14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Unser Konzept, das die jederzeitige Einhaltung der Arbeitnehmerrechte zum Ziel hat, basiert auf folgenden Säulen:
   
Unser Konzept wird jährlich evaluiert und vom Vorstand im Rahmen seiner üblichen Überwachungstätigkeit geprüft. Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte ist ein Dauerthema und daher nicht auf einen Jahresrhythmus beschränkt. Im Ergebnis stellen wir fest, dass das Ziel, die Rechte der Arbeitnehmer konsequent einzuhalten, kontinuierlich erreicht wird. Dies führen wir sowohl auf die erläuterten Säulen der Arbeitnehmermitbestimmung als auch auf die Ermöglichung freiwilliger Beteiligungsrechte (siehe vorstehend) zurück. Daher sehen wir keine Risiken in diesem Bereich und führen keine separate Risikoanalyse durch.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Allgemeine Gleichbehandlung:

Für die LBS Südwest als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität eine Selbstverständlichkeit. Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend.
 
Durch die Anwendung der Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken werden Männer und Frauen in der LBS Südwest für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Bei übertariflichen, variablen Vergütungen finden bei uns ausschließlich geschlechtsneutrale Parameter Anwendung.

 
Frauen in Führungspositionen:

Als ein wichtiges Entwicklungsfeld im Bereich der Gleichstellung sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. 61,25 Prozent der Beschäftigten sind Frauen. Ihr Anteil bei den Führungskräften (Führungsebenen nach dem Vorstand) liegt aktuell bei 16,28 Prozent. Die stetige Erhöhung dieses Anteils hat für uns Priorität.

 
Diversität:

Diversität ist aber nicht nur eine Frage des Anteils von Frauen und Männern an der Belegschaft eines Unternehmens, sondern auch eine nach dem Durchschnittsalter, der Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter bis hin zur kulturellen Vielfalt, die ebenfalls ein Unternehmen in seiner Gesamtheit ausmachen. Was die Schwerbehinderten-Quote anbelangt, so liegen wir seit Jahren deutlich über der gesetzlich geforderten Mindestquote von fünf Prozent.

 
Familienfreundliche Personalpolitik:

Eine familienfreundliche Personalpolitik ist uns ebenfalls ein zentrales Anliegen. Das ist nicht nur Ausdruck unserer gesellschaftspolitischen Verantwortung und eine wesentliche Zielsetzung im Rahmen der weiteren Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität. Dahinter stehen vielmehr auch der Wille und die Notwendigkeit, auf die hohe fachliche Kompetenz von Frauen im Allgemeinen und unserer Mitarbeiterinnen im Besonderen nicht verzichten zu wollen und zu können.
 
Deshalb wollen wir für Frauen bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Und wir wollen Männer stärker ermuntern, Zeit für die Familie zu investieren. Den organisatorischen Rahmen schafft die LBS Südwest durch ein flexibles Arbeitszeitmodell, ein Teilzeitkonzept, das Spielräume für unterschiedliche Teilzeitmodelle zulässt, und ein aktuell in Arbeit befindliches Konzept zu den Themen „Mobiles Arbeiten“ und „Home-Office“.
 
Darüber hinaus arbeiten wir im Leistungsspektrum “Homecare/Eldercare” sowie im Bereich des Lebenslagencoachings sehr eng mit dem pme Familienservice zusammen.
 
Abgerundet wird das gesamte Leistungspaket der LBS Südwest in diesem Bereich durch Angebote für die Kleinkinderbetreuung in Kooperation mit dem Sparkassenverband Baden-Württemberg.

 
Umfassendes Gesundheitsmanagement:

Unser Gesundheitsmanagement umfasst sowohl Dauermaßnahmen als auch jährlich wechselnde Angebote. Damit verfolgen wir das Ziel, einen breiten Fächer an Maßnahmen abzudecken. Neben dem Leistungsspektrum aus der Partnerschaft mit dem pme Familienservice können die Mitarbeiter der LBS Südwest umfangreiche Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements in Anspruch nehmen. In 2019 haben wir unseren Mitarbeitern in Kooperation mit der KKH einen Gesundheitstag mit dem Schwerpunkt „gesunde Ernährung“ angeboten. Impulsvorträge und Informationsstände standen dabei im Mittelpunkt und wurden zahlreich besucht. Die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig zu erhalten steht nach wie vor im Fokus aller BGM-Aktivitäten. Auch in Sachen Betriebssport ist die LBS Südwest aktiv. Das Angebot reicht vom Kegeln über Nordic-Walking, Fußball, Tennis etc. bis hin zu Yoga, Zumba oder Pilates. 2019 wurden auch Kurse zum Faszientraining angeboten.
 
Als Ergebnis stellen wir fest: Unser Angebot zur Gesundheitsförderung und -prävention ist in seiner Gesamtheit aus betrieblichem Gesundheitsmanagement, der Vielzahl von betriebssportlichen Angeboten und nicht zuletzt einer gesundheitsorientierten Gemeinschaftsverpflegung beispielhaft und wird sehr gut angenommen.

  
Unser Gesamtkonzept wahrt und fördert aktiv die Chancengerechtigkeit innerhalb des Unternehmens. Wir erfassen und überprüfen die Wirksamkeit unserer oben beschriebenen Einzelmaßnahmen zur Chancengerechtigkeit jährlich, passen sie ggf. an, und sehen uns mit unserer Konzeption gut aufgestellt und keinen Risiken ausgesetzt. Eine detailliertere Zielprüfung für die genannten Einzelaspekte nehmen wir daher nicht vor. Wir sehen Chancengerechtigkeit als kontinuierlichen Prozess ohne Fixierung auf Kalenderjahre.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Überblick:

Alle wesentlichen Kriterien unseres Qualifizierungskonzepts sind in unserer Geschäftsstrategie fest verankert, insbesondere die Themen Gestaltung des Wandels, demografische Entwicklung, Perspektive für junge Mitarbeiter, Beschäftigungsfähigkeit älterer Mitarbeiter, Fach- und Führungsqualifikation, Potenzialentwicklung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 
Langfristige Beschäftigungspolitik:

Ziel unserer langfristigen Beschäftigungspolitik ist es, die Kompetenzen unserer Beschäftigten im Kontext der Veränderungen in der Finanzdienstleistungsbranche und im Hinblick auf die damit einhergehende gestiegene Anpassungs- und Veränderungsnotwendigkeit weiter zu entwickeln. Als besonders wichtig erachten wir die demografischen Herausforderungen. Das bedeutet für uns: gezielte Berücksichtigung der Belange älterer Mitarbeiter bei der Weiterqualifizierung, Maßnahmen zur Steigerung der allgemeinen Arbeitgeberattraktivität, laufende Weiterentwicklung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen.

 
Gesellschaftspolitischer Auftrag:

Als öffentlich-rechtliches Unternehmen sehen wir den gesellschaftspolitischen Auftrag, jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Deshalb bildet das Unternehmen eigenen Nachwuchs für seinen Innen- und Außendienst aus. Die eigene Ausbildung hat in mehrerlei Hinsicht einen hohen Stellenwert im Haus. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung der Nachwuchskräfte für den hauptberuflichen Außendienst. Neben den erforderlichen fachlichen Inhalten legt das Unternehmen dabei besonderen Wert auf einen an Qualitätsstandards ausgerichteten Vertriebsauftritt, der einer langfristigen Kundenbeziehung verpflichtet ist.

 
Lebenslanges Lernen:

Die LBS Südwest legt großen Wert auf gut ausgebildete Mitarbeiter und fördert das lebenslange Lernen. Neben der bereits angesprochenen eigenen Ausbildung, auf deren Grundlage der Einstieg in ein erfolgreiches berufliches Arbeiten aufbaut, hat die LBS Südwest ein breit aufgefächertes Weiterbildungsangebot. So gibt es zum einen ein modular aufgebautes Personalentwicklungsprogramm, über das Mitarbeiter nach erfolgreichem Abschluss eines Potenzialanalyse-Verfahrens auf die Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben vorbereitet werden. Zum anderen gibt es die sogenannte Bildungsförderung, die die Eigeninitiative weiterbildungsbereiter Mitarbeiter unterstützt. Hier beteiligt sich die LBS Südwest an den Kosten.

 
Weiterbildungsprogramme:

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, unseren Berufseinsteigern nach einem ersten erfolgreichen Praxiseinsatz im Anschluss an die Ausbildung auch die Weiterbildung zum Bankfachwirt und anschließend zum Bankbetriebswirt anzubieten. Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene beinhaltet neben fachbezogenen Seminaren auch den Besuch des Lehrinstituts an der Management-Akademie in Bonn mit den Abschlüssen zum diplomierten Sparkassenbetriebswirt und Master of Business Administration.
 
Studieninteressierte Mitarbeiter fördert das Unternehmen beispielsweise durch das Studium zum Bachelor of Science an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. Leistungsstarke Bachelor-Absolventen können ein Studium zum Master of Business Administration anschließen.
 

Mit diesem ausgewogenen und umfassenden Qualifizierungskonzept, das wir jährlich auf seine Praxistauglichkeit überprüfen, evaluieren und an aktuelle Veränderungen anpassen, sehen wir uns innerbetrieblich wie auch im Wettbewerb gut aufgestellt und für die Zukunft gerüstet. Qualifizierung ist ein rollierender Prozess, der bedarfsorientiert angepasst wird und daher keinen quantifizierbaren Jahreszielen unterliegt. Wir erkennen insofern keine wesentlichen Risiken.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Der Krankenstand 2019 betrug 5,78 Prozent.

Im Jahr 2019 ereigneten sich 11 Betriebs- und Wegeunfälle (2 Betriebsunfälle und 9 Wegeunfälle). Berufskrankheiten oder Ähnliches sind nicht erkennbar.

Es gab keine arbeitsbedingten Todesfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Der Ausschuss für Arbeitssicherheit der LBS Südwest tagt viermal jährlich. Er setzt sich zusammen aus LBS-Mitarbeitern aller drei Standorte sowie aus Vertretern des Personalrats und des Bereichs Personal. Externe Mitglieder sind der Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit der IAS Health & Safety GmbH, mit der die LBS seit längerem zusammenarbeitet. Der Ausschuss befasst sich mit Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Er führt jährlich an allen drei Standorten eine Vor-Ort-Begehung durch. Daneben stehen die Ausschussmitglieder, insbesondere auch der Betriebsarzt, bei konkreten Fragestellungen für alle Mitarbeiter zur Verfügung. Der Ausschuss berichtet an den Vorstand der LBS Südwest und an den Bereichsleiter Verwaltung als Beauftragten für Arbeitsschutz und Unfallverhütung.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die durchschnittliche Abwesenheit für Fortbildung pro Mitarbeiter betrug 2019 rund 25 Stunden. Darüber hinaus bietet die LBS Südwest mehrere Online-Lernprogramme an vom Bausparwissen für Einsteiger bis zum professionellen Immobilieneinkauf, die direkt am Arbeitsplatz durchgeführt werden können.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Anzahl Mitglieder in den Kontrollorganen (Ordentliche Mitglieder und Stellvertreter)         58
Anteil weiblicher Mitglieder in den Kontrollorganen         17,24 Prozent


Anzahl Mitarbeiter         893
Anteil weiblicher Beschäftigter         61,25 Prozent
Anteil weiblicher Führungskräfte         16,28 Prozent
Anzahl Auszubildende         95, davon 64 Männer und 31 Frauen
Durchschnittsalter der Belegschaft         48,53 Jahre, davon bei den Frauen 48,01 Jahre und bei den Männern 49,34 Jahre

Die Aufschlüsselung unserer Belegschaft nach Geschlecht und Altersgruppen :
   
  unter 30 Jahre 30 - 50 Jahre über 50 Jahre Summen
  Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %  
Führungskräfte weiblich 0 0 5 0,60 9 1,01 14
Nicht-Führungskräfte weiblich 38 4,26 241 26,99 254 28,44 533
Führungskräfte männlich 0 0 30 3,36 42 4,70 72
Nicht-Führungskräfte männlich 21 2,35 104 11,65 149 16,69 274

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind keine Vorfälle bekannt.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit gehören für die LBS Südwest zu ihrem Selbstverständnis und sind daher unsere Ziele. In der Beschaffung legt die LBS Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen bzw. Anbieter. Wir erwarten, dass diese - auch bei ihren Vorlieferanten - eine entsprechende Haltung anwenden und einfordern. Dies bezieht sich nicht nur auf die Einhaltung der deutschen und europäischen Gesetze, sondern auch darauf, dass bei Zulieferern außerhalb der EU die internationalen Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation gewahrt werden.
 
Dadurch schätzen wir das Risiko für Menschenrechtsverletzungen in unserer direkten Lieferkette als überschaubar ein. Aufgrund dieser geringen Risikolage sehen wir derzeit keine Notwendigkeit, ein separates Konzept zum Thema Menschenrechte zu entwickeln. Eine separate Risikoanalyse haben wir nicht vorgenommen. Um unserer Verantwortung in diesem Bereich aber noch besser gerecht zu werden, haben wir in 2019 eine Lieferantenrichtlinie eingeführt (siehe Kriterium 4). Darin bestätigen unsere wichtigsten Lieferanten und Dienstleister uns die Einhaltung der wesentlichen Nachhaltigkeitsstandards inklusive der Menschenrechte.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Wir haben im Herbst 2019 unsere 85 Hauptlieferanten bzw. -dienstleister angeschrieben und um die Unterzeichnung einer von uns definierten Lieferantenrichtlinie gebeten. Dieser Prozess wird im Frühjahr 2020 abgeschlossen sein und im Anschluss um eine zweite Aktion mit weiteren 15 Lieferanten und Dienstleistern ergänzt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Dieser Indikator ist für uns nicht relevant, da wir ausschließlich inländische Standorte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unterhalten.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Siehe Leistungsindikator GRI SRS-412-3.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Bisher sind uns keine Vorfälle bekannt.

Siehe Leistungsindikator GRI SRS-412-3


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Verbundenheit der LBS mit den Menschen in ihrem Geschäftsgebiet kommt auch in der vielfältigen Unterstützung wissenschaftlicher, kultureller, ökologischer und sozialer Belange zum Ausdruck. Unser Gemeinwesenkonzept hat genau diesen "Vierklang" zum Ziel. Wir prüfen und justieren diese Paramenter jährlich.

Ein wesentlicher Teilbereich ist das Stiftungsengagement. Gemeinsam mit der Universität Konstanz besteht seit 1985 die Stiftung Umwelt und Wohnen. Ihr Zweck ist die Forschungsförderung an der Universität Konstanz auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Mit dem Umweltpreis werden einmal im Jahr innovative Forschungsleistungen ausgezeichnet, die thematischen Bezug zum „Umweltschutz mit Blick auf Wohnen, Leben und Gesellschaft“ haben.
 
Die Stiftung Bauen und Wohnen widmet sich seit 1999 der Entwicklung und Umsetzung praktikabler Konzepte für preiswertes und familiengerechtes Wohnen. Sie wirkt insbesondere darauf hin, das Zusammenleben und -wohnen verschiedener Generationen zu verbessern. Dabei werden nicht nur die bauliche Gestaltung und Ausstattung der Wohnräume und Wohnungen, sondern auch die Anforderungen an deren Lage und das soziale Umfeld untersucht.
 
Über unsere Stiftungsengagements hinaus sind wir im Rahmen unserer wirtschaftlichen Möglichkeiten in der Kunst- und Kulturförderung, in der Förderung des Umweltschutzes sowie des Jugend- und Breitensports in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz aktiv.
  
Die wesentlichen Festlegungen unseres Gemeinwesenkonzepts sind in der Geschäftsstrategie und dort explizit im Unternehmensleitbild verankert. Basis unserer gesellschaftlichen Orientierung ist der öffentliche Auftrag der LBS. Die Geschäftsstrategie wird, wie in den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) definiert, vom Vorstand jährlich überprüft. Änderungen werden mit dem Verwaltungsrat erörtert. Der LBS-Vorstand gibt jährlich die entsprechenden Budgets frei und sichert als Vorstand unserer Stiftungen deren Ausrichtung und Entwicklung. Mit dieser ausgewogenen Konzeption erreichen wir den bestmöglichen Beitrag zum Gemeinwesen unserer Region. Dieses Ziel wird jährlich auf den Prüfstand gestellt. Wir sehen in diesem Bereich keine Risiken.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

  Euro
Einnahmen 584.625.970,67
= direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert 584.625.970,67
   
Betriebskosten 291.205.907,07
+ Personalaufwand 66.387.322,07
+ Zahlungen an Kapitalgeber 206.731.884,24
+ Zahlungen an die Regierung 4.398.575,75
+ Investitionen in die Gemeinschaft 271.500,00
= verteilter wirtschaftlicher Wert 568.995.189,13
   
   
direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert 584.625.970,67
- verteilter wirtschaftlicher Wert 568.995.189,13
= zurückbehaltener wirtschaftlicher Wert 15.630.781,54

Erläuterung der Berechnungsgrundlagen

Einnahmen:
Zinseinnahmen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften, Zinseinnahmen aus festverzinslichen Wertpapieren, Einnahmen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Einnahmen aus Beteiligungen, Einnahmen aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen, Provisionseinnahmen, Einnahmen aus Finanzgeschäften, Einnahmen aus dem Wertpapierhandel, Sonstige betriebliche Erträge (ordentliche Erträge, Veräußerungsgewinne aus Grundstücken und Gebäuden – Anlagevermögen, Veräußerungsgewinne aus Grundstücken und Gebäuden - Betriebs- und Geschäftsausstattung)
 
Betriebskosten:
Verwaltungsaufwendungen ohne Sponsoring (EDV-Kosten, Aufwendungen für die Nutzung eigener und fremder Grundstücke, Kommunikations- und Transportkosten, Werbeaufwand ohne Sponsoring, Bürokosten), übriger Sachaufwand, aperiodischer Sachaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen (ordentliche Aufwendungen), Provisionsaufwendungen
 
Löhne: Personalaufwand, Abfindungen
 
Zahlungen an Kapitalgeber: Zinsaufwendungen
 
Zahlungen an die Regierung: Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstige Steuern, Steuerzinsen
 
Investitionen an die Gemeinschaft: Spenden, Sponsoring


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die LBS Südwest ist als „Bausparkasse der Sparkassen“ in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz tätig und damit der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Sparkassen-Finanzgruppe vertritt somit auch die Interessen der LBS Südwest. Das Konzept der LBS Südwest hat eine politische Neutralität zum Ziel und sieht vor, dass die Interessen mit Bezug zur Sparkassen-Finanzgruppe über die entsprechenden Verbände, insbesondere den Baden-Württembergischen Sparkassenverband beziehungsweise den Rheinland-Pfälzischen Sparkassenverband sowie auf Bundesebene über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband und die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen artikuliert werden.
 
Anders verhält es sich in der Funktion als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Bausparkassen (ARGE). Hier ist die LBS Südwest maßgeblich an der Meinungsbildung zu den Themen Wohnen, Wohneigentum, Vermögensbildung sowie Altersvorsorge und gesellschaftliche Stabilität beteiligt. Gleichwohl verhält sich die LBS Südwest auch in dieser Funktion in Bezug auf politische Parteien grundsätzlich neutral, was laufend bzw. jährlich geprüft und im Ergebnis mit dem Konzept der LBS Südwest auch jederzeit sichergestellt wird.

Im Berichtsjahr waren unter anderem die Gesetzgebungsverfahren von folgenden Gesetzen für die LBS Südwest relevant: Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes), Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie sowie das EU-Bankenpaket. Die LBS Südwest hat im Berichtsjahr keine Eingaben zu Gesetzgebungsverfahren gemacht.
  
Die LBS Südwest spendet nicht an politische Parteien. Daher gibt es in diesem Bereich keine Risiken.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die LBS Südwest spendet nicht an Regierungen, politische Parteien und Politiker.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Compliance:

Die LBS Südwest unterliegt als Bausparkasse den nationalen Anforderungen wie bspw. dem Bausparkassengesetz, der Bausparkassenverordnung, dem Kreditwesengesetz sowie den einschlägigen Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aber auch europäischen Anforderungen.

Als Finanzinstitut hat die LBS Südwest aufsichtsrechtliche Vorgaben sowie spezialgesetzlich Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen einzuhalten. Darüber hinaus sind Regeln und Vorgaben bspw. zu Embargovorschriften und Finanzsanktionen zu beachten.

Die LBS Südwest hat gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorgaben einen Compliance-Beauftragten benannt und eine Compliance-Funktion eingerichtet. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben hin (§ 1 Abs. 1 KWG; AT 4.4.2 MaRisk) und darauf, dass das Verbot von Insidergeschäften (BT 2.7 MaComp i.V.m. Art. 14 MAR) beachtet wird. Ziel ist es, alle relevanten Gesetze und Vorgaben jederzeit einzuhalten. Die Compliance-Funktion wirkt daher auch auf entsprechende Kontrollen zur Überwachung des regelkonformen Verhaltens hin.

Durch ein Rechtsmonitoring wird sichergestellt, dass neue bzw. geänderte Regelungen und Vorgaben fristgemäß in die Arbeitsabläufe aufgenommen und beachtet werden. Durch dieses Rechtsmonitoring werden die Bereiche auf neue rechtliche Entwicklungen frühzeitig hingewiesen und bei entsprechender Relevanz wirkt die Compliance-Funktion auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben hin.

Die Compliance-Funktion ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Weiter unterstützt und berät die Compliance-Funktion den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben. Sie erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden auch der Internen Revision und dem Verwaltungsrat übermittelt.

Die LBS Südwest lebt und pflegt eine Compliance-Kultur. Sämtliche Mitarbeiter werden im Rahmen von Compliance-Schulungen auf das Erfordernis und die Erwartung, Regelungen (externe sowie interne Ge- und Verbote) stets einzuhalten, hingewiesen. Die Mitarbeiter werden mithin auf die Risiken einer Non-Compliance aufmerksam gemacht und über die in der LBS Südwest eingerichtete Compliance-Funktion mit den entsprechenden Ansprechpersonen informiert. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.
  
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden bzw. diese zu ahnden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder den Compliance-Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, gibt die LBS Südwest ihren Mitarbeitern darüber hinaus die Möglichkeit, auffällige Vorgänge oder Verstöße vertraulich und anonym anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).

 
Datenschutz:

Die LBS Südwest und ihre Dienstleister erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten. Die Daten werden bspw. bei der Beratung von Interessenten und Kunden, bei Abschluss eines Bausparvertrags, im Kundenservice sowie in der Spar- und Darlehensbearbeitung benötigt. Darüber hinaus verarbeitet die LBS Südwest auch Daten ihrer Mitarbeiter, Handelsvertreter, Lieferanten, Dienstleister sowie sonstiger Vertragspartner.

Die LBS Südwest hat durch Implementierung entsprechender Verfahren bzw. Maßnahmen die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz (u.a. DSGVO) sichergestellt. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist u.a. in einer Datenschutzleitlinie sowie in mehreren Arbeitsanweisungen geregelt. Zudem werden die Mitarbeiter durch Schulungen für das Thema Datenschutz sensibilisiert. Des Weiteren hat die LBS Südwest einen Datenschutzbeauftragten benannt. Dieser berichtet regelmäßig sowie anlassbezogen direkt dem Vorstand.


Geldwäsche:

Die LBS Südwest erwartet von ihren Mitarbeitern, dass sie stets sowohl Gesetze als auch andere externe und interne Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in der LBS Südwest der Geldwäschebeauftragte zuständig. Er ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.
 
Bausparkassen unterliegen als Finanzinstitute spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Embargovorschriften und Finanzsanktionen einzuhalten.
 
Der Geldwäschebeauftragte stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben ermöglichen eine Identifizierung von möglichen Risiken, die aus Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen resultieren können. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.
 
Weiter unterstützt der Geldwäschebeauftragte den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Er erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand.
 
Die wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben werden eingehalten. Die Verfahren und Maßnahmen der LBS sind angemessen und wirksam. Besondere Risiken sind aktuell nicht erkennbar.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

In der jährlichen Risikoanalyse wird auch die Risikosituation hinsichtlich sonstiger strafbarer Handlungen analysiert und bewertet, um diese zu verhindern. Darüber hinaus werden die Geschäftsstandorte nicht separat auf Korruptionsrisiken überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

In 2019 lagen keine Korruptionsvorfälle vor.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

In 2019 wurden keine Bußgelder und monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt.