14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Borken und besitzt keine weiteren Niederlassungen weder national noch international.  

Jeder Mitarbeiter ist ein wichtiger Teil unserer Kanzlei. Mit seinem Wissen, seiner Erfahrung und seinem Engagement entscheidet er über den Erfolg unserer Kanzlei.  

Unsere Kanzlei verfolgt und lebt den Grundsatz, dass alle Mitarbeiter unserer Kanzlei – egal ob Kanzleiinhaber, Teamleiter oder Auszubildender – ganz unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, gleich wichtig sind und nur manche unterschiedliche Verantwortung tragen.  

Wir bieten unseren Mitarbeitern vielfältige Karrierewege, umfassende Entwicklungsmöglichkeiten und ein kreatives Arbeitsumfeld, flache Unternehmensstrukturen, optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie und unbefristete Arbeitsverhältnisse. Wir legen viel Wert auf eine höchstmögliche Flexibilität im Arbeitsalltag, auf ehrliche Kommunikation und darauf, dass sich alle mit einbringen. Eine offene Unternehmenskultur und ein starkes Miteinander sind für uns ausschlaggebend.

Wir möchten unseren Mitarbeitern eine gute Work-Life-Balance bieten und dass sich unsere Teammitglieder wohlfühlen. Dies unterstützen wir durch kostenlose Gesundheitsangebote, persönliche und fachliche Weiterbildungen, eine soziale Kanzleipolitik, Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, Jobrad, flexible Arbeitszeiten, Home-Office und Vieles mehr.  

Für unsere neuen Mitarbeiter haben wir im vergangenen Jahr einen Onboarding-Prozess generiert. Dieser Prozess soll dabei helfen, den neuen Mitarbeiter "an Bord zu holen", ihn zu integrieren und wertzuschätzen. Denn der erste Eindruck ist wichtig. Der Prozess soll bewirken, dass der neue Mitarbeiter motiviert ist und schneller einsatzfähig und produktiv sein kann, weil er alle notwendigen Informationen hat: Er kennt unsere Arbeitsabläufe, Kanzleiorganisation, Teamstrukturen und -netzwerke, Weiterbildungsmöglichkeiten, regelmäßige Termine, unsere Goodies und Benefits, Arbeitszeitenregelung und Leitfäden zum Umgang mit Beschwerden oder zum Verhalten im Krankheitsfall. Zwei unserer Mitarbeiter stehen dem neuen Mitarbeiter als Pate und Kümmerer während der Einarbeitungszeit vertraulich mit Rat und Tat zur Seite.  

Jeder Mitarbeiter soll klar umrissene Aufgaben und damit korrespondierende Verantwortlichkeiten haben. Die entsprechenden Stellenbeschreibungen sind vorhanden.  

Um den Anforderungen der Mandanten gerecht zu werden, ist das notwendige Wissen zu bestimmen und aufrecht zu erhalten. Dies wird durch das Kanzleihandbuch, die Weiterbildung und die zur Verfügung gestellte Fachliteratur sichergestellt.  

Ausgehend von den festgeschriebenen Qualitätszielen der Kanzlei, dem Ausbildungsstand der Mitarbeiter und den gesetzlichen Anforderungen wird der Schulungsbedarf vom Kanzleiinhaber ermittelt.  

Der Schulungsbedarf wird bestimmt durch:    
Jeder Fach-Mitarbeiter hat jährlich mindestens 20 fachliche Weiterbildungsstunden (externe Seminare, interne Weiterbildung, wie z.B. Mitarbeiterschulungen, Excel-Seminare, Online-Seminare, Lernvideos) nachzuweisen, Berufsträger 40 Stunden.  

Die Überprüfung der vereinbarten Maßnahmen erfolgt im Rahmen des jährlichen Mitarbeitergesprächs oder in Form von Vorträgen des Mitarbeiters oder der Weitergabe des erworbenen Wissens an weitere Mitarbeiter (in den monatlichen Mitarbeiterschulungen, in den wöchentlichen StB-TL-Sitzungen, in den täglichen Dailys und auf unserer internen Informationsplattform).  

Individuelle Aus- und Fortbildungswünsche können die Mitarbeiter jederzeit der Kanzleileitung vorschlagen.
 

Spätestens in den Mitarbeiterjahresgesprächen erkundigt sich die Kanzleileitung nach Fort- und Weiterbildungsbedarf bzw. -wünschen. Gemeinsam werden die Gestaltung, Entwicklung und Ziele der Aus-und Fortbildung besprochen. Die Entscheidung über Aus- und Fortbildung ist gemeinsam von Mitarbeiter und Vorgesetztem zu treffen.  

Alle Mitarbeiter sind angehalten, nachhaltig und umweltbewusst zu handeln, neue Ideen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Dies können Sie persönlich direkt bei der Geschäftsleitung tun, über ihre Teamleiter und Paten oder anonym in unsere aufgestellten Vorschlagsboxen.  

Um kontinuierlich und konzentriert an unserem Nachhaltigkeitsmanagement arbeiten zu können, haben wir Teams aus freiwilligen Mitarbeitern gebildet: Das Team „Ökoprofit/CSR“ und das Team „Digitalisierung“. Auch andere Mitarbeiter können sich aktiv diesen Teams anschließen. Diese Teams treffen sich jeweils einmal im Monat, um neue Ziele und Maßnahmen zu setzen und deren Umsetzung voranzutreiben und zu kontrollieren. Die Teilnahme an Workshops oder Seminaren ist jederzeit willkommen.  

Alle zwei Jahre führt die Kanzleileitung eine anonymisierte Mitarbeiterbefragung mithilfe der DATEV durch. Wie Mitarbeiter ihre Arbeit wahrnehmen, kann durch die Befragung herausgefunden werden, sodass Verbesserungspotentiale frühzeitig identifiziert werden können. Mit der bundesweiten Teilnahme an der Befragung erhält die Kanzlei zum einen eine Auswertung der internen Mitarbeiterbefragung und zum anderen einen Vergleich zu anderen teilnehmenden Kanzleien. Eine regelmäßige Teilnahme an der Befragung ermöglicht zudem einen Zeitreihenvergleich, wodurch Entwicklungstendenzen zu erkennen sind und der Erfolg der Maßnahmen überprüft werden kann.

In den nächsten zwei Jahren streben wir im Rahmen eines Audits das Zertifikat „familienfreundlicher Arbeitgeber“ an.  

In unserer Kanzlei sehen wir keine Risiken, welche Arbeitnehmerrechte verletzen können.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Ein angenehmes und sympathisches Betriebsklima, flache Unternehmensstrukturen, beste Perspektiven, Wertschätzung, Respekt, Vertrauen, Kommunikation und zufriedene Mitarbeiter sind uns ein großes Anliegen.

Wir legen großen Wert auf Gleichbehandlung, auf die Förderung von Integration und Vielfalt sowie auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir unterscheiden nicht nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung, nach Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Ausrichtung, Familienstand oder Alter. Für uns haben diese Aspekte auch keinen Einfluss auf die Entlohnung und Förderung des Einzelnen.  

Aktuell beschäftigen wir 51 Mitarbeiter, davon 18 männlich und 33 weiblich, bei uns arbeiten zwei Mitarbeiter mit Migrationsvordergrund. Unsere Mitarbeiter erhalten eine angemessene Vergütung und neben dem Gehalt – unabhängig von ihrer Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit - freiwillige Leistungen wie z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, Vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkostenzuschuss, Job-Rad, Übernahme von Studiengebühren.  

Alle unsere Arbeitsverträge sind unbefristet.  

Wichtig ist für uns, dass auch Mitarbeiter mit Migrationshintergrund die Möglichkeit erhalten, eine abgeschlossene Ausbildung zu erlangen. Die Planung hierzu erfolgt individuell.  

Ziel für die kommenden zwei Jahren ist die Teilnahme an einem Audit als familienfreundliches Unternehmen. Von einer familienfreundlichen Personalpolitik profitieren nicht nur unsere Beschäftigten und ihre Familien, sondern auch wir als Arbeitgeber: Zum einen müssen wir nicht auf das Wissen der erfahrenen Mitarbeiter verzichten und zum anderen bleiben Mitarbeiter auch zukünftig gerne dort, wo sie Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren können.  

Wir haben unsere Arbeitszeitmodelle so angepasst, dass unseren Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert wird. Die Arbeitszeiten lassen sich möglichst frei gestalten. Mit der Option des Home-Office erreichen wir eine größtmögliche Flexibilität für die persönliche Arbeitszeit.

Zur Sicherung der Arbeitsqualität, haben wir in den vergangenen zwei Jahren unsere Arbeitsabläufe in einem Qualitätsmanagementsystem standardisiert und ausführlich dokumentiert. Hierdurch lassen sich auch kurzfristige Ereignisse (z.B. Krankheit des Kindes) einfacher vertreten.  

Wir beraten unsere Mitarbeiter, wenn sie Elternzeit nehmen möchten, auch ein männlicher Mitarbeiter hat bisher diese Möglichkeit in Anspruch genommen.  

Durch die Anschaffung eines betrieblichen Pflegekoffers, stehen unseren Mitarbeitern viele hilfreiche Informationen in Form von Broschüren, Checklisten, Handlungsanweisungen u.v.m. zum Aufbau einer stabilen Pflegesituation zur Verfügung. Der „Betriebliche Pflegekoffer“ ist ein Wegweiser, der betroffenen Mitarbeitern hilft, in Pflegesituationen schnell und gezielt alle notwendigen Hilfen organisieren zu können.  

Auf die Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter legen wir einen besonderen Focus. Seit Jahren bieten wir unseren Mitarbeitern betriebliche Leistungen an, darunter auch das wöchentliche Firmenfitness und die tägliche Morgengymnastik. Alle Mitarbeiter können an diesen Angeboten oder an Aktionen wie dem Triathlon und Citylauf teilnehmen. So bieten wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, aktiv etwas an ihrer Gesundheit zu tun. Für den Bau unserer „Denkfabrik im Grünen“ im kommenden Jahr steht außerdem die Überlegung an, einen Fitnessraum auszubauen und auszustatten, den die Mitarbeiter in ihrer Freizeit nutzen können. Außerdem erhält der wöchentliche Obstkorb den Vitaminhaushalt unserer Mitarbeiter.  

Für die Arbeitssicherheit haben wir einen Betriebsarzt benannt. Für Notfälle sind zahlreiche Mitarbeiter zu Ersthelfern ausgebildet. Ein Sicherheitsbeauftragter sorgt für eine sichere Arbeitsumgebung.  

Bisher hat es keine Fälle von Diskriminierung u.a. gegeben, sodass bisher keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich waren.

Das Ziel der Chancengleichheit unserer Mitarbeiter ist jederzeit gegeben und gemäß der uns vorliegenden Studien zur Mitarbeiterzufriedenheit auch in den letzten Jahren immer zu 100 % erfüllt gewesen.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Unsere Branche ist geprägt von hoher Dynamik, nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und den ständigen zahlreichen Steuerrechtsänderungen. Unsere Mitarbeiter müssen auf diese neuen Herausforderungen sofort reagieren können, was eine permanente Weiterentwicklung erfordert. Mithilfe interner und externer Weiterbildungsangebote, unserem Kanzleihandbuch und unserer kanzleieigenen Wissensdatenbank „Stackfield“, bieten wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Kompetenzen und ihr Fachwissen weiter zu stärken, regen dazu an Neues auszuprobieren, aus Fehlern zu lernen und Initiative zu ergreifen.  

Ziele der Mitarbeiterentwicklung in den Jahren 2018 und 2019 waren die Etablierung einer einheitlichen Feedback- und Wertekultur in der Kanzlei. Dazu wurden zwei verpflichtende Mitarbeiterseminare zum Thema „Strategien für ein gutes Miteinander auf Basis einer wertschätzenden Kommunikation“ und „Zeit- und Stressmanagement“ durchgeführt mit dem Ziel, alle Mitarbeiter zu erreichen.

Die umfangreichen Arbeitsergebnisse wurden sodann in Form von Kanbanboards im Mitarbeitereingangsbereich aufbereitet und es wurden verbindliche Umsetzungsziele und Zeiträume gesetzt. Eins dieser Ziele war die Einführung einer adäquaten Softwarelösung zur Abbildung solcher Leitthemen, die durch Stackfield bei uns umgesetzt wurde. Im Rahmen von Stackfield lässt sich nachvollziehen, welche weiteren Themen im Rahmen des Seminars erarbeitet wurden und wann diese in der Kanzlei umgesetzt worden sind. Stackfield ermöglicht es, mit den Kollegen an Aufgaben, Dokumenten und Dateien in einer sicheren und schnellen Umgebung zu arbeiten, Informationen per Gruppen-Chat schnell auszutauschen und Diskussionen zu erstellen, um wichtige Themen zu erörtern und Fachwissen an alle weiterzuvermitteln. Die Diskussionen/Chats und das Sammeln von Fachwissen in Stackfield haben gegenüber Rundmails den Vorteil, dass sie auch in Zukunft für neue Mitarbeiter zugänglich sind und für andere Mitarbeiter/neue Teammitglieder zugänglich gemacht werden können.  

Im Hinblick auf den demographischen Wandel und künftigen Fachkräftemangel sind sowohl die Gewinnung als auch die Begeisterung neuer Mitarbeiter sowie die Berufsausbildung junger Menschen ein wichtiger Bestandteil unserer Personalpolitik.

Hierzu wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Facebook-Profil angelegt, über das Stellenausschreibungen geschaltet werden, wodurch möglichst viele, vor allem junge Personen erreicht werden sollen. Wir haben eine „Landing-Page“ (Team Mussenbrock) erstellt, auf welcher wir uns z.B. durch Mitarbeitervideos vorstellen und wodurch das Bewerbungsverfahren durch ein unverbindliches Telefonat statt einer schriftlichen Bewerbung erleichtert werden soll.  

Im Jahr 2019 haben wir Flyer zur Mitarbeitergewinnung gestaltet, in denen auch viele unserer Goodies und Benefits aufgelistet sind und Interesse und Anreize schaffen sollen.  

Jedes Jahr stellen wir zwei neue Auszubildende ein.  

Die Teilnahme an regionalen Projekten, wie z.B. die Nacht der Ausbildung im Kreis Borken und das Azubi-Speed-Dating, haben bereits erste Erfolge erzielt. Für diese Projekte engagieren sich vor allem auch unsere eigenen Auszubildenden.  

Jeder Mitarbeiter kann sich darüber hinaus an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen und Projekten beteiligen z.B. im Bereich Ökoprofit, Digitalisierung, als Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragter.  

Das benötigte Fachwissen unserer Mitarbeiter wird durch die Qualifikationsplanung ermittelt und durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie das Fachliteraturstudium und die Literaturrecherche sichergestellt.

Das Wissen über die Abläufe in der Kanzlei wird durch unser Kanzleihandbuch und die beschriebenen Abläufe vermittelt und somit sichergestellt.  

Individuelle Aus- und Fortbildungswünsche können die Mitarbeiter jederzeit der Kanzleileitung vorschlagen. Spätestens in den Mitarbeiterjahresgesprächen erkundigt sich die Kanzleileitung nach Fort- und Weiterbildungsbedarf bzw. -wünschen. Gemeinsam werden die Gestaltung, Entwicklung und Ziele der Aus-und Fortbildung besprochen. Die Entscheidung über Aus- und Fortbildung ist gemeinsam von Mitarbeiter und Vorgesetztem zu treffen.

Die absolvierte Weiterbildung wird über die Leistungserfassung mit einem gesonderten Tätigkeitsschlüssel auf die Kanzleieigenverwaltung gebucht und ist über entsprechende Auswertungen abrufbar.

Alle internen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind für die Mitarbeiter selbstverständlich kostenlos. Für externe Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsschecks und Zuschüsse beantragt werden.  

Im Jahr 2019 haben wir das sog. Daily eingeführt. Jedes Team findet sich täglich zu einer festgelegten Uhrzeit zusammen. Hier hat jedes Teammitglied Gelegenheit, das Team darüber zu informieren, welche Aufgaben er sich für den Tag vorgenommen hat. Der Informationsaustausch dient dazu, Kapazitäten zu erkennen, um ggf. Arbeiten verteilen zu können oder sich gegenseitig zu helfen, wenn jemand einen ähnlichen Fall hatte und somit helfend zur Seite stehen könnte.  

Einmal im Monat findet bei uns intern eine Mitarbeiterschulung statt. Es werden Vorträge von Mitarbeitern/Partnern gehalten, Tipps, Tricks, Kniffe und Programmneuerungen ausgetauscht, Prozess-Änderungen/Verbesserungen vorgestellt oder Datev-/Youtube-Online Schulungen angesehen. Auch Excel-Schulungen finden regelmäßig statt. Die Agenda befindet sich in Stackfield. Jeder Mitarbeiter/Partner kann Themen, Vorschläge, Beiträge darin ergänzen, damit sie in der nächsten Schulung besprochen und diskutiert werden können.  

Einmal im Jahr werden Mitarbeitereinzelgespräche mit der Kanzleileitung geführt. Das Gespräch dient u.a. dazu, konstruktives Feedback zu geben und zu bekommen. Es soll
Risiken aus unserer täglichen Geschäftstätigkeit oder unseren Geschäftsbeziehungen ergeben sich nicht für die Qualifizierung der Mitarbeiter oder der Kanzleileitung. Vielmehr bedingen unsere Produkte und Dienstleistungen das Erfordernis der permanenten Aus- und Weiterbildung.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Jahr 2019 wurden durch 49 verschiedene Angestellte insgesamt 55.800 Stunden in der Kanzlei gearbeitet. Nicht eingerechnet sind die Inhaber der Kanzlei.

Der Krankenstand belief sich auf 1609 Stunden in 2019. Dies entspricht eine Krankheitsquote von 2,8 %.

Arbeitsbedingte Ausfälle sind nicht zu verzeichnen. Die Kanzlei verfügt über keine Mitarbeiter , die keine Angestellten sind.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Kanzlei verfügt über keine Mitarbeiter, die keine Angestellten sind.

Weder die Arbeitnehmer- noch die Arbeitgeberseite ist gewerkschaftlich organisiert.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Unabhängig vom Geschlecht stehen allen Mitarbeitern Fortbildungen zur Verfügung. Dies sind laufende Seminare oder auch umfangreichere Weiterbildungsangebote, die dann entsprechend durch die Kanzlei bezuschusst werden.

Von den angestellten Steuerberatern wird eine jährliche Zeit für Fortbildung von mindestens 40 Stunden erwartet. Im Jahr 2019 wurde je Vollzeitkraft 120h in Fortbildung investiert.

Bei den weiteren Fachangestellten beläuft sich dieser Wert auf 55h bei den weiblichen Mitarbeiterinnen und 54h bei den männlichen Angestellten. Dies jeweils umgerechnet auf Vollzeitkräfte.

Nicht einbezogen in die Auswertung wurden die Auszubildenden, die neben der Schule aber auch an zahlreichen gemeinsamen Fortbildungen teilnehmen.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Von 4 angestellten Steuerberatern sind 2 weiblich und 2 männlich.

Im Jahr 2019 waren sämtliche Teamleiter (5) weiblich.

Für das Jahr 2020 ist ein männlicher Teamleiter hinzugekommen.


Die Kanzlei hat 3 weibliche und 3 männliche Auszubildende.

Von den Angestellten waren 31 weiblich und 4 männlich.

Das Alter liegt zwischen 19 und 64 und liegt im Durchschnitt bei 36 Jahren.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es liegen keine Diskriminierungsvorfälle vor.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind wir ausschließlich national und hauptsächlich regional tätig. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Borken und besitzt keine weiteren Niederlassungen weder national noch international. Die Achtung der Menschenrechte und der Ausschluss der Zwangs- und Kinderarbeit gehören zu unserem Selbstverständnis.  

Ziele oder Zielsetzungen gibt es aus diesem Grund keine, da die Einhaltung der Menschenrechte in unserer eigenen täglichen Tätigkeit gegeben ist.

Eine Zielmessung oder Zielerreichung ist somit nicht möglich. Die Menschenrechte werden zu 100% geachtet und unterliegt den strengen Kontrollen der deutschen Behörden.

Einer unserer Kanzleiinhaber ist Mitglied in einem Rotary-Club, dessen Ziele humanitäre Dienste, Einsatz für Frieden und Völkerverständigung sowie Dienstbereitschaft im täglichen Leben sind.

Zwei weitere Kanzleiinhaber sind Lions-Mitglieder. Die Lions engagieren sich ehrenamtlich für Menschen, die Hilfe brauchen. Dabei kümmern sie sich um die Mitmenschen in ihrer Nachbarschaft genauso wie um Notleidende in aller Welt.  

Bei uns besteht keine differenzierte oder internationale Lieferkette, in der die Sicherstellung der Menschenrechte notwendig ist.

Wir bevorzugen grundsätzlich bei Anschaffungen, Dienst- und Handwerkerleistungen Unternehmen aus unserer Region, die damit den strengen Kontrollen der deutschen Behörden unterliegen. Daher gehen wir davon aus, dass die Menschenrechte geachtet werden.  

Bei den wenigen überregionalen Lieferanten gehen wir davon aus, dass sie den gesetzlichen Vorgaben gemäß handeln. In der Regel stammen ihre Produkte auch aus Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum. Es ist aber nicht auszuschließen, dass diese ihre Produkte aus anderen Herkunftsländern beziehen, in denen diese unter nicht zu akzeptierenden Bedingungen hergestellt werden.  

Eine gesonderte Risikoanalyse und Strategie gibt es nicht und ist aktuell auch nicht in Planung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Es liegen keine derartigen Investitionsvereinbarungen oder –verträge vor.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Der Standorte der Kanzlei Mußenbrock & Partner, dier sich in Deutschland befinden, wird nicht explizit auf die Einhaltung der Menschenrechte  geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Als wesentlicher Dienstleister ist die DATEV eG. mit deren deutschen Rechenzentrum zu nennen.

Diese ist in der Datenbank des DNK gelistet und entspricht damit unseren Kriterien.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Aufgrund der regionalen Ausrichtung unserer Lieferanten ist eine weitergehende Bewertung nicht erfolgt. Näher betrachtet wurde lediglich die DATEV e.G., die nach unseren Erkenntnissen frei von Beanstandungen ist.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Unsere Geschäftstätigkeit und die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Region zugute. Als Arbeitgeber und Steuerzahler leisten wir einen wichtigen Beitrag zu Wertschöpfung und Wohlstand. Alle Mitarbeiter kommen aus dem Kreis Borken. Mit einer hohen Ausbildungsquote (zwei Auszubildende pro Jahr) bieten wir vielen jungen Menschen aus der Region Chancen und Zukunftsperspektiven. Ferner bieten wir Schülern und Studenten die Möglichkeit, sich im Rahmen von Praktika einen Eindruck vom Berufsleben zu verschaffen.  

Zudem vergeben wir bei Anschaffungen, Dienst- und Handwerkerleistungen unsere Aufträge vorwiegend an Unternehmen aus der Region, was die regionale Wirtschaftskraft stärkt.  

Gemeinwohlpflege ist uns ein großes Anliegen.

Neben einigen Betreuungs- und Fördervereine sowie Schul-Fördervereine im Kreis Borken unterstützen wir auch den Wohlfahrtsverband DRK durch finanzielle Spenden.

Auch andere gemeinnützige Vereine wie z.B. Lebenshilfe e.V. erhalten seit vielen Jahren Spenden von uns. Der Verein begleitet Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt, d.h. so selbstständig und normal wie möglich am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.

Darüber hinaus unterstützen wir regelmäßig mit Sponsoring und Spenden regionale Sportvereine und auch Sportveranstaltungen wie z.B. den Heidener Teufelslauf, dessen gesamte Erlöse in ein Förder-/Hilfsprojekt in Uganda fließen.

Der Verkauf der Lose für die Weihnachtstombola des Rotary-Club Borken wird seit vier Jahren durch unsere Kanzlei organisiert. Durch den Reinerlös der Tombola wiederum werden viele soziale Projekte, wie z.B. der internationalen Schüleraustausch, unterstützt.  

Des Weiteren bemühen wir uns intern um ein nachhaltiges und verantwortliches Handeln: Wir beziehen wöchentlich Obst zur freien Verfügung der Mitarbeiter von einem regionalen Bio-Gemüsehof.

Für unsere Kaffeemaschinen verwenden wir fair gehandelte Bohnen, die wir von einer regionalen Kaffeerösterei beziehen. Die Rösterei führt neben mehreren regionalen Siegeln auch das EU-Bio-Siegel. Durch fairen Handel kann die Lebenssituation der kleinen Kaffeebauern in den Anbauländern verbessert werden und gleichzeitig den Verbrauchern in Deutschland ein hochwertiger Kaffee angeboten werden. Der Kaffee wird beim Kleinbauern oder einer Kleinbauern-Kooperative direkt im Dorf gekauft und über einen Dienstleister exportiert. In der Rösterei wird der Kaffee dann veredelt.  

Auch einzelne persönliche gemeinnützige Engagements unserer Mitarbeiter unterstützen wir gerne gemeinsam:  
Im Jahr 2019 haben wir uns im lokalen Naturschutzgebiet eingebracht. Die Kanzleileitung hat als Firmenevent alle Mitarbeiter zu einer gemeinsamen Pflanzaktion aufgerufen. Wir haben dem Kreis Borken bei der Pflanzung von Wildobstbäumen geholfen und dabei etwas über den Naturschutz und das Naturschutzgebiet erfahren. Auch im kommenden Jahr möchten wir dieses oder ein ähnliches „Baumgeschenk“-Projekt unterstützen.  

Die Kanzleileitung hat außerdem die regionale Tageszeitung abonniert. Sie liegt täglich im Aufenthaltsraum aus und steht somit jedem Mitarbeiter zur Verfügung, um sich über soziale, ökologische, kulturelle und wirtschaftliche Themen in den Kommunen und der Region zu informieren.  

Im Jahr 2018 haben wir eine Bücherstation in unserem Kanzleigebäude eingerichtet. Jeder, der dort ein interessantes Buch findet, kann es kostenlos ausleihen, mitnehmen, verschenken oder austauschen. Es bietet vielfältigen Lesestoff. Das Regal ist öffentlich zugänglich und kann z.B. auch von Mandanten und Lieferanten genutzt werden.  

Für den Bereich Gemeinwesen besteht aber bisher kein konkretes Projekt mit quantitativen und qualitativen Zielen. In den nächsten Jahren werden wir prüfen, was hier aus unserer Sicht sinnvoll ist. Die Mitarbeiter können jederzeit Vorschläge und Ideen einbringen.

Wesentliche Risiken im Hinblick auf Sozialbelange, die mit unseren Dienstleistungen verbunden sind, haben wir aktuell noch nicht ermittelt. Wir werden dies in die weiteren Überlegungen einbinden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die Kanzlei Mußenbrock & Partner ist eine kleine Personengesellschaft und berichtet diesen Wert aus Wettbewerbsgründen nicht.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Unabhängigkeit zu politischen Institutionen ist uns sehr wichtig. Mit unseren Dienstleistungen haben wir weder direkt noch indirekt Einfluss auf politische Geschehnisse. Wir unterstützen keine Regierungen, politischen Parteien, Politiker oder politischen Organisationen, auch leisten wir diesen weder Geldzuwendungen noch Zuwendungen von Sachwerten. Auch haben wir unsererseits keine Zuwendungen von politischen Parteien und Organisationen erhalten. Wir sind auch nicht im Lobbyregister der Europäischen Union vertreten.  

Wir sind Mitglied in folgenden Organisationen:

Steuerberaterverband Westfalen-Lippe:
Hierbei handelt es sich um einen Berufsverband, der die Interessen von Steuerberatern vertritt. Der Verband wiederum unterhält zur Unterstützung seiner Arbeit Mitgliedschaften und berufsständischen Organisationen. Darüber hinaus unterhält und pflegt der Verband Kontakte zu Behörden, Einrichtungen und Organisationen mit unmittelbarem oder mittelbarem Einfluss auf das Umfeld des steuerberatenden Berufs. Dies sind insbesondere die Fachministerien auf Landesebene, die Berufskammern der Steuerberater, die Berufskammern verwandter Berufe, die örtliche Finanzverwaltung sowie die Finanzgerichtsbarkeit (weitere Informationen unter http://www.stbv.de).  

Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe:
Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder. Ihr Ziel ist es, den steuerberatenden Beruf als Freien Beruf und als Organ der Steuerrechtspflege zu fördern, weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit zu positionieren. Dabei ist sie besonders dem Gemeinwohl und den Belangen der Verbraucher verpflichtet. Als Ratgeber und Dienstleister unterstützt sie ihre Mitglieder in Fragen der Berufsausübung. Sie sorgt außerdem für ein breites Angebot der beruflichen Aus- und Fortbildung an Berufsangehörige und deren Mitarbeiter (weitere Infos unter https://www.steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de).  

Ökoprofit Kreis Borken:
ÖKOPROFIT ist ein durch das NRW-Umweltministerium gefördertes Projekt, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützen soll, einen geringeren Verbrauch von wertvollen Ressourcen zu erzielen und somit die Betriebskosten zu senken. Das steigert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und schafft Spielräume für Investitionen (weitere Infos unter http://www.oekoprofit-nrw.de/).   CSR: CSR steht für verantwortliches unternehmerisches Handeln in der eigentlichen Geschäftstätigkeit über ökologisch relevante Aspekte (Umwelt) bis hin zu den Beziehungen mit Mitarbeitern und dem Austausch mit den relevanten Anspruchs- bzw. Interessengruppen (Stakeholdern) (weitere Infos unter https://www.csr-in-deutschland.de).  

Rotary
Einer unserer Kanzleiinhaber ist Mitglied in einem Rotary-Club, dessen Ziele humanitäre Dienste, Einsatz für Frieden und Völkerverständigung sowie Dienstbereitschaft im täglichen Leben sind (https://rotary.de).  

Lions:
Zwei weitere Kanzleiinhaber sind Lions-Mitglieder. Die Lions engagieren sich ehrenamtlich für Menschen, die Hilfe brauchen. Dabei kümmern sie sich um die Mitmenschen in ihrer Nachbarschaft genauso wie um Notleidende in aller Welt (https://www.lions.de).  

Wirtschaftsprüferkammer, Berlin:
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland sind. Um zu gewährleisten, dass die Ansprüche und Erwartungen von Öffentlichkeit und Staat an den Berufsstand erfüllt werden, untersteht die Wirtschaftsprüferkammer der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Ministerium prüft, ob die Wirtschaftsprüferkammer bei der Durchführung ihrer Aufgaben die Gesetze und Satzungen beachtet. Die vom Berufsstand unabhängige, öffentliche fachbezogene Aufsicht erfolgt durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Berufsaufsicht und die Inspektionen bei Prüfungsmandaten von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB obliegt ausschließlich der Abschlussprüferaufsichtsstelle. Weitere Informationen unter https://www.wpk.de/

Steuerberaterverein, Düsseldorf:  
Der StBV NW setzt sich für die Interessen und Belange der Gesamtheit seiner Mitglieder ein. Dem Verein obliegen insbesondere Weitere Informationen unter http://www.steuerberaterverein.de/index.php/wir-ueber-uns

Für unsere Dienstleistungen und als Arbeitgeber sind Gesetzgebungsverfahren aus den Bereichen Handels- & Steuerrecht sowie Arbeits-, Sozial- und Umweltpolitik relevant. Wir haben keine Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren getätigt.    


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Es werden keine politischen Spenden getätigt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Uns ist Integrität sehr wichtig. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie sich jederzeit ethisch und moralisch korrekt verhalten und sowohl interne als auch externe Regeln und Gesetze befolgen. Von jedem Mitarbeiter wird ein freundlicher, fairer und respektvoller Umgang mit Kollegen und Mandanten erwartet. Diskriminierung und Belästigung werden nicht geduldet.

Wir alle sind uns unserer Verantwortung für den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Menschen bewusst.  

Alle Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Verschwiegenheit und des Datenschutzes verpflichtet. Betriebsgeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gar öffentlich gemacht werden.

Um eine regelmäßige und genaue Überwachung zu gewährleisten, verfügen wir über einen Datenschutzbeauftragten.

Das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit ist darüber hinaus auch ausführlich in unserem Kanzleihandbuch beschrieben, es enthält z.B. Leitlinien, Leitfäden, Meldewege, Regelungen, Verhaltensregeln, Notfallmaßnahmen u.v.m. zu Verarbeitungstätigkeiten, Datensicherung, mobiles Arbeiten, Home-Office, Nutzung von Internet und Email etc.  

Auch die zur Vermeidung von Korruption, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche notwendigen Prozesse und Schritte sind in unserem Kanzleihandbuch klar beschrieben und definiert. Die Prozesse umfassen u.a. folgende Themen:  
Alle Prozesse sind unseren Mitarbeitern bekannt. Das Kanzleihandbuch ist allen Mitarbeitern jederzeit zugänglich. Die Prozesse werden mindestens einmal jährlich im internen Audit auf Aktualität überprüft und – soweit erforderlich – aktualisiert. Durch die Teilnahme an den CSR-Workshops sollen unsere Mitarbeiter noch besser informiert und sensibilisiert werden.  

Es gibt noch keinen Compliance-Beauftragten. Die Gesamtverantwortung obliegt der Kanzleileitung.  

Die bisherige Einhaltung der gesetzlichen Regelungen kann durch den Ausschluss von Straftaten nachgewiesen werden.

Aus unseren Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen ergeben sich keinerlei Risiken oder negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Es erfolgt keine systematische Überwachung oder Prüfung des Unternehmens im Hinblick auf Korruptionsrisiken. Risiken sind nicht erkennbar. Durch die gesetzlich für uns vorgeschriebenen Verfahren zur Geldwäsche erfolgt eine regelmäßige Überprüfung, die zu keinen Beanstandungen geführt hat.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es liegen keine Korruptionsfälle vor.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es liegen keine Bußgelder oder monetäre Strafen wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften vor.