14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Das GKS hält sich als in Deutschland tätiges Unternehmen ebenso wie seine MitarbeiteR an die rechtlichen Vorschriften und Werte der Bundesrepublik Deutschland sowie an die in einem Unternehmenshandbuch festgelegten Regeln und Wertvorstellungen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen wurden angeboten und
von den Beschäftigten angenommen. Dabei wird neben dem rechtlich notwendigen Umfang
eine Vielzahl an ergänzenden Untersuchungen durchgeführt. Diese umfassen z.B. für die MitarbeiteR
kostenfreie Seh- und Hörtests, Blutuntersuchungen auf verschiedene Schadstoffe und
Schwermetalle sowie Erst- und Auffrischungsimpfungen gegen Hepatitis. Im Jahr 2017 konnten
erneut 15 MitarbeiteR gegen Hepatitis geimpft werden. Alle Untersuchungen und Arztbesuche
sind für die MitarbeiteR kostenlos und können während der Arbeitszeit wahrgenommen
werden.

Arbeitsschutzausschuss

Vier Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses sowie zahlreiche Begehungen der Fachkraft für
Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten fanden im Berichtszeitraum statt. Sie unterstützen GKS Schweinfurt in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Gestaltung der Arbeitsplätze. Arbeitsschutz-Unterweisungen (ehem. UVV-Belehrungen):
Bei den jährlichen Arbeitsschutz-Unterweisungen wird auch darauf geachtet, dass alle Beschäftigten
teilnehmen. Es wird vor allem auf die betrieblichen sicherheitstechnischen Belange und auf einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen hingewiesen. Auch werden die Beschäftigten über Maßnahmen der Ersten Hilfe und den Brandschutz informiert. Künftig ist geplant, diese Unterweisungen für die Thematisierung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte - auch über den Arbeitsschutz hinausgehend - zu nutzen.

Für das Jahr 2017 hat das GKS von der BG ETEM wieder einen Beitragsnachlass – wie in den Vorjahren auch – erhalten. Das zeigt, dass Arbeitsschutz bei GKS einen breiten Raum einnimmt
und einen hohen Stellenwert hat.

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist beim GKS vergleichsweise hoch.

Fremdpersonal

Es gelten zahlreiche Regelungen, die dem Schutz der Rechte des Fremdpersonals dienen, so etwa rechtliche Vereinbarungen im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohns und die Sicherheitsvorschriften des GKS.  

Soziale Aktivitäten für MitarbeiteR

Zahlreiche Angebote und Aktionen für die und mit den MitarbeiterN kennzeichnen die Wertschätzung der menschlichen Ressourcen beim GKS. Zu nennen sind hier die Aktion "Mit dem Fahrrad zur Arbeit", der Besuch des Betriebsrates bei längerer Erkrankung, die Ehrung zu Dienstjubiläen, Kochmöglichkeiten in der Cafeteria, kostenlose Obstkörbe für die MitarbeiteR in der Dienstzeit, MitarbeiteRinformationen durch externe ReferenteN, das Sommerfest des Betriebsrates sowie der Wandertag.

Beteiligung der MitarbeiteR am Nachhaltigkeitsmanagement

vgl. die Ausführungen zu Kriterium 5.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Angemessene Bezahlung der MitarbeiteR

Grundsätzlich unterliegen die MitarbeiteR des GKS dem Tarifvertrag der bayerischen Energieversorgungsunternehmen. Darin sind die grundlegenden Merkmale und Vorgaben festgehalten. Daran wird auch die Bezahlung der MitarbeiteR festgemacht, die über dem des TVöD liegt. Darüber hinaus werden außertarifliche Leistungen verschiedenster Art an die MitarbeiteR weitergegeben.

Diskriminierungsfreie Gleichbehandlung

Um die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung der MitarbeiteR zu gewährleisten, ist eine Beschwer-destelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eingerichtet.

Elternzeit für Mitarbeiter

Im Rahmen der Elternzeitregelung begrüßt es das GKS, wenn MitarbeiteR sich eine gewisse
Zeit ganz den neuen Aufgaben als Elternteil zuwenden. Auch wenn dadurch Arbeitskraft für diesen Zeitraum nicht zur Verfügung steht, wirkt diese gemeinsame Zeit mit dem Kind auch im
Arbeitsleben noch lange positiv weiter. Dies gilt sowohl für weibliche wie für männliche Elternteile.

Wiedereingliederung nach Krankheit

Gerade nach langen oder schweren Krankheiten ist die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt
nur langsam möglich. Dabei unterstützt das GKS die MitarbeiteR nach Kräften.

Zuschuss zu Seh- und Hörhilfen

Alle Sinneswahrnehmungen sind gerade bei der täglichen Arbeit sowie dem Arbeitsweg teilweise
lebenswichtig. Aus diesem Grund sollen die MitarbeiteR stets einwandfreie Brillen, Kontaktlinsen
oder Hörgeräte verwenden. Um dem Vorschub zu leisten wird ein Zuschuss in regelmäßigen
Abständen und mit einer festgelegten Obergrenze zu nachweislich selbst bezahlten
Seh- und Hörhilfen gewährt.

Teilzeitquote

Die von vielen MitarbeiterN genutzte Möglichkeit, Beruf und Privatleben bestmöglich zu vereinen,
besteht in der selbstgewählten Teilzeittätigkeit. Hierbei ist jedoch bei den meisten MitarbeiterN
eine Reduzierung um nur wenige Stunden pro Woche gemeint. Viele der MitarbeiteR arbeiten
statt der vorgesehenen 38 Stunden also nur z.B. 35 oder 36 Stunden. Die etwas geringere
Bezahlung wird dabei gerne in Kauf genommen.

Vorschlagswesen

Ein betriebliches Vorschlagswesen ist eingerichtet. Die MitarbeiteR können jederzeit Vorschläge
zu den verschiedensten Themen einbringen. Nach der Prüfung der Vorschläge auf
Umsetzung und Nutzen ist je nach Entscheidung auch eine Prämie für den MitarbeiteR vorgesehen.

Zeitwertkonto

Neben der Ausbezahlung von Überstunden, die aus betrieblichen Gründen angefallen sind, ist
es auch möglich, geleistete Stunden in einem sog. Zeitwertkonto zu sammeln. Je nach Gestaltung
dieses Kontos besteht somit die Möglichkeit, am Ende des Arbeitslebens die aufgesparten
Zeiten wieder einzusetzen und den Renteneintritt vorzuziehen.

Gender

Eine Bevorzugung oder Abwertung von MitarbeiterN weiblichen oder männlichen Geschlechts
aufgrund eben dieses Unterschieds werden im GKS nicht gemacht. Bis heute sind auch keine
Beschwerden in dieser Hinsicht aufgetreten. Aufgrund des für fast alle Mitarbeiter geltenden
Tarifvertrages sind auch in Bezug auf Rechte/Pflichten, Tätigkeit und Bezahlung Unterschiede
nicht vorgesehen. Im GKS ist eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-
Gesetz eingerichtet und ein MitarbeiteR für diese Aufgabe bestellt (vgl. Kriterium 5).

Geschlechtergerechte Sprache


Soweit in Schrift und Wort im GKS Amts-, Berufs-, Funktions- oder ähnliche Bezeichnungen aufgeführt sind, bei denen es eine weibliche, männliche und/oder sonstige Form gibt, ist jeweils im Allgemeinen nur die männliche Version aufgeführt, die aber für Frauen, Männer und sonstige Geschlechtsformen gleichermaßen gilt. Sind Personen jeglichen Geschlechts angesprochen, kann der letzte Buchstabe der üblichen Form großgeschrieben werden (z.B. KollegeN). Männer, Frauen und Personen mit sonstigen Geschlechtsformen können die Bezeichnung im Innen- und Außenverhältnis in der jeweils üblichen Form führen.

MitarbeiteR mit Behinderung

Die vielfältigen Tätigkeiten im GKS lassen es auch zu, MitarbeiteR mit Behinderung oder
Schwerbehinderte zu beschäftigen. Eine Unterscheidung im Umgang mit diesen MitarbeiterN
wird nicht gemacht, jedoch werden natürlich die für diese Personengruppe geltenden rechtlichen
Anforderungen im GKS beachtet. Im GKS ist jeweils eine Vertrauensperson für Schwerbehinderte
der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeber-Seite bestellt.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Beim GKS wird differenziert zwischen der beruflichen Weiterbildung, der Fortbildung, der Schulung bzw. Unterweisung und der Zusatzqualifikation:

Zentrales Ziel des GKS im Bereich "Qualifizierung" ist die Arbeitssicherheit der MitarbeiteR. Dies korrespondiert mit der grundsätzlich starken Mitarbeiterorientierung des GKS.

Berufliche Weiterbildung

Beispiel: Kesselwärter-Lehrgang, ATAB-KWS-Lehrgang, jeweils mit Prüfung

Fortbildung

Beispiel: Kurse für die Meisterprüfung, Kurse für die Ausbilder-Eignung

Schulungen bzw. Unterweisungen

Beispiel: Jahresunterweisung für Elektriker, Arbeitsschutz-Unterweisung

Zusatzqualifikation

Beispiel: Computerkurse, Schaltberechtigung, Staplerschein, Aufzugswärter

Nachhaltigkeitsbeauftragter in der Energie- und Abfallwirtschaft

Nachhaltige Beschaffung

Die MitarbeiteR im Einkauf sind im Hinblick auf eine nachhaltige Beschaffung sensibilisiert, da im GKS Nachhaltigkeit als festes und verbindliches Einkaufsziel definiert ist (vgl. auch Kriterium 4).


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator G4-LA6
Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht.

2017 wurden insgesamt 2 Arbeitsunfälle gemeldet, 1 davon war ein Wegeunfall.
Arbeitsbedingte Todesfälle in 2017: 0
Weitere Angaben erfolgen an dieser Stelle nicht. Beim GKS nimmt die Prävention einen großen Stellenwert ein (vgl. Kriterium 14).  

Leistungsindikator G4-LA8
Gesundheits- und Sicherheitsthemen, die in förmlichen Vereinbarungen mit Gewerkschaften behandelt werden.

Förmliche Vereinbarungen mit Gewerkschaften existieren nicht.

Leistungsindikator G4-LA9
Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie.

Die Erfassung der jährlichen Stundenzahl für Aus- und Weiterbildungen nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie erfolgt aufgrund der differenzierten Betrachtung des GKS im Hinblick auf die im Kriterium 16 beschriebenen Qualifizierungsangebote nicht. Die Aussagekraft ist durch einen Durchschnittswert an dieser Stelle begrenzt. Der hohe Stellenwert der Qualifizierung für das GKS wird dort ausdrücklich hervorgehoben (vgl. zudem Kriterium 2 unter "Soziales").

Leistungsindikator G4-LA12
Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren.

Der männliche Anteil beträgt in der Gesellschafterversammlung 100 Prozent. Im Beirat sind 3 weibliche Mitglieder vertreten (von 13).
Im gesamten Unternehmen beläuft sich der Anteil der Mitarbeiterinnen auf etwa 10 Prozent. In der Verwaltung liegt der Anteil dagegen bei etwa 50 Prozent.

Leistungsindikator G4-HR3
Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen.

Im Berichtszeitraum kam es zu keinen Diskriminierungsvorfällen.



17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Das GKS und seine MitarbeiteR achten die allgemeinen Menschenrechte. Dazu zählen die im Unternehmenshandbuch des GKS festgehaltenen Wertvorstellungen: 

übergeordnet: Respekt, Freiheit, Gerechtigkeit und Gemeinsinn,
persönlichkeitsbezogen: Empathie, Vertrauen, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein,
einzelarbeitsbezogen: Leistungsbereitschaft, Selbständigkeit, Disziplin, Kompetenz und Zielorientiertheit,
gemeinschaftsarbeitsbezogen: Loyalität, Teamgeist, Höflichkeit und Wertschätzung.

Das GKS trägt ferner durch Regelungen - etwa im Bereich der Reststoffentsorgung und der ausschließlichen Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben - zur nachhaltigen Entwicklung und in diesem Zusammenhang auch zur Einhaltung der Menschenrechte bei.

In Kriterium 4 wird dargelegt, dass das Thema Menschenrechte im Dialog mit den Lieferanten und Geschäftspartnern über die bisherigen Regelungen hinaus im nächsten Berichtszeitraum diskutiert wird.




Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Eine entsprechende Prüfung erfolgt nicht unmittelbar (vgl. dazu die Ausführungen zur Wertschöpfungskette (Kriterium 3, 4 und 17).

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Das GKS verfügt über nur einen Geschäftsstandort in Deutschland. Es Prüfung im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen erfolgte - abgesehen von den geschilderten Wertvorstellungen in Kriterium 17 - nicht.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

vgl. Kriterium 17; eine weitergehende Systematisierung erfolgt im nächsten Berichtszeitraum.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Es sind keine negativen menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Diplomarbeiten sowie Praktika zur Berufsorientierung

Soweit es der Betrieb zulässt und soweit es thematisch möglich ist, werden den Anfragen nach
Diplomarbeiten von Studenten verschiedener Fachrichtungen gerne entsprochen. Gerade im
Bereich der Energie- und Verfahrenstechnik ist auch das GKS an der Bearbeitung aktueller
Problemstellungen interessiert. Schülerpraktika werden ebenfalls in Einzelfällen ermöglicht,
auch hier muss dies betrieblich und thematisch passend sein. SchüleR sind hier besonders an
Tätigkeiten in der mechanischen Werkstatt und im GKS-eigenen Labor interessiert.

Führungen

Das GKS bietet interessierten Gruppen, vor allem aus dem Einzugsgebiet der Gesellschafter, die Möglichkeit, sich vor Ort durch Besichtigung, Information und Diskussion ein Bild von GKS zu
machen. Der persönliche Dialog mit den Besuchern wird bewusst gesucht, um der Öffentlichkeit
die heute nur noch schwer zu durchschauenden Sachverhalte der Abfallentsorgung, -verwertung
und -beseitigung nahe zu bringen. Vor allem Grundschulen aus der näheren Umgebung
von Schweinfurt nutzen das Angebot und führen ihre Schulkinder durch die meist schon
im Unterricht besprochene thermische Abfallbehandlungsanlage des GKS. Insgesamt 29 Gruppen (rd. 700 Personen) machten im Jahr 2017 vom Angebot Gebrauch und fanden sich zu Führungen ein.

„Patenschaft“ für Zeitschriften der FHWS

Durch eine regelmäßige Kostenübernahme für ausgewählte Abonnements von Zeitschriften
der Energietechnik wird es der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt ermöglicht, den Studierenden
ein großes Angebot an verschiedenen aktuellen Informationsquellen zur Verfügung
zu stellen.

Nachsommer

Die jährliche Veranstaltung „Nachsommer Schweinfurt“ wird durch das GKS als Sponsor unterstützt.
Daneben werden verbilligte bzw. teilweise auch kostenlose Tickets für die Mitarbeiter
bereitgehalten.

Nachhaltigkeitsberichte für Schulen

Um die nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, fördert das GKS die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für weiterführende Schule in der Region. Dies geschieht mittels Kostenübernahme und der Vermittlung von Informationen direkt vor Ort. Die Förderung ist Bestandteil eines bundesweiten Pilotprojekts.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.

Geschäftszahlen 2017:

Bilanzsumme 54,082 Mio. Euro
Umsatzerlöse 37,865 Mio. Euro
Unternehmensergebnis 1,033 Mio. Euro

Personalaufwand 7,113 Mio. Euro
Steuern 0,449 Mio. Euro
Spenden: 0 (vgl. Leistungsindikator G4-SO6)


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Aktuelle Gesetzgebungsverfahren

Alle aktuellen Gesetzgebungsverfahren der Energie- und Abfallwirtschaft sind für das GKS relevant.

Politische Einflussnahme

Die politische Einflussnahme beschränkt sich auf die Mitgliedschaft und Mitwirkung in den folgenden branchenspezifischen Verbänden. Zu den Einschränkungen der politischen Einflussnahme vgl. auch den Leistungsindikator zu Kriterium 19.

Mitgliedschaften

ATAB: Das GKS gehört als Betreiber einer thermischen Behandlungsanlage der ATAB (Arbeitsgemeinschaft der Betreiber thermischer Behandlungsanlagen in Bayern) an.

ITAD: Das GKS ist auch Mitglied des deutschen Dachverbandes ITAD (Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland).

CEWEP: Im Rahmen der ITAD-Mitgliedschaft ist das GKS auch im europäischen Verband CEWEP (Confederation of European Waste-to-Energy Plants) vertreten.

VGB: Als Heizkraftwerk ist das GKS Mitglied im VGB (Verband der Großkraftwerksbetreiber) und dort in
verschiedenen Arbeitsgruppen tätig.

VIK: Als Heizkraftwerk ist das GKS auch Mitglied im VIK (Verband industrieller Betreiber) und dort in
verschiedenen Arbeitsgruppen tätig. Der VIK informiert sehr ausführlich insbesondere über
rechtliche Neuerungen.

Umweltpakt Bayern: Seit Juni 2017 ist das GKS Mitglied im Umweltpakt Bayern. Die teilnehmenden Unternehmen haben sich hierbei gegenüber dem Freistaat Bayern verpflichtet, über die gesetzlich notwendigen Anforderungen hinausgehende umweltrelevante Anstrengungen zu unternehmen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator G4-SO6
Gesamtwert der politischen Spenden, dargestellt nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

Das GKS tätigt keine Spenden, da laut Parteiengesetz, § 25, Parteien keine Spenden von Unternehmen annehmen dürfen, die zu mehr als 25 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sind beziehungsweise von der öffentlichen Hand betrieben oder verwaltet werden.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Verantwortung für das Thema Compliance liegt bei der Geschäftsführung. Eine explizit formulierte Richtlinie existiert nicht. Die Bedeutung des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens ist im Unternehmenshandbuch für die MitarbeiteR benannt.

Das GKS unterliegt aufgrund der Gesellschafterstruktur und des Unternehmenszwecks einer besonderen öffentlichen Kontrolle. Kontrolle üben zudem WirtschaftsprüfeR, BetriebsprüfeR, AuditoreN sowie Umweltbehörden auf den unterschiedlichen politischen Handlungsebenen aus.

Es gilt in der Regel das 4-Augen-Prinzip.

Im Berichtszeitraum waren keine Gesetzesverstöße zu verzeichnen.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator G4-SO3
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken.

Das GKS verfügt nur über einen Geschäftsstandort. Eine unmittelbare Überprüfung im Hinblick auf Korruptionsrisiken erfolgte im Berichtszeitraum nicht.

Leistungsindikator G4-SO5
Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen.

Im Berichtszeitraum ist kein Fall von Korruption aufgetreten.

Leistungsindikator G4-SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Im Berichtszeitraum wurden keine Bußgelder und nicht monetären Strafen verhängt.