14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Sitz und Geschäftstätigkeit von modem conclusa sind ausschließlich in Deutschland. Folglich sind alle ArbeitnehmerInnen durch die deutschen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie durch das EU-Recht geschützt. Dementsprechend sehen wir keine Risiken im Bereich der Wahrung der Arbeitnehmerrechte. Die Einhaltung dieser internationalen und nationalen arbeitsrechtlichen Standards ist für die Geschäftsführung eine Selbstverständlichkeit. In einigen Bereichen geht die konkrete Ausgestaltung deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus: modem conclusa bietet seinen MitarbeiterInnen flexible Arbeitszeitmodelle, die an die jeweilige persönliche Lebenssituation individuell angepasst sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Beruf und Familie gut miteinander vereinbar sind. Zudem ermöglichen das ortsunabhängige Arbeiten sowie das Gleitzeitmodell den MitarbeiterInnen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeits- und Privatleben zu erreichen.  

Die Unternehmenskultur von modem conclusa ist von einer flachen Hierarchie, großer Transparenz und einer hohen ArbeitnehmerInnen-Beteiligung geprägt. Mitgestaltung und Mitbestimmung seitens der MitarbeiterInnen wird von der Geschäftsführung gefordert und gefördert: MitarbeiterInnen werden aktiv in viele Entscheidungs- und Diskussionsprozesse einbezogen und sind dazu aufgefordert proaktiv Ideen einzubringen und Impulse zu Verbesserungen und Optimierungen – insbesondere hinsichtlich der unternehmensinternen Nachhaltigkeitsthemen – zu geben. Hier setzt die Geschäftsführung auf Eigenverantwortung und Eigeninitiative seitens der MitarbeiterInnen sowie auf kurze und informelle Absprachen innerhalb des Agentur-Teams.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

modem conclusa lebt von den Ideen, dem Engagement und dem Einsatz der MitarbeiterInnen. Sie tragen wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Deshalb legt modem conclusa besonders Wert auf ein Arbeitsklima, welches von Wertschätzung, Fairness und einem respektvollen Miteinander geprägt ist. Folgende Aspekte sind daher fest in der Unternehmenskultur von modem conclusa verankert: 

Antidiskriminierung und Chancengleichheit: Alle MitarbeiterInnen bei modem conclusa werden gleichbehandelt – unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, Herkunft und sexueller Orientierung. Diskriminierung am Arbeitsplatz wird nicht geduldet. Mobbing und vergleichbares unkollegiales Verhalten sind nicht mit den Unternehmenswerten vereinbar und werden deshalb nicht toleriert. Neue MitarbeiterInnen werden nur nach Qualifikation und Passung zum Team ausgewählt – auch hier spielen Alter, Religion, Geschlecht, Herkunft und sexuelle Orientierung keine Rolle. Vielmehr ist es uns wichtig, MitarbeiterInnen zu beschäftigen, die sich mit den Unternehmenswerten von modem conclusa identifizieren.  

Faire Entlohnung: Wir schätzen die Arbeit und das Engagement unserer MitarbeiterInnen sehr und honorieren deshalb ihre Leistungen angemessen. Die Entlohnung richtet sich dabei nach Qualifikation, Erfahrung sowie Dauer der Unternehmenszugehörigkeit.  

Vereinbarkeit von Beruf und Familie: modem conclusa fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch individuelle Arbeitszeitmodelle, ortsunabhängiges Arbeiten sowie flexible Arbeitszeiten. Je nach der jeweiligen persönlichen Lebenssituation werden individuelle Lösungen gesucht und damit die größtmögliche Flexibilität sichergestellt.  

Gesundheitsschutz: Auf die Gesundheit der MitarbeiterInnen wird geachtet, indem alle Büroräume mit Tageslichtlampen und ergonomischen Arbeitsplätzen ausgestattet sind. Pflanzen sorgen zudem für ein angenehmes Raumklima in den Büroräumen.

Da Chancengerechtigkeit, wie beschrieben, fest in der Unternehmenskultur von modem conclusa verankert ist, erachten wir konkrete, quantifizierbare Zielsetzungen derzeit als nicht notwendig.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Fachwissen und Expertise der MitarbeiterInnen sind die entscheidenden Einflussgrößen der Qualität der Beratungsleistung und somit wesentlich für den Unternehmenserfolg. Deshalb unterstützt modem conclusa die fachliche und persönliche Weiterentwicklung der MitarbeiterInnen in deren jeweiligen Kompetenzfeld (siehe Kriterium 10). Dies umfasst die Teilnahme an Fortbildungen, Webinaren, Fachkongressen und Tagungen. Der Weiterbildungsbedarf wird individuell in den Mitarbeitergesprächen erfasst, wobei jede/r MitarbeiterIn einmal jährlich eine Fortbildung absolviert. Übergeordnetes Ziel ist es, ein Agentur-Team mit möglichst vielfältigen Kompetenzen und Qualifikationen zu schaffen. Aufgrund der kleinen Unternehmensgröße haben wir uns hier auf keine messbare Zielerreichung festgelegt.

Aufgrund der kleinen Betriebsgröße stellt modem conclusa keine Ausbildungsplätze bereit. Jedoch wird SchülerInnen und Studierenden im Rahmen von Praktika ermöglicht die Kommunikations- und PR-Branche kennenzulernen. Außerdem bietet modem conclusa für Berufseinsteiger individuelle Trainee-Programme an.

In Bezug auf dieses Kriterium können keine Risiken identifiziert werden.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Bei modem conclusa gab es 2019 keine arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Aufgrund der geringen Unternehmensgröße gibt es keine formellen Gremien zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Optimierung von Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz besprochen.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Pro Mitarbeiter*in wurden 2019 durchschnittlich 10,5 Stunden für Aus- und Weiterbildungen aufgewendet. Zudem finden regelmäßig interne Wissenstransfers statt (siehe Kriterium 10). Hierfür werden pro Mitarbeiter*in pro Quartal 2 Stunden aufgewendet.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Das modem conclusa Team setzte sich 2019 wie folgt zusammen:

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Bei modem conclusa gab es bislang keine Fälle von Diskriminierung.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Sitz und Geschäftstätigkeit von modem conclusa sind ausschließlich in Deutschland. Die Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften, wie bspw. die Europäische Menschenrechtskonvention, ist eine Selbstverständlichkeit und wird von der Geschäftsführung gemeinsam mit dem gesamten Agentur-Team sichergestellt. Von Kunden und GeschäftspartnerInnen erwarten wir, dass sie sich gesetzeskonform verhalten und einschlägige gesetzliche Anforderungen beachten. Ein Verstoß gegen die Menschenrechte seitens unserer Kunden und GeschäftspartnerInnen hätte die Beendigung der Zusammenarbeit zur Folge. Allerdings wird dieses Risiko als sehr gering eingeschätzt, da modem conclusa bei der Auswahl der Kunden und GeschäftspartnerInnen darauf achtet, dass diese ökologische wie soziale Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen.

Wie bereits in Kriterium 4 ausführlich dargestellt, weist die Wertschöpfungskette von modem conclusa – im Vergleich zu produzierenden Unternehmen – nur eine geringe Tiefe auf. Das Thema Menschenrechte ist deshalb lediglich im Bereich Beschaffung von wesentlicher Bedeutung. Um hier die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen, achtet modem conclusa auf einen umwelt- und sozialverträglichen Einkauf von Büro- und Haushaltsmaterialien, z.B. indem Produkte wie Kaffee und Zucker Fair-zertifiziert sein müssen. Als Herausforderung wurde hierbei die Beschaffung neuer Elektronikgeräte identifiziert, da dort bzgl. der Einhaltung von Menschenrechte aktuell noch eine hohe Intransparenz besteht. Bei IT-Neuanschaffungen orientieren wir uns am „Guide to Greener Electronics“ von Greenpeace.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

modem conclusa hat im Berichtsjahr keine Investitionsvereinbarungen getroffen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Sitz und Geschäftstätigkeit von modem conclusa sind ausschließlich in Deutschland an einem einizigen Standort. Zudem hat modem conclusa ausschließlich europäische Kunden. Eine formelle Prüfung ist daher nicht notwendig.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Aufgrund der geringen Einkaufsaktivitäten von modem conclusa erfolgt eine Überprüfung nur bei konkretem Bedarf. Generell gilt bei der Beschaffung, dass soziale und ökologische Aspekte bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Wie  in Kriterium 4 ausführlich dargestellt, weist die Wertschöpfungskette von modem conclusa – im Vergleich zu produzierenden Unternehmen – nur eine geringe Tiefe auf. Das Thema Menschenrechte ist deshalb lediglich im Bereich Beschaffung von wesentlicher Bedeutung. Um hier die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen, achtet modem conclusa auf einen umwelt- und sozialverträglichen Einkauf von Büro- und Haushaltsmaterialien, z.B. indem Produkte wie Kaffee und Zucker Fair-zertifiziert sein müssen. Als Herausforderung wurde hierbei die Beschaffung neuer Elektronikgeräte identifiziert, da dort bzgl. der Einhaltung von Menschenrechte aktuell noch eine hohe Intransparenz besteht. Bei IT-Neuanschaffungen orientieren wir uns am „Guide to Greener Electronics“ von Greenpeace.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Übernahme sozialer Verantwortung ist fest in der Unternehmenskultur von modem conclusa verankert. Dabei engagiert sich modem conclusa schwerpunktmäßig in folgenden beiden Bereichen:

Engagement zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung: modem conclusa setzt sich über die Geschäftstätigkeit hinaus für die Förderung und Verbreitung nachhaltiger Wirtschaftsformen und zukunftsfähiger Lebensstile ein. Im Rahmen dessen sind die beiden Geschäftsführerinnen von modem conclusa häufig als Impulsgeberinnen und Referentinnen bei regionalen und überregionalen Veranstaltungen. Zudem engagiert sich modem conclusa in folgenden Verbänden und Bündnissen: UnternehmensGrün e.V., Entrepreneurs For Future und München muss Handeln (siehe Kriterium 19).  

Corporate Volunteering: Einmal jährlich findet ein sozialer Tag statt, an dem das modem conclusa Team soziale Projekte in der Region unterstützt. So beteiligte sich modem conclusa bspw. 2018 an der Gestaltung der Gemeinschaftsfläche Grünspitz in München. Hier packte das gesamte Agentur-Team einen Tag lang an und legte einen Gemeinschaftsgarten an.  

Soziales Engagement: modem conclusa unterstützt kontinuierlich soziale und ökologische Organisationen. Ein Aspekt der Spendenpolitik ist Kontinuität und somit Verlässlichkeit für die Organisationen. Viele Team-Mitglieder engagieren sich zudem – unabhängig von modem conclusa – ehrenamtlich in verschiedenen Projekten. Dies unterstützt modem conclusa. So wurden beispielsweise 2015 während der Flüchtlingskrise MitarbeiterInnen, die sich ehrenamtlich engagieren wollten, für 1-2 Stunden in der Woche freigestellt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Aus Gründen der Vertraulichkeit berichtet modem conclusa diesen Indikator nicht.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

modem conclusa ist nicht parteipolitisch aktiv. Es werden keine Spenden an Parteien oder PolitikerInnen getätigt. Damit nimmt modem conclusa keinen direkten politischen Einfluss. Allerdings setzt sich modem conclusa für die Forderung nach mehr Nachhaltigkeit auf politischer, wirtschaftlicher wie gesellschaftlicher Ebene ein. Dies umfasst die Mitgliedschaft in folgenden Verbänden und Bündnissen:  

UnternehmensGrün e.V.: modem conclusa ist seit 2017 Mitglied bei UnternehmensGrün, dem Bundesverband der grünen Wirtschaft und der politischen Stimme für eine nachhaltige, enkeltaugliche Wirtschaft. Als Mitinitiator der Münchner UnternehmensGrün Unternehmensgespräche, die etwa dreimal pro Jahr stattfinden, nimmt modem conclusa  eine aktive Rolle ein.  

Entrepreneuers for Future: Entrepreneurs for Future ist ein Zusammenschluss von UnternehmerInnen, die die Forderungen von Fridays for Future unterstützen und sich für mehr Klimaschutz und die Verbreitung nachhaltiger Geschäftsmodelle einsetzt. modem conclusa hat 2019 die Stellungnahme unterzeichnet und beteiligt sich an einzelnen Aktionen von Entrepreneurs for Future.  

München muss Handeln: modem conclusa unterstützt seit 2019 das kommunale Bündnis München muss Handeln im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und PR. Das Bündnis setzt sich dafür ein, dass die Pariser Klimaziele auf kommunaler Ebene umgesetzt und erreicht werden.  

Durch die Mitgliedschaft in diesen Verbänden und Bündnissen nimmt modem conclusa indirekt Einfluss auf die Politik.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

modem conclusa zahlte - wie auch in den Vorjahren - im Berichtsjahr 2019 keinerlei Spenden an politische Parteien in Deutschland oder einem anderen Land.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Einhaltung einschlägiger nationaler und internationaler Gesetze, Vorschriften und Richtlinien sind für modem conclusa eine Selbstverständlichkeit. Dies umfasst auch alle Vorgaben zu Compliance und Antikorruption. Aufgrund der kleinen Betriebsgröße gibt es jedoch keine formellen Unternehmensrichtlinien. Die Vermeidung rechtswidriger Handlungen liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung. Dabei steht diese in einem engen Austausch mit einer Rechtsanwaltskanzlei, die hinsichtlich Compliance-Themen und die Agentur betreffende rechtliche Anforderungen berät.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Sitz und Geschäftstätigkeit von modem conclusa sind ausschließlich in Deutschland an einem einizigen Standort. Eine formelle Risikoprüfung liegt nicht vor, da sie aus unserer Sicht aufgrund der kleinen Betriebsgröße nicht notwendig ist.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es hat bislang noch keine Korruptionsfälle gegeben.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es gibt keinen Fall von Nichteinhaltung von Gesetzen und/ oder Vorschriften.