14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Der FSB Verbund ist ausschließlich in Freiburg und Umgebung tätig und unterliegt damit dem geltenden Arbeitnehmerrecht. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft und steht im regelmäßigen Austausch mit der Unternehmensführung. Zusätzlich werden die Arbeitnehmergesetze durch den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Bereich Verwaltung und die Freiburger Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf soziale Gerechtigkeit ergänzt.
Zufriedene und motivierte Mitarbeiter_innen tragen maßgeblich zum Erfolg eines Unternehmens bei. Daher sieht der FSB-Verbund Respekt und Mitbestimmung als die wichtigsten Säulen im Betriebs- und Arbeitsumfeld an. Diese Werte werden in allen Hierarchieebenen des Unternehmens gelebt und gewährleistet.
Es bestehen Vereinbarungen zu flexiblen Arbeitszeiten und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, womit die FSB zum Ziel 9.3 der Freiburger Nachhaltigkeitsziele beiträgt.
Zur Sicherstellung der Zufriedenheit, aber auch zur Konkretisierung der zukünftigen Entwicklung, werden einmal jährlich Mitarbeitergespräche durchgeführt. Die Ergebnisse werden für alle Mitarbeiter_innen auf einem Radar Chart nach unterschiedlichen Kategorien festgehalten. Für alle Mitarbeiter_innen besteht zusätzlich die Möglichkeit einer anonymen Beratung.
Über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus, hat sich der Verbund der unternehmensinternen Compliance-Richtlinie verpflichtet. In Bezug auf das Nachhaltigkeitsmanagement findet derzeit keine direkte Beteiligung der Mitarbeiter_innen statt.
Durch die rein lokale Geschäftstätigkeit des FSB Verbunds und den Unternehmenssitz in Deutschland gehen aus Sicht des Unternehmens keine wesentlichen Risiken und negativen Auswirkungen in Bezug auf die Arbeitnehmerrechte hervor. Auf Grund der rein lokalen Geschäftstätigkeit sieht der FSB Verbund ebenfalls keinen Bedarf, bestimmte Zielsetzungen und/oder Zeitpunkte zum Erreichen dieser Ziele, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausgehen, vorzuhalten.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die Bezahlung der Mitarbeiter_innen erfolgt nach dem TVöD. Zur Sicherung der Chancengleichheit agiert der FSB Verbund auf Basis der Vorgaben der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming der Stadt Freiburg nach dem Grundgesetz Art. 3, Abs. 1-3 und dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (§1 AGG): „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Hierdurch werden umfassende Anforderungen daran gestellt, Diskriminierung jeglicher Art zu verhindern. Im Schriftverkehr erfolgt die Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache.
Der FSB Verbund verpflichtet sich weitergehend menschenwürdige, existenzsichernde Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten in allen Bereichen und für alle unterschiedlichen Qualifikationen zu schaffen.
Der Verbund möchte ihren Mitarbeiter_innen eine gute Arbeitsatmosphäre bieten. Die Mitarbeiter_innen des FSB Verbunds profitieren von einem betrieblichen Gesundheitsmanagement (bspw. Sportangebote in den Regio Bädern oder Fitnessprogramme) und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (siehe auch Kriterium 8). Dazu bietet der FSB Verbund eine Zeitarbeitsregelungen, welche basierend auf einem Zeiterfassungskonto den flexiblen Zeitausgleich über das Jahr ermöglicht. Ebenso können die
Mitarbeiter_innen eine Kooperation mit einer Kita mit U3-Betreuung nutzen, welche sich in unmittelbarer Nähe der Hauptgeschäftsstelle befindet. Weitere Vorzüge, die Mitarbeiter_innen des FSB Verbundes nutzen können, sind ein Jobticket und Job-Fahrräder.
Durch die Einhaltung der Freiburger Nachhaltigkeitsziele stellt der FSB Verbund ebenfalls sicher, dass die Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben gewährleistet wird. Dies wird sowohl bei der Stelleneinstufung und der gleichwertigen Bezahlung, als auch durch Anerkennung unbezahlter Eltern-, Pflege- und Hausarbeit als gleichberechtigte Arbeit garantiert.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Der FSB Verbund steht aufgrund der demografischen Veränderungen mit anderen Teilnehmer_innen im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte. In den kommenden Jahren werden altersbedingt viele Fachkräfte in den Ruhestand verabschiedet, weshalb der Wissenstransfer sichergestellt werden muss. Der FSB Verbund ist sich dieser Aufgabe bewusst und bildet eigenes Personal aus. Im Jahr 2018 wies der FSB Verbund eine Ausbildungsquote von 6,8 Prozent aus, dies entspricht durchschnittlich über den Ganzjahreszeitraum ca. 20 Auszubildenden. Hinzu kamen im Jahr 2018 insgesamt 19 Praktika zur Berufsorientierung.
Um dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen, hat beispielsweise die Regio Bäder GmbH im Jahr 2017 eine Ausbildungs- und Nachwuchsoffensive gestartet. Bestandteil dieser Offensive ist ein attraktives Weiterbildungsangebot für die Mitarbeiter_innen, aber auch die Möglichkeit durch Praktika einen Einblick in das Berufsbild zu erlangen. Ebenso ist unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe möglich. Die Azubis haben die Möglichkeit sowohl in den Hallenbädern als auch im Mineral-Thermal Bad Erfahrungen zu sammeln.
Die Mitarbeiter_innen nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie berufsbezogenen Seminaren und gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen teil. Die Führungskräfte sind für die permanente Weiterentwicklung und vorausschauende Kompetenzsteigerung der Mitarbeiter_innen verantwortlich. Der Bedarf an externen wie internen Weiterbildungsmaßnahmen und die intensive Einweisung in die Aufgaben und Tätigkeitsfelder wird regelmäßig geprüft. Der Weiterbildungsbedarf wird zudem aus den persönlichen Jahresgesprächen mit den Mitarbeiter_innen sowie aus den Leistungsbeurteilungsgesprächen abgeleitet. Die bedarfsgerechte Weiterbildung der Mitarbeiter_innen erfolgt auch auf Einzelantrag.
Bereits seit 2009 hat der FSB Verbund ein Personalentwicklungskonzept eingeführt. Das Konzept soll die Mitarbeiter_innen für zukünftige Aufgaben sensibilisieren und einen regelmäßigen Austausch zwischen Führungskräften und Mitarbeiter_innen gewährleisten. Darunter fallen beispielsweise die Entwicklung von effizienteren Arbeitsabläufen sowie die Verbesserung der internen Kommunikation. Durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen die Mitarbeiter_innen optimal auf die künftigen Anforderungen vorbereitet werden. Darüber hinaus wird ein umfassendes Gesundheitsmanagement für alle Mitarbeiter des FSB Verbunds vorgehalten (siehe Kriterium 8).
Ein Teil des eingeführten betrieblichen Personalentwicklungskonzeptes stellen die persönlichen Gespräche mit den Mitarbeiter_innen dar. Hierdurch wird die Kommunikation hierarchieübergreifend gestärkt und gefördert. „Fit für die Zukunft“ bedeutet auch, den Nachwuchs zu fördern. Der FSB Verbund hat sich weitergehend dazu verpflichtet bis zum Jahr 2030 handlungsorientierte Lernangebote der Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Dimensionen Ökonomie, Ökologie, Soziales und Kultur in allen Lebens- und Bildungsphasen bereitzustellen. Über die hier dargestellten Punkte hinaus, werden keine weiteren Zielgrößen definiert, deren Erreichungszeitpunkt oder Erfüllung hier berichtet werden könnte.
Aus den angebotenen Produkten und Dienstleistungen, welche der FSB Verbund als städtisches Wohnungsunternehmen anbietet, gehen aus Sicht des Unternehmens keinen nennenswerten Risiken und negativen Auswirkungen im Rahmen von Qualifizierung und Weiterbildung aus. Lediglich die Bereiche demographischer Wandel und Fachkräftemangel können dabei als Risikofaktoren angesehen werden. Diesen begegnet der FSB Verbund jedoch umfassend durch die hier geschilderten Maßnahmen.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Im Berichtsjahr verzeichnete der FSB Verbund durchschnittlich ca. 20,9 krankheitsbedingte Fehltage.
Im Berichtsjahr verzeichnete der FSB Verbund vier Betriebsunfälle mit insgesamt 99 Fehltagen, die FKB zwei Betriebsunfälle mit 5 Fehltagen und die RBG drei Betriebsunfälle mit 60 daraus resultierenden betriebsunfallbedingten Fehltagen.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Gem. § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) wurde ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) als ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes gegründet. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und
- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Im Arbeitsschutzausschuss kommen somit die betrieblichen Experten für Arbeits- und Gesundheitsschutz mit den Verantwortlichen des Betriebes zusammen, sie informieren und beraten sich zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Der gesamte FSB Verbund investierte im Berichtsjahr rund 100.000 € in die Fort- und Ausbildung seiner Mitarbeiter_innen, was rund 308 € pro Mitarbeiter_in entspricht. Die Summe splittet sich dabei auf die FSB mit 64.000 € (416 €/MA), die FKB mit 11.000 € (120 €/MA) und die RBG mit ebenfalls 26.000€ (317 €/MA) auf. 55.600 € der gesamten Kosten für Fort- und Weiterbildungen entfielen auf Männer, während 45.400 € auf Frauen entfielen.
Die durchschnittliche Stundezahl, die die Mitarbeiter_innen während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, wird derzeit nicht gesondert erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Die Geschäftsführung des Freiburger Stadtbau Verbunds setzt sich zusammen aus Herrn Ralf Klausmann, kaufmännischer Geschäftsführer, und Frau Dr. Magdalena Szablewska, technische Geschäftsführerin. Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus 24 Mitgliedern (17 Männer, 7 Frauen) (GB 2018).
Im Verbund sind 190 Personen vollzeit- und 104 teilzeitbeschäftigt sowie 37 Personen als Aushilfen tätig. Von den 331 Beschäftigten sind 157 und somit 47,4 Prozent Frauen. Während bei den männlichen Beschäftigten lediglich 16 in Teilzeit arbeiten, so sind es bei den Frauen 73.
Von den insgesamt 29 Führungskräften sind 34,5 Prozent weiblich und 65,5 Prozent männlich.
Die Altersstruktur im FSB-Verbund stellt sich wie folgt dar:
FSB Verbund Weiblich Männlich
Bis 30 Jahre 18 31
31 bis 40 Jahre 23 27
41 bis 50 Jahre 45 44
51 bis 60 Jahre 60 58
Über 60 Jahre 11 14
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Es sind keine Diskriminierungsvorfälle eingetreten.
Ausbildungsquote (optional)
Die Ausbildungsquote beträgt im Berichtsjahr 6,8 Prozent im FSB-Verbund bezogen auf alle Mitarbeiter_innen.
Mitarbeiterfluktuation (optional)
Im Berichtsjahr liegt die Personalfluktuation im FSB Verbund bei 3,61 Prozent (ohne Azubis / altersbedingte Beendigung und Zeitverträge). Während die FSB GmbH eine Personalfluktuation von 4,85 Prozent aufweist, liegt die Quote bei der FKB GmbH bei 3,80 Prozent und bei der RGB GmbH bei 1,64 Prozent.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Als kommunales Unternehmen ist der FSB Verbund lokal verbunden und arbeitet vornehmlich mit lokal ansässigen Unternehmen zusammen, die -wie auch der Verbund- dem europäischen und deutschen Recht unterliegen. Hierdurch wird unter anderem das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sichergestellt. Aus den genannten Gründen liegen keine Risiken vor und daher hält der FSB Verbund keine weiteren Maßnahmen bzw. Zielsetzungen zu dieser Thematik vor.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Aufgrund ihrer Tätigkeit als kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt Freiburg und der Zusammenarbeit mit hauptsächlich nationalen Partnern, ist dieser Leistungsindikator für den FSB Verbund nicht relevant.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Aufgrund ihrer Tätigkeit als kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt Freiburg und der Zusammenarbeit mit hauptsächlich nationalen Partnern, ist dieser Leistungsindikator für den FSB Verbund nicht relevant.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Aufgrund ihrer Tätigkeit als kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt Freiburg und der Zusammenarbeit mit hauptsächlich nationalen Partnern, ist dieser Leistungsindikator für den FSB Verbund nicht relevant.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Aufgrund ihrer Tätigkeit als kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt Freiburg und der Zusammenarbeit mit hauptsächlich nationalen Partnern, ist dieser Leistungsindikator für den FSB Verbund nicht relevant.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Der soziale Auftrag des FSB Verbunds, die Schaffung von preisgünstigem und bezahlbarem Wohnraum, ist bereits seit Bestehen des Unternehmens ein wichtiger Pfeiler in der Unternehmensstrategie. Mit ihrem breiten Tätigkeitsfeld ist der FSB Verbund der wichtigste Partner der Stadt Freiburg bei der zentralen Aufgabe der Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung. Durch die Auftragsvergabe an vorwiegend regionale Planer_innen und Handwerker_innen trägt das Unternehmen außerdem zur Existenzsicherung dieser Betriebe bei. Dies kommt auch der wirtschaftlichen Stabilisierung und Entwicklung von Freiburg und der Umgebung zugute.
Durch eine nachhaltige, qualitätsvolle Stadtraumgestaltung trägt der FSB Verbund zur Entwicklung des Stadtbildes bei. Sie schafft Quartiere aus geförderten und freifinanzierten Wohnungen sowie Eigentumswohnungen unter Einbezug der sozialen Infrastruktur (Kita, Café, Spielplätze, Quartiersräume).
Die Tätigkeiten des FSB-Verbundes zeugen von einem großen gesellschaftlichen Engagement, dazu gehören:
- die Berücksichtigung der Anforderungen von beeinträchtigten Menschen und eine enge Zusammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen
- die Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete
- die Versorgung von Menschen die von Wohnungslosigkeit bedroht bzw. wohnungslos sind, sie bietet damit Hilfe und Unterstützung für Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen. In diesem Zusammenhang engagiert sich die FSB für Frauen, die in dieser Lebenssituation sind.
- die FSB beschäftigt für die Instandhaltung der Spielplätze eine ausgebildete und TÜV-geprüfte Fachkraft, die regelmäßig die FSB Verbunds-eigenen Kinderspielplätze kontrolliert und für deren Instandhaltung sorgt.
- Weil zu einer guten Infrastruktur von Wohngebieten eine wohnortnahe Kinderbetreuung gehört, baut der Freiburger Stadtbau Verbund Kindergärten. Auch im Gebäude der Verbunds-Hauptverwaltung gibt es seit 2013 einen Kindergarten, (Kindertagespflege „Stadtgartenknirpse“) für Kinder unter drei Jahren.
- Den Mieter_innen stehen sogenannte Bewohner_innentreffs zur Verfügung. Die Idee der Bewohner_innentreffs greift gezielt die Bedürfnisse in den Quartieren auf: mehr Raum für eine gute Nachbarschaft. Der Freiburger Stadtbau Verbund ermöglicht damit Angebote, die über das reine Wohnen hinausgehen. Hier kann man sich begegnen, zusammen feiern, aber auch Sportgruppen oder Kunstaktionen finden hier statt.
Ein Beispiel für das Engagement des FSB Verbunds im Themenfeld des sozialen Wohnungsbaus bildet das städtebauliche Entwicklungsgebiet Schildacker. Hier entstehen 80% geförderte und 20% freifinanzierte Mietwohnungen mit einer dreizügigen Kita. Der erste Bauabschnitt mit 89 geförderten Wohnungen wurde bereits bezogen. Die durchschnittliche Miete beträgt 6,50 €/m² Wohnfläche. Damit trägt der FSB Verbund maßgeblich zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums bei.
Ferner realisiert der FSB Verbund auch Wohnraum für die Anschlussunterbringung für Geflüchtete, Gebäude für die Feuerwehr, Sonderbauwerke wie den Pavillon am Europaplatz, das Kunstdepot, das Konzerthaus sowie die Fahrradstation am Bahnhof.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Siehe auch
Geschäftbericht 2018 ab Seite 50.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Unternehmen des FSB Verbunds sind in regionalen Ausschüssen (Lenkungsausschuss Klima, Nachhaltigkeitsrat der Stadt Freiburg) und in einer Vielzahl von Branchenverbänden tätig. Damit verfügt der Verbund über ein breites Netzwerk und Austauschplattformen.
Die FSB Verbund ist u.a. in folgenden Organisationen Mitglied:
• GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
• vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
• KOWO Vereinigung baden-württembergischer kommunaler Wohnungsunternehmen
• Handwerkskammer Freiburg
• IHK Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
• Strategische Partner - Klimaschutz am Oberrhein e.V.
• BVBC Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
• GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
• Ingenieurkammer Baden-Württemberg
• Innung für Elektro- und Informationstechnik
• KAV Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg
• VEA Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.
• Bundesverband Parken e.V.
• Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.
• Deutscher Sauna-Bund e.V.
• HBV Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V.
• Rheuma-Liga Baden-Württemberg e.V.
• VDB Physiotherapieverband e.V. Landesverband Baden-Württemberg
Der FSB Verbund unterstützt keine politischen Parteien und/oder Politiker_innen und ist kein Mitglied politisch aktiver Organisationen. Spendengelder sind demzufolge politisch unabhängig und dienen der Quartiers-, Kultur- und Sozialarbeit.
Gleichzeitig ist die Geschäftstätigkeit des FSB Verbunds jedoch stetig durch eine Reihe von gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen und Veränderungen, wie dem Baugesetz, der Mietgesetzgebung, der Datenschutzgesetzgebung oder der sich stetig wandelnden Energiespargesetzgebung sowie durch das Wirtschafts-, Handels- und Unternehmensrecht beeinflusst. Es wurden darüber hinaus keine Eingaben vorgenommen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Es wurden keine politischen Spenden im Berichtszeitraum geleistet.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Der FSB Verbund verfügt über eine Compliance-Richtlinie als Betriebsvereinbarung zur Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien im Unternehmen. Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, die Gleichbehandlung aller Unternehmer zu gewährleisten und jede Form der unlauteren Geschäftspraktiken durch Vorteilsnahme, Bestechlichkeit oder jede sonstige Form von Korruption zu unterbinden, ohne die wohlwollende und wertschätzende Haltung gegenüber den Mitarbeiter_innen aufzugeben. Diese Compliance-Richtlinie hält unter Anderem detaillierte Maßnahmen zur Mitverantwortung bei Korruptionsbekämpfung und Sanktionen bzw. dem Umgang mit Korruptionsbeschuldigten vor. Ergänzt werden die Regelungen der Compliance-Richtlinie durch die im
Unternehmen bestehenden Sicherungsmaßnahmen, wie insbesondere das Vier-Augen-Prinzip und die Regelungen zu Vergabe- und Zahlungsermächtigungen. Da im Berichtsjahr keine Fälle von Korruption aufgetreten sind, konnte das Ziel dieser Richtlinie erreicht werden.
Zur Einhaltung und Überprüfung dieser Richtlinie hat der FSB Verbund eine neutrale Compliance-Beauftragte im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beauftragt, die eine objektive Bearbeitung der Anliegen gewährleistet. Darüber hinaus stehen die Betriebsratsvorsitzenden ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Compliance-Richtlinie regelt den Umgang unter den Mitarbeiter_innen und Mieter_innen, Führungskräften, Geschäftspartnern und Behörden. Die Betriebsvereinbarung dient nicht nur der Einhaltung von Gesetzen, sondern auch der Einhaltung von freiwilligen Verhaltens- und Moral-Kodizes innerhalb des Verbundes. Die Mitarbeiter_innen und Führungskräfte werden jährlich auf diese Betriebsvereinbarung hingewiesen und somit für dessen Geltungsbereich sensibilisiert.
Durch die Einhaltung der generellen gesetzlichen Vorgaben und die Verhaltensgrundsätze, welche im FSB Verbund durch die Compliance-Richtlinie verpflichtend sind, gehen keine wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und den Produkten und Dienstleistungen des FSB Verbunds im Bereich von Korruption und Bestechung hervor.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die Unternehmensgröße des FSB Verbunds und der Unternehmenssitz in Deutschland bieten keine Veranlassung die Geschäftsstandorte, neben den genannten Kontrollsystemen, zusätzlich auf Korruptionsrisiken hin zu prüfen.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Berichtsjahr lagen keine bestätigten Korruptionsfälle vor.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Im Berichtsjahr wurden keine Bußgelder oder monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt.