14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Alle Mitarbeiter der Re-Athlete UG sind im Ladengeschäft Braunschweig tätig, bisher ist dies auch der einzige Standort. Durch den Betriebssitz in Deutschland gelten die deutschen Sozialgesetze, die Arbeitnehmerrechte auf höchstem Niveau gewährleisten. Die Rechte der Arbeitnehmer werden als wichtiger Bestandteil der Personalpolitik gesehen.

Wir erkennen an, dass jeder Mitarbeiter unterschiedlich ist. Jeder Mitarbeiter wird seinen Stärken entsprechend eingesetzt. 

Ein gutes Arbeitsklima ist uns sehr wichtig, alle sollen gerne zur Arbeit kommen.
Dies soll auch in Zukunft so sein und durch regelmäßige Gespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeitern erörtert werden. Es gibt feste Sprechzeiten und wöchentliche Teammeetings. 
Gerade in einem noch sehr kleinen Team von nur vier Mitarbeitern ist das Zwischenmenschliche besonders wichtig. 

Die Mitarbeiter haben eine hohe Freiheit und Motivation, ihren Aufgabenbereich selbstständig zu gestalten. Die inhaltliche Partizipation an der Unternehmensentwicklung ist hoch und erwünscht.
Jeder Mitarbeiter soll die unternehmerischen Ziele als die eigenen Ziele verstehen und danach handeln. Die Unternehmenskultur ist vom Diskurs geprägt und über die inhaltliche Diskussion soll die jeweils beste Lösung gefunden werden.
 
Um das Klima zu fördern, werden alle Mitarbeiter in Teamsitzungen explizit dazu aufgefordert, zu partizipieren. Dies sehen wir als wichtigen Teil eines Unternehmensklimas, in dem jeder problemlos seinen Standpunkt vertreten kann. Durch Maßnahmen wie diese oder auch Teambuilding außerhalb der Arbeit, wie gemeinsame Aktionen (zum Beispiel gemeinsames Sporttreiben oder das  Besuchen kultureller- oder Sportveranstaltungen), möchten wir ein Klima schaffen, in dem alle sich wohlfühlen. Bei personellem Wachstum erwägen wir auch, dies über Umfragen zu tun, um Rückmeldung zu bekommen.

Wir sehen unser Geschäftsmodell permanent als Nachhaltigkeitsmodell an. Also ist auch jede Arbeitstätigkeit ein Teil des Nachhaltigkeitsmanagements. CSR ist kein Teil des Unternehmens, das Unternehmen ist nachhaltig strukturiert. Insofern wird die Beteiligung an Nachhaltigkeitsaspekten nicht explizit gemessen, es ist eindeutug, dass jede Handlung zu einem nachhaltigen Ergebnis führt. 

Re-Athlete beachtet in allen Beschäftigungsverhältnissen und in den Aufträgen an die freien Mitarbeiter die relevanten Arbeitnehmer-Schutzrechte.  

Die Unternehmenskultur ist außerdem durch Vertrauen und Fairness geprägt. Durch bereichsübergreifende Projekte werden auch interdisziplinäre Kompetenzen gefördert.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengleichheit, Diversity und Work-Life-Balance gehören zum Selbstverständnis der Re-Athlete UG. Das Arbeitsumfeld ist geprägt von gegenseitigem Respekt und Toleranz. Dazu gehört vor allem, dass wichtige und richtungsweisende Entscheidungen im Team besprochen und abgestimmt werden. Die flache Hierarchie führt dazu, dass jeder Mitarbeiter seine eigene Meinung gut und komplikationsfrei vertreten kann. Da das Thema Nachhaltigkeit ganzheitlich verstanden wird, ist es immer wichtig, alle Entscheidungen aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und zu diskutieren. Jeder Mitarbeiter hat somit die Chance, sich gleichermaßen zu Partizipieren. 

Re-Athlete orientiert sich an den Grundsätzen der Wertschätzung gegenüber allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Identität.

Da das Unternehmen erst aus vier Mitarbeitern besteht, gibt es noch kein grundlegendes Konzept zum Thema Chancengleicheit. Wie bereits erwähnt, soll mittelfristig ein Code of Conduct erstellt werden, in dem die genannten Werte von Mitarbeitern konkret eingefordert werden. 

Die Bezahlung der Mitarbeiter ist transparent, angemessen und fair.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Da die Re-Athlete UG im Anfangsstadium steht, wurden bisher keine spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen getroffen. Einige Mitarbeiter befinden sich allerdings noch im Studium und bilden sich somit entsprechend laufend über ihr Studium weiter. 

Dabei wird auch berücksichtigt, dass die entsprechende Work-Life-Balance trotzdem gegeben ist. Mitarbeiter erlangen permanent neue Kompetenzen dadurch, dass bereichsübergreifend gearbeitet wird. Die Arbeitsvorgänge werden somit intern sehr transparent gestaltet. Die Aufgabenbereiche gehen zum Teil fließend ineinander über und lassen sich von den Kompetenzen her nicht auf einen Mitarbeiter begrenzen.

Wir können momentan keine Risiken identifizieren, da wir ein junges Team sind und alle sehr hinter der Geschäftsidee stehen. Das Demografie-Risiko betrifft uns aufgrund junger Mitarbeiter nicht.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Bei Re-Athlete gab es bisher keine berufsbedingten Ausfälle oder Berufskrankheiten und auch keine Todesfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Aufgrund der Größe des Unternehmens sind direkte Kommunikationswege erforderlich, jeder Mitarbeiter kann direkt zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz den Geschäftsführer ansprechen. Bisher wurde dies noch nicht in Anspruch genommen, die Arbeit ist in einem sicheren Umfeld und beinhaltet keine Gefahren. 

Förmliche Vereinbarungen mit Gewerkschaften zu Gesundheits- und Sicherheitsthemen gibt es nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Weiterbildung der Mitarbeiter erfolgt nach Bedarf über interne Maßnahmen.
Die Stundenzahl wurde bislang nicht ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Da es nur vier Mitarbeiter gibt, sind Kontrollorgane nicht vorhanden.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Keine Vorfälle.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Lieferkette der Re-Athlete UG ist international besetzt.
(siehe 4.)
Mit der systematischen Bewertung unserer Lieferanten nach sozialen und ökologischen Kriterien wurde begonnen. 
Daher können noch keine Ergebnisse zur Zielerreichung gemacht werden. Der Aufwand für ein Start-up ist sehr groß und kann bisher noch nicht gewährleistet werden.

Langfristig haben wir das Ziel, dass die ILO-Kernarbeitsnorm entlang der gesamten Lieferkette gewährleistet wird.

Unsere Lieferkette ist an verschiedenen Stellen zertifiziert (siehe 4. Wertschöpfungskette). Auf diese Zertifizierungen verlassen wir uns und gehen davon aus, dass die jeweiligen Lieferanten mit uns in Kontakt treten, sofern Gefahren auftreten oder erkennbar sind (Stakeholderdialog). Risiken konnten somit noch nicht identifiziert werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Aufgrund der Größe und den daraus resultierenden Möglichkeiten des Unternehmens wurden Investitionsvereinbarungen nicht auf Menschenrechte geprüft.

Diese Zahlen werden aufgrund der Größe des Unternehmens nicht erhoben und können nicht berichtet werden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Einziger Geschäftsstandort des Unternehmens ist Braunschweig.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Noch gibt es keine klar formulierten Kriterien an Lieferanten. Wie bereits erwähnt soll aber mittelfrisitg dafür ein Code of Conduct erarbeitet werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Bei der Re-Athlete UG wurden seit Gründung des Unternehmens keine tatsächlichen und potenziell menschenrechtlich negativen Auswirkungen in der Lieferkette festgestellt. 

Aufgrund der Größe und den daraus resultierenden Möglichkeiten des Unternehmens kann dieser Leisungsindikator nicht weiter erhoben werden.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Re-Athlete ist mit dem Geschäftsmodell von nachhaltiger und recycelter Sportswear selbst Anbieter von ökologischen Produkten. Da diese auch regional und vornehmlich in einer Lebenshilfe produziert werden, trägt das Unternehmen auch zur sozialen Nachhaltigkeit im Gemeinwesen bei.

Die Auswahl der Produktionsstätten erfolgt unter regionalen Kriterien. Re-Athlete will lange Liefer- und Transportwege vermeiden, um die Umweltbelastung so gering wie möglich zu gestalten. 
Mit jedem verkauftem Produkt spendet Re-Athlete einen Euro an die Partnerorganisation, die den Plastikmüll, aus dem der nachhaltige Stoff entsteht, aus dem Meer birgt. 

Um die beiden wichtigsten Themen des Unternehmens, Sport und Nachhaltigkeit, aktiv zu verbinden, wird es ab April 2019 eine Laufgruppe geben, an der sowohl Mitarbeiter als auch externe Teilnehmer teilnehmen können. Während des Laufens wird Müll gesammelt, um die lokalen Grünflächen sauberer zu gestalten. Jeder Läufer tut zusätzlich etwas Gutes, indem er pro gelaufenem Kilometer dazu beiträgt, ein noch nicht festgelegtes Ziel von Kilometern zu erreichen, bei dem Re-Athlete an einen örtlichen Verein, der sich unter anderem im Behindertensport engagiert, spenden wird. Die Vorbereitungen und Planungen für die Laufgruppe sind sehr weit fortgeschritten.

Spenden erfolgen bei auch Re-Athlete über Sachspenden. Dabei sind die Auswahlkriterien soziale Projekte, bei denen Menschen in bestimmten Problemlagen explizit geholfen wird. Regionalität ist dabei aber kein Ausschlusskriterium, da Nachhaltigkeit keine ausschließlich regionale Problemstellung inne hat.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Aus Gründen der Vertraulichkeit berichten wir diesen Indikator nicht.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Re-Athlete ist in keinem Branchenverband vertreten und vergibt keine Spenden an politische Parteien oder Politiker. Lobbyarbeit tätigt Re-Athlete nicht.

Für Re-Athlete sind keine laufenden Gesetzgebungsverfahren relevant, die signifikante Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben.

Mitgliedschaften bestehen in der Berufsgenossenschaft und der IHK.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Im Jahr 2018 wurden keine politischen Spenden getätigt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Bei allen Mitarbeitern wird gesetzeskonformes Verhalten vorausgesetzt. 

Alle Mitarbeiter sind in der einzigen Geschäftsstelle in Braunschweig tätig. 

Bisher obliegt die Überwachung der Compliance-Richtlinien Geschäftsführer Johannes Skowron.

Jeder Mitarbeiter wurde zu Arbeitsbeginn zu gesetzeskonformen und moralisch korrektem Verhalten angehalten. Dies wird als selbstverständlich erachtet.

Bisher wurden keine expliziten Ziele gesetzt.

Wie bereits erwähnt, soll mittelfristig ein Code of Conduct verfasst werden, in dem auch Compliance explizit festgehalten wird.

Im Berichtsjahr 2018 wurden keine Risiken festgestellt. Weiterhin sind auch keine Risiken erkennbar. 
Daher ist eine Überprüfung auf Korruptionsrisiken nicht relevant.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Einziger Geschäftsstandort ist in Braunschweig, Deutschland. Risiken sind nicht erkennbar. Daher ist die Überprüfung auf Korruptionsrisiken für uns nicht relevant.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es liegen keine Korruptionsfälle vor.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es liegen keine Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften vor.
Bußgelder wurden nicht erhoben.