14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Alle unsere Standorte befinden sich in Deutschland. Hierzulande sind Menschenrechts- und Arbeitnehmerstandards gesetzlich bindend und sowohl im Tarifvertrag, in verschiedenen Betriebsvereinbarungen als auch im Unternehmenshandbuch verankert. Es liegen diverse Betriebsvereinbarungen vor, die unterschiedliche Schutzbedarfe von Beschäftigten zum Ziel haben, z. B. Gesundheitsschutz, variable Arbeitszeit, mobile Arbeit, Umgang mit Leistungs- und Verhaltensdaten von Mitarbeitenden.

Die fortlaufende Prüfung und Kontrolle der arbeitsrechtlichen Vorschriften erfolgt durch den Bereich Personal, unterstützt durch die stichprobenartige und/oder anlassbezogene Kontrolle des Bereichs Compliance. Die Einhaltung der gesetzlichen Standards sowie der Rechte und Interessen unserer Angestellten werden zudem vom Betriebsrat gewahrt. Für Verstöße jeglicher Art, die der Mitarbeitende anonym anzeigen möchte, gibt es außerhalb der Bank (auf Verbandsebene) eine sogenannte Whistleblower-Stelle.

Der Tarifvertrag regelt die gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften wie auch die Chancengleichheit von Männern und Frauen. Darüber hinaus gibt es bei uns einen Arbeitssicherheitsbeauftragten und einen Inklusionsbeauftragten.

Wir sorgen für unsere Angestellten durch betriebliche Absicherungsleistungen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement, gezielte Weiterbildungsmaßnahmen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Es gibt regelmäßige, bankweite Befragungen sowie Mitarbeitergespräche zwischen den Mitarbeitenden und den jeweiligen Führungskräften. Die diesjährige Befragung hat die bekannten Handlungsfelder der Bank grundsätzlich bestätigt (siehe folgende Abbildung).



Abbildung 3: Übersicht der Handlungsfelder aus der Mitarbeitendenbefragung 2022

Da wir Mitarbeiterbelange und -rechte sehr ernst nehmen, es etablierte Arbeitnehmervertretungen und darüber hinaus grundsätzliche Feedbackkanäle gibt, sehen wir geringe Risiken in Bezug auf die Nichteinhaltung bzw. Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte. Ein weitergehendes, spezifisches Konzept in Bezug auf Arbeitnehmerbelange sowie konkrete Zielstellungen existieren daher bei uns nicht.

Eine Risikoanalyse hinsichtlich der Auswirkung unserer Produkte und Dienstleistungen auf Arbeitnehmerbelange wurde noch nicht durchgeführt. Nachhaltige Finanzprodukte unterliegen bestimmten Ausschlusskriterien, die u. a. auch Verstöße gegen Menschen- oder Arbeitsrechte, Kinder- oder Zwangsarbeit berücksichtigen.

Als Mitglied im Verband der Sparda-Banken bekennen wir uns zu den Zielen des UN Global Compact und werden soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Wir unterstützen insbesondere den Schutz der internationalen Menschenrechte und achten diese. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen schuldig machen.

Wir treten für die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit ein. Im Umgang mit Umweltproblemen folgen wir dem Vorsorgeprinzip und fördern das Umweltbewusstsein. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht in der internen Mitarbeiter-App die Möglichkeit, sich jederzeit am Nachhaltigkeitsmanagement zu beteiligen. Darüber hinaus planen wir 2023 ein Ideenmanagement zu implementieren, bei dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere Ideen zu den strategischen Zielen und somit auch zu der nachhaltigen Ausrichtung der Bank unkompliziert beisteuern können.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengerechtigkeit, Vielfalt, angemessene Bezahlung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spiegeln sich in unserem Werteverständnis wider (hier insbesondere der Wert „Vielfalt“) und sind der Grundsatz unseres Handelns. Wir setzen uns dafür ein, Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern bzw. zu beseitigen. Das Zielbild der Sparda-Bank Berlin eG beschreibt eine chancengerechte und inklusive Unternehmenskultur, in der jede und jeder ein wertschätzendes und produktives Umfeld, frei von Vorurteilen, findet. Eines der Haltungsversprechen der Bank lautet daher: “Wir fördern mit unserer Vielfalt Ideen und Ergebnisse“, weil wir überzeugt sind, dass Vielfalt zu unserem Erfolg beiträgt.

Diese Haltung findet sich ebenfalls in der internen Diversitätsrichtlinie wieder, die Leitplanken zur Gestaltung der Unternehmenskultur, der Strukturen und Prozesse darstellt, damit Vielfalt und Einbindung als Erfolgsfaktoren für die Bank gesehen werden.

Aus diesem Verständnis heraus hat sich die Sparda-Bank Berlin entschieden, im Jahr 2022 die Charta der Vielfalt zu unterzeichnen und Vielfalt als Baustein in die Unternehmensstrategie aufzunehmen. Unser Bekenntnis zu Diversität wird extern kommuniziert.

Ein besonderer Fokus liegt für die Bank in der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Zielgrößen gemäß des zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) für die Besetzung von Führungspositionen mit Frauen wurden am langfristigen Zielbild der paritätischen Besetzung ausgerichtet. Daraus folgte, die Zielgrößen für die Besetzung der ersten beiden Führungsebenen (F1 und F2) auf eine Verteilung von 50 Prozent Frauen und 50 Prozent Männer festzulegen. Beide Zielgrößen sollen im Bezugszeitraum von fünf Jahren bis zum 30.06.2027 erreicht werden.

Daran anschließend wurde eine interne Befragung der weiblichen Führungskräfte der zweiten Managementebene zu unsichtbaren Aufstiegsbarrieren durchgeführt. Mit Hilfe der Erkenntnisse wird sowohl an kulturellen Themen als auch an internen Entwicklungspfaden gearbeitet.

Die Auseinandersetzung mit unbewussten Vorurteilen in Bezug auf das Geschlecht von Menschen erfolgt auf der Führungsebene durch entsprechende Lernangebote. Beim Einstellungsprozess beteiligte Mitarbeitenden des Personalbereichs werden ebenfalls durch Weiterbildung sensibilisiert. Informations- und Austauschformate werden für alle Mitarbeitenden angeboten. 

Flexible Arbeitsmodelle, wie z. B. Jobsharing, Teilzeitarbeit, hybrides Arbeiten sowie eine ausgedehnte Rahmenarbeitszeit ermöglichen den Mitarbeitenden, auch bei der Übernahme von anspruchsvollen Positionen, Familie und Beruf gut in Einklang zu bringen. Hierzu haben wir alle Mitarbeitenden mit mobilen Endgeräten ausgestattet und neue Kollaborationsanwendungen eingeführt. Dabei stehen Vertrauen und selbstbestimmtes Arbeiten im Mittelpunkt unserer Arbeitskultur. Die Bank schafft mit ihren Arbeitswelten die Integration von Arbeit in die Lebenswirklichkeit von Menschen.

Ein Familienservice unterstützt bei der Suche von Kinderbetreuungsplätzen, bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren, bei der Hebammensuche und bei Nachhilfemöglichkeiten. Darüber hinaus werden Eltern-Kind-Coachings und Elternnetzwerke sowie Beratungen zu Elterngeld/Elternzeit angeboten. Der Familienservice gibt zusätzlich Hilfestellungen für pflegende Angehörige. Ausschreibungen für Stellen werden so gestaltet, dass alle Arbeitssuchenden mit dem geforderten Stellenprofil gleichermaßen angesprochen werden. Der Betriebsrat sowie der Bereich Personal prüfen gemeinsam mit den Fachbereichen die Eingruppierung der Mitarbeitenden entsprechend ihrer Stellenprofile. Der Betriebsrat prüft darüber hinaus die Eingruppierung der Mitarbeitenden in den Stellenprofilen hinsichtlich einer gleichberechtigten Bezahlung. Das Personalauswahlverfahren erfolgt ausschließlich unter Einbindung des Personalbereichs, unter anderem auch um Benachteiligung auszuschließen.

Wir beziehen Menschen mit Behinderung gleichberechtigt ein: Gemeinsam mit unserer Schwerbehindertenvertretung setzen wir uns für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ein. Unser Ziel ist es den Anteil unserer Mitarbeitenden mit Handicap auf mindestens fünf Prozent zu halten.

Es gibt bei uns eine Vielzahl an Angeboten zur fachlichen, methodischen und persönlichen Weiterentwicklung sowie zur Gesundheitsförderung.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

In die Ressourcen des Wissens und Könnens unserer Mitarbeitenden muss permanent „investiert“ und die Erweiterung/Flexibilisierung von Denk- und Verhaltensmustern unterstützt werden, um gute Niveaus weiterentwickeln und schwächere ausbauen zu können, insbesondere vor Herausforderungen, die der digitale und demografische Wandel mit sich bringen.

Unser Ziel ist es, die Mitarbeitenden methodisch, fachlich und persönlich so weiterzuentwickeln, um die strategischen Ziele der Bank bestmöglich zu erreichen.

Dabei ist uns wichtig, die persönlichen Bedürfnisse unserer Kolleginnen und Kollegen wahrzunehmen und interne Entwicklungswege aufzuzeigen. Vakante Stellen sollen mindestens zu einem Fünftel mit eigenen Talenten besetzt werden.

Seit 2022 steuern wir den überwiegenden Anteil unserer Bildungsinvestitionen mit Fokus auf die strategischen Schwerpunktthemen Veränderungsfähigkeit, digitale Kompetenz und vertriebliche Stärke ( Vgl. Leistungsindikator GRI SRS-404-1).

Aus diesem Grund sind die Weiterbildungsangebote in folgende Punkte gegliedert, wobei uns insbesondere der zweite Punkt die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten zur Umsetzung der angestrebten Bildungsinvestitionen bietet: Bei Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen ermitteln wir die Weiterbildungsbedarfe relevanter Zielgruppen und begegnen über zielgruppenspezifische Weiterbildungsangebote dem Risiko fehlenden Wissens bei Nutzung, Beratung und/oder Vertrieb. Die übergeordnete fortschreitende Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen erfordert besondere und langfristige Anstrengungen hinsichtlich der Befähigung aller Beschäftigten wie letztlich auch Kundinnen und Kunden. Dies berücksichtigen wir daher schwerpunktmäßig bei der Ausrichtung und Konzeption unserer Weiterbildungsangebote. Über das Pilotprogramm „Digitalisierungsbotschafter“ konnten wir eine Gruppe von Mitarbeitenden befähigen, digitale Unterstützungsangebote auf Individualebene zu leisten. Die Digitalisierungsbotschafter sind in direkten Kontakt zu ihren Kolleginnen und Kollegen getreten. Technologiewissen konnte auf Augenhöhe vermittelt werden, ausgerichtet individuell am Bedarf der Teammitglieder.

Unsere Bildungsangebote erfolgen im überwiegenden Anteil ortsungebunden digital, sodass wir die Dienstreisen reduzieren und unsere Mitarbeitenden mobil von zu Hause oder in einem unserer Standorte lernen können (Vgl. Leistungsindikator GRI SRS-404-1).

Wir setzen vielfältige Maßnahmen um, die auf die Förderung einer nachhaltigen beruflichen Einsatzfähigkeit, auf den Erhalt der Gesundheit und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerichtet sind. Für uns gilt es darüber hinaus auch, das Wohlbefinden und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz unserer Beschäftigten so lange wie möglich zu erhalten.

Im Bereich der Gesundheitsförderung gehören dazu u. a. die folgenden Maßnahmen:


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Berichtsjahr 2022 gab es keine arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen. Es gab 17 (2021: 20) arbeitsbedingte Verletzungen. Die arbeitsbedingten Verletzungen gliedern sich wie folgt: 6 (2021: 8) Arbeitsunfälle durch Stolpern, Ausrutschen, Stürze sowie 11 (2021: 12) Wegeunfälle mit den Schwerpunkten Stürze und Zusammenstöße.

Die Gesundheitsquote unserer Mitarbeitenden lag bei 92,09 Prozent (2021: 94,31 Prozent) – ausgenommen hiervon sind Langzeiterkrankungen. Es gab insgesamt 15.803 (2021: 11.488) Ausfalltage (Stichtag 31.12.2022).

Im Berichtsjahr 2022 gab es keine arbeitsbedingten Erkrankungen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Im Jahr 2022 haben wir eine umfassende Mitarbeitendenbefragung durchgeführt und darüber die Sichten unserer Mitarbeitenden zu bankinternen Veränderungsprozessen, Führungsarbeit, ihrer Tätigkeit sowie zur wahrgenommenen Belastung eingeholt. Daraus ergaben sich wichtige Erkenntnisse für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Für 2023 ist die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung geplant.

Wir führen im Intranet das Arbeitsschutz-UVB-Kompendium. All unsere Mitarbeitenden können dort auf Informationen, Gesetze und Regelungen zum Thema Arbeitsschutz zugreifen. Darüber hinaus stellen der Beauftragte für Arbeitsschutz oder die Gesundheitsmanagerin individuelle Informationen zur Verfügung.

Regelmäßige Arbeitsschutzausschusssitzungen unter Beteiligung von Personal, Betriebsrat, Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie unserem Unfallversicherungsträger finden regelmäßig statt. Im Jahr 2022 fanden Arbeitsschutzausschusssitzungen für jeweils die Zentrale und die Gesamtbank statt, wodurch der Austausch zum Thema Arbeitsschutz sichergestellt war. Zusätzlich wurden 4 regionale Arbeitsschutzausschusssitzungen in allen Marktgebieten durchgeführt.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Berichtsjahr 2022 wurden insgesamt 317 Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt und von den Mitarbeitenden des Unternehmens absolviert. Die Teilnahme an den einzelnen Bildungsangeboten ist jedem Mitarbeitenden, unabhängig des Geschlechts, möglich. In Summe zählten die Veranstaltungen 2404 Teilnehmende, sodass einige Mitarbeitende mehrere Bildungsangebote genutzt haben.

Die meisten der durchgeführten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beabsichtigten eine Weiterentwicklung der Mitarbeitenden in den Kategorien Fachwissen (59,6 %), Vertrieb und Produkte (21,5 %) sowie digitale Kompetenzen (12,0 %).

Die Mehrheit der Bildungsangebote zielte auf alle Mitarbeitenden ab (44,5 %). Zudem gab es Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit den Hauptzielgruppen Mitarbeitende der zentralen Bereiche (24,0 %), Mitarbeitende im Vertrieb (20,2 %), Auszubildende (6,3 %) und Führungskräfte (5,0 %).

Ein Großteil der Bildungsangebote wurde aufgrund der im Jahr 2022 weiterhin anhaltenden Vorsichtsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie digital (91,4 %) durchgeführt. Einzelne Veranstaltungen fanden hybrid (1,3 %) oder in Präsenz (7, 3 %) statt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die Beschäftigtenzahl belief sich im Jahresdurchschnitt 2022 auf

Vollzeitbeschäftigte                428 (2021: 447)

Teilzeitbeschäftigte                293 (2021: 295)

Azubis                                    44 (2021: 46)

Die Gesamtmitarbeiterzahl zum Stichtag 31.12.2022 betrug 767 (2021: 785), darunter 507 Frauen (66,1 %) (2021: 519 bzw. 66,1 %) und 260 Männer (33,9 %) (2021: 266 bzw. 33,9 %). Die durchschnittliche Mitarbeiterkapazität (exklusive Auszubildende) betrug 620 (2021: 640).

Altersverteilung in Prozent (%)

Unter 30 Jahre:                      18,4 % (2021: 17,3 %)

30–50 Jahre:                          49,4 % (2021: 50,6 %)

Über 50 Jahre:                       32,2 % (2021: 32,1 %)

Besetzung von Führungspositionen:

Frauen:                                   57,4 % (2021: 60,7 %)

Männer:                                  42,6 % (2021: 39,3 %)

Die Besetzung mit Frauen im Aufsichtsrat beträgt 25 % (2021: 17 %), die Quote im Vorstand bleibt unverändert (0 %) (2021: 0 %). In der ersten Führungsebene der Bank beträgt die Frauenquote 27 % (2021: 27%).

Schwerbehindertenquote: 5,13 % (2021: 4,5 %)

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Für das Berichtsjahr 2022 sind uns keine Diskriminierungsvorfälle bekannt.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Als Mitglied in der Gruppe der Sparda-Banken verpflichten wir uns dem UN Global Compact. Wir respektieren die internationalen Menschenrechte und fördern ihre Einhaltung innerhalb unseres Einflussbereiches.

Eine Risikoprüfung der Geschäftstätigkeit im Hinblick auf Menschenrechtsbelange ist bisher nicht erfolgt, da die Geschäftstätigkeit sich nur auf das Bundesgebiet Deutschland – mit den östlichen Bundesländern als Kerngeschäftsgebiet – bezieht. Die Einhaltung der Menschenrechte ist in Deutschland per Gesetz bindend.

Für die Beschäftigten wie auch für Mitarbeitende der Dienstleister kann Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit ausgeschlossen werden. Unsere Abteilung Compliance prüft darüber hinaus, ob relevante Gesetze und Richtlinien durch uns als Bank und unsere Mitarbeitenden eingehalten werden, u. a. im Hinblick auf die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es gibt für Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeitende entsprechende Verhaltenskodizes, die bindend sind.

Als Regionalbank fördern wir mit der Vergabe von Aufträgen bevorzugt die Wirtschaftsunternehmen in der Region. Von unseren externen Dienstleistern oder Verbundpartnern wird die Nähe zu den genossenschaftlichen Werten und die Einhaltung der Arbeitsschutz-, Gesundheitsschutz- und Mindestlohnstandards erwartet. Unsere derzeitigen Partner und Dienstleister erfüllen diese.

Ferner existieren ein Einkaufsprozess und entsprechende Regularien, die den Bezug von Waren und Dienstleistungen regelt. Eine explizite prozessuale bzw. konzeptionelle Regelung, die unseren grundsätzlichen Antritt, internationale Lieferketten auf ein Mindestmaß zu beschränken, liegt aktuell noch nicht vor (siehe auch Abschnitt 10: Leitfaden für externe Dienstleister).

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass wir derzeit in Bezug auf „Menschenrechte“ noch über kein explizites Konzept und dazugehörige etablierte interne Prozesse verfügen. Die notwendigen Maßnahmen sind dem ESG-Management bekannt und werden dort entsprechend gesteuert. Das ESG-Management übernimmt die wesentliche Berichterstattung zum Thema ESG innerhalb der Bank und wirkt auf die Erarbeitung fehlender Konzepte und Prozesse hin.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Die Geschäftstätigkeit beschränkt sich auf das Bundesgebiet Deutschland – mit den östlichen Bundesländern als Kerngeschäftsgebiet –, wo Menschenrechtsklauseln für alle Geschäftspartner verbindlich sind.

Außerhalb der Bundesrepublik gibt es keine Investitionsvereinbarungen und -verträge, die auf Menschenrechtskriterien geprüft wurden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die Sparda-Bank Berlin unterhält ausschließlich Geschäftsstandorte in Deutschland.

An allen Geschäftsstandorten werden die Menschenrechte per Gesetz eingehalten. Keiner unserer Standorte wurde daher separat auf Menschenrechtsaspekte geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Aus Wesentlichkeitsgründen wurden bisher keine neuen Lieferanten auf soziale Kriterien hin geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Aus Wesentlichkeitsgründen wurden bisher keine Lieferanten auf soziale Auswirkungen in der Lieferkette überprüft. Wir als Bank unterhalten ausschließlich Standorte in Deutschland.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Als regionale Genossenschaftsbank übernehmen wir gesellschaftliche Verantwortung und sehen unsere Aufgabe darin, die Regionen unseres Kerngeschäftsgebiets zu fördern. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist unser Engagement gegen Krebs. Aus den Reinerträgen unseres Finanzprodukts „Gewinnsparen“, das in Kooperation mit dem Gewinnsparverein angeboten wird, generieren wir Spenden, die wir gemeinnützigen Vereinen, Initiativen, Forschungseinrichtungen oder Selbsthilfegruppen der Krebshilfe zukommen lassen.

Diese reichen von Beratungs-, Familien- und Geschwisterangeboten, Forschungsinitiativen, Sportveranstaltungen, Registrieraktionen für Knochenmarkspenden, mobilen Hilfs-/Beratungs- und mobilen Palliativdiensten bis hin zu Hospizen, Elternhäusern und Krankenstationen. Unser aufgebautes Netzwerk besteht mittlerweile aus 203 gemeinnützigen Organisationen. Jährlich unterstützen wir i. d. R. zwischen 60 bis 70 Vereine, Stiftungen und Hospize.

Neben der Spendenvergabe an Vereine, die sich für Krebspatienten engagieren, sponsern wir auch Veranstaltungen, die den Kampf gegen Krebs unterstützen. Wir haben in dem Fachinhalt „Spenden und Sponsoring“ die mit dem sozialen Engagement verbundenen, o. g. Inhalte und Zielstellung konzeptionell festgehalten. Es werden u. a. Vergabekriterien und Bewilligungsverfahren beschrieben und die Kommunikationskanäle definiert. Dieses Spendenkonzept sowie die Kontrolle der Vergabe von Mitteln sind im Prozesshandbuch hinterlegt und werden stets eingehalten. Die Freigabe der Beträge erfolgt entsprechend den Berechtigungen des internen Vollmachtenkatalogs und damit abhängig von der jeweiligen Mittelhöhe durch den verantwortlichen Kompetenzträger. Sollten Spenden in Ausnahmefällen aus Mitteln der Reinerträge für andere Hilfsmaßnahmen außerhalb der Krebsthematik verwendet werden, ist die Zustimmung des Vorstandes einzuholen.

Die Gemeinnützigkeit der Spendenempfänger muss gegeben sein. Die Verteilung der Gelder erfolgt ausschließlich an Projekte in den Regionen des Kerngeschäftsgebiets.

Aus dem Vertrieb unseres Finanzprodukts Gewinnsparen generierten wir im Geschäftsjahr 2022 Reinerträge (zweckgebundene Spendenmittel) in Höhe von 906.688 Euro. Insgesamt konnten wir damit im letzten Jahr 63 Krebsprojekte in unserem Kerngeschäftsgebiet unterstützen. Auch für das Geschäftsjahr 2023 wurde das Produkt Gewinnsparen in die vertriebliche Zielkarte aufgenommen. Als langfristiges Ziel wollen wir eine jährliche Summe von 1 Mio. Euro Reinerträgen erreichen.

Mit allen Einrichtungen bzw. Vereinen, die wir fördern, stehen wir das ganze Jahr über im Austausch – viele Krebsprojekte unterstützen wir bereits seit Jahren und kommunizieren über Spenden und Partnerschaften in internen wie externen Medien. Unser soziales Engagement ist zudem tief mit unseren genossenschaftlichen Grundprinzipien wie Hilfe zur Selbsthilfe, Solidarität und Partnerschaft verbunden. Damit leisten wir als Genossenschaftsbank einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem wir für Betroffene und deren Angehörige eine Lücke schließen, die anderweitig mit öffentlichen oder staatlichen Geldern nicht geschlossen werden kann.

Im Rahmen unserer Nachwuchssicherung ist die Gewinnung und Bindung von Talenten in Form der Berufsausbildung, des Führungstalenteprogramms und des Stipendienangebots eine entscheidende Aufgabe in der Region. Aus diesem Grund unterhalten wir zahlreiche Kooperationen mit der IHK und regionalen Hochschulen und fördern die Ausbildung von Berufseinsteigern bzw. die Weiterbildung unserer eigenen Beschäftigten.

Risiken in Bezug auf Sozialbelange sehen wir aus unserer Geschäftstätigkeit heraus sowie ausgehend von unseren Produkten nicht. Unsere Finanz- und Versicherungsprodukte durchlaufen einen etablierten Produktauswahlprozess. Es werden keine Finanzprodukte in das Beratungsuniversum aufgenommen, die unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Den wesentlichen wirtschaftlichen Wert unseres Gemeinwesens wird durch den Vertrieb des Finanzprodukts Gewinnsparen in Form von Reinerträgen (zweckgebundene Spendenmittel) generiert, mit denen im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 63 Krebsprojekte (2021: 49) innerhalb des Kerngeschäftsgebiets unterstützt wurden. Reinerträge konnten im letzten Jahr in Höhe von 906.688 (2021: 898.947,50 EUR) generiert werden.

Im Geschäftsjahr erreichte unsere Bank einen Jahresüberschuss von 2,2 Mio. EUR (2021: 1,4 Mio. EUR). Als Ergebnisverwendung wird im Juni 2023 der Vertreterversammlung eine zum Vorjahr um 0,25%-Punkte erhöhte Dividende von 0,75% vorgeschlagen, wodurch rund 2,0 Mio. EUR an die Mitglieder der Genossenschaft ausgeschüttet würden.

Die Beschäftigtenzahl belief sich 2022 im Durchschnitt auf 428 (2021: 447) Vollzeitbeschäftigte, 293 (2021: 295) Teilzeitbeschäftigte und 44 (2021: 46) Auszubildende. Zum Stichtag 31.12.2022 waren in unserer Bank insgesamt 767 (2021: 785) Mitarbeitende beschäftigt. Die durchschnittliche Mitarbeiterkapazität (MAK) betrug 620 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (640) gesunken. Der Rückgang entspricht den Planungsprämissen der Bank.

Die Aus- und Fortbildungsaufwendungen betrugen 487,9 TEUR (Vorjahr 392,5 TEUR). Diese resultierten maßgeblich aus regulatorisch erforderlichen Weiterbildungen und Zertifizierungen, der Qualifizierung der Vertriebsmitarbeitenden im Hinblick auf ihre Kredit- und Wertpapierkompetenzen sowie neue Finanzprodukte, Maßnahmen der Führungskräfteentwicklung sowie aus finanziellen Beteiligungen an nebenberuflichen Fortbildungen und Hochschulstudiengängen im Rahmen des Talentmanagements.

Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg der Kosten für Aus- und Weiterbildung um 24,3 % mit den Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen und den daraus resultierenden erweiterten Möglichkeiten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen sowie -workshops zu begründen.

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Geschäftsbericht 2022 auf der Homepage der Sparda-Bank Berlin.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Als Bank sind wir den regulatorischen Anforderungen an Kreditinstitute unterworfen. Dazu gehören beispielsweise die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) oder bankaufsichtsrechtliche Anforderungen an die IT (BAIT). Die Überwachung regulatorischer Anforderungen an informationssicherheitsrelevanten Themen wird über unseren Datenschutzbeauftragen sowie unseren Informationssicherheitsbeauftragten gewährleistet.

Über den Verband der Sparda-Banken und den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) koordinieren wir jegliche finanzpolitische Kommunikation und stimmen regulatorische Themen ab.

Als Bank üben wir keinen direkten politischen Einfluss aus, positionieren uns aber durchaus auch öffentlich politisch zu bankrelevanten Themen und sind als Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe über den BVR politisch vertreten. Der Dachverband nimmt unsere sowie die Interessenvertretung der Genossenschaftsbanken wahr, insbesondere bei geschäftspolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber der Politik und zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene.

Der BVR unterhält in der Europäischen Union eine politische Verbindungsstelle zur Koordination der politischen Aktivitäten in Berlin und Brüssel. Dazu greift er die Anliegen der Mitgliedsbanken auf, formuliert Erwartungen an die Bundesregierung sowie die EU-Institutionen, vertritt die eigenen Standpunkte in Gremien und knüpft Allianzen mit Partnern auf europäischer und deutscher Ebene.

Der BVR ist zudem aktives Mitglied der Europäischen Vereinigung der Genossenschaftsbanken (EACB) und setzt sich für eine enge Zusammenarbeit der Kreditgenossenschaften auf europäischer Ebene und die Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber den EU-Institutionen ein. Im European Banking Industry Committee (EBIC) vertritt er außerdem aktiv die Interessen der europäischen Kreditwirtschaft gegenüber den EU-Institutionen und begleitet Regulierungsinitiativen der EU-Kommission wie auch die Normensetzung für den Finanzsektor.

Als Genossenschaftsbank treten wir gegenüber unseren Mitgliedern politisch neutral auf, sofern sie die freiheitlich demokratische Grundordnung respektieren. Wir engagieren uns nicht in Parteien. Es gibt auch keinerlei Spenden an politische Vereinigungen. Folglich gibt es auch kein Konzept, wonach die politische Beteiligung geregelt ist.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Vonseiten der Sparda-Bank Berlin gibt es keine politischen Spenden. Wir treten gegenüber unseren Mitgliedern politisch neutral auf, sofern sie die freiheitlich demokratische Grundordnung respektieren.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Eine vertrauensvolle, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden, Mitgliedern oder Geschäftspartnerinnen und -partnern ist für uns als Genossenschaftsbank die Basis unserer Geschäftstätigkeit.

In den jeweiligen Verhaltenskodizes werden verbindliche Verhaltensvorgaben für die Mitarbeitenden, den Vorstand sowie den Aufsichtsrat definiert. Darüber hinaus bestehen verpflichtende und regelmäßige Schulungen zum rechtskonformen Verhalten.

Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und interner wie externer Vorschriften ist ein Selbstverständnis unseres Arbeitens (Zielstellung). Die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung sowie Einhaltung sind jederzeit zu wahren. Dies wird regelmäßig und anlassbezogen geprüft.

Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und um strafbare Handlungen intern und extern vorzubeugen, die das Vermögen unserer Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und -partner sowie der Bank gefährden, haben wir organisatorische Vorkehrungen getroffen. Wir stellen die Einhaltung von bestehenden Finanzsanktionen und Embargos gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen mit technischer Unterstützung und fortlaufenden Überwachungsprozessen sicher.

Korruption wird von uns weder geduldet noch unterstützt. Wir beteiligen uns nicht an Geschäften, bei denen wir den Verdacht haben, dass diese mit Korruption in Verbindung stehen.

Um Interessenkonflikte und Korruption zu vermeiden, nehmen wir Zuwendungen von Dritten nur an, wenn es sich hierbei um eine geringwertige Zuwendung handelt. Zuwendungen in Form von Geld oder Gutscheinen nehmen wir grundsätzlich nicht an (gemäß Verhaltenskodizes der Sparda-Bank Berlin).

Etwaige Missstände können unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität an ein extern eingerichtetes Hinweisgebersystem gemeldet werden.

Unsere Unternehmensleitung wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch folgende Beauftragte und deren Stellvertreter unterstützt: Geldwäschebeauftragter und Zentrale Stelle, MaRisk-Compliance Beauftragter, WpHG-Compliance Beauftragter, Beauftragter zum Schutz von Kundenfinanzinstrumenten / Single Officer, Informationssicherheitsbeauftragter, Tax-Compliance Beauftragter sowie Inklusionsbeauftragter, betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Beauftragter für Arbeitsschutz, Brandschutzbeauftragter und Zentraler Auslagerungsbeauftragter. Diese sind der Geschäftsleitung unmittelbar unterstellt.

Die Aufgabe der Beauftragten besteht darin, die Geschäftsleitung zu unterstützen, den Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken. Ferner unterstützen und beraten Sie die Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben. Sie überwachen die Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben durch regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen.

Im Rahmen von jährlichen sowie anlassbezogenen Risikoanalysen werden Risiken identifiziert, bewertet und gegebenenfalls mit Maßnahmen unterlegt.

Es haben sich keine wesentlichen Risiken aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, den angebotenen Produkten und Dienstleistungen ergeben, die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse hinsichtlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen werden alle Korruptionsrisiken auf Gesamtbankebene erfasst und bewertet. Hierbei wurden etwaige Risiken aller 60 Filialstandorte sowie der Zentrale vollumfänglich (zu 100 %) mit einbezogen. Es wurden keine erheblichen Korruptionsrisiken ermittelt. Es bestehen adäquate Sicherungsmaßnahmen.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Für das Berichtsjahr 2022 sind uns keine Korruptionsvorfälle bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Berichtsjahr 2022 sind weder erhebliche Bußgelder noch nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich verhängt worden.