14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Arbeitnehmerrechte werden bei der Catella Real Estate AG entsprechend der geltenden Gesetze und Standards geachtet und umgesetzt. Aus der Geschäftstätigkeit ergeben sich keine Risiken, die Arbeitnehmerbelange in außergewöhnlichem Maße betreffen würden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind an die in Deutschland geltenden Regularien sowie an die speziell für die Catella Real Estate AG entwickelte „Human Resources Policy“ gebunden. Die dort festgeschriebenen Regeln gelten für alle Mitarbeiter und sind Teil des Arbeitsvertrags. Eine Anpassung an veränderte Gesetzgebung oder Arbeitsabläufe findet regelmäßig statt.
In der HR-Policy lassen sich u.a. Regelungen zu folgenden Aspekten finden:

-- Rechte und Pflichten der Gesellschaft und des Mitarbeiters
-- Arbeitszeit
-- Abwesenheiten
-- Arbeitsfreie Tage
-- Gehaltszahlungen

-- Arbeits-, Gesundheits- und Unfallschutz  

Da die firmeneigene „Human Resources Policy“ bereits sehr umfassende Regelungen zum Arbeitnehmerschutz enthält, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, wurden keine weitergehenden Zielsetzungen im Bereich Arbeitnehmerrechte definiert.   Zusätzlich wurden Beauftragte für Datenschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Ersthelfer und Brandschutzhelfer benannt, die regelmäßig geschult werden. Der Arbeitskreis „Arbeitssicherheit“ tagt viermal jährlich und setzt sich auf Basis von Standortbegehungen und Mitarbeiterbefragungen regelmäßig mit dem Thema auseinander. Änderungsvorschläge werden direkt mit der Geschäftsleitung besprochen und ggf. umgesetzt. Sollte sich ein Mitarbeiter ungerecht behandelt, benachteiligt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlen, hat er die Möglichkeit sich an die nächsthöhere Führungskraft oder den Bereich Human Resources zu wenden. Die Beschwerden werden unverzüglich geprüft und beantwortet. Mutmaßliche Verletzungen der für die Gesellschaft und ihre Mitarbeiter geltenden Bestimmungen können entweder anonym oder - falls eine Rückmeldung gewünscht ist - unter Offenlegung der Identität gemeldet werden. Als Whistleblowing-Beauftragter wurde ein neutraler, fachkundiger Rechtsanwalt benannt, der nicht mit anderweitigen Mandaten der Catella Real Estate AG betraut ist. Neben Informationen zu Arbeitnehmerrechten finden regelmäßig Workshops und Schulungen, beispielsweise zum Code of Ethics, statt.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengleichheit:
Die Catella Real Estate AG hat keine allgemeinen Ziele zu Chancengleichheit, Vielfalt im Unternehmen, Bezahlung, Integration und Work-Life-Balance definiert. Dies erschien bisher nicht nötig, da auch ohne konkrete Formulierung der Ziele die Einhaltung der genannten Punkte von der Abteilung Human Resources gewährleistet wurde. Jedoch wird durch unsere Unternehmenskultur eine generelle Richtung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgegeben.  

„Unsere Werte“ wurden definiert als:
Derzeit werden Führungsgrundsätze für das Unternehmen erarbeitet, die unter anderem die Themen Chancengleichheit und Diversity abbilden werden.  

Vergütung:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entsprechend ihrer jeweiligen fachlichen Qualifikation vergütet, feste Regelungen oder definierten Ziele gibt es bisher nicht. Die Abteilung Human Resources achtet auf die Einhaltung dieser Vorgabe (Bezahlung nach Qualifikation) und prüft jede Gehaltserhöhung zusammen mit dem Vorstand auch hinsichtlich „equal pay“.  

Weiterbildung:
In der sogenannten „Weiterbildungspolicy“ ist konkret dargelegt, inwieweit sich die die Catella Real Estate AG an Weiterbildungsmaßnahmen beteiligt. Im Rahmen der mindestens einmal jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräche werden Weiterbildung und die persönliche Entwicklung als eigene Punkte zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden besprochen.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die Catella Real Estate AG hat keine konkrete Strategie zum Thema Qualifizierung von MItarbeiterinnen und Mitarbeitern definiert. Ad-hoc-Maßnahmen werden regelmäßig und je nach Anforderung spezifisch umgesetzt. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräche wird über Zielerreichung, neue Ziele, Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten gesprochen. Dies sehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wertvollen Baustein, sich selbst bestmöglich weiterzuentwickeln.  

Die Catella Real Estate AG hat diverse Angebote etabliert, die sich im Laufe der Geschäftstätigkeit als sinnvoll und zielführend erwiesen haben:
Das gesetzte Ziel höhenverstellbare Schreibtische für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, scheiterte bisher an den damit verbunden Kosten.  

Die Catella Real Estate AG hat bisher keine Risiken identifiziert, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Qualifizierung haben. Durch die installierten und etablierten Prozesse der Mitarbeiterbefragung, Definition von Qualifizierungsmaßnahmen und der Weiterbildungspolicy ist kein wesentliches Risiko zu erwarten.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator EFFAS S03-01
Altersstruktur und -verteilung (Anzahl VZÄ nach Altersgruppen). Link

Stand: zum 31.12.2018  
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 70 Personen
Durchschnittsalter: 40 Jahre
Weibliche Mitarbeiterinnen: 46 Prozent
Männliche Mitarbeiter: 54 Prozent

Leistungsindikator EFFAS S10-01
Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Link

Stand: zum 31.12.2018 
46 Prozent, entspricht 32 Mitarbeiterinnen

Leistungsindikator EFFAS S10-02
Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen. Link

Stand: zum 31.12.2018 
Gesamte Führungspositionen (ohne Vorstand): 12 Personen, davon Frauen: 4 Personen = 33,33 Prozent Gesamte Führungspositionen (mit Vorstand): 15 Personen, davon Frauen: 4 Personen = 26,66 Prozent Vorstände: 3 Personen, davon Frauen: 0 Personen

Leistungsindikator EFFAS S02-02
Durchschnittliche Ausgaben für Weiterbildung pro VZÄ pro Jahr. Link

Im Jahr 2018 beliefen sich die gesamten Weiterbildungskosten auf 77.000 Euro. 
Pro Person entspricht dies im Schnitt 1.100 Euro.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Geschäftstätigkeiten der Catella Real Estate AG erfolgen in der Regel innerhalb der Europäischen Union. Die Europäische Menschenrechtskonvention schafft einen völkerrechtlich verbindlichen Grundrechteschutz um Menschenrechte sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld zu wahren, wie beispielsweise das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung.
Die Catella Real Estate AG selbst beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter in Deutschland. Damit sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber an die in Deutschland geltenden Regularien und darüber hinaus an die unternehmenseigene „Human Resources Policy“ gebunden. Tätigkeiten außerhalb Deutschlands werden von Dienstleistungsunternehmen durchgeführt, mit denen in der Regel langfristige Kooperationsverträge bestehen.
Aus diesen Gründen können Menschenrechtsverstöße im Wesentlichen ausgeschlossen werden, weshalb bisher keine Erarbeitung expliziter Zielsetzungen für die Einhaltung von Menschenrechte notwendig war.   

Es bestehen keine Risiken aus der Geschäftstätigkeit, die Menschenrechtsbelange betreffen würden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind an die in Deutschland geltenden Regularien und an die speziell für die Catella Real Estate entwickelte „Human Resources Policy gebunden.
Darüber hinaus halten sich alle Mitarbeiter der Catella Real Estate AG an den „Code of Ethics“, der von unserem schwedischen Mutterunternehmen Catella AB verfasst und kommuniziert wurde. Die Richtlinien des „Code of Ethics“ müssen von jedem Mitarbeiter beiliegend zu seinem Einstellungsvertrag gegengezeichnet werden und im weiteren Verlauf der Beschäftigung jährlich erneut unterzeichnet werden. Darüber hinaus ist aktuell in Planung für alle Mitarbeiter und Führungskräfte regelmäßig Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durchzuführen, um die Mitarbeiter für das Thema Diskriminierung und Toleranz zu sensibilisieren.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator EFFAS S07-02 II
Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind. Link

Die Catella Real Estate AG ist nicht nach SA 8.000 zertifiziert (0 Prozent der Einrichtungen). Der Standort in Müchen, maßgeblich mit Geschäftspartnern aus der Region, Deutschland oder dem europäischen EU-Ausland, mit gesetzlich regulierten Bedingungen für Arbeitnehmer, machen eine Zertifizierung nicht nötig.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Catella Real Estate AG hat zu den Themen Spenden, Sponsoring, Gemeinwesen keine Strategie entwickelt, spendet aber zu Fest- und Feiertagen für den „guten Zweck“ und beteiligt sich als Steuerzahler an der Entwicklung der kommunalen Gesellschaft. Einmal jährlich werden Spenden an eine gemeinnützige Organisation vorgenommen.

In der Vergangenheit wurden folgende Spenden von der Catella Real Estate AG getätigt:
2015: Empfängerorganisation Condrobs
2016: Empfängerorganisation Stiftung Münchner Herz
2017: Empfängerorganisation Lichtblick Kinder- und Jugendhilfe
2018: Empfängerorganisation Lichtblick Seniorenhilfe

Als wesentliche Anspruchsgruppen hat die Catella Real Estate AG Kunden und Vertriebspartner identifiziert. Hier findet ein regelmäßiger Austausch statt. Auch ein Dialog mit Personen, Institutionen und Verbänden findet regelmäßig im Rahmen der originären Geschäftsaktivitäten statt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18



19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Relevante Gesetzgebungsverfahren:
Sämtliche Gesetzgebungsverfahren auf internationaler bzw. europäischer und deutscher Ebene, die für eine deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaft, die kollektive Vermögensverwaltung von Immobilienfonds und die Verwaltung von Immobilien betreibt, sind für die Catella Real Estate AG relevant. Während des Berichtsjahres 2018 gab es aber keine Eingaben zu Gesetzgebungsverfahren.  

Die Catella Real Estate AG übt keinen direkten politischen Einfluss aus, ist jedoch Mitglied in den Branchenverbänden BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) und ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. („ZIA“). Der BVI ist Ansprechpartner für Politik und Aufsicht bei allen Themen rund um das Kapitalanlagegesetzbuch und sieht sich unter anderem als Interessenvertretung der Fondsgesellschaften gegenüber Politik und Regulatoren auf nationaler und internationaler Ebene sowie als Vermittler zwischen Investmentwirtschaft und Politik. Der BVI nimmt unter anderem an Konsultationsverfahren zu Gesetzgebungsvorschlägen und Merkblättern oder Rundschreiben von Aufsichtsbehörden teil.
Auch der ZIA sieht seine Aufgabe, entsprechend seiner Ausführungen auf der Homepage, in der Bündelung und Vertretung der Interessen seiner Mitglieder einheitlich und umfassend bei der Willensbildung in Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung.  

Die Catella Real Estate AG ist in einigen Ausschüssen und Arbeitskreisen des BVI vertreten. Im Rahmen dieser Ausschüsse und Arbeitskreise beteiligt sich Catella teilweise an der Positionierung und Stellungnahme des BVI im Rahmen vorbeschriebener Konsultationsverfahren.  

Bei den Spenden wird jährlich vom Gesamtvorstand entschieden, welche Organisation bedacht wird. Hierbei wird darauf geachtet jedes Jahr eine andere Organisation mit unterschiedlichen Belangen zu unterstützen, beispielsweise Hilfe für Geflüchtete, Kranke, Senioren oder Kinder. Spenden an politische Parteien sind ausgeschlossen.

Bestehende Mitgliedschaften:
Die Catella Real Estate AG ist Mitglied bei den folgenden Verbänden:


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator EFFAS G01-01
Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz. Link

Die Catella Real Estate AG leistet keine Zahlungen an politische Parteien. Diese sind nach internen Vorgaben ausgeschlossen.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Catella Real Estate AG unterliegt als Kapitalverwaltungsgesellschaft den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches und der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Die Catella Real Estate AG verfügt dementsprechend über diverse Prozesse, unter anderem eine implementierte Richtlinie zur Prävention von Geldwäsche, Betrug und Terrorismusfinanzierung, ein Handbuch Compliance, einen Code of Ethics sowie eine Richtlinie zum Umgang mit Whistleblowern. Der Umgang mit Whistleblowern und das Beschwerderecht sind in der Arbeitsordnung – HR Policy geregelt.

Folgende Regelungen finden bei der Catella Real Estate AG Anwendung im Bereich Compliance und Antikorruption:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschreiben den Code of Ethics und erhalten die HR Policy. Die Richtlinien sind als wesentlicher Bestandteil der Anstellungsverträge von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft zu beachten.
Neben der Information mittels Dokumente und Richtlinien finden regelmäßig Workshops und Schulungen für die Themenbereichen Compliance sowie Bestechungs- und Korruptionsvermeidung statt.  

Risiken im Themenbereich Korruption und Bestechung aus der Geschäftstätigkeit:
Es bestehen folgende Risiken bei Immobilientransaktionen:
Die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind diesbezüglich sensibilisiert. Die Vertragspartner werden entsprechend der Regelungen im Geldwäschehandbuch identifiziert und geprüft.  

Verantwortlichkeiten:
Die Compliance-Funktion ist eine zentrale, im Rahmen ihrer Aufgabenstellung weisungsunabhängige Einheit. Der Compliance-Beauftragte untersteht direkt der Geschäftsführung. Neben der Überwachung der Einhaltung sämtlicher externer und interner Regularien hat der Beauftragte auch eine geschäftsbegleitende und beratende Funktion zur Vermeidung von Gesetzesverstößen und Interessenkonflikten.
Der Compliance-Beauftragte berichtet der Gesamtgeschäftsführung mindestens jährlich über die Tätigkeiten. In Sonderfällen, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Richtlinien, wird die Gesamtgeschäftsführung unverzüglich unterrichtet. Sollten Compliance-relevante Fälle die Geschäftsführung selbst betreffen, so erfolgt eine Meldung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates.

Monitoring:
Das interne Kontrollsystem unterscheidet zwischen prozessabhängigen und prozessunabhängigen Kontrollen. Zu den prozessabhängigen Kontrollen zählen insbesondere systemische und manuelle 4-Augen-Kontrollen sowie Plausibilitäts- und Vollständigkeitschecks. Prozessunabhängige Kontrollen sind die Kontrolltätigkeiten der internen Compliance-Organisation und der Internen Revision. Letztere ist an eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgelagert. Als Whistleblowing-Beauftragter wurde ein neutraler, fachkundiger Rechtsanwalt benannt, der nicht mit anderweitigen Mandaten der KVG betraut ist.
Weiterhin werden die implementierten Compliance-Grundsätze sowie die Regelungen und Prozesse zur Verhinderung von Geldwäsche, Betrug und Terrorismusfinanzierung regelmäßig durch den externen Abschlussprüfer überprüft.  

Definierte Compliance-Ziele:
Alle Ziele, die die Catella Real Estate AG im Bereich Compliance definiert hat, wurden in der Vergangenheit regelmäßig erreicht, so auch im Berichtsjahr 2018.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator EFFAS V01-01
Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen. Link

Keine.

Leistungsindikator EFFAS V02-01
Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index unter 60. Link

Die Gesellschaft generiert ihren Umsatz aus der Verwaltung von Sondervermögen, welche in Deutschland aufgelegt wurden.
Die Sondervermögen sind jedoch auch unter anderem in Spanien (58), Italien (52) und Argentinien (40) investiert.