14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Geschäftsstandorte der Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG liegen in Deutschland. Daher wird die Wahrung von Arbeitnehmerrechten im Rahmen der Gesetzgebung der Bundesrepublik gewährleistet. Es werden daher bisher keine expliziten Standards zu Arbeitnehmerrechten überprüft. Darüber hinaus sehen wir keine wesentlichen Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit für Arbeitnehmerrechte.
Über ein sog. Corporate Volunteering (CV) Programm wird den Arbeitnehmern die Förderung des gesellschaftlichen Engagements im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsaspektes "Arbeitnehmerbelange" ermöglicht. Das Programm umfasst einerseits den Einsatz von Mitarbeitern in unseren Projekten zur Förderung der Nachhaltigkeitsaspekte und andererseits die Förderung des bereits bestehenden freiwilligen Engagements von Mitarbeitern.
Das Programm ermöglicht den Mitarbeitern somit, sich in die Projekte unserer Nachhaltigkeitsaspekte Tradition, Soziales, Achtung der Menschenrechte, Kultur und Umwelt aktiv einzubringen.
Dies wurde mithilfe von Freistellungen von Mitarbeitern für Projekte der FUNUS Stiftung und der beiden Feuerbestattungsvereine sowie für das traditionelle Grabgeleit der Halloren im Jahr 2019 realisiert. Um das bestehende gesellschaftliche Engagement der Mitarbeiter zu fördern, können darüber hinaus Zeitgutschriften gewährt werden.
Unser Tätigkeitsbereich legt es nahe, dass sich Mitarbeiter über ihre eigentlichen beruflichen Verpflichtungen mit dem Themenfeld Sterben/Tod/Trauer engagieren. So engagiert sich eine Mitarbeiterin für ein Hospiz, zwei andere sind als Notfallseelsorger in einem Kriseninterventionsteam tätig. Dieses Engagement soll zukünftig weiter gefördert werden.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Es existiert keine geschlechterspezifische Zugangsbeschränkung für Tätigkeiten in unserem Unternehmen. Aufgrund der körperlich anspruchsvollen gewerblichen Tätigkeit im Einäscherungsbereich wird diese im Moment jedoch ausschließlich von Männern ausgeübt. Im kaufmännisch/administrativen Bereich sind neben den beiden männlichen Geschäftsführern ausschließlich Frauen beschäftigt – aber auch hierfür gibt es keine Vorgaben. Von 30 Mitarbeiter/-innen (die beiden GF ausgenommen) sind 3 als Schwerbehinderte anerkannt.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist uns wichtig. Das zeigt sich darin, dass wir regelmäßig Mitarbeiterinnen, wenn Engpässe bei der Betreuung der minderjährigen Kinder auftreten, von der Arbeitsverpflichtung freistellen. Das gilt übrigens auch bei gesundheitlichen Problemen. Ähnlich verhält es sich bei Trauerfällen in der Familie.
Da Chancengerechtigkeit und Vielfalt im Unternehmen wie beschrieben bereits gelebt werden, haben wir keine konkreten Zielsetzungen in diesem Bereich festgelegt und kontrolliert. Dies ist auch künftig so vorgesehen.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Im Feuerbestattungswesen gibt es bislang keinen (technisch-gewerblichen) Ausbildungsberuf und kaum Weiterbildungsmöglichkeiten. Als Einstellungsvoraussetzung für diesen Bereich haben wir eine handwerkliche oder technische Ausbildung und bestenfalls eine entsprechende Berufserfahrung festgelegt. Die Einarbeitung in die Kremationstechnik erfolgt durch den technischen Leiter und erfahrene Mitarbeiter. Die Ausbildung und Berufserfahrung der Mitarbeiter soll aber genutzt werden, soweit sie für unser Unternehmen, insbesondere für den Erhalt unserer technischen Anlagen förderlich ist. So nehmen Mitarbeiter im Auftrag und auf Kosten des Unternehmens an Weiterbildungsmaßnahmen z.B. mit umwelttechnischem und -rechtlichen Bezug teil. Diese Weiterbildungen und ggf. erforderliche Wiederholungen werden mit Hilfe eines Schulungsplans dokumentiert.
Eine Zielsetzung ist, im neuen Verwaltungsgebäude in Osmünde unter Federführung der FUNUS Stiftung eine Akademie einzurichten, in der Seminare und Workshops mit bestattungskulturellem Bezug – gerade auch für das Feuerbestattungswesen – durchgeführt werden sollen. Hiervon sollen natürlich auch unsere eigenen Mitarbeiter profitieren. Über ein entsprechendes Netzwerk an Referenten verfügt die FUNUS Stiftung bereits, gleichwohl ist mit einer Umsetzung dieses Ziels nicht vor 2021 zu rechnen.
(Kaufmännische) Ausbildungsplätze existieren bisher nicht, was aber hauptsächlich der räumlichen Situation geschuldet ist. Sobald wir in das neue Verwaltungsgebäude in Osmünde umgezogen sind, werden wir auch ausbilden.
Ein großes Risiko besteht in einer gewissen "Betriebsblindheit". Mangels externer Qualifizierungsmaßnahmen schulen wir unsere Mitarbeiter zu 99% intern, d.h. Fehler, die sich möglicherweise seit Jahren eingeschlichen haben, werden weitergegeben. Ein Weiterbildungskonzept mit externen Fachleuten ist in Planung.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Im Berichtszeitraum gab es in unserem Unternehmen keine dokumentierten arbeitsbedingten Erkrankungen sowie Verletzungen und demzufolge auch keine darauf beruhenden Todesfälle.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Im Berichtsjahr 2019 wurde ein Arbeitsschutz-Ausschusses (ASA) gegründet. Der ASA wird von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (DEKRA) begleitet. Mitglieder sind neben den beiden Geschäftsführern der Betriebsleiter, ein gewerblicher Sicherheitsbeauftragter für den Standort Osmünde, ein gewerblicher Sicherheitsbeauftragter für den Standort Halle (Saale), eine für beide Standorte zuständige kaufmännische Sicherheitsbeauftragte sowie die Betriebsärztin (extern). Der ASA kommt zweimal pro Jahr zusammen. In den Sitzungen werden Maßnahmen des allgemeinen Gesundheitsschutzes, des personenbezogenen Schutzes am Arbeitsplatz sowie solche zur Vermeidung von Arbeitsunfällen besprochen. Bestandteil der Sitzungen sind auch Betriebsbegehungen mit allen Beteiligten. Die Geschäftsführung setzt die Entscheidungen des ASA nach bestem Wissen und Gewissen um.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Während des Berichtszeitraums wurden insgesamt 48 Stunden für Weiterbildungen aufgewendet. Bei 30 Angestellten ergibt dies eine durchschnittliche Stundenzahl von 1,6.
Die 11 weiblichen Angestellten – 9 sind im kaufmännischen Bereich tätig, 2 sind für die Pflege des Friedgartens zuständig - wendeten durchschnittlich 3,2 Stunden für Weiterbildungen auf, bei den 19 männlichen (= gewerblichen) Mitarbeitern sind dies rund 1,2 Stunden.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
In unserem Unternehmen - Rechtsform: GmbH & Co. KG - ist ein gesellschaftsrechtliches Kontrollorgan nicht gegeben.
Die einzige Kategorisierung im Hinblick auf die Angestelltenverhältnisse besteht in gewerbliche Angestellte - zu 100% männlich - und kaufmännisch - zu 100% weiblich-.
Keiner unserer Mitarbeiter ist unter 30 Jahre alt. 43 % sind zwischen 30 und 50, 57 % über 50 Jahre alt.
10 % sind schwerbehindert.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Es sind keine Diskriminierungsvorfälle im Berichtszeitraum aufgetreten.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Als hauptsächlich im mitteldeutschen Raum tätiges Unternehmen ist die transnationale Sichtweise für uns von untergeordneter Bedeutung. Unsere wichtigsten Lieferanten – insbesondere für die besonders wichtigen Komponenten der Kremationstechnik – stammen ebenfalls aus Deutschland, allenfalls aus dem benachbarten Ausland. Anhaltspunkte dafür, dass einzelne Produkte in Ländern produziert werden, in denen Menschenrechte missachtet werden, bestehen nicht. Aus diesem Grund haben wir hierzu auch keine expliziten Ziele definiert.
Die Förderung der Menschenwürde nimmt einen großen Stellenwert in unserem gesellschaftlichen Engagement ein. Aus diesem Grund zählt die Einhaltung der Menschenrechte auch zu einer unserer 6 Nachhaltigkeitsaspekte (Kriterium 3).
Insbesondere der Mitteldeutsche Feuerbestattungsverein und die FUNUS Stiftung nehmen sich dieses Themas im Zusammenhang mit Bestattung, Endlichkeit und postmortaler Würde an.
Grundlage unseres Handelns ist der würdevolle Umgang mit dem Verstorbenen, das ergibt sich aus Art 1 GG. Was "würdevoll" ist, bestimmt sich nicht zuletzt aus den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat. Diese wie auch immer geäußerten Wünsche sind uns in der Regel aber nicht bekannt. Demnach können wir auch nicht beurteilen, ob dem Verstorbenen im Rahmen des Bestattungsauftrages tatsächlich diese Würde zuteil wird. Wir können daher immer nur nach unserem eigenen Kodex handeln, ohne zu wissen, ob dies auch den Wünschen des Verstorbenen entspricht.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Im Berichtszeitraum wurden in unserem Unternehmen keine erheblichen Investitionsvereinbarungen getätigt.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Im Jahr 2019 haben wir in unseren beiden Häusern keine explizite Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt, da beide Standorte in Deutschland gelegen sind.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Wir haben im Jahr 2019 keine wesentlichen neuen Lieferanten hinzugewonnen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Im Berichtszeitraum wurden keine Lieferanten explizit auf potenzielle negative soziale Auswirkungen überprüft. Unsere Lieferanten haben ihren Geschäftssitz zum überwiegenden Teil - ca. 70% - in der Region Mitteldeutschland. Daher gehen wir von einer Einhaltung der Menschenrechte aus.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Das Kriterium Gemeinwesen umfasst unsere Ziele Tradition, Soziales und Kultur. 1. Tradition
Der gemeinnützige Feuerbestattungsverein Halle e.V. bezweckt die finanzielle, materielle und ideelle Förderung der gemeinnützigen FUNUS Stiftung. Diesem Zweck ist der Verein im Jahre 2019 durch eine Spende in Höhe von 40.000 EUR zur Förderung des Großprojekts „Stadt der Sterblichen 2019“ in Leipzig nachgekommen. Er war darüber hinaus für den Betrieb der historischen Feierhallen auf dem Gertraudenfriedhof in Halle verantwortlich.
Die Trägergemeinschaft der Halloren hat mit ihren Leistungen auch im Jahr 2019 die Erhaltung der Tradition des Grabgeleits auf den Halleschen Friedhöfen gefördert.
2. Soziales
Der Mitteldeutsche Feuerbestattungsverein e.V. hat im Oktober 2019 eine Mitteilung zum Thema Feuerbestattung an seine Mitglieder herausgegeben. Zudem hat er in 14 Fällen Vereinsmitgliedern eine würdige Feuerbestattung ermöglicht.
Im Friedgarten Mitteldeutschland haben wir auch in 2019 - wie in jedem Jahr - neue Grabfelder angelegt, die im Vergleich zu anderen Friedhöfen kostengünstig und vor allem pflegearm sind.
3. Kultur
Die FUNUS Stiftung hat die gemeinnützigen Zwecke der Kunst und Kultur, Volksbildung sowie Heimatpflege im Jahr 2019 mithilfe folgender gemeinnütziger Projekte gefördert:
Projekt 1:
9. Symposium zur Bestattungskultur
„Nach uns die Sintflut – Bestattungskultur im Zeichen der Nachhaltigkeit“ am 17.09.2019 in Leipzig
Beschreibung: In diesem Jahr wurde die Frage untersucht, wie sich die aktuelle Nachhaltigkeitsdiskussion auf die Bestattungskultur auswirkt.
Referenten waren:
Werner Kentrup, Bestatter aus Bonn
Dr. Imke Schneider, Umweltgutachterin aus Hamburg
Roman Höfers, Redakteur und Gärtner aus Braunschweig
Prof. Dr. Thomas Klie, Theologe aus Rostock
Dirk Neumann, Vorstand der WG Freiheit aus Halle (Saale)
Prof. Dr. Dr. Tade Spranger, Jurist aus Bonn
60 Teilnehmer
Projekt 2:
Death Slam Nr. 4 & 5
Beschreibung: Ein Death Slam ist ein an den Poetry Slam angelehnter Vortragswettbewerb, bei dem die Vortragenden selbstgeschriebene Texte, die sich um den Tod drehen in einer vorgegebenen Zeit vortragen. Das Publikum wählt anschließend den Sieger.
Der vierte Death Slam fand am 09.05.2019 auf der Messe Leben & Tod in Bremen von 300 Besuchern statt.
Der fünfte Death Slam fand am 26.09.2019 vor 100 Besuchern in Leipzig statt.
Projekt 3:
Drunter & Drüber – Das Magazin für Endlichkeitskultur - Ausgabe 8 und 9
Beschreibung: Die Umsetzung des Stiftungszwecks in der täglichen Arbeit hat gezeigt, dass sich eine Bestattungskultur nur dann entwickeln kann, wenn sich Menschen überhaupt mit der Endlichkeit ihres Lebens auseinandersetzen. Zu diesem Zwecke hat sich der Vorstand entschlossen, ein Magazin herauszugeben, das sich ausschließlich mit Themen um eben diese Endlichkeit des Lebens beschäftigt. Dabei soll die Lektüre des Magazins durchaus unterhalten, damit sich gerade auch Menschen angesprochen fühlen, die ansonsten mit dem Tod nicht in Berührung kommen (wollen).
Geplant sind 2 Ausgaben der Drunter & Drüber pro Kalenderjahr.
Projekt 4:
„Die Stadt der Sterblichen – Das Endlichkeitsfestival“ vom 06. – 28.09. in Leipzig
Beschreibung: Die Stadt der Sterblichen ist eine Veranstaltungsreihe auf Initiative der FUNUS Stiftung unter Mitwirkung lokaler Vereine, Initiativen, Künstler, Unternehmer und Privatpersonen. Ziel ist, die Angst vor dem Thema Tod zu verringern und Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen. Im Abstand von zwei Jahren findet „Die Stadt der Sterblichen“ in wechselnden Städten Deutschlands statt.
Programm 2019 (Auszug):
-
Ausstellung „Death walks behind you – Tod und Sterben in der Rockmusik“
-
Filmvorführung und Podiumsdiskussion „Unerwarteter Nahschuss – Politische Todesopfer in der SED-Diktatur“
-
Fotowettbewerb „Grenzen“
-
„So sterben wir“ – Lesung mit Roland Schulz
-
„Burlesque y fiesta de los Muertos”
-
“Talkshow des Todes” mit Markus Kavka
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Aus Wettbewerbs- und Vertraulichkeitsgründen berichten wir nicht zum Indikator GRI SRS-201-1.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG ist unabhängig und wahrt ihre Neutralität gegenüber Interessen einzelner Gruppen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie beteiligt sich daher nicht an Lobby-Aktivitäten oder politischer Meinungsbildung und ist kein Mitglied einer politischen Partei. Uns sind keine aktuellen Gesetzgebungsverfahren bekannt, die für das Unternehmen relevant sind.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Wir haben im Berichtszeitraum keine Parteispenden getätigt.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Seit Gründung des Gemeinnützigen Feuerbestattungsvereins Halle e.V. im Jahr 1990 wird in unserem Unternehmen bis heute der Grundsatz verfolgt, dass jedes Bestattungsinstitut, das unsere Dienstleistung in Anspruch nimmt, gleichbehandelt wird – unabhängig vom Auftragsvolumen. So wiedersetzen wir uns auch einer im Wettbewerb nicht unüblichen Praxis, wonach Krematorien an Bestattungsunternehmen Rückvergütungen zahlen, deren Höhe sich nach der Zahl der Kremationsaufträge richtet und an denen der Angehörige bzw. der Totenfürsorgeberechtigte – also der Auftraggeber der Bestattung – nicht partizipiert.
Es herrscht eine enge Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei und einer Unternehmensberatung, die uns sowohl im Hinblick auf Compliance-Themen, steuerliche Regelungen sowie rechtliche Anforderungen an den Datenschutz beraten und unterstützen. So können Geschäftsführung und Mitarbeiter frühzeitig für die Themen Compliance und Antikorruption sensibilisiert werden.
Die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegt der Geschäftsführung, unterstützt durch den ASA (siehe Leistungsindikator GRI SRS-403-4).
Die Finanz- und Lohnbuchhaltung erfolgt durch einen Steuerberater, der für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich ist. Damit stellen wir sicher, dass Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert werden.
Angesichts des beschriebenen engmaschigen Netzes, insbesondere des externen Inputs, und nicht zuletzt aufgrund des eigenen seit 1990 praktizierten Verhaltenskodex, sehen wir in diesem Bereich keine Risiken.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Unsere Geschäftsstandorte befinden sich in Deutschland. Wir sehen hier kein Korruptionsrisiko und haben daher auch keine Antikorruptionsrichtlinien im Unternehmen.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Seit Bestehen des Unternehmens gab es keine Korruptionsvorfälle.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Es wurden keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen gegen unser Unternehmen verhängt.