14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Da DATEV nur in Deutschland agiert, gelten die hiesigen gesetzlichen und europarechtlichen Vorgaben. Diese halten wir nicht nur vollumfänglich ein, sondern gehen teilweise sogar über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

In unserem Verhaltenskodex kommt den Arbeitnehmerrechten explizite Bedeutung zu: „DATEV respektiert alle Mitarbeiter und achtet ihre Rechte. Hierzu zählt in besonderer Weise der Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeitsprozesse, Betriebsstätten und -mittel müssen den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen." (Näheres dazu unter Code of Business Conduct Art. 5.1)

Neben den nationalen Standards und dem Verhaltenskodex gelten bei DATEV die Betriebsvereinbarungen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Genossenschaft nicht gewerkschaftsgebunden ist. Die Vereinbarungen schließen wir mit unseren Betriebspartnern ab, um Regelungen zu Arbeitsbedingungen zu treffen und Leistungszusagen für unsere Beschäftigten zu konkretisieren. Beispiele dafür sind die Gesamtbetriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, zum Urlaub und zu Auswahlrichtlinien.

Um die Einhaltung der Betriebsvereinbarungen nachzuverfolgen, haben wir unterschiedliche Prozesse und Berichtswege etabliert. Zur Einhaltung von Arbeitszeitregelungen wurde beispielsweise eine Sensibilisierungsmail eingeführt, die nach 10 Stunden Arbeitszeit inklusive Pause automatisch an den Beschäftigten versendet wird. Liegt ein Arbeitszeitverstoß vor, wird am Folgetag eine Mail an die jeweilige Person sowie deren Führungskraft geschickt. Gleichzeitig fließt die Meldung in das Reporting im Rahmen der zeitwirtschaftlichen Analyse ein. Bereiche mit auffälliger Belastung werden dabei gesondert adressiert.

Wir bieten unseren Beschäftigten die Möglichkeit, sich an verschiedenen Formaten und Initiativen zu beteiligen. Die Einbindung unserer Mitarbeiter erfolgt unter anderem durch die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Schwerbehindertenvertretung. Zudem gibt es einen Gesamtbetriebsrat sowie einen Betriebsrat an den einzelnen Niederlassungen. Ziel ist die Beratung, Unterstützung und Interessenswahrung aller Beschäftigten.

Außerdem stellen wir eine Vielzahl von Optionen zur Verfügung, damit sich jeder Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement beteiligen kann:
Da wir bereits sehr hohe Standards zur Beteiligung unserer Beschäftigten im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement aufgestellt haben sowie alle national und internationalen Standards zu den Arbeitnehmerrechten einhalten, haben wir uns die Gewährleistung der Standards auch weiterhin als Ziel gesetzt. Ferner sehen wir kein wesentliches Risiko mit negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte, das sich aus unserer Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen oder unseren Produkten und Dienstleistungen ergibt.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Angemessene Vergütung
Wir bieten unseren Beschäftigten eine angemessene, attraktive und leistungsgerechte Vergütung. Um dies zu gewährleisten, bewerten wir alle Aufgaben bzw. Stellen unabhängig vom Stelleninhaber nach HAY. Auf Basis der Stellenbewertung ergibt sich die Eingruppierung in die Stellengehaltstabelle, die transparent im Intranet von allen eingesehen werden kann. Neu eingestellte Personen dürfen maximal für ein Jahr 10 % unter dem jeweiligen Stellengehalt eingestellt werden. Nach spätestens einem Jahr muss das Stellengehalt erreicht sein.

Im Rahmen von Gehaltsrunden wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Einmalzahlungen ausgeschüttet, von denen Beschäftigte in niedrigeren Vergütungsgruppen relativ gesehen stärker profitierten. Zudem überprüfen wir jährlich die individuelle Vergütungsgestaltung, ob und wie alle Mitarbeiter (männlich oder weiblich, Teilzeit oder Vollzeit, schwerbehindert oder nicht beeinträchtigt) daran partizipieren. Treten Abweichungen zwischen den einzelnen Mitarbeitergruppen auf, werden diese anschließend analysiert. Unser Ziel ist es, dass auch zukünftig alle Beschäftigten von der individuellen Vergütungsgestaltung profitieren. Die wertschätzende Haltung gegenüber unseren (potenziellen) Mitarbeitern spiegelt sich auch in der Auszeichnung „Fair Company" wider. Damit verpflichten wir uns, keine Vollzeitstellen durch Praktikanten, vermeintliche Volontäre oder Hospitanten zu besetzen.

Vielfalt und Chancengerechtigkeit
Wir unternehmen verschiedene Maßnahmen, um Diskriminierung jeglicher Art zu vermeiden. Eine davon ist die Förderung von Vielfalt in unserem Unternehmen. Die Maßnahmen entsprechen den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Des Weiteren ist die Relevanz von Vielfalt in unserem Verhaltenskodex verankert (Verhaltenskodex – Code of Business Conduct Art. 5.2 und 5.3):

„Die Verschiedenheit der Menschen und ihrer Talente ist eine Stärke des Unternehmens. DATEV fördert die Mitarbeiter nach ihren individuellen Möglichkeiten. Dabei werden die Belange der Schwerbehinderten besonders berücksichtigt. Besetzungsentscheidungen werden nach sachlichen Kriterien getroffen."

„Eine kollegiale Unternehmenskultur ist Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg. Führungskräfte arbeiten mit ihren Mitarbeitern vertrauensvoll zusammen. Die „Verhaltensleitlinien für Mitarbeiter" sind Richtschnur für das Handeln aller Mitarbeiter. Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie Belästigungen werden nicht toleriert."

Eine Beauftragte für Diversity und Inklusion, die auch als Vertrauensperson bei Diskriminierung dient, treibt diese Ziele voran und dient als Ansprechpartnerin für Anliegen der Belegschaft.

Um das Bewusstsein für die Wichtigkeit von Vielfalt zu fördern, gibt es bei DATEV zahlreiche Formate. Jedes Jahr organisieren wir beispielsweise eine Veranstaltungswoche zum Thema Diversity mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten. 2018 haben wir zum Fokusthema Lebenswege bereichsübergreifend, in vielfältigen Vorträgen sowie in Fish-Bowl-Runden eine Woche lang diskutiert, sensibilisiert und informiert. Wir haben darüber hinaus seit dem Jahr 2010 die Selbstverpflichtung der Initiative „Charta der Vielfalt" unterzeichnet. Hierdurch unterstreichen wir unsere klare Haltung zur Schaffung einer vorurteilsfreien Organisationskultur nach innen und außen (siehe Internetauftritt der Genossenschaft).

Damit Diversity nicht nur ein Schlagwort bleibt, ermitteln wir unternehmensintern mehrere Kennzahlen zur Messung der Vielfalt. Im sogenannten Vielfaltswürfel findet halbjährlich ein Monitoring von 23 Kennzahlen statt. Dazu zählen unter anderem der Altersdurchschnitt, die Geschlechterquote und die unterschiedlichen Nationalitäten im Unternehmen. Alle Beschäftigten haben die Möglichkeit im Intranet auf den Vielfaltswürfel zuzugreifen.

Auch die Inklusion von Menschen mit Behinderung spielt für uns eine große Rolle, denn jeder und jede Einzelne hat mit der eigenen Individualität einen Anteil am Unternehmenserfolg. Dies lässt sich auch anhand von Zahlen belegen. Die gesetzlich vorgeschriebene Quote für Arbeitgeber 5 % der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen, haben wir mit 6,6 % übertroffen. Dieses hohe Niveau wollen wir 2019 ebenfalls erzielen. Um weitere Menschen mit Einschränkungen in das Berufsleben einzubinden, ermöglichen wir Schnupperpraktika in Zusammenarbeit mit den Berufsförderungswerken.

Das Prinzip der Chancengerechtigkeit umfasst auch die Chancengleichheit von Männern und Frauen. Um diese weiter zu verbessern, gibt es eine Reihe von Maßnahmen. So werden zum Beispiel bei den Auswahl- und Entwicklungsprozessen für Nachwuchsführungskräfte die benennenden Führungskräfte gebeten, Frauen bei der Nachwuchsförderung zu berücksichtigen. In einem ersten Schritt wird die Frauenquote gemessen und im Rahmen des Geschäftsberichtes an Stakeholder sowie im Management-Cockpit an alle Mitarbeiter kommuniziert. Im Jahr 2018 lag der Frauenanteil bei 41,5 % (siehe Geschäftsbericht). Gleichzeitig setzen wir uns konkrete Ziele, welche Höhe die Zielgröße für Frauen in Führung in fünf Jahren erreichen soll. Bis 2022 soll beispielsweise auf der Führungsebene der Geschäftsleitung und Leitenden Angestellten eine Zielgröße von 22 % sowie auf Ebene der Abteilungsleiter und Leitenden Berater von 30 % erreicht werden.

Das Thema Geschlechtergleichheit findet zudem Berücksichtigung in der Personalentwicklung. Dabei zielen wir auf eine geschlechterneutrale Besetzung von Führungspositionen ab. Die positive Auswirkung unserer Bemühungen zeigt sich am Frauenanteil in Führungspositionen. 2018 waren 30,5 % unserer Führungskräfte weiblich, was einer Zunahme von 1,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Eine ausführlichere Darstellung der Frauenquoten nach Führungsebenen befindet sich im Geschäftsbericht.

Work-Life-Balance
Wir möchten unseren Beschäftigten optimale Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten, da dies ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Zufriedenheit der Mitarbeiter ist. Hierzu haben wir viele Maßnahmen und Programme eingeführt, die an den Bedürfnissen der einzelnen Beschäftigten ausgerichtet sind. Flexible Arbeitszeitmodelle und Teilzeitarbeitsverhältnisse sind ein fester Bestandteil davon. Außerdem gibt es die Möglichkeit ein Sabbatical (Freistellungsmodell mit anteiliger Vergütung) über eine Laufzeit von einem bis sechs Jahren abzuschließen. Zudem haben wir für die Pflege naher Angehöriger ein spezielles Angebot eingerichtet. Daneben gibt es insbesondere für die Betreuung der Mitarbeiterkinder verschiedene Angebote. Beispielsweise besteht eine Kooperation mit der Kindertagesstätte „Champini" Nürnberg-Höfen, die durch DATEV initiiert und gebaut wurde sowie direkt neben einem der Standorte am Hauptsitz in Nürnberg gelegen ist. In der Ferienzeit und an schulfreien Tagen, wie dem Buß- und Bettag, schaffen wir zusätzlich Betreuungsangebote. Das Kooperationsprojekt KooMiKi mit neun weiteren Firmen aus der Metropolregion stellt zum Beispiel für die kompletten Sommerferien eine professionelle Betreuung mit speziellen Schwerpunkten wie Kunst, Sprache oder Sport zur Verfügung. Auch in den Niederlassungen bieten wir in Zusammenarbeit mit der pme Familienservice GmbH Betreuungsvermittlung für Kinder oder zu pflegende Angehörige an. Falls es zu Betreuungsnotfällen kommt, können die Eltern ihre Kinder auch mit in die Arbeit bringen und am Standort Nürnberg in speziell kindgerecht ausgestatteten Eltern-Kind-Rückzugsbüros ihre Tätigkeit durchführen. In unserer Kantine wird ebenfalls auf die kleinen Gäste Rücksicht genommen und es werden entsprechend Kinderhochstühle bereitgestellt. Auch für 2019 haben wir uns das Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unserer Beschäftigten weiterhin zu stärken. Für dieses umfassende Angebot haben wir 2017 zum fünften Mal in Folge das Zertifikat zum audit berufundfamilie® erhalten. Mit diesem wird DATEV seit 2004 ausgezeichnet. Eine detaillierte Darstellung finden Sie in unserem Internetauftritt.

Die Themen Gesundheitsmanagement sowie Ausbildung und Weiterbildung werden unter DNK 16 näher betrachtet.

Weitere Informationen zum Thema Work-Life-Balance können im Geschäftsbericht nachgelesen werden.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Ein umfangreiches Gesundheitsmanagement, eine altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung und vielfältige Weiterbildungsangebote sind zentrale Instrumente zur Gestaltung der Beschäftigungsfähigkeit. Wir ergreifen dabei unterschiedliche Maßnahmen, damit unsere Beschäftigten ihre Leistungen im Unternehmen dauerhaft optimal erbringen können.

Programme zum Gesundheitsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der aktiven Vorsorge im Krankheitsfall im Rahmen unseres innerbetrieblichen Gesundheitsmanagements. Es dient der Beschäftigungssicherung und -förderung gesundheitlich beeinträchtigter Beschäftigter und soll diese sowie auch ihre Führungskräfte bei der Suche nach geeigneten Lösungen für den Erhalt des Arbeitsplatzes unterstützen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in den Betriebsvereinbarungen integriert.

Da Prävention beim Thema Gesundheit eine gewichtige Rolle spielt, werden unseren Mitarbeitern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. In Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin bieten wir beispielsweise jedem Beschäftigten einmal jährlich einen freiwilligen Gesundheits-Check an. Daneben gibt es noch weitere Vorsorge-Maßnahmen wie Impfungen, die Berechnung des Herzinfarktrisikos oder allgemeine Informationen zur physischen Gesundheit.

Zur Sensibilisierung aller Beschäftigten führen wir zudem Aktionen zu gesunder Ernährung durch, wie die Aktionswoche „DATEV is(s)t gesund". Solche Aktionen sind auch in Zukunft geplant. Ferner gibt es in unserer Kantine dauerhaft vitales Essen und eine Salatbar.

Zusätzlich fördern und umwerben wir Aktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit" und den B2RUN-Firmenlauf. Unser Ziel ist es sich auch 2019 wieder mit möglichst vielen Läufern am B2Run in Nürnberg zu beteiligen. Als Titelsponsor des Triathlons „DATEV Challenge Roth" haben alle Mitarbeiter die Chance als Staffel oder Einzelstarter an diesem sportlichen Event teilzunehmen.

Altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung
Wir stellen bis in das Druck-, Logistik- und Servicezentrum hinein sicher, dass alle Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind. Dies ermöglichen wir beispielsweise in den Büros durch höhenverstellbare Schreibtische, individuell regelbares Licht sowie ergonomische Tastaturen und Mäuse. In dem von körperlicher Arbeit geprägtem Druck-, Logistik- und Servicezentrum stellen wir Hilfsmittel zum Stehen, Heben und Tragen bereit und stimmen Arbeitsabläufe aufeinander ab, damit Frauen wie Männer aber auch ältere Mitarbeiter ihre Tätigkeit optimal ausführen können. Damit wird nicht nur die Leistungsfähigkeit sichergestellt, sondern gleichzeitig die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.

Bei der Arbeitsplatzgestaltung spielt auch die Barrierefreiheit eine entscheidende Rolle. In den Bestandsgebäuden bringen wir diese immer weiter voran und bei Neubauten berücksichtigen wir diese von Anfang an.

Angebote zur Weiterbildung
Als wesentliches Risiko hinsichtlich der Qualifizierung kann der demografische Wandel ausgemacht werden. Um diesem entgegen zu wirken und die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte in unserem Unternehmen zu sichern, setzen wir auf eine eigene Ausbildung. Wir bieten verschiedene Ausbildungen sowie Verbundstudiengänge und unterschiedliche duale Studienrichtungen an. Auszubildende und Duale Studenten haben eine Garantie auf eine mindestens 12-monatige Übernahme nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums. Des Weiteren besteht die Möglichkeit bei uns als Trainee einzusteigen. Durch Maßnahmen wie dem Girls Day oder Praktika räumen wir vor allem Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit ein, DATEV als Arbeitgeber kennenzulernen. Es ist unser Ziel, auch in Zukunft als Arbeitgeber für Auszubildende und Studierende attraktiv zu bleiben.

Unsere Führungskräfte haben die Möglichkeit mittels des firmeneigenen, selbstentwickelten Demografie-Tools die demografische Situation ihrer Abteilung analysieren zu lassen. Je nach Altersstruktur erfolgt anschließend eine Tandembildung zum Wissenstransfer.

Neben der Ausbildung offerieren wir auch umfangreiche Weiterbildungen. Das Angebot hierzu ist ganzheitlich auf die Förderung der fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen ausgerichtet. Dabei sollen besonders die individuellen Stärken und Interessen unserer Beschäftigten weiterentwickelt werden. Alle Beschäftigten können sich über das Weiterbildungsportal im Intranet zu internen Seminaren sowie externen Tagungen und Workshops anmelden, die für das jeweilige Job-Profil passend sind. Es gibt auch übergreifende Schnupperseminare, die einen Einblick in andere Bereiche ermöglichen. 2018 wurden 40.812 dienstliche Weiterbildungstage sowie 3.875 Weiterbildungstage in der Freizeit dokumentiert. Diese hohe Anzahl an Weiterbildungstagen wollen wir zukünftig ebenfalls erreichen. Im Rahmen der Integrierten Planung der Nachhaltigkeitskennzahlen haben wir uns beispielsweise das Ziel gesetzt, dass unsere Beschäftigten im Jahr 2022 mindestens 40.000 Weiterbildungstage absolvieren.

Über die berufliche Weiterbildung hinaus existieren im Rahmen des sogenannten Freizeitlernen@DATEV weitere freiwillige Seminare. Diese umfassen die persönliche und fachliche Qualifikation, Fremdsprachen oder übergreifende Themen wie Nachhaltigkeit. Zu letzterem gibt es regelmäßige Filme und Vorträge zu Themen wie Plastik, Fair Trade oder Photovoltaik, die teilweise von externen Referenten gehalten werden. Damit soll eine laufende Sensibilisierung der Belegschaft für das Thema Nachhaltigkeit erreicht werden. Zudem schreiben wir Programme zur Gesundheitsförderung aus, wie Kurse zur Ernährung sowie zur körperlichen und psychischen Gesundheit. Die Auswahl der Sportkurse richtet sich nach der Jahreszeit. Im Sommer finden beispielsweise Schwimm- und Lauftrainings statt, während im Winter an Yoga oder einer Rückenschule teilgenommen werden kann


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Todesfälle gibt es wie in den Vorjahren keine zu verzeichnen.

Im Jahr 2018 ereigneten sich auf dem Weg von Heimatort zur Arbeitsstätte 57 Wegeunfälle. In der Arbeitsstätte selbst hingegen geschahen 25 Arbeitsunfälle.

DATEV kann eine hohe Mitarbeitergesundheitsquote von 95,3 % im Jahr 2018 ausweisen. Hierfür werden auch krankheitsbedingte Abwesenheiten ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einbezogen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

DATEV verfügt über ein umfassendes Gesundheitssystem. Hierzu gehören unter anderem eine Betriebsärztin, Betriebskrankenschwestern, Ersthelfer, Arbeitsschutzbeauftragte und Ernährungsspezialisten in der Betriebsgastronomie. Zudem stehen unseren (schwer-)behinderten oder gesundheitlich eingeschränkten Beschäftigten sowohl eine Schwerbehindertenvertretung als auch die Beauftragte für Inklusion als Ansprechpartner für gesundheitliche, persönliche und arbeitsrechtliche Angelegenheiten zur Verfügung. Weitere Regelungen und Maßnahmen des Gesundheitssystems sind in unserer Betriebsvereinbarung verankert und beinhalten beispielsweise:
DATEV hat ein feinmaschiges System zur Einhaltung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit installiert. Dieses beinhaltet neben unserem Sicherheitsingenieur auch über 20 Sicherheitsbeauftragte in Nürnberg und je einen Sicherheitsbeauftragten in den Niederlassungen. Unsere Sicherheitsbeauftragten kontrollieren gewissermaßen täglich auf dem Weg zum Arbeitsplatz, zu Besprechungen, zur Kantine etc. die Einhaltung der Vorschriften. Zusätzlich gibt es noch offizielle Rundgänge des Sicherheitsingenieurs, die dokumentiert und bei Feststellungen an die zuständigen Fachbereiche verteilt werden. In unseren Nürnberger Arealen gibt es zu den vorgenannten Rundgängen der betrieblichen Sicherheitsbeauftragten zusätzlich noch Rundgänge der Leitenden Angestellten als Vertreter der Geschäftsleitung, die ebenfalls die Liegenschaften kontrollieren. In unseren Niederlassungen übernehmen die jeweiligen Standortverantwortlichen diese Managementaufgabe.

Der Sicherheitsingenieur, die Betriebsärztin, der Betriebsrat und die Sicherheitsbeauftragten treffen sich darüber hinaus in Nürnberg vier Mal im Jahr zu Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen, in denen noch einmal alle Informationen zusammengetragen und dokumentiert werden. In unseren Niederlassungen erfolgt dies einmal jährlich in verkleinerter Runde in Verbindung mit den Sicherheitsrundgängen. Für alle Ergebnisse aus den vorgenannten Besprechungen und Rundgängen in Nürnberg und den Niederlassungen gibt es zusätzlich noch einen Jour-fixe Arbeitssicherheit/Arbeitsmedizin. Hier ist auch die zuständige Vorständin vertreten, mit der als Gesamtverantwortliche für alle Mitarbeiter und Liegenschaften die zusammengetragenen Informationen erörtert und mögliche strategische Vorgehensweisen abgestimmt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Hohe Mitglieder- und Kundenanforderungen, Digitalisierung und technologischer Wandel sowie dynamische Marktbedingungen gehören zu den Gründen, weshalb wir unsere Beschäftigten in Sachen Aus- und Weiterbildung fördern und unterstützen. Die ausgeprägte Weiterbildungsbereitschaft der Belegschaft spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Im Jahr 2018 haben unsere Beschäftigten 40.812 dienstliche Weiterbildungstage sowie 3.875 Weiterbildungstage in der Freizeit absolviert. Dies entspricht durchschnittlich 5,4 dienstlichen Weiterbildungstagen und 0,5 Weiterbildungstagen in der Freizeit je Mitarbeiter.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Im Angesicht der gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen haben wir ein Diversity Management in unsere Organisation integriert. Darunter ist die Vielfalt der Teammitglieder, Führungskräfte, Kunden und Lieferanten zu verstehen. Diese Vielfalt und Verschiedenheit nicht nur zu tolerieren, sondern hervorzuheben und für den Unternehmenserfolg nutzbar zu machen, ist die Aufgabe des Diversity Managements.

Zusammensetzung und Struktur des Aufsichtsrates:


Zusammensetzung und Struktur der Angestellten nach Angestelltenkategorie: 






Die Struktur der Belegschaft und der Führungsebenen für das Jahr 2018 können auch dem Geschäftsbericht entnommen werden.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Die Wertschätzung jedes einzelnen Mitarbeiters schreiben wir bei DATEV groß. Diskriminierung wird nicht toleriert und wird als Passus in unserem Verhaltenskodex thematisiert.

Bereits seit dem Jahr 2010 haben wir die „Charta der Vielfalt" unterzeichnet und bekennen uns damit öffentlich zu Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Jedes Jahr schulen und sensibilisieren wir unsere Führungskräfte und Beschäftigten zum Thema Diversity, um versteckte Vorurteile und Stereotypen bewusst zu machen und um unbewussten Diskriminierungen entgegenzuwirken.

Im Falle einer Diskriminierung kann jederzeit die jeweilige Führungskraft, der Personalservice oder der Betriebsrat kontaktiert werden. Sollte sich solch ein Sachverhalt zutragen, wird dieser im Compliance-Meldesystem erfasst und ausgewertet.

Im Berichtsjahr 2018 gab es keine Diskriminierungsvorfälle.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für uns ist die Achtung der Menschenrechte sowie die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit essentieller Bestandteil des unternehmerischen Denkens und Handelns. Auch in der Lieferkette achten wir stets auf die Einhaltung der Regelungen. Diese Grundhaltung ist in unserem Verhaltenskodex verankert (siehe Verhaltenskodex Art. 5.6): „DATEV achtet die international anerkannten Menschenrechte und lehnt menschenunwürdige Praktiken, wie z. B. Zwangsarbeit oder Kinderarbeit ab. Mit Unternehmen und Institutionen, die solche Praktiken anwenden oder zulassen, arbeitet DATEV nicht zusammen. DATEV erwartet, dass unsere Zulieferer international geltende soziale Standards einhalten."

Der Beschaffungsraum von DATEV befindet sich im Wesentlichen innerhalb der Europäischen Union. Dort gelten die deutschen bzw. europäischen Gesetze und Normen, die unter anderem die Mindeststandards zur Einhaltung der Menschenrechte festlegen. Alle Lieferanten werden im Vertragsverhältnis mit uns durch die Integritätsklausel dazu verpflichtet, diese gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Ferner wird über eine nachhaltige Beschaffungspolitik und gezielte Lieferantenauswahl die Einhaltung der gültigen Gesetze und Menschenrechte sichergestellt.

Beschaffungsvorgänge, für die europäisches Recht keine Anwendung findet, werden über spezielle Vertragspassagen individuell mit dem Zulieferer vereinbart. Ein geringes Restrisiko besteht bei Beschaffungen, die einen Bezug über Importeure aus Fernost beinhalten. Dies lässt sich jedoch vernachlässigen, da die Anzahl der Vorgänge gering ist.

Um die Wahrung der Menschenrechte über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus zu sichern, ergreifen wir weitere Maßnahmen. Zum einen bekennt sich unser Zentraleinkauf zu den Ethikleitlinien des BME (Bundesverband für Materialwirtschaft und Einkauf e. V.) und weist Lieferanten in vorvertraglichen Gesprächen auf die besondere Bedeutung von gesellschaftlichen Standards hin.

Zum anderen wird im Rahmen der Möglichkeiten des Zentraleinkaufs die Einhaltung von Menschenrechten und sozialen Standards durch ein Netz von Einzelaktionen gewährleistet. Zu diesen Aktionen zählt unter anderem die Überprüfung, ob Dienstleistungen an Inklusionsbetriebe vergeben werden können. Beispielsweise werden die Grünanlagenpflege an den Nürnberger DATEV-Standorten oder die Rücknahme von ausgesonderter PC-Hardware von Inklusionsbetrieben durchgeführt. Dies spiegelt wider, dass bei der Auftragsvergabe neben Lieferzeit und Preis auch soziale Gesichtspunkte eine entscheidungsrelevante Größe für uns bilden.

Weitere Aktionen sind Rückwärtskalkulationen, um die Einhaltung von Mindestlöhnen sicherzustellen, sowie der Bezug von nach bestimmten Richtlinien gekennzeichneten Produkten von zertifizierten Lieferanten.

Ein erkennbares Risiko in unserer Lieferkette hinsichtlich der Menschenrechte besteht nicht. Da wir das Risiko für Verstöße gegen Menschenrechte sowie Zwangs- und Kinderarbeit als sehr niedrig einschätzen, sehen wir die Formulierung von dazugehörigen separaten Zielen nicht als notwendig an. Die getroffenen Maßnahmen in Kombination mit überwiegend im europäischen Wirtschaftsraum bezogenen Produkten regeln Mindeststandards ausreichend. Außerhalb Europas kommen separate Vertragsformulierungen zum Einsatz, um eventuell vorhandene Lücken, welche gesetzlich nicht geregelt sind, zu schließen. Erlangt der Zentraleinkauf dennoch Kenntnis von nicht sozialkonform hergestellten Produkten, werden umgehend Maßnahmen eingeleitet. Durch eine Mehrlieferantenstrategie ist eine schnelle Reaktion möglich.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Da wir die Beschaffungsvorgänge fast ausschließlich über mittelständische Firmen aus Deutschland abwickeln, sind die Rahmenbedingungen für die Einhaltung der Menschenrechte durch die gesetzlichen EU-Regelungen gegeben. Beim Abschluss von Verträgen achten wir stets darauf, dass sämtliche Menschenrechte und deren Mindeststandards eingehalten werden. Als Beispiel fungiert die Vertragsfindung im Bereich der Gebäudereinigung. Hier achten wir bereits bei der Ausschreibung und Auswahl der möglichen Dienstleister auf die Einhaltung von deutschen Mindestlöhnen und Mindeststandards. Um die Mindestlöhne zu garantieren, überprüfen wir die Verträge jährlich und passen sie an die aktuellen Tariflohnabschlüsse an.

Im Verhaltenskodex der DATEV kommt der Einhaltung der Menschenrechte zudem eine explizite Bedeutung zu (siehe Verhaltenskodex Art. 5.6).

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Dieser Indikator ist nicht wesentlich für DATEV, da die Genossenschaft nur in Deutschland tätig ist.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Unsere wesentlichen Lieferanten sind in Deutschland ansässig, in Ausnahmefällen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Infolge nationaler und europäischer Rechtsvorschriften erachten wir eine gesonderte Prüfung hinsichtlich sozialer Kriterien bei neuen Lieferanten als nicht erforderlich.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen und internen Regelungen, wie dem Verhaltenskodex, hat für uns oberste Priorität. Um Verstöße zu verhindern bzw. frühzeitig aufzudecken, haben wir neben dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem ein Compliance-Managementsystem (CMS) eingerichtet. In diesem Hinweisgebersystem haben sowohl unsere Mitarbeiter, Kunden als auch Geschäftspartner die Möglichkeit namentlich oder anonymisiert Unregelmäßigkeiten oder gesetzeswidriges Verhalten zu melden. 2018 sind dort keine Meldungen zu sozialen Verstößen erfasst worden. Da unsere wesentlichen Lieferanten in Deutschland bzw. in Ausnahmefällen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässig sind, erachten wir infolge nationaler und europäischer Rechtsvorschriften eine gesonderte Prüfung hinsichtlich sozialer Auswirkungen bei Lieferanten als nicht erforderlich.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Verantwortung für die Anliegen der Gesellschaft zu übernehmen. Aus diesem Grund unterstützen wir jährlich sowohl regionale als auch überregionale Projekte und Hilfsorganisationen.

Seit 1990 verzichten wir darauf unseren Kunden und Geschäftspartnern Weihnachtspräsente zu schenken. Stattdessen spenden wir das Geld im Rahmen unserer DATEV-Weihnachtsspende an soziale Einrichtungen. Mehr als 4,8 Millionen Euro kamen seitdem auf diese Weise für gemeinnützige Projekte im Bundesgebiet zusammen, die Kindern und Jugendlichen sowie seit 2016 auch Senioren mit besonderen Förderbedarfen Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Die Spendensumme betrug im Jahr 2018 155.000 Euro. Davon gingen 25.000 Euro an Projekte, die von Mitarbeitern vorgeschlagen und in einem anschließenden Voting gemeinsam ausgewählt wurden. Eine Aufstellung der geförderten Projekte, ist über diesen Link aufrufbar.

DATEV engagiert sich außerdem mittels Sponsoring intensiv in der Gemeinschafts- und Nachwuchsförderung.

Im Bereich Kultur sponsert DATEV beispielsweise das Staatstheater Nürnberg und die Lange Nacht der Wissenschaften in Nürnberg. Für das jüngere Publikum bieten wir unter anderem mit dem Internationalen Comic-Salon in Erlangen oder dem Open-Air-Kino SommerNachtFilmFestival einiges an Möglichkeiten. Weitere Informationen unter www.datev.de/sponsoring.

Für das sportliche Leben in der Metropolregion Nürnberg engagieren wir uns als Titelsponsor der DATEV Challenge Roth. Diese zählt mit 5.500 Sportlern aus 76 Nationen sowie mehr als 200.000 Zuschauern im Jahr 2018 zu den weltweit größten und beliebtesten Triathlon-Veranstaltungen in der Langdistanz. Mehr dazu unter www.datev.de/challenge-roth.

Wir engagieren uns auch im Bereich Bildung für Schulen, Hochschulen oder Universitäten. Neben der regionalen Beteiligung an der Verleihung des DATEV-Förderpreises an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm fördern wir das Eliteprogramm „Software Campus". Im Rahmen der bestehenden Hochschulkooperationen mit Universitäten und Hochschulen in der Region ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, DATEV als Arbeitgeber zu präsentieren.

Für die Ökologie engagieren wir uns seit 1997 durch die Mitgliedschaft im Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M. e. V.). Des Weiteren sponsern wir die Mobile Fahrradwerkstatt in den DATEV-Gärten am IT-Campus 111 sowie den studentischen Nachhaltigkeitskongress Dialogue on Sustainability in Ingolstadt. Mit der Unterstützung der Baumpflanzungen der „Bäume für Nürnberg Stiftung" tragen wir zudem zur Begrünung der Stadt bei.

Der Gesamtbetrag der Sponsoringprojekte in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und Ökologie belief sich 2018 auf 582.000 Euro.

Durch die gemeinnützige DATEV-Stiftung Zukunft werden die Bereiche IT und Datenschutz, Finanz-, Steuer- und Rechtswesen sowie das Genossenschaftswesen gefördert und weiterentwickelt. Hierzu vergeben wir Stipendien, Projektfinanzierungen und weitere Fördermittel zur Aus- und Weiterbildung sowie Preise für besondere Leistungen im Kontext der Stiftungszwecke. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt der Stiftung sowie der DATEV-Homepage.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.



Weitere Kennzahlen zum Geschäftsjahr 2018 sind dem Geschäftsbericht sowie dem Lagebericht zu entnehmen.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

DATEV steht in keinem Zusammenhang mit einer politischen Partei. Dies haben wir in unserer Spenden- und Sponsoring-Richtlinie festgelegt: „Politische Parteien sowie parteinahe Organisationen werden von DATEV weder durch Spenden noch durch Sponsoringmaßnahmen gefördert".

Dem Vorstand wird jährlich eine Liste vorgelegt, aus der ersichtlich ist, in welchen Verbänden DATEV Mitglied ist. Dabei handelt es sich um Berufsverbände, keinesfalls jedoch politische Organisationen. Beispiele für solche Mitgliedschaften sind der Branchenverband BITKOM und der Bundesdeutsche Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M. e.V.).

Wir haben je ein Informationsbüro in Brüssel und in Berlin, um politische Aktivitäten zu beobachten und mit Vertretern der EU-Institutionen, deutschen Landesvertretern und anderen Interessenvertretern zu kommunizieren. Die Büros werden auch als Plattform für Austausch und Dialog unterhalten. Die Aufgaben des Informationsbüros in Brüssel sind auf datev.de dargestellt. In unserem Geschäftsbericht werden neben den Niederlassungen auch unsere zwei Informationsbüros benannt (siehe Geschäftsbericht).

Des Weiteren sind wir im Transparenz-Register der EU gemeldet. Auf dieser Website werden die Themenbereiche der für uns relevanten und interessanten Gesetzgebungsverfahren sowie EU-Initiativen und - Strategien gelistet, wie z. B. Dienstleistungen im Binnenmarkt, digitaler Binnenmarkt (unter anderem eGovernment, Online-Plattformen, EU-Datenwirtschaft, Datenschutz und –Sicherheit, KI, Blockchain) und Steuerrecht (unter anderem Mehrwertsteuer, Besteuerung der digitalen Wirtschaft, Steuerbetrugsbekämpfung, Steuervermeidungsbekämpfung). Weitere Interessensbereiche befinden sich in der Beschäftigung und Sozialem, Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Forschung und Innovation, Grenzen und Sicherheit, Institutionelle Fragen, Justiz und Grundrechte, Unternehmen und Industrie, Wettbewerb, Wirtschaft, Finanzen und der Euro. Welche Gesetzgebungsverfahren von der deutschen Regierung für uns wichtig sind, können wir aus wettbewerbspolitischen Gründen nicht offenlegen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

DATEV steht in keinem Zusammenhang mit einer politischen Partei und leistet keine Parteispenden. Dies haben wir in sowohl in unserer Spenden- und Sponsoring-Richtlinie als auch im Verhaltenskodex unter Art. 4.2 und 4.4 festgelegt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen und internen Regelungen hat für uns oberste Priorität. Aus diesem Grund hat der Vorstand den Code of Business Conduct an die Spitze der Regelwerke gestellt und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für verbindlich erklärt. Um Verstöße zu verhindern bzw. frühzeitig aufzudecken, haben wir neben dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem ein Compliance-Managementsystem (CMS) eingerichtet. Mit einem Hinweisgebersystem zur namentlichen oder anonymisierten Meldung von Rechtsverstößen und weiteren Elementen, wie der fortlaufenden Überprüfung des internen Regelwerks, haben wir einen ganzheitlichen Ansatz für ein Compliance-System implementiert. Einen weiteren Baustein bildet die jährliche Schulung unserer Mitarbeiter zu diesen Themen. Jeder Beschäftigte ist verpflichtet unter anderem einen Kurs zu Datenschutz und Informationssicherheit durchzuführen und kann auf freiwilliger Basis auch einen Kurs zu Compliance und Anti-Korruption absolvieren. Damit unterstützen wir das Ziel, das Bewusstsein unserer Mitarbeiter für die Wichtigkeit eines verantwortungsbewussten und integren Handelns zu schärfen. Dieses Ziel wurde sowohl 2018 als auch in den Vorjahren erreicht.

Da Compliance ein Thema von sehr großer Bedeutung bei DATEV ist, wurde bereits vor mehreren Jahren die Stelle des Compliance-Officers fest in der Organisation verankert. Dieser dient als Ansprechpartner für alle Mitarbeiter und Führungskräfte bei Fragestellungen zu gesetzeskonformem Verhalten. Auch die Meldungen des Hinweisgebersystems gehen an den Compliance-Officer.

Das gesetzes- und richtlinienkonforme Verhalten der Genossenschaft findet zudem Eingang im Geschäftsbericht sowie im Verhaltenskodex. Dort wird der Umgang mit den Mitgliedern und weiteren Anspruchsgruppen geregelt: „Kein Mitarbeiter darf unzulässige Zuwendungen, gleich in welcher Form, anbieten oder annehmen. Auf die diesbezüglichen internen Regelungen wird ausdrücklich hingewiesen. Direkte oder indirekte Zuwendungen an Amtsträger und Beamte im In- und Ausland sind strikt verboten." (siehe Verhaltenskodex Art. 4.2)

Eine detaillierte Offenlegung des CMS ist bisher nicht erfolgt und auch nicht vorgesehen. Mit dem Prüfungsurteil vom 04.12.2015 hat der Genossenschaftsverband Bayern e.V. die Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit des nach den Vorgaben des IDW PS 980 dokumentierten CMS bestätigt. Die Dokumentation des CMS steht dem Aufsichtsrat sowie dem Genossenschaftsprüfer zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat beschäftigt sich regelmäßig mit dem Thema Compliance. 
 
Die Verzahnung der Compliance-Risikobewertung mit der Bestandsaufnahme im Risikomanagementsystem erfolgt jährlich. Von den Unternehmensrisiken werden nach Einschätzung der Risikoverantwortlichen knapp die Hälfte als Compliance-Risiken und ein Drittel als Risiken mit Compliance-relevanten Gegenmaßnahmen ausgewiesen. Sie sind in der Übersicht der Compliance-Risiken zusammengefasst. Des Weiteren ist der Themenbereich Korruption auch im Risikobericht der DATEV über das Risikofeld „Dolose Handlungen" abgedeckt. Dabei führen wir regelmäßig, d. h. mindestens einmal jährlich, sowie anlassbezogen eine Risikoanalyse durch. Berücksichtigt man den Grundsatz der Wesentlichkeit, sehen wir weder aus der eigenen Geschäftstätigkeit und den Geschäftsbeziehungen noch aus den Produkten und Dienstleistungen wesentliche Risiken, da ausreichend Regelwerke und Kontrollen zur Einhaltung von Gesetzen bestehen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Alle Geschäftseinheiten geben anlässlich der Risikoerhebung eine Selbsteinschätzung ab. Im Übrigen greift der Jahresrevisionsplan. Eine gesonderte Korruptionsprüfung findet hierbei nicht statt. Im Falle von Korruptionsprüfungen nimmt der Compliance-Officer eine zentrale Rolle ein.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Korruptionsvorfälle werden bei DATEV nachgehalten. Falls es zu Korruptionsvorfällen kommen sollte, werden umgehend entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es wurde kein Fall von erheblichen Bußgeldern oder nicht-monetären Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich ermittelt.

Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich wird bei DATEV nachgehalten. Falls es zur Nichteinhaltung von Gesetzen kommen sollte, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.