14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Dem Anstellungsverhältnis liegen verschiedene Tarifverträge zugrunde. Neben dem Mantel- und Vergütungstarifvertrag kommen weitere Tarifverträge zB. Demographie-Tarifverträge und Rationalisierungsschutzabkommen zur Anwendung.
Weiterhin sind in Betriebsvereinbarungen eine Vielzahl von weiteren freiwilligen übertariflichen Maßnahmen geregelt. So gehen beispielsweise die Regelungen zur Altersversorgung weit über das gesetzliche Maß hinaus. Auf Basis von Rahmenvereinbarungen im Verbund erhält der Mitarbeiter die Möglichkeit, kostengünstige Vorsorgeversicherungen abzuschließen.
Im Jahr 2020 wurde den Mitarbeitern zudem die Möglichkeit geschaffen künftig ein Lebensarbeitszeitkonto zu nutzen. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung wurde mit dem Betriebsrat geschlossen. Die Abwicklung erfolgt über ein Unternehmen aus der Genossenschaftlichen FinanzGruppe und erste Einzahlungen wurden bereits getätigt.
Die angestellten Reinigungskräfte erhalten eine Vergütung, die wesentlich über dem Mindestlohn liegt.
Im Unternehmen besteht ein Betriebsrat sowie eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, die die Interessen der Mitarbeiter vertreten.
Die Führungskräfte der VR Bank SWW eG haben Führungsleitlinien erarbeitet, die die gemeinsame Vision der Bank verdeutlichen. Als verbindliche Regeln dienen diese zur Orientierung der Mitarbeiter und Führungskräfte und geben neben den gesetzlichen Regelungen einen Rahmen vor, der über den anerkannten Standards der Arbeitnehmerrechte liegt. Das Vertrauen in die Mitarbeiter nimmt hierbei einen besonderen Stellenwert ein.
Die Beteiligung der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement wird nicht gesondert gefördert,da die Beteiligung im Rahmen der Arbeitszeit auf freiwilliger Basis erfolgt. Diese wird im Rahmen des jährlichen Mitarbeitergesprächs (genannt Orientierungsgespräch) berücksichtigt, anerkannt und zahlt dadurch indirekt in die leistungsorientierte Vergütung ein.
Für den Bereich Arbeitssicherheit sind in der Bank eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und zwei Sicherheitsbeauftragte bestellt. Für die betriebsmedizinische Versorgung ist ein Vertrag mit einem regionalen Fachunternehmen geschlossen. Die Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Mutterschutz und psychische Belastungen sind für alle Bereiche erstellt. In Bearbeitung sind zurzeit die Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze. Hier wurden die Gefährdungsbeurteilungen für die Bereiche „Büro- und Verwaltung“, „Kasse“ und „Marketing“ bereits erstellt.
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie kam dem Schutz der Mitarbeiter eine noch größere Bedeutung zu. So wurden in der VR Bank SWW eG zeitnah Arbeitsschussregeln erlassen und umgesetzt sowie eine Gefährdungsbeurteilung "Corona" erstellt. Ein gebildeter Krisenstab, welcher regelmäßig tagte, hat die Maßnahmen entsprechend koordiniert und die Mitarbeitern anhand eines Aushangs in der Info-Datenbank über die aktuellen Maßnahmen informiert. Zudem stand den Mitarbeitern die Personalabteilung auch außerhalb der banküblichen Arbeitszeiten für Fragen zur Verfügung.
In Zusammenarbeit mit der betriebsärztlichen Betreuung wurden für gefährdete Mitarbeiter Corona-Schnelltests angeboten. Die Bank übernahm hierfür die Kosten.
Um die Mitarbeiter der Bank bestmöglich zu schützen, wurden Mitarbeiter, bei denen ein Verdacht auf eine Ansteckung bestand, vorsorglich bei Weiterführung der Bezüge freigestellt.
Zudem richtete die Bank mehr Homeoffice-Arbeitsplätze ein und wich auch auf freistehende Standorte aus, um die Anzahl der Mitarbeiter in den Geschäftsräumen zu verringen. Ein Hygienekonzept, welches die kostenfreie Bereitstellung von Masken und Desinfektionsmitteln enthält, wurde ebenfalls etabliert.
Arbeitsunfälle werden gemäß Sicherheitshandbuch der Bank dokumentiert. Die Abteilung Personalservice hat ein entsprechendes Datenmanagement erarbeitet. Der Arbeitsschutzausschuss arbeitet vierteljährlich die aufgetretenen Arbeitsunfälle ab. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt stehen zudem, auch kurzfristig, zur Verfügung, um eventuelle Akutmaßnahmen einzuleiten.
Der Geschäftsführung ist eine zeitnahe Information aller Mitarbeiter und ein regelmäßiger Austausch sehr wichtig. Dies ist durch eine Kommunikationskaskade sichergestellt und wird durch regelmäßige Mitarbeitergespräche, Informationsveranstaltungen und Teamrunden ergänzt.
Im Jahr 2018 startete die Bank ein betriebliches Gesundheitsmanagement und legte hierbei zunächst den Fokus auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Im August 2019 wurde mit dem Betriebsrat eine entsprechende Betriebsvereinbarung geschlossen und letztendlich zeigt die große Rückkehrrate den Erfolg des BEM. Im vergangenen Jahr nahmen insgesamt 10 Mitarbeiter das Angebot in Anspruch.
Weiterhin wurde den Mitarbeitern im Jahr 2020 zum ersten Mal eine kostenlose Grippeschutz-Impfung durch den Betriebsarzt angeboten. Viele Mitarbeiter machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Eine Fortführung des Angebotes ist angedacht.
Das intern eingeführte Hinweisgebersystem an die Ombudsstelle eröffnet das Recht, Hinweise zu den vorstehenden Sachthemen außerhalb üblicher Melde-/Berichtswege vertraulich abzugeben und einer Klärung zuzuführen. Eine lange Betriebszugehörigkeit und niedrige Fluktuationsraten zeigen, dass die Personalstrategie der Bank greift. Eine Steuerung über Ziele mit Zeitbezug (z. B. Erreichung einer Fluktuationsrate i. H. v. "x Prozent" in einem Jahr oder über einen längerfristigen Zeitraum) erfolgt nicht. Die Personalrisiken der VR Bank SWW eG, zu denen auch das Risiko aufgrund der Verletzung von Arbeitnehmerrechten zählt, sind insgesamt von unwesentlicher Bedeutung.
Da es sich bei der VR Bank SWW eG nicht um ein produzierendes Gewerbe handelt, ergeben sich keine wesentlichen Risiken, aus denen negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte entstehen können.
Darüber hinaus ist das Unternehmen ausschließlich national bzw. regional tätig, sodass keine deutschen Standard im Ausland umgesetzt und keine internationalen Regeln eingehalten werden müssen.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die VR Bank SWW eG ist der Auffassung, dass eine Sicherung der Chancengleichheit von Männern, Frauen sowie diversen Mitarbeitern und eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Förderung der Berufstätigkeit und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere von Frauen, beitragen. Unter Einbeziehung des Betriebsrats werden regelmäßig konkrete betriebliche Vorgehensweisen erarbeitet, die die erforderliche Information und Motivation aller Angestellten ermöglichen. Die Angemessenheit ist durch den Tarifvertrag, nachdem die VR Bank SWW eG handelt und welcher in regelmäßigen Abständen durch die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände neu verhandelt wird, geregelt.
Beispielsweise werden Frauen, Männer und diverse Mitarbeiter bei der Besetzung von offenen Stellen entsprechend ihrer persönlichen und fachlichen Eignung gleichberechtigt berücksichtigt. Die beruflichen Leistungen von Männern, Frauen und diversen Mitarbeitern werden in gleicher Weise gefordert und gefördert. Voll- und teilzeitbeschäftigte Frauen, Männer und diverse Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren, die die gesetzliche Elternzeit in Anspruch nehmen und zwischenzeitlich keine andere Tätigkeit außerhalb des Unternehmens ausüben, sind berechtigt, bis zu sechs Monate nach einer gesetzlichen Elternzeit in das Unternehmen zurückzukehren.
Die Regelungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden intern durch die Bank veröffentlicht, so dass jeder Mitarbeiter auf diese Regelungen zugreifen kann. Hier haben die Beschäftigten das Recht, sich bei der zuständigen Stelle des Betriebs (Personalabteilung) zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis von Dritten, Vorgesetzten oder anderen Beschäftigten wegen einer der folgenden Gründe benachteiligt fühlen: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Beschwerden bzw. Diskriminierungsvorfälle in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liegen der zuständigen Stelle für das Jahr 2020 nicht vor. Eine Beschwerde kann auch über den Betriebsrat eingereicht werden. Dieser gibt die Beschwerde dann, gegebenenfalls anonymisiert, an die Personalabteilung zur weiteren Bearbeitung weiter.
Stellenausschreibungen werden vor Veröffentlichung nach den Kriterien zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geprüft. Ausschreibungen, die dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht entsprechen, werden nicht vorgenommen.
Die Bank bietet ebenso Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung an. Somit leistet sie einen Beitrag zur Integration von Menschen mit Behinderung in der Region.
Des Weiteren nimmt die Bank an der Auditierung „Beruf und Familie“ teil. Dieses Zertifikat bescheinigt eine familienbewusste Personalpolitik und stellt die Mitarbeiter in allen Lebenssituationen in den Mittelpunkt. Es wird ein Ausgleich der verschiedenen Interessengruppen gesucht und entsprechende Maßnahmen werden erarbeitet. Die erforderliche Berichtsstufe wurde in 2020 erfolgreich abgeschlossen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist somit ein Kernanliegen der VR Bank SWW eG. Dabei bildet die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen eine Kernsäule der Personalarbeit und wird durch eine Vielzahl von Teilzeitarbeitsverhältnissen, Vertrauensarbeitszeit und flexible Lösungen gefördert.
Die jährlichen Orientierungsgespräche leisten ihren Beitrag zur Sicherstellung der Chancengerechtigkeit. Auch die regelmäßigen Mittagsmeetings mit dem Vorstand („Zuhören und Mitgestalten“) sowie Mitarbeitermessen, ermöglichen es, entsprechende Handlungsfelder zu erkennen und Maßnahmen aufzusetzen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie konnten die Treffen leider nicht im gewünschten Umfang stattfinden. Wo es möglich war, wurde auf digitale Alternativen zurückgegriffen. So fanden beispielsweise die Mitarbeiterinformationsveranstaltungen in digitaler Form statt. Wenn persönliche Treffen wieder möglich sind, werden die Mittagsmeetings wieder angeboten.
Darüber hinaus existiert eine Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung (mit regelmäßigen Treffen und Austausch mit dem Ausbildungsleiter), um die Position dieser Personenkreise zu stärken.
Da die Chancengerechtigkeit der Mitarbeiter bereits im Unternehmensleitbild der VR Bank SWW eG einen großen Stellenwert einnimmt, erübrigt sich aus Sicht der Bank ein separates Leitbild. Folgende Maßnahmen werden hieraus konkret abgeleitet:
- Dynamisch: Wir fördern die individuellen Fähigkeiten unserer Mitarbeiter, um uns auch als Bank stetig weiterzuentwickeln.
- Zukunftsorientiert: Wir bieten moderne und sichere Arbeitsplätze für unsere Mitarbeiter.
- Begeistert: Wir identifizieren uns mit dem, was wir tun, und arbeiten mit Freude gemeinsam am Erfolg der Bank.
Auch das Zukunftsbild der Bank zeigt deutlich, dass eine gute Zusammenarbeit der Mitarbeiter unabdingbar für die Zukunftsfähigkeit der Bank ist: Unsere Werte sind ausschlaggebend, um unsere Vision umzusetzen. Wenn wir zusammenarbeiten, jeder mithilft und alles ineinandergreift, kann etwas Zukunftsfähiges entstehen. Unser Zukunftsbild zeigt, welchen Weg wir gehen und wie wir zur Entwicklung in der Region beitragen möchten. Damit bieten wir unseren Kunden Orientierung und Planbarkeit in allen Lebensphasen und unterstützen Sie bei der Verwirklichung ihrer Projekte. Mit Innovation, Sicherheit, Verantwortungsgefühl und Einsatz geben wir alles für eine erfolgreiche Zukunft.
Ein in 2019 durchgeführtes Geno-Leadershipprogramm sowie das Angebot „kollegiale Beratung“ sensibilisiert alle Führungskräfte u. a. auch für die Themen der Chancengerechtigkeit und unterstützt sie dabei, ihr Führungshandeln zu reflektieren und konstruktiv auszurichten. Zum Jahresende 2020 verständigte sich der obere Führungskreis auf die wesentlichen Kernfelder der Führungskräfteentwicklung und verabschiedete die dafür geplanten Investitionen. Die Fortführung und Weiterentwicklung der Themen „Geno-Leadershipprogramm“, „kollegiale Beratung“, „Einzelcoachings für Führungskräfte“, „Pulscheck“ und deren Vernetzung sind darin beinhaltet.
Die vorhandenen Führungsleitlinien werden dadurch mit Leben gefüllt und kontinuierlich reflektiert:
Zukunftsfähigkeit
- Wir gestalten gemeinsam die Zukunft unseres Hauses. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Trends als auch die ökonomische Machbarkeit.
- Wir nutzen die Kreativität und das Engagement unserer Mitarbeiter als Innovationskraft unserer Bank.
- Wir nutzen das Change-Management proaktiv als einen wichtigen Baustein, um die Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Kultur
- Wir leben die Werte vor und geben Orientierung, um die Herausforderungen als Team zu meistern.
- Wir pflegen einen menschlichen, partnerschaftlichen und respektvollen Umgang miteinander.
- Unser spürbares WIR-Gefühl lässt uns – insbesondere in turbulenten Zeiten – Herausforderungen gestalten und meistern.
Vertrauen
- Wir vertrauen unseren Mitarbeitern und ihren Fähigkeiten.
- Wir fördern und schätzen das eigenverantwortliche und ergebnisorientierte Denken und Handeln unserer Mitarbeiter.
- Durch Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Wertschätzung im Reden und Tun schaffen wir Vertrauen.
Kommunikation
- Wir pflegen eine direkte, offene und ehrliche Kommunikation.
- Wir informieren verständlich, zielgerichtet und zeitnah.
- Wir achten aufeinander und geben uns regelmäßig Feedback.
- Wir hören einander aufmerksam zu und lassen uns gegenseitig ausreden.
- Wir gehen mit Kritik offen und konstruktiv um.
Unternehmerisches Denken und Handeln
- Unternehmerisches Denken und Handeln ist die Basis unseres Erfolgs.
- Ziel- und Lösungsorientiert treffen wir unsere Entscheidungen mit Weitblick.
- Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und nehmen diese aktiv wahr.
Fördern & Fordern
- Wir erkennen und entwickeln die Potenziale unserer Mitarbeiter.
- Wir fordern und stärken die Bereitschaft zur zielgerichteten Weiterentwicklung und aktiven Mitgestaltung in unserer Bank.
- Fehler und Herausforderungen nutzen wir als Entwicklungschancen und wachsen daran.
- Wir vereinbaren Ziele und unterstützen uns gegenseitig, diese zu erreichen.
Nachhaltigkeit
- Wir begeistern unsere Mitarbeiter und unsere Kunden für die Herausforderungen der Zukunft.
- Wir stehen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Wir unterstützen ehrenamtliche Tätigkeiten.
- Wir handeln ressourcenorientiert, ökologisch und ökonomisch verantwortungsvoll.
- Wir sind DER attraktive Arbeitgeber in der Region.
Verbindlichkeit
- Wir führen konsequent, sprechen Handlungsfelder direkt an und halten Vereinbarungen ein.
- Ziele und Erwartungshaltungen werden gemeinsam formuliert, deren Erreichung begleitet und konsequent eingefordert. So stellen wir miteinander unseren Erfolg sicher.
- Spannungen und Konflikte gehen wir aktiv an und stärken damit unsere Verbundenheit
Darüber hinaus sieht die Bank keine Notwendigkeit weitere Zielsetzungen für die Themen Chancengerechtigkeit und Vielfalt im Unternehmen, angemessene Bezahlung aller Mitarbeitenden, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Integration festzulegen.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Gemäß den Führungsleitlinien der VR Bank SWW eG entwickelt die Bank die Potenziale ihrer Mitarbeiter weiter. Sie fordert und stärkt die Bereitschaft zur zielgerichteten Weiterentwicklung. Dabei werden Fehler und Herausforderungen als Entwicklungschance genutzt. In regelmäßigen Orientierungsgesprächen werden individuelle Ziele vereinbart, die jährlich erbrachte Leistung anhand von Leistungskriterien reflektiert und die Entwicklungsmöglichkeiten und daraus abzuleitenden Maßnahmen (wie z. B. Qualifizierungen) der einzelnen Mitarbeiter besprochen.
Einen festgelegten Qualifizierungsprozess bzw. -plan gibt es nur dann, wenn die gesetzlich geforderte Qualifizierung bzw. die intern definierten Standards (z. B. aufgrund BAFIN-Meldung der Berater) nicht mit der Qualifikation des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin übereinstimmt. Hier entsteht direkter Handlungsbedarf (siehe z. B. Beraterpassqualifizierung oder auch nachzuweisende IVD/IDD-Anforderungen).
Darüber hinaus ergeben sich Qualifizierungen abgeleitet aus der Vision, der Strategie der Bank und den jeweiligen Zukunftsausrichtungen der Bank. Diese Qualifizierungsschritte werden in den Orientierungsgesprächen mit den Mitarbeitern fixiert und in Abstimmung mit dem Bereich Personalentwicklung in die Umsetzung gebracht.
Den Bereichs- und Abteilungsleitern steht ein abgestimmtes Budget für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Es werden Auszubildende, Duale Studenten und FOS-Praktikanten in der Bank beschäftigt und bei entsprechender Eignung in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übernommen. Im Zuge der Ausbildung erhalten die jungen Mitarbeiter ein regelmäßiges Feedback zur fachlichen und persönlichen Entwicklung durch die Ausbildungsleitung (unter Einbezug der Einschätzungen der Fachausbilder in den Bereichen). Zum Ende der Ausbildung werden die Entwicklungswege konkretisiert und der Übergang (inklusive notwendiger Qualifizierung) auf eine konkrete Stelle vorbereitet. Insbesondere bei den jungen Mitarbeitern wird durch die Personalentwicklung und den jeweiligen (künftigen) Vorgesetzten eine berufsbegleitende Weiterbildung forciert, um den Anforderungen der Zukunft gewachsen zu sein. Eine spezielle finanzielle und zeitliche Förderung durch die VR Bank SWW eG erfolgt im Schwerpunkt bei berufsbegleitenden Weiterbildungen, die einen direkten Bezug zum Bankgeschäft bzw. zukunftsrelevanten Feldern darstellen und mit dem täglichen Aufgabengebiet unmittelbar in Zusammenhang stehen. Unter diese Regelungen fallen z. B. die Weiterbildungen im Rahmen des genossenschaftlichen Formats BANKCOLLEG. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen werden zwischen dem Vorgesetzten bzw. der Personalentwicklung und dem Mitarbeiter im Einzelfall mit Blick auf unsere Unternehmens- und Personalstrategie geprüft. Die Förderung ist in der Betriebsvereinbarung vom 05. Januar 2016 geregelt und umfasst eine stufenweise finanzielle Förderung entsprechend des Notenergebnisses.
Die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgt für den Mitarbeiter in seiner Freizeit. Deshalb erhält der Mitarbeiter zur Prüfungsvorbereitung je Semester 1 Tag Sonderurlaub. Individuelle Vereinbarungen bei zum Beispiel Bachelor- und Masterstudiengängen (die eine erhebliche Zeitinvestition für den Mitarbeiter bedeuten) werden zwischen Mitarbeiter und dessen direkter Führungskraft unter Einbindung der Personalabteilung getroffen. An weiteren Zielsetzungen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeitenden, insbesondere bezogen auf (Weiter-)Bildung, Gesundheitsmanagement, Digitalisierung und Umgang mit Herausforderungen des demografischen Wandels werden sukzessive durch die VR Bank SWW eG erarbeitet.
In diesem Zusammenhang wurde zum Jahresende 2019 eine Neuausrichtung innerhalb der Nachwuchsentwicklung mit Fokus „Ausbildung anpacken“ (Zukunftsanforderungen an die Ausbildung) gestartet und hat zu Beginn 2020 eine Umsetzung erfahren. Hierbei sind jedem Fachbereich ein Ausbilder vor Ort zugeteilt. Diese unterstützen die Vermittlung der Fachthemen in den jeweiligen Abteilungen sowie die Weiterentwicklung der Azubis hinsichtlich Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz. Das Ausbildungskonzept ermöglicht somit die Verzahnung der Ausbildungsinhalte mit der neuen Ausbildungsordnung mit der Praxis sowie individuellere Ausbildungsphasen. Durch enges Zusammenarbeiten der Ausbilder vor Ort mit der Ausbildungsleitung, kann die ganzheitliche Entwicklung und Potentialentfaltung der Azubis gewährleistet werden. Die Stellen der Ausbilder vor Ort sind darüber hinaus Entwicklungsstellen, um sich in ersten Führungsaufgaben auszuprobieren.
Zum Berichtszeitpunkt fand keine Prüfung der wesentlichen Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und den Produkten und/oder Dienstleistungen der Bank ergeben und negative Auswirkungen auf die Qualifizierung haben, statt, so dass der VR Bank SWW eG zum Berichtszeitpunkt keine Risiken bekannt sind.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-9:Die Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen sowie aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen beträgt 0.
Unfälle im Jahr 2020
|
Arbeitsunfall |
Art der Verletzung |
Geschlecht |
Ausfalltage |
1 |
Gestolpert und gestürzt |
Prellungen |
w |
58 |
2 |
Autounfall |
Keine |
w |
0 |
Es handelt sich lediglich bei Nr. 1 um einen Arbeitsunfall im eigentlichen Sinne.
Es ergeben sich keine Hinweise auf gehäufte Arbeitsunfälle, die bestimmten Kategorien zugeordnet werden können. Spezielle Vorsorgemaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Die Stelle, an der die Person gestolpert ist, wurde nach Rücksprache mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit entschärft.
In der Bank sind keine Mitarbeiter beschäftigt, die keine Angestellten in der Bank sind.
--------------------------------------------------------------------------------------------
Leistungsindikator GRI SRS-403-10:Es liegen keine Hinweise auf arbeitsbedinge Erkrankungen vor.
In der Bank sind keine Mitarbeiter beschäftigt, die keine Angestellten in der Bank sind.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Für die Mitarbeiter der Bank gibt es in der VR Bank SWW eG einen Arbeitsschutzausschuss. Dieser tagt gesetzeskonform mindestens vierteljährlich. In dem Ausschuss ist der Betriebsrat als Mitarbeitervertreter ständiges Mitglied. Der Arbeitsschutzausschuss koordiniert den gesamten Bereich Arbeitssicherheit.
Die sicherheitstechnische Betreuung durch die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die betriebsmedizinische Betreuung durch den Betriebsarzt ist sichergestellt. Die Mitarbeiter können auch direkt mit dem Betriebsarzt einen Termin vereinbaren. Ein entsprechendes Kontingent wurde seitens der VR Bank SWW eG bereitgestellt. Die Abrechnung erfolgt anonymisiert über die Bank.
Die entsprechenden Dokumentationen stehen den Mitarbeitern im Unternehmenshandbuch (Sicherheitshandbuch/Organisatorische Regelungen im UHB) zur Verfügung.
Im Zuge des Demographie-Tarifvertrags wurden freiwillige und tariflich betriebliche Initiativen vereinbart, die die VR Bank SWW eG durchführt.
Im Jahr 2018 startete die Bank ein betriebliches Gesundheitsmanagement und legte hierbei zunächst den Fokus auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Im August 2019 wurde mit dem Betriebsrat eine entsprechende Betriebsvereinbarung geschlossen und letztendlich zeigt die große Rückkehrrate den Erfolg des BEM. Im vergangenen Jahr nahmen insgesamt 10 Mitarbeiter das Angebot in Anspruch.
Darüber hinaus wurde den Führungskräften und Mitarbeitern im vergangenen Jahr in zwei Impulswebinaren das Thema Resilienz näher gebracht und darin Hilfestellungen vermittelt, die persönliche als auch organisationale Resilienz zu stärken. Insbesondere die Resilienz erachten wir als ein zentrales Thema in der Stärkung der Mitarbeiter und unserer Organisation, um für die Herausforderungen der Zukunft (insbesondere der aktuellen Pandemie) gestärkt zu sein.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 194,5 Tage für Aus- und Weiterbildung aufgewendet. Die durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie wurde bislang nicht dokumentiert. Allerdings wird gegenwärtig daran gearbeitet, ein entsprechendes Datenmanagement für die Zukunft aufzubauen. In 2019 wurde das Personalmanagementsystem Geno HR um das Tool „Mitarbeitergespräche“ (in unserem Hause: Orientierungsgespräche) erweitert und im Jahr 2020 um das Tool "Veranstaltungsmanagment" ergänzt, welches ab dem Jahr 2021 in den Regelbetrieb gehen soll und künftig ein entsprechendes Datenmanagement ermöglicht. Des Weiteren wurde im vergangenen Jahr das Modul „Ausbildungsmanagement“ mit „Beurteilungen“ eingeführt und umgesetzt. Dies ermöglicht die digitale Dokumentation der Ausbildung hinsichtlich Einsatzplanung, Beurteilungen und Lernzielen.
Die vergleichsweise geringere Zahl an Ausbildungs- und Weiterbildungstagen ist der COVID-19-Pandemie geschuldet. Viele Veranstaltungen wurden abgesagt.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Aufteilung der Aufsichtsratsmitglieder zum 31.12.2020
|
Insgesamt |
Weiblich |
Männlich |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Aufsichtsratsmitglieder |
13,00 |
100,00 |
3,00 |
23,08 |
10,00 |
76,92 |
|
Insgesamt |
< 30 Jahre |
30-50 Jahre |
> 50 Jahre |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Aufsichtsratsmitglieder |
13,00 |
100,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
13,00 |
100,00 |
Aufteilung der Mitarbeiter zum 31.12.2020
Mitarbeiterkategorie |
Insgesamt |
Weiblich |
Männlich |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Vorstand |
3,00 |
1,18 |
0,00 |
0,00 |
3,00 |
1,18 |
Führungskräfte |
23,00 |
9,02 |
6,00 |
2,37 |
17,00 |
6,69 |
Mitarbeiter |
229,00 |
89,80 |
141,00 |
61,57 |
88,00 |
38,43 |
Gesamt |
255,00 |
100,00 |
148,00 |
58,27 |
106,00 |
41,73 |
Mitarbeiterkategorie |
Insgesamt |
< 30 Jahre |
30-50 Jahre |
> 50 Jahre |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Vorstand |
3,00 |
1,18 |
0,00 |
0,00 |
1,00 |
0,40 |
2,00 |
0,78 |
Führungskräfte |
23,00 |
9,02 |
0,00 |
0,00 |
16,00 |
6,27 |
7,00 |
2,75 |
Mitarbeiter |
229,00 |
89,80 |
50,00 |
19,61 |
92,00 |
36,07 |
87,00 |
34,12 |
Gesamt |
255,00 |
100,00 |
50,00 |
19,61 |
109,00 |
42,74 |
96,00 |
37,65 |
Mitarbeiterkategorie |
Schwerbehinderte insgesamt |
Schwerbehinderte männlich |
Schwerbehinderte weiblich |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Anzahl |
Prozent |
Vorstand |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Führungskräfte |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Mitarbeiter |
6,00 |
100,00 |
3,00 |
50,00 |
3,00 |
50,00 |
Gesamt |
6,00 |
100,00 |
3,00 |
50,00 |
3,00 |
50,00 |
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Der zuständigen Stelle (Personalabteilung) wurden im Jahr 2020 keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet, so dass die Bank auch keine Abhilfemaßnahmen ergreifen musste. Auch seitens des Betriebsrats sind in 2020 keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet worden.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Achtung der Menschenrechte, sowie die Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit gehören zum Selbstverständnis und den Grundwerten der VR Bank SWW eG, so dass sie Kinder- und Zwangsarbeit entschieden ablehnt. Als Genossenschaftsbank, die im Dienst ihrer Mitglieder steht und regional verankert ist, liegt der Fokus der Geschäftstätigkeit auf der Region Südliche Weinstraße und dem Wasgau. Aufträge vergibt die Bank vornehmlich an ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen. Daher ist eine Unternehmensleitlinie zur Achtung der Menschenrechte derzeit entbehrlich.
Zu den Dienstleistern und Lieferanten aus der Region, die zugleich Mitglied und Kunde der Bank sind, pflegt die Bank größtenteils langjährige Geschäftsbeziehungen. Mit hundertprozentiger Sicherheit kann die Bank allerdings nicht ausschließen, dass auch Materialien oder Produkte, wenn auch nur in sehr geringen Mengen, aus Ländern eingesetzt werden, die in den Herkunftsländern unter inakzeptablen Bedingungen abgebaut bzw. produziert werden.
Die Hauptzulieferer wurden bisher nicht zu Menschenrechten geschult. Die Prozesse, die bei dem Zulieferer die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen, sind unter dem Leistungsindikator GRI SRS-414-2 aufgeführt. Da es noch keine Konflikte im Berichtszeitraum gab, wurden bisher keine Maßnahmen für den Konfliktfall bzw. Konzepte zur Wiedergutmachung erarbeitet.
Da sich das Kerngeschäft der Bank auf die Beratung der Mitglieder und Kunden bezieht, ist die Bank von Lieferkettenrisiken, wie sie etwa im produzierenden Gewerbe auftreten, nicht direkt betroffen. Insofern bewertet die VR Bank SWW eG das Risiko als gering.
Mit der Einführung der Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinien (vgl. Kriterium 4) sollen künftig sowohl die ökologischen als auch die sozialen Kriterien unter Berücksichtigung des Regionalitätsprinzips verstärkt in den Beschaffungsprozess aller Güter und Dienstleistungen, die zum Erhalt des Geschäftsbetriebs notwendig sind, integriert werden. Die Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinien wurde im Jahr 2019 erarbeitet. Die Fertigstellung und Verprobung erfolgt im Jahr 2020 und findet seitdem Anwendung bei Prozessen sowie Lieferketten und umfasst auch die Einhaltung der Menschenrechte.
Es besteht nach Auffassung der VR Bank SWW eG daher keine Notwendigkeit, ein separates Konzept zum Thema Menschenrechte zu entwickeln. Schulungen sind zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht notwendig.
Erklärung im Sinne des NAP Wirtschaft und Menschenrechte
1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
a. ) Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.
b. ) Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?
c. ) Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.
d. ) Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)
e. ) Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)
Wie bereits dargestellt sieht die Bank aktuell keine Notwendigkeit ein separates Konzept zum Thema Menschenrechte zu erarbeiten und eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte zu erstellen. Die Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinie integriert die Achtung der Menschenrechte bei Bezug von Waren außerhalb Deutschlands.
2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
a. ) Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen) (Kriterium 17, Checkliste Aspekt 4)
b. ) Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?
c. ) Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?
d. ) Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?
Da die Bank ausschließlich in Deutschland ansässig ist, betrifft dies nur die Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinie, die entsprechende Aussagen zu menschenrechtlichen Risiken enthält.
3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element: Beschwerdemechanismus
a. ) Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?
b. ) Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.
c. ) Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.
d. ) Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?
Die Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinie dient den Mitarbeitern zur Orientierung. Separate Schulungen und Prüfungen außerhalb der Beschaffungsrichtlinie erachten wir derzeit nicht als notwendig.
Das intern eingeführte Hinweisgebersystem an die Ombudsstelle eröffnet das Recht, Hinweise außerhalb üblicher Melde-/Berichtswege vertraulich abzugeben und einer Klärung zuzuführen. Da die VR Bank SWW eG keine Waren verarbeitet gibt es in der Bank keine Zulieferer.
4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette
a. ) Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?
b. ) Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.
c. ) Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?
d. ) Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?
e. ) Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?
f. ) Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.
Die Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinie behandelt die oben genannten Sachverhalte.Soziale Standards
- Respektierung von Menschenrechten
- Einhaltung und Förderung der Menschenrechte im Einflussbereich
- Keine Verletzungen der Menschenrechte durch eigene Geschäftstätigkeiten (Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung)
- Einhaltung von Menschen- und Persönlichkeitsrechten der Geschäftspartner
- Kein Zwang zur Arbeit, keine unfreiwillige Arbeit
- Keine Beschäftigung von Kindern außerhalb des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)
- Keine Schwarzarbeit. Für alle Beschäftigten sind Umsatz- oder Einkommenssteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge gemäß geltendem Recht zu entrichten.
- Keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Behinderung, Schwangerschaft, religiöser, politischer und sexueller Orientierung, Hautfarbe, Herkunft, Sprache oder aus anderen Beweggründen.
- Angemessenheit der Arbeitsvergütung.
- Einhaltung der Arbeitszeiten nach geltender Rechtsprechung.
- Kein Verbot der Vereinigungsfreiheit / von Gewerkschaften
- Verantwortlicher Umgang mit Sicherheit und Gesundheit
Zulieferer im eigentlichen Sinne gibt es bei der Bank nicht.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Bislang erfolgte keine Prüfung von signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträgen bezüglich Menschenrechtsklauseln bzw. Menschenrechtsaspekten. Die erheblichen Investitionen der VR Bank SWW eG wurden in Deutschland vorgenommen. Die Vertragspartner unterliegen somit den deutschen Gesetzen, wodurch Menschenrechte umfassend geschützt sind. Aufgrund der regionalen Ausrichtung ist diese Kennzahl nicht wesentlich und wird deshalb nicht ermittelt.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Alle Filialen der VR Bank SWW eG (100 Prozent) werden im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft. Die Prüfung erfolgt im regelmäßigen Austausch der Führungskräfte mit der Belegschaft in den einzelnen Teilmärkten vor Ort. Es liegen im Berichtszeitraum keine Beschwerden hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten vor.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Bisher wurden keine neuen Lieferanten anhand von Menschenrechtskriterien überprüft. Mit der Umsetzung der Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinie soll künftig eine Prüfung erfolgen.
Die Bank arbeitet mit der Firma Erhardt & Fischer als Hauptlieferant zusammen. Deren Geschäftspartner und Zulieferer müssen neben den gesetzlichen Vorschriften auch die Anforderungen der Philosophie von Erhardt & Fischer erfüllen. Um sicherzustellen, dass die Lieferanten diese Werte mittragen, müssen die Partner den Code of Conduct anerkennen und annehmen. Dieser Code of Conduct definiert die Grundsätze und Anforderungen von Erhardt & Fischer an seine Lieferanten hinsichtlich deren Verantwortung für Mensch und Umwelt.
Bei der Vermittlung von Finanzdienstleistungen arbeiten wir primär mit den Verbundpartnern der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zusammen. Diese handeln nach den Prinzipien des UN Global Compact. Es liegen seitens dieser Unternehmen im Berichtszeitraum keine Beschwerden hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten vor.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Bisher fand keine Überprüfung der Lieferanten statt, so dass der Bank aktuell keine erheblichen tatsächlichen und potenziellen negativen menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt sind. Dementsprechend wurden bislang auch keine Maßnahmen ergriffen.
Gemäß dem Hauptlieferanten Erhardt & Fischer wird erneut bestätigt, dass die Qualität seiner Produkte und das Verhalten für deren Herstellung mit den nachfolgenden Normen bzw. Regelungen konform sind:
- REACH-Verordnung (EG 1907/2006)
- RoHS-Verordnung (EG 95/2002)
- UN Global Pakt sowie der UN-Kinderrechtskonvention 1989
- ILO Kernarbeitsnorm
Da es sich bei der VR Bank SWW eG nicht um ein verarbeitendes Gewerbe handelt, wird das Risiko für erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen sehr gering eingeschätzt.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Als regionale Genossenschaftsbank dreht sich bei der VR Bank SWW eG alles um eine ganz besondere Verantwortung: die Mitgliederverpflichtung, welche als gesetzlicher Förderauftrag in § 1 des Genossenschaftsgesetzes verankert ist. Dies ist auch der Grund, warum die wirtschaftlichen Erfolge der Bank eng mit gesellschaftlich verantwortlichem Handeln verbunden sind.
Mit dem aktuellen Spenden- und Sponsoringkonzept der Bank, welches sich in die Bereiche Spenden und Sponsoring, Stiftung und Gewinnsparen untergliedert, unterstützt die Bank jedes Jahr viele soziale Projekte von Vereinen, Institutionen und Kommunen. Im Jahr 2020 spendete die Bank 242.160 EUR an 255 gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie Vereine in der Region und schüttet voraussichtlich 188.567 EUR Dividende und 210.287 EUR Erträge aus dem Bonuspunkteprogramm an die Mitglieder aus. Darüber hinaus unterstützte die Bank diverse Projekte im Rahmen von Sponsoringvereinbarungen sowie Sachspenden. Die Stiftung der Bank unterstütze im Jahr 2020 über 62 Projekte in der Region mit einer Gesamtsumme von 70.000 EUR.
FörderkonzeptMit dem Förderkonzept der Bank können alle Vereine, Institutionen und Kommunen, die aus dem Geschäftsgebiet der Bank kommen und Kunde der Bank sind, eine Spendenanfrage über die eigens kreierte Spendenplattform
www.vr-gluecksbringer.de stellen. Die oder der Anfragende meldet sich an, beschreibt das Projekt und erhält anschließend entsprechende Materialien, um das Projekt zu bewerben. In 2020 hat die Bank über verschiedene Kommunikationskanäle SocialCoins (Glücksbringer) ausgeben, die von den Menschen der Region für ein Projekt ihrer Wahl auf der Spendenplattform eingelöst werden konnten.
Aufgrund der Tatsache, dass dieses Konzept regional ausgerichtet ist, sieht die Bank keine Risiken und deshalb auch keine Notwendigkeit einer Risikoanalyse.
Unterstützung nachhaltiger Projekte durch GehaltsabrundungSeit März 2020 besteht für alle Mitarbeiter der VR Bank SWW eG die Möglichkeit auf freiwilliger Basis das monatliche Gehalt auf den vollen Eurobetrag abzurunden und den Rest-Cent-Betrag auf ein Mitarbeiterspendenkonto zu überweisen (jährlicher Höchstbetrag pro Mitarbeiter 11,88 EUR). Am Jahresende wird der angesammelte Spendenbetrag an ein nachhaltiges, soziales Projekt im Geschäftsgebiet der Bank ausgeschüttet. Vorschläge hierfür werden von den Mitarbeitern an den Nachhaltigkeitsrat gesendet. Dieser wählte am Jahresende einen Spendenempfänger aus. Im Jahr 2020 wurden 482,28 EUR an das Haus der Familie in Bad Bergzabern gespendet.
Raiffeisen-TagNeben zahlreichen Veranstaltungen leistet die Bank mit dem Raiffeisen-Tag einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwesen in der Region. So unterstützten die Mitarbeiter der Bank freiwillig und unentgeltlich nachhaltige Projekte in den Ortsgemeinden des Geschäftsgebiets der Bank. Leider konnte in 2020 der Raiffeisen-Tag aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt werden. Die angedachten Projekte sollen deshalb, wenn möglich, im Jahr 2021 realisiert werden. Darüber hinaus sind viele Mitarbeiter ehrenamtlich in der Region engagiert – ein Engagement, welches die Bank ausdrücklich unterstützt.
Plus-Partnerschaft & Gutschein „meine Region“ Mit der Plus-Partnerschaft und dem Gutschein „meine Region“ trägt die Bank dazu bei, dass Geschäfte in der Region getätigt werden und die Umsätze vor Ort bleiben. So wurden im Jahr 2020 37.700 EUR an Gutscheinen „meine Region“ verschenkt, die bei über 323 Plus-Partnern in der Region eingelöst werden konnten – ein wichtiger Beitrag, mit dem sich die Bank für den Erhalt eines starken, unabhängigen, regionalen Mittelstands einsetzt.
ElektromobilitätIm Jahr 2020 wurde für die VR Bank SWW eG ein Elektrofahrzeug angeschafft.
Um den Ausbau der Elektromobilität zu fördern, sind in Kooperation mit den Stromversorgern weitere Elektrotankstellen im Geschäftsgebiet geplant.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Die VR Bank SWW eG weist für das Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss von 793 TEUR aus. Die Steuerlast beträgt rund 2.492 TEUR. Die Eigenmittel der Bank betragen 161.489 TEUR. Der Personalaufwand beläuft ich auf 15.498 TEUR. Hiervon entfallen 12.771 TEUR auf Löhne und Gehälter und 2.727 TEUR auf Sozialabgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung. Das Aufkommen für Spenden und Sponsoring liegt bei ca. 242 TEUR.
Da die VR Bank SWW eG als regionales Institut auftritt, ist eine weitere Unterteilung in Teilmärkte derzeit nicht notwendig.
18a. Beratung/Service mit Nachhaltigkeitsbezug
Das Geschäftsgebiet der VR Bank SWW eG befindet sich an der Südlichen Weinstraße und dem Wasgau und erstreckt sich von Herxheimweyher (Osten) über 54 Kilometer bis nach Ludwigswinkel (Westen) und von Wilgartswiesen (Norden) über 33 Kilometer bis nach Kapsweyer (Süden). Aufgrund der räumlichen Größe hat die Bank des Geschäftsgebiets in die drei Regionalmärkte Bad Bergzabern, Dahn und Herxheim untergliedert.
Regionalmarkt Bad Bergzabern |
Regionalmarkt Dahn |
Regionalmarkt Herxheim |
Filiale Bad Bergzabern |
Filiale Bundenthal |
Filiale Billigheim |
Filiale Annweiler |
Filiale Dahn |
SB-Filiale Billigheim |
SB-Filiale Annweiler |
SB-Filiale Dahn |
Filiale Hatzenbühl |
SB-Filiale Am Schloss |
Filiale Hauenstein |
Filiale Herxheim |
Filiale Klingenmünster |
SB-Filiale Hinterweidenthal |
SB-Filiale Insheim |
Filiale LD-Wollmesheim (derzeit wg. Neubau geschlossen) |
Filiale Fischbach |
SB-Filiale Rohrbach (derzeit wg. Sprengung geschlossen) |
Filiale LD-Arzheim |
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Filiale Schweigen-Rechtenbach(derzeit wg. Sprengung geschlossen) |
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Filiale Steinfeld |
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SB-Filiale Winden |
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Insgesamt gehören dem Geschäftsgebiet 78 Ortschaften an, die im Durchschnitt über 1.284 Einwohner verfügen. Die kleinste Ortschaft (Hirschthal) verfügt über 93 Einwohner, die größte Ortschaft (Herxheim bei Landau in der Pfalz) über 10.588. Dies verdeutlicht, dass sich das Geschäftsgebiet der Bank in einem überwiegend ländlichen Raum befindet.
Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung zeigt ein Bevölkerungswachstum bis ins Jahr 2025 von 0 Prozent bis unter 5 Prozent im Landkreis Südliche Weinstraße und einen Bevölkerungsrückgang von -10 Prozent bis unter -5 Prozent im Landkreis Südwestpfalz. Darüber hinaus wird das Geschäftsgebiet voraussichtlich von einer starken Überalterung betroffen sein. Während der Anteil der unter 20-jährigen um 25 Prozent sinkt, nimmt der Anteil der über 65-jährigen um 27 Prozent zu.
Die VR Bank SWW eG verfügt zum 31. Dezember 2020 über insgesamt 22 (SB-) Filialen. Jede der 78 Ortschaften befindet sich in einem Umkreis von maximal zehn Kilometern zu den Filialen, sodass im gesamten Geschäftsgebiet der Zugang zu Finanzdienstleistungen sichergestellt ist. Darüber hinaus verfügt die Bank über eine Online-Filiale und ein Kundenservicecenter, über welche online oder telefonisch Bankgeschäfte getätigt werden können. Die Beratung der Kunden findet sowohl in den Filialen als auch bei den Kunden zu Hause statt.
Um den Mitgliedern und Kunden der Bank zukünftig eine kompetente Beratung zu nachhaltigen Produkten/Dienstleistungen anbieten zu können, hat die VR Bank SWW eG in 2019 die Qualifizierung von fünf Nachhaltigkeitsberatern an der Akademie Deutscher Genossenschaften gestartet. Der Abschluss erfolgte in 2020 erfolgreich als "Zertifizierter Nachhaltigkeitsberater ADG". Die fünf Nachhaltigkeitsberater sind flächendeckend im Geschäftsgebiet der VR Bank SWW eG wie folgt implementiert: 1 Berater im Regionalmarkt Dahn, 2 Berater im Regionalmarkt Herxheim, 1 Berater im Regionalmarkt Bad Bergzabern sowie 1 Berater marktübergreifend. Gleichzeitig stehen sie allen Beratern der VR Bank SWW eG für Fachexpertisen zur Verfügung.
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Leistungsindikator G4-FS5: Interaktion mit Kunden/Kapitalnehmern/Geschäftspartnern bezüglich ökologischer und gesellschaftlicher Risiken und Chancen.
In der Privatkundenberatung wird die nachhaltige Beratung zunehmend häufiger ein- bzw. umgesetzt. Hier dominieren die Empfehlungen in nachhaltige Anlagen. In der Anlageberatung mit Firmenkunden werden überwiegend nachhaltige Anlagen in die Topempfehlungen integriert. Das FirmenkundenInvest als Bodensatz für die Liquidität der Firmenkunden wird mittlerweile ebenfalls in nachhaltige Anlagen zur Beimischung empfohlen. Ebenso werden zukünftige Topkunden-Veranstaltungen das Thema Nachhaltigkeit beinhalten. Ein konkreter Zeitplan für Interaktionen mit Stakeholdern wurde noch nicht ausgearbeitet.
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Leistungsindikator G4-EC1 bzw. GRI 201-1: Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher WertDer direkt verteilte wirtschaftliche Wert im Jahr 2020 beträgt 349.860 EUR. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
- 37.700 EUR Gutscheine „meine Region“
- 70.000 EUR Förderkapital aus Stiftung für 62 Projekte
- 242.160 EUR Spenden an 255 Vereine, sowie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
Der Anteil an Spenden im Vergleich zum Vorjahr konnte gesteigert werden, allerdings nicht der direkt verteilte wirtschaftliche Wert insgesamt. Dies liegt einerseits an dem geringeren Förderkapital, welches aus der Stiftung ausgeschüttet werden konnte sowie an dem geringeren Wert an ausgegebenen Gutscheinen "meine Region". Für das Jahr 2021 strebt die Bank an, den direkt verteilten wirtschaftlichen Wert wieder zu steigern.
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Leistungsindikator G4-EC7 bzw. GRI 203-1: Infrastrukturinvestitionen und geförderte DienstleistungenDie VR Bank SWW eG wird – unter Beachtung der Sinnhaftigkeit – auch weiterhin in ihre Infrastruktur und die der Region investieren sowie entsprechende Dienstleistungen (eigene oder regionale) fördern.
18b. Infrastrukturförderung und Standortentwicklung
18c. Soziales
18b. Infrastrukturförderung und Standortentwicklung
Nachhaltige Mobilität Wie bereits in Kriterium 18 beschrieben, spielen im Bereich der nachhaltigen Mobilität Elektrotankstellen eine immer bedeutendere Rolle. Elektromobilität stellt eine attraktive Alternative zu fossilen Brennstoffen dar, sodass die Anzahl an Elektrotankstellen stetig zunimmt. Die VR Bank SWW eG verwirklichte in der Vergangenheit gemeinsam mit den Stadtwerken Bad Bergzabern das Projekt einer Elektrotankstelle auf dem Parkplatz der Bank. Um den Ausbau der Elektromobilität zu fördern, sind in Kooperation mit den Stromversorgern weitere Elektrotankstellen im Geschäftsgebiet geplant bzw. werden geprüft. So ist für April 2021 gemeinsam mit den Pfalzwerken die Errichtung einer doppelten E-Ladesäule auf dem Parkplatz der Filiale in Bundenthal geplant. Im Jahr 2020 wurde außerdem für die VR Bank SWW eG ein Elektrofahrzeug angeschafft.
Aus- und WeiterbildungsinitiativenDie VR Bank SWW eG ist ein attraktiver Arbeitgeber an der Südlichen Weinstraße und dem Wasgau. Sie bietet aktuell mehr als 250 Mitarbeitern einen Arbeitsplatz und bildet etliche junge Menschen aus. Im Jahr 2020 hat sie 1.262.009 EUR Gewerbesteuer gezahlt und somit die lokale Wirtschaft unterstützt. Zudem stellt die VR Bank SWW eG beim Besuch von Ausbildungsmessen in den regionalen Schulen und der Bundesagentur für Arbeit ihre Ausbildung vor und informiert darüber. Ziel ist hier, jungen Menschen aufzuzeigen, dass die Bank als regionales Unternehmen junge Menschen ausbildet und Fachkräfte sucht. Aufgrund der Hygienebestimmungen hinsichtlich der COVID-19-Pandemie fanden ein Teil der Messen digital statt.
Die Bank bietet auch die Möglichkeit an, ein Schülerpraktikum oder ein Jahrespraktikum im Rahmen der Fachoberschule zu absolvieren, um einen Einblick in den Bankalltag zu erhalten. In 2020 war dies hinsichtlich COVID-19 nur im Januar und Februar möglich.
Weiterhin organisiert die VR Bank SWW eG in den regionalen Schulen ein Bewerbertraining und ein Börsenspiel für Schüler. Um die Zusammenarbeit mit den Schulen hinsichtlich finanzieller Bildung künftig intensiver gestalten zu können, erarbeitet die Bank derzeit ein Konzept mit weiteren Modulen, wie z.B. ein Online-Börsenspiel oder die Bildungsapp „VR-Finanzfuchs“.
Demografieprojekte, Tourismusförderung, InnovationsfähigkeitSpezielle Demografieprojekte sind in dem Geschäftsgebiet der VR Bank SWW eG nicht vorhanden. Allerdings unterstützt die Bank im Rahmen ihres Spenden- und Sponsoringkonzepts regelmäßig soziale Projekte von Vereinen und Institutionen. Hierunter fallen sowohl Projekte für Kinder und Jugendliche als auch für Familien oder Senioren.
Die wirtschaftlichen Aktivitäten im Geschäftsgebiet der Bank werden von den Branchen Weinbau, Tourismus und Gastronomie dominiert. Das Geschäftsgebiet mit seinen verschiedenartigen und reizvollen Landschaften bietet viele Möglichkeiten zu einer wirksamen Erholung. Besonders attraktiv ist das ausgedehnte Wander- und Radwegenetz, der Mountainbikepark Pfälzerwald, die Deutsche Weinstraße sowie die Grenznähe zu Frankreich. Um diese Freizeitmöglichkeiten aufrechtzuerhalten, führen die regionalen Tourismusbüros regelmäßig Erneuerungen durch, welche bei einer Anfrage ebenfalls durch die VR Bank SWW eG gefördert werden.
Eine direkte Förderung von Innovationsfähigkeit führt die VR Bank SWW eG derzeit nicht durch. Firmengründer bzw. Firmeninhaber werden generell durch die Berater der Firmenkundenbank betreut. Allerdings ist die Bank an der VcS (Venture Capital Südpfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH) und an der VcW (Venture Capital Westpfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH) beteiligt. Diese unterstützten südpfälzische bzw. westpfälzische Unternehmen bei technologieorientierten Projekten und beschäftigungsintensiven Vorhaben mit Eigenkapital. Ziel der beiden Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern sowie neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern. Im Einzelnen soll die Finanzierung von innovativen Vorhaben (Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen) und beschäftigungsintensiven Vorhaben (Projekte und Vorhaben, die wesentlich und nachhaltig zur Schaffung oder Sicherung wettbewerbsfähiger und zukunftsorientierter Dauerarbeitsplätze führen) erleichtert werden.
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Leistungsindikator G4-FS13: Zugangspunkte in schwach besiedelten oder wirtschaftlich benachteiligten Gebieten nach Zugangsart.Mit dem VR-VorOrtService bietet die Bank ihren Mitgliedern, die im Geschäftsgebiet wohnen und nicht mobil sind, ebenso eine Möglichkeit über Bargeld zu verfügen oder Bankformulare abzugeben.
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Leistungsindikator G4-FS14: Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für benachteiligte Menschen.
Neben dem VR-VorOrtService bietet die Bank keine weiteren Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für benachteiligte Menschen an.
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18c. SozialesViele Mitarbeiter der VR Bank SWW eG engagieren sich ehrenamtlich für die Südliche Weinstraße und den Wasgau. Dieses Engagement wird durch die VR Bank SWW eG ausdrücklich unterstützt, z.B. auch durch Freistellungen zu bestimmten Aktivitäten (Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr).
Das Ziel – mehr als 15 Prozent der Mitarbeiter in ehrenamtlichen Engagements – hat die Bank bereits fest in ihrer Balanced Scorecard verankert. Viele Mitarbeiter sind bereits ehrenamtlich in der Region engagiert – in 2019 wurde eine Datenbasis erhoben, um einen Überblick zu erhalten, welche Ehrenämter wahrgenommen werden. Ziel war es, daraus eine Positionierung zur Förderung von Ehrenamtstätigkeiten abzuleiten. Die VR Bank SWW eG fördert nach Prüfung der Datenbasis die ehrenamtlichen Tätigkeiten gemäß der gesetzlichen Grundlage. Eine direkte Förderung von Integration oder Bürgerengagement führt die Bank nicht durch.
Allerdings unterstützt die VR Bank SWW eG, wie bereits in den vorangegangenen Kriterien ausführlich beschrieben, zahlreiche soziale Projekte von Vereinen und Institutionen. Darunter fallen auch Projekte zur Integration, zum Bürgerengagement sowie zu regionalen Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten.
Neben zahlreichen Veranstaltungen, die die Bank selbst organisiert, unterstützt die VR Bank SWW eG als Sponsor auch zahlreiche regionale Veranstaltungen zu den Themen Soziales, Bildung, Kultur und Sport. Aufgrund der COVID-19-Pandemie waren diese Veranstaltungen in 2020 leider auf ein Minimum reduziert.
Darüber hinaus hat sich die Bank dem internationalen Jugendwettbewerb „jugend creativ“ angeschlossen, welcher über den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbank e.V. initiiert wird. Hier werden jährlich Schüler und Jugendliche aufgerufen, sich kreativ mit einem aktuellen, gesellschaftlich relevanten Thema auseinanderzusetzen. Teilnehmen können alle Schüler der ersten bis 13. Klasse der teilnehmenden Schulen sowie Jugendliche bis 20 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Diese können Zeichnungen, Malereien, Mixed-Media-Arbeiten, Collagen und Kurzfilme einreichen.
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Leistungsindikator G4-EC1 bzw. GRI 201-1: Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher WertDer direkt verteilte wirtschaftliche Wert im Jahr 2020 beträgt 349.860 EUR. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
- 37.700 EUR Gutscheine „meine Region“
- 70.000 EUR Förderkapital aus Stiftung für 62 Projekte
- 242.160 EUR Spenden an 255 Vereine, sowie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
Der Anteil an Spenden im Vergleich zum Vorjahr konnte gesteigert werden, allerdings nicht der direkt verteilte wirtschaftliche Wert insgesamt. Dies liegt einerseits an dem geringeren Förderkapital, welches aus der Stiftung ausgeschüttet werden konnte sowie an dem geringeren Wert an ausgegebenen Gutscheinen "meine Region". Für das Jahr 2021 strebt die Bank an, den direkt verteilten wirtschaftlichen Wert wieder zu steigern.
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Leistungsindikator G4-FS14: Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für benachteiligte Menschen. Neben dem VR-VorOrtService bietet die Bank keine weiteren Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für benachteiligte Menschen an.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Für die VR Bank SWW eG sind beispielsweise die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), das KWG, das WpHG und das GWG sowie zahlreiche weitere Gesetze und Bestimmungen mit Bezug zum Finanzdienstleistungssektor relevant. An relevanten Gesetzgebungsverfahren ist die Bank nicht direkt beteiligt. Der BVR vertritt die Interessen der Genossenschaftsbanken, insbesondere bei geschäftspolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber der Politik und den zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden auf nationaler und Europäischer Ebene.
Die VR Bank SWW eG ist bei mehreren Verbänden und Vereinen Mitglied. Die gezahlten Beiträge beliefen sich im Jahr 2020 auf ca. 229 TEUR. Mit einem Anteil von 34 Prozent floss der größte Beitrag an den Genossenschaftsverband e.V., der als Prüfungs- und Beratungsverband sowie als Bildungsträger und Interessenvertreter fungiert. Für die Beteiligung beim BVR wurden 14 Prozent des Gesamtbetrags der Beiträge gezahlt. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) ist der Spitzenverband der genossenschaftlichen Bankengruppe in Deutschland. Daneben ist die Bank bei diversen regionalen Vereinen Mitglied. Diese sind unter anderem in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Bildung und Kultur tätig.
Der Bilanzwert der Beteiligungen der VR Bank SWW eG beläuft sich im Jahr 2020 insgesamt auf ca. 26 Mio. EUR. Davon befinden sich ca. 98 Prozent innerhalb des genossenschaftlichen Verbundes. Bei den restlichen 2 Prozent handelt es sich um regionale Beteiligungen, wie beispielsweise der VR Energiegenossenschaft Südpfalz eG und der Raiffeisen-Waren-Handelsgesellschaft Südpfalz mbH.
Die Bank ist bei keiner politischen Organisation Mitglied. Im Jahr 2020 sind keine politischen Spenden geflossen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Bank ist bei keiner politischen Organisation Mitglied. Im Jahr 2020 sind keine politischen Spenden geflossen.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Aufgrund von gesetzlichen und gesetzesähnlichen Anforderungen des KWG sowie der MaRisk sind Kreditinstitute zur Einführung von Maßnahmen, Standards, Systemen und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten sowie zur Erhöhung der Sicherheit in unterschiedlichen Bereichen verpflichtet.
Die MaRisk-Compliance erfordert die Einrichtung einer Compliance-Funktion, um den Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken. Dies geschieht im Wesentlichen durch die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie entsprechender Kontrollen. Unter Compliance wird die Einhaltung von Regelungen verstanden.
Die Einhaltung der unterschiedlichen Anforderungen ist für die Bank von großer Bedeutung. Dies trägt beispielsweise zur Erhaltung der Reputation bei. Das Vertrauen der Kunden in die Bank ist Grundlage für eine gute Geschäftsbeziehung und damit auch für den Erfolg der Bank.
Für die Erfüllung der beruflichen Aufgaben der Vorstandsmitglieder/Mitarbeiter der Bank ist eine absolute und unbedingte Integrität erforderlich. Es ist von größter Bedeutung, dass die Tätigkeiten unbefangen und unabhängig von äußeren Einflüssen ausgeübt werden. Dafür gibt es beispielsweise eine Richtlinie, die dem Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Vorteilen regelt. Bereits der Anschein mangelnder Integrität stellt eine Gefahrenquelle mit hohem materiellem sowie immateriellem Schadenspotential für die Bank dar und ist somit zu vermeiden.
Die VR Bank SWW eG hat diverse Compliance-Aufgaben an die DZ CompliancePartner GmbH ausgelagert. Die DZ CompliancePartner GmbH übernimmt Tätigkeiten und Kontrollhandlungen zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen. Zu den ausgelagerten Funktionen im Jahr 2019 zählten bereits die Geldwäsche- und Betrugsprävention, das Whistleblowing sowie der Datenschutzbeauftragte. Die Abteilung Aufsichtsrecht/Compliance fungiert als Verbindungsstelle zur DZ Compliance-Partner GmbH. Darüber hinaus sind Mitarbeiter dieser Abteilung mit Themen der WpHG-Compliance, der MaRisk-Compliance und der Informationssicherheit beauftragt. Zudem hat die Bank einen Sicherheitsbeauftragten.
Die Bank hat geeignete Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption implementiert. Diese werden von den jeweiligen Beauftragten bzw. der Internen und Externen Revision geprüft. Vierteljährlich erfolgt in einem internen Kommunikationskreis (Steuerungszirkel MaRisk & Compliance) ein Austausch über aktuelle Themen aus den jeweiligen Bereichen, welcher protokolliert wird. Der Vorstand der Bank wird über aktuelle Themen informiert. Zusätzlich gibt es jährlich Berichte zu den unterschiedlichen Compliance-Aufgaben, die ebenfalls an den Vorstand geleitet werden.
Bei Neueinstellung wird jeder Mitarbeiter bezüglich des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens informiert. Dazu zählt beispielsweise die Geldwäscheschulung. Zudem existieren diverse Arbeitsanweisungen für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter. Die Einhaltung wird von der Internen Revision geprüft.
Über separate Ziele verfügt die Bank nicht. In der Bank existieren angemessene Sicherungssysteme zur Verhinderung von Korruptionsrisiken, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen. Jährlich wird eine Risikoinventur durchgeführt, bei der die unterschiedlichen Risiken der Bank ausführlich betrachtet werden. Es existieren keine wesentlichen Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und den Produkten und Dienstleistungen ergeben und die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.
Bei Prüfungen hinsichtlich Korruptionsrisiken werden grundsätzlich alle Geschäftsstandorte betrachtet. Im Jahr 2020 wurden keine Korruptionsfälle bestätigt.
Es wurden keine Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt. Es wurden keine Angestellten aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt, keine Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert und keine öffentlich-rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption gegen die Bank oder deren Angestellte im Berichtszeitraum eingeleitet.
Es wurden keine Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt. Es wurde kein Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
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Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Bei Prüfungen hinsichtlich Korruptionsrisiken werden grundsätzlich alle Geschäftsstandorte betrachtet. Im Jahr 2020 wurden keine Korruptionsfälle bestätigt.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Jahr 2020 wurden keine Korruptionsfälle bestätigt. Es wurden keine Angestellten aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt, keine Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert und keine öffentlich rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption gegen die Bank oder deren Angestellte im Berichtszeitraum eingeleitet.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Es wurden keine Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt. Es wurde kein Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt.