14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

badenova ist ausschließlich in Deutschland und zum überwiegenden Teil in der Region Südbaden tätig. Selbstverständlich hält badenova die in Deutschland geltenden gesetzlichen und tariflichen Vorgaben ein. Bezüglich Lieferanten und Dienstleister möchte die badenova das Thema noch einmal stärker in den Fokus rücken. Daher wurde ein messbares Nachhaltigkeitsziel zur nachhaltigen Beschaffung formuliert. Dies soll in den nächsten 3-5 Jahren insbesondere auch in enger Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten z.B. durch Lieferantenbefragungen/-audits erreicht werden. Durch die Definition wirksamer Nachhaltigkeitskriterien in der Beschaffung (auch im Hinblick auf soziale Standards und faire Arbeitsbedingungen) nehmen wir die Arbeitsbedingungen unserer Lieferanten nochmal verstärkt in den Blick.  

Die Rechte unserer Mitarbeitenden sind bereits seit Jahren in der badenova Gruppe fest verankert. Daher wurden in diesem Bereich keine messbaren Ziele formuliert. Traditionell spielen Arbeitnehmerrechte und betriebliche Mitbestimmung eine wichtige Rolle bei badenova und ihren Tochtergesellschaften. Die Strukturen der betrieblichen Mitbestimmung sind über das Betriebsverfassungsgesetz geregelt, sodass jede Tochtergesellschaft in der badenova Gruppe über eine entsprechende Mitarbeitervertreteung verfügt. Über das Gesetz hinaus gibt es bei badenova und bnNETZE zwei zusätzliche Freistellungen, welche über einen Tarifvertrag geregt sind. Auch bei EMAKS gibt es seit der Gründung des Unternehmens eine freiwillige Freistellung, obwohl per Gesetz die Mitarbeiteranzahl keine verpflichtende Freistellung vorsieht. Der im Turnus von 4 Jahren gewählte Betriebsrat vertritt die Rechte der Arbeitnehmer und ist Teil des Aufsichtsrates. Regelmäßige Betriebsversammlungen bieten Gelegenheit zum Austausch zwischen Unternehmensführung und Belegschaft.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, bietet das betriebliche Gesundheitsmanagement jedes Jahr zusätzlich ein umfangreiches Programm für alle Mitarbeitenden an: diverse Sportangebote und Präventionskurse, Aktionen und Vorträge rund um das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz. Neu werden speziell für Mitarbeitende, die von zuhause arbeiten, Online-Formate angeboten wie z.B. eine virtuelle bewegte Mittagspause oder virtuelle Kochabende.  

Die Beteiligung unserer Mitarbeitenden über gesetzliche Bestimmungen hinaus ist uns sehr wichtig. Wir beziehen die Mitarbeitenden in die Gestaltung der Arbeitswelt, Produkte, Dienstleistungen und Nachhaltigkeitsziele aktiv ein. Beteiligungsmöglichkeiten sind im Arbeitsalltag, Prozessen und Arbeitsgruppen verankert oder manifestieren sich in Umfragen und Aktionen. Speziell für die Beteiligung am Nachhaltigkeitsmanagement wurde ein Nachhaltigkeitsteam mit Mitarbeitenden aus allen Fachbereichen zusammengestellt. Das Nachhaltigkeitsteam kommuniziert Impulse aus der Belegschaft an das Nachhaltigkeitsmanagement und kommuniziert umgekehrt wichtige Nachhaltigkeitsthemen in die Belegschaft. 

Insbesondere bei der Erarbeitung der neuen Nachhaltigkeitsstrategie, beteiligten sich die Mitarbeitenden aktiv. So wurden u.a. Impulse aus der Arbeitsgruppe NoW (Network of Women) und aus dem Nachhaltigkeitsteam in die Nachhaltigkeitsstrategie eingearbeitet.  

Da die badenova ausschließlich in Deutschland tätig ist und dementsprechend den hier geltenden Gesetzgebungen unterliegt, ergeben sich aus den Geschäftstätigkeiten der badenova keine Risiken in Hinblick auf Arbeitnehmerrechte.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Das Thema Chancengerechtigkeit und Vielfalt im Unternehmen ist die badenova im Rahmen eines internen Diversity-Projekts 2019 angegangen.

In diesem wurden zunächst die strukturellen Rahmenbedingungen für ein zeitgemäßes Diversitymanagement geschaffen: Seit dem 01.05.2019 hat die badenova Gruppe eine externe Diversity-Beauftragte im Unternehmen etabliert, die Ansprechpartnerin für diejenigen ist, die sich Diskriminierung ausgesetzt fühlen und auch für diejenigen, die auf der Suche nach Rat und Informationen zum Thema Diversity sind.

Darüber hinaus gibt es sechs interne Diversity-Beauftragte im Unternehmen, die ebenfalls zu Diskriminierungsthemen angesprochen werden können und gemeinsam mit der externen Beauftragten den Diversity-Beirat der badenova bilden. Hier werden anonymisiert Diskriminierungs-Fälle besprochen, Themen aus dem Unternehmen aufgegriffen und Vorschläge für den Vorstand und/oder den Konzern-Betriebsrat erarbeitet.
 
Alle sieben Diversity-Beauftragten sind übergreifend über alle Standorte und Unternehmen hinweg Anlaufstelle für die Mitarbeitenden der gesamten badenova. Für alle Beauftragten gilt gleichsam: Wer Anliegen einspeist, entscheidet selbst, wie mit dieser Information weiter umgegangen werden soll. Alles bleibt zwischen dem Betroffenen und dem/der persönlichen Ansprechpartner/in, solange das erwünscht ist. Es wird nichts ohne Zustimmung des/der Betroffenen in den Diversity-Beirat eingespeist. Denn absolute Vertraulichkeit und Diskretion sind die wichtigsten Säulen für eine gute Lösung innerhalb der Zusammenarbeit.

Die externe Beauftragte bietet darüber hinaus unternehmensweite Diversitytrainings (Führungskräfteworkshops, Kurzimpulsreihen) und zusammen mit den internen Diversitybeauftragten (anonyme) Beratungen an. Zudem begleiten sie unternehmensinterne Arbeitsgruppen und Netzwerke (z.B. NoW, queer, Fokusgruppe Frauen etc.) in ihren Aktivitäten und Maßnahmen.

Zudem ist Vielfalt als ein zentraler Wert in der Wertelandschaft der badenova auch unternehmenskulturell verankert. Im Rahmen des sog. „Werteprojektes“ 2019 wurde neben Einfachheit, Glaubwürdigkeit, Kritik- und Lernfähigkeit, Kundenorientierung, Leidenschaft, Mut und Verantwortung Vielfalt als entscheidend für die Weiterentwicklung der badenova identifiziert.

Alle Mitarbeitenden werden im Rahmen ihres Onboardingprozesses zu den Unternehmenswerten den badenova informiert und in einem ersten Transferworkshop sensibilisiert

In den neuen Nachhaltigkeitszielen ist das Thema Vielfalt in einem Leitbild verankert, zu dem in den nächsten 3-5 Jahren verstärkt Maßnahmen umgesetzt werden (siehe auch Kriterium 3).

Weitere bereits umgesetzte Maßnahmen im Bereich Vielfalt, Entgeltgerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind:
Vielfalt: Als kommunales Unternehmen beteiligt sich badenova in der Flüchtlingshilfe mit einem Programm für Geflüchtete. Das Programm umfasst neben einer Anstellung auch einen internen Paten und die Teilnahme an Deutschkursen während der Arbeitszeit. Die Diversität der Beschäftigten konnte u.a. durch das Flüchtlingsprogramm auf mittlerweile 27 Nationalitäten erhöht werden.

Entgeltgerechtigkeit: Für badenova und bnNETZE bildet der TV-V die rechtliche Basis – auch zum Thema Bezahlung. Weiterhin haben sich die WärmePlus und die badenIT über einen Haustarifvertrag daran angelehnt. In den verschiedenen Gesellschaften partizipieren die Mitarbeitenden per Prämienregelungen am Unternehmenserfolg. Mit Zuschüssen zum umweltfreundlichen Pendeln, zur Gesundheitsförderung aber auch zur Altersvorsorge bietet die Unternehmensgruppe ein umfangreiches Paket an Sozialleistungen. Um den Anteil von Frauen in der Führungsebene und im technischen Bereich zu erhöhen, wurde 2017 ein badenova-weites Frauennetzwerk (NoW) aufgebaut. Das Frauennetzwerk informiert über Veranstaltungen, bietet Mentoringprogramme an und wird aktiv in Unternehmensentscheidungen einbezogen.  

Beruf und Familie: badenova legt großen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziel ist es, individuelle Möglichkeiten zu schaffen, die Arbeitswelt bestmögliche mit den verschiedenen privaten Situationen vereinbaren zu können z. B. durch umfassende Beratung über Elternzeit, Inanspruchnahme von Pflegezeit, betriebseigene Kinderferienbetreuungen, Sabbaticals und speziell in Zeiten der Pandemie verstärkte Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Babysitterzuschüssen. Jeder Beschäftigte hat zudem ein Gleitzeitkonto, das bis zu einer gewissen Grenze flexibel über- oder unterschritten werden kann. Das BGM bietet Veranstaltungen und Beratungen zu Work-Life-Balance, Stressbewältigung, psychische Belastung am Arbeitsplatz und Reintegration nach längerer Krankheit sowie Gesundheitstage mit Angeboten externer Dienstleister.

Übergeordnetes Ziel ist es, den Wert Vielfalt im Unternehmen zu verankern. Die beschriebenen Maßnahmen wurden von der Belegschaft angenommen und stellen einen ersten Schritt zur Zielerreichung dar. Um den Wert Vielfalt im Unternehmen weiter zu stärken, ist das Thema Vielfalt in einem Leitbild in den neuen Nachhaltigkeitszielen verankert. Hierzu werden in den nächsten 3-5 Jahren weiterhin Maßnahmen umgesetzt werden (siehe auch Kriterium 3).


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Ziel der badenova ist es, die Qualifizierung und Zufriedenheit der Mitarbeitenden fortlaufend zu erhöhen sowie die Gesundheit der Mitarbeitenden zu erhalten. Daher sind die Themenfelder "Vielfalt" und "Bewusstseinsbildung" als zwei Leitbilder in der neuen Nachhaltigkeitsstrategie verankert und mit Zielen und Maßnahmen hinterlegt (siehe Kriterium 3).

Zur fortlaufenden Qualifizierung unserer Mitarbeitenden bietet die badenova eine Vielzahl von Weiterbildungsprogrammen an, die über die üblichen fachlichen Schulungen hinausgehen. So werden junge Talente und angehende Führungskräfte in einem eigens entwickelten Programm gefördert. Für die Nachwuchsförderung besteht bei badenova die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums. Im Rahmen der Ausbildung bietet das Unternehmen verschiedenste Projekte an: von einem Sozialpraktikum über die Ausbildung zu „Klima-Helden“ bis hin zur Unterstützung von Geflüchteten im Rahmen eines Bewerbertrainings sind die Möglichkeiten vielfältig. Außerdem wurde eine E-Learning Plattform aufgebaut, um allen Mitarbeitenden zu jeder Zeit passende Schulungsangebote zu bieten. Das Schulungsangebot wird stetig nach aktuellem Bedarf der Belegschaft erweitert z.B. auf Grund der Pandemie: Grundlagen zum mobilen Arbeiten und Sicherheit am Arbeitsplatz daheim.  

Um die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden stetig zu verbessern, bietet die badenova ein umfangreiches Angebot an Zusatzleistungen für Mitarbeitende. Angebote reichen von Vergünstigungen auf gebrauchte Elektronik, Events oder Strombezug, über den Leihservice von Werkzeug und Mietfahrzeugen, bis hin zu Sportangeboten, Einkauf-/Apotheken- und Paketdienste. Zudem holen wir regelmäßig externes Feedback z.B. über kununu und internes Feedback z.B. über Befragungen ein. Die Rückmeldungen werden bewertet und bei Bedarf Maßnahmen nachjustiert. Für 2021 wird badenova als einer der fünf "Top-Arbeitgeber 2021" im Bereich Energiewirtschaft durch das Magazin Focus gekürt.

Für die Zielerreichung zur Erhaltung der Gesundheit unserer Mitarbeitenden wurde 2008 das Betriebliche Gesundheitsmanagement in einem Steuerungskreis organisiert. Der Steuerungskreis verfolgt eine ganzheitliche Strategie. Einerseits kümmert er sich um die Mitarbeitenden, die anwesend und gesund sind (präventive Strategie). Andererseits um jene Mitarbeitenden, die abwesend und krank sind (korrektive Strategie). Die Mitglieder des Steuerungskreises sind gleichzeitig die Ansprechpartner in Sachen Gesundheitsmanagement. Das Angebot reicht von der Prävention wie HanseFit, Vorträge zum Stressmanagement, diverse Kursangebote, Apothekenservice und externe Mitarbeiterberatung zur Bewältigung von persönlichen Problemen und Belastungssituationen bis hin zum Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement, das Beschäftigte darin unterstützt, die Arbeitsfähigkeit auf Dauer zu erhalten und die Gesundheit zu fördern.

Ein wesentliches Risiko ist die demographische Entwicklung. Dabei steht die badenova vor der Herausforderung eines demographisch bedingten Altersstrukturrisikos. Daneben birgt der Fachkräftemangel weiterhin ein Stellenbesetzungsrisiko für die badenova Gruppe. Besonders ausgeprägt ist dieses Risiko im technischen Bereich. Um einem solchen Risiko entgegenzuwirken, wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet, wie z.B. eine Ausweitung des Potenzialträgerprogramms, Ausbildungsbotschafter über IHK (von Azubis zu Schüler_innen), „Unternehmer machen Schule“ (von Geschäftsführung zu Schüler_innen) sowie ein Personalentwicklungsprogramm "Generations in Energy" für langjährig Beschäftigte. Außerdem soll durch die neue Nachhaltigkeitsstrategie die Glaubwürdigkeit als nachhaltiges Unternehmen gesteigert werden und damit die Arbeitgeberattraktivität insbesondere für junge Menschen gesteigert werden.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitssicherheit 
2018 
2019 
2020 
Wegeunfälle Gesamt 
11 
1 
7 
Wegeunfälle Fahrrad 
6 
1 
3 
Wegeunfälle Auto 
5 
0 
4 
Dienstwegunfälle 
0 
0 
0 
Arbeitsunfälle Gesamt 
7 
17 
5 
Arbeitsunfälle davon Verstoß gegen UVV 
0 
0 
0 
Berufskrankheiten 
2 
0 
1 

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Im Betriebshandbuch der badenova sowie der Betriebsanweisung für Fremdfirmen, die allen Angestellten und Mitarbeitenden der badenova zur Verfügung stehen, sind Informationen zur Arbeitssicherheit sowie Werk-, Brand- und Umweltschutz festgehalten. Die Kommunikation erfolgt über das Intranet. Dort sind unter der Rubrik Arbeitssicherheit Dokumente und Hinweise, wie z.B. zum Verhalten in Notfällen oder Erste Hilfe, hinterlegt.  

Bei der badenova gibt es einen Arbeitsschutzausschuss (ASA), dessen Mitglieder aus bestellten Sicherheitsbeauftragten, vier bestellten Betriebsratsmitgliedern (einschl. Schwerbehindertenvertreter), der Betriebsärztin, dem technischen Vorstand oder in Vertretung einem Unternehmensbereichsleiter, der Hauptsicherheitsfachkraft sowie allen nebenamtlichen Fachkräften für Arbeitssicherheit besteht. Außerdem sind die Unternehmensbereichsleiter zur Teilnahme an allen Sitzungen der ASA berechtigt, sachkundige Mitarbeitende können zusätzlich als Gäste an den Sitzungen teilnehmen.  

Der ASA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes zu beraten. Seine Aufgaben sind insbesondere die Beratungen über Grundsatzfragen, Schwerpunktprogramme, aktuelle Sicherheitsprobleme, Maßnahmen der Ausbildung und Sicherheitsbeeinflussung sowie das Erarbeiten von Regelungen und Maßnahmen zur Vorlage an den Vorstand bzw. die Unternehmens-Bereichsleiter. Außerdem ist der ASA für die Koordinierung von Maßnahmen, z. B. die Auswertung der Jahresunfallstatistik, zuständig.   Die Sitzungen finden viermal im Jahr nach dem Arbeitssicherheitsgesetz statt. Der Gesamt-ASA ist beratungsfähig, wenn mindestens 15 Ausschuss-Mitglieder anwesend sind.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

badenova bietet vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden an. Im jährlichen Mitarbeitendengespräch wird der individuelle Schulungsbedarf zwischen Mitarbeitendem und Führungskraft gemeinsam vereinbart. Es wird zwischen Pflichtschulungen und freiwilligen Schulungen unterschieden. Die Teilnahme an den Pflicht-Schulungen zur Informationssicherheit, Arbeitssicherheit und zur kritischen Infrastruktur wird zentral ausgewertet. Interne Steuerungsprozesse stellen sicher, dass alle Pflichtschulungen erfüllt werden.

Freiwillige Schulungen werden zu unterschiedlichen Themen angeboten wie z.B. zum Stressmanagement, Methodenkompetenz, Fachthemen, Führungskräfteförderprogramme oder auch in neuen Formate angeboten wie z.B. agile Kaffeepausen und Brownbag Lunch. Die freiwilligen Weiterbildungsnachweise werden dezentral dokumentiert. Neben live Schulungen gewinnt die interne E-Learning Academy zunehmend an Bedeutung. Auf der online Plattform können sich Mitarbeitende Themen selbst erarbeiten.

Gezeigt wird die TOP 10 der freiwilligen Schulungen der e-Learning Academy.

Top 10 freiwillig absolvierte e-Trainings 2019 2020
Das 1x1 der Energiewirtschaft Teil 1 86 122
Das 1x1 der Energiewirtschaft Teil 2 67 90
Home-Office für Mitarbeitende na  81
Agiles Mindset na  74
E-Mobilität - Basiswissen 13 65
Unbundling Compliance 34 65
Agiles Projekt­management na  61
Datenschutz nach DSGVO 12 58
Erneuerbare Energien 6 55
Zeit­management für agiles Arbeiten na  49
Gesamtzahl freiwillige e-Trainings 312         1.225

Aktuell kann die gesamte Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen nicht abgebildet werden, da die Daten dezentral erfasst werden. Eine Weiterentwicklung der Erfassung wird angestrebt und der Entwicklungsstand wird an dieser Stelle künftig dargestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Altersdiversität Beschäftigte  2018  2019  2020
unter 30 Jahre 13,8% 18,52% 20,3%
30 - 50 Jahre 50,7% 48,05% 47,0%
über 50 Jahre 35,6% 33,42% 32,7%

Genderdiversität Beschäftigte 2018 2019 2020
Frauen 30,0% 30,9% 31,1%
Männer 70,0% 69,1% 68,9%

Genderdiversität Führungskräfte 2018 2019 2020
Frauen 21,5% 24,3% 25,0%
Männer 78,5% 75,7% 75,0%

Genderdiversität Auszubildende 2018 2019 2020
Frauen na 32,1% 28,8%
Männer  na 67,9% 71,3%

Genderdiversität Praktikant_innen 2018 2019 2020
Frauen na na 15,0%
Männer  na na 17,5%

Nicht alle Praktikant_innen werden vom System erfasst, so sind beispielsweise Schülerpraktikant_innen und Praktikant_innen von der Hochschule Kehl nicht in den Zahlen mit inbegriffen.

  2018 2019 2020
 Schwerbehindertenquote 4,23% 6,88% 6,34%

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Seit Mitte des Jahres 2019 gibt es bei badenova eine externe Diversity-Beauftragte, die zusammen mit sechs internen Diversity-Beauftragten die Beratungsstelle für Diversität bildet.
Die Diversity-Beauftragte arbeitet eng mit dem Compliance-Management und dem Betriebsrat zusammen, sodass die Fälle, die nicht dem Bereich Diversity zugeordnet werden können, an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden können. Kontaktaufnahmen mit den Diversitätsbeauftragten sind meist thematisch vielschichtig und teilweise sind mehrere Personen beteiligt. Themen in der Beratung sind z.B. Interesse und Informationsbedarf, interne Konflikte, Rollenverantwortung, Alter und Gehalt.

Kontaktaufnahmen mit Diversitätsbeauftragten* 2018  2019 2020 
externe Diversity-Beauftragte na 49 33
interne Diversity-Beauftragte na 15 9
persönliche Kontaktaufnahmen gesamt  na 64 42


Nachhaltiges Personalmanagement
Folgende ergänzende Indikatoren zum Schwerpunkt "nachhaltiges Personalmanagement" wurden gemeinsam mit den städtischen Beteiligungsgesellschaften der Stadt Freiburg definiert und dienen als Ergänzung: 

Fluktuation 2019 2020
Fluktuationsrate 6,42% 5,65%

Jobtickets Bereiche* 2019 2020
bn und Netze 73 81
badenIT 8 6
W+ 7 2
E-Maks 53 41
Gesamt 141 130

Jobräder Bereiche** 2019 2020
bn und Netze 192 250
badenIT 11 17
W+ 17 27
E-Maks 32 37
Gesamt 252 331

Radwettbewerbe 2018 2019 2020
Industrieradler  216 256 287
Gesamt 216 256 287

Elternzeit** 2018 2019 2020
Zeit in Wochen 2348 2177 2715,4
Anzahl Frauen 53 56 53
Anzahl Männer 47 49 65
Anzahl MA Gesamt 100 105 118
Durchschnitt Tage/MA 117 104 115

Pflegezeit** 2018 2019 2020
Zeit in Tagen 15 5 5
Anzahl Frauen 0 2 1
Anzahl Männer 9 0 0
Anzahl MA Gesamt 9 2 1
Durchschnitt Tage/Frauen 0 2,5 5
Durchschnitt Tage/Männer 1,7 0 0
Durchschnitt Tage/MA 1,7 2,5 5,0

Teilzeit Führungskräfte** 2018 2019 2020
Führungskräfte in Teilzeit 16 20 19
* Zeitraum 01.Januar - 31. Dezember
** Zum Stichtag 31. Dezember

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Beschaffung der badenova ist an den "Thüga- Mandatseinkauf" angegliedert. Heißt konkret, die Thüga AG, als einer der großen Anteilseigner der badenova, übernimmt für viele Stadtwerke im Thügaverbund die Ausschreibung, Angebotswertung und die Präqualifikation der meisten technischen Produkte. Die Thüga hat sich selbst zu Grundsätzen der verantwortungsvollen Beschaffung bekannt. Als Unterstützerin des Netzwerks "United Nations Global Compact" verpflichtet sich die Thüga, in allen unternehmerischen Aktivitäten ein besonders hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung zu erreichen. Die Mindestanforderungen beinhalten die Anerkennung von Menschenrechten und die Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden, die Sicherstellung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot der Diskriminierung oder Belästigung von Mitarbeitenden, die Transparenz von Arbeitszeit und Entlohnung sowie die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlung. Diese Grundsätze sind die Voraussetzung für eine Zusammenarbeit mit Lieferanten und werden durch den zentralen Thüga-Einkauf auch vor Ort in Form von Audits kontrolliert.  

Produkte und Dienstleistungen, die außerhalb der "Thüga-Mandatseinkäufe" anfallen, beschafft der zentrale Einkauf der badenova für die gesamte badenova Gruppe. Die Auswahl der potenziellen Lieferanten erfolgt hier nach denselben Kriterien. Darüber hinaus gibt es für einige Produktklassen bereits Verschärfungen z.B. die Beschaffung von Werbematerialien, möglichst aus regionaler Produktion oder Fairtrade und Vertrieb über eine soziale Einrichtung aus Deutschland.  

badenova wird das Thema Menschenrechte nochmal stärker in den Fokus rücken. Daher wurde ein messbares Nachhaltigkeitsziel zum Leitbild "nachhaltige Beschaffung" formuliert. Dieses beinhaltet u.a. auch die Schaffung einer erweiterten Datenbasis in diesem Bereich sowie die kontinuierliche Berichterstattung zur Zielerreichung (siehe Kriterium 3). Jedoch besteht immer ein Restrisiko, dass eingesetzte Materialien aus Herkunftsländern stammen, in denen diese unter inakzeptablen Bedingungen hergestellt oder gewonnen werden. Die badenova versucht jedoch mit einer fortlaufenden Verbesserung der Transparenz über Lieferketten und den oben genannten Maßnahmen dieses Risiko so klein wie möglich zu halten.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die Beschaffung der badenova ist an den "Thüga-Mandatseinkauf" angegliedert. Heißt konkret, die Thüga AG, als einer der großen Anteilseigner der badenova, übernimmt für viele Stadtwerke im Thügaverbund die Ausschreibung, Angebotswertung und die Präqualifikation der meisten technischen Produkte. Die Thüga hat sich selbst zu Grundsätzen der verantwortungsvollen Beschaffung bekannt. Als Unterstützer des Netzwerks "United Nations Global Compact" verpflichtet sich die Thüga, in allen unternehmerischen Aktivitäten ein besonders hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung zu erreichen. Die Mindestanforderungen beinhalten die Anerkennung von Menschenrechten und die Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden, die Sicherstellung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot der Diskriminierung oder Belästigung von Mitarbeitenden, die Transparenz von Arbeitszeit und Entlohnung sowie die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlung. Diese Grundsätze sind die Voraussetzung für eine Zusammenarbeit mit Lieferanten und werden durch den zentralen Thüga-Einkauf auch vor Ort in Form von Audits kontrolliert.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Alle Geschäftsstandorte der badenova liegen in der Region. Daher ist diese Prüfung für badenova nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Ein Großteil der Einkäufe laufen über die Thüga und deren Einkaufsrichtlinien, die zu 100% nach sozialen Kriterien bewertet wurden. Zu Einkäufen außerhalb des Thüga-Einkaufsmandats liegen derzeit keine Daten vor, die anhand sozialer Kriterien bewertet wurden. Die badenova wird die sozialen Kriterien nochmal stärker in den Fokus rücken. Daher wurde ein messbares Nachhaltigkeitsziel zur nachhaltigen Beschaffung formuliert. Insbesondere soziale Standards und faire Arbeitsbedingungen sollen als feste Kriterien in die Auswahl neuer Lieferanten integriert werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Die Datenbasis zu Zahlen der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen geprüft wurden, wird derzeit erarbeitet. Ein Großteil der technischen Anlagenteile werden zentral über den "Thüga-Mandatseinkauf" durch die Thüga AG beschafft. Außerhalb des Thüga-Mandats traten keine Vorkommnisse in der Lieferkette auf, die zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung geführt hätten. In Zukunft liegt der Fokus darauf, die Datenbasis der Lieferanten mit potentiell negativer sozialer Auswirkung zu verbessern und so mehr Transparenz zu erlangen.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Als kommunales Unternehmen ist es badenova ein besonderes Anliegen, sich auf vielfältige Art in der Region zu engagieren. Badenova strebt einen kontinuierlichen Ausbau erneuerbarer Energien in der Region an, fördert das Bewusstsein für Umwelt und Energieeffizienz in Schulen und Kindergärten, arbeitet mit regionalen Kunstschaffenden und Museen zusammen und berät Kommunen und Industriebetriebe im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Darüber hinaus sponsort badenova Projekte und Veranstaltungen, die einen allgemeinen Nutzen haben.

Für ein Sponsoring durch badenova müssen geplanten Projekte mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
• nachhaltig und innovativ
• Umweltbildung auf neuen Wegen bieten (z.B. Unterricht)
• CO2 einsparen
• Klima- und Umweltschutz in anderer Form stärken

Seit Jahren ist es bei badenova Tradition, dass die Einnahmen aus dem Barbetrieb der internen Weihnachtsfeier einem guten Zweck zufließen. 2020 gingen zudem rund 17.000 Euro im gesamten Gebiet zwischen Hochrhein und Nordschwarzwald an Nachbarschaftshilfen, Selbsthilfegruppen und an sonstige Einrichtungen, die sich um Betroffene der Corona-Pandemie kümmern. Weitere 2.000 Euro erhalten Kultureinrichtungen, die wegen Corona ihre Veranstaltungen nicht anbieten konnten.
Daneben verzichtet die badenova seit mittlerweile 20 Jahren in der Vorweihnachtszeit auf kostspielige Weihnachtsgeschenke für Kunden und stellt das eingesparte Geld karitativen und ehrenamtlichen Einrichtungen zur Verfügung. Seit 2020 ist zusätzlich eine freiwillige "Restcentspende" für Mitarbeitende möglich.  Mitarbeitende können den Rest-Cent-Betrag hinter dem Komma ihres monatlichen Nettogehalts für einen guten Zweck spenden.

Einer der größten Hebel für die Region stellt darüber hinaus der Innovationsfonds dar, der in seiner Art einmalig ist. Mit ihm werden seit 20 Jahren jedes Jahr durchschnittlich 1,7 Millionen Euro aus dem Unternehmensgewinn für beispielgebende Projekte im Klima- und Wasserschutz in der Region bereitgestellt. Das sind seit dem Start knapp 32 Millionen Euro an Fördermitteln für inzwischen 300 Umweltprojekte.

Der Zusatzeffekt: Diese Projekte haben Investitionen in Höhe von rund 150 Millionen Euro im Umwelt- und Klimabereich in der Region ausgelöst. Alle Anträge werden durch einen unabhängigen Sachverständigenbeirat geprüft und die besten dem Aufsichtsrat zur Förderung empfohlen. Eine vollständige Liste und Beschreibungen aller 300 geförderten Projekte inklusive der bereits erschienenen Zwischen- und Abschlussberichte sind unter www.badenova.de/Innovationsfonds veröffentlicht.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

In 2020 belief sich der Bilanzgewinn auf 52,0 Mio. Euro. Außerdem tätigte badenova Ausgaben in der Region für über 305 Mio. Euro. Für weitere Informationen zum erwirtschafteten und ausgeschütteten Wert der badenova im Berichtzeitraum vgl. badenova Geschäftsbericht (insb. S.14 und S.95). 


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Es bestehen eine Vielzahl von Mitgliedschaften in Verbänden in der Region und der Energieversorgung (z.B. vku - Verband kommunaler Unternehmen e.V.), mit der Thüga, den Klimapartnern Oberrhein u.v.a. Aufgrund der regionalen Verwurzelung bestehen ebenfalls einige Mitgliedschaften in örtlichen Vereinen, um die Region zu stärken. Die badenova verhält sich jedoch parteipolitisch neutral und gibt keine Spenden an politische Parteien.
 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die badenova verhält sich parteipolitisch neutral und gibt keine Spenden an politische Parteien sowie an Organisationen oder Stiftungen, die in einer engen Beziehung zu politischen Parteien stehen. Das Unternehmen begrüßt jedoch demokratisches und gesellschaftliches - insbesondere karitatives und soziales - Engagement seiner Mitarbeitenden. Diese engagieren sich allerdings ausschließlich als Privatpersonen; die badenova selbst verfolgt dabei keinerlei Unternehmensinteressen.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Compliance ist für badenova ein sehr wichtiges Thema. Die badenova Unternehmensgruppe hält sich an verbindlichen Richtlinien, die das Verhalten und die jeweiligen Verantwortlichkeiten zum Thema Compliance regeln. Regelungen existieren insbesondere zum Aufbau und der Organisation des Compliance-Managements, zur Regelungen von Wertgrenzen bei Geschenken, Zuwendungen und Einladungen für Gewährende und Empfänger, zum Umgang mit Sponsoring und Spenden sowie Regelungen zum korrekten Verhalten bei möglicher Beteiligung an Ausschreibungen oder den Umgang mit Kommunen ab Bekanntgabe der öffentlichen Ausschreibung von Konzessionen bzw. von einem der Konzessionsvergabe vorgeschalteten Partnersuchverfahren. Daneben beschreiben wir in unserem unternehmensweit gültigen Verhaltenskodex allgemeine Verhaltensgrundsätze gegenüber Mitmenschen und der Umwelt und es gibt Anweisungen zum korrekten Verhalten, das Korruption und Bestechung keine Chance gibt.  

Die Überprüfung unserer Richtlinien finden anlass- und verdachtsbezogen, bzw. im Fall von möglichen Complianceverstößen, bei allen Revisionsprüfungen, internen Begehungen von Beauftragten sowie Audits im Rahmen der Managementsysteme statt. Rechtliche Änderungen werden in einem definierten Prozess unternehmensweit auf Relevanz geprüft und neue Anforderungen systematisch in bestehende Prozesse eingefügt. badenova führt ein Rechtskataster, in dem die wesentlichen umwelt- und energieeffizienzrelevanten Vorschriften gelistet und den jeweiligen Fachbereichen zugeordnet sind. Das Rechtskataster wird regelmäßig durch die Umweltmanagementbeauftragte aktualisiert. Änderungen werden mit dem Umweltteam besprochen und zur Relevanzprüfung in die entsprechenden Bereiche weitergeleitet. Die Umsetzung wird im Rahmen von internen Audits überprüft. Das Rechtskataster ist für alle Mitarbeiter im Intranet zugänglich. Darin sind die aktuell gültigen Gesetze von der EU-Ebene bis hin zur Landkreisebene verlinkt auf www.umwelt-online.de.  Für 2021 ist eine Revisionsprüfung zu Compliance, namentlich „Überprüfung der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen aus dem Projekt CombO zur Compliance-Optimierung“, vorgesehen.  

Die Verantwortung für das Thema Compliance obliegt generell der Unternehmensführung. Die Zuständigkeit für das Thema hat ein Compliancebeauftragter mit seinem Compliance-Management-Team. Der zuständige Compliance-Beauftragte berichtet einmal jährlich an den Vorstand. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit den jeweiligen Fachbereichen und der Geschäftsführung statt. In diesem Rahmen werden Neuerungen relevanter Gesetzgebungen besprochen und Prozess nach Bedarf angepasst. Daneben existiert ein Compliance-Office, das Hinweise unabhängig und objektiv bearbeitet. Stellt das Compliance-Office einen hinreichenden Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen die im Verhaltenskodex enthaltenen Verhaltensgrundsätze fest, schaltet es die zuständigen Stellen im Unternehmen ein und leitet bei Bedarf Gegenmaßnahmen ein.  

Ziel ist die Sensibilisierung jedes einzelnen Mitarbeitenden zum Thema Compliance. Badenova bietet Schulungen über die interne E-Learning-Academy für jeden Mitarbeitenden an. Das Ziel der Sensibilisierung konnte für 2020 insofern erreicht werden, als dass die Schulungs-Pflichmodule von der Belegschaft erfüllt wurden.

Es sind bis heute keine Verstöße gegen Compliance- oder Antikorruptionsrichtlinien bekannt.  

Mit den von badenova betriebenen vielfältigen Geschäftsaktivitäten und der aktiven Nutzung wirtschaftlicher Chancen sind unweigerlich auch unternehmerische Risiken verbunden. Deshalb werden zur Erreichung der wertesteigernden Zielsetzungen, die als unvermeidbar, aber beherrschbar erscheinenden Risiken bewusst eingegangen und gezielt gesteuert. Im Zuge dessen gibt es neben dem Compliance-Management zusätzlich ein Risikomanagement bei der badenova. Das zentrale Risikomanagement identifiziert die im Rahmen der jährlichen Risikoberichterstattung durch die Risikoverantwortlichen als Compliance-relevant gemeldeten Risiken der Fachbereiche und leitet diese weiter an den Compliance-Beauftragten. Gemeinsam mit dem Compliance-Beauftragten werden diese möglichen Risiken bewertet und Maßnahmen abgeleitet.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Alle Geschäftsstandorte liegen in Deutschland und werden regelmäßig im Zuge von internen Audits vor Ort überprüft. Spezifische Prüfungen auf Korruptionsrisiken finden aufgrund der geringen Größe der Standorte und der damit verbundenen vergleichbar geringen Risiken nicht statt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es liegen keine bestätigten Korruptionsvorfälle für das Berichtsjahr oder die vorherigen Jahre vor.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es liegt kein Fall von Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften für das Berichtsjahr oder die vorherigen Jahre vor.