14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Unser Grundverständnis
Die Einhaltung der international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechte (UN Global Compact) ist Teil unseres Code auf Conduct. Hier heißt es: „Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen müssen respektiert werden. Mitarbeiter dürfen keiner körperlichen Bestrafung oder körperlicher, sexueller, seelischer oder verbaler Belästigung oder Misshandlung unterliegen. Alle Mitarbeiter, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialer Herkunft, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters, sind bei allen Beschäftigungsentscheidungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einstellung, Beförderung, Vergütung, Leistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigung, streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen zu behandeln.“ Der Code auf Conduct ist für alle Mitarbeiter verbindlich und wird auch international angewendet, wodurch die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten garantiert ist.
Wir sind international tätig und wenden die international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechte entsprechend des UN Global Compact weltweit an.
Unser Ziel ist es, attraktive Arbeitsplätze zu gestalten, die uns und unseren Angehörigen Sicherheit bieten und persönliche Weiterentwicklung fördern und fordern. Bei uns soll und kann jeder Mitarbeiter Verantwortung übernehmen und sich aktiv mitgestaltend einbringen. Deshalb gibt es flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege. Jeder Mitarbeiter ist aufgerufen unternehmerisch zu denken und zu handeln und somit ein Unternehmer im Unternehmen zu sein.
Alle Mitarbeiter haben des Weiteren die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Unternehmens. So werden zum Beispiel Strategieumsetzungsgruppen gebildet, es gibt diverse Fachgruppen zur Weiterentwicklung unseres Leistungsangebotes und interne Projekte, in denen sich unsere Mitarbeiter aktiv einbringen können. Ein Beispiel für ein Strategieumsetzungsgruppe ist die Arbeitsgruppe „Frauen in Führungspositionen“, die sich mit konkreten Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen auseinandergesetzt hat (näheres hierzu siehe unter Kriterium 15 Chancengerechtigkeit).
Des Weiteren gilt das „Prinzip der offenen Tür“, d.h. jeder Mitarbeiter kann jederzeit seinen Vorgesetzten, Führungskräfte sowie Kollegen ansprechen. Um das realisieren zu können, liegt die Führungsspanne bei max. 7 Mitarbeitern.
Wir sind überzeugt, dass wir als Gemeinschaft mehr erreichen können, als jeder einzelne von uns. Daher herrscht eine sehr offene Unternehmens- und Feedback-Kultur auf allen Ebenen, die das Tagesgeschäft prägt. Wir fördern den Austausch unter unseren Mitarbeitern und motivieren sie so zu Höchstleistungen. Beispiele für unsere Aktivitäten sind Schulungen, Feiern, Teamtreffen, Regelkommunikationen, Campus (3-tägiges Firmenevent mit allen Mitarbeitern), Familientage, sportliche Aktivitäten (z.B. Ski fahren, Marathon). Des Weiteren wird eine offene Kommunikation aktiv gefördert: Alle Mitarbeiter werden regelmäßig über verschiedene Kanäle (Social Media, Mitarbeiterversammlung, Newsletter, Intranet) über alle relevanten Themen informiert und haben auch selbst die Möglichkeit, Informationen über diese Kanäle zu verbreiten.
Unsere Unternehmenskultur wird positiv wahrgenommen. Regelmäßig reflektieren Mitarbeiter und unser Umfeld, dass es etwas Besonderes ist, bei UNITY zu arbeiten. Der UNITY Spirit wird mit vielen positiven Adjektiven (dynamisch, partnerschaftlich, kompetent, gestaltend, umsetzungsstark und unternehmerisch) verbunden. Diesen Spirit fördern wir gezielt. In dieser Atmosphäre machen Höchstleistungen Freude. Durch Zusammenarbeit erzielen wir effizient eine hohe Wirkung; das macht uns erfolgreich. Der gemeinsame Erfolg formt uns zum Team und motiviert uns für die nächsten anspruchsvollen Aufgaben.
Die oben beschriebenen Maßnahmen zeigen, dass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, sich bei UNITY individuell zu entfalten und Verantwortung zu übernehmen.
Des Weiteren legen wir Wert auf die folgenden Punkte:
Faire Bezahlung:
Eine faire Bezahlung unserer Mitarbeiter ist uns ein wichtiges Anliegen. Unsere Gehälter sind branchenüblich und unsere festangestellten Mitarbeiter werden stets über dem Mindestlohn vergütet. Bei Studierenden erfüllen wir die Anforderungen des Mindestlohngesetzes. Wir verfügen über ein einheitliches und transparentes Gehaltsmodell für alle Berater, unabhängig vom Geschlecht und setzen uns auch hier für Chancengleichheit ein.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in unserem Code of Conduct verankert, hier heißt es wie folgt: „Wir streben eine Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf hohem Niveau an. Wir halten die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und sorgen für ein si-cheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit unserer Beschäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden“.
Im Bereich Arbeitssicherheit findet vorschriftsmäßig eine Sicherheitsunterweisung durch ein entsprechendes Partnerunternehmen statt. Des Weiteren bieten wir unseren Mitarbeitern regelmäßig die Möglichkeit an Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen, da sie als Berater viel im Auto unterwegs sind. Den Gesundheitsschutz fördern wir aktiv durch das Sponsoring und die Teilnahme an diversen Sportveranstaltungen (Volksläufe, Radrennen, Triathlon, Ski fahren etc.). Außerdem geben manche Mitarbeiter kleine Sportkurse bzw. stellen wir in unserem Intranet Tipps und Tricks zum Thema „Fit am Arbeitsplatz“ bereit.
Einhaltung von Standards zu Arbeitnehmerrechten mit Zulieferern und Dienstleitern
Die Einhaltung der entsprechenden Standards stellen wir über den Code of Conduct für Lieferanten sicher (abrufbar auf unserer Internetseite).
Risiken bzgl. der Nichteinhaltung der Arbeitnehmerrechte sehen wir auf Grund unserer Geschäftstätigkeit und unserer Dienstleistungen nicht.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Chancengleichheit ist für uns selbstverständlich Das grundsätzliche Commitment zur Chancengerechtigkeit ist in unserem Code of Conduct dokumentiert: „Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen müssen respektiert werden. Mitarbeiter dürfen keiner körperlichen Bestrafung oder körperlicher, sexueller, seelischer oder verbaler Belästigung oder Misshandlung unterliegen. Alle Mitarbeiter, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialer Herkunft, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters, sind bei allen Beschäftigungsentscheidungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einstellung, Beförderung, Vergütung, Leistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigung, streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen zu behandeln.“ Wir alle sind einzigartig. Mit den Ideen, Erfahrungen und Leidenschaften jedes Einzelnen schaffen wir Vielfalt. Menschen unterschiedlichen Geschlechts und unterschiedlicher Herkunft arbeiten bei uns eng zusammen. Immer mit dem gemeinsamen Ziel, das beste Ergebnis für unsere Kunden zu erzielen. Diese Vielfalt und unsere Multidisziplinarität begreifen wir als eine unserer größten Stärken. Um diese Stärke zu fördern, Vielfalt zu leben und zu erleben, ist Diversität durch unsere Werte tief in unserer Unternehmenskultur verwurzelt. Unsere Mitarbeiter sind unsere Stärke! Besonders stolz sind wir daher auf unsere einzigartige Unternehmenskultur – den UNITY-Spirit. Wir richten unser Handeln stets an unseren Werten aus – sie geben uns Orientierung, Vertrauen, Transparenz, Offenheit und kollegiales Miteinander – alle UNITIES verkörpern und leben diese Werte. Wir begegnen uns mit Offenheit und auf Augenhöhe – vom Neueinsteiger bis zum Vorstand. Unseren Mitarbeitern Gestaltungsfreiräume zu geben, die sie in ihrer persönlichen Entwicklung fördern, verstehen wir als Anerkennung ihrer Leistungen und als besonderes Zeichen unserer Wertschätzung. Dass dies keine Floskel ist und wir die Werte unserer Unternehmenskultur leben, zeigt unter anderem die Auszeichnung TOP Arbeitgeber Mittelstand 2019, die uns der Focus zusammen mit dem Arbeitgeberbewertungsportal kununu aufgrund unserer hervorragenden Bewertungen verliehen hat. Ein weiterer Punkt in unserem Code of Conduct betrifft die Work-Life-Balance, Vergütung und Sozialleistung: „Das persönliche Wohl unserer Mitarbeiter steht für uns im Vordergrund. Wir zahlen gute, branchenübliche Gehälter. Wir fördern und fordern die Eigenverantwortung unserer Mitarbeiter. Es ist uns ein besonders wichtiges Anliegen, den Mitarbeitern langfristig attraktive Arbeitsplätze, Entfaltungs-, Gestaltungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Dazu gehören die Förderung der Leistungsbereitschaft und die Sicherung der Balance zwischen Beruf, Familie und Persönlichkeit (Work-Life-Balance). Wir sorgen für eine faire Leistungs- und Sozialgemeinschaft, dies bedeutet selbstverständlich, dass wir die gesetzlichen Sozialleistungen abführen.“ Folgende Punkte sind uns besonders wichtig:
Vereinbarkeit von Beruf und Familie Wir zeigen, dass auch wir als Unternehmensberatung die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben möglich machen. Wir sorgen für uns selbst, unsere Familien und UNITY. Wir streben die Balance von Beruf, Familie und Persönlichkeit an. Persönliche und soziale Sondersituationen (Krankheit, Pflege, Kinderbetreuung, etc.) sind eine individuelle Herausforderung, für die wir gemeinsam eine individuelle Lösung finden. Im Problemfall geht die Familie vor. Die Vorgesetzten achten auf einen verantwortungsvollen Umgang der Mitarbeiter mit sich selbst.
Die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben wird durch die Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle unterstützt. Wir haben generell das Modell der Vertrauensarbeitszeit, was unseren Mitarbeitern eine hohe Flexibilität ermöglicht. Darüber hinaus besteht auch eine räumliche Flexibilität durch freie Dienstsitzwahl, Projekteinsätze vor Ort sowie die Option im Home Office zu arbeiten.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit neben dem regulären Urlaubsanspruch 10 Tage unbezahlten Urlaub pro Jahr zu nehmen. Darüber hinaus gibt es die Option eine Auszeit länger als 4 Wochen (Sabbatical) zu machen oder die Arbeitszeit auf 60 % oder 80% zu reduzieren.
Nahezu 100% unserer Väter nehmen die gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit in Höhe von 2 Monaten in Anspruch. Dies lässt sich aufgrund der vorhandenen Flexibilität in unseren Projekten sehr gut umsetzen und wir unterstützen dies aktiv. Müttern bieten wir einen flexiblen Wiedereinstieg nach Beendigung ihrer Elternzeit oder eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Sie können ihre Stundenanzahl flexibel wählen und durch die Möglichkeit der Arbeit im Home Office besteht zusätzliche Flexibilität Familie und Beruf in Einklang zu bringen.
Frauen in Führungspositionen
Es wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema Frauen in Führungspositionen ins Leben gerufen mit dem Ziel den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und Mitarbeiterinnen langfristig an das Unternehmen zu binden. Zentrale Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind die folgenden:
- Die Führungskultur bei UNITY ist sehr positiv und offen. Dies ist keine Barriere für Frauen in Führungspositionen zu gelangen.
- Die Mitarbeiterinnen wollen Verantwortung übernehmen und UNITY bietet entsprechende Perspektiven: Flache Hierarchien eine gute Führungskultur und die Frauen fühlen sich grundsätzlich nicht benachteiligt
- Herausforderung: Sich mit Frauen in der UNITY zu beschäftigen, heißt sich mit Müttern zu beschäftigen: Es muss Vertrauen in die Vereinbarkeit des Beraterjobs und die Mutterrolle aufgebaut werden, damit die Frauen überhaupt entwickelt werden können.
Folgende Maßnahmen wurden entsprechend definiert:
- Vorhandene Entwicklungspfade im Licht der Mutterschaft kommunizieren
- Aktives Networking für Frauen fördern
- Women@UNITY Veranstaltung (Vorträge & Success Stories, Austausch der Erfahrungen und Erwartungen, Vorstellung der Möglichkeiten, Ableitung von Maßnahmen)
- Teilnahme an externen Cross Mentoring Programmen für weibliche Führungsnachwuchskräfte
Die vereinbarten Maßnahmen wurden entsprechend umgesetzt. Uns ist es in Summe gelungen unseren Anteil an Frauen in Führungspositionen entsprechend zu erhöhen. Faire Bezahlung: Siehe Kriterium 14 Arbeitnehmerrechte Aus- und Weiterbildung: Siehe Kriterium 16 Qualifizierung
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Als Beratungsunternehmen investieren wir viel in die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter.
Im Einzelnen sind uns die folgenden Punkte besonders wichtig:
Ausbildung
UNITY ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb und bietet eine hochwertige und vielseitige Ausbildung. Um die internen Betriebsabläufe zu sichern, bilden wir für unseren eigenen Bedarf am Standort Büren in folgenden Ausbildungsberufen aus: Industriekauffrau/-mann, Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien, Fachinformatiker/in. Seit 2009 bilden wir auch zur/zum Kaufmann/-frau für Büromanagement am Standort Stuttgart aus. Seit 1997 haben wir insgesamt 75 junge Leute ausgebildet. Personalentwicklung
Wir schaffen Perspektiven und ermöglichen allen Mitarbeitern eine kontinuierliche Entwicklung. Wir verfügen über eine umfassende und integrierte Personalentwicklungssystematik. Eine Übersicht liefert die folgende Grafik:

Folgende Elemente zeichnen unsere Personalentwicklungssystematik aus: Ein definiertes Laufbahnmodell bildet die Grundlage für eine Karriere bei UNITY und bietet jedem Berater individuelle Karrieremöglichkeiten. Folgende Rangstufen können unsere Berater erreichen: Analyst, Junior Berater, Berater, Senior Berater, Manger, Senior Manager, Principal sowie Partner.
Projekt- und Führungserfahrungen werden dabei auf jeder Rangstufe kontinuierlich weiterentwickelt. Ein Aufstieg vom Junior Berater zum Vorstand ist möglich.
Darüber hinaus haben exzellente Mitarbeiter die Möglichkeit, den Aufbau neuer Geschäftsfelder oder den Aufbau einer neuen Niederlassung zu übernehmen. Des Weiteren sind universitäre Weiterbildungsmaßnahmen (Master, MBA, etc.) und Dissertationen möglich.
Kompetenz- und Zielvereinbarungssystem
Ein zentrales Element unserer Personalentwicklungssystematik ist unser Kompetenz- und Zielvereinbarungssystem. Kern dieses Systems ist die Kompetenzbeurteilung anhand einer „Spinne“. Die Kompetenzbeurteilung erfolgt zwischen dem Mitarbeiter und dem Vorgesetzten in den regelmäßig (je nach Position ein- oder zweimal pro Jahr) stattfindenden Personalgesprächen.
Anhand der Spinne werden Engpässe und Potenziale (ausbaubare Stärken) des Mitarbeiters sehr effektiv sichtbar. Aus den festgestellten Engpässen und Potenzialen der Kompetenzbeurteilung wird das Zielvereinbarungsblatt erarbeitet und so, zusammen mit den Stellen- und Sonderaufgaben, ein Zielsystem abgeleitet. Des Weiteren kann der Schulungsbedarf zielgerichtet abgeleitet werden.
UNITYacademy
In unserer eigenen Akademie, der UNITYacademy, erhalten unsere Mitarbeiter umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten. Wir befähigen sie in praxisorientierten Trainings mit einem ganzheitlichen Lernansatz dazu, den Herausforderungen der Digitalen Transformation erfolgreich zu begegnen.
Zu diesem Zweck bietet die UNITYacademy einen zielgerichteten und praxisorientierten Schulungspfad, der als Ergänzung zu den gesammelten Projekterfahrungen von jedem Berater zu durchlaufen ist. Die individuelle Schulungsplanung richtet sich dabei nach dem Entwicklungsstand des Beraters.
Während zu Beginn einer Beraterlaufbahn fachliche, methodische und soziale Komponenten mit nahezu gleicher Intensität geschult werden, finden im weiteren Verlauf vermehrt persönlichkeitsbildende Seminare Anwendung. So stellen wir sicher, dass alle unsere Berater neben ihrer hohen fachlichen Kompetenz auch eine hohe soziale Kompetenz besitzen.
Zielvorgabe ist es, dass die Berater fünf bis zehn Schulungstage pro Jahr absolvieren. In Zusammenarbeit zwischen Personal und dem jeweiligen Vorgesetzen wird die Einhaltung gesteuert. Ein regelmäßiger Review über Schulungsteilnahmen erfolgt in den Personalgesprächen, so dass bei Bedarf Maßnahmen ergriffen werden.
Ein Highlight in unserem Schulungsangebot sind unsere intensiven Persönlichkeitsentwicklungsseminare, in denen unsere Führungskräfte gezielt an sich selbst arbeiten und beispielsweise den Umgang mit Konflikten trainieren können. Diese Seminare befähigen unsere Mitarbeiter, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen und vermitteln wichtige Kompetenzen um alltäglichen Belastungen, wozu auch psychischen Belastungen zählen, zu meistern. So leisten unsere Schulungen ebenfalls einen Beitrag zu einem präventiven Gesundheitsmanagement.
Neben Schulungen im klassischen Präsenzschulungsformat bieten unsere Mitarbeiter regelmäßig Skype-Schulungen zu diversen Themen an. Diese Schulungen sind ein zentrales Element unseres Wissensmanagements und tragen dazu bei, das Wissen, das unsere Mitarbeiter z.B. durch ihre Projekte erwerben zu verbreiten und für alle Mitarbeiter verfügbar zu machen.
Spezifische Ausbildungsprogramme im Bereich Digitalisierung
Digital X Starter Programm
Um unsere neuen Beratern nach ihrer Hochschulausbildung in unseren Themen fit zu machen und ihnen eine umfassende Einarbeitung und Entwicklung zu ermöglichen, haben wir das Ausbildungsprogramm „Digital X Starter“ konzipiert. Diese Ausbildung liefert neben der methodischen und persönlichen Qualifizierung eine fundierte fachliche Digitalisierungsausbildung. Die neuen Berater durchlaufen das Programm parallel zum Projekt in den ersten 26 Monaten nach ihrem Einstieg.
Chief Digital Officer Programm
Wir unterstützten das Chief Digital Officer Programm der Munich Business School, in dem wir unsere Digitalisierungsexpertise in einem Praxisteil einbringen. In diesem Programm erwerben Teilnehmer in 12 Wochen umfassende Digitalisierungskompetenzen, erlernen innovative Managementmethoden und qualifizieren sich zum Chief Digital Officer Ihres Unternehmens.
Zusammenfassung
In unserer UNITYacademy führen wir im Jahr ca. 100 Schulungen mit insgesamt 800 Schulungsteilnehmern (davon 10 % Externe) durch. Jedem Mitarbeiter stehen pro Jahr ca. 10 Schulungstage zu, die auch aktiv genutzt werden.
Mitarbeiterbindung
Darüber hinaus, ist es uns wichtig, unsere Mitarbeiter langfristig an uns zu binden, soass wir ein Mitarbeiterbindungsprogramm ins Leben gerufen haben. Neben den oben genannten Maßnahmen bieten wir unseren Mitarbeitern hier die Möglichkeit eine Akademische Weiterbildung (Master, Pro-motion, MBA) zu absolvieren. So möchten wir ihnen eine langfristige Entwicklungsperspektive auf-zeigen.
Neben der Förderung von fachlichen Qualifikationen, haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, pri-vate Planungen mit dem Berufsleben zu vereinen. Daher bieten wir langfristige private Auszeiten an.
Damit die Mitarbeiter am Erfolg ihrer Arbeit direkt partizipieren können, bieten wir die Möglichkeit Mitarbeiteraktien als Vorzugsaktien zu erwerben. Der Erfolg der UNITY soll auch der Erfolg unserer Mitarbeiter sein.
Aufgrund unserer Geschäftstätigkeit sehen wir keine Risiken.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
SRS -403-9
zu a.
|
Anzahl |
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen |
0 |
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen) |
0 |
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen |
3 |
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden |
411.832 |
Angabe zu iv.: Schleudertrauma, Frakturen/ Verstauchungen
zu b.
Es liegen keine Indikatoren vor.
SRS-403-10
Es liegen keine Indikatoren vor.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
zu a.
Kommunikations- und Beteiligungsverfahren zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zum Umwelt- und Energiemanagement sind in unserer Managementsystem festgelegt.
zu b.
Derzeit sind keine formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingesetzt.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
In Summen wurden 9.588 Trainingsstunden absolviert.
Geschlecht |
Gesamt h/a |
weiblich |
2.871 |
männlich |
6.717 |
Angestelltenkategorie |
|
Beratung |
8.537 |
Verwaltung |
1.051 |
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
zu a.Vorstand und Aufsichtsrat: 100% "Männer".Vorstand: 25% in der Altersgruppe "30-50 Jahre" und 75% in der Altersgruppe "über 50 Jahre".Aufsichtsrat: 100 % in der Altersgruppe "über 50 Jahre".Bzgl. der Hauptversammlung liegen die Daten nicht differenziert vor.zu b.
Geschlecht |
% |
Tätigkeit Beratung |
|
- Frauen |
26 |
- Männer |
74 |
Tätigkeit Verwaltung |
|
- Frauen |
62 |
- Männer |
38 |
Altersgruppen |
|
Tätigkeit Beratung |
|
- unter 30 Jahre |
27 |
- 30 bis 50 Jahre |
62 |
- über 50 Jahre |
11 |
Tätigkeit Verwaltung |
|
- unter 30 Jahre |
29 |
- 30 bis 50 Jahre |
67 |
- über 50 Jahre |
4 |
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Während des Berichtszeitraums sind uns keine Diskriminierungsvorfälle bekannt geworden.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Einhaltung der international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechte passierend auf dem UN Global Compact ist ein Teil unseres Code auf Conduct. Der Code auf Conduct ist für alle Mitarbeiter verbindlich und wird auch international angewendet, wodurch die Einhaltung von Menschenrechten garantiert ist.
Einhaltung der international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechte
Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen müssen respektiert werden. Mitarbeiter dürfen keiner körperlichen Bestrafung oder körperlicher, sexueller, seelischer oder verbaler Belästigung oder Misshandlung unterliegen. Alle Mitarbeiter, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialer Herkunft, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters, sind bei allen Beschäftigungsentscheidungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einstellung, Beförderung, Vergütung, Leistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigung, streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen zu behandeln.
Ächtung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Kinderarbeit jeglicher Art ist verboten. Sofern das örtliche Recht keine höhere Altersgrenze vor-schreibt, dürfen keine Kinder im schulpflichtigen Alter oder Personen unter 15 Jahren beschäftigt werden (außer im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 138). Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen keine gefährliche Arbeit verrichten und dürfen unter Berücksichtigung der Bildungsbedürfnisse von der Nachtarbeit ausgeschlossen werden. Zwangsarbeit jeglicher Art ist verboten. Dazu gehören Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder andere.
Durch den Einsatz unseres Coce of Conduct in unserer Wertschöpfungskette, tragen wir mit dafür Sorge, dass die Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Weitere konkrete Maßnahmen werden von uns derzeit nicht verfolgt.
Risiken bzgl. der Nichteinhaltung der Menschenrechte sehen wir auf Grund unserer Geschäftstätigkeit und unserer Dienstleistungen nicht. Es liegen keine Indikatoren für die Nichteinhaltung vor.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Im Berichtszeitraum wurden keine erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge auf Menschenrechtsaspekte geprüft.
Alle Verträge enthalten entweder unseren Lieferanten Code of Conduct oder eine mindestens gleichwertigen Code of Conduct seitens des Lieferant als Bestandteil, so dass unsere Nachhaltigkeitsprinzipien eingehalten werden.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Im Berichtszeitraum erfolgte keine Prüfung von Betriebsstätten bzgl. Menschenrechtsaspekten.
Es lagen keine Indikatoren für die Verletzung von Menschenrechtsaspekten vor!EditierenSpeichernKopierenEinfügenSchließen
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
100% - Verpflichtung zur Einhaltung des Code of Conduct für Lieferanten.
Es erfolgte im Berichtszeitraum keine neue Bewertung anhand von sozialen Kriterien.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Es erfolgte im Berichtszeitraum keine Prüfung anhand von sozialen Auswirkungen, da keine Verdachtsmomente bestanden.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Unser Engagement An allen unseren Standorten engagieren wir uns in verschiedenen Bereichen ehrenamtlich. Wir unterstützen verschiedene Hilfsprojekte, engagieren uns in unterschiedlichen Verbänden und Vereinen, investieren in eine nachhaltige Bildung und fördern Gemeinschaft und Sport.
So ist UNITY am Hauptstandort in Paderborn beispielsweise langjähriger Partner des Studienfonds OWL, welcher sowohl besonders begabte als auch finanziell schwächer Gestellten ein Studium ermöglicht. Wir unterstützen den Studienfonds OWL, indem wir in jedem Semester ein Stipendium an einen bedürftigen und/oder herausragenden Studenten vergeben. Damit übernehmen wir Verantwortung für die Sicherung einer qualifizierten Ausbildung, setzen uns dafür ein, dass jeder, der geeignet und motiviert ist, unabhängig von seiner finanziellen Lage ein Studium absolvieren kann, und fördern zugleich sehr gute Leistungen. Wir sind einer der größten Finanziers des Technologiefonds OWL. Damit unterstützen vornehmlich Start-ups aus den Bereichen Telekommunikation, IT, Software und Energiemanagement.
Darüber hinaus unterstützen wir einige soziale Einrichtungen mit Pro Bono Workshops. Gemeinsam mit dem Jugenderholungswerk Hamburg haben wir 2018 und 2019 bereits drei Pro Bono Workshops durchgeführt, u.a. um Probleme des Geschäftsmodells aufzudecken, das Angebot bekannter zu machen und für alle Beteiligten noch attraktiver zu gestalten.
Zusätzlich unterstützen wir zahlreiche Hilfsorganisationen und -vereine, wie die Ferdi-Kallmeyer-Stiftung, den Rotary Club, Lions und Schützen- und Sportvereine sowie viele weitere in konkreten Projekten. Eine umfangreiche Übersicht zu unserem sozialen Engagement ist unter www.unity.de/de/corporate-social-responsibility verfügbar.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Direkt |
GJ 18/19 |
Bilanzsumme: |
19,8 Mio.€ |
Aufwendungen für Personal |
24,8 Mio.€ |
Aufwendungen für Steuern |
1,9 Mio.€ |
Verteilt |
|
Spenden/Engagement |
55,0 T€ |
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
UNITY verhält sich objektiv
UNITY ist politisch neutral eingestellt. UNITY nimmt keine direkten politischen Einflussnahmen wahr. Wir leisten keine Spenden an Parteien, Politiker oder Kandidaten. Des Weiteren sind wir in keinem Lobbyverzeichnis enthalten oder Mitglied in ener politisch aktiven Organisationen.
In unserer Projektarbeit führen wir Gespräche z.B. mit Verbänden, mit Ministerien (Bund, Land, EU), um die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Projektentwicklung und -durchführung im Interesse unserer Kunden zu klären und den Standort Deutschland zu gestalten.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
UNITY leistet keine Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, weder direkt oder indirekt.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Als gemeinsame Leitlinie für unsere Entscheidungen und unser Handeln benennt der Code of Conduct verbindliche Mindeststandards für verantwortungsvolles Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Öffentlichkeit, aber auch für unser Verhalten innerhalb des Unternehmens. Indem er für rechtliche Risiken sensibilisiert, hilft er, Rechtsverstöße zu vermeiden. Wir alle – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vorstand und Aufsichtsrat – sind verpflichtet, die hier festgelegten Grundsätze einzuhalten.
Einhaltung der international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechte
Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen müssen respektiert werden. Mitarbeiter dürfen keiner körperlichen Bestrafung oder körperlicher, sexueller, seelischer oder verbaler Belästigung oder Misshandlung unterliegen. Alle Mitarbeiter, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialer Herkunft, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters, sind bei allen Beschäftigungsentscheidungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einstellung, Beförderung, Vergütung, Leistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigung, streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen zu behandeln.
Ächtung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Kinderarbeit jeglicher Art ist verboten. Sofern das örtliche Recht keine höhere Altersgrenze vorschreibt, dürfen keine Kinder im schulpflichtigen Alter oder Personen unter 15 Jahren beschäftigt werden (außer im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 138). Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen keine gefährliche Arbeit verrichten und dürfen unter Berücksichtigung der Bildungsbedürfnisse von der Nachtarbeit ausgeschlossen werden. Zwangsarbeit jeglicher Art ist verboten. Dazu gehören Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder andere.
Einhaltung gesetzlicher Normen und Umweltrichtlinien sowie den vorsorgenden Umweltschutz
Wir verpflichten uns, die für unsere Geschäftstätigkeit geltenden Umweltschutzvorschriften und -normen einzuhalten und an allen Standorten, an denen wir tätig sind, umweltbewusst zu handeln. Die Umweltbelastung soll minimiert und der Umweltschutz kontinuierlich verbessert werden.
Einhaltung und Förderung von geschäftsethischem Verhalten
Wir verpflichten uns, die anwendbaren Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir geschäftlich tätig sind, einzuhalten. Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen erwarten wir ein Höchstmaß an Integrität. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten, dies gilt sowohl für aktive als auch passive Bestechung.
Einhaltung des Arbeitsschutzes
Wir streben eine Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf hohem Niveau an. Wir halten die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit unserer Beschäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Zusammenfassung
Die UNITY lebt als Beratungsgesellschaft von einem guten Standing in der Öffentlichkeit und von einer großen Kundenzufriedenheit. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden, Aktionären, Beschäftigten und den Organisationen, in denen wir tätig sind, voll bewusst. Illegale und unethische Geschäftspraktiken werden nicht toleriert. Das ethische Handeln steht bei uns an erster Stelle. Somit sind diese Werte auch fest in unserem Code of Conduct (CoC) verankert. Er fungiert als gemeinsame Leitlinie für unsere Entscheidungen und unser Handeln und benennt verbindliche Mindeststandards für verantwortungsvolles Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit, aber auch für unser Verhalten innerhalb des Unternehmens. Diese Mindeststandards werden von uns in der Regel deutlich übertroffen. Indem der CoC für rechtliche Risiken sensibilisiert, hilft er, Rechtsverstöße zu vermeiden.
Wir alle – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vorstand und Aufsichtsrat – sind verpflichtet, die hier festgelegten Grundsätze einzuhalten. Weiterhin verpflichten wir uns, die anwendbaren Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir geschäftlich tätig sind, einzuhalten. Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen erwarten wir ein Höchstmaß an Integrität. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten, dies gilt sowohl für aktive als auch passive Bestechung. Neben dem Code of Conduct hat UNITY keine weiteren konkreten Compliance- und Antikorruptionsrichtlinien sowie Sanktionen bei Gesetzverstößen schriftlich festgelegt.
Für die Nicheinhaltung des Code of Coduct liegen keine Indiktoren vor. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt insbesondere im HR-Bereich und bei den jeweiligen Führungskräften, welche sich in den Personalgesprächen (siehe hierzu auch Kriterium 16) für die Sensibiliseriung der Mitarbeiter verantwortlich zeigen. Eine weitere Sensibilisierung erfolgt über Präsenzschulungen und/oder webinare zu den o.g. Themen.
Neben dem Code of Conduct, stellen wir durch Richtlinien und Arbeitsanweisungen, z.B. Unterschriftenregelungen sicher, dass kein rechtswidriges Verhalten und insbesondere Korruption auftritt.
Konkrete Ziele sind derzeit nicht definiert, wir sehen bei uns keine Risiken in diesem Bereich.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
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Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Bei uns wurden keine Standorte als solche mit Korruptionsrisiko identifiziert. In unserer Unternehmenssicherheitsrichtlinie sowie in unseren Code of Coduct verpflichten wir unsere Mitarbeiter zur Einhaltung von geschäftsethischen Verhalten. Durch unsere Unterschriftenregelung (Vier-Augen-Prinzip) und unsere Freigabeprozesse kontrollieren wir die Einhaltung.
Da keine Indiktoren für Koruptionsrisiken vorlagen, sind im Berichtsjahr keine Betriebsstätten geprüft worden.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
UNITY hat keinen bestätigten Korruptionsfall und es bestehen auch keine öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen UNITY oder deren Angestellte eingeleitet wurden. UNITY verpflichtet sich über den Code of Conduct zur Einhaltung und Förderung von geschäftsethischem Verhalten.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Gegen UNITY liegen keine Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich vor. UNITY verpflichtet sich über den Code of Conduct zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Gegen UNITY liegen keine Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich vor. UNITY verpflichtet sich über den Code of Conduct zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften.Gegen UNITY liegen keine Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich vor. UNITY verpflichtet sich über den Code of Conduct zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. UNITY hat keinen bestätigten Korruptionsfall und es bestehen auch keine öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen UNITY oder deren Angestellte eingeleitet wurden. UNITY verpflichtet sich über den Code of Conduct zur Einhaltung und Förderung von geschäftsethischem Verhalten