14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Unsere Mitarbeiter sind das Herz unseres Unternehmens – sie sind Wissens - und Kompetenzträger, Teamplayer und vor allem Menschen, die gemeinsam an den Zielen der STADT UND LAND arbeiten. Sie identifizieren sich mit unserem Konzern, unserem Leitbild, unseren Quartieren, unseren Kunden. Unsere Wertschätzung unterstreichen wir durch strategische Maßnahmen und tägliches Handeln. Besonders wichtig sind die kontinuierliche Information und der offene Austausch über alles, was im Konzern entschieden, umgesetzt und verändert wird.  

Da die STADT UND LAND ausschließlich in Berlin tätig ist, gilt das deutsche Arbeitsrecht, an das wir uns in allen Bereichen konsequent halten. Darüber hinaus sind auch in den Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (ILO) Regelungen gegen Kinder- und Zwangsarbeit, zur Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit sowie gegen Diskriminierung grundlegender Bestandteil. (siehe auch Kriterium 17 Menschenrechte). Diesen fühlen wir uns verpflichtet.  

Unser Betriebsrat vertritt alle Angestellten des Unternehmens außer Geschäftsführung und Prokuristen. Zudem stehen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung für die Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer der STADT UND LAND. Zahlreiche Betriebsvereinbarungen – unter anderem zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie des betrieblichen Gesundheitsmanagements – stärken die Rechte aller Mitarbeiter.  

Die Mitarbeiter des Unternehmens waren in den Prozess zur Ermittlung der relevanten Stakeholder und der Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsthemen durch die Bereichsleitungen und Vertretungen der Belegschaft eng eingebunden.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Unser Leitbild mit unserer Vision und den acht Leitsätzen transportiert unsere wesentlichen Werte. Insbesondere in zwei Punkten kommt unsere Grundüberzeugung als verantwortungsvoller Arbeitgeber zum Ausdruck:
  1. „Wir ENGAGIEREN uns. Der Mensch steht immer im Mittelpunkt unseres Handelns – sei es als Kollege, Mitarbeiter oder als Kunde. Wir verhalten uns stets sozial und unterstützen Menschen auch in schwierigen Situationen. Denn wir sind überzeugt: So sorgen wir für mehr Lebensqualität in unseren Quartieren.“
  2. „Wir sind WERTSCHÄTZEND. Wir glauben an das Potenzial jedes Einzelnen, erkennen individuelle Stärken an und fördern diese. Die Bedürfnisse, Anliegen und Ideen unserer Kollegen nehmen wir ernst. Wir hören einander zu und kritisieren konstruktiv.“  
Um den Anforderungen aus Beruf und Familie gerecht zu werden, haben wir als moderner Arbeitgeber zahlreiche Betriebsvereinbarungen abgeschlossen und bieten unseren Mitarbeitern damit viele Freiräume. Mit Gleitzeit- und Teilzeitangeboten oder der Tätigkeit im Home-Office können Arbeitszeiten so gelegt werden, dass auch das Privatleben nicht zu kurz kommt. Dies ist vor allem für Mütter und Väter oder auch pflegende Angehörige interessant. Für die Bewältigung von Belastungs- und Krisensituationen können unsere Mitarbeiter auf die Leistungen eines Familienservices zurückgreifen.  

STADT UND LAND bekennt sich seit Jahren klar und deutlich zur Vielfalt und hat bereits 2010 die „Charta der Vielfalt“ unterschrieben. So soll ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, in welchem alle Mitarbeiter Wertschätzung erfahren, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.  

Wir unterstützen den Verein BQN Berlin e. V. und dessen Initiative „Berlin braucht Dich!“. Hier haben sich Menschen zusammengeschlossen, die sich für die berufliche Integration von Jugendlichen mit Einwanderungsgeschichte starkmachen. Die Mitglieder kommen aus den Bereichen Wissenschaft, Verwaltung, Politik, Justiz und Medien. Die Ziele des Vereins sind in der integrationspolitischen Leitinitiative der Stadt Berlin enthalten. „Berlin braucht Dich!“ stellt sich der Aufgabe, die duale Ausbildung interkulturell zu öffnen. Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund sollen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung unterstützt werden.  

Für unsere Beschäftigten gilt der Tarifvertrag der Deutschen Immobilienwirtschaft. So ist die angemessene Bezahlung verbindlich festgelegt, ebenso die Teilhabe an Tariferhöhungen. Sollten Diskriminierungsfälle auftreten, stehen den Mitarbeitern der STADT UND LAND die beiden Compliance-Beauftragten zur Verfügung.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die STADT UND LAND ist aktiv an der Verbesserung des Überganges von der Schule in den Beruf beteiligt. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Wirtschaftskreisen veranstalten wir Tage zur Berufsorientierung für Schüler/innen der verschiedensten Klassenstufen. So haben schon Schüler aus den 7. und 9. Klassen die Möglichkeit, in diesen eintägigen bis dreiwöchigen Betriebspraktika herauszufinden, ob eine Ausbildung bei STADT UND LAND attraktiv ist. Wir finden so schon früh potenzielle Auszubildende. Auch bei Veranstaltungen zur Berufsorientierung, Ausbildungsmessen oder Karrieretagen an Schulen und Hochschulen engagieren wir uns.  

Dem Fachkräftemangel begegnet die STADT UND LAND auch mit einer attraktiven Ausbildung und der Weiterbeschäftigung junger Mitarbeiter. Im Berichtszeitraum waren 34 junge Menschen in unterschiedlichen Bereichen der STADT UND LAND in Ausbildung, 12 % davon mit Migrationshintergrund. Unsere Abbruchquote liegt bei 0 %. Im Anschluss an die Ausbildung bietet die STADT UND LAND mindestens einen auf 1 Jahr befristeten Anstellungsvertrag an. Zum Inhalt der Ausbildung zählen auch Nachhaltigkeitsthemen der STADT UND LAND, z. B. im Bereich Technik die Klimaschutzvereinbarung, die Strategie zur Asbestbeseitigung und unsere Neubaustandards.  

Die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter im Unternehmen nimmt ebenso einen hohen Stellenwert ein. Im Jahr 2017 wurden 150 Bildungsmaßnahmen angeboten. Das Unternehmen hat dafür ca. 327 T€ und ca. 651 Tage zur Verfügung gestellt. Beispielhaft für eine gute und stetige Weiterbildung sowie individuell strukturierte Personalentwicklungsprogramme im Unternehmen sind die sehr erfolgreich abgeschlossenen beruflichen Qualifikationen zur geprüften Fachwirtin im Einkauf und die Ausbildung als Interner Revisor zu nennen. Im Rahmen des Cross-Mentorings wurden auch 2017 junge Führungskräfte von erfahrenen Führungskräften aus anderen städtischen Unternehmen in der Entwicklung unterstützt und beraten. Gleichzeitig haben Mitarbeiter der STADT UND LAND als Mentor Führungskräfte aus anderen Unternehmen unterstützt. 

In Kooperation mit Hochschulen wurde eine Projektwoche angeboten. Begleitet von Fachbereichen wurden aktuelle Themen gewählt und durch die Masterstudenten bearbeitet. Neben den praktischen Erfahrungen für die Studenten gab es in den Projekten auch Impulse für das Unternehmen und ein Mehrwert ist entstanden.  

Das Recruiting neuer Mitarbeiter ist eine Teamleistung bei STADT UND LAND. Hier arbeiten Personal- und Fachabteilung eng zusammen. Im ersten Schritt wird zusammen mit den Führungskräften ein präzises Anforderungsprofil erarbeitet. So haben Vorgesetzter und zukünftiger Mitarbeiter von Anfang an eine klare Vorstellung der gemeinsamen Zusammenarbeit. Die STADT UND LAND umwirbt potenzielle Mitarbeiter in Jobbörsen, Fachportalen und sozialen Netzwerken. Im Auswahlverfahren werden teilstrukturierte Interviews und Tests eingesetzt. Auch in der Einarbeitungsphase und Probezeit begleitet die Personalabteilung die neuen Mitarbeiter und die Fachabteilung. Anforderungen, die sich z.B. aus der DSGVO ergeben, werden selbstverständlich erfüllt.   

Die Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter der STADT UND LAND ist für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens von zentraler Bedeutung. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Programme haben wir bereits 2014 begonnen und bieten allen Mitarbeitern ein vielseitiges Gesundheitsprogramm. Ob Yoga, Pilates, Aqua-Fit oder Rückentraining: Ihr persönliches Fitnessprogramm können alle Mitarbeiter der STADT UND LAND frei und individuell wählen.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.

Die Abwesenheitsquote (gerechnet in Abwesenheitsstunden) ist zu finden unter Indikator PE 11.

Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.

Inhalte zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement werden unter Kriterium 16 aufgeführt. Zahlreiche Betriebsvereinbarungen unter anderem zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärken die Rechte aller Mitarbeiter.

Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.

Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.

STADT UND LAND:
WOBEGE: 
FACILITY:
KONZERN:
Als Frauen in Führungspositionen werden bei der STADT UND LAND die erste, zweite und dritte Führungsebene gezählt. Bei den Tochtergesellschaften die erste und zweite Führungsebene. Das prozentuale Verhältnis der Frauen in Führungspositionen bezieht sich auf die Anzahl der Führungspositionen gesamt.

Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.

In der Berichtsperiode wurde kein Fall von Diskriminierung aufgrund ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder politischer Ansichten bekannt. Weitere Informationen sind unter den Kriterien DNK 15 Chancengerechtigkeit und DNK 20 Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten zu finden.


Kennziffern GdW Arbeitshilfe 73

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die STADT UND LAND ist in erster Linie regional tätig. Insofern ist diese Thematik für uns von nachrangiger Bedeutung, da die Produkte, die durch die von uns beauftragten Unternehmen beschafft oder zur Unterhaltung unserer Immobilien benötigt werden in der Regel aus Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum stammen. Es findet deutsches Arbeitsrecht Anwendung, in dem die Einhaltung von Menschenrechten bereits auf hohen Standards basiert.  

Da nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen ist, dass unsere Lieferkette, z. B. bei Materialien für Baumaßnahmen, doch über den deutschen bzw. europäischen Wirtschaftsraum hinaus geht, sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und fordern u. a. Eigenerklärungen zu Tariftreue & Mindestlohn, Frauenförderung, Datenschutz und den ILO Arbeitsnormen. Regelungen gegen Kinder- und Zwangsarbeit, zur Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit sowie gegen Diskriminierung sind grundlegender Bestandteil dieser Normen. Weitere Erläuterungen dazu finden sich auch unter den Kriterien 4 Tiefe der Wertschöpfungskette und 14 Arbeitnehmerrechte. Zur Vermeidung von Schwarzarbeit ist gem. VOB/A die Plausibilisierung von Angebotspreisen zwingend vorgesehen, damit auf Angebote mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis (z. B. auffälliger Abstand zu den Folgeangeboten) kein Zuschlag erfolgt. Zusätzlich erfolgt eine stichprobenweise Prüfung der Einhaltung der Tariftreue und des Mindestlohns durch einen externen Dienstleister.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Unsere Geschäftsstandorte liegen ausschließlich in Deutschland. Daher berichten wir diesen Indikator – unter Bezugnahme auf die Branchenergänzung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex, Orientierungshilfe für Wohnungsunternehmen (S. 63) – nicht umfassend. Relevante Ausführungen zum Thema Menschenrechte finden sich unter Kriterium 17 und im Nachhaltigkeitsbericht 2017.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Unsere Geschäftsstandorte liegen ausschließlich in Deutschland. Daher berichten wir diesen Indikator unter Bezugnahme auf die Branchenergänzung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex – Orientierungshilfe für Wohnungsunternehmen (S. 64) – nicht umfassend. Relevante Ausführungen zum Thema Menschenrechte finden sich unter Kriterium 17 und im Nachhaltigkeitsbericht 2017.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Unsere Geschäftsstandorte liegen ausschließlich in Deutschland. Daher berichten wir diesen Indikator – unter Bezugnahme auf die Branchenergänzung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex, Orientierungshilfe für Wohnungsunternehmen (S. 64) – nicht umfassend. Relevante Ausführungen zum Thema Menschenrechte finden sich unter Kriterium 17 und im Nachhaltigkeitsbericht 2017.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Die STADT UND LAND ist ausschließlich in Berlin und im südlichen Berliner Umland tätig. Neben der selbstverständlichen Einhaltung des Grundgesetzes und dem damit verbundenen Schutz von Menschenrechten verpflichten wir Auftragnehmer bei größeren Aufträgen durchgängig zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Bestandteil dieser Normen sind Regelungen gegen Kinder- und Zwangsarbeit, zur Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit sowie gegen Diskriminierung. Verstöße sind im Berichtszeitraum nicht bekannt geworden. Weitere Informationen dazu finden sich unter den DNK-Kriterien 14 und 17.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Bereits in den Leitlinien der STADT UND LAND wird deutlich, dass unser Selbstverständnis und unsere gesellschaftliche Verantwortung über das Wohnen hinaus gehen: „Wir engagieren uns als gesellschaftlicher Akteur für die Stadt- und Quartiersentwicklung. Durch die Unterstützung zahlreicher sozialer Vereine, Projekte und Initiativen fördern wir die Wohnqualität und das nachbarschaftliche Miteinander.“   Persönlich präsent, zahlreichen Maßnahmenmix für alle Altersgruppen und im permanenten Dialog beraten und unterstützen wir unsere Mieter und die Menschen in unseren Quartieren in vielen Lebensbereichen und Problemsituationen.  

Die demografische Entwicklung macht auch von unseren Haustüren nicht halt – die Anzahl der Senioren innerhalb unserer Mieterschaft ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Diesen Menschen möchten wir auch im Alter gerecht werden. Daher betreiben wir 14 seniorenfreundliche Wohnanlagen, mehrere Senioren-Wohngemeinschaften und -Nachbarschaften. Die Mitarbeiter unserer Tochtergesellschaft SOPHIA GmbH leisten Hilfestellungen im Alltag: sie organisieren Einkaufshilfen, Pflegekräfte oder Handwerker. Gemeinsam mit der AOK Nordost unterstützen wir Mieter, deren Wohnungen barrierefrei umgebaut werden müssen. Darüber hinaus bieten wir vielfältige Angebote für Senioren. Damit diese auch bei unseren Mietern ankommen, hat die STADT UND LAND seit 2007 als besonderen Mieterservice eine Seniorenbeauftragte.  

Ein weiterer Bereich unseres Engagements für unsere Mieter und Quartiere stellt unser Corporate Citizenship-Engagement in den Förderbereichen Bildung, Integration, Soziales und Nachbarschaft sowie Sport und Kultur dar. Die STADT UND LAND hat bereits 2011 Leitlinien für die Vergabe von Fördermitteln mit 9 Kriterien entwickelt. Diese bieten einen langfristig stabilen Entscheidungsrahmen, fördern die Objektivierung von Entscheidungen und erhöhen deren Transparenz. Besonders hervorzuheben sind hier die Punkte „Regionalität – Wir fördern ausschließlich Zwecke, die aus der Hauptstadtregion kommen und in die Region fließen“ sowie „Nähe – Wir fördern bevorzugt Zwecke aus den Quartieren und Nachbarschaften unserer Wohnbestände.“ Mit Sponsoring, Spenden und Mitgliedschaften unterstützen wir gezielt Projekte, Initiativen und soziale oder mildtätige Vereine. Die STADT UND LAND unterstützt z.B. drei Stiftungen, die sich im lokalen Konzernschwerpunkt Neukölln um die Förderung des Sports, der Jugendarbeit und der Kultur kümmern. In unseren Kiezen unterstützen wir über 30 Soziale Träger auf vielfältige Weise, z. B. in den Bereichen Betreutes Jugendwohnen, Betreutes Wohnen für schwangere und junge Mütter und Väter oder minderjährige Flüchtlinge. Seit 2011 ist die STADT UND LAND Hauptsponsor des integrativen Musiktheaterprojekts BeVoice, das 2017 mit dem 1. Preis des BBU-Zukunftsawards ausgezeichnet wurde. Das Projekt trägt zur Stabilisierung ganzer Quartiere bei, indem es das friedliche Zusammenleben verschiedener Generationen und Nationalitäten sowie die Integration vor Ort fördert. Bei den beteiligten Schülern sorgt es nachweislich für bessere Schulabschlüsse.  

Das in der Kooperationsvereinbarung verankerte Ziel „Wohnraum erhalten“ heißt für uns auch: Kündigungen und Räumungen aufgrund von Zahlungsverzug vermeiden. Durch die geschulten Mietschuldnerberater unserer Tochtergesellschaft SOPHIA konnte die Zahl der Kündigungen und Räumungen signifikant gesenkt werden.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.

Die klassischen Finanzkennzahlen sind unter Kriterium DNK 7 Kontrolle zu finden. Weiterführende Informationen können dem Konzernabschluss der STADT UND LAND entnommen werden. Kennzahlen und Ausführungen in Bezug auf unser Quartiers- bzw. Kiezmanagement sind dem Kriterium 18 Gemeinwesen zu entnehmen.


Kennziffern GdW Arbeitshilfe 73
Nachhaltiges Quartiersmanagement

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Der Konzern ist parteipolitisch neutral und leistet keine Spenden an politische Parteien und an Organisationen oder Stiftungen, die in einer engen Beziehung zu politischen Parteien stehen. Weder mittelbar noch durch die Gewährung finanzieller Mittel. Zudem unterstützen wir keine Veranstaltungen, in denen politischen Parteien oder Organisationen ein Forum geboten wird. Die Mitverantwortung des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Gemeinwesen erkennt die STADT UND LAND ausdrücklich an. Sie begrüßt deshalb staatsbürgerliches, politisch-demokratisches, gesellschaftliches, soziales und umweltorientiertes Engagement.

Über unsere Mitgliedschaften in den Branchenverbänden  AGW, GdW und dem BBU erfolgt die Vertretung unserer Interessen, z. B. bei Gesetzgebungsverfahren. Unter Kriterium 18 Gemeinwesen erläutern wir unser gesellschaftliches Engagement in unseren Quartieren, mit dem wir zu einer Verbesserung des soziokulturellen Klimas, der Freizeitmöglichkeiten, der Sport- und Jugendförderung und der sozialen Hilfe für bedürftige Menschen beitragen. Dadurch erfolgt eine indirekte Förderung in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen zur Unterstützung der Arbeit des Berliner Senats und wir tragen gleichzeitig zur Erreichung unserer Unternehmensziele bei. Neutralität und Objektivität werden dabei durch unsere Corporate Citizenship-Leitlinien sichergestellt. Insbesondere durch die Umsetzung des Wohnraumversorgungsgesetzes und der Kooperationsvereinbarung werden im städtischen Wohnungsbestand sozialverträgliche, bezahlbare Mieten gesichert und gewährleistet, sodass auch einkommensschwächere Haushalte nachhaltig mit Wohnraum versorgt und nicht verdrängt werden. Auch dies stellt eine indirekte Unterstützung dar.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

Über die STADT UND LAND-Leitlinien für Spenden und Sponsorings hinaus finden sich explizite Regelungen zum Verhalten gegenüber der Politik in unserem Verhaltenskodex. Wir halten den Dialog mit Ämtern, Entscheidungsträgern, gewählten Körperschaften und politischen Parteien für unverzichtbar. Der Konzern ist jedoch parteipolitisch neutral und gibt keine Spenden an politische Parteien und an Organisationen oder Stiftungen, die in einer engen Beziehung zu politischen Parteien stehen. Weder mittelbar noch durch die Gewährung finanzieller Mittel.

Zudem unterstützen wir keine Veranstaltungen, in denen politischen Parteien oder Organisationen ein Forum geboten wird. Bei der STADT UND LAND sind keine Mitarbeiter gegen Entgelt beschäftigt, die hauptberuflich öffentliche Ämter ausüben oder hauptberuflich öffentliche Mandate innehaben. Mit Vertretern dieses Personenkreises werden keine Beraterverträge oder ähnliche entgeltliche Vereinbarungen abgeschlossen.

Die Mitverantwortung des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Gemeinwohl erkennt die STADT UND LAND ausdrücklich an. Sie begrüßt deshalb staatsbürgerliches, politisch-demokratisches, gesellschaftliches, soziales und umweltorientiertes Engagement.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Unter DNK Kriterium 6 REGELN UND PROZESSE und im Nachhaltigkeitsbericht 2017 berichten wir ausführlich zum Thema des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens. Die Einhaltung aller gesetzlich relevanten Regeln und darüber hinaus der freiwillig gesetzten Verpflichtungen, Vorschriften und Richtlinien wird durch das Compliance-Management – neben dem Risikomanagement und der internen Revision eine der Säulen unseres Kontrollsystems – sichergestellt. Zur Einhaltung der Regeln haben wir eine interne Stabsstelle eingerichtet und einen externen Compliance-Beauftragten bestellt, die für –  auch anonyme – Meldungen nicht regelkonformen Verhaltens zuständig sind. Insbesondere beschreibt unser Verhaltenskodex die Regeln und ethischen Standards.  

Gemäß § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 1. Dezember 2009 verpflichtet sich die STADT UND LAND, eine Erklärung der Geschäftsführung entsprechend § 161 AktG in Verbindung mit den Bestimmungen des Gesellschafters Land Berlin zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) abzugeben. Insofern sind wir dem Berliner Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen, von der für die Beteiligungsführung zuständigen Stelle des Landes Berlin herausgegebenen Fassung verpflichtet. Diese Erklärung ist Bestandteil des Konzernlageberichts.

Die DSGVO haben wir zum Anlass genommen, unsere bestehenden Datenschutzstandards gemeinsam mit dem externen Datenschutzbeauftragten zu überprüfen und zu verbessern. Auch die interne Datenschutzdokumentation wurde seitdem vollständig überarbeitet und aktualisiert.

Im Jahr 2016 erfolgte erstmals ein erfolgreiches Audit nach ICG-Standard (Initiative Corporate Governance der dt. Immobilienwirtschaft e. V.). Im Berichtsjahr, 2017 wurde überprüft, ob die Empfehlungen aus dem Erstaudit umgesetzt wurden. Dafür wurden Prozesse und Dokumente analysiert und Mitarbeiter interviewt. Ein wichtiger Teil der Überprüfung galt der Korruptionsprävention.
Es ging zudem darum, ob das neue Unternehmensleitbild in geeigneter Form in der Mitarbeiterschaft kommuniziert wurde. Die Zertifizierung wurde bestätigt und gilt nun für weitere drei Jahre. Damit ist belegt, dass wir das ICG-WerteManagementsystem erfolgreich in unsere Geschäftsprozesse
implementiert haben. Eine unserer Grundüberzeugungen ist die kontinuierliche Weiterentwicklung,
und so haben wir uns neue Ziele gesteckt, um ausgewählte Prozesse im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Die sehr gut bewerteten bisherigen Schulungsmaßnahmen sollen durch E-Learning ergänzt, der Verhaltenskodex und die Regeln der Korruptionsprävention überprüft werden. Auch nutzen wir die Zeit zwischen den Audits – wie vom ICG in seiner Auditierungs- und Zertifizierungsordnung
gefordert – zur Selbstbewertung des Compliance-Management- Systems. Die Geschäftsführung der STADT UND LAND informiert regelmäßig den Aufsichtsrat zu compliancerelevanten Themen. Dieser wurde 2016 zu Compliance-Themen in der Immobilienwirtschaft geschult. Unsere Compliance-Regelungen sind für alle Mitarbeiter, für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat handlungsweisend.

Im Berichtsjahr nahmen insgesamt 187 Mitarbeiter an Schulungen und Workshops zum Thema Compliance teil, unter anderem auch an der wohnungswirtschaftlichen Variante des Simulationsspiels „Integrity Now!“.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.

Im Jahr 2017 hat die Interne Revision zwei Prüfungen zu „Aufträgen und Vergaben“ durchgeführt. Die jeweils durch die Stabsstelle „Strategischer Einkauf“ (GF-SE) begleiteten Ausschreibungen betrafen die STADT UND LAND und das Tochterunternehmen WOBEGE. Prüfungsgrundlage war die betreffende Arbeitsanweisung im Organisationshandbuch, in der die internen Regelungen zu Aufträgen und Vergaben festgeschrieben sind. Im Rahmen einer der Prüfungen wurde ein möglicher Interessenskonflikt nach § 6 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) festgestellt.

Die Interne Revision hat empfohlen, im Zusammenhang mit der bevorstehenden Aktualisierung des Verhaltenskodex und der Organisationsanweisung „Vermeidung von Interessenkonflikten im Konzern STADT UND LAND (Korruptionsprävention)“ die Offenlegung möglicher Interessenkonflikte verpflichtend zu regeln. Die Umsetzung der Empfehlung wird im Rahmen des Maßnahmenverfolgungsplanes von der Internen Revision nachgehalten. Informationen zu Schulungen in Hinblick auf Korruptionsbekämpfung sind unter Kriterium 20 zu finden.

Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.

Im Berichtsjahr 2017 wurden keine Korruptionsfälle bekannt.

Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Es lagen keine relevanten Fälle in der Berichtsperiode vor.