14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Elprog ist ein Unternehmen mit aktuell 150 Mitarbeitern (m/w/d) (inklusive Teilzeit und geringfügig beschäftigen Mitabeitern) und ist ausschließlich in Deutschland tätig. Im Unternehmen gelten faire Bezahlung, Kündigungsschutz, transparente Disziplinar und Entlassungspraktiken sowie die gesetzlichen Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Mutterschutz. Sämtliche Vorgaben und Gesetze zum Arbeitsrecht, zur Arbeitssicherheit und zum Umgang miteinander werden von Elprog eingehalten. Im Kodex der Elektronikgruppe werden folgende arbeitnehmerrelevante Themen aufgeführt:
Grundrechte der Mitarbeitenden
Die Elektronikgruppe fördert Chancengleichheit und unterbindet Diskriminierung. Wir behandeln alle Mitarbeitenden bei der Bewerbung und im Arbeitsalltag gleich, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, ihrer Kultur, der sexuellen Identität oder Religionszugehörigkeit. Wir lehnen jede Form der Zwangs und Kinderarbeit strikt ab. Jeder Mitarbeitende hat das Recht auf eine angemessene Vergütung. Diese und sonstige finanzielle Leistungen entsprechen mindestens den geltenden gesetzlichen Normen. Darüber hinaus legen wir Wert auf eine offene Kommunikation, die Achtung der Privatsphäre und ein Arbeitsumfeld mit gegenseitigem Respekt.
Arbeits und Gesundheitsschutz
Wir schaffen für unsere Mitarbeitenden ein gesundes und gefahrenfreies Arbeitsumfeld, indem wir die geltenden Arbeits und Gesundheitsschutzrichtlinien einhalten. Unsere Führungskräfte haben die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen dass Verfahren und Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz jederzeit im ausreichenden Umfang vorhanden sind. Unser Ziel ist es, durch nachhaltige Maßnahmen die Krankheits und Arbeitsunfallquoten so niedrig wie möglich zu halten.
Korruption/Zuwendungen an Dritte
Bei der Elektronikgruppe ist jede Form von Bestechung und Bestechlichkeit, vor allem bei Amtsträgern als auch im geschäftlichen Umgang verboten. Zuwendungen Dritter, etwa Geschenke oder Einladungen, die dem Zweck dienen, Geschäftsbeziehungen zu fördern oder Produkte zu präsentieren, sind in maßvollem Umfang zulässig. Solche Zuwendungen dürfen jedoch nur angenommen oder gewährt werden, wenn sie einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen und nicht als Gegenleistung für einen rechtswidrigen Vorteil.Dabei darf die Grenze der Geschäftsüblichkeit und der Lebensstandard des Empfängers nicht unverhältnismäßig überschritten werden. Grundsätzlich wird empfohlen, erhaltene Geschenke im Büro abzugeben, so dass bei der jährlichen Tombola alle Mitarbeitenden davon profitieren.In Zweifelsfällen müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zuwendungen von ihrem Vorgesetzen genehmigen lassen. Bei SponsoringAngeboten muss durch eine sorgfältige Prüfung sichergestellt werden, dass es sich dabei nicht um einen verdeckten Bestechungsversuch handelt.
Interessenskonflikte
Mitarbeitende dürfen im Kontakt mit Geschäftspartner ausschließlich im Interesse von Elprog handeln und keine persönlichen Vorteile erlangen.Im Jahr 2016 wurde eine Mitarbeiterumfrage durchgeführt und durch den externen Dienstleister („die Wertschätzer“) ausgewertet. Werden aus planerischer Notwendigkeit Zeitarbeitskräfte beschäftigt, wird diesen bei Bedarf und Neigung ein festes Arbeitsverhältnis angeboten.Mitarbeitende können sich jederzeit mit Ideen in den Bereichen Umwelt und Gesellschaft bei der Verantwortlichen für Nachhaltigkeit melden.
Aufgrund nur eines Standorts in Deutschland sind Arbeitnehmerrechte kein kritisches Thema. Insofern gibt es zu diesem Thema keine Zielsetzung. Aus demselben Grund sind auch keine Risiken der Geschäftstätigkeit im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit gegeben.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Bei Elprog werden alle Mitarbeitenden vorurteilsfrei behandelt. Im Rahmen unserer Einarbeitungscheckliste für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird der Verhaltenskodex der Unternehmen der Elektronikgruppe explizit angesprochen, der Chancengleichheit fördert und Diskriminierung unterbindet. Elprog hat bereits seit vielen Jahren einen Anteil von über 40% an Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund. Dieser hohe Anteil wirkt sich positiv auf das Betriebsklima aus. Unser Unternehmen beschäftigt derzeit 4 Menschen mit Beeinträchtigungen, hat 42 Teilzeitkräfte und bildet 5 Auszubildende aus. Das Durchschnittsalter beträgt 43,84 Jahren und die Frauenquote liegt bei 67%. Elprog bietet grundsätzlich flexible Arbeitszeitmodelle an, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Es gibt dabei keine expliziten Zielsetzungen zum Thema Chancengerechtigkeit.
Unser Ziel ist es, die Bezahlung so zu gestalten, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an uns binden. Der Einstiegslohn der angelernten FertigungsMitarbeiter liegt mit über 10 EUR/h deutlich über dem Mindestlohn. Vor dem Hintergrund der aktuell sehr niedrigen Arbeitslosenquote (ca. 2% im Landkreis) wurde das Lohnniveau der Fertigung in diesem Jahr bereits deutlich angehoben, um die Fluktuation zu verringern. Weitere sukzessive Erhöhungen sind geplant. Allerdings müssen wir berücksichtigen, dass wir als Dienstleister auch im internationalen Wettbewerb mit Unternehmen in Osteuropa und in Asien stehen.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Elprog bildet seit vielen Jahren eigene Mitarbeiter aus. Das Angebot bezieht sich auf Industriekauffrau/mann und Elektroniker/in für Geräte und Systeme. Unser Ziel ist in jedem Bereich immer mindestens einen Auszubildenden zu haben. Zudem beschäftigt Elprog Schulpraktikanten auf allen Ebenen, z. B. Schüler aus der FOS.
Unsere Ziele im Bereich Mitarbeitende ist z.B. die weitere Förderung von Gesundheitsmaßnahmen (z.B. im Rahmen von TEAM Elprog)
Das Projekt TEAM Elprog beinhaltet folgende Maßnahmen:
RADLN ZUR ARBEIT
Für jeden Radkilometer zur Arbeit spenden wir 0,15 EUR für den Natur und Klimaschutz. Die insoweit fleißigsten Mitarbeitenden werden am Ende des Jahres auf der Weihnachtsfeier prämiert.
RÜCKENSCHULE
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, an Kursen zur Stabilisierung der Muskulatur teilzunehmen, um so z. B. möglichen Rückenschmerzen und/oder Arbeitsbelastungen vorzubeugen. Die Kurse werden von einer erfahrenen Physiotherapeutin durchgeführt.
GYMNASTIKRAUM
Elprog hat in dem neues Gebäude einen Gymnastikraum mit modernsten Geräten für die Mitarbeitenden eingerichtet.
SAFTBAR
In der Winterzeit bieten wir unseren Mitarbeitenden verschiedene Säfte zur Unterstützung der Abwehrkräfte.
STARTGELDUNTERSTÜTZUNG
Für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr übernimmt Elprog das Startgeld z.B. bei Hobbyrennen (Radfahren, Laufen, etc.).
Die erreichten Ziele zu diesen Maßnahmen wurden zum Teil oben bereits beschrieben (Anzahl Radlkilometer). Zur Rückenschule haben wir je nach Kurs 6-10 Teilnehmer. Für den neuen Gymnastikraum haben sich bereits mehr als 20 Mitarbeiter angemeldet.
Bei Bedarf ermöglicht Elprog Abteilungswechsel mit den erforderlichen Einarbeitungsmaßnahmen. Unser Unternehmen verfügt über einen externen Arbeitsschutzbeauftragten, interne Sicherheitsbeauftragte und schult neben Ersthelfern auch Brandschutzhelfer. Neue Mitarbeitende erhalten eine generelle und eine spezifische Einarbeitung. Jährlich gibt es Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit für die Arbeitnehmer.
Aus unserer Geschäftstätigkeit sind aktuell keine Risiken erkennbar, die einen Einfluss auf die Qualifizierung haben. Um in unserem Geschäft erfolgreich zu sein, ist eine kontinuierliche Qualifizierung der Mitarbeiter notwendig.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Im Jahr 2019 gab es keine schweren Verletzungen. Es wurden drei leichtere Verletzungen an die Berufsgenossenschaft gemeldet. Die Krankenquote 2019 lag bei 6,3%.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Im Unternehmen gelten faire Bezahlung, Kündigungsschutz, transparente Disziplinar und Entlassungspraktiken, sowie die gesetzlichen Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Mutterschutz. Sämtliche Vorgaben und Gesetze zum Arbeitsrecht, zur Arbeitssicherheit und zum Umgang miteinander werden von Elprog eingehalten. Im Kodex der Elektronikgruppe werden folgende Gesundheits und Sicherheitsthemen aufgeführt:
- Grundrechte der Mitarbeiter
- Arbeits und Gesundheitsschutz
Es gibt bei ELPROG keine Gewerkschaft. Gesundheits und Sicherheitsthemen werden insbesondere in den Sitzungen des Arbeitsausschusses besprochen (4 x pro Jahr).
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Eines der Ziele von Elprog aus unserem ersten Nachhaltigkeitsbericht im Jahre 2017 war es, im Jahr 2018 550 Schulungsstunden durchzuführen. Dieses Ziel haben wir erreicht und im Jahre 2019 auf 852,60 Stunden pro Jahr erhöht.
Neue Mitarbeiter erhalten eine generelle und eine spezifische Einarbeitung. Jährlich gibt es Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit für die Arbeitnehmer.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Elprog hat bereits seit vielen Jahren einen Anteil von rund 40% an Mitarbeiternden mit Migrationshintergrund. Dieser hohe Anteil wirkt sich positiv auf das Betriebsklima aus.Unser Unternehmen beschäftigt 4 Menschen mit Beeinträchtigungen, hat 42 Teilzeitkräfte und bildet 5 Auszubildende aus.
Das Durchschnittsalter beträgt 43,84 Jahre und die Frauenquote liegt bei 67%.
Es gibt bei Elprog kein Kontrollgremium im Sinne eines Aufsichtsrates.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Im Rahmen unserer Einarbeitungscheckliste für neue Mitarbeitende wird der Verhaltenskodex der Unternehmen der Elektronikgruppe explizit angesprochen, der Chancengleichheit fördert und Diskriminierung unterbindet.
Im Jahr 2019 gab es keine Fälle von Diskriminierung in unserem Unternehmen.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
In unseren Einkaufsbedingungen legen wir unter §11 fest: „Der Lieferant gewährleistet, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.“ Als kleines Unternehmen ist es uns nicht möglich, die Arbeitsbedingungen in den Ursprungsländern zu kontrollieren oder zu beeinflussen. Wir sind auf die Aussagen und Angaben unserer Lieferanten angewiesen. In unserer Lieferantenbewertung bewerten wir jedoch die Themen "Compliance, Menschenrechte, Umgang mit natürlichen Ressourcen", so dass z. B. Lieferanten mit einer Nachhaltigkeitsstrategie, klaren Bekenntnissen zum Schutz von Menschen und natürlichen Ressourcen und nachprüfbaren Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt bevorzugt ausgewählt werden.
Zum Thema Menschenrechte gibt es bei uns keine explizite Zielsetzung. Als kleines Unternehmen ohne ausländische Niederlassung können wir dieses Thema nur über die Auswahl der Lieferanten beeinflussen. Wie unter Kriterium 4 beschrieben fließt das Thema in die Lieferantenbewertung ein. Aufgrund fehlender Zielsetzung ist an dieser Stelle auch keine Zielerreichnung möglich.
Aus unserer Geschäftstätigkeit ergibt sich insofern ein Risiko und mögliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, dass durch einen zunehmenden Preisdruck von Kundenseite die Verlagerung von Vorprodukten (insbesondere Leiterplatten) von deutschen / europäischen Lieferanten nach Asien notwendig wird.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Wir haben im Berichtszeitraum keine entsprechenden Investitionsvereinbarungen getroffen.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Mit unseren einzigen Standort in Bayern halten wir diesen Aspekt für nicht relevant und die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen für nicht gegeben.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
In unseren Einkaufsbedingungen legen wir unter §11 fest: „Der Lieferant gewährleistet, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.“
Als kleines Unternehmen ist es uns nicht möglich, die Arbeitsbedingungen in den Ursprungsländern zu kontrollieren oder zu beeinflussen. Wir sind auf die Aussagen und Angaben unserer Lieferanten angewiesen. In unserer Lieferantenbewertung bewerten wir jedoch die Themen "Compliance, Menschenrechte, Umgang mit natürlichen Ressourcen", so dass z. B. Lieferanten mit einer Nachhaltigkeitsstrategie, klaren Bekenntnissen zum Schutz von Menschen und natürlichen Ressourcen und nachprüfbaren Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt bevorzugt ausgewählt werden.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Siehe Antwort auf Indikator GRI SRS-414-1.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Elprog ist in der Gemeinde Benediktbeuern verankert und unterstützt vornehmlich lokale Organisationen und Einrichtungen durch Spenden. Im Jahr 2019 betrug das Spendenaufkommen ca. 5.510 EUR. Empfänger waren z. B. Sportvereine (Ski, Rad, Fußball), gemeinnützige Einrichtungen (Tafel Loisachtal, Adventskalender der Süddeutschen Zeitung, Kindergärten) und Umweltorganisationen (Bund Naturschutz, Bergwacht).
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Der Umsatz lag bei 17,57 Mio. Euro im Jahr 2019. Der Umsatz lässt sich wie folgt nach Industrien
aufschlüsseln:
Industrie |
t Euro |
% |
Unterhaltungselektronik, Haushaltselektronik, sonstige Konsumgüter |
250 |
1,42% |
Licht/LED, Gebäudeelektronik (Smart Home, EIB/KNX), Sicherheitstechnik |
100 |
0,57% |
Mobilität, Schiffe, Züge, öffentlicher Transport, Lifte, Verkehrskontrolle |
450 |
2,56% |
Datentechnik, Computer, Peripheriegeräte |
900 |
5,12% |
Industrieelektronik inklusive Roboter |
13.670 |
77,80% |
Maschinen-, Mess- und andere Kontrollsysteme (Messen, Steuern, Regeln) |
900 |
5,12% |
Medizintechnik, Gesundheitssysteme, Fitness (Wearables) |
800 |
4,55% |
Luft- und Raumfahrt |
500 |
2,85% |
Elprog erwirtschaftet mit seinen besten 10 Kunden 12,79 Mio. Euro bzw. 72,8% des Umsatzes.
Auf die besten fünf Kunden entfällt ein Umsatz von 10,19 Mio Euro bzw. 58,0% des Umsatzes.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Als Unternehmen in der Elektroindustrie sind für Elprog alle Gesetzgebungsverfahren und Regelungen mit Verbindung zur Elektronik relevant. Diese sind insbesondere die EU-Richtlinien 2011/65/EU (RoHS) und REACh 1907/2006 EG sowie die Erfassung von Konfliktmineralien (Dodd Frank Act) mittels „Conflict Minerals Report“. Auf diese Gesetzgebungen hat Elprog als kleines mittelständisches Unternehmen keinerlei Einfluss. Auch auf lokaler Ebene ist Elprog politisch nicht aktiv und übt keinen Einfluss auf politische Repräsentanten aus. Insofern gibt es auch keine Entscheidungskriterien über ein mögliches politisches Engagement.
Elprog ist Mitglied im Fachverband für Design, Leiterplatten und Elektronikfertigung e. V. (FED) sowie im Bayerischen Unternehmensverband Metall und Elektro e. V. (bayme). In beiden Verbänden ist Elprog in keinen Gremien vertreten. Elprog unterstützt keine Parteien oder politische Organisationen mit Spenden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Elprog tätigte im Jahr 2019 keine politischen Spenden. Der Wert liegt somit bei 0.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Verantwortlich für das Thema Compliance ist unsere Geschäftsführung. Compliance ist Teil des unter Kriterium 6 im Detail beschriebenen Verhaltenskodex der Elektronikgruppe. In diesem sind Regeln zur Anti-Korruption und zu gesetzeskonformen Verhalten aufgeführt. Jeder Mitarbeitende wird zu Beginn seines Arbeitsvertrages zum Verhaltenskodex sensibilisiert und verpflichtet, diesen einzuhalten. Die Sensibilisierung erfolgt u.a. im Rahmen von Einarbeitungsplänen.

In 2018 haben wir ferner eine Betriebsordnung erstellt, die den Kodex aufgenommen hat.
Allein aufgrund unserer Größe, einer schlanken Organisation und nur eines Standorts ist unser Unternehmen sehr transparent und somit kaum anfällig für Korruption.
Alle relevanten Prozesse in den Bereichen Einkauf und Vertrieb sind auf eine Doppelprüfung ausgelegt. So darf z.B. keine Bestellung über 1.000 EUR ohne Genehmigung verschickt werden und jede eingehende Rechnung wird durch die Geschäftsleitung geprüft. Angebote an Kunden werden ausschließlich nach Prüfung der Geschäftsleitung verschickt. Alle Kundenaufträge werden von der Geschäftsleitung geprüft und freigegeben.
Elprog wurde seit seiner Gründung noch mit keiner Klage wegen wettbewerbswidrigem Verhalten und/oder Verletzung von Geheimhaltungspflichten konfrontiert. Der Umsatz wird zu über 95% in Deutschland generiert. Darüber hinaus liefert Elprog insbesondere nach Großbritannien, Frankreich und in die Schweiz.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Jeder Mitarbeitende verpflichtet sich mit Beginn des Arbeitsvertrags, den Verhaltenskodex der Elektronikgruppe einzuhalten. In diesem sind Regeln zur Anti-Korruption und zu gesetzeskonformen Verhalten aufgeführt.
100% unseres Geschäftsstandortes verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex der Elektronikgruppe. Darüberhinaus gibt es keine explizite Risikoprüfung der Standorte.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Bei Elprog gab es noch nie einen Fall von Korruption.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Seit Gründung von Elprog gibt es hierzu keine Auffälligkeiten.