14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die ZWH beschäftigt insgesamt 66 Arbeitnehmer*innen (Stand: 31.12.2019), von denen 60 in Düsseldorf und sechs in Berlin arbeiten. Dabei lassen sich die Arbeitnehmer*innen wie folgt typisieren (Mehrfachnennungen):
  • 56 Mitarbeitende im e. V. und 10 in der GmbH
  • 52 fest- oder befristet angestellte Mitarbeitende
  •   1 Auszubildende*r
  • 11 studentische Hilfskräfte
  • 19 Führungskräfte
  •   4 Verwaltungsfachkräfte
  •   2 betriebswirtschaftliche Fachkräfte
  •   2 450-Euro-Minijobber*innen
Eine Besonderheit bei der ZWH ist, dass sie eine hohe Quote an Frauen in Führungspositionen hat. Zehn der insgesamt 19 Führungskräfte sind Frauen und fünf von ihnen auch Mütter mit Kindern unter sechs Jahren.

Die Arbeitsverträge, die die ZWH mit ihren Mitarbeitenden abschließt, enthalten über das Gesetz hinausgehende Angaben und Regelungen zu Entlassungsgründen sowie -verfahren, betrieblicher Altersversorgung, der Internetnutzung am Arbeitsplatz, Sonderurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die ZWH achtet bei den 450-Euro-Minijobber*innen und studentischen Hilfskräften darauf, dass gesetzliche Rahmenbedingungen, Sicherheitsvorschriften sowie Arbeitszeitvorgaben eingehalten und sie in die Betriebsferien integriert werden. Bei der Bezahlung ihrer Mitarbeitenden orientiert sich die ZWH an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und bei der Entlohnung der Auszubildenden an den Regeln für die Ausbildungsvergütung nach dem Bundesbildungsgesetz.

Begünstigend auf die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte wirkt sich bei der ZWH die Arbeitszeitflexibilisierung aus, da die Kernarbeitszeit von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr auf 10:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von ursprünglich 09:00 bis 13:30 Uhr auf 10:00 bis 13:00 Uhr reduziert wurde, 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit im Mobile Office gearbeitet und Freizeitausgleich für den Abbau von Überstunden in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus überprüft die ZWH die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte nach deutschen Standards einmal im Jahr anhand von persönlichen Gesprächen mit ihren Mitarbeitenden und mithilfe ihres Qualitätsmanagementsystems (DIN EN ISO 9001). Als Risiko wird die fehlende Barrierefreiheit am Standort in Düsseldorf erachtet.

Internationale Tätigkeiten
Die ZWH bezieht ihre Arbeitsmittel ausschließlich von Lieferant*innen und Fachhändler*innen aus Deutschland. Allerdings führt sie internationale Projekte durch. Im Jahr 2019 bildeten zwei ZWH-Mitarbeitende gemeinsam mit der Handwerkskammer für München und Oberbayern 18 Bauhandwerker zu „Qualifizierten Berufsausbildern im Maurerhandwerk“ in Kosovo fort. Dabei waren die beiden Mitarbeitenden über die Unfallversicherung der ZWH abgesichert und ihre Entsendebescheinigungen für den Kosovo (Ju 1; § 4 SGB IV) wurden vom Personalleiter beantragt sowie von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt. Da die Qualifizierungseinheiten der Fortbildung jeweils von Freitag bis Sonntag stattfanden, haben die Mitarbeitenden die Wochenendarbeitszeit innerhalb von zwei Wochen mit Ersatzruhetagen ausgeglichen.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
Die ZWH hält Arbeitnehmendenrechten nach deutschlandweiten Standards, inklusive Beachtung der Arbeitsbedingungen, Achtung der Rechte der Gewerkschaften, Achtung der Rechte auf Information, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit ein. Zusätzlich plant sie, im Jahr 2020 ein Konzept zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit unter Beteiligung der Mitarbeitenden zu entwickeln. Die darin festgelegten Maßnahmen werden im Jahr 2020 und 2021 umgesetzt. (s. Kriterium 3 Ziele)

Des Weiteren werden zukünftig Mitarbeitende, die sich für die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen verantwortlich erklärt haben, Überstundenausgleich innerhalb von vier Wochen für die zusätzliche Arbeitszeit, Bonuszahlungen für die Betreuung von Nachhaltigkeitsaufgaben, ideelle Anerkennungen für die Betreuung von Nachhaltigkeitsaufgaben und Zugang zu Weiterbildungsangeboten zu Nachhaltigkeit während der Arbeitszeit erhalten. Die Bonuszahlungen erfolgen quartalsweise und werden individuell festgelegt.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Vielfalt in der Zusammensetzung der Belegschaft ist der ZWH wichtig. Sie ermöglicht beispielsweise, dass Mitarbeitende frei in der Gestaltung ihrer persönlichen Erscheinung sind und religiöse Bräuche ausüben können, die nicht durch die gesetzlichen Feiertage in Deutschland abgedeckt sind. Außerdem hat sie sich mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ dazu verpflichtet, eine Organisationsstruktur zu schaffen, die von gegenseitiger Anerkennung und Teilhabe aller Mitarbeitenden der ZWH geprägt ist, unabhängig von Geschlecht, Ethnie, sozialer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung.

Stellenbesetzung

Im Verlauf des Prozesses einer neuen Stellenbesetzung achtet die ZWH darauf, dass
  • neben dem Personalleiter auch die Mitarbeitenden der ZWH sowohl bei der Rekrutierung (z. B. Stellenausschreibung) als auch bei der Auswahl und Einschätzung der Bewerber*innen einbezogen werden. ZWH-Mitarbeitende haben ebenfalls die Möglichkeit, neue Mitarbeitende zu werben.
  • bei der Veröffentlichung von offenen Stellen, z. B. auf der Unternehmenswebsite, bei Job-Plattformen und Arbeitsagenturen, Arbeitsaufgaben genderneutral formuliert werden.
Neue Mitarbeitende werden in die ZWH schnell integriert, da erfahrene Mitarbeitende die Einarbeitung begleiten (Mentorenprogramm), regelmäßig Feedbackgespräche geführt werden und es flexible Arbeitszeitmodelle (u. a. Mobile Office, Teilzeitangebote) gibt.

Des Weiteren unterstützt die ZWH die Initiative Klischeefrei, die sich für eine Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees einsetzt sowie nimmt sie an bundesweiten und regionalen Aktionstagen, wie beispielsweise dem Girls'Day / Boys'Day, teil.

Bezahlung der Mitarbeitenden
Die ZWH orientiert sich bei der Entlohnung ihrer Mitarbeitenden an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Sie zahlt ihren Mitarbeitenden Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede gibt es bei gleichem Aufgabenfeld nicht. Zusätzlich zum Lohn erhalten die Mitarbeitenden - mit Ausnahme der studentischen Hilfskräfte - Sachzuweisungen, wie beispielsweise Diensthandys, Rabatte für unternehmenseigene Produkte, Zuschüsse zu Weiterbildungen und anlassbedingte Zuwendungen (Jubiläen).

Vereinbarkeit von Familien und Beruf
Ein wichtiger Bestandteil der Personalarbeit der ZWH ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aufgrund dessen bietet sie flexible Arbeitszeiten für alle Mitarbeitenden, gibt allen Mitarbeitenden die Möglichkeit, 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit im Mobile Office zu arbeiten, nimmt Rücksicht auf familiäre Verpflichtungen ihrer Mitarbeitenden, unabhängig von der Form der Lebensgemeinschaft und ermöglicht auch in Teilzeit Leitungsverantwortung zu übernehmen. Weitere Rahmenbedingungen in der ZWH sind, dass sie:
Eine Reflexion zu bisher gesetzten Zielen kann nicht erfolgen, da das der erste Nachhaltigkeitsbericht der ZWH ist. Für das Jahr 2021 verfolgt die ZWH das Ziel, sich als familienfreundliches Unternehmen auditieren zu lassen und ein verpflichtendes Leitbild zu entwickeln (s. auch DNK-Kriterium 3).
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16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Ausbildung
Die ZWH bildet im Rahmen der dualen Berufsbildung aus. Somit ist gesichert, dass die Ausbildung stets entsprechend der aktuellen, bundesweit gültigen Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne gewährleistet wird. Als ausbildendes Unternehmen ist es für sie selbstverständlich, dass ihre Auszubildenden in der ZWH, der Berufsschule und in überbetrieblichen Lernorten ausgebildet werden. Die ZWH hatte im Jahr 2019 einen Auszubildenden im Bereich Neue Medien am Standort in Düsseldorf, der direkt nach der Schule seine Ausbildung bei der ZWH begonnen hat. Ein Auszubildender hat in den letzten drei Jahren im Bereich Neue Medien am Standort in Düsseldorf seine Ausbildung abgeschlossen. Er wurde nicht übernommen.

Ihre Auszubildenden fördert die ZWH in mehrfacher Hinsicht. Sie unterstützt sie bei Hausaufgaben für die Berufsschule, fragt nach dem Ausmaß der Aufgaben, räumt Lernzeiten ein und hilft ihnen bei der Prüfungsvorbereitung. Zusätzlich motiviert sie ihre Auszubildenden, sich über die regulären Ausbildungsinhalte hinaus weiterzubilden und Zusatzqualifikation zu erhalten. Im Bereich Neue Medien betrifft das beispielsweise den Erwerb von CISCO-Zertifikaten.

Weiterbildung
In der ZWH hat neben der Aus- auch die Weiterbildung einen hohen Stellenwert. Deshalb motiviert die ZWH ihre Mitarbeitenden, sich für Weiterbildungen zu interessieren, unternehmensinterne Weiterbildungsangebote wahrzunehmen und nach Angeboten für externe Weiterbildungen zu suchen. Zudem ermöglicht die ZWH motivierten und begabten Mitarbeitenden ein berufsbegleitendes Studium und erinnert alle Mitarbeitenden an ihr Recht auf Bildungsurlaub. Konkrete Vereinbarungen werden in den Jahresgesprächen mit den Mitarbeitenden dokumentiert und für die Finanzierung von Weiterbildungen werden u. a. Förderprogramme genutzt, wie beispielsweise die Bildungsprämie. Des Weiteren unterstützt das gute Betriebsklima das Interesse der Mitarbeitenden am Austausch zu neuen Technologien und fördert die Hilfsbereitschaft der Mitarbeitenden untereinander. Hinzu kommt eine positive Lernkultur innerhalb der ZWH, die sich u. a. darin zeigt, dass sich Mitarbeitende gegenseitig beim Erwerb von zusätzlichen Fähigkeiten und Kenntnissen unterstützen.

Darüber hinaus bietet die ZWH regelmäßig unternehmensinterne Weiterbildungen in Präsenz oder als Web-based Trainings an, um Prozesse der Digitalisierung in die Arbeitsabläufe ihrer Mitarbeitenden zu integrieren und Schwierigkeiten bei der Verwendung neuer Technologien abzubauen. Für die Einarbeitung in neue Softwaretypen und Softwareverwendung werden externe Weiterbildungen und Produktschulungen der Hersteller*innen, Lieferant*innen oder Geschäftspartner*innen genutzt, an denen die Mitarbeitenden während der Arbeitszeit teilnehmen können. Zudem werden der Austausch zu Themen der Digitalisierung in informellen Gesprächen und die gegenseitige Wertschätzung der Beiträge aller Mitarbeitenden unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Interesse für technische Neuerungen gefördert.

Den beschriebenen Vorzügen innerhalb der ZWH, die die Weiterbildung der Mitarbeitenden begünstigen, stehen auch Aspekte gegenüber, die eine Teilnahme an Weiterbildungen erschweren. Im Falle der ZWH sind das Zeit- und Budgetknappheit.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
Der ZWH ist bewusst, dass Rückenschäden, Motivationslosigkeit und Stress bei ihren Mitarbeitenden arbeitsbedingte Erkrankungen sein könnten. Deshalb kümmert sie sich um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden, indem sie ihnen ergonomische Bürostühle, Bio-Obst, Bio-Tee, Wasser und Fairtrade-Kaffee u. v. a. m. zur Verfügung stellt. Des Weiteren werden Überstunden dokumentiert und zeitnah abgebaut, Arbeitsprozesse automatisiert, ein wertschätzender Umgang unter den Mitarbeitenden gefördert sowie Mitarbeiterversammlungen, Sommerfeste, Weihnachtsfeiern und die Einarbeitungsphase zum gegenseitigen Kennenlernen der Mitarbeitenden genutzt.

Eine Reflexion zu bisher gesetzten Zielen kann nicht erfolgen, da das der erste Nachhaltigkeitsbericht der ZWH ist. Für das Jahr 2020 und 2021 verfolgt die ZWH das Ziel, ihr Ausbildungsangebot auszubauen. Dazu zählt, dass sie bis zu fünf Ausbildungsplätze (u.a. zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement) am Standort in Düsseldorf anbietet und ihre Ausbildenden schult.




Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

In der ZWH gab es in den letzten fünf Jahren keine arbeitsbedingten Verletzungen mit langfristigen Folgen. Allerdings wurden zwei arbeitsbedingte psychische Erkrankungen innerhalb der letzten fünf Jahre bei einer durchschnittlichen Anzahl von 45 Mitarbeitenden dokumentiert.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die ZWH plant, ein Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bis zu ihrem nächsten DNK-Bericht zu entwickeln und bei den Prozessen die Mitarbeitenden zu beteiligen.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Verlauf des Jahres 2019 hatte die ZWH einen männlichen Auszubildenden im Bereich Neue Medien. Zudem haben 24 weibliche und 15 männliche Mitarbeitende eine Weiterbildung im Jahr 2019 in Anspruch genommen. Darunter waren fünf weibliche und drei männliche Mitarbeitende mit Führungsverantwortung. Von den insgesamt 39 Mitarbeitenden, die sich weitergebildet haben, haben eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter eine Weiterbildung mit technischem Inhalt (Digitalisierung) sowie ein Mitarbeiter eine Weiterbildung mit dem Ziel der Förderung sozialer Fähigkeiten wahrgenommen.

Die durchschnittliche Länge der Weiterbildungen betrug zwei Tage.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die ZWH beschäftigt insgesamt 66 Arbeitnehmer*innen (Stand: 31.12.2019; s. auch DNK-Kriterium 14), Helfer*innen, Teilzeitarbeitende und Minijobber*innen miteingerechnet. Dabei setzt sich die Belegschaft der ZWH folgendermaßen zusammen (Mehrfachnennungen):

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

In der ZWH sind in den letzten fünf Jahren keine Diskriminierungsfälle gemeldet worden.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte ist in der ZWH und für die ZWH wichtig. Sie leistet als Arbeitgeberin durch das Einhalten der Arbeitszeiten und einer flexiblen Arbeitszeitregelung (s. DNK-Kriterium 14) einen Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte. Zudem kümmert sie sich um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden, in dem sie ihnen Bio-Obst, Bio-Tee, Wasser und Fairtrade-Kaffee u. v. a. m. zur Verfügung stellt. Risiken, die sich aus der Bereitstellung der Dienstleistungen der ZWH ergeben und möglicherweise negative Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte haben, sind ihr nicht bekannt.

Die ZWH lehnt Diskriminierung in jeglicher Form ab. Daher setzt sie sich für Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund und mit Behinderungen, für Geschlechtergerechtigkeit und gegen Mobbing innerhalb der Belegschaft ein.

An der Wertschöpfungskette der ZWH sind u. a. Fachhändler*innen, Logistikunternehmen, Kund*innen und Entsorgungsunternehmen direkt beteiligt (s. auch DNK-Kriterium 4). Dienstleistungen und Produkte werden sowohl aus der Region Düsseldorf als auch bundesweit bezogen. Die Einhaltung der Menschenrechte seitens ihrer Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen überprüft die ZWH durch entsprechende Zertifikate, Gütezeichen und das Sichten von Pressemitteilungen. Bei einem Lieferanten der ZWH für Büromaterial und IT-Zubehör wurden negative soziale Auswirkungen von deren Geschäftstätigkeit auf die Belegschaft festgestellt. Aufgrund dessen hat die ZWH die Geschäftsbeziehungen beendet.

Eine Reflexion zu bisher gesetzten Zielen kann nicht erfolgen, da das der erste Nachhaltigkeitsbericht der ZWH ist. Für das Jahr 2020 und 2021 verfolgt die ZWH das Ziel, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden stärker zu fokussieren (s. auch DNK-Kriterium 16) und bei der Erstellung von Vertragsvereinbarungen mit den an der Wertschöpfungskette beteiligten Akteur*innen darauf zu achten, dass Hinweise auf die Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte berücksichtigt werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die ZWH hat bisher keine Investitionsvereinbarungen mit Kooperationspartner*innen abgeschlossen. Aufgrund dessen hat sich die Herausforderung der Einbeziehung von Menschenrechtsklauseln nicht gestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die ZWH hat ihre beiden Standorte in Düsseldorf und Berlin auf die Einhaltung der Menschenrechte geprüft (entspricht 100 %).

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die ZWH plant ab 2020, neue Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen auf deren Einhaltung der Menschenrechte zu prüfen und danach auszuwählen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Bei einem Lieferanten der ZWH für Büromaterial und IT-Zubehör wurden negative soziale Auswirkungen von deren Geschäftstätigkeit auf die Belegschaft festgestellt. Aufgrund dessen hat die ZWH die Geschäftsbeziehungen beendet.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die ZWH engagiert sich gesellschaftlich, in dem sie in Vereinen und Wirtschaftsorganisationen, wie beispielsweise den Planungsgruppen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Aktion modernes Handwerk e.V., mitwirkt. Darüber hinaus engagieren sich zwei Mitarbeitende im Rahmen ihrer Arbeitszeit in Prüfungsausschüssen. Im Jahr 2021 ist geplant, sich am Dreck-weg-Tag in Düsseldorf und am Aktionstag von wirBERLIN, der den World Cleanup Day unterstützt, zu beteiligen.

In den Zeitschriften clavis und handfest gibt die ZWH von Zeit zu Zeit verschiedenen sozialen Initiativen die Möglichkeit, Anzeigen gebührenfrei zu schalten. Außerdem leistet die ZWH Sachspenden an Schulen und Kindertagesstätten in Form von (Schmier-) Papier und abgeschriebenen elektronischen Geräten. Weiterhin unterstützt die ZWH das Gemeinwesen durch verantwortungsvolles Wirtschaften, d. h. das Zahlen von Steuern in Deutschland ist für sie selbstverständlich.

Als Beitrag für die wirtschaftliche Zukunft der Region beschäftigt die ZWH am Standort Düsseldorf 60 Mitarbeitende, bildet in regelmäßigen Abständen im Bereich Neue Medien aus und ermöglicht Schüler*innen die Teilnahme am Girls'Day / Boys'Day.
 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Der zeitanteilig abgegrenzte, unmittelbar erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert der ZWH wird ausschließlich dem Vorstand, den Mitgliedern und der Hausbank offengelegt.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die ZWH ist nicht nur Bildungsdienstleisterin für das Handwerk, sie ist eine Bildungsdienstleisterin aus dem Handwerk. Über ihre Mitglieder und Gremien ist die ZWH direkt in das Handwerk und seine Organisationen auf Bundesebene und vor Ort eingebunden. Dadurch ist die ZWH nah dran an den Entwicklungen und Bedarfen des Handwerks.

Die Mitglieder der ZWH sind 50 der 53 Handwerkskammern, die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Baden-Württemberg, der Westdeutsche Handwerkskammertag und der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH). Der ZWH-Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Zudem gehört dem Vorstand mindestens ein Vertreter des ZDH an. Ein weiteres Gremium ist der ZWH-Lenkungsausschuss, der von der Mitgliederversammlung berufen wird und dessen zentrale Aufgabe in der Unterstützung der ZWH bei der Entwicklung und Verbreitung von standardisierten Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzepten sowie Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Qualifizierung besteht.

Die ZWH ist Mitglied im ZDH. Die Interessen der ZWH werden durch den ZDH vertreten, da er als Spitzenorganisation der Wirtschaft die Gesamtinteressenvertretung des Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung und anderen zentralen Behörden, der Europäischen Union (EU) und internationalen Organisationen inne hat. Zudem ist der Geschäftsführer Mitglied im Beirat Anerkennungsmonitoring des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Die ZWH nimmt auf aktuelle Gesetzgebungsverfahren keinen Einfluss, unterstützt keine politischen Stiftungen, Initiativen oder Aktionen und leistet keinerlei politische Spenden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die ZWH leistet weder Geld- noch Sachspenden an Parteien.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Verantwortlich für das Thema Compliance sind bei der ZWH die Geschäftsführung, der Vorstand, die Bereichsleitenden und deren Stellvertreter*innen, die Syndikusrechtsanwältin und die Datenschutzbeauftragte. In der ZWH ziehen Korruption und Gesetzesverstöße arbeits-, zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Eine Reflexion zu bisher gesetzten Zielen kann nicht erfolgen, da das der erste Nachhaltigkeitsbericht der ZWH ist.

Die Mitarbeitenden besprechen sich bei Unsicherheit über ihre Entscheidungen mit den Bereichsleitenden, den Projektleitenden, der Datenschutzbeauftragten oder dem Personalleiter. Die Bereichs- und Projektleitenden der ZWH haben eine Vorbildfunktion und nehmen diese wahr. Sie stehen ihren Mitarbeitenden für Fragen zur Verfügung und helfen ihnen, ihre Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. Außerdem wissen die Mitarbeitenden, dass sie Vorgänge, die auf eine strafbare Handlung (z. B. Diebstahl, Betrug oder Bestechung) oder auf einen systematischen Verstoß gegen Gesetze oder betriebsinterne Regeln hindeuten, den Bereichs- sowie Projektleitenden oder dem Personalleiter melden sollen. Hinweisgebende, die mögliche Verstöße nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben infolge der Meldung keine für sie nachteiligen Maßnahmen zu befürchten. Des Weiteren werden in Mitarbeitendenversammlungen und im Personal-Newsletter ZWH AH!KTUELL Änderungen von Gesetzen und Unternehmensrichtlinien kommuniziert sowie dokumentiert.

Bisher gibt es keinen verschriftlichten und öffentlich einsehbaren Verhaltenskodex, der für Mitarbeitende und Geschäftspartner*innen der ZWH gilt. Darüber hinaus fehlt eine verbindliche Vorgabe für die Ausgabe und Entgegennahme von Zuwendungen und Geschenken. Deshalb ist geplant, einen Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Geschäftspartner*innen in 2021 zu entwickeln sowie in das Mitarbeitendenhandbuch zu integrieren. Der Verhaltenskodex wird u. a. Hinweise auf die Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte und verbindliche Vorgaben für die Ausgabe und Entgegennahme von Zuwendungen sowie Geschenken enthalten. Derzeit existiert eine IT-Policy, die für alle Mitarbeitenden und Personen, denen die Benutzung von PC und/oder mobilen Endgeräten und der Netzinfrastruktur der ZWH durch eine vertragliche Vereinbarung ermöglicht wird, verbindlich gilt. Die IT-Policy weist auf die Verpflichtungen im Umgang mit der IT-Infrastruktur der ZWH hin und dient dem Datenschutz sowie der Datensicherheit im Unternehmen. Neben der IT-Policy gibt es ein für alle Mitarbeitenden verpflichtendes Web-based Training zum Thema Datenschutz. Weiterhin ist in der ZWH geregelt, wer Zugang zu vertraulichen Unterlagen hat, wichtige Dokumente, die nicht für alle Mitarbeitenden einsehbar sein sollen, werden in abschließbaren Schränken gelagert und alle Geschäftsinformationen sind zusätzlich extern gesichert. Mit dem Vier-Augen-Prinzip wird in der ZWH sichergestellt, dass Verträge, Aufträge und Rechnungen unter Kontrolle erstellt bzw. bearbeitet werden.

Die ZWH hat ihre beiden Standorte in Düsseldorf und Berlin auf Korruptionsrisiken geprüft. Am Standort in Berlin (Haus des Deutschen Handwerks) gibt es ein System, das sicherstellt, dass nur Befugte die Büroräume betreten dürfen. Besucher*innen müssen sich zuerst an einer Pforte anmelden, bevor sie das Gebäude betreten dürfen. Danach werden die ZWH-Mitarbeitenden telefonisch über die Besucher*innen informiert. Der Zugang zu den Büroräumen auf der 3. Etage ist durch eine weitere Tür gesichert, die nur mit einem Chip geöffnet werden kann. Am Standort in Düsseldorf hat sich gezeigt, dass das System, das sicherstellt, dass nur Befugte die Firmenräume betreten können, verbesserungsbedürftig ist. Der Zugang wird derzeit über eine Gegensprechanlage geregelt. Wer sich darüber Zutritt zum Gebäude verschafft, hat auch die Möglichkeit, die Büroräume zu betreten. Deshalb wird der Zugang zu den Büroräumen in Düsseldorf dahingehend in 2021 verbessert, dass eine neue Schließanlage installiert wird.



Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die ZWH hat ihre beiden Standorte in Düsseldorf und Berlin auf Korruptionsrisiken geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass das System in Düsseldorf, das sicherstellt, dass nur Befugte die Firmenräume betreten können, verbesserungsbedürftig ist. Der Zugang wird derzeit über eine Gegensprechanlage geregelt. Wer sich darüber Zutritt zum Gebäude verschafft, hat auch die Möglichkeit, die Büroräume zu betreten. Deshalb wird der Zugang zu den Büroräumen in Düsseldorf dahingehend in 2021 verbessert, dass eine neue Schließanlage installiert wird. Darüber hinaus wurde für beide Standorte festgestellt, dass eine verbindliche Vorgabe für die Ausgabe und Entgegennahme von Zuwendungen und Geschenken fehlt. Eine derartige Vorgabe wird in den geplanten Verhaltenskodex in 2021 integriert.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es gibt keine Korruptionsvorfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Die ZWH hat keine Fälle von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt.