14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Als weltweit operierendes Unternehmen besteht immer das Risiko von Verletzungen der Arbeitnehmerbelange. Dies kann bei eigenen Unternehmensstandorten, bei Kunden oder Geschäftspartnern z. B. auf Grund von kulturellen Gegebenheiten oder mangelhaften Unternehmens- / Rechtsvorschriften der Fall sein.
Die die Einhaltung von unternehmensspezifischen und rechtlichen Regeln zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt sowie zur Korruptionsprävention für Heubach höchste Priorität hat, haben wir in unserem Code of Conduct eindeutige, nachvollziehbare Richtlinien als Verhaltensmaßstab festgelegt. Sie stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Compliance-Grundsätze auf der Basis des UN Global Compact und der ILO-Kernarbeitsnormen dar. Außerdem bilden sie die Grundlage für ein gemeinsames Wertesystem, das nicht nur für die interne Zusammenarbeit maßgeblich ist, sondern auch für das Verhalten gegenüber externen Geschäftspartnern.
Um sicherzustellen, dass Heubach die Rechte und Interessen aller Mitarbeiter im Arbeitsalltag ausreichend berücksichtigt, arbeitet die Geschäftsführung in Deutschland eng mit dem Betriebsrat zusammen.
Der Betriebsrat ist ein wichtiger Partner, beispielsweise bei Änderungen im Betriebsablauf, bei der Beurteilung von Verbesserungsvorschlägen, bei der Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge oder des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Betriebsvereinbarungen für die Bereiche Personal, IT und Arbeitssicherheit, die gemeinsam mit dem Betriebsrat erarbeitet und verabschiedet wurden.
Als Interessenvertretung nimmt der Betriebsrat die Anregungen sowohl von Arbeitnehmern als auch von der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegen und diskutiert sie in regelmäßigen Gesprächen mit der Geschäftsführung.
Um die hohe Attraktivität als Arbeitgeber zu halten, ist für Heubach aber nicht nur das indirekte Feedback durch Betriebsrat oder Vertrauensleute entscheidend, sondern auch das direkte Feedback der Mitarbeiter. Zu diesem Zweck führten wir z. B. im Jahr 2015 eine Umfrage zu psychosozialen Faktoren am Arbeitsplatz durch. Nach intensiver Analyse der Ergebnisse haben wir verschiedene technische Einzelmaßnahmen identifiziert und umgesetzt.
An den Standorten, in denen keine Arbeitnehmervertretungen vorgeschrieben oder etabliert sind, ist die Mitwirkung am Unternehmensgeschehen durch lokale Vereinigungen geregelt. Darüber hinaus nehmen sich die Mitarbeiter der Personalabteilung den Belangen der Arbeitnehmer an.
Für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir ein interdisziplinäres Team gegründet, welches sich einerseits aus der Nachhaltigkeitsbeauftragten und andererseits den Bereichsleitern für Einkauf, Vertrieb & Logistik, Produktion, Umwelt- und Qualitätsmanagement, Produktmanagement sowie Marketing & Kommunikation zusammensetzt. Alle Beteiligten stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit für Fragen, Ideen und Anregungen rund um das Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung.
Über das betriebliche Vorschlagswesen hat die gesamte Belegschaft darüber hinaus die Möglichkeit, aktiv auf das Unternehmensgeschehen einzuwirken.
Um auch die Arbeitnehmer in der Lieferkette zu schützen, haben wir mit unserem Supplier Code of Conduct grundlegende Anforderungen festgelegt, denen alle Lieferanten sowie deren Mitarbeiter, Vertreter und Auftragsunternehmen genügen müssen. Sie sind demnach unter anderem dazu verpflichtet, solide Arbeitspraktiken einzuführen und ihre Arbeitnehmer fair zu behandeln und ihnen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten.
Da qualifizierte und motivierte Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Erfolg und die Reputation eines jeden Unternehmens sind, sehen wir es maßgeblich in unserer Verantwortung, unseren Mitarbeitern ein sicheres und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten. Die nachfolgenden Zielsetzungen verdeutlichen unsere Bestrebungen in diesem Bereich:
Sicherheit (bis 2020 (Basisjahr: 2017)
- Verringerung der Unfallhäufigkeit (Arbeitsunfälle mit mindestens drei Ausfalltagen pro 1 Mio. Arbeitsstunden) auf sechs (Zwischenziel 2018: acht).
Gesundheit
- Förderung der Mitarbeitergesundheit
- Entscheidung über die Einführung von E-Bike-Leasing (bis 2020)
- Bewegungsförderung durch Teilnahme an Sportveranstaltungen (ab 2019)
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Um als international tätiges Unternehmen erfolgreich zu sein, ist Heubach auf die Fähigkeiten und den motivierten Einsatz eines jeden Mitarbeiters angewiesen. Vielfalt sehen wir dabei als Bereicherung, Chancengleichheit als unabdingbare Voraussetzung.
Gemäß unseres Code of Conduct verpflichten wir uns dazu, bei Anstellung, Beschäftigung, Beförderung und Entwicklung unserer Mitarbeiter, jegliche Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder anderer persönlicher Merkmale auszuschließen.
So bildet der Tarifvertrag “Chemie West” für den Großteil der deutschen Mitarbeiter die Basis ihrer Entlohnung. Die Eingruppierung in die jeweiligen Entgeltgruppen erfolgt anhand der tatsächlichen Tätigkeiten der Arbeitnehmer. Unterschiede zwischen den Gehältern beruhen im Wesentlichen auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder dem Grad der Berufserfahrung.
An unseren ausländischen Standorten und bei Berufsgruppen, die nicht unter die Regelungen des Tarifvertrages fallen, sind die obersten Vergütungskriterien Qualifikation, Leistung und Verantwortung. Frauen und Männer auf den gleichen Positionen werden demnach auch gleich bezahlt.
Als sozial verantwortungsvolle Organisation liegt es weiterhin in unserer Verantwortung, Mitarbeiter mit Behinderungen besonders zu schützen und zu fördern. Im Rahmen unserer Integrationsvereinbarung haben wir daher zahlreiche Regelungen zur Eingliederung Schwerbehinderter getroffen – vor allem zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie zu Regelungen über die Durchführung in den Betrieben und Dienststellen.
Wir sind uns bewusst, dass sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der heutigen Zeit zunehmend als Herausforderung gestaltet. Um diesem Trend zu begegnen, bietet Heubach seinen Mitarbeitern eine flexible Arbeitszeitgestaltung. Zum einen gibt es eine betriebsinterne Gleitzeitregelung, zum anderen können Mitarbeiter – natürlich in Abhängigkeit von betrieblichen Erfordernissen – verschiedene Teilzeitmodelle wählen, beispielsweise die 3- oder 4-Tage-Woche oder die tägliche Arbeitszeitverkürzung.
In den kommenden Jahren (bis 2020) werden wir die bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben weiter vorantreiben. Dazu planen wir als nächsten Schritt die Evaluierung verschiedener Lösungen in den Themenfeldern „Kinder und Beruf” sowie „Pflege und Beruf”. Ziel ist es, unsere Mitarbeiter zukünftig auch im privaten Umfeld noch besser zu unterstützen und die Vereinbarkeit persönlicher Belange mit dem Beruf zu fördern.
Unser Gesundheitsmanagement leistet einen aktiven Beitrag zur Gesunderhaltung und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter: Dazu zählen die ergonomische Anpassung der Arbeitsplätze, die Umsetzung notwendiger Maßnahmen, die die Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen empfiehlt, sowie verschiedene andere Angebote rund um die Gesundheit. Darüber hinaus haben wir zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit getroffen. Diese sind beispielsweise die Sensibilisierung unserer Belegschaft durch Sicherheitsaktionen und -belehrungen sowie die Nutzung von allen anderen uns zur Verfügung stehenden Präventionswerkzeugen wie Gefährdungs- und Risikobeurteilungen oder Sicherheitsbegehungen. Innerhalb eines regionalen Netzwerkes arbeiten wir außerdem mit anderen Chemieunternehmen an einer Arbeitssicherheitsinitiative.
Da wir in 2018 erst mit der Berichterstattung (für 2017) angefangen haben und sich die genannten Ziele auf die Zukunft beziehen, liegen derzeit keine Informationen zur Zielerreichung vor. Im Nachhaltigkeitsbericht 2021 werden wir jedoch ausführlich über die Erreichung der geplanten Ziele berichten.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
In den kommenden Jahren wirkt sich der demografische Wandel als neue Einflussgröße auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und die Beschäftigungssituation von Arbeitnehmern aus. Im Rahmen eines Demografie-Managements hat Heubach daher die Altersstruktur der Belegschaft sowie die demografischen Entwicklungen analysiert und erste Maßnahmen erarbeitet.
Dazu gehören Programme zur Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter (siehe auch: DNK 15 – Chancengerechtigkeit) sowie umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebote.
Darüber hinaus arbeitet die Firmengruppe kontinuierlich daran, die Attraktivität der einzelnen Unternehmen für potenzielle Mitarbeiter zu erhalten und auszubauen, denn auch der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte nimmt stetig zu. Bereits heute stellt uns die adäquate Besetzung von Stellen, allen voran bei Ingenieuren und Chemikanten, angesichts sinkender Bewerberzahlen vor große Herausforderungen.
Wir wissen, dass die bisherigen Anstrengungen noch nicht an allen Standorten ausreichen, um der Herausforderung eines steigenden Durchschnittsalters bei gleichzeitigem Rückgang junger Nachwuchskräfte zu begegnen. Darum wollen wir bis 2022 schrittweise ein systematisches Demografie-Konzept mit den Schwerpunkten Gesundheit, Beruf und Familie, Qualifizierung, Wissen und Arbeitgeberattraktivität entwickeln.
Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Verantwortung und der Zukunftssicherung des Unternehmens erleichtert Heubach jungen Menschen mit einer Ausbildung den Einstieg in das Berufsleben. Insgesamt stehen vier Ausbildungsberufe in naturwissenschaftlichen, technischen und kaufmännischen Bereichen zur Verfügung: Wir bilden Chemielaboranten, Industriemechaniker, Fachlageristen und Industriekaufleute aus.
Um die Weiterqualifizierung unserer Mitarbeiter und eine stetige Erhöhung des Wissensstandes in den verschiedenen Fachbereichen sicherzustellen, stellen wir ein außerdem breites Schulungsangebot zur Verfügung. Dazu gehören neben fachbezogenen Schulungen auch Sprachkurse, IT-Schulungen sowie Schulungen zur Persönlichkeitsförderung.
Um Nachwuchskräfte für Führungsaufgaben vorzubereiten und bestehende Führungskräfte systematisch und kontinuierlich zu entwickeln, bietet Heubach sowohl individuelle, externe Weiterbildungsangebote als auch Inhouse-Schulungen und Teamentwicklungsmaßnahmen an.
Da die persönliche und fachliche Weiterbildung von Mitarbeitern eine wesentliche Voraussetzung für Qualität, Know-how und Innovationskraft ist, haben wir uns für die Zukunft das folgende Ziel gesetzt:
- Methodische und inhaltliche Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Evaluierung einer Kooperation mit der Technischen Hochschule Clausthal für ein duales Bachelorstudium (bis 2019)
Da wir in 2018 erst mit der Berichterstattung (für 2017) angefangen haben und sich die genannten Ziele auf die Zukunft beziehen, liegen derzeit keine Informationen zur Zielerreichung vor. Im Nachhaltigkeitsbericht 2021 werden wir jedoch ausführlich über die Erreichung der geplanten Ziele berichten.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Bei Heubach wird jedes Vorkommnis, vom Arbeitsunfall bis zur kleinsten Verletzung erfasst und ausgewertet, um möglichst für alle Ereignisse Maßnahmen abzuleiten, wie sie sich vermeiden lassen. So sank die Unfallhäufigkeit (Arbeitsunfälle mit mindestens drei Ausfalltagen pro 1 Mio. Arbeitsstunden) im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 40,9 % auf 9,4. Damit liegt die Heubach GmbH-Gruppe im Durchschnitt der von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) veröffentlichten Zahlen (2017: 9,3).
Die Auswertung der Unfallereignisse zeigt, dass chemietypische Unfälle die Ausnahme darstellen. Vielmehr führen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS) sowie Prellungen, Quetschungen und Schnittwunden (PQS) die Unfallstatistik an – oftmals aufgrund von Unachtsamkeit.
Es gab keine arbeitsbedingten Todesfälle in 2017.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Die Heubach GmbH hat mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Verwendung des Demografiebeitrages aus dem Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist es, das Modell der tariflichen Altersvorsorge und der Langzeitkonten weiter fortzuführen und den Mitarbeitern weiterhin die Gelegenheit zu geben, bestimmte Ansprüche in diese Modelle einzubringen.
Darüber hinaus existiert eine Sicherheitsvereinbarung, welche ergänzend zu Tarifvertrag, gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen einen klaren Rahmen für den reibungslosen Arbeitsablauf schafft. Die strikte Einhaltung soll allen Beschäftigten und Besuchern ein sicherheitsgerechtes und ordnungsgemäßes Verhalten auf dem Betriebsgelände ermöglichen.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Dieser Indikator wird derzeit nicht erhoben, da die für die Berechnung notwendigen Daten derzeit nicht vorliegen. Ab 2019 ist es jedoch geplant, die Kennzahl “Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten” zu ermitteln.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Die chemische Industrie weist traditionell einen hohen Männeranteil auf. So sind auch bei Heubach mehr als zwei Drittel der Mitarbeiter männlich (69 %). Der Großteil unserer weiblichen Mitarbeiter arbeitet im Labor und in der Verwaltung.
Betrachtet man die Verteilung der Führungskräfte, so liegt in Deutschland der Anteil weiblicher Führungskräfte im oberen Management bei 27 %, im unteren und mittleren Management sogar bei 59 %. In den USA und China ist das Management vorwiegend männlich geprägt. Lediglich 16 % der Führungskräfte (oberes, mittleres und unteres Management) sind dort weiblich.
Das Durchschnittsalter der Beschäftigten der Heubach GmbH-Gruppe lag zum Bilanzstichtag 2017 bei 43 Jahren. Die Belegschaft in China (durchschnittlich 32 Jahre) ist deutlich jünger als in Deutschland (46 Jahre) und in den USA (50 Jahre).
Mitarbeiter nach Altersgruppen |
|
|
|
|
2017 |
2016 |
2015 |
Mitarbeiter gesamt |
392 |
394 |
383 |
< = 30 Jahre |
40 |
44 |
45 |
30 - 50 Jahre |
185 |
177 |
172 |
> = 50 Jahre |
167 |
173 |
166 |
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Berichtszeitraum gab es keinen gemeldeten Fall von Diskriminierung.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Einhaltung und Förderung von Menschenrechten im Rahmen unserer täglichen Geschäftstätigkeit sowie bei der Einstellung, Beschäftigung und Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern ist für Heubach selbstverständlich.
In unserem Code of Conduct haben wir daher eindeutige, nachvollziehbare Richtlinien als Verhaltensmaßstab festgelegt. Diese Richtlinien stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Compliance-Grundsätze dar und bilden die Basis für ein gemeinsames Wertesystem, welches nicht nur für die interne Zusammenarbeit maßgeblich ist, sondern auch für das Verhalten gegenüber unseren externen Geschäftspartnern.
So bekennen wir uns beispielsweise dazu, die angeborene Würde und die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner zu respektieren und in Übereinstimmung mit global anerkannten Standards, wie der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte oder den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu handeln.
Mit unserem Beitritt zum UN Global Compact im Jahr 2017 haben wir dieses Bekenntnis öffentlich unterstrichen.
Eine wesentliche Herausforderung im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit ist das Sourcing bei Lieferanten, die Ihren Sitz in Ländern mit erhöhtem Risiko auf eine Verletzung des Menschenrechts haben – insbesondere dann, wenn wir auf Grund der Rohstoffverfügbarkeit Single Sourcing betreiben müssen. Hier spielt insbesondere die aus technischen Gründen unmögliche Substitution von einigen Rohstoffen eine tragende Rolle.
Da unsere Haltung in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen jedoch unmissverständlich ist, verpflichten wir unsere Lieferanten dazu, ihre Geschäftstätigkeit – ungeachtet von rechtlichen und kulturellen Unterschieden – auf ethische, gesetzestreue und sozial verantwortliche Art und Weise ausüben.
Mit unserem Supplier Code of Conduct haben wir daher grundlegende Anforderungen festgelegt, denen alle Lieferanten sowie deren Mitarbeiter, Vertreter und Auftragsunternehmen bei der Ausübung von Geschäften mit der Heubach GmbH genügen müssen.
Seit Anfang 2018 lassen wir uns die Einhaltung der voran genannten Regelungen von allen neuen Lieferanten bestätigen. Darüber hinaus haben wir nachträglich alle bestehenden Lieferanten mit einem Einkaufsvolumen von mehr als 1.000 € dazu aufgefordert, die Anforderungen unseres Supplier Code of Conduct schriftlich zu bestätigen.
Zukünftig werden wir den Prozess der Lieferantenbewertung hinsichtlich der gezielten Evaluierung von Nachhaltigkeitsaspekten überarbeiten. Dazu prüfen wir, inwieweit eine Bewertungsplattform von Nachhaltigkeitsleistungen für uns nutzbar und integrierbar ist. Außerdem planen wir eine höhere Anzahl von Lieferantenaudits.
Darüber hinaus weiten wir den Bewertungsbogen für Lieferantenaudits standardmäßig um die Themen Arbeits- und Sozialstandards, Menschenrechte sowie Korruption und Kartellrecht aus.
Für die eigenen Geschäftsstandorte sind derzeit keine konkreten Maßnahmen geplant, da wir explizit darauf achten, dass keine Menschenrechtsverletzungen existieren.
Da wir in 2018 erst mit der Berichterstattung (für 2017) angefangen haben und sich die genannten Ziele auf die Zukunft beziehen, liegen derzeit keine Informationen zur Zielerreichung vor. Im Nachhaltigkeitsbericht 2021 werden wir jedoch ausführlich über die Erreichung der geplanten Ziele berichten.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Dieser Indikator wird nicht erhoben, da derzeit keine erheblichen Investitionsvereinbarungen oder -verträge existieren, bei denen aus unserer Sicht ein Risiko auf Menschenrechtsverletzungen existiert.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Bisher ist keine explizite Prüfung erfolgt, da das Risiko von Menschenrechts-Verletzungen an den Standorten als sehr gering eingeschätzt wird.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Dieser Indikator wird derzeit nicht erhoben, da soziale Kriterien in unserer Lieferantenbewertung bisher noch nicht berücksichtigt waren. Für die Zukunft ist es geplant, den Bewertungsbogen für Lieferantenaudits zu erweitern und standardmäßig auch die Themen Arbeits- und Sozialstandards, Menschenrechte sowie Korruption und Kartellrecht zu berücksichtigen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Es sind keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt, entsprechend wurden keine Maßnahmen ergriffen.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Aus unserer Funktion als Arbeit- und Auftraggeber resultieren Chancen und Verpflichtungen, unser gesellschaftliches Umfeld aktiv mitzugestalten. Dazu steht Heubach in engem Austausch mit den regionalen Anspruchsgruppen. So engagiert sich Heubach in den Initiativen „pro Goslar e. V.“ und „ChemieNetzwerk Harz“. Deren Ziel ist es, die Rahmenbedingungen des Wirtschafts- und Lebensraumes Westharz und der Region Goslar zu gestalten und die dortige Entwicklung voranzutreiben.
Ferner beteiligt sich Heubach an einem regionalen Projekt mit dem Ziel, in einer Gesamtbetrachtung die von Altlasten und Altlastverdachtsflächen ausgehende Gewässerbelastung zu ermitteln und zu bewerten und – darauf aufbauend – Handlungsalternativen aufzuzeigen.
Weiterhin fördert Heubach die naturwissenschaftliche und technische Ausbildung in der Region. Jedes Jahr haben Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse die Möglichkeit, beim sogenannten „Girls and Boys Day“ einen Einblick in das Unternehmen sowie in den Beruf des Chemielaboranten zu erhalten. Darüber hinaus bieten wir den jungen Leuten Plätze für Schülerpraktika.
Auch bei Spendenaktionen liegt der Fokus auf dem regionalen Umfeld des jeweiligen Standortes.
In Deutschland unterstützen wir beispielsweise vorwiegend soziale Einrichtungen und Projekte im Landkreis Goslar sowie kulturelle Veranstaltungen und Institutionen. Die Spenden an unserem Standort in den USA gehen vorrangig an die lokalen Rettungskräfte wie Polizei, Feuerwehr und Krankenwagendienste.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Heubach erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 einen Gesamtumsatz von 145,6 Mio. € (Vorjahr: 134,8 Mio). Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung von 10,8 Mio. € (8,0%).
Das Konzern-Betriebsergebnis (vor Steuern) für das Geschäftsjahr 2017 betrug 9,2 Mio. € bzw. 6,3% im Verhältnis zu den Umsatzerlösen (Vorjahr: 7,6 Mio. €. bzw. 5,6%). Dieser Anstieg ist maßgeblich auf Einsparungseffekte durch Effizienzsteigerungen in den Produktionsprozessen zurückzuführen.
Der Konzern-Jahresüberschuss lag demzufolge mit 6,4 Mio. € über dem Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2016.
Bedingt durch die weltweit stark angestiegenen Rohstoffpreise entwickelte sich der Materialaufwand entsprechend mit einem deutlichen Anstieg von 8,6 Mio € (+10,7%).
Personal- und Sozialbereich
Die Aufwendungen für Personal stiegen um 4,8 %. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Tariferhöhungen zurückzuführen.
Investitionen und Finanzierung
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Investitionen in Höhe von 9,5 Mio. € (Vorjahr: 8,1 Mio. €) vorgenommen. Die Investitionen betreffen hauptsächlich Produktionsanlagen in Deutschland sowie in den USA und dienen zur Kapazitätserweiterung.
Die Fremdfinanzierung bei Banken betrug 11,5 Mio. € per 31.12.2017 (31.12.2016: 9,2 Mio. €).
Spenden
Der Fokus unserer Spendenaktionen liegt auf dem regionalen Umfeld des jeweiligen Standortes. In Deutschland unterstützen wir beispielsweise vorwiegend soziale Einrichtungen und Projekte im Landkreis Goslar sowie kulturelle Veranstaltungen und Institutionen.
Die Spenden an unserem Standort in den USA gehen vorrangig an die lokalen Rettungskräfte wie Polizei, Feuerwehr und Krankenwagendienste.
Genaue Angaben zum Umfang der getätigten Spenden werden bewusst nicht veröffentlicht.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Für Heubach sind unterschiedlichste Gesetzgebungsverfahren relevant. Ein aktuelles Beispiel ist die jüngst in Kraft getretene EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Auch im Rahmen seiner Produktverantwortung unterliegt Heubach zahlreichen nationalen und internationalen Vorschriften. Dazu gehören beispielsweise die EU-Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), das Globally Harmonized System (GHS) zur weltweit größtmöglichen Vereinheitlichung der Chemikalienkennzeichnung sowie Grenzwert-Verordnungen in Bezug auf Blei, Cobalt-Oxyd oder Bismuth.
Darüber hinaus richten wir unser unternehmerisches Handeln an verschiedenen Grundsätzen einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung aus.
So sind wir beispielsweise bereits seit 1998 Mitglied der Ecological and Toxicological Association of Dyes and Organic Pigments Manufacturers (ETAD). Wir haben uns dazu verpflichtet, den auf den Grundprinzipien der Responsible-Care-Initiative basierenden „ETAD Code of Ethics“ einzuhalten. Mit dieser Mitgliedschaft wollen wir den an uns gestellten Forderungen nach einer fortwährenden Minimierung möglicher Beeinträchtigungen von Gesundheit und Umwelt durch organische Pigmente gerecht werden.
Seit 2017 ist die Heubach GmbH-Gruppe darüber hinaus Mitglied des UN Global Compact. Die zehn Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung stellen für uns eine weitere Leitlinie für die verantwortungsvolle Unternehmensführung dar.
Die Einflussnahme auf politische Prozesse ist auf unser Engagement in Arbeitsgruppen oder Fachvorträgen in unterschiedlichen Fach- und Branchenverbänden beschränkt, darunter:
- Allgemeiner Arbeitgeberverband (AGV)
- American Coatings Association (ACA)
- Arbeitgeberverband Chemie Nord
- Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA)
- ChemieNetzwerk Harz e. V.
- Forschungsgesellschaft für Pigmente und Lacke e. V.
- National Association of Manufacturers (NAM)
- Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)
- Verband der Europäischen chemischen Industrie (CEFIC)
- VILF Verband der Ingenieure des Lack- und Farbenfaches e. V.
Es werden weder direkte noch indirekte Geld- oder Sachzuwendungen an politische Parteien oder Personen geleistet.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Heubach tätigt keine direkten oder indirekten Geld- oder Sachzuwendungen an politische Parteien oder Personen.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Als weltweit operierendes Unternehmen ist uns die Einhaltung von unternehmensspezifischen und rechtlichen Regeln zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt sowie zur Korruptionsprävention besonders wichtig.
Aus diesem Grund haben wir in unserem Rechtskataster sämtliche für Heubach relevanten Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, etc.) zusammengestellt. Es dient der Schaffung von Übersichtlichkeit sowie Rechtssicherheit und ermöglicht uns umwelt-, energie- und arbeitsschutzrechtliche Risiken zu minimieren.
Die Umsetzung der Unternehmenspflichten obliegt bei Heubach nicht nur der Geschäftsführung. Vielmehr erfolgt eine Delegation bis hin zu den Bereichs- und Abteilunsgleitern, welche von zahlreichen Beauftragten in der Ausübung Ihrer Pflichten unterstütz werden.
Aktuell ist das zentrale Compliance-Element unser Verhaltenskodex (Code of Conduct). Er enthält unter anderem Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte, zur Einhaltung eines fairen Wettbewerbs, zum ethischen Geschäftsgebaren, für Chancengleichheit und gegen jede Form der Diskriminierung.
Der Verhaltenskodex ist eine Unternehmensrichtlinie, die gesetzliche Vorschriften und betriebliche Regelungen vereint und einen Kernbestanteil unserer Unternehmenskultur bildet. Er wird im Rahmen von Neueinstellungen an die Mitarbeiter verteilt und ist außerdem im Heubach Intranet zugänglich.
Darüber hinaus ist das Management dazu verpflichtet, den Code of Conduct in Schulungen und Personalgespräche einzubeziehen sowie dessen Einhaltung zu überwachen. Alle Mitarbeiter der Heubach-Gruppe sind dazu aufgerufen, sich im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Heubach an die Vorgaben und ethischen Grundsätze des Code of Conduct halten.
Eine besondere Verantwortung obliegt den Führungskräften unseres Unternehmens, die dazu angehalten sind, ihren Mitarbeitern die Bedeutung des Verhaltenskodex zu vermitteln und sie in dessen Umsetzung zu unterstützen. Jegliche Verstöße können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, sowohl für das Unternehmen, als auch für die betroffenen Mitarbeiter.
Bei Fragen zum Thema Compliance können sich unsere Mitarbeiter jederzeit bei Vorgesetzten, Fachabteilungen, dem Betriebsrat, der Personalabteilung oder unserem Datenschutzbeauftragten ausführlich beraten lassen. Verstöße können über die zentrale Compliance-Hotline bzw. Compliance-Mailadresse gemeldet werden.
In den nächsten Jahren ist es geplant, eine an der ISO 19600 orientierte Compliance-Organisation aufzubauen. Der Anwendungsbereich wird in einem ersten Schritt die deutschen Standorte der Heubach GmbH-Gruppe umfassen. Eine Ausweitung der Organisation auf die USA und China folgt in einem zweiten Schritt.
Die zentrale Verantwortung für das Thema Compliance-Management wird die Geschäftsführung der Heubach GmbH-Gruppe tragen. Durch die Verpflichtung der Führungskräfte auf die Umsetzung der Compliance-Politik innerhalb ihres Verantwortungsbereiches hinzuwirken und durch die Einrichtung einer Compliance-Beauftragten als Stabstelle mit direktem Zugang zur Geschäftsführung werden wir Rollen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zur Absicherung der Funktionsfähigkeit unseres neuen Compliance Management Systems schaffen.
In einem ersten Schritt haben wir unsere Compliance-Risiken abteilungsbezogen identifiziert, in einem Risikokataster dokumentiert und bewertet. Die nachfolgenden Beispiele verdeultichen unsere compliance-relevanten Themen:
Rechtliche Risiken (Genehmigungen, Lizenzen)
Risiken in Handel, Wettbewerb und Finanzen (Handelsbestimmungen, fairer Wettbewerb, Standards der Rechnungslegung)
Korruptionsrisiken (Annahme von Geschenken, Einladungen, Vorteile)
Datenrisiken (Datenschutz, Datensicherheit)
Menschenrechts-/ Arbeitsrechtsrisiken (Schutz der Menschenrechte auch in der Lieferkette, Diskriminierungsfreiheit, Gleichberechtigung, keine Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit, Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheit)
Umweltrisiken (Emissionen, Umgang mit Abfällen, Reduktion von Verbräuchen, Beschaffung von Rohstoffen, „grüner“ Einkauf, umweltfreundliche Technologien, Energieeffizienz)
Das erstellte Risikokataster werden wir zukünftig jährlich im Managementreview überprüfen und ggf. aktualisieren. Die Überwachung, Initiierung der Überprüfung und Aktualisierungen obliegen der Compliance-Beauftragten.
Im jährlichen Managementreview werden wir auf Basis des Risikokatasters und der für unser Unternehmen zutreffenden Anforderungen Compliance-Ziele ableiten. Diese werden möglichst messbar formuliert.
Um auf Compliance-Risiken zu reagieren und sicherzustellen, dass wir unsere Compliance-Ziele erreichen sowie zur Verhinderung, Entdeckung und Verminderung ungeplanter Effekte werden wir Maßnahmen planen, die wir in die Prozesse unseres Compliance Management Systems integrieren.
Die Wirksamkeit und Effektivität dieser Maßnahmen werden wir überprüfen. Die Verantwortlichkeit für die Planung dieser Maßnahmen, für die Sicherstellung der Umsetzung und für die Evaluation der Wirksamkeit liegt bei der Compliance-Beauftragten. Die Festlegung der Maßnahmenpläne erfolgt anlassbezogen oder im Rahmen des jährlichen Managementreviews.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Eine systematische Überprüfung der Geschäftsstandorte im Hinblick auf Korruptionsrisiken findet derzeit nicht statt.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Es sind keine bestätigten Korruptionsfälle bekannt.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Es wurden keine Bußgelder oder Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften gezahlt.