14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Das Wertvollste in jedem Unternehmen sind gesunde und leistungsfähige Beschäftigte. Unser Ziel ist es, Strukturen zu schaffen, die nachhaltig die Zufriedenheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fördern. Die Rechte von Arbeitnehmern haben einen hohen Stellenwert. Wir handeln respektvoll und nachhaltig. Sicherheit, Zuverlässigkeit und Zukunftsfähigkeit haben höchste Priorität, lautet es in unserem Leitbild. Für unsere tägliche Zusammenarbeit liegt es uns am Herzen, unseren Werten stets treu zu bleiben und den ursprünglichen "LANCOM-Spirit" aus den Anfangsjahren auch mit wachsender Mitarbeiterzahl fortzuführen.
 
Unser Unternehmen verfügt über klar definierte Verhaltensgrundsätze oder Richtlinien in seinem Code of Conduct, der auch das Thema Menschenrechte adressiert. Für das eigene Unternehmen, dessen Mitarbeiter in der Regel in Deutschland (einzelne in der EU) beschäftigt sind, garantieren wir: 
Darüber hinaus arbeiten wir intensiv daran, die genannten Punkte auch für unsere Lieferkette gewährleisten können. Hierzu orientieren wir uns an der Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung, die das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und der Digitalverband Bitkom in einer gemeinsamen Initiative aktualisiert haben. Unser Ziel ist es, die dort genannten Voraussetzungen zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards auch für unsere Lieferkette bis 2021 umfänglich zu erfüllen. 
 
Bisher gab es seitens der Beschäftigten keine Initiative zur Gründung eines Betriebsrates. Unsere Arbeitsverträge sind nicht nach Tarif geregelt, wir bieten jedoch neben dem Gehalt ein Bonussystem sowie umfangreiche Sozialleistungen. Einen Vergleich mit anderen Unternehmen scheuen wir nicht und lassen uns von Beschäftigten und Bewerbern gerne auf Plattformen wie Kununu bewerten. Für unsere Offenheit und für unser hervorragende Bewertung werden wir wiederholt ausgezeichnet als Kununu „Top-Company“, „Open Company“ sowie „TOP Arbeitgeber Mittelstand 2019“.
Es wurden in den letzten drei Jahren weder Leiharbeiter beschäftigt noch auf Basis von Werkverträgen eingestellt. Außerdem beschäftigen wir geflüchtete Menschen und bieten Unterstützung bei der Integration.

Fester Bestandteil unseres Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es, das Arbeitsumfeld und die Einrichtungen so zu gestalten, dass die Sicherheit und die Gesundheit unserer Beschäftigten und von Personen, die in unserem Auftrag arbeiten, nicht beeinträchtigt werden. Hierzu werden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen und verfolgt. Unser Arbeitsschutzmanagement-System soll bis 2021 durch die BG ETEM zertifiziert werden. 
Bei einer Umfrage zur psychischen Gesundheit der Beschäftigten aus 2018 zeigten die Mittelwerte für das gesamte Unternehmen keinen allgemeinen Handlungsbedarf. Jedoch finden sich insbesondere in den Abteilungen, die vom Fachkräftemangel in unserer Branche am stärksten betroffen sind, Verbesserungspotentiale bezüglich passender mengenmäßiger Arbeit und Arbeitsabläufen sowie Information und Mitsprache. Über moderierte Analyse-Workshop und einen Arbeitskreis werden hier mittelfristig Lösungen gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet.

Eine allgemein hohe Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung wird durch das Schaffen von guten Arbeitsbedingungen und attraktiven Sozialleistungen sowie der Pflege einer wertebasierten Unternehmenskultur geschaffen. Unser betriebliches Gesundheitsmanagement verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Massage, jährlicher Gesundheitscheck, Sport- & Fitnessraum, Functional Training-Kurse, Ruheraum, Ergonomie- und Sozialberatung bei persönlichen Belastungen und Krisen. Freiwillige betriebliche Sozial- und Zusatzleistungen für Beschäftigte machen uns zum attraktiven Arbeitgeber: Bonusprogramm, vertraglicher Zusatzurlaub, kostenlose Getränke (Wasser, Bio-/Fair Trade-Kaffee, Tee), Fahrrad-Leasing über JobRad, Mitarbeiterfeste, Mitarbeiter-Sponsoring-Programm für gemeinnützige Herzensprojekte.

Ein offener Dialog mit unseren Beschäftigten sowie Meinungsfreiheit und -vielfalt sind uns sehr wichtig. Zweimal im Jahr werden alle Beschäftigten zu einer Mitarbeiterversammlung eingeladen, bei der die Geschäftsführung Zahlen, Fakten und Strategien transparent macht. Interaktiv und in Echtzeit können unsere Beschäftigten über ein Audioresponse-Tool Fragen einbringen. Über ein Intranet-Tool "Frag die Geschäftsführung" können Beschäftigte jederzeit anonym offene Fragen an die Geschäftsleitung stellen oder Anregungen liefern. Diese werden ohne vorgeschalteten Filter transparent und direkt auf der Intranet-Startseite veröffentlicht und in der Regel innerhalb einer Woche beantwortet. Zudem gibt es einen vertraulichen, ebenfalls anonymen, Kanal für Lob/Kritik und Anregungen. 

Wie sich unsere Beschäftigten aktiv an unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten beteiligen können beschreiben wir in Kriterium 8 - Anreizsysteme.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Selbstverständlich setzen wir das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um, welches auf den Schutz von Individuen vor "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" zielt. Darüber hinaus haben wir noch keine themenspezifische Zielsetzung im Unternehmen festgelegt.

Menschen mit siebzehn verschiedenen Nationalitäten arbeiten bei uns zusammen. Außerdem beschäftigen wir Geflüchtete sowie Menschen mit Behinderung und bieten individuelle Unterstützung bei der Integration. 

Jeder hat bei uns die gleichen Chancen und Rechte. Die Bezahlung ist stellenbezogen und geschlechterunabhängig.

Als Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt und Chancengleichheit sehen wir insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Hier bieten wir: Gleitende Vertrauensarbeitszeit, Eltern-Kind-Büro, Kinderbetreuungszuschuss, Hund im Büro, Homeoffice-Möglichkeit, Betriebliche Sozialberatung für persönliche sowie familiäre Krisensituationen.


Wir sind Mitglied im vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiierten Netzwerk "Erfolgsfaktor Familie". Um Mädchen für MINT-Berufe zu interessieren, veranstalten wir seit über zehn Jahren jährlich den Girls‘ Day – aktuell mit dem Programm „Hardware-Entwicklerin für einen Tag“, innerhalb dessen die Teilnehmerinnen Microcontroller löten und programmieren.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die gezielte, bedarfsgerechte Entwicklung von Mitarbeitern und Führungskräften ist eine wesentliche Investition in die Zukunft unseres Unternehmens. Das Fort- und Weiterbildungsangebot für unsere Mitarbeiter umfasst folgendes ständiges Angebot:
Die Personalabteilung dokumentiert die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie entsprechende Kennzahlen, z.B. Durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden pro Mitarbeiter. 

Wir sind ein Ausbildungsbetrieb. Jährlich beginnen jeweils zwei Auszubildende als Berufen Industriekaufmann/-frau bzw. als Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung und für Systemintegration in unserem Unternehmen. Zusätzlich ermöglichen wir ein Duales Studium. Außerdem bieten wir Studierenden die Gelegenheit, in bezahlten Praktika Praxiserfahrung zu sammeln und kooperieren mit den umliegenden Universitäten und Hochschulen bei Bachelor- und Masterarbeiten. 

Alle neuen Mitarbeitenden werden über ein Paten-Programm beim Einstieg unterstützt. Ziel des Programms ist es, die soziale und persönliche Integration und abteilungs- und hierarchieübergreifende Vernetzung neuer Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen optimal auszugestalten. Neben der fachlichen Einarbeitung in den Fachabteilungen stellen wir dafür allen neuen Kolleginnen und Kollegen einen Paten aus einer anderen Abteilung zur Seite. 

Weitere Maßnahmen, um die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern wie Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind beschrieben in Kriterium 14 - Arbeitnehmerrechte.
 


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen

Die Kennzahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2018.
a.  
  i. 0
  ii. 0
  iii. Anzahl: 7 Arbeitsunfälle (Wegeunfälle laut Definition ausgenommen: 6) Rate: 2,90 (Berechnung auf Grundlage von 200.000 gearbeiteten Stunden)
  iv. Quetschungen und Schnitte
  v. 482.706 Stunden (Arbeitsstunden unter Berücksichtigung von Teilzeit, passiven Mitarbeitenden, Krankheits- und Urlaubstagen)
b. Trifft nicht zu. Wir haben keine Arbeitsverhältnisse über Leiharbeiter oder Werksverträge.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen

Die Kennzahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2018.
a.  
  i. Keine
  ii. Aus dem Berichtszeitraum liegt leider keine entsprechende Dokumentation vor.
  iii. Aus dem Berichtszeitraum liegt leider keine entsprechende Dokumentation vor.
b. Trifft nicht zu. Wir haben keine Arbeitsverhältnisse über Leiharbeiter oder Werksverträge.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Angaben beziehen sich auf das Kalenderjahr 2018.

a. Das Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befindet sich im Aufbau, eine Zertifizierung durch BG ETEM ist für Ende 2020/Anfang 2021 geplant.

LANCOM Systems GmbH verpflichtet sich, einschlägige Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Die Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen und qualifizierten Partnern wird laufend gepflegt. Die Angestellten werden bei der Planung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen einbezogen. Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften werden nicht geduldet.

Fester Bestandteil des Managementsystems ist es, das Arbeitsumfeld und die Einrichtungen so zu gestalten, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Angestellten nicht beeinträchtigt werden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund. Arbeitssicherheit ist für den Erfolg eines jeden Angestellten und des gesamten Unternehmens eine notwendige Voraussetzung. Zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung muss von den betroffenen Angestellten getragen werden.

Das Unternehmen schafft die Möglichkeit von Schulungen zu Themen des "Arbeitsschutzes". Alle Beschäftigten haben die Verantwortung und die Pflicht, dieses Angebot wahrzunehmen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind zu beachten bzw. umzusetzen.

Die im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems erforderlichen Mittel und Ressourcen werden geplant und in Abstimmung mit der Geschäftsführung bereitgestellt.
Wirksamkeit und Bewertung
Die Wirksamkeit der getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen wird regelmäßig bewertet. Zur Sicherstellung der Arbeitsschutzpolitik und zur Erfüllung der vorgegebenen Ziele dienen u.a. interne und externe Audits, Betriebsbegehungen mit externen Fachkräften. Die Verbesserungspotentiale werden ermittelt und die zweckmäßigen Maßnahmen eingeleitet.
Der Geschäftsführer der LANCOM Systems GmbH verpflichtet sich, die notwendigen Mittel und Ressourcen für die Implementierung, Überwachung und ständige Weiterentwicklung des Arbeitsschutzmanagementsystems bereitzustellen.

Anzahl der Beschäftigten, die in Erster Hilfe ausgebildet sind: 30
Anzahl der Beschäftigten, die in Brandschutz ausgebildet sind: 15
Anzahl der externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit: 1
Anzahl der Fachkräfte, die als Sicherheitsfachkräfte ausgebildet sind: 7
b. Um eine regelmäßige Kommunikation zu Themen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten, tagt mindestens vierteljährlich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) und berät über alle Fragen des Arbeitsschutzes. Der AGMB-Manager lädt ein und protokolliert die Sitzungen. Das ASA-Gremium bei LANCOM besteht aus: Arbeitsschutzmanagementbeauftragter, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Geschäftsführung.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Kennzahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2018.

a. 3087,5 Stunden / 292 Angestellte (MA, ohne Studis, Azubis, Aushilfen, Praktikanten)= 10,6 Stunden/Angestellte
  i. nicht verfügbar (ab 2019 möglich)
  ii. nicht verfügbar (ab 2019 möglich)

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die Kennzahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2018.

a. Kontrollorgane: Geschäftsführer und Geschäftsleiter
  i. Prozentsatz der Frauen im Topmanagement (Geschäftsführer und Geschäftsleiter) in 2018: 0%; Prozentsatz der Männer im Topmanagement in 2018: 100%
  ii. keine Angabe, aufgrund geringer Fallzahl
  iii. trifft nicht zu
b.  
  i. siehe Tabelle unten
  ii. siehe Tabelle unten
  iii. siehe Tabelle unten
 
  Köpfe gesamt  Beschäftigte Führungskräfte  Top-Management 
Köpfe gesamt  292,0 249,8 38,3 4
davon Frauen  62,2 55,2 7,0 0
Frauen in %  21% 22% 18% 0%
davon Menschen mit Behinderung  2 2 0 0
davon Beschäftigte ausländischer Nationalität  29 27 2 0
Köpfe gesamt nach Alter        
bis 30 Jahre 47,8 47,8 0,0 k.A.*
bis 30 Jahre in % 16% 19% 0%  
31-50 Jahre 188,2 160,6 27,6 k.A.*
31-50 Jahre in % 64% 64% 72%  
über 50 Jahre 56,0 41,3 10,7 k.A.*
über 50 Jahre in %  19% 17% 28%  

* keine Angabe aufgrund von zu kleinen Fallzahlen (<5) und damit verbundenen möglichen Rückschlüssen auf einzelne Personen

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Die Kennzahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2018.  
a. Es sind keine Vorfälle bekannt.
b. Trifft nicht zu. (s.o.)
  i. -
  ii. -
  iii. -
  iv. -


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Uns ist klar, dass sich unser Handeln sowohl positiv als auch negativ auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen auswirken. Neugierig, wie wir Verantwortung für die globalen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen übernehmen können, haben wir als kleinstes Unternehmen an der der Qualifizierungsmaßnahme „Fit für den NAP“ des UN Global Compact Netzwerks in 2018 teilgenommen. Aktuell müssen wir aufgrund unserer Unternehmensgröße von unter 500 Beschäftigten die Anforderungen des Nationalplan Menschenrechte und Wirtschaft der Bundesregierung (NAP) offiziell noch nicht erfüllen. Unser Selbstverständnis und unsere Position in der Wertschöpfungskette erforderten die Auseinandersetzung mit relevanten Menschenrechtsthemen. Nicht zuletzt wird das für Kunden aus dem öffentlichen Sektor zunehmend ausschreibungsrelevant. Menschenrechtliche Sorgfalt (Due dilingence) betrachten wir in unserem Unternehmen risikobasiert und integriert in unser stakeholderbasiertes CSR-Konzept.

Es wurde eine Risiko-Lücken-Analyse zur Ermittlung tatsächlicher und potentielle nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte durchgeführt. Der nächste Schritt ist die Konzeption eines kontinuierlichen Prozess zum Monitoring und Kommunikation entsprechender Maßnahmen, Abhilfe- und Beschwerdemechanismen aufbauen. Dieses komplexe und interdisziplinäre Thema werden wir erst mittel- bis langfristig lösen können.

Im Fokus aktueller Maßnahmen stehen insbesondere unsere Beschäftigten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Für die Beschäftigten in unserem Unternehmen können wir zum jetzigen Zeitpunkt die Einhaltung von Menschenrechten garantieren (s. Kriterium 14 - Arbeitnehmerrechte).
Schwieriger fällt uns dies in der vorgelagerten Lieferkette. Wir versuchen uns derzeit über Selbstauskünfte unserer direkten Lieferanten und einen Supplier Code of Conduct so gut es geht abzusichern. Diese nimmt Bezug auf die wesentlichen Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, aus Geschäftsbeziehungen und unseren Produkten ergeben. Für den Fall, dass der Supplier Code of Conduct nicht eingehalten wird, droht dem Lieferanten im schlimmsten Fall die Kündigung der Geschäftsbeziehung. Mittelfristig werden wir sowohl direkte als auch indirekte Lieferanten und Hersteller überprüfen. Insgesamt gehen wir produktbezogen vor und überprüfen alle Bauteil-Lieferanten auf soziale und ökologische Aspekte. Als Bezugsgröße setzen wir den Umsatzanteil des Lieferanten am Produkt in Relation.
Unser Ziel ist es, bis 2021 die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung umfänglich zu erfüllen (vgl. Kriterium 14 - Arbeitnehmerrechte). 

In der nachgelagerten Wertschöpfungskette steht Dual Use im Fokus der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unseres Unternehmens. Die Exportkontrolle umfasst auch Industriegüter, die eine Ausfuhrgenehmigung brauchen, weil sie sowohl zivil aber auch militärisch verwendet werden können. Wir halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben und entscheiden uns im Zweifelsfall auch projektspezifisch nach ethischen Kriterien gegen eine Ausfuhr und damit notfalls auch lieber gegen einen Projektabschluss.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

a. Keine Relevanz, da keine erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge bestehen.
b. s.o.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Kennzahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2018.  
a. Unser Hauptstandort Würselen und weitere Standorte wie Karlsruhe oder Hamburg liegen in Deutschland. Sie wurden bisher nicht mit einem formellen Verfahren in Bezug auf Menschenrechte bewertet.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

a. Das Lieferanten-Management befindet sich im Aufbau. Aktuell liegen noch keine verlässlichen Daten vor.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

a. Direkte Lieferanten wurden mittels Selbstauskunft bei der Lieferantenbefragung 2016 und 2019 überprüft. Anzahl: 21
b. Es sind keine bekannt. Wir arbeiten am Lieferantenmanagement und an der Herstellung von mehr Transparenz in der Lieferkette einschließlich Tier 2.
c. Hierzu können wir keine Auskünfte geben. Wir arbeiten am Lieferantenmanagement und an der Herstellung von mehr Transparenz in der Lieferkette.
d. Es sind keine bekannt. Wir arbeiten am Lieferantenmanagement und an der Herstellung von mehr Transparenz in der Lieferkette einschließlich Tier 2.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Wir unterstützen gemeinnützige Vereine und soziale Einrichtungen in unserer Heimatregion auf ihrem Weg ins Digitale Zeitalter. Vorzugsweise helfen wir mit dringend benötigter Hardware zur Vernetzung oder leisten einen finanziellen Beitrag für digitale Projekte. Hierfür haben wir ein Sponsoringprogramm ins Leben gerufen, für das sich die Initiativen über unsere Webseite bewerben können. Voraussetzung ist ein konkreter Bezug zur Digitalisierung, ein Nachweis der Gemeinnützigkeit, ein Engagement im Bildung oder Sozialem.  

Pro Halbjahr steht ein Budget von 2.000 Euro zur Verfügung. Damit unterstützen wir beispielsweise Aachener Studentenorganisationen bei Programmierkursen für Grundschüler oder der digitalen Evaluierung von Entwicklungshilfsprojekten, den 1. Liga-Schach-Club mit einer digitalen Schachausrüstung für Echtzeitübertragungen der Spiele, bei der Vernetzung von betreuten Jugendwohngruppen, und vieles mehr.  

Seit vielen Jahren stehen wir als Wirtschaftspartner dem Heilig Geist Gymnasiums in Würselen zur Seite. Bereits im Schuljahr 2009/10 wurde die Kooperation mit Unterschriften von Schulleitung und Geschäftsführung besiegelt und damit langfristig und strategisch festgelegt. Die Kooperation wird gelebt, Ziel ist die Weitergabe von Wissen an die Schüler über Berufswahl, unsere Branche, den Arbeitsalltag und Perspektiven für die Vereinbarkeit von Familie & Beruf. Im Rahmen des Deutschland-Stipendiums unterstützen wir jährlich mehrere Studierende der Master-Studiengänge Informatik an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und IT-Sicherheit/Informationstechnik an der Ruhr-Universität Bochum (RWTH Aachen: 5, UA-Ruhr: 2). Damit fördern wir aussichtsreichen IT-Nachwuchs, der sich durch die finanzielle Förderung voll und ganz auf das Informatikstudium konzentrieren kann. Besonders freuen wir uns, dass wir die ersten Absolventen bereits zu unseren Kollegen zählen dürfen.

Auch engagieren wir uns für mehr Nachhaltigkeit in der Region. Um Kompetenzen und Erfahrungen zu bündeln, wurde auf unsere Initiative im Juli 2018 die Fokusgruppe "CSR & Social Entrepreneurship" am digitalHUB Aachen e.V. gegründet. Die Gruppe besteht aktuell aus 25 aktiven Mitgliedern und wächst stetig. Die Fokusgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern von regionalen KMU, Start-ups, Kirche und Hochschule und arbeitet transdisziplinär: Gemeinsam entwickeln die Mitglieder Projekte und Kooperationen innerhalb der „Aachen Area“ und des digitalHUBs Aachen, die gesellschaftliche und ökologische Probleme aufgreifen, lösen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Sprecherin der Gruppe ist unsere CSR-Managerin, die für das CSR-Konzept und Engagement unseres Unternehmens im April 2018 als CSR-Botschafterin des CSR-Kompetenzzentrum Rheinland, einem Projekt des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie der Landes NRW, ausgezeichnet wurde.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die Kennzahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2018.

a. in T€
  i. Umsatzerlöse: 75.994; sonstige betriebliche Erträge: 611
  ii. Materialaufwand: 33.389; Personalaufwand: 24.590; Abschreibungen: 1.193; Raumkosten: 1.150; Reparaturen/Instandhaltungen: 139; Kfz Aufwendungen: 816; Werbe- u Reisekosten: 3.583; Vertriebskosten: 1.350; Versicherungen, Beiträge: 240; Zinsaufwendungen: 287; Übrige Aufwendungen: 1.427; Steuern: 2.931
  iii. 5.510
b.  
  i.  -


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Wir engagieren uns fortlaufend für mehr Digitale Souveränität in Deutschland und der EU. Alle Themen, die wir auf politischer Ebene mitdiskutieren, berühren selbstverständlich unser Kerngeschäft direkt.
 
Beispielsweise sind wir aktiv in der Fokusgruppe Digitale Souveränität im Rahmen des Digitalgipfels der Bundesregierung. Produktseitig stützen wir das Thema durch die Entwicklung in Deutschland sowie das klare Bekenntnis zu europäischen Sicherheits- und Datenschutzstandards in Backdoor-Freiheit. Zum Ausdruck gebracht wir dies durch das ursprünglich vom Bundeswirtschaftsministerium initiierte Vertrauenszeichen „IT-Security made in Germany“. 
 
Direkt oder über Brancheninitiativen beteiligen wir uns an aktuellen Gesetzgebungsverfahren:
Das politische Engagement und die damit verbundenen Zielsetzungen sind transparent und werden im CEO-Blog von LANCOM Gründer und Geschäftsführer Ralf Koenzen begleitet.
 
Für den effektiven Austausch und die Weiterentwicklung von CSR-relevanten Themen wirken wir in regionalen, nationalen sowie europäischen Initiativen mit.
 
Wir sind in folgenden Brancheninitiativen vertreten:
Unter dem Fokus Sicherheit sind wir 
Industrie- und Wirtschaftskooperationen haben wir mit folgenden Vereinen und Initiativen:
Wir unterstützen außerdem


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Kennzahlen beziehen sich auf 2018.

a. 0 €
b. 0 €


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Wir haben ein Compliance Management-System (CMS) für unser Unternehmen entwickelt, das sich aktuell in Freigabe befindet. Daher können wir zu Zielen und Zahlen im Augenblick noch nicht Auskunft geben.

Das CMS richtet sich nach den wesentlichen Compliance-Risiken unserer Geschäftstätigkeit - darunter Korruptionsvermeidung, Kartellrecht, IT-Sicherheit und Datenschutz (vgl. Kriterium 6 - Regeln und Prozesse). Es untermauert unsere ethische Grundeinstellung, so wie sie im firmeneigenen Code of Conduct festgelegt ist und umfasst alle unternehmensinternen Richtlinien, Anweisungen, Vorschriften, Prozessbeschreibungen, Handbücher und sonstige internen Organisationsdokumente


Bisher haben wir uns keinerlei Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu Schulden kommen lassen.

Compliance-Beauftragte sind grundsätzlich alle Abteilungsleiter sowie weitere, von der Geschäftsführung benannte Personen. Die Compliance-Beauftragten stellen sicher, dass die Compliance-relevanten Informationen im Unternehmen gesammelt und an den Compliance-Koordinator geleitet werden. Die Compliance-Koordinationsstelle bildet die Schnittstelle zur externen Compliance-Office - einer Rechtanwaltskanzlei aus unserer Region. Diese verantwortet die Sicherstellung von Abläufen, Inhalten und dem Reporting.
Darüber hinaus werden Funktionsträger als Ansprechpartner benannt.


Insbesondere bei Korruptionsvermeidung setzen wir bei LANCOM auf Prävention durch Schulungen, gezielte Personalauswahl oder allgemeine Vorgangskontrollen (z. B. durch ein 4-Augen-Prinzip bei Investitionen und Freigaben). Alle Angestellten müssen sich in korruptionsgefährdeten Situationen auf ihre eigene Urteilskraft verlassen können. Die Vorgesetzten sind angehalten, ihr Team über Ursachen und begünstigende Faktoren sowie über Manipulations- und Korruptionsstrukturen aufzuklären und zu sensibilisieren. Alle relevanten Informationen sind im Intranet für alle Beschäftigten zugänglich.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die Kennzahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2018.

a. 4 (100%)
b. -

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Das Compliance Management System von LANCOM Systems befindet sich aktuell in Freigabe. Die Kennzahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2018.  

a. Es liegen keine bestätigten Korruptionsfälle vor.
b. s. o
c. s. o
d. keine

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Die Kennzahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2018.  
a.  
  i. Keine
  ii. Keine
  iii. Keine
b. Er wurde kein Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt.
c. Trifft nicht zu.