14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

14.1.        Achtung der Arbeitnehmerrechte
Die Rechte unserer Arbeitnehmer in Deutschland sind unter anderem in Tarifverträgen festgehalten. Da der weitaus überwiegende Teil unserer Mitarbeiter tarifvertraglich gebunden ist, gelten neben den gesetzlichen die jeweiligen tariflichen Arbeitnehmerrechte. Entsprechend kommen wir unseren Zahlungsverpflichtungen nach und beachten Gesetze, Verordnungen und aufsichtsrechtliche Aspekte der Arbeitsverhältnisse.

Wichtige Aspekte der Achtung der Rechte der INTER-Mitarbeiter sind der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit. Beide Punkte sind Teil unseres Onboarding-Prozesses und werden auch danach regelmäßig aufgegriffen. Nicht erst seit Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung ist auch der Datenschutz bei der INTER ein wichtiges Thema. Unsere Mitarbeiter erhalten hierzu durch unsere Datenschutzbeauftragten regelmäßig Schulungen, entweder persönlich oder online.
Des Weiteren informieren wir unsere Mitarbeiter umfassend über unsere Geschäftstätigkeit und über Neuerungen.

Da wir großen Wert auf ein motivierendes Arbeitsumfeld legen und auf den wertschätzenden Umgang miteinander, geht das Engagement der INTER in Sachen Arbeitnehmerbelange deutlich über die gesetzlich festgeschriebenen Rechte hinaus. Unsere Mitarbeiter profitieren von umfangreichen Sozialleistungen. Neben einer fairen Vergütung zählen dazu beispielsweise Arbeitszeitregelungen sowie zahlreiche Angebote für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine flexible betriebliche Altersvorsorge. Die individuelle fachliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter fördern wir gezielt mit vielfältigen Angeboten.

Mit diesen Maßnahmen fördern wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter und sichern langfristig ihre Beschäftigungsfähigkeit. So wirken wir auch Risiken entgegen, die sich für unser Unternehmen durch den demografischen Wandel ergeben können.

Die hohe Zufriedenheit unserer Mitarbeiter zeigt sich in der niedrigen Fluktuationsquote der INTER, die unter dem Branchendurchschnitt liegt. Eine hohe Arbeitgeberattraktivität bescheinigen uns Mitarbeiter und Bewerber außerdem auf der Bewertungsplattform Kununu: Dank überdurchschnittlich positiver Bewertungen werden wir hier als „Top Company“ und „Open Company“ geführt.  

14.2.        Partizipationsmöglichkeiten für Mitarbeiter
Grundsätzlich verfolgen wir im Unternehmen eine Politik der offenen Türen zwischen den Bereichen, die den Austausch fördert und Gelegenheit bietet, Ideen zur Weiterentwicklung der INTER einzubringen.

Mitarbeiter können durch die Mitarbeiterumfrage, das jährliche Beurteilungsgespräch sowie die KVP-Teams (Kontinuierlicher Verbesserungs-Prozess) ihre Ideen zur Weiterentwicklung der INTER einbringen. Zudem befragen wir unsere Mitarbeiter nach der Bearbeitung jeder Kundenbeschwerde, ob sie einen Vorschlag für eine grundsätzliche Verbesserung haben. Hiermit geht unser INTER-Beschwerdemanagement-System über die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen deutlich hinaus. In Mitarbeiterbefragungen erzielte die Frage, ob Kundenbeschwerden im Unternehmen ernst genommen werden, wiederholt höchste Zustimmungswerte.

Mit dem Angebot „Meet the Boss“ haben wir eine Möglichkeit geschaffen, bei der sich Mitarbeiter in lockerer kleiner Runde (max. sechs Teilnehmer) beim Mittagessen mit einem Vorstandsmitglied zu Themen austauschen können, die sie aktuell bewegen.  

14.3.        Partizipation der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement
Unsere Mitarbeiter haben verschiedene Möglichkeiten, sich am Nachhaltigkeitsmanagement der INTER zu beteiligen: Fragen, Anregungen und Kritik können zum einen über nachhaltigkeit@inter.de geäußert werden. Auch über die Mitglieder des CSR-Kernteams oder im direkten Austausch ist eine Partizipation am Nachhaltigkeitsmanagement möglich.  

14.4.       Arbeitnehmerrechte bei internationaler Tätigkeit
Da wir lediglich in Deutschland und Polen tätig sind, sind die Arbeitnehmerrechte durch die deutsche und europäische Gesetzgebung fixiert. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind für uns selbstverständlich.    

14.5.        Risiken mit potenziell negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte
Wir haben im Berichtsjahr 2019 keine wesentlichen Risiken identifiziert, die sich in Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen oder unseren Produkten und Dienstleistungen negativ auf Arbeitnehmerbelange auswirken könnten. 

Die INTER ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die wir durch eine aktive Risikosteuerung beherrschbar machen.

In Hinblick auf Arbeitnehmerbelange geht es dabei unter anderem darum, dem Risiko fachlich nicht ausreichend qualifizierter Mitarbeiter im Risikomanagementprozess entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck informiert die intern verantwortliche Person für die unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) die dezentralen Risikobeauftragten quartalsweise über aktuelle Themen rund um Risikomanagement und Solvency II. Dem Risiko personeller Engpässe wirkt der INTER Konzern durch eine angemessene Personalausstattung entgegen, die mit Hilfe von quantitativen Personal- und Kapazitätsplanungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit in den einzelnen Organisationseinheiten erstellt wird.


CSR-RUG

Managementkonzept
Das geltende deutsche und EU-Recht sowie die geltenden Tarifverträge bilden den Rahmen für die  Berücksichtigung der Rechte und Interessen unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Darüber hinaus bildet eine offene Unternehmenskultur die Basis für einen wertschätzenden Umgang miteinander.

Die folgende Tabelle fasst unsere Ziele in Bezug auf Arbeitnehmerbelange, den jeweiligen Zeithorizont und die in 2019 erzielten Ergebnisse zusammen.
     
Wesentliche Ziele hinsichtlich Arbeitgeberbelangen Zeithorizont Ergebnis in 2019
Azubiübernahmequote über 85 Prozent fortlaufend Azubiübernahmequote von 100 Prozent
Mitarbeiterfluktuation unter Branchendurchschnitt fortlaufend Fluktuationsquote von 4,4 Prozent
Einhaltung der Schwerbehindertenquote fortlaufend Schwerbehindertenquote von 7,56 Prozent 
 

Risiken
Wir haben im Berichtsjahr 2019 keine wesentlichen Risiken identifiziert, die sich in Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen oder unseren Produkten und Dienstleistungen negativ auf Arbeitnehmerbelange auswirken könnten. 

In Hinblick auf Arbeitnehmerbelange geht es dabei unter anderem darum, dem Risiko fachlich nicht ausreichend qualifizierter Mitarbeiter im Risikomanagementprozess entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck informiert die intern verantwortliche Person für die unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) die dezentralen Risikobeauftragten quartalsweise über aktuelle Themen rund um Risikomanagement und Solvency II. Dem Risiko personeller Engpässe wirkt der INTER Konzern durch eine angemessene Personalausstattung entgegen, die mit Hilfe von quantitativen Personal- und Kapazitätsplanungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit in den einzelnen Organisationseinheiten erstellt wird. Das INTER Bildungsprogramm, die INTER Förderleitlinien und die vielfältigen Personalentwicklungsmaßnahmen und -programme sichern die hohe Kompetenz der Mitarbeiter und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Mit der Ausbildung von qualifizierten Nachwuchskräften sowie der flexiblen Arbeitszeitgestaltung und dem Angebot von zahlreichen Teilzeitmodellen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie vermindert der INTER Konzern Risiken aufgrund der demographischen Entwicklung.


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengerechtigkeit bei der INTER manifestiert sich in der zuverlässigen und fairen Bezahlung unserer Mitarbeiter ebenso wie in vielfältigen Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben. Wir sprechen uns gegen Diskriminierung aus und fördern die Vielfalt und Integration innerhalb der Belegschaft.  

Bezahlung
Das Vergütungssystem der INTER entspricht dem Tarifvertrag der privaten Versicherungswirtschaft und zielt auf die Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation ab, gleichzeitig ist es transparent sowie fair. 
Als Mitglied im Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland richten wir uns bei der Bezahlung unserer Mitarbeiter nach den hiesigen Tarifverträgen für die private Versicherungswirtschaft. Nur wenige Mitarbeiter werden zu sehr geringen Teilen variabel vergütet. Durch dieses auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit angelegte Vergütungssystem können unsere Mitarbeiter zuverlässig mit angemessenen Fixgehältern kalkulieren. Die Gefahr, dass jemand kurzfristige Risiken zulasten des Unternehmens eingeht, wird so minimiert.   
Gemäß dem Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern beschreiben wir unser Vergütungssystem ausführlich im Entgelttransparenzbericht, der als Anlage zum Geschäftsbericht verfügbar ist. Neben den genannten Kriterien ist unser Vergütungssystem geschlechtsneutral ausgerichtet und marktgerecht. Eine marktgerechte Vergütung stellen wir durch einen jährliche Vergütungsbenchmark in der Versicherungswirtschaft sichern. Damit unsere Mitarbeiter auch im Alter sorgenarm leben können, beinhaltet unser Versorgungsplan eine betriebliche Altersvorsorge, die die Mitarbeiter in unterschiedlichen Ausgestaltungen abschließen können. 

Antidiskriminierungsprozesse
Die INTER spricht sich gegen jede Form von Diskriminierung aus. Um diesen Anspruch zu erfüllen, haben wir einen Mitarbeiter aus dem Bereich Compliance zum AGG-Beauftragten bestellt. Er stellt die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sicher. Im Falle des Verdachts von diskriminierenden Sachverhalten können sich Betroffene direkt an den AGG-Beauftragten wenden.
Es gab im Jahr 2019 keine Beschwerde bezüglich eines Verstoßes gegen das AGG. Dies schreiben wir der ausführlichen Information unserer Mitarbeiter zur Antidiskriminierung zu. Ein Merkblatt bei der Einstellung erweist sich als erfolgreiches Informationsmittel in diesem Bereich.  

Integration und Vielfalt
Während unsere Antidiskriminierungsvorkehrungen Fälle der Diskriminierung verhindern sollen, streben wir gleichzeitig im positiven Sinne danach, Integration und Vielfalt bei den INTER-Mitarbeitern zu unterstützen. Unser Engagement in diesem Bereich manifestiert sich unter anderem in einer Schwerbehindertenquote deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Durchschnitt.  

Altersstruktur
Gesellschaftliche Tendenzen wie der demografische Wandel wirken sich auch auf die Belegschaft der INTER aus. So stieg 2019 der Anteil der über 50-Jährigen unter den Mitarbeitern im Vergleich zum Vorjahr leicht an, während die Zahl der 30- bis 50-Jährigen leicht zurückging. Gleichzeitig ist es uns gelungen, den Anteil der jungen Kolleginnen und Kollegen unter 30 Jahren stabil zu halten. Insgesamt waren 2019 69 junge Frauen und Männer bei der INTER in Ausbildung. 100 Prozent der Auszubildenden, die 2019 ihren Abschluss gemacht haben, wurden übernommen.
Unser für 2019 gesetztes Ziel, die Azubiübernahmequote bei über 85 Prozent zu halten, haben wir damit erreicht.

Schwerbehinderte

Es ist uns ein besonderes Anliegen auch unsere Mitarbeiter mit Einschränkungen – z. B. aufgrund längerer Arbeitsunfähigkeit, einer schweren Erkrankung oder Schwerbehinderung – bestmöglich zu unterstützen. Bei der INTER arbeiteten 2019 86 schwerbehinderte Personen. (2018: 76 Schwerbehinderte). Das entspricht 7,56 Prozent bezogen auf die Gesamtzahl der Mitarbeiter. Damit liegen wir deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent. Um die Belange unserer schwerbehinderten Kollegen kümmert sich die Schwerbehindertenbeauftragte der INTER. Die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung (§178 SGB IX) besteht in der Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb und in deren Interessenvertretung. Unsere hohe Schwerbehindertenquote und die sehr gute Integration unserer schwerbehinderten Mitarbeiter im Unternehmen bestätigen uns in dieser Herangehensweise. Unsere Zielsetzung für 2019 haben wir in diesem Bereich erreicht.

Frauen in Führungspositionen
Im Jahr 2019 betrug der Anteil der weiblichen Mitarbeiter im Innendienst der INTER 62,7 Prozent.  Führungspositionen waren 2019 auf der ersten Ebene zu 11,4 Prozent und auf der zweiten Führungsebene zu 21,8 Prozent von Frauen besetzt. Die Frauenquote in der Führung ist im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Grundsätzlich gelten bei der INTER für alle Bewerberinnen und Bewerber dieselben Voraussetzungen unabhängig vom Geschlecht. Wir beobachten jedoch, dass wir bei der Besetzung von Führungspositionen deutlich weniger Bewerbungen von Frauen erhalten als von Männern.  

Soziodemografische Aufteilung der INTER-Belegschaft
Die nachfolgenden Tabellen illustrieren die soziodemografische Aufteilung der Belegschaft und die Art der Beschäftigung über die vergangenen beiden Jahre:      

INTER Gesellschaften, Deutschland 


INTER_Mitarbeiterzahlen
 FAMK_Mitarbeiterzahlen
BKM_Mitarbeiterzahlen

 
INTER Gesellschaften, Polen 

Polen_Mitarbeiterzahlen
  

Vereinbarkeit von Beruf und Familie/ Work-Life-Balance
Es ist uns wichtig, dass unsere Mitarbeiter ihre Berufstätigkeit und ihre private Lebenssituation gut miteinander in Einklang bringen können. Für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten wir daher zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen an.

Ende 2019 haben wir wie geplant unser Eltern-Kind-Arbeitszimmer eröffnet. Bei kurzfristigen Betreuungsengpässen – etwa geschlossener Kindertagesstätte oder Unterrichtsausfall – können Mütter und Väter auf den Raum zugreifen, der bestens ausgestattet ist für einen Arbeitstag mit Nachwuchs. Zur Verfügung steht im Eltern-Kind-Büro derzeit ein Arbeitsplatz. Bei entsprechender Nachfrage ist die Einrichtung eines weiteren Arbeitsplatzes denkbar.

Weitere Angebote der INTER im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
Im Jahr 2019 haben insgesamt 15 Männer und 21 Frauen ihre Elternzeit begonnen. Für eine möglichst ausgewogene Work-Life-Balance stehen den INTER-Mitarbeitern vielfältige Angebote und Services zur Verfügung. Dazu gehören: Flexible Arbeitsmodelle
Entsprechend unserer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung für die Direktion in Mannheim bieten wir unseren Mitarbeitern neben der Einrichtung eines individuellen Arbeitszeitkontos und darüber hinaus die Option zu Home-Office-Tagen an. Im Laufe des Jahres 2020 werden wir die Voraussetzungen für das Arbeiten von zu Hause weiter ausbauen.

Die Mitarbeiterfluktuation im Jahr 2019 liegt erneut unter dem Branchendruchschnitt, wie wir es uns zum Ziel gesetzt hatten. Die Maßnahmen im Bereich Chancengerechtigkeit dürften auch hierzu beigetragen haben.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Damit alle unsere Mitarbeiter ihr Potenzial voll entfalten und sich weiterentwickeln können, sind wir in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Mitarbeitergesundheit sowie personengerechter Arbeitsplatzgestaltung aktiv. Sämtliche Maßnahmen in diesem Bereich zahlen auch auf unsere Ziele ein, die Beschäftigungsfähigkeit unserer Mitarbeiter zu sichern und die Mitarbeiterfluktuation bei der INTER weiterhin gering zu halten. Im Jahr 2019 lag unsere Fluktuationsquote mit 4,4 Prozent erneut unter dem Branchendurchschnitt (5,6 Prozent in 2019).  

16.1. Aus- und Weiterbildungskonzept

Ausbildung bei der INTER
Um den Herausforderungen des demografischen Wandels und damit verbunden des Fachkräftemangels effektiv zu begegnen, bilden wir qualifizierte Nachwuchskräfte im eigenen Unternehmen aus. Jedes Jahr beginnen rund 25 junge Frauen und Männer ihre Ausbildung bei der INTER. 2019 waren insgesamt 39 Auszubildende im Innendienst und 30 im Außendienst tätig.

Die INTER bildet Nachwuchskräfte im Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen - Fachrichtung Versicherung“ mit der Zusatzqualifikation „Finanzassistent/-in für Versicherungen“ aus. Durch die Zusammenarbeit mit der Dualen Hochschule Baden Württemberg ermöglichen wir Nachwuchskräften außerdem, das duale Studium zum Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang Versicherung sowie zum Bachelor of Science (B.Sc.) in den Studiengängen Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik mit der Praxis zu vereinen.  

Die hohe Qualität der INTER-Ausbildung wurde 2019 erneut von unabhängigen Dritten bestätigt. So zählt die INTER laut dem Wirtschaftsmagazin „Focus Money“ zu „Deutschlands besten Ausbildungsbetrieben“. In der Studie „Deutschlands beste Ausbilder“ des Magazins „Capital“ ist die INTER mit 5 von 5 möglichen Sternen und 23 von 25 Punkten ganz vorne mit dabei.  

Speziell mit Blick auf die Zusammensetzung unseres Vertriebsteams macht sich der demografische Wandel bemerkbar: Unser Vertriebsteam wird älter. Unser Fokus liegt daher auf der Verjüngung unseres Vertriebsteams – mithilfe unserer Auszubildenden. Es ist uns wichtig, ihnen nach dem Abschluss ihrer Ausbildung einen erfolgreichen Einstieg in ihre eigenverantwortlichen Aufgaben zu ermöglichen.  

Im Jahr 2019 haben wir 100 Prozent der Auszubildenden im Innen- und Außendienst übernommen. In den kommenden Jahren verjüngen wir unseren Vertrieb durch die Einstellung von mehr Auszubildenden weiter. Zeitgleich ist es unser Ziel, die Auszubildendenübernahmequote bei mind. 85 Prozent zu halten.  

Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter
Die persönliche und fachliche Qualifikation ist ein wesentlicher Indikator für die Potenzialentfaltung unserer Mitarbeiter. Aus diesem Grund fördern und unterstützen wir die kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter im  Betrieb und Vertrieb im Sinne des lebenslangen Lernens.

Wir bieten spezielle Qualifizierungsangebote für alle unsere Mitarbeiter in den unterschiedlichsten Funktionen. Für die Weiterentwicklung stehen neben der INTER-Akademie und zahlreichen bereichsspezifischen Maßnahmen das unternehmensweite INTER-Bildungs- und Trainingsprogramm zur Verfügung. In Trainings und Workshops zu den Themen Kommunikation, Arbeitsmethoden, Projektmanagement, versicherungswirtschaftliches Fachwissen, Selbstmanagement und Gesundheit qualifizieren sich unsere Mitarbeiter zielgerichtet weiter. Die Qualität jeder Fort- und Weiterbildung garantiert ein Lerntransferprozess, der von den Führungskräften unterstützt und begleitet wird.

Wir fördern zudem die berufsbegleitende Teilnahme an externe Weiterbildungen, wie beispielsweise die Ausbildung zur/zum Geprüften Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen (IHK), den Bachelor of Insurance Management (B.A.) und die Ausbildung zur/m Aktuar/in (DAV). Dabei beteiligen wir uns an den Fortbildungskosten und -zeiten.

Aufbauend auf Kommunikationstrainings werden unsere Mitarbeiter in den Kundenservicebereichen durch persönliche Telefon-Coachings am Arbeitsplatz begleitet. Dies fördert und stärkt die Kompetenz, serviceorientiert und zielgerichtet Kundengespräche zu führen. Die Telefon-Coaches sind dabei ausgewählte und qualifizierte Mitarbeiter – eine weitere herausfordernde Entwicklungsmöglichkeit.

Zudem stellt das Thema Projektmanagement einen wichtigen Bestandteil unseres offenen Trainings- und Bildungsangebotes dar. In Grundlagen-Trainings für Mitarbeiter und Führungskräfte sowie dem modularen Trainingsprogramm für Projektleiter werden sowohl klassische Projektmanagementmethoden als auch das agile Arbeiten vermittelt.

Abgesehen von expliziten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verhilft unser einheitlicher Einarbeitungsprozess neuen Mitarbeitern dabei, sich schnell in die INTER zu integrieren. Ein Mentor begleitet die neuen Mitarbeiter dabei durch die unterschiedlichen Phasen des Onboardings.

Im jährlichen Mitarbeiter- und Beurteilungsgespräch haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, Optimierungsideen einzubringen (siehe auch Punkt 13.2) sowie den Dialog mit den Führungskraft zu stärken und die eigenen Stärken und Schwächen mit der Führungskraft zu reflektieren, Feedback an die Führungskraft zu geben und Entwicklungsmaßnahmen zu initiieren.  

Führungskräfteentwicklung
Ein wichtiger Grundstein für die Weiterentwicklung unseres Unternehmens ist die Entwicklung unserer Führungskräfte. Die Führungskräfteentwicklung wird sich im Jahr 2020 neu ausrichten und an der Unternehmensstrategie orientieren.  

In regelmäßigen Abständen qualifizieren wir unseren Führungskräftenachwuchs in einem 1,5-jährigen Entwicklungsprogramm. Die Auswahl der Programmteilnehmer und damit unserer zukünftigen Führungskräfte erfolgt über Assessment Center. Dabei erhalten alle Teilnehmer des Assessment Centers ein professionelles Feedback und persönliche Handlungsempfehlungen.

Im Rahmen unseres Führungskräftenachwuchs-Programms setzen sich die Teilnehmer aktiv mit ihrer Rolle und Aufgabe als Führungskraft auseinander und eignen sich Leadership-Kompetenzen an.  


16.2. Gesundheitsmanagement


Die Angebote der INTER im Bereich Mitarbeitergesundheit gehen weit über die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz hinaus.

Unsere Mitarbeiter können sich im Betriebssport sowie in unserem hauseigenen Fitnessstudio gesund halten. Im kostenlos nutzbaren INTER-Fitnessstudio finden die Mitarbeiter Cardio- und Kraftgeräte vor. Zudem können sie günstig an Fitnesskursen wie Business Yoga, Pilates und Rücken-Fit teilnehmen. Einmal im Jahr dient die Nutzung des Fitnessstudios dem guten Zweck: Im Rahmen der Aktion „Beat the boss“ wurden auch 2019 wieder Spenden für die Aktion „Wir wollen helfen“ gesammelt. Fitness und Teamgeist gleichermaßen werden beim Bauhaus-Firmenlauf in Mannheim gestärkt. 55 Läuferinnen und Läufer traten hier im Juli 2019 für die INTER an.

Im Rahmen des jährlichen Gesundheitstages der INTER können unsere Mitarbeiter an zahlreichen Workshops und Vorträgen in den Bereichen Gesundheit, Bewegung, Entspannung und Prävention teilnehmen. Schwerpunkt des Gesundheitstages in 2019 war das Thema „Resilienz – widerstandsfähig und gesund im Arbeitsalltag bleiben“.

Auch bei den Fortbildungsangeboten der INTER stehen gesundheitsrelevante Themen auf dem Programm, darunter Stressmanagement und Konfliktbewältigung sowie spezielle Vorträge für Führungskräfte. Im medizinischen Bereich bieten wir Augenvorsorgeuntersuchungen und Grippeschutzimpfungen an. Mit der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze treten wir den Risiken sitzender Tätigkeiten entgegen. 

Zur Sicherheit unserer Auszubildenden im Außendienst, die aufgrund ihres Alters häufig noch Fahranfänger sind, haben wir 2019 wiederholt ein Fahrsicherheitstraining durchgeführt. Mit der Einführung des Fahrsicherheitstrainings ist es uns gelungen, die Schadensquote deutlich zu minimieren. Das Training bieten wir nun dauerhaft jeweils im ersten Lehrjahr der Ausbildung an.

Um die zahlreichen Angebote zur Gesundheitsförderung zielgerichtet und bedarfsorientiert miteinander zu verknüpfen, bauen wir ein Betriebliches Gesundheitsmanagement auf. Unter anderem wird ein Steuerkreis Gesundheit implementiert, um das Thema Gesundheit ganzheitlich, partizipativ und nachhaltig im Unternehmen zu verankern.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

2019 gab es bei der INTER keine Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Todesfälle zu vermelden. Die Zahl der Betriebs- und Wegeunfälle beläuft sich auf 23, davon waren 4 in den Geschäftsstellen und 19 in unserer Direktion zu verzeichnen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Der Arbeitsschutzausschuss der INTER umfasst u. a. Vertreter des Betriebsrats, der Bereiche Personal, Betriebsorganisation und Immobilienmanagement sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt, den Sicherheitsbeauftragten sowie die Schwerbehindertenvertretung. Ziel des Ausschusses ist es, den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der INTER zu prüfen und weiterzuentwickeln. Hierzu tagt der Arbeitsschutzausschuss vier Mal im Jahr.

Die INTER führt jene Themen der Unterweisungen, bei denen es möglich ist, durch eine interaktive Unterweisungssoftware durch. Folgende Module stehen im Unterweisungsmanager für die Vermittlung von Inhalten zur Verfügung:

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Weiterbildung_Mitarbeiter
Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 ist die Anzahl der Weiterbildungsstunden um 2.127 Stunden bzw. 5 Prozent gestiegen. 

Da wir bei der Fort- und Weiterbildung keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern machen, erörtern wir die geschlechtsspezifische Stundenzahl zur Fort- und Weiterbildung bisher nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a) Der Aufsichtsrat des INTER Versicherungsverein aG besteht aus 6 Personen, von denen eine weiblich (16,7 Prozent) und fünf männlich (83,3 Prozent) sind.

Die Altersstruktur sieht wie folgt aus:
b) Finden Sie in Kriterium 15.3 Integration und Vielfalt.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des AGG wurde eine innerbetriebliche Beschwerdestelle eingerichtet (vgl. Kriterium 15.2). Es gab im Jahr 2019 keine Beschwerde bezüglich eines Verstoßes gegen das AGG.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Entsprechend ihrem Selbstverständnis, das ausgerichtet ist an den Werten Kompetenz, Fairness und Vertrauen, misst die INTER der Einhaltung der Menschenrechte hohe Bedeutung bei – sowohl was das eigene Unternehmen angeht, als auch in Hinblick auf Lieferanten und Dienstleister.

In unserem Handeln berücksichtigen wir internationale Standards wie den Global Compact ebenso, wie nationale Leitlinien wie den Leitfaden zur Achtung von Menschenrechten für Unternehmen (https://www.globalcompact.de/wAssets/docs/Menschenrechte/Publikationen/menschenrechte_achten-ein_leitfaden_fuer_unternehmen.pdf) und den Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP). Die Einhaltung der deutschen und der EU-Gesetzgebung zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten erachten wir als Selbstverständlichkeit. Unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht kommen wir im Unternehmen unter anderem dadurch nach, dass wir unsere Mitarbeiter fair entlohnen, ihre gewerkschaftlichen Rechte achten und beispielsweise im Bereich Mitarbeitergesundheit Angebote machen, die weit über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen. Siehe hierzu auch Kriterium 14 (Arbeitnehmerrechte) und Kriterium 15 (Chancengleichheit).

Auch von unseren Zulieferern erwarten wir, dass sie die Menschenrechte achten. Da wir nur mit seriösen und integren Partnern in Deutschland und im europäischen Ausland zusammenarbeiten, ist die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette durch geltendes deutsches und europäisches Recht sichergestellt. Aufträge an Dienstleister vergeben wir nur dann, wenn vom Dienstleister alle geltenden Unfallverhütungsvorschriften, sicherheitstechnischen Regeln, Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Menschenrechte eingehalten werden. Außerdem achten wir darauf, dass die Dienstleister vorwiegend umweltverträgliche Stoffe und Materialien einsetzen. Entsprechende Zertifikate fordern wir jedes Jahr von unseren Geschäftspartnern an. 2020 werden wir unsere Einkaufsrichtlinien um eine Menschenrechtsklausel ergänzen.

Bei unseren Geldanlagen befinden sich keine Staatsanleihen außerhalb Europas, Anlagen in Rohstoffe sowie solche Anlagen, die weitere Menschenrechte verletzen. Es bestehen weiterhin keine Engagements in ABS-Produkten oder anderen Kreditderivaten.

Gemäß unserer Zielsetzungen haben wir 2019 ein Screening unserer Kapitalanlagen und unserer Kaptalanlagegesellschaften nach ESG-Nachhaltigkeitskriterien sowie eine Prüfung gemäß den Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) vorgenommen. Demnach unterliegen rund 99 Prozent des von externen Asset Managern verwalteten Kapitalanlagebestandes den PRI-Standards.

Die INTER hat keine spezielle Risikoanalyse zum Thema Menschenrechte durchgeführt. Hintergrund ist die Tatsache, dass wir das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit als eher gering einschätzen und daher anderen Themen höhere Priorität einräumen. Die Ausarbeitung eines weiterführenden Konzepts zur Achtung der Menschenrechte erachten wir daher derzeit nicht als wesentlich.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Wir arbeiten nur mit seriösen und integren Partnern in Deutschland und Europa zusammen. Bisher überprüfen wir daher nur einzelne Verträge auf Menschenrechtsaspekte (z.B. Werbemittel). Auf eine systematische Überprüfung verzichten wir bislang.
Es finden sich bei unseren Geldanlagen keine Staatsanleihen außerhalb Europas, Anlagen in Rohstoffe sowie solche Anlagen, die weitere Menschenrechte verletzen. Es bestehen weiterhin keine Engagements in ABS-Produkten oder anderen Kreditderivaten.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Als in Europa ansässiges und tätiges Versicherungsunternehmen gilt an allen unseren Geschäftsstandorten deutsches bzw. europäisches Recht. Damit verbunden sind höchste Standards in Hinblick auf Menschenrechte und Arbeitsnormen (Tarifverträge, Mindestlohn, Kernarbeitszeiten). Eine Prüfung der Betriebsstätten auf Einhaltung der Menschenrechte nehmen wir daher nicht vor.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Da die INTER-Direktion ausschließlich Lieferanten aus dem EU-Raum beauftragt, setzen wir die Einhaltung des Menschenrechtes voraus.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Erkenntnisse über negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette liegen der INTER zum Berichtsjahr 2019 nicht vor.  Wir arbeiten nur mit seriösen und integren Partnern in Deutschland und Europa zusammen. Bisher überprüfen wir daher nur einzelne Verträge auf Menschenrechtsaspekte (z.B. Werbemittel).


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

18.1.       Soziales Engagement
Unsere soziale Verantwortung nehmen wir als Unternehmen in vielerlei Hinsicht wahr. Wir engagieren uns hauptsächlich durch das Sponsoring und durch Spenden an regionale Institutionen in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung. Voraussetzung für unsere Unterstützung ist, dass die Institutionen einen Nachhaltigkeitsbeitrag für die Umwelt und/oder die Gesellschaft leisten. Sämtliche Unterstützungen werden in Abstimmung mit dem Vorstand vorgenommen.  

Seit vielen Jahren verzichtet die INTER unternehmensweit auf Weihnachtsgeschenke und spendet stattdessen für den guten Zweck. Folgende Institutionen haben wir auch 2019 mit einer Weihnachtsspende unterstützt: 
Adler helfen Menschen e.V., 2.500 €
Ärzte ohne Grenzen, 7.500 €
Rheinpfalz-Aktion 72, 1.500 €
RNZ-Weihnachtsaktion, 1.500 €  

Bei der QuadRADetour 2019 radelten Fans der Mannheimer Adler gemeinsam zur SAP-Arena. Für jeden Teilnehmer spendeten wir 5,55 Euro. Der Erlös geht an das Kinderkrebsprojekt Rosy´s Kids Corner. Insgesamt kamen 3.333 Euro zusammen.  

Zudem liefern wir seit vielen Jahren für das Blumepeterfest am Mannheimer Wasserturm Sachspenden für die Tombola und für die Durchführung des Festes.  

Den Badischen Blinden- und Sehbehindertenverein unterstützen wir seit mehr als zehn Jahren jährlich mit 1.000 € im Rahmen seiner Teilnahme auf dem Mannheimer Maimarkt.  

Zudem unterstützen wir eine tolle Aktion unseres langjährigen Partners BetterDoc: Kranken Kindern wurde kostenfrei bei der Suche nach der besten ärztlichen Versorgung geholfen.  

Unsere Sponsorings im Spitzensport unterstützen wir seit jeher mit einer Vielzahl an Aktionen, die unmittelbar den Fans zugutekommen. Beispielsweise mit Autogrammstunden oder der Verlosung von Dauerkarten.  

Soziales Engagement unserer Mitarbeiter
Als besonders nachhaltig sind Initiativen des sozialen Engagements unserer Mitarbeiter zu kennzeichnen:  


Vertriebsvorstand Michael Schillinger übergab am 29. August 2019 einen Scheck über 11.111 Euro an Peter W. Ragge, den zweiten Vorsitzenden des Vereins „Wir wollen helfen“ des Mannheimer Morgen. Die Summe war im Jahr 2018 bei unserer Mitarbeiteraktion „Bewegen bringt Segen 2.0“ zusammengekommen. Im Jahr 2019 wurde aus „Bewegen bringt Segen“ „Beat the Boss“: Über 100 INTER-Mitarbeiter haben sich bewegt und erneut viele Kilometer zurückgelegt: 1.937,57 km Laufen, 3.014,49 km Radfahren, 153,30 km Rudern, 141 Fitnesskurse in nur vier Wochen! So kann im Jahr 2020 erneut eine große Summe an „Wir wollen helfen“ übergeben werden.

„Laufschuhe schnüren für einen guten Zweck“
: Nach 16 Jahren BASF-Firmencup in Hockenheim nahm das INTER-Team in 2019 erstmals am Bauhaus-Firmenlauf teil. 55 Kolleginnen und Kollegen bewältigten die fünf Kilometer lange Strecke. Vom Startgeld eines jeden Teilnehmers wird 1 Euro an Hilfsprojekte der Region gespendet.  

Bereits zum dritten Mal starteten Mitarbeiter auf Initiative des INTER-Betriebsrates beim Spendenlauf für das Sterntaler Kinderhospiz. Dieses Mal waren 24 INTER-Teilnehmer dabei. Sie liefen 640 Runden. Wie in den beiden Jahren zuvor stockte der Vorstand auf 1.000 Euro auf.  

Kooperationen
Neben unseren Kooperationen im Bereich Sport unterstützen wir auch Bildung, Nachhaltigkeit und Kultur:  

Jährlich vergibt die INTER gemeinsam mit den Wirtschaftsjunioren Deutschland, den Junioren des Handwerks, dem Magazin „Der Handel“ sowie dem „handwerk magazin“ das Ausbildungs-Ass, ein Preis für vorbildliche Ausbildung, der mit insgesamt 15.000 € dotiert ist – 2019 bereits zum 23. Mal. Schirmherr des in Berlin verliehenen Preises ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.  

Den Lehrstuhl Corporate Social Responsibility an der Universität Mannheim unterstützt die INTER bis mindestens zum Jahr 2021 mit 1.000 € jährlich; zusätzlich vergibt sie zwei Deutschland-Stipendien.  

Das gemeinsame Ziel im Verein Gesundheitsplattform Rhein-Neckar e.V., bei dem wir 2017 Gründungsmitglied waren, ist es, das Gesundheitswesen in der Region aktiv zu gestalten und voranzubringen sowie neue Verbindungen zwischen den Akteuren zu schaffen und deren Interessen zu bündeln.  

Seit vielen Jahren bereits verleihen wir den mit 1.500 Euro dotierten „Innovationspreis“ an den besten Meister aus einem innovativen Beruf im Rahmen der Meisterfeier der Handwerkskammer Mannheim.  

Die INTER unterstützt die Aktion „Klassik zum Kinopreis“ der Bürgerstiftung Ludwighafen.  

Als Gesellschafter des Stadtmarketing Mannheim fördert die INTER die Kampagne "DAS GIBT DIR MANNHEIM" und die Nacht der Unternehmen.  

2019 unterstützten wir erneut als Hauptsponsor die Lange Nacht der Kunst und Genüsse in Mannheim.  

Mitgliedschaften
Die INTER ist Mitglied in verschiedenen Verbänden, Zusammenschlüssen und Einrichtungen. Eine Auswahl:

Bei den Mitgliedsbeiträgen zu diesen Vereinen und Verbänden handelt es sich um keine wesentlichen Zahlungen in Relation zu unserem Geschäftsergebnis.  

Die INTER Polska ist über einen Wohltätigkeitsfonds nachhaltig aktiv, z.B. durch:
Für 2020 strebt die INTER danach, ihr soziales Engagement auf mindestens gleichbleibendem Niveau zu halten. Unsere Sponsoring- und Spendenkonzepte sind langfristig angelegt. So sind wir vielen Organisationen schon seit vielen Jahren eng verbunden und ein verlässlicher Partner. Trotzdem werden unsere Aktivitäten permanent durch den verantwortlichen Bereich UK/KK in Absprache mit dem Vorstand auf Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit überprüft.

Ausführliche Darstellungen zu unserem Risikomanagement, was auch für Sozialbelange gilt, sind Bestandteil der Geschäftsberichte und der Berichte über Solvabilität und Finanzlage, die über die Homepage www.inter.de einsehbar sind. Relevante Risiken wurden in der INTER Risikomanagement-Software erfasst. Wir wollen diesen Risiken weiterhin entgegenwirken, indem wir unsere Stakeholder im Zuge der CSR-Kommunikation transparent informieren und ihnen aufzeigen, dass sich gewinnorientiertes Wirtschaften und gesellschaftliche Verantwortungsübernahme nicht ausschließen. Es werden sowohl aus der eigenen Geschäftstätigkeit als auch mit der aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleitungen keine wesentlichen Risiken gesehen, weil zum Thema Gemeinwesen ein ausschließlich positiver Beitrag geleistet wird.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Eine detaillierte Aufschlüsselung des wirtschaftlichen Wertes der INTER findet sich im Geschäftsbericht.

Das Gesamtspendenvolumen belief sich im Jahr 2019 auf rund 60.000 Euro. 
Beitragseinnahmen brutto gesamt: 847.169 TEuro
Anzahl Verträge: 935.499
Anzahl versicherte Personen: 393.329
Aufwendungen für Versicherungsfälle: 684.789 TEuro
Kapitalanlagen: 7.630.296 TEuro


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

19.1.        Relevante Gesetzgebungsverfahren
Das einschlägige rechtliche Umfeld für die INTER Versicherungsgruppe als Versicherungskonzern ist in erster Linie das deutsche und das europäische Versicherungsaufsichtsrecht sowie die hieraus resultierenden Vorgaben und Anforderungen der Versicherungsaufsichtsbehörde. Daneben erfüllen wir Gesetze für Finanzdienstleister und solche, die alle Unternehmen betreffen. Zu den rechtlich relevanten Rahmenbedingungen zählen neben der Gesetzgebung auch die höchstrichterliche Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene, die Einfluss auf die Produktgestaltung und die ordnungsgemäße Erfüllung der verbraucherschützenden Informationspflichten hat.  

19.2.        Positionierung Lobbyismus
Die INTER nimmt keinen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren.  

19.3.        Kriterien des politischen Engagements und Mitgliedschaften
Die INTER hält die Stärkung der Demokratie für einen wichtigen Aspekt der gesellschaftlichen Verantwortungsübernahme. Dementsprechend unterstützen wir lediglich Politiker und Parteien, die sich klar demokratisch positionieren. Zudem begünstigen wir hauptsächlich lokale Politiker, die sich für die Attraktivität der Metropolregion Rhein-Neckar einsetzen. Unser politisches Engagement konzentriert sich überwiegend auf Wahljahre.

Wir sind in keiner politischen Organisation Mitglied. Indirekt werden unsere Interessen dadurch vertreten, dass die INTER Mitglied im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (www.gdv.de) und im Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (www.pkv.de) ist.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Im Jahr 2019 erfolgten keine Parteispenden durch die INTER.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

20.1.        Compliance- und Antikorruptionsrichtlinien
Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit der INTER ist die Anfälligkeit für Korruption im Vergleich zu Unternehmen, die Aufträge im Wesentlichen durch die Teilnahme an Ausschreibungen erhalten, als eher gering einzuschätzen. Dennoch besteht eine große Anzahl an Dokumenten, die u.a. auch zur Verhinderung von Korruption beitragen:
Mit dem Unternehmenshandbuch bieten wir eine Kategorie in unserem Intranet an, in der die oben genannten Dokumente,  alle Zentralen Arbeitsanweisungen und weitere rechtsverbindliche Vorgaben zentral zu finden sind. Das Unternehmenshandbuch ermöglicht das schnelle Auffinden aktueller und gut verständlicher Dokumente. Damit stellt es eine wesentliche Erleichterung für das regelkonforme Handeln entlang unserer Geschäftstätigkeit dar. Die jeweils aktuellen Dokumente des INTER-Binnenrechts liegen  im Unternehmenshandbuch ab, sodass unseren Mitarbeitern aktuelle und relevante Informationen zu gesetzestreuem Handeln zentral zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Regulierung unserer Geschäftstätigkeit sehen wir darin auch einen wichtigen Faktor für unseren Unternehmenserfolg.

Die technische und organisatorische Betreuung und Weiterentwicklung des Unternehmenshandbuchs obliegen dem Bereich Organisationsentwicklung.  

20.2.       Prüfung der Einhaltung der Compliance- und Antikorruptionsrichtlinien
Die Einhaltung der Vorgaben zu Compliance wird folgendermaßen gewährleistet:
20.3.       Verantwortlichkeiten
Verantwortlich für das Thema regelkonformes Verhalten sind unser Leiter Compliance, der Anti-Fraud-Beauftragte und Bereichsleiter der Internen Revision, die Dezentralen Risikobeauftragten und der Geldwäschebeauftragter Der Leiter Compliance tauscht sich in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 6 Wochen) mit dem zuständigen Ressortvorstand zu compliance-relevanten Sachverhalten aus und berät den Vorstand ggf. auch anlassbezogen.   

20.4.      Sensibilisierung der Mitarbeiter
Mit dem Intranetauftritt der Zentralen Compliance-Funktion steht unseren Mitarbeitern ein zentrales Informationsmedium für Compliance-Themen zur Verfügung. Darüber hinaus werden Führungskräfte und Mitarbeiter folgendermaßen für das Thema Compliance sensibilisiert:
Zur Vermeidung von Risiken wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Geldwäsche hat die INTER Versicherungsgruppe ein Anti-Fraud-Management-System eingerichtet. Fraudgefährdete Organisationseinheiten wurden im Rahmen von Betrugs- und Gefährdungsanalysen durch die Interne Revision bezüglich Fraud-Risiken sensibilisiert.  

20.5.       Zielerreichung und Zielsetzungen
Mit der Etablierung von Compliance als selbständige Einheit im Unternehmen haben wir 2019 ein wichtiges Ziel erreicht: Zum 1. Juli 2019 wurde die Zentrale Compliance-Funktion aus dem Bereich Recht herausgelöst und agiert seitdem als selbständige Einheit, die direkt dem Vorstand unterstellt ist. Grund für diesen Schritt ist die Vermeidung von potenziellen Interessenskonflikten.

Im Jahr 2019 gab es, wie schon in den Vorjahren, keine Korruptionsfälle und Bußgelder bei der INTER.

Auch im Jahr 2020 wird regelkonformes Verhalten durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt, um das Risiko eines Compliance-Verstoßes so gering wie möglich zu halten.  

20.6.       Risiken
Ein Compliance-Risiko ist das Risiko eines Schadenseintritts zu Lasten der INTER Unternehmen infolge der Verletzung rechtlicher Vorgaben durch unternehmensangehörige Personen.

Compliance-Risiken sind insbesondere:
infolge von Regelverstößen.

Innerhalb unseres Prüfkonzepts werden die Compliance-Risiken unternehmensweit in der INTER Risikomanagement-Software (IRS) durch die Dezentralen Risikobeauftragten (DRB) erfasst.

Die Zentrale Compliance-Funktion prüft, ob die von der Dezentralen Compliance-Funktion in der IRS erfassten Compliance-Risiken und der hierzu festgelegten risikoreduzierenden Maßnahmen und IKS (interne Verfahren zur Sicherstellung) plausibel und unter Risikogesichtspunkten zur Sicherstellung von Compliance geeignet und angemessen erscheinen. Für die Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit der Erfassungen in der IRS sind die Mitglieder der Dezentralen Compliance- Funktion verantwortlich. Die Zentrale Compliance-Funktion prüft insoweit auf offenkundige Unvollständigkeit und Mängel.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Analog zum INTER-Wert Fairness wird das Thema Korruption in unserem Compliance-Kompass erwähnt. Es wird dabei klarstellend auf die einschlägigen Normen des StGB verwiesen.

Alle wesentlichen Aufträge werden zentral durch die Direktion vergeben, daher bestehen keine Korruptionsrisiken an den Standorten der Geschäftsstellen.

Die Überwachung der Fachbereiche erfolgt gem. Ziffer 6 der CMS-Leitlinie.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Wie in den Vorjahren gab es 2019 bei der INTER keine bestätigten Korruptionsfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

2019 fielen bei der INTER erneut keine Bußgelder an.