14. Partizipation der Hochschulangehörigen

Die Hochschule legt dar, wie sie die Partizipation der Hochschulangehörigen an der nachhaltigen Gestaltung der Hochschule fördert.

Das wichtigste Organ zur Wahrnehmung der Beteiligungsrechte ist der Senat. Der Senat beschließt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes über grundsätzliche fachliche Angelegenheiten der Hochschule und ist insbesondere für die Regelungen der Studieninhalte und des Studienablaufs, den Erlass von Studienplänen und die Erarbeitung von Prüfungsordnungen zuständig. Er entwickelt darüber hinaus Grundlagen der Personal- und Investitionsplanung und gibt mit dem Hochschulentwicklungsplan Empfehlungen zur Einrichtung neuer Studienrichtungen und zur Standortplanung ab. Der Senat setzt sich aus dem Kreis der hauptberuflichen Dozenten bzw. Professoren, der sonstigen hauptberuflichen Angehörigen der Hochschule, der Lehrbeauftragten, dem Kreis der Studierenden und dem Präsidenten zusammen. Ergänzend nimmt die Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Stimme und Antragsrecht teil. Diese Möglichkeiten stehen dem Vorsitzenden des betrieblichen Beirats, dem Kanzler und zwei weiteren Studierendenvertretern ebenfalls offen.

Verschiedene Gremien an der NORDAKADEMIE ermöglichen Hochschulangehörigen die Mitarbeit in hochschulinternen Planungs- und Entscheidungsprozessen. Diese reichen vom Prüfungsausschuss über Berufungsausschüsse und Sitzungen der Fachbereiche und Studiengänge bis zum Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement-Team. Auch nebenamtliche Dozenten werden systematisch in Besprechungsrunden eingebunden. Die Studierendenvertretung wird anlehnend an § 28 schleswig-holsteinisches Hochschulgesetz durch den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), das Studierendenparlament sowie die Vollversammlung der Studierenden geregelt. Der AStA befindet sich im regelmäßigen Austausch mit der Hochschulleitung. Mitglieder der Studierendenschaft sind neben dem Senat auch im Prüfungsausschuss sowie im Nachhaltigkeitsteam vertreten. Ein IT-Koordinator aus dem Studierendenparlament steht außerdem im ständigen Kontakt mit den IT-Verantwortlichen der NORDAKADEMIE, um Verbesserungen anzuregen. Ergänzend befinden sich die Fachschaftsvertreter im Austausch mit Studiensgangsleitern der einzelnen Fachbereiche.

Zur Identifikation und Abstimmung wesentlicher Themen wird an der NORDAKADEMIE eine Kultur der offenen Tür gepflegt, so dass sich Mitarbeitende jederzeit mit Problemen und Vorschlägen an die Hochschulleitung wenden können und dies auch praktizieren.
Partizipationsmöglichkeiten ergeben sich auch über das Qualitätsmanagement anhand regelmäßiger Evaluationen und Befragungen der Studierenden und des HochschulHochschulpersonals. Die Qualitätsmanagementbeauftragte ist zudem Ansprechpartnerin des Vorschlagwesens. Verbesserungsideen können per Onlineformular oder formlos an das Vorschlagwesen eingereicht werden.


15. Chancengerechtigkeit

Die Hochschule legt dar, welche Ziele sie hat, um die Chancengerechtigkeit in Bezug auf Gesundheit, Geschlechtergerechtigkeit, Vielfalt (Diversity), Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Inklusion von Menschen mit Behinderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Studium und die angemessene Bezahlung der Hochschulangehörigen (insbesondere bei Outsourcing) zu fördern.

Im Leitbild der NORDAKADEMIE ist verankert, dass sich die Hochschule zur Förderung von Chancengleichheit sowie Gleichstellung für Studierende und Mitarbeitende einsetzt, um individuelle Besonderheiten zu fördern und rechtliche Gleichheit zu sichern.

Als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt im Jahr 2016 unterstreicht die NORDAKADEMIE, dass die sie für ein wertschätzendes und vorurteilfreies Arbeits- und Lernumfeld eintritt, das Talente aufgrund ihrer Leistung schätzt – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung. Mit der Teilnahme am Deutschen Diversity Tag zeigt die NORDAKADEMIE seit 2017 in öffentlichen Veranstaltungen „Flagge für Vielfalt“. In der Hochschule werden die Aufgabengebiete Gleichstellung und Diversity durch die Gleichstellungsbeauftragte wahrgenommen. Dazu gehören u. a. auch die Teilnahme an den Senatssitzungen mit beratender Stimme sowie an Berufungsausschüssen.

Die NORDAKADEMIE hat für die verschiedenen Berufsgruppen/Positionen ein internes, am Markt orientiertes Vergütungsrahmenwerk erarbeitet, das an die Aufgaben der jeweiligen Stelle sowie die für die Position erforderlichen Qualifikationen geknüpft ist. Im Rahmen von turnusmäßig durchgeführten Mitarbeitergesprächen steht es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen, mit dem Vorgesetzen über Gehaltanpassungen zu sprechen. Darüber hinaus gibt es jährliche Zielvereinbarungen, deren Erfüllung mit zusätzlichen Prämien vergütet wird. 

Im aktuellen Gleichstellungskonzept 2017 – 2022 sind Ziele und Maßnahmen der Hochschule  wie unter Kriterium 3 definiert. Das AGG räumt Beschäftigten eines Unternehmens ein umfassendes Beschwerderecht in Bezug auf Diskriminierungen ein. Eine entsprechende Beschwerdestelle hat die NORDAKADEMIE eingerichtet. Über den Umsetzungsstand der im Gleichstellungskonzept aufgelisteten Ziele und Maßnahmen wird einmal jährlich im internen Gleichstellungsbericht sowie im Jahresbericht der NORDAKADEMIE berichtet.

Für Personen mit Migrationshintergrund oder Gaststudierenden gibt es an der NORDAKADEMIE Anlaufstellen. Beratend und unterstützend stehen hier sowohl die Gleichstellungsbeauftragte als auch das akademisches Auslandsamt zu Verfügung. Zudem wurde das internationale Angebot durch den englischsprachigen Bachelorstudiengang International Business erweitert. Um das englischsprachige Angebot der anderen Studiengänge zu erweitern wird jährlich ein Gastdozent eingeladen. Für Personen, die ihr Deutsch verbessern wollen, werden DAF-Kurse angeboten.

Anlaufstelle für benachteiligte Studierende ist die Beauftragte für Studierende in besonderen Lebenslagen der NORDAKADEMIE. Sie kümmert sich um Hilfseinrichtungen und Unterstützung jeglicher Art. Insbesondere gibt sie Auskunft zum gesetzlich verankerten Nachteilsausgleich bei der Erbringung von Prüfungsleistungen. Als Erstinformation haben die Studierenden im CIS Zugriff auf ein Merkblatt (Merkblatt Nachteilsausgleich) zu diesem Thema. Wird ein Nachteilsausgleich beantragt, gibt die Beauftragte dem Prüfungsausschussvorsitzenden gemäß § 12 PVO eine Empfehlung über die konkrete Gestaltung des Nachteilsausgleichs.

Die NORDAKADEMIE fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So haben alle Angehörigen der Hochschule die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten (im Jahr 2016 lag der Anteil der Teilzeitstellen bei 52%) und bei Krankheit der Kinder die Arbeitszeiten zu tauschen. An beiden Standorten der NORDAKADEMIE gibt es einen Still- und Wickelraum. Darüber hinaus werden Mitarbeitenden unter bestimmten Bedingungen Kinderbetreuungszuschüsse gewährt. Studierende mit Kind können zum Beispiel während der Schwangerschaft, des Mutterschutzes oder der Betreuung des Kindes in Zeiten, in denen bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Elternzeit bestünde, vom Studium beurlaubt werden (Einschreibordnung §13). Während dieser Zeit ist – anders als sonst während eines Urlaubssemesters – das Ablegen von Prüfungen uneingeschränkt zulässig.


16. Qualifizierung

Die Hochschule legt dar, welche Ziele sie gesetzt und welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um die Qualifizierung und Kompetenzen für nachhaltiges Handeln aller Hochschulangehörigen zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung und zukünftigen Herausforderungen anzupassen.

Als Anbieter von Bildung und Wissen kann die NORDAKADEMIE ihre Ziele nur mit hochqualifiziertem Personal und einem überdurchschnittlich engagierten Team erreichen. Zu diesem Zweck finden regelmäßig interne Schulungen insbesondere zu methodischen und technischen Themen (z.B. Typo3, Moodle etc.) sowie Sprachkurse statt. Mitarbeiter haben darüber hinaus die Möglichkeit, externe Weiterbildungsmaßnahmen vorzuschlagen, die dann individuell genehmigt werden. Der individuelle Weiterbildungsbedarf ist zudem wichtiges Thema der jährlichen Mitarbeitergespräche mit den Vorgesetzen. Darüber hinaus kann jeder Mitarbeitende der Hochschule an Seminaren des Studium Generale der Hochschule teilnehmen. Viele der jährlich über 100 Seminare befassen sich mit sozialen und gesellschaftlichen Themen sowie mit Fragen der Persönlichkeitsentwicklung.

Die NORDAKADEMIE bietet allen Dozentinnen und Dozenten die Möglichkeit, bis zu 15 lehrfreie „Forschungstage“ im Jahr für die Durchführung von Forschungsvorhaben sowie die persönliche Fortbildung und die Teilnahme an Konferenzen und Tagungen zu beantragen.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

BDie Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.


17. Menschenrechte

Die Hochschule legt dar, an welchen Menschenrechtskonventionen sie sich orientiert und welche Maßnahmen sie ergreift, um diese bei ihren lokalen, nationalen wie internationalen Aktivitäten, in Partnerschaften und der Beschaffung einzuhalten sowie eine Sensibilisierung der Hochschulangehörigen zu erreichen.

Die Einhaltung der Menschenrechte gemäß der Europäischen Menschrechtskonvention und dem Deutschen Grundgesetz ist für die NORDAKADADEMIE grundlegende Voraussetzung ihres Handelns. Als gemeinnützige Einrichtung strebt die Hochschule ihrem Leitbild entsprechend gegenüber ihren Mitgliedern ein in allen Belangen ethisch vorbildliches Verhalten an.

Konkrete Maßnahmen zur Förderung und Einforderung der Menschenrechte gehen von der Hochschule und ihren Studierenden vor allem in folgenden Bereichen aus.
Die Ausweitung von Einkaufskriterien auf die Berücksichtigung weiterer Label und Siegel mit Bezug zur Wahrung von Menschenrechten befindet sich in Vorbereitung.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.


18. Gemeinwohl

Die Hochschule legt dar, welchen Beitrag sie zum Gemeinwohl im Sinne der UN SDG in den Regionen (regional, national, international) leistet, in denen sie wesentliche Tätigkeiten ausübt.

Zweck der Hochschule ist laut Satzung der gemeinnützigen Trägergesellschaft die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur. Demgemäß dient die Hochschule in erster Linie dem SDG 4 „Bildung“ in Verbindung mit der inhaltlichen Ausrichtung der wirtschaftsbezogenen Studiengänge auf SDG 8 „Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle“.

Insbesondere in den technischen Studiengängen Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik befassen sich Bildungsangebote und Forschungsprojektemit dem Anliegen des SDG 9 zur Schaffung einer „widerstandsfähigen Infrastruktur und nachhaltige Industrialisierung durch Innovationen“.
Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen“ gemäß SDG 12 sind ebenfalls Thema von Veranstaltungen und Forschungsprojekten. Veranstaltungen zum Thema Fairtrade und das Angebot von Fairtrade-Produkten tragen zum SDG 1 „Armut beenden“ bei.

Durch das Angebot von Studienplätzen vor Ort, deren Kosten in den dualen Bachelorstudiengängen von den Ausbildungsbetrieben übernommen werden, trägt die NORDAKADEMIE zur Berufsbefähigung und Persönlichkeitsentwicklung zukünftiger Entscheidungsträger bei, was dem Erhalt und der Schaffung attraktiver Arbeitsplätze in den zumeist mittelständischen Partnerunternehmen der regionalen Wirtschaft im Raum Schleswig-Holsteins und der Metropolregion Hamburg dient. Die Wahl des Standorts Elmshorn ermöglicht es der Stadt im Sinne des SDG 11, sich als Hochschulstandort attraktiv zu positionieren. Die Ansiedlung von Hochschulpersonal und Studierenden stärkt die Stadt dabei auch wirtschaftlich in der Bewältigung ihres fortgeschrittenen Strukturwandels. Dem Ziel einer integrativen, gerechten und hochwertigen Bildung geht die Hochschule in zahlreichen öffentlichen Bildungsveranstaltungen, in der Kulturförderung des Schleswig-Holstein Musikfestivals und der Hamburgischen Staatsoper sowie in ihrer Nachwuchsförderung durch folgende Formate regelmäßig nach:
Studentische Referate richten sich ebenfalls am Gemeinwohl aus, wo durch verschiedene SDGs adressiert werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.


19. Gesellschaftliche Einflussnahme

Die Hochschule legt ihre Einflussnahme an wesentlichen Entscheidungen in Politik und Gesellschaft dar.

Sie legt die wesentlichen Aspekte von Einflussnahme externer gesellschaftlicher Anspruchsgruppen auf Entscheidungen der Hochschule dar. Weiter legt die Hochschule zur Herkunft und Verwendung von Drittmitteln Rechenschaft ab.

Die NORDAKADEMIE versteht sich als unabhängige, überparteiliche Einrichtung und verfolgt als solche keine allgemeinpolitischen Interessen. Sie unterstützt weder Parteien noch Politiker im Einzelnen durch die Gabe von Spenden. Auch werden keine Zahlungen an Regierungen oder Organisationen geleistet, die als politische Einflussnahme gewertet werden könnten.

Um die politische Unabhängigkeit der Hochschule zu zeigen, stellt die NORDAKADEMIE innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten vor politischen Wahlen jeglichen presseträchtigen Dialog mit Vertretern der Politik ein, der in anderen Zeitraum durchaus gepflegt wird.
Im Zusammenhang mit Eingaben in die Hochschulgesetzgebung leistet die NORDAKADEMIE konsultative Unterstützung – sowohl um der Aufforderung vom Land zur Stellungnahme in Bezug auf neue Gesetzesentwürfe nachzukommen, als auch proaktiv als freiwilliges Angebot durch die NORDAKADEMIE selbst, wie zum Beispiel im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein zur Einräumung des Promotionsrechts für Fachhochulen.

Die NORDAKADEMIE ist stets daran interessiert, neue Kooperationen mit Unternehmen zu knüpfen und engagiert sich in entsprechenden Organisationen und Unternehmensverbänden, insbesondere im Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M. e.V.). Mit dem betrieblichen Beirat und der Ausbilder-Konferenz aller Partnerunternehmen hat sie Einrichtungen für den Austausch installiert, die sicherstellen sollen, dass die Ausstattung sowie Studiengänge und Curricula sowohl inhaltlich als auch methodisch den zukünftig zu erwartenden Anforderungen der Wirtschaftspraxis tatsächlich entsprechen.

Gleichzeitig verbürgt die Hochschulverfassung die Autonomie der Hochschule gegenüber ihren Trägern und Partnerunternehmen, indem sie allen Hochschulangehörigen die Freiheit von Forschung und Lehre zusichert. Die Mitglieder des Senats sind in Hochschulangelegenheiten ebenfalls nicht an Weisungen der Trägergesellschaft gebunden.
Einnahmen der NORDAKADEMIE resultieren nahezu ausschließlich aus Studiengebühren, Mieterlösen und Mensaerlösen sowie ergänzend aus Mitteln des Hochschulpakts Schleswig-Holstein und der NORDAKADEMIE Stiftung. Weitere Drittmittel für Forschungsvorhaben flossen der NORDAKADEMIE im vergangenen Geschäftsjahr ausschließlich von anerkannten Förderinstitutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zu. Umfang und Herkunft von Einnahmen der NORDAKADEMIE sind dem Jahresabschluss zu entnehmen, der in seiner jeweils aktuellen Fassung im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

Eine Aufstellung von Drittmitteln zum Zwecke der Forschung ist im Forschungsbericht der NORDAKADEMIE einzusehen (https://www.nordakademie.de/fileadmin/dateien/downloads/Dokumente/Forschung/Forschungsbericht_2016-2017_HP.pdf).


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Die Hochschule legt dar, welche Standards und Prozesse existieren, sowie welche Maßnahmen zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und Korruption ergriffen werden.

Sie legt insbesondere dar, wie Verstöße gegen die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

In ihren Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis entspricht die NORDAKADEMIE vollständig den Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen. Diese Richtlinien sind öffentlich einsehbar und gelten für alle Hochschulangehörigen verpflichtend (https://www.nordakademie.de/fileadmin/downloads/Pruefungsamt/Satzungen_2015/Richtlinien_fuer_gute_wissenschaftliche_Praxis_vom_18.08.2015.pdf).

Zur Sicherung der in den Richtlinien genannten Verhaltensvorgaben hat die NORDAKADEMIE mit der Compliance-Beauftragten eine Ombudsperson berufen, die als Ansprechpartnerin für Fragen guter wissenschaftlicher Praxis zur Verfügung steht und Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens entgegennimmt, um ihnen nachzugehen. Bei Bestehen entsprechender Verdachtsmomente wird hierzu eine Kommission von der Hochschulleitung bestellt. Zur Identifikation von Plagiaten in Abschlussarbeiten stellt die NORDAKADEMIE ihren Prüfern ergänzend eine Erkennungs-Software zur Verfügung. Die Prüfungsverfahrensordnung der NORDAKADEMIE regelt zudem den geordneten Ablauf aller Prüfungen, Prüfungsanforderungen und die Pflichten der Prüfungskommission zur Gewährleistung einer rechtmäßigen und transparenten Prüfungsstellung und Notenvergabe einschließlich der Fristen für Einsichtnahme und Aufbewahrung (https://www.nordakademie.de/fileadmin/downloads/Pruefungsamt/Satzungen_2017/PVO17-2_vom_30.05.2017.pdf).   


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Die Leistungsindikatoren nach GRI und EFFAS sind vorerst nicht Umfang des HS-DNK. Die Indikatoren sind für unsere Hochschule nicht hinreichend aussagekräftig oder (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht in der abgefragten Tiefe zu berichten. Auf lange Sicht wird geprüft, nach einem (noch zu entwickelnden) hochschulspezifischen Indikatoren-Set zu berichten.