14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Menschen sind die Grundlage erfolgreicher Unternehmen, so auch von der Topstar GmbH. Die familiäre Kultur und die enge Beziehung zwischen Mitarbeitern, Führungskräften und der Geschäftsleitung, sowie die Übertragung dieser Philosophie auf unsere Wertschöpfungskette stehen im Fokus des Unternehmens. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, nicht nur die Rechte unserer Mitarbeiter am Hauptunternehmensstandort zu wahren, sondern für die Rechte aller Menschen entlang der Wertschöpfungskette unserer Produkte einzutreten und höchste soziale Standards zu erreichen.
Der Begriff „Familienunternehmen“ ist nicht nur eine formale Charakterisierung der Topstar GmbH - Familie wird hier in Langenneufnach gelebt. Es ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter nicht nur nach höchsten gesetzlichen Anforderungen, sondern darüber hinaus positiv, angenehm und gesundheitsfördernd zu gestalten. Wir sind uns der großen unternehmerischen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern bewusst und nehmen diese sehr ernst.
Die gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen stellen für uns nur Mindestanforderungen dar, welche in allen Unternehmensbereichen aus Überzeugung heraus übertroffen werden. Unser Ziel ist es, jedem Mitarbeiter einen Arbeitsplatz zu ermöglichen, der an die jeweilige Tätigkeit und die individuellen Bedürfnisse angepasst ist und höchsten ergonomischen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus bemühen wir uns fortlaufend, durch Rücksprache mit den einzelnen Bereichen weitere Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren und möglichst umgehend umzusetzen. Zusätzlich haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, durch das betriebliche Vorschlagsprogramm selbst Einfluss auf das Unternehmensgeschehen, unsere Nachhaltigkeitsleistungen und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu nehmen.
Das seit 2015 im Unternehmen etablierte Top-UP Programm gibt allen Mitarbeitern die Chance, sich durch Einreichen von Verbesserungsvorschlägen aktiv am Unternehmensgeschehen zu beteiligen. Die Vorschläge werden in einem Gremium ausgewertet und bei erfolgreicher Umsetzung mit einer Prämie belohnt. Die Ideen beziehen sich sowohl auf Produktoptimierungen als auch auf die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Abläufen. Die Motivation und Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen soll so gefördert werden. So lassen sich gleichzeitig ökonomische, ökologische und soziale Vorteile realisieren.
Auch entlang unserer Wertschöpfungskette bei Zulieferern in Europa und Drittländern sind uns Arbeitnehmerrechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen sehr wichtig. Bei der Lieferantenauswahl, im regelmäßigen Kontakt sowie bei den Lieferantenbesuchen durch unsere Mitarbeiter sind internationale Standards wie die der amfori Business Social Compliance Initiative, der ILO Kernarbeitsnormen und der Vereinten Nationen fester Bestandteil der Betrachtung. Die globalen Wertschöpfungsketten bergen das Risiko, dass genannte Standards verletzt werden und negative soziale Auswirkungen auf die Menschen entstehen. Hier setzen wir mit langjährigen, auf Vertrauen basierenden Lieferantenbeziehungen, intensiver Kommunikation, Sensibilisierungsmaßnahmen und Audits durch eigene Mitarbeiter sowie durch unabhängige Kontrollinstitutionen an.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Chancengerechtigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft und anderen Kriterien sind für Topstar von größter Wichtigkeit. Dies bezieht sich auf alle hier thematisierten Bereiche und darüber hinaus. Wir sehen keinen Anlass dafür intern zusätzliche Zielsetzungen zu formulieren. In regelmäßigem Kontakt mit den Mitarbeitern und über unsere Vertrauenspersonen werden auftretende Probleme umgehend untersucht und zusammen mit allen beteiligten behoben. Dank unserer familiären Arbeitsatmosphäre hat sich dieser Weg für uns etabliert.
Bei Topstar erfolgt die Vergütung der Mitarbeiter nach Lohn- und Gehaltsgruppen, wobei zusätzlich die individuelle Qualifikation, Tätigkeit und Berufserfahrung berücksichtigt wird. Es ist zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur, dass sich die Mitarbeiter in ständigem Dialog mit ihren Vorgesetzten befinden. Es wird dabei nicht nach diskriminierenden Kriterien differenziert.
Da die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter eine der wichtigsten Unternehmensleitlinien ist, werden allen gleichermaßen unsere betrieblichen Leistungen angeboten. Dazu gehören beispielsweise ergebnisabhängige Erfolgsbeteiligungen, Urlaubsgeld, diverse Sprachkurse, das jährliche Sommerfest, Zuschüsse zu Mahlzeiten, kostenloses Obst und Mineralwasser und Sonderurlaube für diverse Anlässe. Auch das betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst zahlreiche Leistungen, von denen unsere Mitarbeiter profitieren können.
Die familiären Werte sind bei der Topstar-GmbH fest in der Unternehmenskultur verankert. Durch flexible Arbeitszeitmodelle wird es den Mitarbeiter/-innen ermöglicht, diese Werte zu leben und Beruf und Familie optimal zu vereinbaren. Nach geschlechterunabhängiger Elternzeit wird die Rückkehr ins Arbeitsleben über verschiedene Modelle wie Teilzeit, Gleitzeit, Vollzeit und Home Office-Möglichkeiten gefördert. Zusätzlich zu weiteren Angeboten zur Erleichterung der Wiedereingliederung werden den Mitarbeiter/-innen vergünstigte Plätze in Kindertagesstätten angeboten.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die Topstar-GmbH ist davon überzeugt, dass kompetente, selbstbewusste und motivierte Mitarbeiter der Schlüssel zum Erfolg sind. Der individuelle Weiterbildungsbedarf wird im persönlichen Kontakt zwischen Mitarbeitern und den jeweiligen Führungsverantwortlichen erhoben und darauf aufbauend durch interne Schulungsmaßnahmen oder über externe Weiterbildungsinstitutionen gedeckt.
In allen Bereichen werden durch den Fachvorgesetzten Qualifikationsmatrixen für jeden Mitarbeiter geführt, was auch Bestandteil des Zertifizierungs-Verfahrens ISO 9001:2015 ist. Die Organisation bestimmt im Prozess "Wissen der Organisation" welche Weiterentwicklungsmaßnahmen notwendig sind um den betrieblichen Bedarf abzudecken.
Unsere Mitarbeiter bekommen damit die Chance, sich im eigenen Bereich sowie abteilungsübergreifend weiterzubilden und die eigenen Potenziale auszuschöpfen. Es ist dabei selbstverständlich, dass dieser Vorgang unabhängig von diskriminierenden Kriterien wie Geschlecht, Nationalität und sexueller Orientierung abläuft und damit alle Mitarbeiter aus den unterschiedlichen Unternehmensbereichen mit einschließt. Um Mitarbeitern jeden Alters einen sicheren Arbeitsplatz bei uns zu garantieren, werden außerdem regelmäßig Schulungen im Bereich Computer und Digitalisierung angeboten.
Durch alle vorgenannten Maßnahmen wirken wir dem Risiko entgegen, mangels qualifizierter Mitarbeiter, den betrieblichen Bedarf nicht decken zu können. Oberste Zielsetzung ist es daher, durch gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen den jeweiligen betrieblichen Bedarf zu decken.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Im Jahr 2019 ereigneten sich 7 Arbeitsunfälle, die meldepflichtig waren (verursachte Ausfallzeit
von mindestens 3 Arbeitstagen). Drei Wegeunfälle waren ebenfalls zu verzeichnen. Anzuführen ist hier, dass die außerhalb des Betriebes eingetretenen Wegeunfälle nicht dem unmittelbaren Einflussbereich des Unternehmens zuzuordnen sind. Bei einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 391 ergibt dies in 2019 eine Unfallhäufigkeit von 2,0 Unfällen pro 100 Mitarbeiter. Keine der Arbeitsunfälle und Verletzungen hatten schwere Folgen.
Mit 54% sind Schnittverletzungen die häufigste Verletzung, danach folgen leichte Prellungen, Quetschungen und Verletzungen aufgrund von Stürzen oder Stolpern.
Arbeitsbedingte Erkrankungen sind dem Unternehmen im Berichtszeitraum und auch in den davorliegenden Jahren keine bekannt und auch durch unsere externen Prüfungen für Arbeitssicherheit nicht kommuniziert wurden.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Durch das Top-Up-Programm haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit, sich in das Unternehmensgeschehen mit einzubringen. Außerdem sind Verbesserungsvorschläge auf allen Ebenen jederzeit willkommen, was auch konsequent im Unternehmen kommuniziert wird.
Die Mitarbeiter werden außerdem in die Planung für unseren betrieblichen Gesundheitstag mit einbezogen.
Die Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehen gleichermaßen allen Mitarbeitern zur Verfügung. Die Verantwortlichkeiten sind im Unternehmen klar definiert und kommuniziert, wodurch sich Mitarbeiter bei Bedarf jederzeit an entsprechende Stellen wenden können. Spezielle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind aufgrund unserer offenen und zugänglichen Struktur nicht einberufen.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Die Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen wird in unserem Haus nicht ermittelt. An Aus- und Weiterbildungen können alle Mitarbeiter nach Bedarfsermittlung und in Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten teilnehmen. Wir ermutigen unsere gesamte Belegschaft dazu, an Weiterbildungen teilzunehmen da dies unserer Firmenkultur entspricht. Wir unterscheiden nicht nach Geschlecht oder Angestelltenkategorie, weshalb hier auch keine gesonderten Daten vorliegen.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Es ist seit der Firmengründung fester Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie, dass alle Angestellten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderen diskriminierenden Merkmalen behandelt werden. Weder in Kontrollorganen noch in anderen Angestelltenkategorien wird daher die Mitarbeiterstruktur nach diesen Merkmalen differenziert betrachtet.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Es sind keine Diskriminierungsvorfälle im Berichtszeitraum bekannt noch sind in den Jahren davor Fälle in unserer Firma bekannt geworden.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Wir haben uns eine vollständige Betrachtung aller Nachhaltigkeitsaspekte entlang der Wertschöpfungskette als Ziel gesetzt und sind uns unserer Verantwortung hinsichtlich der sozialen Verantwortung bewusst.
Mit einer Zertifizierung unserer Hauptlieferanten in Risikoländern nach den Standards der amfori BSCI stellen wir sicher, dass diese Ihrer Verantwortung im Umgang mit Menschen und Umwelt nachkommen und dort sozialverträgliche Produktionsbedingungen gefördert werden. Im Jahr 2019 ist es nach intensiven Anstrengungen gelungen, alle Hauptlieferanten zu zertifizieren.
Die Auditierung erfolgt über den TÜV Rheinland, ein akkreditiertes, unabhängiges, Unternehmen.
Zudem werden seit März 2019 alle Lieferanten mit einem Liefervolumen von über 100.000,- Euro p.a. zu einer Selbstverpflichtungserklärung zum unternehmenseigenen Code of Conduct aufgefordert, der Standards zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsvermeidung festlegt.
Damit unterliegen Lieferanten mit über 95% unseres Gesamteinkaufsvolumens höchsten internationalen Umwelt- und Sozialstandards.
Im wesentlichen können sich aus der Geschäftstätigkeit der TOPSTAR GmbH nur im Bereich der Beschaffung Risiken oder negative Auswirkungen auf die Menschenrechte ergeben. Insbesondere bei Lieferanten aus Riskioländern sehen wir hier Handlungsbedarf, dem wir mit bereits genannten Maßnahmen gerecht werden.
Für die Einhaltung der Menschenrechte am Unternehmensstandort in Langenneufnach ergeben sich keine spezifizierten Zielsetzungen. Hier gelten höchste nationale und europäische Normen und Standards, die selbstverständlich in sämtlichen Bereichen zur Anwendung kommen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Es sind keine Investitionsvereinbarungen oder Verträge getroffen worden, welche negativen Einfluss auf Menschenrechte oder ähnliche Aspekte haben. Dieser Leistungsindikator spielt für die Betrachtung unserer Unternehmensaktivitäten daher keine Rolle.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Unser Unternehmensstandort in Langenneufnach wird regelmäßig durch unsere eigenen qualifizierten Abteilungen auf Risiken und Schwächen im Bereich Menschenrechtsaspekte geprüft sowie im Rahmen unserer ISO 14001 Zertifizierung und anderen Audits und Werksbegehungen auf solche untersucht. Damit sind 100% unserer Geschäftsstandorte auf die Einhaltung von Menschenrechtskriterien geprüft.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Es ist fester Bestandteil unserer Lieferantenauswahl, alle neuen potenziellen Lieferanten auf die Erfüllung von sozialen Kriterien zu überprüfen. Zusätzlich werden alle Lieferanten zu unserem unternehmenseigenen Code of Conduct verpflichtet. Bei Risiken oder dem Verdacht auf Missachtung von Standards wird die Geschäftsbeziehung nicht eingegangen oder bei Auftreten beendet. Damit werden 100% unserer neuen Lieferanten anhand von sozialen Kriterien bewertet.
Durch die Zertifizierung unserer Hauptlieferanten aus Risikoländern nach amfori BSCI-Standards durch das unabhängige Akkreditierungsinstitut TÜV Rheinland stehen uns zu allen relevanten Aspekten konkrete Dokumentationen je Lieferant zur Verfügung. Daraus können zum einen die nächsten Schritte und konkrete Maßnahmen definiert werden, zum anderen lassen sich daraus aber auch im Vergleich mit vorherigen Audits, erreichte Verbesserungen und Ziele zu Umwelt- und Menschenrechtsaspekten klar erkennen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
In unserer Lieferkette konnten keine Lieferanten identifiziert werden, bei denen tatsächliche oder potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt werden konnten. Unsere deutschen und europäischen Lieferanten unterliegen selbigen sozialen und ökologischen Standards wie wir selbst und sind zusätzlich zu einem Großteil ISO 14001 zertifiziert oder unterliegen anderen Prüfungen von Kontrolleinrichtungen.
Seit 2019 sind alle systemrelevanten Lieferanten aus Risikoländern nach amfori BSCI-Standard zertifiziert.
Außerdem werden alle unsere Lieferanten in regelmäßigen Abständen durch eigene Mitarbeiter vor Ort besucht und begutachtet. Unsere Mitarbeiter unterliegen dabei einem Protokoll und klaren Arbeitsanweisungen.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die Topstar GmbH ist seit der Gründung im Jahre 1976 am Unternehmensstandort in Langenneufnach angesiedelt und engagiert sich seit jeher, zusätzlich zur Unterstützung nationaler und internationaler Projekte, bewusst in der Region.
Die anlässlich des 60. Geburtstags von Hr. Michael Wagner im Jahre 2003 gegründete Stiftung Kinderlachen stellt ein besonderes und persönliches Anliegen der Familie Wagner und damit auch der Topstar GmbH dar. Sie unterstützt insbesondere hilfsbedürftige, obdachlose und behinderte Kinder und Jugendliche, Kindertagesstätten, Kindergärten und entsprechende Hilfsorganisationen und agiert bundesweit, jedoch mit Fokus auf die Region Schwaben.
Weiterhin fördern die Familie Wagner und die Topstar GmbH die Zentrum Kinderlachen Wohlfühlhäuser in Fischach und Schwabmünchen und ermöglichen damit eine Kindertagesbetreuung, Bildungs- und Begegnungsstätte sowie temporäre Wohnräume für Jugendliche und junge Mütter aus sozial schwierigen Verhältnissen. Zusätzlich zu umfangreichen finanziellen Zuwendungen werden für beide Projekte auch zahlreiche unternehmerische Aufgaben von der Familie Wagner und der Topstar GmbH übernommen.
Seit 2007 unterstützt die Topstar GmbH die in Kaufbeuren (Bayern) ansässige, humanitär tätige internationale Nichtregierungsorganisation humedica e.V. Durch Sachspenden in Form von hochwertigen Sitzgelegenheiten wird bei der Umsetzung des strukturellen Aufbaus der Not- und Katastrophenhilfe sowie den langfristigen Programmen und Entwicklungszusammenarbeitsprojekten mitgeholfen.
Seit Beginn der Zusammenarbeit unterstützt die Topstar GmbH die bemerkenswerte Arbeit von humedica e.V. mit ca. 300-500 Stühlen im Wert von durchschnittlich 50.000€ im Jahr und leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zu einer besseren Welt.
Kulturelle Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche sind ein wichtiges Standbein unserer Gesellschaft. Das Festival der Nationen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die musikalische Förderung junger Talente voranzutreiben, Kinder in jungen Jahren für klassische Musik zu begeistern und ihnen die Begegnung mit international renommierten Künstlern zu ermöglichen.
Seit 2012 unterstützt die Topstar GmbH dieses Engagement mit einer langfristigen Sponsoring-Zusage und trägt damit zur Planungssicherheit und zum Fortbestand dieses großartigen Bildungsprojekts bei.
Die Topstar GmbH legt als traditionelles Familienunternehmen großen Wert auf vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen aus der Region. Um dies zu unterstützen, fördert die Topstar GmbH jährlich mit über 70.000€ mehr als 30 verschiedene regionale Sportvereine aus unterschiedlichen Disziplinen wie Fußball, Schwimmen und Tennis. Was mit einmaligen Zuwendungen beginnt, entwickelt sich häufig zu langjährigen und von beiden Seiten geschätzten Beziehungen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Folgend ist der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert der Firma Topstar GmbH aus dem Geschäftsjahr 2019 aufgeführt.
Umsatzerlöse gesamt: 86.313.316,53 €
Davon Deutschland: 64.672.508,89 €
Davon: EU-Staaten: 16.518.194,63 €
Davon: Drittstaaten: 5.122.613,01 €
Materialaufwand: 46.138.812,78 €
Investitionaufwendungen: 2.572.790,79 €
Personalaufwendungen: 18.571.772,13 €
Aufwendungen für gemeinnützige Zewcke: 311.223,92 €
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Relevante Gesetzgebungsverfahren speziell für die Möbelindustrie sowie solche die mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen betreffen beeinflussen automatisch auch die Topstar GmbH. Gesetze aus den Bereichen Ressourcenmanagement wie Abfallverordnungen und Energiemanagementgesetze sowie Gesetze welche den internationalen Handel, Steuern und Zölle betreffen. Es wurden keine Eingaben zu Gesetzgebungsverfahren gemacht, weder relevant noch irrelevant für unsere Geschäftstätigkeiten.
Die Topstar GmbH übt keinerlei politische Einflussnahme aus und beteiligt sich in keinster Art durch Zahlungen oder Zuwendungen an politischen Entscheidungen oder ähnlichen Prozessen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Es wurden weder direkt noch indirekt Parteispenden oder sonstige Zuwendungen in Form von finanziellen Beiträgen oder Sachzuwendungen geleistet.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Der unternehmenseigene Code of Conduct fordert Gesetzes- und Richtlinienkonformes Verhalten von unseren Mitarbeitern sowohl unternehmensintern als auch bei der Kommunikation und den Unternehmensaktivitäten nach außen. Dieser ist seit einigen Jahren fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Bei wiederholten Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex drohen konkrete arbeitsrechtliche Maßnahmen. Wir dulden keine Arten von Korruption oder anderem gesetzeswidrigen Verhalten. In der Vergangenheit konnten keine Vorkommnisse dieser Art festgestellt werden, weshalb wir keinen konkreten Handlungsbedarf über unsere jetzigen Aktivitäten hinaus sehen.
Dies wird anhand von internen Auswertungen und Gesprächen mit allen relevanten Abteilungen regelmäßig überprüft. Aufgrund unserer Unternehmensgröße und den auf langjährigem Vertrauen basierenden Beziehungen sehen wir keinen Anlass, dieses Vorgehen zu verändern.
Diese Werte sind fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur, welche von der Geschäftsleitung aus an den oberen Führungskreis und weiter an alle Abteilungen kommuniziert wird. Einen fester Compliance-Beauftragter ist nicht definiert, viele Stellen sind allerdings gleichermaßen für diesen Bereich verantwortlich. Die Vertrauenspersonen, die Abteilung Nachhaltigkeitsmanagement sowie alle Bereichs- und Abteilungsleiter achten auf gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten, sensibilisieren ihre Mitarbeiter für diese Thematik und greifen bei Verstößen umgehend ein. Aus den letzten Jahren sind keine Fälle von Verstößen bekannt.
Bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern vertrauen wir auf die langjährigen persönlichen Beziehungen, Kontrollen durch unsere eigenen Mitarbeiter sowie Audits und Zertifikate von unabhängigen Prüfinstituten. Außerdem enthält unser Code of Conduct, zu dessen Inhalten sich unsere Hauptlieferanten verpflichten müssen, klare Vorgaben zu ethisch korrektem Geschäftsverhalten sowie Korruptionsbekämpfung.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die Firma Topstar ist ansässig am Hauptunternehmensstandort Langenneufnach. Die Korruptionsrisiken werden regelmäßig durch unsere Führungspersonen evaluiert, um gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen zu können. Damit werden 100% unserer Betriebsstätten auf Korruptionsrisiken geprüft. In der Vergangenheit konnten keine Risiken festgestellt sowie keine Fälle von Korruption identifiziert werden.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Es gibt in der Geschichte der Topstar GmbH keine bestätigten Korruptionsfälle, keine Angestellten welche aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden sowie keine Fälle von Korruption bei Unternehmensaktivitäten mit Geschäftspartnern oder anderen Akteuren.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
In der Vergangenheit konnten keine Fälle von Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften ermittelt werden.