG.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Da die Beauftragung von Partnern und Lieferanten vorwiegend regional und national erfolgt, betrachten wir diesen Indikator als nicht wesentlich für die ›Wiederaufbau‹ eG.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die ›Wiederaufbau‹ eG hat 17.722 Genossenschaftsmitglieder und über 9.148 Wohnungen und ist regional fest verankert. Die ganzheitliche Entwicklung unserer Quartiere für unsere Mieter und alle Bürger liegt uns am Herzen, deswegen bringen wir uns mit verschiedenen Initiativen in die Gestaltung der Lebensträume ein. Wir sind überzeugt: Nur gemeinsam schaffen wir lebenswerte Quartiere. Mieter, lokale Vereine, Institutionen, Behörden und auch einige unserer Mitbewerber engagieren sich dabei in diversen sozialen und kulturellen Projekten Seite an Seite mit uns im Rahmen einer nachhaltigen Quartiersentwicklung.

Alle Projekte finden Sie in unserer Nachhaltigkeitsbroschüre 2018/2019, Seite 44 bis 49.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Diese Angaben finden Sie im Geschäftsbericht 2019 , U2 Kennzahlenübersicht der ›Wiederaufbau‹ eG.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die ›Wiederaufbau‹ ist im vdw (Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V.) und im GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.), als Dachverband, organisiert. Dieser übt Einfluss auf wohnungspolitische Gesetzgebungsinitiativen, u.a.:

Die ›Wiederaufbau‹ eG engagiert sich zudem in folgenden Verbänden und Organisationen:
Weitere Informationen zu unseren Mitgliedschaften finden Sie auf unserer Website.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die ›Wiederaufbau‹ eG unterstützt keine Parteien oder andere politische Organisationen.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Nur wenn wir unser Unternehmen verantwortungsvoll, integer und professionell führen, können wir dauerhaft erfolgreich wirtschaften und dem Vertrauen, das unsere Mitglieder, Mieter und die Öffentlichkeit in uns legen, gerecht werden. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien stellen wir durch unsere 2010 eingeführte interne Compliance-Regelung sicher, die sich an den Vorgaben des GdW orientiert und die wir kontinuierlich weiterentwickeln. Sie ist für uns die Grundlage einer verantwortungsvollen Unternehmensführung ganz im Sinne des genossenschaftlichen Gedankens. Die Annahme von Geschenken sowie die Vergabe von Aufträgen an nahestehende Personen ist eindeutig geregelt. Darüber hinaus nimmt das Thema Datenschutz einen hohen Stellenwert in täglichen Geschäft ein. Die Umsetzung und Einhaltung der Compliance-Vorgaben im Unternehmen verantwortet unser Compliance-Beauftragter. Er ist weiterhin dafür zuständig, alle Mitarbeiter einmal im Jahr über die Maßnahmen und Regelungen zur Vermeidung von Korruption und weiteren strafbaren Handlungen zu informieren. . 

Die organisatorischen Maßnahmen und Geschäftsprozesse werden regelmäßig vom Vorstand auf Compliance-Aspekte und in Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft. Unser Ziel ist es, Korruptionsvorfälle und ähnliche Gesetzesverstöße zu verhindern sowie ein integres Verhalten in Unternehmen zu sichern.

Seit 2011 nimmt zudem unser Geldwäschebeauftragter die Aufgaben der zentralen Stelle gemäß wahr. Er begleitet unsere Geschäftsprozesse und stellt sicher, dass wirtschaftlicher Schaden oder Reputationsschäden von unserer Genossenschaft präventiv abgewendet werden.

Wesentliche Risiken, die möglicherweise negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben, ergeben sich aus unserer Geschäftstätigkeit, aus unseren Geschäftsbeziehungen und aus unseren Produkten und Dienstleistungen nicht.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Eine Prüfung auf Korruption erfolgt erst im Verdachtsfall, somit findet keine Prüfung der Standorte auf Korruptionsrisiken statt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es gab  im Berichtszeitraum keine bekannten Korruptionsfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es gab im Berichtszeitraum keine bekannten Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften.