14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

1) Zielsetzung
Ein strategisches Ziel der VOLKSWOHNUNG sind zufriedene, engagierte und kompetente Mitarbeitende. Die strenge Einhaltung der Arbeitnehmerrechte in Form von Gesetzgebung, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen bilden die Basis für zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben uns vorgenommen, den Informationsfluss zu verbessern und überarbeiten aktuell das Kommunikationskonzept, auch im Hinblick auf die Integration von Nachhaltigkeitsthemen. Dies soll Ende 2020 abgeschlossen sein. Daneben wird kontinuierlich die Integration des Betriebsrats optimiert. Zur Steigerung der Transparenz in der Lieferkette soll mittelfristig ein nachhaltiges Lieferantenmanagement eingeführt werden. Weitere Zielsetzungen werden im Jahresverlauf 2020 gemeinsam erarbeitet.

2) Strategien und Maßnahmen
Die Unternehmensführung gibt die strategische Zielsetzung vor. Auf Ebene der Bereiche und Stabsstellen erfolgt eine Ableitung der operativen Ziele und Maßnahmen. Ihre Wirkung wird im Quartalsturnus überprüft und daraus ggf. andere Maßnahmen identifiziert. Da wir ausschließlich regional tätig sind, sind wir an die deutschen Arbeitsgesetze gebunden, an den Tarifvertrag der Wohnungswirtschaft angeschlossen und Mitglied im Arbeitgeberverband der Immobilienwirtschaft e.V.. Wir haben einen Betriebsrat, der die Einhaltung von Arbeitsgesetzen wie bspw. Arbeitszeitvorgaben regelmäßig überprüft und der Geschäftsführung Auffälligkeiten meldet. Die Einordnung in Tarifklassen und andere personelle Änderungen finden unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips und Einbeziehung des Betriebsrats statt. Zudem haben wir eine Schwerbehindertenvertretung, eine Jugend-Auszubildenden-Vertretung und eine Anlaufstelle für Mobbing. Die Arbeitssicherheit wird intern mittels jährlicher Begehungen und Unterweisungen durch und in Abstimmung mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. unseren Sicherheitsausschuss durchgeführt. Da unsere Mitarbeitenden auch im Außendienst tätig sind, schulen wir sie zu ihrer eigenen Sicherheit. Baustellen werden durch externe Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren überwacht. Für uns tätige Dienstleister verpflichten sich in einer von uns aufgesetzten Vereinbarung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Zufriedenheit unserer Belegschaft evaluieren wir alle 2-3 Jahre über Befragungen und mindestens einmal jährlich in Mitarbeiterdialogen. Die Verbesserung der Kommunikation zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten wurde in der letzten Mitarbeiterbefragung angeregt, sodass innerhalb der letzten beiden Jahre sowohl technisch als auch organisatorisch Verbesserungen erzielt werden konnten. Wir führen die Mitarbeiterentwicklung seitdem softwaregestützt durch. Die Einhaltung des dazugehörigen Prozesses überwacht das Team Personal. Unsere Führungskräfte wurden zu Personalentwicklung und Kommunikation zudem explizit geschult. Relevante Gesetze, interne Dokumente und Fortbildungsunterlagen sind im Intranet zugänglich, auf das alle Zugriff haben. Dem Informationsaustausch dient auch die regelmäßige Betriebsversammlung, einberufen und veranstaltet vom Betriebsrat.   Die VOLKSWOHNUNG ist an den Tarifvertrag der Wohnungswirtschaft gebunden und stellt darüber eine grundsätzliche Gleichbezahlung sicher. Dadurch ist ebenfalls eine angemessene Bezahlung mit 30 Urlaubstagen und eine festgelegte Wochenarbeitszeit nebst strenger Überstundengrenzen geregelt, deren Einhaltung durch den Betriebsrat kontrolliert wird. Im letzten Quartal 2019 wurde vereinbart, dass für uns tätige Zeitarbeitskräfte ebenfalls den in der Wohnungswirtschaft üblichen tariflichen Lohn erhalten (Equal Pay).

  3) Beteiligung am Nachhaltigkeitsmanagement Mitarbeitende können eigene Themen und Anregungen über das interne Vorschlagswesen oder direkten Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partnern einbringen. Eine aktive Einbindung ins Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt über Arbeitsgruppen, die anlass- und themenbezogen gegründet werden. Daneben soll auch im Rahmen der Überarbeitung des Kommunikationskonzepts der Austausch über das Intranet verbessert werden.    
4) Internationale Tätigkeiten Keine  
5) Wesentliche Risiken
Im Themenfeld Arbeitnehmerrechte wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert. Die Identifikation und Bewertung erfolgte im Rahmen des definierten Risikomanagementprozesses. Das in der Baubranche stets vorhandene Risiko der Schwarzarbeit können wir nicht vollständig ausschließen. Wir verpflichten Dritte bei Vertragsunterzeichnung zur Einhaltung der Gesetze. Leider können wir nicht vollumfänglich für die Gesetzestreue des Liefernetzes für unsere Baustoffe bürgen. Da sich das schädlich auf unsere Reputation auswirken könnte, achten wir im Einkauf auf überwiegend europäische Herkunftsländer.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

1) Zielsetzungen
Übergeordnetes strategisches Ziel der VOLKSWOHNUNG ist es langfristig, zufriedene, engagierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben. Auch die Chancengerechtigkeit hat wesentlichen Einfluss auf Zielerreichung. Getreu unserer Kernaufgabe, bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, liegt unser Schwerpunkt bei der fairen, inklusiven und integrativen Wohnungsvergabe. Bei der Mitarbeiterauswahl setzen wir den Fokus auf die Qualifikation – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, etc.  
In unseren Unternehmenswerten ist der Respekt gegenüber anderen verwurzelt und wird innerhalb der Belegschaft sowie gegenüber Kundinnen, Kunden und Geschäftspartnern so gelebt.  
Wir stärken im Jahr 2020 die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem wir unsere bestehenden Eltern-Kind-Büros technisch besser ausstatten. Zudem erfolgt bis Juni 2020 eine Überarbeitung der derzeitigen Arbeitszeitmodelle, um möglichst flexibel auf unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen reagieren zu können.

2) Strategien
Im Bewerbungsprozess sind bewusst unterschiedliche Personen und der Betriebsrat involviert, um Chancengerechtigkeit zu gewährleisten.   Die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit umfassen:  „Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit“ ist bei uns durch den Tarifvertrag sichergestellt. Er regelt die Einordnung ausschließlich auf Basis der Qualifikation, der Arbeitsjahre/Betriebszugehörigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs. 
Die Unternehmensführung gibt in enger Zusammenarbeit mit dem Team Personal die strategische Zielsetzung vor. Die Wirkung der Maßnahmen wird im Quartalsturnus überprüft und daraus ggf. andere Maßnahmen identifiziert. Mit dem Betriebsrat existiert ein monatlicher Jour fixe.   Eine Frauenquote von 52,45% (2018) und 51,95% (2019) ist ein guter Indikator für die Wirksamkeit unseres Gleichbehandlungsgrundsatzes.   Unser Vermietungsprozess wurde 2019 umgestellt und durch eine neue Software unterstützt. Das Auswahlverfahren ist nun transparenter und reduziert den Spielraum für diskriminierende Entscheidungen.   Alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer werden regelmäßig geschult hinsichtlich der Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes.

3) Zielerreichung
Da wir in der Vergangenheit keine klar formulierten Ziele hatten, an denen wir unsere Leistung messen konnten, ist eine Beurteilung der Zielerreichung nicht möglich. Dennoch wurden Maßnahmen umgesetzt, die die Leistungen zur Chancengerechtigkeit verbessert haben (s.o.).


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

1) Ziele
Übergeordnetes strategisches Ziel der VOLKSWOHNUNG ist es langfristig, zufriedene, engagierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben. Auf die Zielerreichung wirken vor allem Qualifizierung und Weiterbildung der Belegschaft ein, Daher fördern wir kontinuierlich die Qualifikation unserer Mitarbeitenden, sodass sie für ihre Arbeitsaufgaben und neue Impulse aus dem Markt bestens aufgestellt sind. Das 2019 neu eingeführte interne Fortbildungsprogramm VOWOakademie soll diesbezüglich noch weiter ausgebaut und um zusätzliche Themen erweitert werden. Die Impulse hierfür kommen u.a. aus der Belegschaft. Die Aufnahme bestimmter Schulungen ins Weiterbildungsprogramm wird geprüft, damit andere Interessierte davon profitieren können.  
Geplant ist, das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) weiter auszubauen und mehr Präventionskurse anzubieten, womit wir bereits Ende 2019 begonnen haben und fortführen. Da ein Großteil unserer Mitarbeitenden einer sitzenden Tätigkeit nachgeht, ist Bewegung und Mobilisation ein Schwerpunktthema.  
Das Themenfeld Nachhaltigkeit werden wir in der Sichtbarkeit stärken. Dafür sind für 2020/21 Aktionen innerhalb der Mieter- und Belegschaft geplant wie beispielsweise Pflanzungen, Bauen und Aufstellen von Insektenhotels, Überarbeiten unseres Sponsorings (s. DNK-Kriterium 18) und Veröffentlichungen im Kundenmagazin DAHEIMjournal.  
Wir streben eine kontinuierliche Vereinfachung unserer Prozesse für Mieterinnen, Mieter und Mitarbeitende an, um für Zufriedenheit und Zeitersparnis zu sorgen.  

2) Strategien und Maßnahmen
Unser betriebliches Gesundheitsmanagement bietet neben kostenlosem Wasser, Tee und Kaffee auch einen zweiwöchentlichen Obstkorb, sowie vergünstigte Massageangebote in der Nähe des Verwaltungsgebäudes. 2019 wurden erneut interne Sportkurse (Rücken-/Mobilitätskurse, Fußballgruppe) veranstaltet, die aus personellen Gründen einige Zeit ruhten. Sie werden sehr gut angenommen und sollen fortgeführt und ausgebaut werden.  
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüft bei neuen Mitarbeitenden die Arbeitsplatzeinrichtung hinsichtlich Ergonomie. Einmal jährlich findet eine Überprüfung der Arbeitsplätze statt. Neu angeschaffte Schreibtische sind höhenverstellbar, mit ärztlichem Attest werden auch alte Schreibtische ersetzt.
Wir sind Ausbildungsbetrieb für kaufmännische Berufe (für den eigenen Betrieb und den Markt) und bilden durchschnittlich drei Auszubildende pro Lehrjahr aus. Diese übernehmen wir in der Regel. Wir verstehen uns jedoch auch als Ausbilder für die Region. Die Erstansprache potentieller Auszubildender findet sowohl über unsere Homepage als auch durch Messeteilnahmen statt. Es gibt ein gezieltes Führungskräftecoaching und junge Führungskräfte werden gefördert. Um für künftige technische Herausforderungen gerüstet zu sein und an den Marktveränderungen teilzuhaben, wurde 2018 die Stabsstelle Digitalisierung geschaffen. Die geplanten Maßnahmen zur Digitalisierung und Prozessoptimierung erleichtern Arbeitsabläufe und schaffen Raum für neue Ideen.  
2020 soll ein/e Mieterportal/Mieterapp eingeführt werden, um den Zugriff auf Daten und die Mieterkommunikation zu erleichtern.  
Für unsere Auszubildenden haben wir 2019 gemeinsam mit den Stadtwerken Karlsruhe einen Nachhaltigkeitstag veranstaltet. Solche Angebote sollen verstärkt etabliert werden, um für das Themenfeld stärker zu sensibilisieren.  

3) Zielerreichung
Da bisher keine konkreten Ziele formuliert waren, kann der Grad der Zielerreichung nicht beurteilt werden.   
Im Personalmanagement hat die VOLKSWOHNUNG bereits 2017 durch die Einführung der HR-Software von rexx systems einen hohen Grad an Digitalisierung und Unterstützung der Personalarbeitsprozesse bei Planung, Personal/-entwicklung, Betreuung, Organisation und Reporting eingeleitet.

4) Risiken
Unser hoher Altersdurchschnitt von 45,4 Jahren stellt perspektivisch ein Risiko dar. Es geht bei Austritten ein wichtiger Erfahrungsschatz verloren, der möglichst effektiv auf andere Mitarbeitende übertragen werden muss. Zudem steigen die Anforderungen an unsere Infrastruktur und Arbeitsmittel, um unseren älteren Mitarbeitenden gerecht zu werden.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

In den Jahren 2018/19 hatten wir keine Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen. Im Jahr 2018 gab es 4 Wegeunfälle, die die einzigen arbeitsbedingten Verletzungen/Unfälle darstellten. Im Jahr 2019 waren es 2 Wegeunfälle und weitere 6 arbeitsbedingte Unfälle/Verletzungen. Es gab in beiden Jahren keine Verletzungen/Unfälle seitens Mitarbeitender, die keine Angestellten sind.

Es gab in den Jahren 2018/19 keine arbeitsbedingten Erkrankungen unter Mitarbeitenden.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Alle relevanten Dokumente zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind im Intranet abgelegt. Zudem hängen in allen Gemeinschaftsküchen Informationen zu Erster Hilfe und Notfallkontakten aus, Erst- und Brandhelferinnen und –helfer sind benannt.     Der Arbeitssicherheitsausschuss hat die Aufgabe zu Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Nach § 11 ASiG setzt sich der Ausschuss aus folgenden Mitgliedern zusammen: Auf den Baustellen beauftragten wir eine/n Sicherheits- und Gesundheitskoordinator/in.
Mitarbeitende sind generell, insbesondere aber zu diesen Themen, angehalten, mit ihren Vorgesetzten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Team Personal über Verbesserungsvorschläge zu sprechen.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Unsere Angestellten haben im Jahr 2019 durchschnittlich 29,46 h/VZÄ in Aus-und Weiterbildung investiert. Nicht enthalten sind hier Stunden, die auf Tagungen, Kongressen oder Vorträgen zugebracht wurden.  
Wir erfassen Schulungsdaten erst seit 2019 und nicht pro Geschlecht und Angestelltenkategorie.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. Der Aufsichtsrat besteht zu 22,2% aus Frauen und 77,8% aus Männern. Ein Drittel ist zwischen 30 und 50 Jahren, zwei Drittel ist über 50 Jahre alt. Er enthält keine Vertreter von Minderheiten oder schutzbedürftigen Personen.

b. Im Jahr 2018 lag der Anteil Frauen an der Gesamtbelegschaft bei 52,45 %. Knapp 14% der Angestellten unter 30 Jahren, 44% gehörte der Gruppe der 30-50jährigen an, knapp 42% der Angestellten waren über 50.
Im Jahr 2019 lag der Anteil Frauen an der Gesamtbelegschaft bei 51,92%. Der Anteil der unter 30jährigen ist auf 14,6% gestiegen, 45,3% gehörte der Gruppe der 30-50jährigen an, noch 40,1% der Angestellten waren über 50. Eine Ermittlung pro Angestelltenkategorie findet nicht statt.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es gab im Berichtszeitraum keine gemeldeten Diskriminierungsvorfälle.

Ausbildungsquote (optional)

Mit durchschnittlich drei Auszubildenden pro Jahr hatten wir 2018 eine Quote von 3,15%, 2019 von 3,14%.

Mitarbeiterfluktuation (optional)

Unsere Mitarbeiterfluktuation lag 2018 bei 4,95%, 2019 war sie etwas höher mit 5,9%.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

1) Zielsetzung
Erklärtes Ziel der VOLKSWOHNUNG ist es, Menschenrechtsverletzungen im direkten Einfluss des Unternehmens, der Tochtergesellschaften und der Lieferkette zu vermeiden.

2) Strategien und konkrete Maßnahmen
Als national agierendes und überwiegend national einkaufendes Unternehmen stehen die wesentlichen Wertschöpfungsstufen unter dem Einfluss von geltendem deutschen Recht. Die wenigen Ausnahmen in der Lieferkette, die unter Nutzung von internationalen Ressourcen stattfinden, unterliegen aktuell zwar vertraglichen Vorgaben unsererseits, jedoch noch keinen Kontrollen. Dies soll nach einer Überprüfung der Bereiche, für die es sinnvoll erscheint, bis Ende 2021 implementiert werden. Bei der Produktauswahl wird noch nicht nach einem einheitlichen, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Konzept vorgegangen. Dafür wird 2020 ein Entwurf erstellt, der auch ein Kontrollsystem enthält. Die Geschäftsleitung überprüft innerhalb des aufgesetzten Quartalscontrollings die Fortschritte.

3) Bisherige Zielerreichung
Da bisher noch keine konkreten Ziele formuliert wurden, kann erst im nächsten Berichtszyklus ein Erreichungsgrad beurteilt werden.

4) Wesentliche Risiken
Die Risiken werden über unseren Risikomanagementprozess identifiziert und bewertet (s.DNK Kriterium 6 und unten aufgeführte Leistungsidentifikatoren).
Das Risiko für Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette kann generell nicht ausgeschlossen werden, da vereinzelt durch Dienstleister Rohstoffe aus Drittländern bezogen werden. Über unsere Verträge fordern wir die Einhaltung der Menschenrechte von unseren Dienstleistern. Es werden vertraglich gefordert: die Einhaltung der ILO*-Kernarbeitsnormen, Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze, guter Arbeitsbedingungen, des Mindestlohns, sowie das Verbot von Kinderarbeit - sowohl im Ausschreibungsprozess als auch innerhalb des späteren Vertragswerks.

Erklärung im Sinne des NAP Wirtschaft und Menschenrechte

1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.

b. ) Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?

c. ) Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.

d. ) Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)

e. ) Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)

Es gibt keine eigenständige Richtlinie zur Achtung der Menschenrechte. Die Forderung zur Einhaltung ist in unserer Compliance-Richtlinie enthalten. Die explizite Einhaltung derselben Regeln durch unsere Geschäftspartner ist jeweils vertraglich geregelt. Zur Vereinheitlichung des Vertragswesens wird 2020 ein Mustervertrag für Dienstleistungen erstellt.
Eine neue Compliance-Richtlinie wurde erarbeitet, sie wird derzeit vom Betriebsrat geprüft und danach offiziell verabschiedet.
Die Compliance-Richtlinie (bzw. bisher noch die Einzelrichtlinien) wird inhaltlich geschult und ist für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter im Intranet einsehbar.
Die Verantwortung für menschenrechtliche Belange ist auf Ebene der Geschäftsführung verankert.
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden der VOLKSWOHNUNG, der VOLKSWOHNUNG Service, der VOLKSWOHNUNG Bauträger und der KGK.

2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen) (Kriterium 17, Checkliste Aspekt 4)

b. ) Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?

c. ) Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?

d. ) Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?

Die Analyse von menschenrechtlichen Risiken findet innerhalb des definierten Risikomanagement-Prozesses statt (siehe DNK Kriterium 6.) Dabei werden über die Themen Baurisiken, Bewirtschaftung/Bestand/Portfolio, Beteiligungen, externe Risiken, Finanzrisiken, Risiken im Facility Management, IT-Risiken, Organisation, Vermietung, Personal sowie An- und Verkaufsrisiken bereits alle wesentlichen Felder abgedeckt.
Wir ziehen alle schutzbedürftigen Gruppen in die Betrachtung mit ein. Die menschenrechtlichen Risiken sehen wir im Wesentlichen im Sicherheits- und Arbeitsschutz auf den Baustellen, im Bezug von Rohstoffen und Bauteilen aus schwierigen Herkunftsländern sowie im Einsatz von Produkten mit negativen Gesundheitsauswirkungen für unsere Mieterinnen und Mieter. Da wir diesen Risiken bereits mit entsprechenden Vorgaben entgegenwirken, schätzen wir das Restrisiko als gering bis mittel ein.

3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element: Beschwerdemechanismus

a. ) Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?

b. ) Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.

c. ) Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.

d. ) Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?

Unsere Mitarbeiter werden noch nicht zu menschenrechtlichen Aspekten geschult. Die Inhalte der neue Compliance-Richtlinie werden nach der Verabschiedung in Pflichtschulungen integriert. Wirksamkeitskontrolle und der Beschwerdemechanismus befinden sich bis Mitte 2020 im Aufbau und werden zukünftig über das Compliance-Management abgebildet.

4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette

a. ) Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?

b. ) Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.

c. ) Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?

d. ) Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?

e. ) Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?

f. ) Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.

Die zwischen uns und unseren Geschäftspartnern abgeschlossenen Verträge beinhalten die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Eine Schulung der Zulieferer findet nicht statt. Uns sind keine menschenrechtlichen Auffälligkeiten in der Lieferkette bekannt/gemeldet worden. Die Analyse für die Ursache (keine Auffälligkeiten, fehlende Meldemöglichkeit, Intransparenz, etc.) sowie die Erarbeitung von Wiedergutmachungskonzepten finden im neuen Compliance-Management statt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Wir haben aufgrund der Priorisierung anderer offener Punkte noch keine Überprüfung der Investitionsvereinbarungen vorgenommen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

An unserem Geschäftsstandort in Karlsruhe haben wir bislang noch keine Überprüfung auf Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt. Die menschenrechtliche Folgenabschätzung sowie deren Managament sind in DNK-Kriterium 6 und 17 dargestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Wir haben bisher noch kein Lieferanten-Bewertungssystem.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Wir haben bisher noch kein Lieferanten-Bewertungssystem und daher auch keine Daten aus Überprüfungen.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

1) Zielsetzung
Wir sind uns unseres sozialen Auftrags bewusst und stellen uns den gesellschaftlichen Herausforderungen. In unserem Team Quartier, strategische Entwicklung und Soziales werden wichtige Themen gebündelt und in regelmäßigem Austausch mit der Unternehmensführung abgestimmt. Auch mit der Stadt Karlsruhe stehen wir in stetigem Austausch, um für unsere Mieterinnen und Mieter passende Lösungen und Angebote zu schaffen.  
Konkrete permanente Ziele sind für uns Wir haben das Ziel bis Mitte 2020 unseren Sponsoring-Prozess umzustellen.

2) Strategien und konkrete Maßnahmen
Kooperative Stadtentwicklung
Ob Kita, Tagespflege oder Quartierstreff – im Sinne einer kooperativen Stadtentwicklung schafft die VOLKSWOHNUNG Angebote, die über das Wohnen hinausgehen. 2019 wurden ein Bürgerzentrum und eine Kita mit Familienzentrum gebaut. Bei jedem Neubauvorhaben prüfen wir den Bedarf im Stadtteil und stimmen uns mit der städtischen Sozialplanung ab. Aktuell sind eine Tagespflege und zwei Kitas in der Planung kommender Bauprojekte vorgesehen.
Quartiersprojekte
In Kooperation mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege initiiert die VOLKSWOHNUNG Quartiersprojekte für die Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Siedlungen. Vor Ort informieren und beraten Quartierskümmerer – zwei Projekte sind bereits realisiert. Ziel ist es, zusätzliche Stadtteile zu identifizieren zur Etablierung weiterer Angebote. Die Ausgestaltung basiert auf einer Bedarfsanalyse, die unsere Kooperationspartner im Rahmen ihrer Fördermittelbeantragung erstellen. Künftig wird die Stadt Karlsruhe sich stärker in die strategische Planung von Quartiersprojekten einbringen und erarbeitet zu diesem Zweck das „Gesamtkonzept Quartiersentwicklung“. Die VOLKSWOHNUNG wirkt daran mit und wird ihr Vorgehen an den Ergebnissen ausrichten.  
Wohnen im Alter Viele Mieterinnen und Mieter möchten auch im Alter bzw. bei körperlichen Einschränkungen möglichst lange in ihrem Zuhause bleiben. Um Wohnungen durch kleinere bauliche Eingriffe anzupassen, vermittelt die VOLKSWOHNUNG an die Wohnberatung der Paritätischen Sozialdienste. 2019 konnten 19 Haushalte begleitet und unterstützt werden. Der Anteil an schwellenarmen, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen lag Ende 2019 bei fast 22% und soll perspektivisch erhöht werden, um dem demographischen Wandel zu entsprechen. Vom klassischen betreuten Wohnen über „Gut versorgt daheim“ bis hin zu Senioren-WGs bietet die VOLKSWOHNUNG unterschiedliche Wohnformen. 2019 lag der Schwerpunkt auf der Etablierung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Faire Vermietung Um Transparenz zu gewährleisten, wurde 2019 ein neuer Vermietungsprozess eingeführt. In Zukunft sollen Kundenservice und -information noch weiter verbessert werden. 2018 bzw. 2019 hat die VOLKSWOHNUNG in Kooperation mit der Fachstelle Wohnungssicherung von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen 50 Wohnungen in 2018 und 44 Wohnungen in 2019 zur Verfügung gestellt.  
Mieterberatung Die VOLKSWOHNUNG kooperiert mit einer Vielzahl kommunaler Einrichtungen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Dies sind Sozialer Dienst, Stadtjugendausschuss, Fachstelle Wohnungssicherung, AWO, Caritas, Paritätische Sozialdienste, Badischer Landesverein für Innere Mission, SOZPÄDAL, KFLS-Stiftung und Diakonie. Durch die gute Zusammenarbeit werden Mieterinnen und Mieter unbürokratisch unterstützt und an passende Beratungsstellen vermittelt. Das gehört zu unserem Selbstverständnis.  
Spenden, Sponsoring und Stadtteilmarketing Seit vielen Jahren stellt die VOLKSWOHNUNG zum Wohl von Mieterinnen, Mietern und deren Kindern finanzielle Mittel bereit, um Institutionen, Initiativen und Vereine zu unterstützen, die in ihren Wohngebieten tätig sind. Damit werden beispielsweise die Jugendarbeit von Sportclubs und Aktivitäten von Bürger- bzw. Kulturvereinen gefördert.  
Als kommunales Unternehmen sind wir bei großen Events aktiv, die allen Bürgerinnen und Bürgern in Karlsruhe zugutekommen, wie die Schlosslichtspiele oder das INDOOR MEETING. Von unserem KSC-Sponsoring profitieren Kinder und Jugendliche aus der Mieterschaft: 2019 veranstalteten wir erstmals ein VOLKSWOHNUNGS-Fußballcamp für 40 Nachwuchskicker. Das Kulturlotsen[1]-Projekt des Badischen Staatstheaters, das wir seit 2012 unterstützen, wird seitens unserer Mieterschaft zum Teil schon seit vielen Jahren genutzt.  
Wir geben Vielfalt ein Zuhause und unterstützen das PRIDE PICTURES Filmfestival und die AIDS-Hilfe Karlsruhe e.V.. In der Weihnachtszeit spenden wir seit 2008 alljährlich Geld an Karlsruher Institutionen, die sich um Menschen in Notsituationen kümmern bzw. Hilfe zur Selbsthilfe leisten.  
In den Jahren 2018 bzw. 2019 haben wir durchschnittlich 72.000 Euro brutto für Spenden und Stadtteilmarketing aufgewendet. Wir planen, unser finanzielles Engagement anders zu gewichten und beispielsweise die Kinder- und Jugendarbeit sowie Initiativen, die den generationenübergreifenden Zusammenhalt vor Ort stärken, gezielter fördern. In diesem Rahmen werden wir 2020 einen einfachen, transparenten Spendenprozess einführen.  
Büroeinrichtungen wie Möbel und Hardware (PCs, Laptops, Telefone und Drucker) aus unserer Verwaltung werden nach Ablauf der Nutzungsdauer an Mitarbeitende verlost und an lokale Einrichtungen gespendet.

Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen wird über unser Team Quartier-und Strategische Entwicklung in Zusammenarbeit mit städtischen Ämtern überprüft und ggf. angepasste Maßnahmen abgeleitet. Die Geschäftsführung ist über reglemäßige Termine ein die Entscheidungen eingebunden.

3) Risiken
Wir haben im Rahmen unseres Risikomanagementprozesses (s. DNK Kriterium 6 und 17) keine wesentlichen Risiken identifiziert.


[1] https://www.volkswohnung.com/fileadmin/media/daheimjournal/2018/1/DahJourn_1_18.pdf


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

in Tausend Euro 2019 2018
Umsatzerlöse (inkl. Bestandsveränderungen)  126.649 159.569
Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen  67.250 91.884
Andere aktivierte Eigenleistungen  232 338
Sonstige betriebliche Erträge 5.846 8.017
Personalaufwand -16.389 -17.844
Abschreibungen -17.543 -21.899
Finanzergebnis -8.092 -7.848
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.913 9.508
Steuern vom Einkomen und Ertrag 1.329 783
Ergebnis nach Steuern 18.529 19.302
Sonstige Steuern 2.544 2.411
Konzernjahresüberschuss 15.985 16.891


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Derzeit überarbeitet die Bundesregierung Gesetze im Hinblick auf den Klimaschutz, so z.B. das Gebäude-Energie-Gesetz oder auch die geplante CO2-Bepreisung. Wir nehmen keinen direkten Einfluss auf diese Änderungen. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände, in denen wir Mitglied sind, insbesondere der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-und Immobilienunternehmen, werden jedoch angehört und zu Rate gezogen. Die VOLKSWOHNUNG leistet keine Spenden an politische Parteien und positioniert bzw. engagiert sich politisch nicht. In unserem Aufsichtsrat sind alle Fraktionen der Regionalpolitik vertreten: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, KAL/Die PARTEI, AfD und DIE LINKE.

Aktuell ist die VOLKSWOHNUNG Mitglied in wohnungswirtschaftlichen Verbänden: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-und Immobilienunternehmen e.V., Arbeitsgemeinschaft großer Wohnungsunternehmen, Vereinigung baden-württembergischer kommunaler Wohnungsunternehmen, European Housing Network, Arbeitsverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V..  
Es bestehen Mitgliedschaften bei Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs-und Siedlungswesen e.V., Bundesstiftung Baukultur, Bundesverband der Kommunikatoren, Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe, German Facility Management Association- Deutscher Verband für Facility Management e.V., Architekturschaufenster e.V., Bildung & Begaung gemeinnützige GmbH, Egon Eiermann Gesellschaft e.V. und Verband der Vereine Creditreform e.V..


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Es gibt bei uns grundsätzlich keine Parteispenden.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Da wir eine vertrauensvolle und verbindliche Zusammenarbeit als Grundstein unseres Tuns ansehen, legen wir viel Wert auf gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Gesetzgebung und internen Grundsätze haben wir unterschiedliche Mechanismen etabliert: Der Aufsichtsrat wird über die Ergebnisse informiert. Darüber hinaus sehen wir die konstante Information unserer Mitarbeitenden als einen Schlüssel zur Vermeidung rechtswidrigen Verhaltens. Wir unterstützen dies über: Die Gesamtverantwortung liegt bei der Geschäftsführung. Die Sicherstellung erfolgt neben den genannten Organen im Wesentlichen über das Compliance-Management, das mit Neubesetzung des Rechtsreferats systematisch bis Ende 2020 erweitert werden soll.
Durch die bisherigen Maßnahmen ist es gelungen, keine Korruptionsfälle oder Rechtsverstöße zu haben. Es ist Ziel, dies auch weiterhin zu gewährleisten. 2019 wurde dazu eine Compliance-Richtlinie erarbeitet, die die bisherigen Vorgaben zusammenfasst und erweitert. Deren Umsetzung in die Lieferkette erfolgt in 2020 beginnend mit der Überarbeitung unserer Verträge (Generalunternehmervertrag, Bautägervertrag,..) die bis Mitte 2021 abgeschlossen sein wird. Daneben wird 2020 eine anonyme Meldestelle geschaffen. Um die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen werden die internen Prozesse so angepasst, dass Verträge und rechtliche Themen immer die Freigabe der Compliance-Beauftragten erfordern. Die Inhalte der Compliance-Richtlinie werden in unser internes Fortbildungssystem VOWOakademie integriert und regelmäßig geschult. Das bestehende Risikomanagement wird weitergeführt und die identifizierten Risiken fortlaufend bewertet.

Im Jahr 2019 hat eine IT-Sicherheitsprüfung stattgefunden, das Thema Datensicherheit stand dabei im Fokus. Die Prüfung ergab wegen des auslaufenden Herstellersupports die Notwendigkeit für Updates. Das Sicherheitsniveau unserer technischen Ausstattung wurde nicht beanstandet.
Im Rahmen des unternehmerischen Risikomanagements wurden keine wesentlichen Risiken in Bezug auf gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten identifiziert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Wir haben unser Unternehmen zentral über den Risikomanagementprozess (s. 6.) auf Korruptionsrisiken überprüft. Über die bestehenden Verträge, Vorgaben und Meldewege ist sowohl die Erwartungshaltung als auch grundlegende Transparenz gewährleistet.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es gab in den Geschäftsjahren 2018/2019 keine Korruptionsvorfälle

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Wir hatten in den Geschäftsjahren 2018/2019 keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetzen/Vorschriften