14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Kreissparkasse Ostalb ist nach dem Regionalprinzip der Sparkassen ausschließlich in ihrem Geschäftsgebiet tätig und beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter im Inland. Als regionales Kreditinstitut haben wir keine Risiken in Bezug auf internationale anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten (ILO-Kernarbeitsnormen), da wir diese mit unseren tarifvertraglich geregelten Vorgaben voll und ganz erfüllen. Deshalb nehmen wir auch keine gesonderte Risikoanalyse vor.  

Die Personalabteilung ist direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt. Der Vorstand der Kreissparkasse Ostalb ist diesbezüglich in alle Entscheidungen und personalstrategische Überlegungen einbezogen, insbesondere in die in den Kriterien 14-16 dargestellten Initiativen und Maßnahmen inklusive der Prüfung der Zielerreichung. Dazu erheben wir jährlich Leistungsindikatoren im Rahmen unseres DNK-Berichts (siehe hierzu Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14-16).  

Der Personalrat stellt in seiner stellvertretenden Funktion für die Mitarbeiter deren Einbindung in Entscheidungen durch das gesetzliche Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrecht in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sicher.

Unser übergeordnetes und dauerhaftes Ziel in Bezug auf Arbeitnehmerrechte ist die Einhaltung aller gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen. Weitere Ziele haben wir in diesem Bereich derzeit nicht definiert. Unser Konzept zur Umsetzung der Arbeitnehmerrechte basiert auf den folgenden Grundlagen: 
Wir bieten unseren Mitarbeitern zahlreiche Möglichkeiten, sich im Rahmen von Projekten und Arbeitsgruppen an der Weiterentwicklung unserer Sparkasse zu beteiligen. Beispiele hierfür sind Digitalisierungsprojekte und der Innovationskreis. Insbesondere können Vorschläge - auch zum Thema Nachhaltigkeit - jederzeit über den KVP (Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) eingebracht werden. In der für alle Mitarbeiter frei einsehbaren KVP-Datenbank werden die Verbesserungsvorschläge gebündelt. Diese Möglichkeiten werden von unseren Mitarbeitern ebenso rege genutzt wie unsere zahlreichen Weiterbildungsangebote. 2020 waren unsere Mitarbeiter im Schnitt 2,6 Tage auf Fortbildungen.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

In unserer Personalarbeit (siehe Leitsatz „Personal“ in Kriterium 3) setzen wir uns das übergeordnete Ziel, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Die Zielerreichung bestätigt uns unter anderem die regelmäßige Zertifizierung durch das Audit „berufundfamilie“ seit 2013. Dies beinhaltet für uns selbstverständlich auch die Förderung von Chancengerechtigkeit. Dabei handelt es sich um ein fortlaufendes Ziel, das wir mit vielfältigen Maßnahmen unterlegen. Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder ethnischer Herkunft werden bei uns nicht toleriert. Die Neubesetzung von Stellen erfolgt auf Grundlage definierter Qualifikationsanforderungen unter Einbezug stellenbezogener Auswahlverfahren, unabhängig von Alter oder Geschlecht der Bewerber/innen. Dasselbe gilt für die Zulassung zu Weiterbildungsmaßnahmen. Im Berichtszeitraum gab es keine Diskriminierungsvorfälle. Unsere Zielerreichung in diesem Themenkomplex messen wir unter anderem mit unserer Bewertung im Nachhaltigkeits-Kompass. Im Bereich Gleichberechtigung und Familienförderung liegen wir über dem Branchendurchschnitt.

Themen der Arbeitssicherheit werden im Arbeitsschutzausschuss (ASA) aufgegriffen und unter Einbringung der Fachkompetenz des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet. Identifizierte Handlungsbedarfe werden durch die Fachabteilungen zeitnah abgearbeitet. Der Themenbereich ist beim „Arbeitsschutzbeauftragten“ gebündelt. Hierdurch ist gewährleistet, dass alle relevanten Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Der Personalrat ist Mitglied im ASA und somit im Rahmen der Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes in alle relevanten Maßnahmen einbezogen. Zudem erfolgt für die Mitarbeiter regelmäßig eine Sicherheitsunterweisung bzgl. Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften Kassen (UVV-Kassen).  

Durch die Schwerbehindertenvertretung ist die Einhaltung der Regelungen für Menschen mit Behinderung gegeben.  

Eine angemessene Bezahlung ist durch die tarifkonforme Vergütung (TVÖD-S) aller Mitarbeiter/innengewährleistet.  

Gesunde, zufriedene und damit auch gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Kreissparkasse Ostalb die Basis ihres geschäftlichen Erfolgs. Deshalb haben wir eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt, um unseren Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein gutes betriebliches Gesundheitsmanagement zu ermöglichen. Die Förderung der Zufriedenheit und Motivation unserer Mitarbeiter haben wir fest in unseren langfristigen Unternehmenszielen in der Geschäftsstrategie verankert.  

Wir setzen auf eine strategisch angelegte Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben. Anhand verbindlicher Zielvereinbarungen sorgen wir dafür, dass das Familienbewusstsein verankert bleibt. Im Jahr 2012 haben wir uns mit der Auditierung "berufundfamilie" befasst. Im Jahr 2013 erhielten wir das Zertifikat der Hertie Stiftung bzw. das Qualitätssiegel für familienbewusste Personalpolitik. Im Jahr 2019 wurde der Erhalt des Zertifikats durch die Re-Zertifizierung bestätigt. Die wichtigsten Maßnahmen in diesem Bereich sind:
Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist seit 2010 implementiert. Es teilt sich in die Funktionsbereiche Arbeitsschutzausschuss (ASA), gesunde Führung und betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Die BGF hat die Handlungsfelder gesunde Ernährung, angemessene Bewegung, Entspannung und Vorbeugung definiert. In Kooperation mit Krankenkassen, Fitness-Studios und zertifizierten Anbietern werden den Beschäftigten gesundheitsförderliche Aktionen angeboten, z. B. Yogakurse, Lebe Balance (AOK), XCO-Walking etc.  

Uns ist ein wichtiges Anliegen, im Rahmen unserer Möglichkeit einen Beitrag zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu leisten. Bei entsprechender Eignung bieten wir Praktikums- und auch Ausbildungsplätze an. Mehrere Personen mit Migrationshintergrund absolvieren derzeit Ausbildungen.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Unsere Mitarbeiter sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Gelingen unseres Geschäftsmodells. Langfristig können wir unsere Unternehmensziele ausschließlich mit zufriedenen und motivierten Mitarbeitern erreichen.  

Die Erhöhung der Mitarbeiterqualifikation durch das Angebot stetiger Weiterbildungsmöglichkeiten haben wir als Ziel in unserer Geschäftsstrategie 2021-2024 festgeschrieben, denn die ständige Weiterqualifizierung unserer Beschäftigten ist notwendig, um am Markt bestehen zu können. Es stehen umfassende Angebote (fachlich, technisch, verkäuferisch, Führung etc.) zur Verfügung. Die Durchführung erfolgt je nach Konzept des Angebots intern (Trainer, Coaches), an der Sparkassen-Akademie oder mit externen Kooperationspartnern.  

Aufgrund unserer umfassenden Weiterbildungsangebote verfügen wir über ein hohes, überdurchschnittliches Qualifizierungsniveau in der Belegschaft. Wir fördern die Weiterbildung (Fachwirt, Betriebswirt, Bachelor, Master etc.) ganz gezielt durch zeitliche Freistellungen und finanzielle Unterstützung.  

Um unseren Mitarbeitern die Möglichkeiten digitaler Vertriebswege aufzuzeigen, haben wir eine Bildungsoffensive im digitalen Bereich gestartet (Bedarfserhebung durch digitalen Fitnesscheck). Seither stehen individuelle Schulungsangebote im digitalen Bereich allen Beschäftigten zur Verfügung.  

Mit Blick auf den demografischen Wandel verfolgen wir eine langfristige Personalplanung. Durch gezielte Altersteilzeitmodelle erhalten wir die Beschäftigungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und weisen gleichzeitig ein Durchschnittsalter in der Belegschaft auf, das unterhalb des Branchendurchschnitts liegt. Wir haben in den vergangenen Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Erhöhung unserer Attraktivität als Arbeitgeber umgesetzt und weisen seit Jahren eine hohe Ausbildungs- und Übernahmequote aus.  

Zur Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter haben wir ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement etabliert (siehe hierzu Kriterium 15).  

Unseren Nachwuchs- und Führungskräften bieten wir neben fachlichen Schulungen auch Seminare zur Entwicklung der Persönlichkeit und Stärkung der Resilienz an (Nachwuchsprogramme, Führungskompass).

Durch unsere umfangreiche Konzeption und die zahlreichen Maßnahmen sehen wir für uns keine Risiken im Bereich der Qualifizierung unserer Mitarbeiter.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

a.
Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen 0
Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen 0
Anzahl und Rate der dokumentierten arbeitsbedingten Verletzungen 21
Wichtigste Arten arbeitsbedingter Verletzungen Stolpern, Stoßen
Anzahl der gearbeiteten Stunden 1.259.926

b. dieser Punkt trifft auf die Kreissparkasse Ostalb nicht zu.

GRI SRS 403-10: In den genannten Bereichen gab es 2020 keine Vorfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Themen der Arbeitssicherheit werden im Arbeitsschutzausschuss (ASA) aufgegriffen und unter Einbringung der Fachkompetenz des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet. Identifizierte Handlungsbedarfe werden durch die Fachabteilungen zeitnah abgearbeitet. Der Themenbereich ist beim „Arbeitsschutzbeauftragten “ gebündelt. Hierdurch ist gewährleistet, dass alle relevanten Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Der Personalrat ist Mitglied im ASA und somit im Rahmen der Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes in alle relevanten Maßnahmen einbezogen. Zudem erfolgt für die Mitarbeiter regelmäßig eine Sicherheitsunterweisung bzgl. Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften Kassen (UVV-Kassen).  

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und tagt in der Regel einmal pro Quartal.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die durchschnittliche Abwesenheit für Fortbildung pro Mitarbeiter betrug 2020: 2,6 Tage (20,17 Stunden). Eine Erhebung nach Angestelltenkategorie und Geschlecht erfolgt nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:  
   
Ordentlicher Verwaltungsrat:

Stellvertretender Verwaltungsrat:   
  Ordentl. VR Stellvertr. VR
unter 30 Jahren 0 0
30 bis unter 50 Jahren 4 7
über 50 Jahren 14 10


b. Der Personalbestand (aktive, bankspezifische Beschäftigte) der KSK Ostalb setzt sich zum 31.12.2020 wie folgt zusammen:

  KSK Ostalb Weiblich Männlich
unter 30 Jahren 126 71 55
30 bis unter 50 Jahre 375 244 131
ab 50 Jahren 268 183 85

Der Anteil weiblicher Führungskräfte betrug zum 31.12.2020 27,6%. Weitere Diversitätsindikatoren erheben wir derzeit nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind keine Vorfälle bekannt.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Für die Kreissparkasse Ostalb gehört die Achtung der Menschenrechte zu ihrem Selbstverständnis. Wir unterhalten ausschließlich Geschäftsstandorte im Ostalbkreis. Insofern ist die Einhaltung der Menschenrechte in unserer eigenen Geschäftstätigkeit gewährleistet bzw. das Risiko durch die Einhaltung der gesetzlichen Standards in Deutschland minimal. Beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen bevorzugen wir Dienstleister und Handwerker aus unserer Region. Bei ansonsten vergleichbaren Angeboten beauftragen wir bevorzugt Dienstleister, die oder deren Produkte durch Nachhaltigkeitssiegel zertifiziert sind. 
Durch die geringe Betroffenheit mit möglichen Risiken und die bereits umgesetzten Maßnahmen sehen wir derzeit keine Notwendigkeit ein Managementkonzept zu entwickeln.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Bisher erfolgt die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern ohne Dokumentation von Nachhaltigkeitskriterien.

Darüber hinaus berücksichtigen wir bei unseren Eigenanlagen Menschenrechtsaspekte.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Nicht relevant, da die Kreissparkasse Ostalb ausschließlich Geschäftsstandorte im Ostalbkreis unterhält.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Siehe Ausführung zu Leistungsindikator GRI SRS-412-3

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Siehe Ausführung zu Leistungsindikator GRI SRS-412-3


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Regionale Verwurzelung und gelebte Partnerschaft vor Ort sind unsere starke Basis. Seit unserer Gründung im Jahr 1852 übernehmen wir deshalb im Ostalbkreis eine besondere Verantwortung für die Region und ihre Menschen. Hierbei verfolgen wir das Konzept einer möglichst großen Breitenwirkung in den Bereichen Kunst, Kultur, Bildung, Umwelt und Sport.  

Spenden und Sponsoring
Unsere Spenden- und Sponsoringvergabe erfolgt nach klaren Richtlinien. Dazu gehören u. a.:

Besonders wichtig und förderungswürdig sind Projekte, die sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen. Mit rund 1,0 Mio. Euro an Spenden- und Sponsoringaufkommen haben wir 2020 trotz umfangreicher coronabedingter Ausfälle von Veranstaltungen, Sportevents etc. und der Lockdowns  zahlreiche Projekte, Vereine und Einrichtungen im Ostalbkreis unterstützt.

Spendenplattform „Gut für die Ostalb“
„Gut für die Ostalb“ ist die Online-Spendenplattform für alle, die die Ostalb noch lebenswerter machen wollen. Unter
www.gut-fuer-die-ostalb.de finden lokale soziale, nachhaltige sowie kulturelle Projekte und interessierte Spender mit nur wenigen Klicks zusammen. Die Nutzung der Spendenplattform ist unkompliziert und dazu kostenfrei: für die Projekte und natürlich auch für die Spender. Die Spenden gehen zu 100% an die projekttragende Organisation. Ohne Abzug. Der Spendenprozess ist sicher und transparent. 2020 haben wir das Engagement auf hohem Niveau weitergeführt und unter anderem vier Verdopplungsaktionen durchgeführt.  

Engagement für Bildung
Wir kooperieren im Rahmen mehrerer Bildungspartnerschaften mit Schulen im Ostalbkreis, um auf diesem Wege den Dialog zwischen Schule und Wirtschaft zu fördern. Ziele der Partnerschaft sind die Erweiterung des Wissens über das Banken- und Finanzwesen, die Unterstützung beim Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf und die Verbesserung der Ausbildungs- und Studierfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.

Sparkassenstiftung Ostalb
Die Kreissparkasse Ostalb hat der Sparkassenstiftung Ostalb inzwischen ein Stiftungsvermögen von 6,0 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit den daraus fließenden Erträgen unterstützt unsere Stiftung Fördermaßnahmen, die dem Ostalbkreis neue Impulse geben. Die Stiftung hat dabei insbesondere die folgenden Förderziele.

Im September und Oktober 2020 hat die Sparkassenstiftung mit der Streuobstwiesenaktion allen Kindergärten im Ostalbkreis die Möglichkeit geboten, Streuobst zu sammeln und kostenlos Apfelsaft daraus pressen zu lassen. An sechs Standorten konnten die Kinder ihr gesammeltes Fallobst zum Pressen abgeben. Insgesamt haben 25 Kindergärten und rund 500 Kindergartenkinder teilgenommen. Insgesamt hat die Sparkassenstiftung hierfür 10.000 Euro bereitgestellt und es konnten 8.500 Liter Saft auf über 12.000 Kilogramm Fallobst gewonnen werden.  

Sparkassenstiftung für internationale Zusammenarbeit
Die Kreissparkasse Ostalb unterstützt durch ihre Mitgliedschaft bei der Sparkassenstiftung für internationale Kooperation e.V. derzeit rund 50 Entwicklungs- und Schwellenländer dabei, ihrer Bevölkerung einen nachhaltigen Weg aus der Armut zu ermöglichen. Durch die Stärkung lokaler und regionaler Finanzstrukturen schafft die Sparkassenstiftung nicht nur Entwicklungsalternativen für breite Bevölkerungsschichten und lokale Unternehmen, sondern trägt auch dazu bei, Arbeitsplätze und Einkommen zu generieren. Dies wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes aus. Auch Umweltaspekte spielen dabei eine immer größere Rolle.  

Über die Verankerung des öffentlichen Auftrags in unserer Geschäftsstrategie mit dem dauerhaften und fortlaufenden Ziel, unsere öffentliche Wahrnehmung zu stärken sowie die Verbundenheit mit den Kunden zu erhöhen, ist der Vorstand direkt in die strategische Ausrichtung eingebunden. Eine interne Prüfung der Zielerreichung ist dadurch ebenfalls gewährleistet. Durch diesen positiven Beitrag und unsere Gemeinwohlorientierung sehen wir für uns keine Risiken in diesem Bereich und sehen deshalb auch keine Notwendigkeit einer tiefergehenden Risikoanalyse.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

  Euro
Einnahmen 130.968.861,81
= direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert 130.968.861,81
   
Betriebskosten 31.949.887,68
+ Löhne und sonstige betriebliche Leistungen 53.354.873,81
+ Zahlungen an Kapitalgeber 9.184.650,03
+ Zahlungen an die Regierung 10.509.635,03
+ Investitionen in die Gemeinschaft 844.460,00
= verteilter wirtschaftlicher Wert 105.843.506,55
   
   
direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert 130.968.861,81
- verteilter wirtschaftlicher Wert 105.843.506,55
= zurückbehaltener wirtschaftlicher Wert 25.125.355,26


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Wir verfolgen das Konzept, selbst keine aktive politische Einflussnahme zu praktizieren. Dies entspringt zum einen unserer Haltung der politischen Neutralität als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut. Zudem haben wir als regional tätige Sparkasse keinen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren in finanzpolitischen Fragestellungen. Für die Wahrnehmung unserer Interessen sehen wir daher ausschließlich unsere Verbände in der Pflicht. Dies sind zum einen der Sparkassenverband Baden-Württemberg und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Dieser nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Relevante Themenfelder sind dabei insbesondere aufsichtsrechtliche Anforderungen, die Erhaltung der Strukturen der Sparkassen sowie wirtschafts-, steuer- und geldpolitische Rahmenbedingungen. Für die satzungsgemäßen Aufgaben haben wir ein umfassendes Compliance-System etabliert. Grundsätzlich zuständig für die verschiedenen Compliance-Themen ist der Gesamtvorstand. Nähere Einzelheiten zu unserem Compliance-System sind in Kriterium 20 sowie in den Leistungsindikatoren zu den Kriterien 19 und 20 beschrieben. Damit bestehen für uns derzeit keine Risiken in diesem Bereich.

Die Kreissparkasse Ostalb hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (unter anderem KWG, WpHG, GWG (z. B. Transparenzregister), MIFID II, PSD II (z. B. Kundenauthentifizierung im Online-Bereich), EU-Datenschutzverordnung, Entgelttransparenzgesetz), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen, die sich aus dem Sparkassengesetz für Baden-Württemberg ergeben.  

Der DSGV und der SVBW informieren uns über die aktuelle Gesetzgebung in Form von Rundschreiben. Dies beinhaltet Stellungnahmen, Anwendungshilfen und Schulungsangebote. So ist gewährleistet, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben eingehalten werden können.  

Mit dieser Konzeption sehen wir in diesem Bereich keine Risiken für uns.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Die Kreissparkasse Ostalb tätigt grundsätzlich keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien und Politiker.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Zu den grundlegenden Prinzipien der Kreissparkasse Ostalb zählen die strenge Einhaltung aller gesetzlichen, rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Risiken aller Art. Unser übergeordnetes Ziel ist es deshalb, eine unternehmensweite Compliance-Kultur zu fördern und zu bestärken, damit sich alle Beschäftigten rechtskonform verhalten. Wir tolerieren dabei keine Form von Korruption und Bestechung. Verankert sowie ausführlich und für alle Mitarbeiter verbindlich geregelt sind diese Prinzipien in Arbeitsanweisungen und der Leitlinien zum integren Handeln in der Kreissparkasse Ostalb, die in unserem Intranet für alle Mitarbeiter zugänglich sind. Unsere Mitarbeiter werden fortlaufend sensibilisiert.     

Unser integres Handeln wird durch folgende Prinzipien bestimmt:

Wir legen großen Wert darauf, dass sich die Kreissparkasse Ostalb und alle Beschäftigten rechtskonform verhalten. Es wird keine Form von Korruption und Bestechung toleriert. Es ist Aufgabe des Compliance-Beauftragten (Chief Compliance Officer) sicher zu stellen, dass wir im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handeln. Hierzu überwacht dieser die hausinternen Vorgaben und führt auch eigene Kontroll- und Überwachungshandlungen durch. Eine weitere Aufgabe des Compliance-Beauftragten liegt in der Beratung und Unterstützung des Vorstands bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Hierzu wird unter anderem dem Vorstand mindestens jährlich, bei Bedarf auch anlassbezogen, ein schriftlicher Bericht vorgelegt. Darüber hinaus ist der Compliance-Beauftragte berechtigt, unternehmensintern Weisungen zu erteilen.  

Unsere wichtigsten internen Compliance-relevanten Regelungen sind:

2020 lagen keine Korruptionsvorfälle vor. Es wurden sämtliche Standorte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft. Es wurden keine erheblichen Risiken festgestellt. Weitere Inhalte zu Compliance-relevanten Risiken sind in Kriterium 19 beschrieben.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Es wurden alle Standorte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft. Es wurden keine erheblichen Risiken festgestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

2020 lagen keine Korruptionsvorfälle vor.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

2020 wurden keine Bußgelder und monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt.