14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Anwendung (TVöD). Die gesetzlichen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte der Mitarbeiter werden durch den Personalrat gesichert. Die Sparkasse Hegau-Bodensee pflegt eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Personalrat. Der Personalleiter sowie der Vorstandsvorsitzende werden regelmäßig zu Sitzungen des Personalrates eingeladen. Im November jeden Jahres findet die Personalversammlung statt, zu der der Personalrat neben den Mitarbeitern des Hauses auch den Vorstand einlädt. Der Vorstandsvorsitzende nutzt dabei die Gelegenheit, allen Beschäftigten geschäftspolitische Entscheidungen, die Strategie des Hauses und die aktuelle Ertragssituation zu erläutern.

Als Ausfluss unserer Mitarbeiter-Infomesse im November 2018, bei der die Beschäftigten u. a. eigene Impulse zu den Themen Digitalisierung, Strategiehaus, Nachhaltigkeit und psychische Gefährdungsbeurteilung einbringen konnten, wurde im Jahr 2019 der Arbeitskreis „Arbeitgeberattraktivität“ gegründet. Die Mitglieder des Arbeitskreises haben die entscheidungsreife Vorlage für die Einführung eines neuen Dresscodes, Mobiles Arbeiten sowie Hansefit erarbeitet, die vom Vorstand genehmigt wurde.
Im Jahr 2018 hat die Sparkasse ein digitales Leitbild für die Mitarbeiter entwickelt. Das digitale Leitbild dient zur Orientierung für Führungskräfte und Mitarbeiter in Bezug auf die Erwartungshaltung bzgl. Digitalisierung. Es baut auf der Logik des Könnens, Wollens und Dürfens auf und definiert konkret die jeweilige Erwartung.  Darüber hinaus gibt es im Hause eine informelle Arbeitsgruppe, die sich mit Themen der Digitalisierung befasst und regelmäßig der Geschäftsführung kreative und innovative Ideen unterbreitet. Als zentrale Koordinationsstelle zu digitalen Themen dient eine abteilungsübergreifende Gruppe, die eine sogenannte „Drehscheibenfunktion“ einnimmt und Themen der Veränderung und Digitalisierung an der entsprechenden Stelle im Hause „kanalisiert“.

Motivierte und kompetente Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kunden ruht. Das veränderte Kundenverhalten und die fortschreitende Digitalisierung erfordern eine deutlich differenziertere Marktbearbeitung. Vertriebskanäle mit neuen Rollen und Aufgaben entstehen. Die Prozesse, die Personalstruktur und -steuerung werden entsprechend angepasst. Wesentliche Handlungsfelder im Personalbereich sind: Die Stärkung der Arbeitgeberattraktivität, Weiterentwicklung der Kompetenzen unserer Mitarbeiter und Stärkung der individuellen Veränderungsfähigkeit.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee ist ein attraktiver Arbeitgeber, für Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Sparkasse Hegau-Bodensee beträgt 19 Jahre.

Unsere Ausbildungsquote betrug 6,6 Prozent im Jahr 2019. Die Mehrzahl unserer Auszubildenden hat eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Bei der Rekrutierung helfen die zahlreichen Bildungspartnerschaften mit Schulen im Geschäftsgebiet.

Im Januar 2019 eröffnete die Sparkasse Hegau-Bodensee die S-Lounge innerhalb der Hauptstelle, die ausschließlich von den Auszubildenden betreut wird. In der S-Lounge beraten unsere Auszubildenden die Kunden zu den Themen Online-Banking und Digitalisierung und setzen sich eigene Ziele. Bereits seit Jahren unterstützen unsere Auszubildenden in diversen Sozialprojekten Institutionen und bedürftige Menschen. Dazu gehören: Kochen für die Singener Tafel, Kuchenverkauf für schulische und Behinderteneinrichtungen, u.v.m.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee hat sich in den vergangenen Jahren sehr stark mit der Unternehmenskultur beschäftigt. Kernpunkte sind dabei ein neues Führungsverständnis, Eigenverantwortung der Mitarbeiter und die Stärkung der abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee hat in ihrer Geschäftsstrategie die Mitarbeiterperspektive als eigenständigen Punkt dokumentiert.

Gemäß dem Regionalprinzip beschränkt sich die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Hegau-Bodensee überwiegend auf das Geschäftsgebiet (Hegau und Untersee). Im Ausland betreibt die Sparkasse Hegau-Bodensee keine Niederlassungen. Aufgrund dieser Regionalität sehen wir keine wesentlichen Risiken in Bezug auf Arbeitnehmerbelange, die mit der Geschäftstätigkeit und -beziehung, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind. Eine direkte finanzielle Förderung der Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement der Sparkasse Hegau-Bodensee erfolgt nicht.

Für die Sparkasse Hegau-Bodensee ist es eine Selbstverständlichkeit, alle nationalen und internationalen Rechtsnormen, die die Mitarbeiterrechte betreffen, vollumfänglich einzuhalten. Wie alle Sparkassen, die unter dem Dachverband des DSGV als regionale Institute tätig sind, sehen wir in unseren Mitarbeitern eine der wichtigsten Stakeholder-Gruppen und fühlen uns bezgl. der Einhaltung von deren Rechten in der Pflicht. Aus diesem Selbstverständnis heraus haben wir keine quantitativen Ziele in diesem Bereich definiert.   In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende vorhandenen Funktionen in unserem Hause hin:  


15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Für uns als Sparkasse ist die Gleichbehandlung und Förderung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität selbstverständlich. Die Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes erfüllen wir – auch im Hinblick auf Neueinstellungen – umfassend. Wir haben bei der Einführung des Gleichstellungsgesetzes alle Beschäftigten über den Inhalt informiert und die Führungskräfte in einer gesonderten Veranstaltung geschult. Der Gesetzestext ist in unserer Mitarbeitermappe hinterlegt und somit allen zugänglich.

Den Beschäftigten der Sparkasse Hegau-Bodensee stehen ein männlicher und eine weibliche Gleichstellungbeauftragte/r bei Benachteiligungen im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes zur Verfügung. Zusätzlich können sich die Beschäftigten jederzeit auch an den Vorgesetzten bzw. den Personalrat wenden. Im Jahr 2019 wurden keine Eingaben bei dem/ der Gleichstellungsbeauftragten gemacht.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee hat - wie andere Sparkassen auch - einen überproportionalen Frauenanteil (ca. 65 %). Von den im Jahr 2019 bestehenden ca. 60 Führungspositionen sind ca. 25 % (16) mit Frauen besetzt. Trotzdem hat es sich die Sparkasse Hegau-Bodensee zum Ziel gesetzt, diesen Anteil in den nächsten Jahren zu erhöhen. Aus diesem Grund gibt es die Zielsetzung, im Jahr 2020 intern ein Konzept zur Förderung von Frauen in Führungs- und Fachfunktionen zu erarbeiten.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dessen Besonderer Teil Sparkassen (TVöD-S) Anwendung. Die überwiegende Anzahl (527) aller Beschäftigten der Sparkasse hat Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag; zusätzlich hat die Sparkasse 2 außertarifliche Dienstverhältnisse. Die Privatdienstverträge des Vorstandes orientieren sich an der Verbandsempfehlung.
Auf Grundlage der tariflichen Bestimmungen werden bei uns Frauen und Männer für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee vergütet einen Kinderbetreuungszuschuss gegen entsprechenden Kostennachweis. Wir haben mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zu Grundsätzen der Teilzeitarbeit geschlossen. Hierin ist u.a. geregelt, dass rückkehrende Beschäftigte aus der Elternzeit bei nicht vorhandenen adäquaten Stellen in dem Tätigkeitsbereich, in dem sie vor der Elternzeit beschäftigt waren, eingesetzt werden. Bei einer Stellenübertragung mit geringerer Bewertung als die Eingruppierung vor Elternzeit, besteht ein Bestandsschutz für 24 Monate. Zudem bietet die Sparkasse Hegau-Bodensee flexible Arbeitszeitregelungen ohne Kernzeiten und Teilzeitarbeit an. Die Sparkasse Hegau-Bodensee bietet sowohl Führungstätigkeiten in Teilzeit als auch Jobsharing-Modelle an. Für Nachwuchsführungskräfte bietet die Sparkasse seit dem Jahr 2010 regelmäßig Entwicklungsprogramme an, die weitgehend paritätisch besetzt sind. Damit verbunden sind auch entsprechende Begleitungs-, Coaching- und Mentoring- Maßnahmen. Im Jahr 2019 nutzten 156 weibliche und 5 männliche Mitarbeiter unsere familienfreundlichen Teilzeitangebote. 30 weibliche Mitarbeiter befanden sich in Elternzeit, aus dieser zurückgehrt sind 2019 1 männlicher und 3 weibliche Mitarbeiter.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement genießt in unserer Sparkasse einen hohen Stellenwert. Dabei sehen wir in der Förderung der Gesundheit unserer Beschäftigten – insbesondere vor dem Hintergrund der Mitarbeiterbindung und Wertschätzung – einen nachhaltigen Investitionsbeitrag.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee veranstaltet u.a.  für ihre Beschäftigten Obstwochen, bei denen biologisch angebautes Obst aus der Region angeboten wird. Unseren Mitarbeitern steht ein hauseigener Fitnessraum zur Verfügung, in dem diverse Sportkurse wie. z.B. Rückenschule, aktive Mittagspause angeboten werden. Zusätzlich können die Mitarbeiter die Fitnessgeräte nutzen. Hierfür wurden mehrere Geräte-Einweisungen durch einen Diplom-Sportlehrer angeboten. Außerdem werden den Mitarbeitern Fachvorträge zu verschiedenen Gesundheitsthemen wie z.B. Stress, ergonomische Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes angeboten. Regelmäßig werden Arbeitsplatzbegehungen durch die Betriebsärztin bzw. den Arbeitssicherheitsbeauftragten durchgeführt. Zudem bietet die Sparkasse Gespräche im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gem. § 167, Abs. 2, SGB IX an. Alle unsere Arbeitsplätze haben eine ergonomische Ausstattung.

Bereits seit Jahren verfolgt die Sparkasse das Ziel, ihre Führungskräfte zu professionalisieren und insbesondere im Bereich der Gesundheitsförderung (für die Führungskraft selber als auch für den Mitarbeiter) zu sensibilisieren und „auszubilden“. Entsprechende Maßnahmen und Schulungen wurden im Rahmen des internen Schulungsprogramms für Führungsnachwuchskräfte (interne Durchführung) sowie auch durch eine Workshop-Reihe zur „Coachenden Grundhaltung“ (externe Begleitung) durchgeführt.     Das Programm für Führungsnachwuchskräfte wurde in 2019 mit (fast) paritätischer Besetzung abgeschlossen. Die Workshops zur Coachenden Grundhaltung, bei denen die Abteilungsleiter- und Teamleiterebene teilnimmt, wurden über das gesamte Jahr 2019 (4. Welle) durchgeführt und im Jahr 2020 mit der 5. und 6. Welle abgeschlossen.

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch mit einer Betrieblichen Sozialberatung, welche insbesondere bei schwierigen Lebenssituationen oder persönlichen Problemen eine Hilfestellung bietet. Unser Betriebliches Eingliederungsmanagement, welches als freiwilliges Angebot für langfristig erkrankte Beschäftigte zur Verfügung steht, rundet unser Engagement im Bereich der Gesundheitsförderung ab.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee ist tarifgebunden und Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband.
Die zuständige Gewerkschaft auf Arbeitnehmerseite ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Die Sparkasse Hegau-Bodensee hat keine direkten förmlichen Vereinbarungen mit ver.di zu Gesundheits- und Sicherheitsthemen abgeschlossen.


16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Im Rahmen unseres Führungsverständnisses ist es der Sparkasse Hegau-Bodensee ein zentrales Anliegen, den regelmäßigen Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeiter zu fördern.

Die Ideen und Impulse der Mitarbeiter werden fortlaufend z.B. durch Mitarbeitermessen oder KVP-Boards aufgenommen. Die Expertise der Mitarbeiter wird genutzt und die Mitarbeiter sollen gebunden werden.
Die offene und vertrauensvolle Kommunikation sowie die Partizipation der Mitarbeiter hat bei der Sparkasse Hegau-Bodensee einen hohen Stellenwert. Deshalb nutzen wir seit 2018 für den regelmäßigen Austausch sowie für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess sowohl innerhalb der Abteilungen als auch abteilungsübergreifend die KVP-Boards, bei denen eine zentrale Rubrik das Feld der „Verbesserungen“ betrifft. Zusätzlich lädt der Vorstand halbjährlich zum Kamingespräch ein. In diesen Gesprächen steht der Vorstand für Anregungen und Fragen der Mitarbeiter zur Verfügung.

In den KVP-Stehungen findet wöchentlich ein reger Austausch der Mitarbeiter und Führungskräfte statt. Das Aufzeigen von Stärken und Entwicklungschancen jedes einzelnen Mitarbeiters sowie die Unterstützung seiner beruflichen und persönlichen Entwicklung sind daher wesentliche Führungsaufgaben. Anlässlich regelmäßiger Beurteilungs- bzw. Mitarbeitergespräche wird darüber ausführlich gesprochen und Inhalte auch schriftlich festgehalten. Im Rahmen der Eigenverantwortung aller Mitarbeiter haben diese ausreichend Gelegenheit, sich im Rahmen ihrer Kompetenzen und Qualifikation in unser Haus einzubringen. Die Führungskräfte erhalten von der Personalabteilung regelmäßig eine Zusammenstellung der demografischen Daten ihrer Mitarbeiter. Darüber hinaus haben sie jederzeit durch hausinterne Systeme (z. B. PIO FI) Einblick in die Altersstruktur der Mitarbeiter. Das ermöglicht den Führungskräften, frühzeitig entsprechende Personalentscheidungen im Hinblick auf das strategische Personalziel zu treffen.
Für eine optimale Beratung und Betreuung der Kunden ist eine höchstmögliche Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabdingbar. Bereits während der Ausbildung vermitteln wir grundlegende und breitgefächerte Beratungs- und Sozialkompetenz, um für die Aufgaben der Kundenberatung gut vorbereitet zu sein. Alle Berater der Sparkasse Hegau-Bodensee bekommen von ihrer Führungskraft ein regelmäßiges Feedback zu ihren Leistungen. Dabei werden gemeinsam entsprechende Handlungsansätze erarbeitet.

Im Bereich der Personalentwicklung verfügt die Sparkasse Hegau-Bodensee über ein Personalentwicklungskonzept. Dabei wurden insbesondere Aspekte wie Kontinuität, Planbarkeit und Sicherheit im Sinne und Interesse unserer Mitarbeitenden berücksichtigt. Laufende Nachwuchsprogramme werden konsequent weitergeführt und ergänzt.
Unser Haus bietet neben der Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistenten auch zwei Studiengänge an der Dualen Hochschule an.

Über die zahlreichen der bereits oben erwähnten Bildungswege innerhalb der Sparkassenorganisation hinaus bietet die Sparkasse ihren Beschäftigten zusätzlich eine ganze Anzahl weiterer interner Bildungsmöglichkeiten. Dazu gehören modular aufgebaute Nachwuchskräfteprogramme für den Übergang von der Ausbildung in den Beruf, Professionalisierungsprogramme für Führungskräfte (Coachende Grundhaltung), Trainee-Programme für Beschäftigte vorwiegend in den Vertriebs- und Stabsbereichen, u.v.m. Mentoring-Konzepte werden insbesondere bei der Begleitung von Nachwuchskräften nach der Ausbildung eingesetzt; die entsprechenden Mentoren werden dabei intern auf ihre zukünftige Aufgabe und Rolle in Workshops vorbereitetet.

Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität. Die Sparkasse Hegau-Bodensee bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe und anderen Bildungsträgern ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeitern langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee besitzt ein sehr ausführliches Personalentwicklungskonzept, das allen Mitarbeitern digital zugänglich ist. Die zentralen Zielsetzungen sind darin festgeschrieben. Darüber hinaus erfolgt die Weiterbildungsplanung anhand der jährlich erhobenen Bildungsbedarfe der einzelnen Abteilungen, die wiederum die Planungsgrundlage für das Folgejahr darstellen.   In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die bereits an anderer Stelle gemachten Hinweise. Darüber hinaus gibt es keine quantitativen Ziele.

Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten die Weiterbildung zum/zur Bankfachwirt und anschließend zum Bankbetriebswirt an den Sparkassenakademien an. Studieninteressierten Beschäftigten fördern wir das Studium zum Bachelor an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe oder an den lokalen Dualen Hochschulen. In Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe und anderen Bildungsträgern (Frankfurt School, IHK, etc.) bietet die Sparkasse Hegau-Bodensee ein breites Spektrum an spezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten für alle Mitarbeiter. Durch eine umfassende Nachwuchsförderung und Aufstiegsweiterbildung eröffnen wir unseren Mitarbeitern langfristige berufliche Entwicklungsperspektiven in der Sparkasse. 

Im Rahmen der Bildungsbedarfsplanung werden regelmäßig am Jahresende die Durchführung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen überprüft und evtl. nicht statt gefundene Maßnahmen und Schulungen in die Planung des Folgejahres mit aufgenommen (rollierender Prozess).

Bei der Sparkasse gibt es keine Auffälligkeiten bezüglich der Qualifikationsstruktur bei den Beschäftigten. Die qualitative Personalausstattung im Hinblick auf Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation wird im aktuellen Prüfungsbericht der Internen Revision für angemessen gehalten.


Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsbedingte Verletzungen
- Arbeitsunfälle: 7
- keine arbeitsbedingten Todesfälle

Arbeitsbedingte Erkrankungen/Todesfälle: sind keine dokumentiert

Nachrichtlich: durchschnittliche Abwesenheitsquote wegen Krankheit: 4,3%

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee hat aufgrund ihrer Größe einen Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. In der Folge muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz auch ein Arbeitssicherheitsausschuss gebildet werden.
Der Arbeitssicherheitsausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes zu beraten; er hilft, Entscheidungen vorzubereiten, die von allgemeinem betrieblichen Interesse sind. Aufgabenschwerpunkte sind unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten u. a.:  

Der Arbeitssicherheitsausschuss der Sparkasse Hegau-Bodensee wird vier Mal p. a. einberufen. Den Vorsitz führt der Beauftragte für Arbeitsschutz und Unfallverhütung.  
Feste Mitglieder im Arbeitssicherheitsausschuss sind:   Für die Zukunft ist geplant, dass der Vorstandsvorsitzende ebenfalls an den Terminen teilnimmt.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Per 31.12.2019:

Teilnehmer an Fortbildungsprogrammen: 245
Gesamtausgaben für Fortbildungen: 348.433,28 Euro
Teilnehmer an geförderten Langzeitlehrgängen: 26

Durchschnittlich werden je Mitarbeiter 2,3 Tage für Aus- und Weiterbildung investiert.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

per 31.12.2019:

Mitarbeiter inkl. Auszubildende: 472 (Männer: 176 / Frauen: 296)
< 30 Jahre: 94 / 30-49 Jahre: 174/ >= 50 Jahre: 204

Vorstand: 2 (Männer: 2 / Frauen: 0)
< 30 Jahre: 0 / 30-49 Jahre: 1 / >= 50 Jahre: 1

Bankspezifische Führungskräfte 62 (Männer: 46 / Frauen: 16)
< 30 Jahre: 4 / 30-49 Jahre: 29 / >= 50 Jahre: 29 Der Frauenanteil der weiblichen Führungskräfte beträgt somit 25,8%.

Verwaltungsrat: 19 (Männer: 17 / Frauen: 2) Der Frauenanteil der weiblichen Verwaltungsratsmitglieder beträgt somit 10,5%.

Insgesamt waren 35 Auszubildende zum 31. Dezember 2019 bei der Sparkasse Hegau-Bodensee beschäftigt. 12 Auszubildende schlossen ihre Ausbildung im Berichtsjahr ab.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee hatte im Jahre 2019 keinen Diskriminierungsvorfall.


17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Die Beachtung der Menschenrechte ist für die Sparkasse Hegau-Bodensee ein Selbstverständnis und in der internen Dokumentation "Code of Compliance" verankert und hausintern veröffentlicht. Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit.
Der Vorstand delegiert die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und wird regelmäßig von den jeweiligen Fachverantwortlichen darüber informiert.
Bei Beschaffungen werden vorzugsweise nationale bzw. regionale Dienstleister und Lieferanten aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Hegau-Bodensee oder aus dem Sparkassenverbund beauftragt. Diese Unternehmen unterliegen deutschem Recht. Wir gehen davon aus, dass die Einhaltung der gültigen Gesetze von den zuständigen Behörden kontrolliert und die Einhaltung der Menschenrechte dadurch gewährleistet wird. Wir haben bis auf wenige Dienstleister aus der Schweiz und aus Österreich keine internationalen Zulieferer.  

Die Sparkasse Hegau-Bodensee erwartet von ihren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. Aus diesem Grund wurde in 2019 eine Lieferantenrichtlinie für externe Dienstleister vor allem auch in Hinblick auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz formuliert, die in 2020 eingeführt wird.
Wir kennen unsere Kunden (Know-your-customer-Prinzip) aus dem täglichen Bankgeschäft und sind mit diesen partnerschaftlich vernetzt. Es sind uns bislang keine Verstöße bekannt, die im Zusammenhang mit Menschenrechtsbelangen stehen.   Aus diesen Gründen haben wir für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse keine gesonderte Risikoanalyse, aus der Ziele abgeleitet werden können, zur Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt. Auch für die Zukunft ist die Formulierung von weiteren Zielen in diesem Bereich nicht geplant.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Vereinbarungen und Verträge bestehen hauptsächlich und vorzugsweise mit regionalen Firmen und Anbietern. Diese enthalten allerdings keine Menschenrechtsklauseln und wurden bisher auch nicht unter diesen Aspekten geprüft. Bei der letzten großen Maßnahme wurden in den Werkverträgen Klauseln zur Verhinderung von Ausbeutung (AentG und MiLoG in den AGB) verankert.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Wir bieten unsere Dienstleistungen regional am Bankplatz Hegau-Bodensee an. Unsere Geschäftsstellen befinden sich damit ausschließlich im Inland. Eine Prüfung unserer Geschäftsstandorte bezüglich Einhaltung der Menschenrechte wird deshalb nicht vorgenommen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Bisher finden keine Bewertungen der Lieferanten anhand von sozialen Kriterien statt. Aus Sicht der Regionalität sind keine Gefahren gegeben.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Es besteht keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte. Maßnahmen zur Erhebung der sozialen Auswirkungen wurden nicht ergriffen.


18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft beteiligen wir uns beeindruckend an der Wertschöpfung in unserem Geschäftsgebiet. Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben wir im Berichtsjahr 567.200] Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf Soziales 99.400 Euro, Sport 137.400 Euro, Kultur 282.900 Euro, Bildung/Wissenschaft 29.300 Euro, Wirtschafts- und Strukturförderung 4.000 Euro, Umwelt 12.400 Euro, Sonstiges 1.800 Euro.

Der demografische Wandel macht große Anstrengungen im Wohnungsbau, aber auch bei der Investition in öffentliche Gebäude notwendig. Ziel ist es, die Barrierefreiheit in Gebäuden zu verbessern und generationengerechtes Wohnen zu erleichtern. Die Sparkasse ist ein verlässlicher Partner für private Kunden, die ihr Haus oder ihre Wohnung altersgerecht umbauen möchten. Auch der Bau von Kindertagesstätten, Pflege- und Altenheimen wie auch die Errichtung von Krankenhäusern stellt die Kommunen vor große Aufgaben. Die Sparkasse förderte diese Vorhaben, refinanziert über Förderbanken oder Eigenmittel. In der internen Sichtweise leisten wir mit sicheren Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen einen wichtigen Beitrag zur langfristigen beruflichen Entfaltung innerhalb unseres Geschäftsgebietes. Unser Engagement für das regionale Gemeinwesen basiert auf unserem öffentlichen Auftrag, niedergeschrieben im Sparkassengesetz Baden-Württemberg. Ein ausdrückliches Konzept zum Gemeinwesen haben wir deshalb nicht erstellt. Als regional wirkendes Kreditinstitut sehen wir keine wesentlichen Risiken unserer Geschäftstätigkeit im Bezug auf Sozialbelange. Eine Risikoanalyse wird deshalb für diesen Bereich nicht durchgeführt.

Zugang zu Finanzdienstleistungen
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist es unsere gesellschaftliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen.

Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu  unserem gesamten Beratungsangebot aus. An 29 Standorten (Filialen/ SB-Filialen/ GAA-Standorte) befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen Standort – inkl. Angaben zur barrierefreien Ausstattung und evtl. Öffnungszeiten – zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen
Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jedem Verbraucher, unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Abgelehnt oder gekündigt werden kann ein solches Basiskonto nur aus wichtigen Gründen, z.B. weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden.

Räumliche Nähe
Wettbewerb in der Kreditwirtschaft kommt Verbrauchern und Unternehmen zugute. Die Sicherstellung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für alle Menschen in der Region ist Teil unseres gesellschaftlichen Auftrags, den wir umfassend erfüllen. Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 22 hochwertigen Filialen überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. An insgesamt 29 Standorten stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten oder weitere SB-Geräte zur Verfügung. Zudem bieten wir mit unserem Kunden-Service-Center direkte Unterstützung für unsere Kunden per Telefon oder auch Chat.

Digitale Zugangswege
Persönliche Nähe aufrechtzuerhalten, bedeutet angesichts der steigenden Digitalisierung jedoch mehr, als Geschäftsstellen zu betreiben. Viele einfache Bankgeschäfte lassen sich inzwischen gut und schnell im Netz erledigen, 59.000 Kunden nutzen auch das Online- bzw. Mobile Banking. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem sehr qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich aufgewertete Standorte. Unsere digitalen Angebote bieten ergänzend eine sichere und bequeme Möglichkeit, Bankgeschäfte jederzeit zu erledigen. Bankgeschäfte von unterwegs mit dem Smartphone oder Tablet zu erledigen, hat im Alltag der Sparkassen-Kunden eine immer größere Bedeutung. Hierfür bieten wir mit unseren Sparkassen-Apps leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an. Mit Blick auf dieses veränderte Nutzungsverhalten unserer Kunden bieten wir auch persönliche Beratung über digitale Kanäle an.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten: 29

Die Förderausschüttungen der Sparkassen-Stiftung betrugen im Berichtsjahr insgesamt 567,2 TEUR. Das Stiftungskapital selbst wurde 2019 nicht erhöht.


19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Sparkasse Hegau-Bodensee ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe: der Management-Akademie und der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe – University of Applied Sciences. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel der Verein Wissenschaftsförderung der Sparkassen-Finanzgruppe, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Die Sparkasse ist der führende Finanzpartner der kleinen und mittleren Unternehmen sowie auch der Selbstständigen in der Region.
Neben dem langfristigen Finanzierungsbedarf ist die Liquidität häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine zeitnahe Auftragsabwicklung in kleinen und mittleren Betrieben. Die Sparkasse sichert die Handlungsfähigkeit von Betrieben deshalb auch durch die Bereitstellung von Betriebsmittelkrediten. Zahlreiche Unternehmen nutzen dieses Instrument, um kurzfristig fälligen Verpflichtungen nachzukommen. Damit leistet die Sparkasse auch einen Beitrag zu stabilen Arbeitsplätzen in ihrem Geschäftsgebiet.
Als Sparkasse unterstützen wir mittelständische Unternehmen gezielt bei der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen ebenso wie bei der Realisierung von größeren Innovationsvorhaben. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen.
Die Sparkasse Hegau-Bodensee fördert den Mittelstand und ist traditionell fest in unserer Region verwurzelt. Die Verbundenheit zu unseren Kunden, die Förderung der kontinuierlichen Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region Hegau-Bodensee sind erklärte Ziele der Sparkasse. Das Volumen der von uns zur Verfügung gestellten Fördermittel zur Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft betrug im Jahr 2019 über 17 Mio. EUR.
Wir beziehen grundsätzlich keine politische Position. Dies spiegelt sich in der Tatsache wider, dass wir an Parteien oder Politiker keinerlei Zuwendungen zahlen. Unsere Rechtskonformität wird regelmäßig überprüft. Näheres hierzu ist den Leistungsindikatoren zu Kriterium 20 zu entnehmen. 


Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

0 EUR
Wir spenden nicht an Parteien oder Politiker.


20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insider-Handel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/ Finanzsanktionen einzuhalten.

Die installierte Compliance-Funktion und Mitarbeiter des Team Compliance stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus der Compliance-Beauftragte bzw. das Team Compliance verantwortlich. Diese Einheit ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Das Compliance-Team identifiziert zudem mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Compliance geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung sowie unser Verhaltenskodex „Code of Compliance“, der die Basis unserer Compliance-Grundsätze bildet. Weiter unterstützt und berät die Compliance-Funktion den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Der Beauftragte erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die Interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.

In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Sämtliche Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten   Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder den Compliance-Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).

Die Einhaltung rechtlicher und gesetzlicher Normen ist die Grundlage unserer Unternehmensführung, welche wir vor eine kurzfristige und spekulative Renditemaximierung setzen. Rechts- und gesetzeskonformes Handeln sind dabei ein zentrales Element unserer Geschäftspolitik. Diese Grundlagen sind in unserer Geschäftsstrategie verankert.


Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

a. Als regionale Sparkasse fassen wir die Hauptstelle und unsere Filialen in unserem regionalen Geschäftsgebiet als eine Betriebsstätte der Sparkasse Hegau-Bodensee auf. Im Berichtsjahr wurden keine Korruptionsrisiken für die Sparkasse Hegau-Bodensee ermittelt.

b.  Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse zur Überprüfung der Risikosituation werden Betrugs- und Korruptionsrisiken geprüft und erfasst. Durch die eingerichteten Sicherungsmaßnahmen ergaben sich keine erheblichen Korruptionsrisiken. Des Weiteren nimmt die Interne Revision Stichproben im Rahmen ihrer Prüfungshandlungen vor.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

a. Im Jahr 2019 wurden keine Korruptionsverfahren gegen die Sparkasse eröffnet.
b. Aufgrund Korruption waren keine Abmahnungen oder Entlassungen von Angestellten erforderlich.
c. Im Berichtsjahr gab es keine Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Es gab keine öffentlich-rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Korruption.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Jahr 2019 wurden keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften gegen die Sparkasse verhängt.