14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Kapital. Deshalb setzen wir uns sehr für unsere Mitarbeiter ein und sind daran interessiert, diese durch eine hohe Zufriedenheit an unser Unternehmen zu binden.

Durchschnittlich sind unsere Mitarbeiter seit 28 Jahren bei uns im Unternehmen beschäftigt. Wir sind an langfristigen Bindungen interessiert. Deshalb vergeben wir grundsätzlich nur unbefristete Arbeitsverträge und beschäftigen keine Leiharbeiter. Bei uns sind die Arbeitnehmerrechte und -beteiligungen durch Tarifverträge festgelegt. Selbstverständlich verfügen wir über einen Betriebsrat. Neuen Mitarbeitern helfen wir beispielsweise auch bei der Suche nach einer Wohnung.

Mitarbeiter sind durch Schulungen über den Verband MaxTex am Nachhaltigkeitsmanagement beteiligt. Im Nachhaltigkeitsmanagement sind auch Führungskräfte und der Geschäftsführer miteingebunden. Außerdem besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit Weiterbildungsangebote wahrzunehmen, auch wenn sie diese aus eigenem Interesse und Eigeninitiative vorschlagen.

Wir sind nicht direkt in Ländern mit schwachem gesetzlichen Arbeitnehmerschutz tätig. Für unsere Lieferanten von Garnen (Material für unsere Produktion), die hauptsächlich aus Asien sind, stellen wir eine Sozialverträglichkeit im Bereich der Arbeitnehmerrechte durch die Zertifizierung mit GOTS sicher, da dies Länder mit schwachem gesetzlichen Arbeitnehmerschutz sind.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Zielsetzung und Strategie für eine angemessene Bezahlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Alle Mitarbeiter werden nach Tarif bezahlt. Die Bezahlung erfolgt leistungsgerecht nach der Stelle und unabhängig vom Geschlecht. Der Großteil unserer Mitarbeiter unterliegt zudem den Tarifverträgen der Gewerkschaften, wie beispielsweise der IG Metall Teilbereich Textil- und Bekleidungsindustrie.

Vermeidung von Diskriminierung jeglicher Art:
Unsere Unternehmenskultur ist von einem respektvollen Umgang miteinander geprägt. Durch den engen Kontakt zwischen Mitarbeitern, Betriebsleiter und dem Geschäftsführer werden derartige Entwicklungen sehr schnell erkannt. Jedoch ist bei uns bisher kein Fall von Diskriminierung aufgetreten, da es bereits in den Anfängen frühzeitig erkannt wird. Wir setzen uns für die Gleichbehandlung aller Menschen ungeachtet von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität ein.

Programme, um die Gesundheit und die Ausbildung sowie die Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben Ihrer Mitarbeiter zu fördern:
Wir vereinbaren mit unseren Mitarbeitern die Arbeitszeiten sehr flexibel. So ist die Schichteinteilung oder grundsätzliche Wechsel von halb- auf ganztags, bzw. umgekehrt, bei uns sehr einfach möglich. Wir gehen damit auch sehr auf die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter und deren Familien ein. Beispielswiese kümmern wir uns auch um die Anmeldung des Nachwuchses unserer Mitarbeiter für den Kindergarten. Oder wenn der örtliche Fußballverein am Freitag ein Auswärtsspiel hat, passen wir die Arbeitszeiten daran an.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Wir bereiten uns auf den demographischen Wandel folgendermaßen vor:
Wenzel & Hoos verfolgt verschiedene Maßnahmen, um der demographischen Entwicklung zu begegnen: Wir kooperieren bereits seit langem mit Schulen im Ort, beispielsweise für Betriebspraktika besonders im 8. bis 10. Schuljahr, und auch für Aktionen wie den Girls'Day. So haben die Schüler die Gelegenheit, sich mit Fachleuten über ihre Arbeit und beruflichen Werdegang zu unterhalten. Dabei können sie erste praktische Erfahrungen machen und entdecken vielleicht ihren Wunschberuf. Nebenbei wird den Schülern innerhalb der Praktika der Blick für Qualität und Nachhaltigkeit von Produkten beigebracht.

Darüber hinaus bilden wir regelmäßig selbst aus. Außerdem richten wir unsere Personalplanung langfristig aus und suchen deshalb bereits zwei bis drei Jahre im Voraus Nachfolger für Mitarbeiter die perspektivisch in den Ruhestand gehen werden.

Wir ermöglichen unseren Mitarbeitern folgende Möglichkeiten für die optimale Einbringung in das Unternehmen:
Wir bilden alle unsere Mitarbeiter regelmäßig sowohl intern als auch in externen Seminaren fort. Des Weiteren sorgen langjährigen Mitarbeiter für eine Weitergabe des Wissens von den Erfahrenen an junge Mitarbeiter. So helfen mehrere unserer ehemaligen langjährigen Mitarbeiter, die mittlerweile Rentner sind, uns bei Engpässen aus und geben dabei ihre Erfahrung an junge Mitarbeiter weiter.

Alle Mitarbeiter, die in der Produktion arbeiten, werden so geschult, dass sie an mehreren Maschinen eingesetzt werden können. Das Unternehmen hat dadurch den Vorteil, dass die Mitarbeiter flexibel einsetzbar sind.

Außerdem bieten wir unseren Mitarbeitern gesundheitliche Vorsorgekontrollen, wie medizinische Untersuchungen (HNO und Augenarzt).

Um die Zufriedenheit, Gesundheit und Leistung optimal in unser Unternehmen einzubringen besprechen und entscheiden wir mit unseren Mitarbeitern bei Bedarf gemeinsam eine Versetzung in eine andere Abteilung (Bps. Von Weberei, die akustisch sehr laut ist und aufgrund der vielen Laufwege für eine Belastung der Gelenke sorgt, zur Schererei um dort Rollen aufzustecken).

Unser Mitarbeitermanagement zeigt, dass in den letzten 20 Jahren kein Mitarbeiter unseren Betrieb vorzeitig verlassen hat.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Der Krankenstand beträgt bei uns circa drei bis vier Prozent* und liegt damit auf einem niedrigen Niveau. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse bestätigt uns dieses wiederholt, dass wir in der besten Kategorie bei den Arbeitsunfällen liegen. Außerdem liegt unsere Unfallquote seit Jahren für unseren Gewerbezweig erfreulich gering. Weiter heißt es, dass es sich nur um sog. „Kleinigkeiten“ handle, welche keine technischen und organisatorischen Ursachen haben. Berufserkrankungen kamen in den letzten Jahren nicht vor. Bei der Prüfung zu „Feststellung der Betriebsverhältnisse“ wurden keine Mängel festgestellt, weshalb keine Änderungen nötig seien.

Da es einen erwiesenermaßen Zusammenhang zwischen Fehlzeiten und der Arbeitsatmosphäre gibt, ist dies auch eine Bestätigung unserer guten Unternehmenskultur.

*Um die Anonymität der Mitarbeiter zu gewähren und keine Rückschlüsse auf diese zu ermöglichen, möchten wir uns zu konkreten Ausfalltagen nicht äußern

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Es gibt bei uns keine formellen Vereinbarungen mit Gewerkschaften, da wir alle grundsätzlichen Regeln einhalten.
Wenn von den Mitarbeitern Anfragen für Änderungen kommen, wie beispielsweise wenn es ihnen am Arbeitsplatz zu kalt ist, werden wir sofort tätig und schaffen Abhilfe. In diesem Fall haben wir einen weiteren Heizkörper installiert.
Wir fahren einen 3-Schicht-Betrieb und bei Bedarf kann die Wochenarbeitszahl auf freiwilliger Basis erhöht werden. Aus Rücksicht auf Familie und Gesundheit gibt es jedoch hier keine Pflicht.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Da der Großteil unserer Schulungen intern erfolgt, können wir keine genaue Stundenzahl ermitteln. Externe Schulungen werden vor allem durch die Hersteller der Maschinen durchgeführt, wie den Webmaschinen (Picanol Maschinen mit Estomad Programm) und Nähmaschinen (SchmaleDurate).

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Wir beschäftigen 120 Mitarbeiter, davon 80 in Vollzeit und 40 in Teilzeit. Der Altersdurchschnitt liegt bei circa 43 Jahren.
Wir beschäftigen indirekt auch Menschen mit Behinderung, da wir Arbeitstätigkeiten an die Caritas und den Behindertenwerkstätten in Alsfeld und Fulda vergeben.
Circa 40% unserer Mitarbeiter sind Männer, 60% Frauen. In leitenden Positionen sind 45% Männer und 55% Frauen, was die Gesamtbelegschaft gut widerspiegelt.
Auch Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, Mitarbeitern aus unterschiedlichen Ländern und gering qualifizierte Mitarbeitern ermöglicht Wenzel & Hoos Arbeitsmöglichkeiten vor allem in der Produktion. Zudem beschäftigen wir auch Flüchtlinge, bspw. aus Syrien, einer ehemaligen Textilhochburg.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtszeitraum wurde in unserer Organisation kein Vorfall von Diskriminierung gemeldet.

Durch den engen Kontakt zwischen Mitarbeitern, Betriebsleiter und dem Geschäftsführer werden Entwicklungen von Diskriminierung sehr schnell erkannt. Jedoch ist bei uns bisher kein Fall von Diskriminierung aufgetreten, da es bereits in den Anfängen frühzeitig erkannt wird.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Um die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten halten wir uns an die in Deutschland gesetzlichen Regelungen.
Mit unseren Zulieferern stehen wir in einer langjährigen Beziehung. Diese sind uns daher seit langem bekannt, weshalb sich ein Vertrauensverhältnis aufbauen konnte. Auch unsere Zulieferer achten stets auf die Einhaltung der Menschenrechte, welche sie durch Zertifikate sicherstellen können. Dazu zählen Global Organic Textile Standard; aktives Mitglied der Vereinigung MaxTex, der Branchenvertretung für Nachhaltigkeit in der gesamten textilen Lieferkette.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Unsere Organisation hat im Berichtszeitraum keine erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge zum Abschluss gebracht.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Eine Prüfung der Geschäftsstandorte auf Einhaltung der Menschenrechte ist nicht notwendig, da wir ausschließlich in Deutschland, genauer im Vogelsbergkreis in Hessen, produzieren.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Alle unserer Lieferanten aus Asien werden auf Menschenrechtskriterien geprüft. Dies betrifft die Zulieferer von Garn, die alle gemäß des GOTS-Standards zertifiziert sind, welche auch Menschenrechtskriterien beinhalten. Für unsere Lieferanten aus Italien und Spanien, von denen wir Baumwoll-Regenerate beziehen, wird keine Überprüfung durchgeführt da hier menschenwürdige Arbeitsbedingungen sichergestellt sind.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Für die Überprüfung unserer Lieferanten auf Menschenrechtskriterien sind unsere Händler zuständig, welche die Garne für uns einkaufen. Hier stellen die Zertifizierungsstellen die Einhaltung des Global Organic Textile Standard (GOTS) für alle Lieferanten aus Asien sicher. Für unsere Lieferanten aus Italien und Spanien, von denen wir Baumwoll-Regenerate beziehen, wird keine Überprüfung durchgeführt da hier menschenwürdige Arbeitsbedingungen sichergestellt sind. Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette sind uns daher nicht bewusst.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Unser Unternehmen trägt zum Gemeinwesen bei:
In Grundschulen bieten wir EDV-Schulungen für die Schüler an. Außerdem spenden wir der katholischen Kirche für den Kindergarten in Lauterbach sowie dem lokalen VfL Lauterbach. Für die Freiwillige Feuerwehr Lauterbach stellen wir unsere Mitarbeiter frei, welche dort tätig sind (Corporate Volunteering). Außerdem stellen wir unsere Werkshallen der Feuerwehr für Übungszwecke zur Verfügung. Wenzel & Hoos ist Mitinhaber und -gründer der Wohnungsbaugesellschaft "Gemeinnützige Heimstättenbaugesellschaft mbH" aus Lauterbach, welche 150 Wohnungen besitzt und der Region zur Verfügung stellt. Zudem setzt sich unser Geschäftsführer über den Rotary Club Lauterbach-Schlitz für die Tafel ein.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Wir möchten keine Umsatzzahlen veröffentlichen. Grundsätzlich verbleibt bei uns der gesamte erwirtschaftete Gewinn im Unternehmen und wird reinvestiert, wie beispielsweise in moderne Maschinen und andere Anschaffungen. Es wird nie Geld ausgeschüttet an die Eigentümer.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Das Unternehmen Wenzel & Hoos ist selbst nicht politisch aktiv. Über unseren Verband MaxTex wird das Ziel verfolgt die übergreifende Entwicklung der Branchen zu stärken und dabei die besonderen Anforderungen der Kunden und Endverbraucher im Hinblick auf nachhaltige Produktion und Dienstleistung zu berücksichtigen. Über den Gesamtverband Leinen wird das Ziel verfolgt die deutsche Leinenindustrie zu stärken und den Standort Deutschlands zu sichern. Außerdem wird eine enge Einbindung von Politik, Medien und Öffentlichkeit in den wirtschaftlichen Prozess der Leinenherstellung angestrebt.

Derzeit haben keine konkreten Gesetzgebungsverfahren wesentlichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb, da wir immer nach aktuellem Gesetz agieren. Durch unsere modernsten Produktionsmaschinen und dem sehr gutem Verhältnis innerhalb des Betriebsrats, gibt es hier keine Gesetzgebungen auf welche das Unternehmen unvorbereitet ist.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Unsere Organisation hat im Berichtsjahr keine direkten oder indirekten Geld- und Sachzuwendungen an politische Parteien oder Personen getätigt.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Wir haben keine Compliance- und Antikorruptionsrichtlinien.

Zusätzliche Angaben:
Verantwortung im Unternehmen für das Thema Korruption:
Stefan Kunst, der Geschäftsführer

Bei uns gibt es keine erheblichen Korruptionsrisiken. Da wir über eine Vielzahl an Kunden unterschiedlichster Branchen und vieler kleinen Aufträge verfügen, sind wir nicht von einzelnen großen Auftraggebern abhängig. Zudem ist ausschließlich der Geschäftsführer in Vertragsverhandlungen mit Kunden und Lieferanten involviert, der in Fragen ethischen Verhaltens durch die Mitgliedschaft in den Verbänden MaxTex und dem Gesamtverband Leinen sensibilisiert und aufmerksam ist.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Es wurden keine Geschäftsstandorte im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft. Ausschließlich der Geschäftsführer, welcher in Vertragsverhandlungen mit Kunden und Lieferanten involviert ist, ist durch die Mitgliedschaft in den Verbänden MaxTex und dem Gesamtverband Leinen in Fragen ethischen Verhaltens sensibilisiert und aufmerksam.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtszeitraum gab es in unserer Organisation keine Fälle von Korruption.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es wurden keine signifikanten Bußgelder oder nicht monetäre Strafen aufgrund von Verstößen gegen Gesetze oder Verordnungen verhängt.