14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die RETA ist in Deutschland tätig und unterliegt den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften. 

Strategien, Maßnahmen und erreichte Ziele  

Der Betriebsleiter stellt in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten und dem Betriebsarzt die Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen durch regelmäßige Kontrollen sicher. Hierzu zählen Betriebsbegehungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, stichprobenhafte Kontrollen bezüglich der Benutzung der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung sowie die Überprüfung von Arbeitsmitteln.

Mitarbeiter werden im Rahmen von Schichtleiterbesprechungen ermuntert, sich mit Ideen und praktischen Vorschlägen einzubringen. Dies unterstützt die Optimierung der anlagen- und verfahrenstechnischen Arbeitsabläufe."
Das Qualitätsmanagement trägt ebenfalls dazu bei, Mitarbeiter aktiv zu beteiligen.
Im Allgemeinen herrscht bei der RETA ein Arbeitsklima vor, das Partizipation und eigenverantwortliches Agieren fördert. Vgl. darüber hinaus auch die Ausführungen in Kriterium 20 (Achtung der Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen).        

Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement

Mitarbeitern wird Gelegenheit gegeben, sich an der Nachhaltigkeitsstrategie zu beteiligen, diese aktiv zu gestalten, die Erstellung der DNK-Erklärung und der Nachhaltigkeitsvisitenkarte zu begleiten und diese sukzessive fortzuschreiben (vgl. Kriterien 5 und 10). Sie werden ermuntert, sich aktiv mit Ideen in die Unternehmensgestaltung einzubringen.

Ziele

Ziele wurden im Berichtsjahr nicht formuliert, da faire Arbeitsbedingungen zu den Grundsätzen des Unternehmens gehören und gelebter Arbeitsalltag bei der RETA sind (vgl. auch die „Corporate-Compliance-Grundsätze“ in Kriterium 20).

Risiken 

Risiken werden im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte aufgrund der genannten Strategien und Maßnahmen nicht gesehen.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Strategien, Maßnahmen und erreichte Ziele  

Die RETA orientiert sich am deutschen Tarif- und Arbeitsrecht. Leiharbeiter werden nur sporadisch und in äußerst geringem Umfang eingesetzt. 

In den Compliance-Grundsätzen der REMONDIS SE & Co. KG heißt es:

"Das Unternehmen fördert die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und unterlässt jegliche Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das Unternehmen rekrutiert und fördert seine Mitarbeiter ausschließlich auf der Grundlage von Qualifikation und beruflicher Leistung."

Diesem Grundsatz entspricht die RETA im konkreten Arbeitsalltag vollumfänglich.
In der Einkaufsrichtlinie der RETA sind gute und faire Beziehungen zu den Lieferanten explizit benannt.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist bei der RETA eine Selbstverständlichkeit und kommt beispielsweise durch eine 50-prozentige Frauenquote in der zweiten Leitungsebene zum Ausdruck.

Die Mitarbeiter der RETA erhalten für den PC-Arbeitsplatz eine Lesebrille sowie eine Korrektionsschutzbrille für Tätigkeiten im Betrieb. Weiterhin wird der Impfstatus der Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen überprüft und erneuert.

Gesundheitsorientierung sowie mitarbeiterfreundliche Rahmenbedingungen werden im Arbeitsalltag gelebt und manifestieren sich weniger in Projekten und Angeboten, sondern vielmehr in einer gesundheitsförderlichen und familienfreundlichen Arbeitsatmosphäre.  

Quantifizierbare Ziele im Bereich Chancengerechtigkeit sind für den kommenden Berichtszeitraum nicht zu nennen, da derzeit kein Bedarf gesehen wird.

Angestrebt wird im Bereich "Gesellschaft" eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle und sozialen Leistungen für Mitarbeiter der RETA den individuellen Präferenzen entsprechend im Hinblick auf Mitarbeiterzufriedenheit, -bindung und -gewinnung.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Strategien, Maßnahmen und erreichte Ziele  

In den Leitlinien des Unternehmens heißt es u.a.:

"Wir sichern die Kompetenz unserer Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung."

Es existiert ein Schulungsplan zur Absicherung des Qualifikationsstandes, zur Ausbildung und zur Weiterbildung der Mitarbeiter. In diesem Plan, der kontinuierlich den Erfordernissen angepasst wird, werden die Schulungsthemen festgehalten.
Neben verpflichtend durchzuführenden Fortbildungsmaßnahmen sind dort auch zusätzliche, freiwillig durchgeführte Schulungsmaßnahmen aufgeführt.

Ausgewählte Qualifizierungsmaßnahmen
Ersthelfer

Gemäß DGUV V1 § 26 (Erste Hilfe) müssen bei Betrieben mit mehr als 20 anwesenden Versicherten 10 Prozent der Anwesenden als Ersthelfer ausgebildet sein. Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens eine Person als Ersthelfer ausgebildet sein. In der RETA sind ca. 30 Prozent der Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet. In Abständen von zwei Jahren sind die Ersthelfer fortzubilden.

Sonstiges:

Trainee-Programm und Ausbildung Industriekaufmann mit Blick auf den demografischen Wandel

Im Berichtsjahr 2017 wurden, neben der Geschäftsführung, zwei Mitarbeiter der RETA als Beauftrage für Nachhaltigkeit benannt. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Nachhaltigkeitsbildung, fand im Rahmen der DNK-Erklärung eine integrierte Schulung statt. Weiterhin wurden im Berichtsjahr 2019 die Möglichkeiten einer nachhaltigen Gestaltung des Betriebsgeländes im Rahmen einer Weiterbildung aufgezeigt. Die Umsetzung zur Schaffung zusätzlicher Habitate für Insekten und Kleinlebewesen wird im Jahr 2020 weiter geprüft. 

Quantifizierbare Ziele im Bereich Qualifizierung sind für den kommenden Berichtszeitraum nicht zu nennen, da derzeit kein Bedarf gesehen wird.   

Risiken  

Risiken und negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Qualifizierung werden aufgrund der genannten Strategien und Maßnahmen nicht gesehen.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Meldepflichtige Arbeitsunfälle in 2019: Null.
Krankenstatistik in 2019: 5,35% (Ziel waren <5%)
Arbeitsbedingte Todesfälle: Null.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen organisiert (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Dies bildet die Arbeitsschutzorganisation bei RETA ab.
Gesundheitsorientierung sowie mitarbeiterfreundliche Rahmenbedingungen werden darüber hinaus im Arbeitsalltag gelebt und manifestieren sich weniger in Projekten und Angeboten, sondern vielmehr in einer gesundheitsförderlichen und familienfreundlichen Arbeitsatmosphäre (vgl. Kriterium 15).

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die durchschnittliche Stundenzahl wird aufgrund der Komplexität der Erhebung und der geringen Aussagekraft im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung nicht ermittelt (zur Bedeutung der Qualifizierung für die RETA vgl. die Ausführungen in Kriterium 16).

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die RETA verfügt über keine Kontrollorgane.
Bei insgesamt 64 Mitarbeitern beträgt der Frauenanteil 9,4% (50-prozentige Frauenquote in der zweiten Leitungsebene).

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es kam zu keinen Diskriminierungsvorfällen im Berichtszeitraum.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Strategien, Maßnahmen und erreichte Ziele  

In Kriterium 20 sind die für die RETA geltenden Compliance-Grundsätze der REMONDIS SE & Co. KG benannt.

Der fünfte Compliance-Grundsatz lautet:

Achtung der Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen –  keine Kompromisse.

Die REMONDIS-Gruppe achtet strikt auf die Einhaltung der Menschenrechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Jegliche Art von Zwangsarbeit und Kinderarbeit wird abgelehnt. Das Mindestalter der Beschäftigten richtet sich nach den jeweiligen staatlichen Gesetzen bzw. tarifvertraglichen Regelungen, soweit diese nicht das im Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO bzw. ILO) verankerte Mindestbeschäftigungsalter unterschreiten.

Die REMONDIS SE & Co. KG stellt sicher, dass weltweit als Mindeststandard an den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter die in diesem Land jeweils geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter sowie Arbeitgeberleistungen eingehalten werden.

Die RETA folgt als Teil der REMONDIS-Gruppe diesen Grundsätzen. Die Lieferketten sind bis hin zum Abfallerzeuger bekannt. Diese befinden sich ausschließlich in Deutschland und sind zu über 50 Prozent öffentlich-rechtliche Körperschaften. Alle Abfallerzeuger, die Dienstleistungen der RETA in Anspruch nehmen, verfügen über Compliance-Richtlinien, deren Erfüllung erwartet wird. Zudem gilt für die Abfälle, die verbrannt oder recycelt werden, dass diese nicht auf Deponien in Entwicklungsländern oder als Müll im Ozean landen und dort die Gesundheit von Menschen gefährden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen werden keine Risiken in Bezug auf Menschenrechte gesehen.

In den Einkaufsrichtlinien der RETA wird eine faire Zusammenarbeit mit Lieferanten explizit erwähnt.  

Quantifizierbare Ziele im Bereich Menschenrechte sind für den kommenden Berichtszeitraum nicht zu nennen, da derzeit kein Bedarf gesehen wird.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Null. Im Berichtszeitraum erfolgte keine unmittelbare Prüfung (vgl. dazu auch Kriterium 17).

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Null. Die RETA verfügt über einen Geschäftsstandort. Im Berichtszeitraum erfolgte keine unmittelbare Prüfung im Hinblick auf menschenrechtliche Auswirkungen (vgl. dazu auch Kriterium 17).

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Der Prozentsatz wird nicht ermittelt (vgl. zudem Kriterium 17).

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Menschenrechtliche Auswirkungen sind – analog zum Kerngeschäft der RETA – in der Lieferkette nicht erkennbar (vgl. auch Kriterium 17). Daher mussten im Berichtsjahr auch keine Quantifizierungen und Maßnahmen ergriffen werden.
Die Compliance der Vorlieferanten ergibt sich zudem aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der Entsorgungsfachbetriebsverordnung.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die RETA trägt zur Ent- und Versorgungssicherheit in der Region bei, nicht zuletzt durch die Schaffung langfristiger und sicherer Arbeitsplätze.

Es findet eine Wertschöpfung in der Region durch den Einsatz regionaler Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen statt.

Mitarbeiter werden im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit, beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr, freigestellt.

Die RETA beteiligt sich aktiv in der Kommune und Region durch einen regelmäßigen Austausch mit der Stadtverwaltung, der Teilnahme am Wirtschaftsstammtisch, durch soziales Engagement (Spenden, Kooperationen mit sozialen Trägern) sowie durch eine Kooperation mit dem Gymnasium Staßfurt.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die RETA Staßfurt ist als Tochterunternehmen der REMONDIS SE & Co. KG von der Offenlegung des Jahresabschlusses/Lageberichts befreit.

§ 264 Abs. 3 Pflicht zur Aufstellung - Befreiung

Gem. 264 Abs. 3 können Kapitalgesellschaften, die zu einem Konzern gehören und in den Konzernabschluß einbezogen werden, unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses/Lageberichts im Handelsregister befreit werden:

1. Alle Gesellschafter des Tochterunternehmens haben der Befreiung zur Offenlegung für das jeweilige Geschäftsjahr zugestimmt.
2. Das Mutterunternehmen hat sich bereit erklärt für die von dem Tochterunternehmen bis zum Abschlußstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen (Verlustübernahme)
3. Der Konzernabschluß und -lagebericht des Mutterunternehmens sind nach den geltenden Vorschriften aufgestellt.
4. Die Befreiung des Tochterunternehmens ist im Anhang des Konzernabschlusses anzugeben.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Gesetzgebungsverfahren

Relevant sind insbesondere die Gesetze im Bereich der Energie- und Abfallwirtschaft. Eingaben erfolgen durch die entsprechenden Branchenverbände.  

Mitgliedschaft

- Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (EdDE)
- Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD)

Politisches Engagement

Das politische Engagement beschränkt sich auf die Mitgliedschaft und Mitwirkung in den genannten Verbänden. ITAD hat sich beispielsweise zum Ziel gesetzt, die Wahrnehmung der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in der Politik und Öffentlichkeit – nicht zuletzt durch die Betonung der ambitionierten nachhaltigen Entwicklung in der Branche – zu verbessern.

Spenden

Vgl. Leistungsindikator GRI SRS-415-1.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Eine jährliche Spende fließt an die Stadt Staßfurt. Die Gesamtsumme wird unter den städtischen Kindertagestätten aufgeteilt. Des Weiteren erhalten ein örtlicher Sport- und Jugendverein sowie die deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. eine jährliche Spende. Im Berichtsjahr 2019 wurde zudem das „clean-river-project“ mit einer Spende unterstützt.

Politische Spenden an Parteien erfolgen nicht.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Strategien, Maßnahmen und erreichte Ziele  

Die REMONDIS SE & Co. KG hat sogenannte Corporate-Compliance-Grundsätze formuliert, an denen sich auch die Tochterunternehmen orientieren. Diese dienen als Grundlage für gesetzmäßiges und regelkonformes Verhalten. Die wesentlichen Ansätze werden dort zusammengefasst und veranschaulicht.

Die REMONDIS SE & Co. KG hat einen eigenen Bereich Corporate Compliance eingerichtet. Mit einem Compliance-Team wurde eine Anlaufstelle für Kunden und Mitarbeiter zur Abwendung von Regelverstößen geschaffen. Telefonisch oder per E-Mail stehen die Compliance-Ansprechpartner zur Verfügung und helfen dabei, Geschäftsabläufe sicher zu gestalten.

Die RETA greift als Tochterunternehmen auf diese etablierten Strukturen zurück. Verantwortlich bei der RETA ist die Geschäftsführung. 

Die Compliance-Richtlinie ist in die Arbeitsverträge der RETA integriert. In regelmäßigen Abständen erfolgt die Unterweisung bzw. Schulung der Führungskräfte hinsichtlich Umsetzung und Einhaltung der Compliance-Richtlinie.  

Ziele

Aufgrund der etablierten Strukturen wurden im Berichtszeitraum keine weiteren Ziele formuliert.

Risiken  

Risiken und negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit für gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten werden auf aufgrund der genannten Strategien und Maßnahmen nicht gesehen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die RETA verfügt über einen Geschäftsstandort. Dort erfolgt keine unmittelbare Prüfung im Hinblick auf Korruptionsrisiken (0 Prozent); vgl. dazu ergänzend die Ausführungen in Kriterium 20.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Null.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Null.