14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Stadtwerke Norderstedt sind als Eigenbetrieb der Stadt rein regional tätig. Wir beschäftigen Stand 31.12.2021 427 Mitarbeiter:innen einschließlich der Auszubildenden und geringfügig Beschäftigten. Die wilhelm.tel GmbH hat 139 Mitarbeiter:innen einschließlich der geringfügig Beschäftigten. Die Stadtpark Norderstedt GmbH zählt 39 Mitarbeiter:innen einschließlich der Auszubildenden und geringfügig Beschäftigten. Wir stellen jedes Jahr rund 20 neue Auszubildende in neun Ausbildungsberufen ein. Unsere Personalstruktur ist heterogen – vom Auszubildenden bis zum/zur Hochschulabgänger:in mit langjähriger Berufserfahrung, von der Führungskraft aus der freien Wirtschaft bis zum/zur Mitarbeiter:in mit 30-jähriger Betriebszugehörigkeit. Umso mehr ist uns ein faires Miteinander sowie ein freundlicher, respektvoller und wertschätzender Umgang wichtig. Dienst- und Betriebsvereinbarungen regeln einheitlich die Arbeitsabläufe. Als kommunales Unternehmen haben wir klare Regeln und unterliegen nationalem wie europäischem Recht. Wir haben keine Zielsetzungen für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten. Diese sind für uns selbstverständlich.
Der Personal- und der Betriebsrat vertreten jeweils die Interessen der Arbeitnehmer:innen. Seit 2012 sichert unser Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Ferner wurde frühzeitig eine Lenkungsgruppe Corona gebildet, die eng mit dem Personal- und Betriebsrat zusammenarbeitet. Fragen und Anregungen der Mitarbeiter:innen werden in der Lenkungsgruppe diskutiert. Per E-Mail und Intranet sowie mit Video-Botschaften der Geschäftsführung wird die Belegschaft im Laufe des Jahres stetig über Veränderungen informiert. Die Mitbestimmung der Mitarbeitenden wird auch in vielen Projekten gefördert. Beispielsweise wurden die Mitarbeiter:innen bei der Erarbeitung der Mission der Unternehmensstrategie involviert oder im Rahmen der Corona Pandemie zu ihren Home Office Gegebenheiten befragt, um Maßnahmen abzuleiten. Ausgewählte Mitarbeitende haben als Testgruppe die neue IT-Ausstattung ausprobiert, um daraus Verbesserungen für die Einführung einer neuen IT-Ausstattung für alle Mitarbeiter:innen abzuleiten. Im kommenden Jahr wird im Rahmen der Umsetzung der Unternehmensstrategie ein Team an einem Konzept für ein Vorschlagswesen auch für Nachhaltigkeitsthemen arbeiten.
In Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz sehen wir gewisse Risiken bzw. negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte bei der Bereitstellung der kritischen Infrastruktur. Personalausfälle könnten beispielsweise zu Engpässen führen, die Mitarbeitende dann in Form von Überstunden überbrücken müssten. Im Risikomanagement wird dieses Risiko genauso wie in Notfallplänen und Bereitschaftsdiensten berücksichtigt, um ihm entgegenzuwirken.
Die Achtung von Arbeitnehmerrechten erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern. Als ausschließlich regional tätiges kommunales Unternehmen ist diese Thematik für uns jedoch von untergeordneter Bedeutung. Mit letzter Sicherheit können wir allerdings nicht ausschließen, dass Baustoffe, Strom oder Gas aus Herkunftsländern eingesetzt werden, in denen diese unter nicht zu akzeptierenden Bedingungen hergestellt oder gewonnen werden. Um das Risiko hierfür zu minimieren, müssen Anbieter bei der Angebotsabgabe – wenn sinnvoll - die Einhaltung und Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen gem. § 18 TTG schriftlich bestätigen. Wir lassen uns auch in Verpflichtungserklärungen versichern, dass Mindestanforderungen an die Vergütung gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
In der Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt wird niemand wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, des Geschlechts, einer Behinderung oder der sexuellen Identität diskriminiert. Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung freier Stellen erfolgen nach den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Gehälter sind nach Tarifverträgen und damit nach transparenten Gehaltsstrukturen gegliedert. Sie gelten überwiegend für die gesamte Unternehmensgruppe. Betriebliche Altersversorgung und diverse Sozialleistungen sind im Tarifvertrag und in Dienst- und Betriebsvereinbarungen geregelt. Wir fördern auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zum Beispiel sind flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle wie die Telearbeit für viele Mitarbeiter:innen möglich. Im Jahr 2021 haben wir unseren Frauenförderplan überarbeitet und dort Ziele zur Förderung von Vielfalt festgeschrieben. Bis zum Jahr 2030 wollen wir:
- den Frauenanteil in der gesamten Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt von 30 auf 40 Prozent erhöhen
- den Frauenanteil bei den Führungskräften um 5 Prozentpunkte erhöhen
- den Frauenanteil in den höheren Entgeltgruppen auf 30 Prozent erhöhen
- den Frauenanteil im technischen/IT-Bereich der Stadtwerke Norderstedt und der wilhelm.tel GmbH von 7 auf 10 Prozent erhöhen.
Bis zum Jahr 2025 wollen wir den Frauenanteil in den technischen Ausbildungsberufen auf 10 Prozent erhöhen. Zudem schreiben wir ab dem Jahr 2023 einen Frauenanteil von 20 Prozent bei Bachelor- und Masterarbeiten fest. Des Weiteren haben wir folgende Handlungsfelder definiert:
- Förderung des Selbstverständnisses von Frauen
- Förderung von Frauen in Führungspositionen
- Nachwuchsförderung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Interne und externe Kommunikation
- Förderung von Respekt und Vielfalt
Die Umsetzung des Frauenförderplan und die Erarbeitung von Maßnahmen erfolgen durch eine Arbeitsgruppe im folgenden Jahr. Sie werden im Zuge der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie 2030 im Fokusthema „Förderung von Vielfalt“ erarbeitet. Im Jahr 2021 wurden bereits in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister unsere Angebote für Familien ausgeweitet und u.a. eine Kindernotfallbetreuung eingerichtet.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Unsere Arbeit ist durch stetige Veränderungen innerhalb der Geschäftsfelder und eine zunehmende Projektarbeit geprägt. Hinzu kommen in regelmäßigen Abständen veränderte gesetzliche Anforderungen. Von der Unternehmensgruppe und ihren Mitarbeiter:innen wird daher eine große Veränderungsbereitschaft gefordert. Unsere Unternehmensstrategie 2030 wird diesen Herausforderungen in den kommenden Jahren im strategischen Bereich „Resiliente Organisation“ mit den Handlungsfeldern „Veränderung als Teil der Organisation“, „Unternehmenskultur“, „Neue Arbeitswelten“ und „Wissensmanagement und Kompetenzförderung“ begegnen, Ziele definieren und Maßnahmen umsetzen.
Bereits seit geraumer Zeit legen wir großen Wert auf qualifizierte Arbeit und fördern intensiv die Teilnahme der Mitarbeiter:innen an fachlichen Schulungen und E-Trainings, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Zahlreichen Inhouse-Schulungen werden zusätzlich zu externen Schulungen allen Mitarbeiter:innen angeboten. Besonders mit der Einführung unseres LernWerks im Sommer 2021 konnten wir viele Mitarbeitende erreichen. Quantitativ messbare Ziele haben wir uns für die Schulungen bislang nicht gesetzt. Wir setzen auf das Interesse unserer Mitarbeitenden dem Ziel, eine Lernkultur zu entwickeln.
Die demografische Entwicklung im Blick ermöglichen wir unseren Mitarbeiter:innen flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle und die Arbeitsgruppe Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) kümmert sich um Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und die betriebliche Gesundheitsförderung.
Um dem Risiko des Fachkräftemangels frühzeitig zu begegnen, legt die Unternehmensgruppe großen Wert auf die Ausbildung junger Menschen. Rund 60 Auszubildende begleiten wir jedes Jahr in vier Jahrgängen auf ihrem Weg ins Berufsleben. Wir sind Träger des Ausbildungsawards der IHK Lübeck für herausragende Leistungen in der Ausbildung und tragen das Gütesiegel TOP-Ausbilder – Best Place to Learn. Allen Auszubildenden wird im Anschluss an die Berufsausbildung ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten. Über 50 Prozent unserer Mitarbeiter:innen haben mit erfolgreicher Berufsausbildung ihre Arbeit bei uns begonnen. Wir ermöglichen auch Studierenden, ihre Bachelor- oder Masterarbeit über ein Thema der Energie- und Telekommunikationsbranche zu schreiben. Darüber hinaus geben wir Schülerinnen und Schülern sowie jungen Erwachsenen die Möglichkeit, über ein Praktikum Einblick in unsere Unternehmensgruppe und die jeweilige Branche zu erhalten. Im Jahr 2021 ist auch unser Topmanagement-Programm gestartet, um zukünftige Führungskräfte auf Topmanagement-Positionen vorzubereiten und sie dafür zu qualifizieren.
Um den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen, haben wir ein Team aus unterschiedlichen Fachabteilungen gegründet, das unter Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen eine Digitalisierungsstrategie für die Unternehmensgruppe entwickelt hat. In der Strategie wird großer Wert auf die Mitnahme der Mitarbeiter:innen bei der digitalen Transformation gelegt. Wir begreifen unter der Berücksichtigung des damit einhergehenden kulturellen Wandels die Digitalisierung als große Chance für unsere Unternehmensgruppe.
Aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen ergeben sich aus unserer Sicht keine negativen Auswirkungen auf die Qualifizierung. Als kommunales Unternehmen fördern wir Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Stadt Norderstedt, bieten unseren Mitarbeiter:innen und den Bürger:innen Informationsveranstaltungen und unterstützen mit unserem öffentlichen, kostenfreien WLAN Netz MobyKlick den Zugang zum Internet. Allerdings sehen wir ein Risiko in den sich verändernden Anforderungen durch die Digitalisierung, Energie- und Mobilitätswende und die sich nicht im gleichen Maße anpassenden Ausbildungsberufe.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Arbeitsbedingte Verletzungen
a.
i. 0
ii. 0
iii. 15
iv. Schnittwunden/Quetschungen, Prellungen, Stromschläge
b. Wir haben keine Mitarbeiter, die nicht angestellt sind.
Arbeitsbedingte Erkrankungen
a.
i. 0
ii. aufgrund von Arbeitsunfällen:10
iii. –
b. Wir haben keine Mitarbeiter, die nicht angestellt sind.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
-
- Im August 2012 wurde das Team Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) durch unsere Werkleitung für die Stadtwerke Norderstedt und das Konzernverbundunternehmen wilhelm.tel GmbH gegründet. Es besteht aus zwei Arbeitnehmervertreter:innen und vier Arbeitgebervertreter:innen. Unter Betrieblichem Gesundheitsmanagement verstehen wir Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die Betriebliche Gesundheitsförderung und das Integrierte Management. Schulungen für die Mitglieder des Teams BGM, der Personalabteilung, des Betriebs- und Personalrates sowie für Führungskräfte haben dazu geführt, dass unser Gesundheitsmanagement auf allen Ebenen gelebt wird. Grundsätze, Ziele und Vorschläge des BGM sind für alle Mitarbeiter:innen über unser Intranet zugänglich.
- Die ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss-Sitzung) findet einmal im Quartal statt. Die ASA-Sitzung besteht aus folgenden Teilnehmenden:
- Arbeitssicherheitskoordinatorin (als Vertretung für die WL)
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (extern)
- Betriebsärztin (extern)
- Sicherheitsbeauftragte der verschiedenen Bereiche
- Vertreter:in des Personal- und Betriebsrats
In den Sitzungen werden alle Themen zur Arbeitssicherheit besprochen. Unterlagen und Informationen sind im Intranet für alle Mitarbeitenden zugänglich dokumentiert. Wenn Mitarbeitende Anmerkungen zum Thema Arbeitssicherheit haben, können Sie dies über die Sicherheitsbeauftragten direkt kommunizieren.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
a.
Fort- und Weiterbildungsstunden Personalentwicklung
Stunden gesamt w 3 h
Stunden gesamt m 5,4 h
Stunden Mitarbeiter w 2,8 h
Stunden Mitarbeiter m 1,7 h
Stunden FK w 9,6 h
Stunden FK m 29,4 h
Stunden WL w 0 h
Stunden WL m 4 h
Fort- und Weiterbildungsstunden Unternehmensgruppe gesamt (ohne E-Trainings)
Stunden gesamt w 8,2 h
Stunden gesamt m 19,4 h
Stunden Mitarbeiter w 8 h
Stunden Mitarbeiter m 16 h
Stunden FK w 11,6 h Stunden FK m 41 h
Stunden WL w 0 h
Stunden WL m 9,3 h
E-Trainings
Stunden WL 1,25 h
Stunden FK 117,25 h
Stunden Mitarbeiter w/m 782 h
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
a.
i. Der Frauenanteil in unseren Kontrollorganen beträgt 2021:
Stadtwerkeausschuss |
25,86 % |
Aufsichtsrat wilhelm.tel |
44,44 % |
Aufsichtsrat VGN |
25 % |
Aufsichtsrat IKT |
55,55 % |
Aufsichtsrat Stadtpark Norderstedt |
44,44 % |
ii. Die Altersgruppen in den Kontrollorganen sind:
Kontrollorgane |
Unter 30 Jahre |
30-50 Jahre |
Über 50 Jahre |
Stadtwerkeausschuss |
5 |
14 |
39 |
Aufsichtsrat wilhelm.tel |
0 |
2 |
7 |
IKT |
0 |
1 |
8 |
Die Daten für die Aufsichtsräte der VGN und des Stadtpark Norderstedts liegen uns nicht vor. b. i. In der Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt sind gut zwei Drittel der Beschäftigten männlich (326 Mitarbeiter) und meist in Vollzeit tätig. Der Anteil der Frauen liegt knapp unter 30 Prozent (101 Mitarbeiterinnen). Dies liegt vor allem an den technischen Schwerpunkten der Geschäftsfelder als Infrastrukturunternehmen. Bei der wilhelm.tel GmbH sind 40 Frauen und 99 Männer beschäftigt. Bei der Stadtpark Norderstedt GmbH sind es 25 Frauen und 14 Männer.
ii. Unsere Altersstruktur sieht folgendermaßen aus:
|
Unter 30 Jahre |
30-50 Jahre |
Über 50 Jahre |
Stadtwerke Norderstedt |
37% |
39% |
24% |
wilhelm.tel |
19% |
62% |
19% |
Stadtpark Norderstedt |
33% |
33% |
33% |
Die Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH, die IKT Regio-Netzwerk Service GmbH sowie die IKT Regio-Netzwerk GmbH & Co. KG haben keine Angestellten.
iii. Wir beschäftigen derzeit nur sehr wenige Mitarbeiter:innen mit einem nicht deutschen Pass. Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Es gab in den vergangenen Jahren keine Diskriminierungsfälle.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt agiert nach deutschem Recht und achtet die Menschenrechte. Als ausschließlich regional tätiges kommunales Unternehmen ist diese Thematik für uns bislang von untergeordneter Bedeutung, da auch unsere Geschäftspartner vorwiegend deutschem Recht unterliegen. Wir haben uns daher bislang weder Ziele zur Achtung von Menschenrechten weltweit noch der Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit gesetzt. Jedoch können wir nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, dass Baustoffe, Strom oder Erdgas aus Herkunftsländern eingesetzt werden, in denen diese unter nicht zu akzeptierenden Bedingungen hergestellt oder gewonnen werden.
Risiken in der Missachtung von Grundrechten bestehen insbesondere beim Bezug von Netz- und Technikkomponenten, die als Ganzes oder in Teilen in Fern-Ost gefertigt werden. Beim Bezug unserer Erdgasliefermengen sind wir auf das Mitwirken von Vorlieferanten und Importeuren angewiesen. Erdgas wurde zum überwiegenden Teil aus anderen Ländern importiert. Hier liegt insbesondere beim Hauptimporteur, Russland, ein Risiko vor, welches in der Form bei den übrigen europäischen Importeuren auszuschließen ist. Beim Bezug von Strommengen besteht nur ein geringes Risiko, da der meiste Strom in Deutschland erzeugt wird. Dies gilt allerdings nicht für die eigesetzen Rohstoffen für die Verstromung.
Ein zentrales Handlungsfeld unserer Nachhaltigkeitsstrategie und ein Fokusthema in unserer Unternehmensstrategie 2030 ist die nachhaltige Beschaffung. Hier werden wir uns in den kommenden Jahren auch mit der Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette auseinandersetzen und Maßnahmen erarbeiten, um auch die beschriebenen Risiken zu reduzieren.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
a.
Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt agiert nach deutschem Recht und achtet die Menschenrechte. Als ausschließlich regional tätiges kommunales Unternehmen ist diese Thematik für uns bislang von untergeordneter Bedeutung. Die ILO Kernarbeitsnorm ist laut dem geltenden Bundesrecht nicht mehr verpflichtend abzufragen. Wir haben diese daher nur bei einer geringen Anzahl von Bietern angefordert. Allerdings müssen uns Bieter bei Vergaben über 7.500 € unterzeichnen, dass Sie u.a. nicht in Verbindung mit Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), stehen. Diese Erklärungen haben wir uns im Jahr 2021 von Bietern bei 136 Stadtwerke Vorgängen und bei 97 wilhelm.tel Vorgängen im Jahr 2021 unterzeichnen lassen.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
a.
Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt ist ein ausschließlich regional tätiges kommunales Unternehmen und agiert nach deutschem Recht. In unseren Standorten werden die Menschenrechte eingehalten. Eine Prüfung erfolgte nicht.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt unterliegt dem öffentlichen Vergaberecht bzw. wendet in vergaberechtsfreien Geschäftssegmenten entsprechende transparente Verfahren für Aufträge an. Nach sozialen Kriterien werden die neuen Lieferanten bislang nicht bewertet. Es liegen daher noch keine Kennzahlen vor. In Zukunft werden wir diese berücksichtigen. Nachhaltige Beschaffung ist ein Handlungsfeld, das wir für die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 festgelegt haben. Bislang wird die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, sofern sinnvoll, auch bei nicht gesetzlichen Anforderungen vom Anbieter verlangt. Auch die Einhaltung des Vergabemindestlohns Schleswig-Holstein gemäß des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) / Flächentarifvertrag bzw. des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) ist für Lieferanten verpflichtend. Ab einer Netto-Auftragssumme von 20.000 EUR verlangen wir die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Vergabemindestlohns. Ab einer Netto-Auftragssumme von 30.000 EUR fordern wir bei der Justizbehörde einen Auszug des Wettbewerbsregister für den Lieferanten ab. Das stellt sicher, dass die Vergabe an einen Lieferanten erfolgt, der keine Einträge und Verstöße (Schwarzarbeit, Preisabsprachen, Bestechung etc.) aufweist.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
a.
Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt unterliegt dem öffentlichen Vergaberecht bzw. wendet in vergaberechtsfreien Geschäftssegmenten entsprechende transparente Verfahren für Aufträge an. Die Einführung einer nachhaltige Beschaffung und damit die Überprüfung von sozialen und ökologischen Kriterien in der Lieferkette ist ein Ziel in unserer Nachhaltigkeitsstrategie und wurde in die Unternehmensstratgie 2030 integriert. Auswirkungen in der Lieferkette wurden daher bislang nicht überprüft, sondern nur die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, sofern sinnvoll, gefordert. Das Projektteam für die Einführung einer nachhaltigen Beschaffung wird in den kommenden Jahren erarbeiten, wie soziale Auswirkungen in der Lieferkette überprüft werden können.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt ist ein Eigenbetrieb der Stadt Norderstedt und damit im besonderen Maße der Stadt und ihren Bürger:innen verpflichtet. Mit unseren wesentlichen Aufgabenfeldern der Energie-, Wasser- und Verkehrsversorgung gehören die Stadtwerke Norderstedt zu den Betreibern sogenannter „kritischer Infrastrukturen“. Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Ferner ermöglichen wir mit unserem öffentlichen, kostenfreien WLAN MobyKlick in Norderstedt und an ausgewählten Orten in Hamburg den Zugang zum Internet. Auch die Angebote unserer Tochtergesellschaft Stadtpark GmbH, sei es im Bereich Sport, Kultur oder Bildung, tragen wesentlich zum Gemeinwesen in Norderstedt bei. Mit dem Bildungsprogramm Klasse! Im Grünen wurden beispielsweise allein im Schuljahr 2021/2022 2245 Kinder erreicht. Die Stadtpark GmbH wurde im September 2021 auch mit der nun-Zertifizierung als Ort der Bildung für nachhaltige Entwicklung der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ausgezeichnet.
Unsere Verantwortung gegenüber der Stadt und ihren Bürger:innen drückt sich zudem in einem vielfältigen gesellschaftlichen Engagement und unseren Angeboten im Rahmen der Bildung für Nachhaltige Entwicklung aus. Wir gestalten aktiv das Leben in und um Norderstedt. Die Förderung der Norderstedter Sportvereine, insbesondere des Breiten- und Mannschaftssports, gehört zu den Schwerpunkten des Engagements. Hinzu kommen Projekte im Bereich der schulischen Bildung sowie die Unterstützung sozialer Organisationen, Kulturinstitutionen und Veranstaltungen. Ein herausragendes Beispiel unserer Bildungsprogramme ist „Klasse!Energieforscher“. Seit vielen Jahren pflegen die Stadtwerke dafür einen engen Kontakt zu Schulen und Kindergärten. Themen wie erneuerbare Energiequellen, Blockheizkraftwerke und intelligente Netze werden dabei altersgerecht und mit viel Spaß vermittelt. Im Jahr 2021 haben wir trotz der Corona-Pandemie 638 Kinder erreicht. In Kooperation mit der Evangelischen Familienbildung haben wir im Jahr 2021 den Bürger:innen ein weiteres Angebot im Themenfeld Energie gemacht. Auf anschauliche Weise wurde an zwei kostenlosen Online-Terminen über die Möglichkeiten des Energiesparens informiert. Insgesamt betragen die Ausgaben für unser gesellschaftliches Engagement rund 300.000 – 400.000 EUR pro Jahr.
Auch mit unseren Spenden möchten wir zum Gemeinwesen in der Stadt beitragen. Neben der jährlichen sogenannten Stadtwerke-Spende in Höhe von 35.000 EUR, die vom Sozialausschuss der Stadt verteilt wird, spenden die Stadtwerke Norderstedt sowie die wilhelm.tel GmbH jeweils 2.500 EUR an gemeinnützige Organisationen zu Weihnachten. Zusätzlich spenden auch die Mitarbeiter:innen jedes Jahr zu Weihnachten an soziale Einrichtungen. Im Jahr 2021 haben wir ferner eine gemeinsame Crowdfunding-Aktion zur Unterstützung der Flutopfer gestartet. Die Spenden sind an das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe bestehend aus Caritas International, DRK und Diakonie Katastrophenhilfe geflossen.
Den Dialog mit Unternehmer:innen haben wir im Rahmen unseres Norderstedter Zukunftsdialogs fortgeführt. Initiiert von den Stadtwerken und der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt haben Vertreter:innen aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Politik über die Herausforderungen von New Work und Mobilität für die Stadt Norderstedt diskutiert.
Im Rahmen unserer Unternehmensstrategie 2030 werden wir in den kommenden Jahren im Handlungsfeld „Lebensqualität über den Versorgungsauftrag hinaus fördern“ ein Konzept zur Neuausrichtung unseres gesellschaftlichen Engagements sowie innovative und partizipative Angebote für den Stadtpark und das Erlebnisbad Arriba erarbeiten, um so noch klarer die Anforderungen verschiedener Anspruchsgruppen zu bedienen und unser vielfältiges, bisheriges Engagement zu bewerten.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Angaben in TEUR |
|
2021 |
Erlöse |
|
197.988 |
Erträge |
|
21.387 |
Finanzerträge |
|
33 |
Direkt erwirtschafteter Wert |
219.408 |
Betriebskosten |
|
103.309 |
Löhne und sonstige betriebliche Leistungen |
|
34.472 |
Zahlungen an Kapitalgeber |
|
4.005 |
Zahlungen an die Regierung |
12.255 |
Investitionen in die Gemeinschaft |
44 |
Verteilter wirtschaftlicher Wert |
154.085 |
Zurückbehaltener wirtschaftlicher Wert |
65.323 |
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Als Eigenbetrieb der Stadt Norderstedt sind wir ein organisatorisch und wirtschaftlich selbständig geführtes Sondervermögen der Stadt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Durch den Stadtwerkeausschuss als unserem Kontrollorgan ist unser Handeln transparent. Wir wahren unsere Neutralität gegenüber Parteien und beteiligen uns nicht an Lobbying-Aktivitäten. In unseren Richtlinien zu Marketingpartnerschaften haben wir ferner festgeschrieben, dass wir keinen politischen Parteien spenden und wie im §25 Parteiengesetz festgeschrieben auch keine Zuwendungen gewähren dürfen. Unsere Expertise stellen wir jedoch der Stadtverwaltung zur Verfügung.
Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen bilden das Gemeindewirtschafts- und Eigenbetriebsrecht, Energie- und Telekommunikationsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Arbeits- und Tarifrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vergaberecht, EU-Beihilferecht, Datenschutzrecht und rechtliche Vorgaben zur Datensicherheit und Umweltrecht.
Unsere politische Interessensvertretung organisieren wir als Mitglied über Branchenverbände. Im Geschäftsjahr 2021 waren dies im Wesentlichen:
Branchenverband |
Mitgliedsbeitrag |
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) |
54 Tsd. EUR |
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS) |
40 Tsd. EUR |
Verband kommunaler Unternehmen (VKU) |
39 Tsd. EUR |
Verband der schleswig-holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VSHEW) |
45 Tsd. EUR |
AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. |
23 Tsd. EUR |
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. |
22 Tsd. EUR |
ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. |
15 Tsd. EUR |
∑ |
238 Tsd. EUR |
Die Entscheidung über die Mitgliedschaft erfolgt auf der Grundlage der Vereinssatzungen, insbesondere dem Satzungszweck.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Es wurden keinerlei Zuwendungen an Parteien, Politiker oder damit verbundene Einrichtungen getätigt.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Als Stadtwerke Norderstedt sind wir ein, nach der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) organisierter, rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb der Stadt Norderstedt. Wir sind somit keine eigene juristische Person, sondern Sondervermögen der Stadt Norderstedt. Unsere Tochtergesellschaften sind in eigenständiger Rechtsform organisiert, gehören jedoch über die Konzernmutter auch zum Sondervermögen der Stadt. Wir begreifen uns in diesem Umfeld als innovative Unternehmen und stehen in vielen Tätigkeitsfeldern im Wettbewerb mit Unternehmen der Privatwirtschaft.
Öffentliche Unternehmen stehen in der besonderen gesellschaftlichen Verantwortung, nachhaltig und transparent zu arbeiten und sich gesetzestreu zu verhalten. Um die Integrität unseres Verhaltens auch in sensiblen Bereichen sicherzustellen, geben wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher konkrete Handlungsempfehlungen und interne Richtlinien in Form von Dienst- oder Arbeitsanweisungen sowie seit November 2016 einen Compliance-Kodex an die Hand. In unserem Compliance-Kodex werden unsere Verhaltensgrundsätze erläutert und der Umgang mit Dienstanweisungen und Richtlinien geregelt.
Verantwortlich für das Gebiet rund um Compliance ist unsere Geschäftsführung. Diese hat seit 2014 mit Unterstützung eines externen Dienstleisters für alle Betriebe und Gesellschaften der Unternehmensgruppe ein umfassendes in sich geschlossenes Compliance-Management-System (CMS) eingerichtet. Unter einem in sich geschlossenen Compliance-Management-System (CMS) verstehen wir die systematischen Vorkehrungen der Geschäftsführung zur Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben im betrieblichen Handeln und deren transparente Dokumentation. Kernelemente des CMS bei der Unternehmensgruppe der Stadtwerke Norderstedt sind:
- Compliance-Kultur
- Organisatorische Ausgestaltung und Verantwortung
- Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverstößen
- Monitoring und Kontrolle der Einhaltung von Compliance-Vorgaben
- Innenrevision
- Interne Sanktionen
Bei der Entwicklung des CMS waren unsere Führungskräfte umfassend beteiligt. Darüber hinaus wird im Rahmen von Führungskräfte-Entwicklungsmaßnahmen die besondere Bedeutung von Integrität für die Unternehmensqualität und -entwicklung geschult. Mit dem Ankerpunkt „Haltung“ sind Integrität und Werte auch in unser Führungsleitbild, das im Jahr 2021 entwickelt wurde, aufgenommen worden.
Es gibt interne und externe Ansprechpartner:innen und wir haben einen Dienstleistungsvertrag für die Beratung, Betreuung und Weiterentwicklung des CMS vom 01.09.2019 bis zum 31.08.2022 mit der Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg geschlossen. Die Überprüfung der Einhaltung von Compliance-Vorgaben erfolgt durch die eingerichtete Innenrevision. Die inhaltlichen Prüfungsgegenstände und -schwerpunkte werden gemäß Dienstanweisung über einen fünfjährigen Zyklus festgelegt und kontinuierlich aktualisiert. Sie werden jeweils um Aufträge der Werkleitung ergänzt. Die inhaltliche Prüfungsplanung wird mit den vorliegenden Erkenntnissen über Prüfungen und Prüfungsplanungen externer Stellen (z.B. Rechnungsprüfungsamt der Stadt Norderstedt, Wirtschaftsprüfer/in) abgeglichen. Bei der Berücksichtigung von Prüfungsergebnissen externer Stellen werden diese von der Innenrevision in eigener Verantwortung bewertet und es erfolgen auf dieser Grundlage ggf. zusätzliche eigene Prüfungshandlungen. Im Jahr 2021 erfolgten 25 Prüfungen durch die Innenrevision, davon 16 Prüfungen zur Rechtmäßigkeit und 9 Prüfungen zur Wirtschaftlichkeit. Aus vorangegangenen Prüfungen gab es 4 Wiedervorlagen. Darüber hinaus erfolgten externe Prüfungen der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Unternehmenshandelns durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Norderstedt sowie den Wirtschaftsprüfer.
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit unserem externen Compliance-Beauftragten aus der Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist es das Ziel der Werkleitung, für alle Betriebe und Gesellschaften der Unternehmensgruppe das in sich geschlossene CMS zu unterstützen und ggf. weiter zu optimieren. Hierfür wurden für den Leistungszeitraum vom 01.09.2019 bis zum 31.08.2022 folgende Schwerpunkte und Ziele festgelegt:
- Entwickeln eines möglichst selbstlernenden CMS (in Anlehnung an IDW PS 908)
- Festigung der Compliance-Kultur durch verstärkte Einbindung in die Unternehmenskultur, -strategie und Personalentwicklung
- Rechtspflichten und Haftung der Organe; Maßnahmen zur Haftungsminimierung
- Umgang mit Compliance-Verstößen (Rechtsrahmen, Datenschutz, Arbeitsrecht und Handlungsleitfaden für Führungskräfte, Personalabteilung und Werkleitung)
- Abstimmung mit der Personalabteilung und den Personalvertretungen
- Einbettung der Compliance-Themen in die Personalentwicklung (u.a. Erarbeitung eines Schulungsplans zu Compliance-Themen, Trainings zu Compliance-Verantwortung der Leitungs- und Führungsebene, Antikorruptions-Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
- Gelebte Compliance: Trainings zu Compliance-Verantwortung der Leitungs- und Führungsebene
- Dokumentation und Berichte
Gemeinsam mit dem Dienstleister wurde eine Checkliste entwickelt, in der die aus den Schwerpunkten und Zielen resultierenden Aufgaben priorisiert wurden und deren Status für den Leistungszeitraum von drei Jahren festgehalten wurde. Die Ziele für das Jahr 2021 wurden erreicht.
Compliance-Verstöße können sowohl erhebliche finanzielle Konsequenzen als auch gravierende Image- und Reputationsschäden verursachen. Unter besonderer Sorgfalt stehen daher die Bereiche Einkauf und Vertrieb. Risiken werden daher in unserem Risikomanagementsystem abgebildet und bewertet. Ferner müssen bei Vergaben Bieter schriftlich erklären, dass keine Verfehlungen u.a. zu Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), vorliegen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
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Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
a.
Unsere Compliance Richtlinien gelten für die gesamte Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt und deren Betriebsstätten (in Norderstedt 7, in Hamburg 3). Eine gesonderte Zuordnung von Korruptionsrisiken zu einzelnen Betriebsstätten erfolgt nicht, weil die räumliche Entfernung nicht so wesentlich ist, dass eine betriebsstättenbezogene Bewertung vorzunehmen wäre. Im Rahmen unseres konzernweit eingerichteten Compliance-Management-Systems (CMS) haben wir zur Korruptionsprävention insbesondere Vorkehrungen in den Bereichen Beschaffungsmanagement, Zuwendungen und Geschenke sowie Personal (Ausschluss von Interessenskonflikten bei Auswärtstätigkeit/Dienstreisen, Nebentätigkeit, Bewirtung) getroffen. Die Einhaltung entsprechender Dienstanweisungen überprüfen wir intern mittels konzernweiter Innenrevision unterstützt durch IT-Tools im Rahmen unserer prozessorientierten Organisationsentwicklung.
b.
Es wurden keine erheblichen Korruptionsrisiken ermittelt.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
a. 1 Fall (aus 2020, in juristischer Aufarbeitung)
b. 1 Fall (aus 2020, in juristischer Aufarbeitung)
c. Keine
d. 1 Fall / 19.09.2021: Strafanzeige gegen ein Mitglied der Werkleitung, bis zum Berichtszeitpunkt keine Kenntnis einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Einreichung einer Anklage.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
a.
i. keine erheblichen Bußgelder
ii. keine nicht-monetären Sanktionen
iii. Keine Fälle
b. Keine Fälle