14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Wir sehen unsere Mitarbeitenden als wichtigste Basis unseres Unternehmens für eine erfolgreiche Zukunft. Durch ihre qualifizierten und engagierten Leistungen legen sie den Grundstein für unsere Geschäftstätigkeit und den damit einhergehenden Erfolg der Sparkasse Essen.
Für alle Beschäftigten werden die Normen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) eingehalten. Wir legen als ausschließlich national tätiges Unternehmen unseren Fokus allerdings auf nationale Standards. So unterliegen Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute dem TVöD-Sparkassen, in dem u. a. Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Weitere Grundlagen bilden das Landespersonalvertretungsgesetz und das Landesgleichstellungsgesetz. Die Einhaltung wird im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Personalrat sichergestellt. Die Vertretung der besonderen Interessen der schwerbehinderten Menschen wird von der gewählten Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen wahrgenommen.
Zusätzlich existieren Dienstvereinbarungen, in denen Arbeitsbedingungen, betriebliche Sozialleistungen sowie Verhaltensrichtlinien und allgemeine Bestimmungen (z. B. wie und in welchem Umfang Mitarbeitende Zuwendungen in Form von Geschenken annehmen dürfen) geregelt sind. Die Sparkasse Essen bietet ihren Mitarbeitenden eine tariflich geregelte zusätzliche Altersvorsorge durch eine Versicherung in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK).
Der Bereich „Personal“ ist im Dezernat des Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Somit ist der Vorstand in alle Personalangelegenheiten, die durch die Personalabteilung wahrgenommen bzw. umgesetzt werden, eingebunden.
Als gemeinwohlorientiertes Kreditinstitut legen wir auf enge und langfristige Kundenbeziehungen wert. Dies gilt ebenfalls im Verhältnis zu unseren Mitarbeitenden. Wir sind ein verlässlicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber für fast 1.300 Menschen. Unsere Mitarbeitenden haben die Gewissheit und Sicherheit eines langfristigen Beschäftigungsverhältnisses, denn 98,9 % (Vorjahr: 99,7 %) der Arbeitsverträge sind unbefristet. Die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit beträgt 22,45 Jahre. Im Jahr 2020 feierten 59 Angestellte ihr 25-, 40- bzw. 45-jähriges Dienstjubiläum.
Die Arbeitnehmerinteressen werden durch einen 13-köpfigen Personalrat und eine fünfköpfige Jugend- und Auszubildendenvertretung gewahrt. Zusätzliche Unterstützung leisten eine Gleichstellungsbeauftrage und eine Schwerbehindertenvertreterin.
Durch ein umfangreiches Angebot an theoretischer und praktischer Aus- und Weiterbildung sind unsere Mitarbeitenden bestens für ihre jeweiligen Aufgabengebiete qualifiziert. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mitarbeitenden bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten, z. B. durch Freistellungen oder die Gewährung von Sonderurlaubstagen. Dieses Engagement haben wir im Jahr 2020 erstmals mit der Verleihung des Ehrenamtspreises der Sparkasse Essen gewürdigt. Bewerben konnten sich Mitarbeitende der Sparkasse Essen und deren Tochtergesellschaften sowie die "Ruheständler". Die Gewinnerin erhielt eine Spende der Sparkasse Essen über 5.000 € an eine gemeinnützige Organisation ihrer Wahl und einen zusätzlichen Urlaubstag. Der Preis soll von nun an jährlich verliehen werden.
Die Sparkasse hat keine Anhaltspunkte identifiziert, die auf die Verletzung von Arbeitnehmerrechten hindeuten. Angesichts der laufenden Einbindung der Mitarbeitenden in sämtliche Unternehmensprozesse halten wir eine gesonderte Beteiligung derer an unserem Nachhaltigkeits-Management nicht für notwendig. Nichtsdestotrotz wurde im vergangenen Jahr ein "Arbeitskreis Nachhaltigkeit" ins Leben gerufen, der sämtliche relevanten Bereiche des Hauses an einen Tisch bringt, um das Thema Nachhaltigkeit in der Sparkasse Essen weiter voranzubringen.
Eine systematische Risikoanalyse haben wir nicht vorgenommen und sehen dafür derzeit auch keine Veranlassung, da die Anwendung des TVÖD-S die Arbeitnehmerrechte über die Gesetzeslage hinaus stärkt. Ein Managementkonzept für den Schutz der Arbeitnehmerrechte liegt aus dem gleichen Grund nicht vor. Dementsprechend können im Zusammenhang mit Arbeitnehmerrechten keine Ziele mit Zeitbezug erfasst werden, die intern geprüft werden.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Als Anstalt des öffentlichen Rechts sind wir an den gültigen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gebunden. Darauf basierend werden Frauen und Männer für die gleiche Tätigkeit selbstverständlich gleich vergütet. Den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, nach dem alle Menschen ungeachtet der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gleichbehandelt werden, kommen wir umfassend nach. In die Geschäftsstrategie der Sparkasse Essen ist das Themenfeld "Mitarbeiter" integriert. Alle Maßnahmen, die wir für unsere Mitarbeitenden ergreifen, leiten sich daraus ab. Die Geschäftsstrategie wird jährlich überarbeitet. Aus diesem Grund existiert kein gesondertes Managementkonzept, aus dem sich konkrete Zielsetzungen ableiten ließen. In unserem Hause arbeiten Menschen aus 12 verschiedenen Nationen und diverser Religionen. Selbstverständlich werden bei uns alle Mitarbeitenden gleich behandelt, nichtsdestotrotz hat bei uns jeder Mitarbeitende das Recht, sich im Zusammenhang mit empfundener Benachteiligung aufgrund der oben genannten Aspekte an unsere Gleichstellungsbeauftragte oder unsere Schwerbehindertenvertreterin zu wenden. Auch der Personalrat der Sparkasse dient hier als vertrauensvoller Ansprechpartner. Die Gleichstellung umfasst auch das Thema „Frauen in Führungspositionen“. 55,69 % (Vorjahr: 55,46 %) der Belegschaft sind Frauen, von denen lediglich zwei in der zweiten Führungsebene arbeiten. Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen wurde im Jahr 2015 das Mentoring-Programm für Frauen initiiert. Ziel dieses Förderungsprogrammes ist es, Frauen mit einem fest zugeordneten Mentor/einer Mentorin fachbezogen und bezogen auf die Sozialkompetenz auf Führungspositionen vorzubereiten. In dem jeweils ein Jahr andauernden Programm haben sich bislang insgesamt 37 Mentees und 16 Mentoren (teilweise mehrmalige Teilnahme der Mentoren) dem Ziel, ihre Chancen für den weiteren erfolgreichen Berufsweg zu verbessern, genähert. Die Themen des Programmes werden im regelmäßigen, bilateralen Austausch zwischen Mentor und Mentee, in Workshops, kollegialen Beratungsrunden der Mentees sowie gemeinsamen Auftakt- und Abschlussveranstaltungen vorangetrieben. Die nächste Durchführung des Programms ist für 2021/2022 geplant. Daneben wollen wir auch das Thema "Führung in Teilzeit" weiter vorantreiben, um eine verbesserte Chancengerechtigkeit für Eltern zu erreichen.Ende des Jahres 2016 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) neu geregelt worden. Es findet seitdem auch für Sparkassen uneingeschränkt Anwendung. Daher hat die Spakasse Essen im Jahr 2017 erstmals eine Gleichstellungsplan für die Jahre 2017 bis 2021 erstellt. Dieser stellt neben einer Ist-Analyse die Zielvorgaben unseres Hauses für die nächsten fünf Jahre vor und beschreibt Maßnahmen, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Der Grad der Zielerreichung wird in einem jährlichen Review überprüft, um ggfs. notwendige Anpassungsschritte unternehmen zu können (zuletzt zum Stichtag 31.12.2019).Die im Gleichstellungsplan genannten Ziele lauten:
- Beschäftigtenstruktur:
- Es wird ein Rückgang der Beschäftigtenzahl in den kommenden Jahren erwartet. Es ist davon auszugehen, dass die Reduzierung keinen wesentlichen Einfluss auf die Beschäftigtenstruktur (Anteil Männer/Frauen) haben wird.
- Zielerreichung:
- Anteil Frauen an den Beschäftigten:
- 2017: 54,7 %
- 2019: 54,0 %
- Führungskräfte/Karriere:
- Steigerung des Anteils von Frauen an den Führungskräften von 17 % im Jahr 2017 auf 20 % im Jahr 2021.
- Steigerung des Anteils von Frauen in Karriere (Entgeltgruppe größer gleich 12) im Zeitraum 2017 bis 2021 um 10 % (entspricht einer Steigerung von 24 % auf 26 %).
- Zielerreichung:
- Frauen in Führung:
- Frauen in Karriere:
- Teilzeit-Bechäftigung:
- Erhöhung derTeilzeitquote bei Frauen von 43 % im Jahr 2017 auf 47 % im Jahr 2021.
- Zielerreichung:
- Teilzeitbeschäftigung bei Frauen:
Ein weiteres Programm, welches auf Chancengerechtigkeit unserer Mitarbeitenden abzielt, ist das sogenannte Digitale Mentoring. Ebenso wie im Mentoringprogramm für Frauen finden sich in dem bereits dreimal durchgeführten Programm ein Mentor/eine Mentorin und ein Mentee zusammen, um sich im bilateralen Austausch am Arbeitsplatz der Weitergabe von Erfahrungen im IT-Bereich (z. B. EDV-Programme, Online Banking, Apps, Mobile Devices, digitale Arbeitsmethoden) zu widmen. Der dritte Durchgang des Programms fand zwischen Januar und April 2020 statt und wurde von elf Mentoren und elf Mentees in Anspruch genommen. Die hohe Teilnehmerzahl lässt aus unserer Sicht den Schluss zu, dass gerade im Bereich der Digitalisierung einerseits bei den Mentees Unsicherheiten bestehen, andererseits aber auch sehr viel Interesse vorhanden ist, diesen Unsicherheiten zu begegnen. Um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, bietet die Sparkasse Essen diverse Möglichkeiten für ihre Mitarbeitenden an. Dazu gehören neben der (befristeten) Arbeitszeitreduzierung, passgenaue Regelungen zum Wiedereinstieg nach dem Mutterschutz, variable Elternzeitmodelle sowie Beistand bei oder nach Krankheiten. Die Sparkasse Essen bietet außerdem Unterstützung bei der Suche nach einem wohnortnahen Kindergarten im Essener Stadtgebiet an. Dank derlei Angeboten wurde die Sparkasse Essen durch das Essener Bündnis für Familie bereits 2016 als "familienfreundliches Unternehmen" ausgezeichnet. Das Siegel war bis Ende des Jahres 2019 gültig. Eine Rezertifizierung, die für das Jahr 2020 vorgesehen war, konnte corona-bedingt nicht durchgeführt werden. Die Gültigkeit des Siegels wurde bis zum Abschluss der Rezertifizierung verlängert. Diese findet derzeit statt.Mit Gültigwerden des § 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes im Januar 2019 wird eine zeitlich befristete Teilzeitarbeit, die sogenannte "Brückenteilzeit" ermöglicht. Diese gesetzliche Regelung haben wir mit einer Informationsveröffentlichung in unserem Intranet allen Mitarbeitenden als Möglichkeit angeboten und zugänglich gemacht. Teilzeitangebote werden von unseren Mitarbeitenden generell verstärkt wahrgenommen; die Teilzeitquote liegt aktuell unverändert bei rund 26 % (Vorjahr: rund 27 %). Seit Jahren hat sich ein engagiertes Gesundheitsmanagement im Hause etabliert. Wir fördern aktiv den Sport durch unsere Betriebssportgemeinschaft, die aktuell 11 Sparten von Bowling bis Volleyball umfasst. Neben den sportlichen Aktivitäten wie der Betriebssportgemeinschaft, der Teilnahme an Laufevents wie dem Essener Firmenlauf oder der Beteiligung an der Aktion „Stadtradeln“ bietet die Sparkasse Essen auch ein institutionalisiertes Gesundheitsmanagement:Zu den regelmäßigen Präventionsmaßnahmen zählen:
Aktionstage:
- Gesundheitstage (alle 2 Jahre)
- Darmkrebsvorsorge (alle 2 Jahre)
- Lungenfunktionstest
- Tag der Herzgesundheit
- Grippeschutzimpfung
- Blutspende/Blutspendemarathon (in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz)
Regelmäßige Fitnessangebote:
- Firmenlauf
- Radfahraktionen
- Mit dem Rad zur Arbeit
- Stadtradeln (28 Radfahrende haben zusammen 9.279 km erradelt, das entspricht 1.364,1 kg CO2 Vermeidung)
- Aktive Mittagspause
- Sportangebote für Mitarbeitende im Home Office
- Treppenlauf
- Deutsches Sportabzeichen
- Betriebssportgemeinschaft
- teilweise mit digitalen Angeboten in Zeiten der Kontaktbeschränkungen
Zu den allgemeinen Vortragsveranstaltungen/ Angeboten zählen:Vortragsthemen:
- Ernährung
- Stressbewältigung
- Entspannung
- Mobile Massage am Arbeitsplatz
- Massagestuhl
- Raum der Ruhe
- Rückengesundheit
- Gedächtnistraining
- Ergonomische Beratung am Arbeitsplatz
- Gutscheine/Ermäßigungen für Kur vor Ort (=örtliche Therme/ Kurhaus)
Veranstaltungen mit externen Partnern:
- Gesundheitswoche in Kooperation mit den Kliniken Essen-Mitte (KEM):
- Angebote waren u. a. Yoga, Pilates, Aqua Fit, Stressbewältigung, Intervallfasten
- Förderung der psychischen Gesundheit
- Zusammenarbeit mit einer Psychologin
- Suchtprävention
- Kurse zur Tabakentwöhnung
- Infoangebote zur Prävention von verschiedenen Suchtformen
- Alkoholsucht, Spielsucht, Medikamentensucht etc.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Als nachhaltig agierendes Kreditinstitut haben wir die Risiken, die sich aus der demografischen Entwicklung ergeben - in erster Linie ein Mangel an qualifiziertem Personal -, frühzeitig erkannt und daraufhin ein gut ausgereiftes Aus- und Fortbildungsprogramm entwickelt. Auch nach der Ausbildung haben unsere Mitarbeitenden weiterhin Zugang zu zahlreichen Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten – intern sowie extern. Dabei arbeiten wir eng mit der Sparkassenakademie NRW und weiteren Anbietern aus dem Sparkassensektor zusammen.
Intern haben die Mitarbeitenden die Gelegenheit, sich über Personalentwicklungsseminare und die sich daraus ableitenden Potenzialaussagen (Führung, Verkauf, Spezialist) weiterzuentwickeln. In der zweiten Stufe der Personalentwicklungsseminare liegt der Fokus auf den zukünftigen Führungskräften unseres Hauses, sodass dort ausschließich die Potenzialaussage "Führung" zum Tragen kommt.
Um die Mitarbeitenden auf die Herausforderungen der Digitalisierung vorzubereiten, liegt ein Schwerpunkt der Qualifizierungsmaßnahmen auf der Steigerung der digitalen Fitness:
- Seit einigen Jahren führen wir ein sogenanntes "Digitales Mentoring" durch. Dabei arbeiten zwei Mitarbeitende - einer digital affin, der andere nicht - in Tandems zusammen. So können digital affine Mitarbeitende ihre Kenntnisse weitergeben und einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die digitale Fitness der Sparkassen-Mitarbeitenden zu verbessern.
- Im Jahr 2021 werden alle Mitarbeitenden das Schulungsprogramm "Digital Now" des Deutschen Sparkassenverlages (DSV) durchlaufen. Das breit gefächerte Themenangebot des Programms erstreckt sich über 13 Module, für das im Laufe des Jahres drei Module mit aktualisierten Inhalten freigeschaltet werden. Das verpflichtende Programm endet mit einem Abschlusstest.
- Als weiteren Baustein bieten wir unseren Mitarbeitenden seit dem vergangenen Jahr ein Mitarbeiter-PC-Programm an. Dabei handelt es sich um ein Benefit-Konzept, das deutlich günstigere Bedingungen für die Nutzung von hochwertigen und aktuellen Smartphones, Tablets, PCs oder anderer Hardware bietet. Innerhalb von zwei Aktionszeiträumen pro Jahr können diese Geräte dort für die Mitarbeitenden selbst oder deren Familienangehörige bestellt werden. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt im Wege der Entgeltumwandlung.
Der hohe Qualitätsstandard unserer Leistungen beruht u. a. auf einem hohen Ausbildungsstand: 77,2 % (Vorjahr: 82,4 %) der Mitarbeitenden (ohne die sich zurzeit in der Ausbildung befindenden Mitarbeitenden) haben eine Ausbildung zur Bankkauffrau bzw. zum Bankkaufmann abgeschlossen. Darüber hinaus sind 65,5 % (Vorjahr: 64,9 %) der bankspezifisch beschäftigten Mitarbeitenden weitergehend qualifiziert und haben eine spezialisierte oder generalistische Weiterbildungsmaßnahme abgeschlossen. Dazu gehören Studiengänge an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe oder allgemeinen Universitäten, Fachlehrgänge an der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen mit dem Studienziel Betriebswirt, Lehrgänge für Kunden- und Vermögensberater und viele weitere interne und externe Qualifikationen. Weitere 4,7 % (Vorjahr: 6,5 %) der Mitarbeitenden befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 in einer laufenden Weiterbildungsmaßnahme.
Insgesamt wurden 2020 über 1.800 Weiterbildungstage durch unsere Mitarbeitenden wahrgenommen (Vorjahr: über 2.400). Zu den internen Weiterbildungen zählen fachliche Seminare für Privat- und Individualkundenbetreuer, für Führungskräfte und zielgruppenübergreifende Seminare ebenso wie Seminare für Kommunikation und Persönlichkeitsentwicklung. Insbesondere Auszubildenden-Verkaufstrainings, Bürobesprechungen, web-basierte Trainings, Trainings am Arbeitsplatz und Teamtrainings werden durch die Mitarbeitenden in Anspruch genommen. Je nach Aktualität werden zielgruppenübergreifend auch themenspezifische web-based Trainings verpflichtend für alle Mitarbeiter abgehalten. Dazu zählt zum Beispiel die Schulung im Bereich der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO, zum Wertpapierhandelsgesetz, zur Informationssicherheit oder das oben bereits erwähnte Programm "Digital Now".
Dank dieses Engagements sind wir 2020 zum siebten Mal in Folge vom Magazin "Focus" und der Arbeitgeber-Plattform "kununu" als TOP-Arbeitgeber ausgezeichnet worden. Eine weitere Auszeichung unter dem Titel "Deutschlands beste Arbeitgeber" erhielt die Sparkasse Essen im Jahr 2020 durch das Magazin "Stern" in Zusammenarbeit mit statista, einem Online-Portal für Statisitk. Wie bereits 2018 und 2019 wurde die Sparkasse Essen bei einer vom Magazin "Focus Money" durchgeführten Studie zu den besten Ausbildungsbetrieben in Deutschland (Platz 6 aller teilnehmenden Sparkassen) gezählt.
Damit unsere Mitarbeitenden nicht nur optimal qualifiziert sind, sondern auch möglichst gesund bleiben, bietet das Gesundheitsmanagement des Hauses viele Veranstaltungen rund um das Thema Gesundheit und Prävention an. Dazu gehören neben den sportlichen Aktivitäten der Betriebssportgemeinschaft auch Blutspendetermine in der Zentrale der Sparkasse Essen, Vorträge z. B. zur Rauchentwöhnung, gesunder Ernährung oder Entspannungstechniken.
Wie oben beschrieben bieten wir unseren Mitarbeitenden diverse Möglichkeiten zur Qualifizierung. Aus diesem Grund sehen wir von einer konkreten Zielsetzung bezüglich der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Anpassung an die demografische Entwicklung ab.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen: 0
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen): 0
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen: 12
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen: 10 Wegeunfälle, 2 Unfälle während der Arbeitszeit
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden: Auf Basis der durchschnittlichen Mitarbeiterkapazität von 937,0 im Jahr 2020 und einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden ergibt sich: 36.543 Stunden gearbeitete Stunden pro Woche (Vorjahr: 37.752 Stunden).
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
Es erfolgt keine Einzelauswertung, sondern ausschließlich die Auswertung über alle Angestellten in Punkt a.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen: 0
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; 0
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen: 0
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
Es erfolgt keine Einzelauswertung, sondern ausschließlich die Auswertung über alle Angestellten in Punkt a.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Die Leiter der jeweiligen Organisationseinheiten der Sparkasse (Bereichsleitende, Abteilungsleitende, Filialleitende) haben jährliche Unterweisungen zum Arbeitsschutz sowie zum Brandschutz durchzuführen. Grundlage für die Unterweisungen sind die von den Beauftragten den Organisationseinheiten zur Verfügung gestellten Dokumente. Die jeweils aktuelle Version ist im Intranet der Sparkasse Essen hinterlegt und somit für alle Mitarbeitenden auch über die Unterweisungen hinaus jederzeit abrufbar. Die Unterweisungen sind jährlich, bspw. im Rahmen einer Bürobesprechung, durchzuführen. Der Leiter hat sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden der Organisationseinheit an dieser Unterweisung teilnehmen bzw. auf anderem Wege über die Inhalte informiert werden. Die Unterweisungen werden anschließend dokumentiert.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung erfolgt bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit. Darüber hinaus muss sie mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Sofern in einer Organisationseinheit aufgrund der Gefährdungsbeurteilung besondere Arbeitsschutzmaßnahmen gelten, werden die Mitarbeitenden hierüber ebenfalls unterwiesen.
Die genannten Regelungen gelten in gleicher Weise für Telearbeitsplätze (Home Office).
Den Organisationseinheiten steht mit dem Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützt die Leitenden der Organisationseinheiten bei Bedarf bei den jährlichen Unterweisungen. Er hat darüber hinaus die Aktualität der Unterlagen sicherzustellen und überprüft die Durchführung der Unterweisungen durch jährliche Besuche in einzelnen Filialen und Organisationseinheiten. Zudem dient er allen Mitarbeitenden als Ansprechpartner in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die weitere Einbindung der Mitarbeitenden wird durch die Personalvertretung gewährleistet.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen:
Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht wird nicht durchgeführt. Für das Jahr 2020 erfolgt in der Berichterstattung ein Wechsel der Messung der Weiterbildungen von Tagen auf das geforderte Stundenformat. Hier ergeben sich in Summe für das Jahr 2020: 14.890,8 Weiterbildungsstunden. Setzt man diese Weiterbildungsstunden in Beziehung zur Anzahl der aktiven Mitarbeitenden ergibt sich ein Weiterbildungsvolumen von 14,02 Stunden pro aktivem Mitarbeitenden.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
a. Kontrollorgan
Verwaltungsrat der Sparkasse Essen (15 Mitglieder)
i. Geschlecht
13 Männer und 2 Frauen; 86,7 % männlich und 13,3 % weiblich
ii. Altersgruppe
0 unter 30; 5 zwischen 30 und 50; 10 über 50
0 % unter 30; 33,3 % zwischen 30 und 50; 66,7 % über 50
In Verbindung mit der Kommunalwahl im Land NRW am 13. September 2020 ist auch eine Neuwahl der Mitglieder des Verwaltungsrats durch den Rat der Stadt Essen und die Mitarbeitenden der Sparkasse Essen erfolgt. Da die konstituierende Sitzung erst am 3. Februar 2021 stattfand, beziehen sich die oben gemachten Angaben auf den zum Stichttag 31.12.2020 amtierenden Verwaltungsrat.
b. Angestelltenkategorie
Vorstand der Sparkasse Essen (3 Mitglieder)
i. Geschlecht
3 Männer und 0 Frauen; 100,0 % männlich und 0,0 % weiblich
ii. Altersgruppe
0 unter 30; 0 zwischen 30 und 50; 3 über 50
0 % unter 30; 0 % zwischen 30 und 50; 100,0 % über 50
Mitarbeitende der 2. Führungsebene (17 Mitarbeitende)
i. Geschlecht
15 Männer und 2 Frauen; 88,2 % männlich und 11,8 % weiblich
ii. Altersgruppe
0 unter 30; 3 zwischen 30 und 50; 14 über 50
0 % unter 30; 17,6 % zwischen 30 und 50; 82,4 % über 50
Mitarbeitende insgesamt (1.291 Mitarbeitende, inkl. Auszubildende)
i. Geschlecht
572 Männer und 719 Frauen; 44,31 % männlich und 55,69 % weiblich
ii. Altersgruppe
220 unter 30; 553 zwischen 30 und 50; 518 über 50
17,04 % unter 30; 42,84% zwischen 30 und 50; 40,12 % über 50
(Abweichungen durch Rundungen möglich)
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Es wurden keine Diskriminierungsvorfälle im Berichtszeitraum gemeldet.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Zu den Grundwerten und zum Selbstverständnis der Sparkasse Essen gehört die Achtung der Menschenrechte. Wir lehnen sowohl Zwangs- als auch Kinderarbeit ab und gehen keine Verträge mit Zulieferern oder Unternehmen ein, die nicht die gleichen Werte wahren. Aufgrund dieses Selbstverständnisses liegt ein eigenes Konzept nebst Risikoanalyse zu diesem Belang nicht vor. Als gemeinwohlorientiertes, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegen wir den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes und den deutschen Arbeitsschutzgesetzen.
Wir achten darauf, dass unsere Zulieferer grundsätzlich regionale, mittelständische Unternehmen sind, die in vielen Fällen geschäftlich mit der Sparkasse Essen verbunden sind. In gleicher Weise vergeben wir Aufträge vornehmlich an ortsansässige kleinere und mittlere Unternehmen. Bei Dienstleisterverträgen wie z. B. Reinigungsverträgen, Geld- und Werttransportverträgen sowie Entsorgungsverträgen lassen wir uns grundsätzlich die Vergütung nach geltenden Tarifverträgen, mindestens aber die Vergütung nach aktuellem Mindestlohn bestätigen.
Für unsere Mitarbeitenden gibt es keine wesentlichen Risiken, da sie durch den Tarifvertrag und in Deutschland geltende Rechte und Gesetze geschützt sind. Im Bereich Dienstleitungen beauftragen wir hauptsächlich regionale Anbieter. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, greifen wir auf nationale, in Ausnahmefällen auch auf europäische Anbieter zurück. Somit können keine Risiken identifiziert werden, da sich alle Dienstleister an die Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland halten müssen.
Im Gegensatz zu international tätigen Großbanken führen wir pfändungssichere und Flüchtlingskonten: Damit setzen wir nach § 31 des Zahlungskontengesetzes die Zahlungskontenrichtlinie der EU um, nach der alle Verbraucher einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz einen Rechtsanspruch auf Führung eines sogenannten Basiskontos haben. Darüber hinaus arbeiten wir bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eng mit dem Sozialamt sowie dem Gesundheitsamt der Stadt Essen zusammen. In diesem Zusammenhang wurden für den betroffenen Personenkreis knapp 550 Girokonten eröffnet, die für das Jahr 2019 gebührenfrei gestellt wurden, da erste Buchungen erst im Jahr 2020 angefallen sind.
Erklärung im Sinne des NAP Wirtschaft und Menschenrechte
1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
a. ) Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.
b. ) Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?
c. ) Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.
d. ) Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)
e. ) Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)
a.) Die Sparkasse Essen verfügt über keine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte. Wie oben beschrieben sehen wir weder in unserem Geschäftsgebiet noch in unserer Geschäftstätigkeit ein Menschenrechtsrisiko.
b.) Die Grundsatzerklärung wurde bislang nicht verabschiedet.
c.) Entfällt, da die Grundsatzerklärung nicht verabschiedet wurde
d.) Da keine explizite Verantwortung z. B. im Rahmen einer Unternehmensrichtlinie festgehalten wurde, liegt die Verantwortung für alle menschenrechtlichen Belange auf der Ebene des Vorstands. Dennoch führt das Selbstverständnis der Sparkasse Essen jedem Mitarbeitenden die eigene Verantwortung für sein Handeln vor Augen.
e.) Entfällt, da keine Richtlinie vorliegt
2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
a. ) Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen) (Kriterium 17, Checkliste Aspekt 4)
b. ) Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?
c. ) Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?
d. ) Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?
a.) Aufgrund der unter Kriterium 17 geschilderten Aspekte (bevorzugte Nutzung regionaler Dienstleister etc.) wird keine eigenständige Analyse menschenrechtlicher Risiken durchgeführt. Menschenrechtliche Risiken werden in der Geschäftstätigkeit, in den Geschäftsbeziehungen, bei Produkten und Dienstleistungen, an Standorten und durch politische Rahmenbedingungen nicht gesehen.
b.) Entfällt, da keine Risikoanalyse erfolgt
c.) Aufgrund der Tatsache, dass keine menschenrechtlichen Risiken identifiziert werden, folgt auch keine Messung derselben. Aufgrund der bereits beschriebenen Aspekte werden die Einflussmöglichkeiten als nicht vorhanden eingeschätzt.
d.) Aufgrund des Geschäftsmodells einer regional und in der Sparkassenfinanzgruppe verankerten Sparkasse erfolgt keine Aufnahme von Menschenrechtsrisiken in das Risikomanagement.
3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element: Beschwerdemechanismus
a. ) Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?
b. ) Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.
c. ) Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.
d. ) Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?
a.) Es werden keine derartigen Schulungen durchgeführt.
b.) Aufgrund der bereits beschriebenen Aspekte wird keine explizite Prüfung der Einhaltung von Menschenrechten geprüft. Es liegen keine Aspekte vor, die eine Prüfung erforderlich machen.
c.) Ein Beschwerdemechanismus explizit für Menschenrechtsfragen existiert nicht.
d.) Ein WhistleBlowingMechanismus existiert nicht.
4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette
a. ) Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?
b. ) Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.
c. ) Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?
d. ) Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?
e. ) Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?
f. ) Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.
a.)
Nein:
Deutschland und alle Europäischen Länder haben alle Kernarbeitsnormen ratifiziert. Daher gehen wir davon aus, dass sich die deutschen und europäischen Unternehmen an diese Kernarbeitsnormen halten. Die Sparkasse Essen hält Geschäftsbeziehungen i.d.R. innerhalb von Deutschland und in Einzelfällen innerhalb Europas.
b.)
Es erfolgt keine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken, da wir i. d. R. mit in Deutschland (in Ausnahmefällen in Europa) ansässigen Dienstleistern und Handelsunternehmen zusammenarbeiten.
Diese Geschäftsbeziehungen und die Unternehmen unterliegen daher den hier gültigen gesetzlichen Vorschriften. Somit unterstellen wir, dass menschenrechtliche Risiken ausgeschlossen werden.
Die Sparkasse Essen unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu nicht-europäischen Ländern.
c.)
s. vorherige Frage. Aufgrund der den gesetzlichen Regelungen unterliegenden Unternehmen erfolgt keine Schulung zuliefernder Unternehmen zu Menschenrechten.
d.)
Durch die vorhandenen gesetzlichen Regelungen, erfolgen keine weiteren vertraglichen Regelungen. Ferner gab es in der Vergangenheit keine Hinweise auf die Nichteinhaltung von Menschenrechten. Wenn individuelle Verträge mit Geschäftspartnern geschlossen werden, lässt sich die Sparkasse Essen bestätigen, dass die Vergütung den bestehenden Tarifverträgen bzw. mindestens dem Mindestlohn entspricht
e.)
Bisher wurden keine separaten Regelungen erstellt, da bisher keine Konfliktfälle bekannt sind (Regelung des Standard, nicht von Einzel-/Ausnahmefällen).
f.)
Es sind keine Konfliktfälle bekannt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Aufgrund der unter Kriterium 17 geschilderten Aspekte (bevorzugte Nutzung regionaler Dienstleister etc.) ist die Einarbeitung einer Menschenrechtsklausel in Verträge obsolet. Anbieter, bei denen die Achtung der Menschenrechte in Zweifel steht, kommen für uns nicht als Vertragspartner in Frage.
Zudem arbeiten wir - wie alle Sparkassen - eng mit vielen Unternehmen aus der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen. Auch hier ist eine Achtung der Menschenrechte gewährleistet.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Unser Geschäftsgebiet beschränkt sich auf die Stadt Essen und die engere Umgebung. Standorte unserer Sparkasse befinden sich nur in Essen. Daher kann auf eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte sowie eine menschenrechtliche Folgeabschätzung verzichtet werden.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Eine Bewertung anhand sozialer Kriterien wird nicht durchgeführt. Wir streben eine Zusammenarbeit mit regionalen Lieferanten an, um die Wirtschaft in unserer Heimat zu unterstützen und auf lokales Know-how zurückgreifen zu können. Wir wissen, wie wichtig die kleinen und mittleren Unternehmen als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor für unsere Stadt sind, und versuchen sie dadurch - ganz im Sinne des Regionalprinzips der Sparkassen - zu unterstützen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Wie unter Leistungsindikator GRI SRS-414-1 erwähnt, finden keine expliziten Prüfungen statt. Wir streben eine Zusammenarbeit mit regionalen Lieferanten an, um die Wirtschaft in unserer Heimat zu unterstützen und auf lokales Know-how zurückgreifen zu können. Wir wissen, wie wichtig die kleinen und mittleren Unternehmen als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor für unsere Stadt sind, und versuchen sie dadurch - ganz im Sinne des Regionalprinzips der Sparkassen - zu unterstützen.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Als regional tätiges Kreditinstitut übernehmen wir Verantwortung für unsere Region und werden dem Kern unserer Geschäftstätigkeit durch die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gerecht. Unsere Aktivitäten für das Gemeinwesen sind vielfältig und reichen von der Förderung von Kunst und Kultur, über die Förderung des Sports bis zum Umweltschutz. Auch durch die Vergabe von Aufträgen an regionale Lieferanten und Dienstleister, als Arbeitgeber und Steuerzahler leisten wir unseren Beitrag zum Gemeinwesen und zur Weiterentwicklung unserer Region.
Unsere Spenden- und Sponsoringpolitik sieht vor, durch die Förderung eine möglichst große Breitenwirkung zu erzielen. Verankert haben wir dieses Prinzip darüber hinaus in unserem Unternehmensleitbild mit der Mission "Wir fördern ein gutes Leben aller Menschen in Essen".
Da die Sparkasse Essen keine wesentlichen Risiken im Bereich des Gemeinwesens sieht, wird auf eine Risikoanalyse in diesem Bereich verzichtet. Der aus Sicht der Sparkasse Essen einzige wesentliche kritische Aspekt im Gemeinwesen sind Spenden an politische Parteien. Diese sind jedoch ausgeschlossen.
Die vier rechtlich selbstständigen Stiftungen der Sparkasse Essen (Stiftung Alten-, Behinderten- und Jugendförderung der Sparkasse Essen, „Gut für Essen“ Stiftung der Sparkasse Essen, Sportstiftung der Sparkasse Essen und Philharmonie-Stiftung der Sparkasse Essen) verfügen über ein Stiftungskapital in Höhe von zusammen 7,27 Mio. €. Durch Ausschüttungen der Stiftungen konnten im Jahr 2020 nahezu eine dreiviertel Million Euro (0,743 Mio. €) zur Verfügung gestellt werden.
2020 hat die Sparkasse Essen folgende Beträge für das Gemeinwesen bereitgestellt:
- Spenden: 0,7 Mio. €
- PS-Zweckertrag: 0,92 Mio. € (aus PS Sparen und Gewinnen 2019)
- Sponsoring: 1,1 Mio. €
- Stiftungsausschüttungen: 0,74 Mio. €
Zusammen mit der gemeinnützigen AG betterplace.org haben wir im Jahr 2016 die Online-Spendenplattform gut-für-essen.de ins Leben gerufen, die als Beitrag der Sparkasse Essen zum Grünen Hauptstadtjahr 2017 an den Start gegangen ist. Dieser Kooperation verdanken knapp über 430 Projekte diverser Vereine Spenden. So haben zum 31. Dezember 2020 bereits 1,47 Mio. € den Weg zu gemeinnützigen Vereinen in der Region gefunden. Jeder Euro, der durch interessierte (Essener) Bürger an ein Projekt gespendet wird, kommt beim gemeinnützigen Verein an, da die Sparkasse Essen die Betriebskosten der Plattform übernimmt. Mehrfach im Jahr unterstützt die Sparkasse Essen durch die Bereitstellung bestimmter Budgets die Aktivitäten auf der Plattform zusätzlich im Rahmen sogenannter Verdoppelungsaktionen. In einem vorher definierten Aktionszeitraum wird jede Einzelspende für ein Projekt bis zu einem Betrag von 100 € durch die Sparkasse Essen verdoppelt. Begünstigte dieser Aktionen können alle Projekte oder nur ein bestimmter Kreis von Projekten sein. So fördern wir beispielsweise im Rahmen einer solchen Verdoppelungsaktion und in Kooperation mit der Stadt Essen sowie mehreren Essener Landwirten das Thema "Gesunde Ernährung an Essener Kindergärten und Schulen".
Ebenfalls im Zuge der Aktivitäten auf unserer Spendenplattform fand im September 2020 die zweite Charity-Wanderung auf dem Essener Wanderweg "Baldeneysteig" statt. Rund 220 Wanderer konnten eine Strecke von 6 oder 9 km zurücklegen und erhielten dafür von der Sparkasse Essen Gutscheine im Wert von 6 oder 9 € zum Einlösen auf der Spendenplattform. Da diese Aktion trotz der verschärften Bedingungen durch die notwendigen Hygienekonzepte wieder ein voller Erfolg war, versuchen wir diese Aktivität auch im Jahr 2021 zu wiederholen.
Im Rahmen unseres sozialen Engagements fördern wir die Entwicklung der Region nicht nur mit finanziellen Mitteln, sondern auch mit persönlicher Tatkraft: Seit über zehn Jahren ist es Tradition, dass die Auszubildenden der jeweils ersten Lehrjahre gemeinsam mit und unter der Anleitung der ALEA GmbH einen Spielplatz für eine Schule oder Einrichtung bauen. So konnten bereits 12 Spielplätze im Essener Stadtgebiet neu gebaut werden. 2017, 2018 und 2019 wurden drei bereits erbaute Spielplätze renoviert und ergänzt. So stellen wir eine nachhaltige Qualität der Spielplätze sicher. Die Auszubildenen erweitern durch diese Teamarbeit ihre Kompetenzen in den Bereichen strategische Planung, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie den Umgang mit Verantwortung und Herausforderungen. Die Auszubildenden erfahren an den zum Teil komplexen und diffizilen Renovierungsarbeiten, dass Pflege und Bewahrung von Vorhandenem einen hohen Wert darstellen. Die Sparkasse Essen war sehr froh, diese Tradition auch 2020 fortsetzen zu können, denn die Corona-Pandemie war in der Planungs- und Vorbereitungszeit lange die "große Unbekannte". Doch dank eines strengen und effizienten Hygienekonzepts, das u. a. das Arbeiten mit Mund- und Nasenbedeckung, das Registrieren sämtlicher Teilnehmender, tägliches Temperaturmessen und regelmäßiges Desinfizieren von Oberflächen vorsah, konnten die Lehrjahre 2019 und 2020 in einer Woche Arbeit trotz Pandemie einen bereits bestehenden Spielplatz renovieren und aufwerten.
Die Unternehmensführung ist dadurch in das Thema Unterstützung des Gemeinwesens eingebunden, dass dieser Bereich dem Dezernat des Vorstandsvorsitzenden zugeordnet ist. Für die Umsetzungen wurde die Abteilung Vorstandsstab beauftragt. Die Zielsetzung leitet sich aus unserem Gründungsgedanken und unserer Geschäftsstrategie ab und unterliegt einem ständigen Wandel. Aus diesem Grund existiert noch kein Managementkonzept für Sozialbelange, aus dem Quantifizierung oder ein Zeitplan hervorgeht. Es liegen keine grundsätzlichen Risiken vor, da zum Gemeinwesen ausschließlich ein positiver Beitrag geleistet wird.
Ursprünglich war in 2019 geplant, eine Förderrichtlinie für die Vergabe von Spenden sowie Mitteln des PS-Zweckertrages zu erarbeiten und 2020 zu verabschieden. In dieser sollte u. a. gereglt sein, dass die Vergabe von Zuwendungen an politische Parteien ausdrücklich ausgeschlossen ist. Damit wäre die bereits heute gelebte Praxis manifestiert worden. Nichtsdestotrotz wird auch weiterhin jede Zuwendungsanfrage geprüft, ob sich aus einer Zusage eventuell Reputationsrisiken o. Ä. ergeben könnten. Die Spendenrichtlinie wurde allerdings in 2020 nicht verabschiedet, da derzeit eine Plattform des Verbandes geprüft wird, über die ggf. zukünftig alle Fördermittelzusagen bearbeitet werden können. Erst mit der Entscheidung für oder gegen die Plattform wird eine Förderrichtlinie niedergeschrieben.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
a.
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: 250,14 Mio. € (Vorjahr: 290,34 Mio. €)
Erlöse: 250,14 Mio. € (Vorjahr: 290,34 Mio. €)
darunter Zinserträge: 160,77 Mio. € (Vorjahr: 170,12 Mio. €)
darunter laufende Erträge: 15,70 Mio. € (Vorjahr: 18,74 Mio. €)
darunter Provisionserträge: 61,97 Mio. € (Vorjahr: 62,31 Mio. €)
darunter Sonstige: 11,70 Mio. € (Vorjahr: 11,11 Mio. €)
darunter Zuschreibungen: 0,00 Mio. € (Vorjahr 28,06 Mio. €)
a.ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: 227,77 Mio. € (Vorjahr: 217,22 Mio. €)
Betriebskosten: 42,22 Mio. € (Vorjahr: 43,82 Mio. €)
Löhne und Leistungen für Angestellte: 83,75 Mio. € (Vorjahr: 84,51 Mio. €)
Zahlungen an Kapitalgeber: 54,09 Mio. € (Zinsaufwand/Vorjahr: 56,76 Mio. €)
Steuern: 17,86 Mio. € (alle in Deutschland/Vorjahr: 14,60 Mio. €)
Sonstiger Aufwand: 29,85 Mio. € (Provisionsaufwand, Abschreibungen und Wertberichtigungen, Sonstiger betrieblicher Aufwand/Vorjahr: 17,53 Mio. €)
a.iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: 22,37 Mio. € (Vorjahr: 73,1 Mio. €)
b. Alle Angaben beziehen sich auf Deutschland bzw. unser Geschäftsgebiet in Essen und Umgebung. Bedeutsame Unterschiede auf Marktebene liegen nicht vor.
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Sparkasse Essen gehört unmittelbar dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband an und darüber mittelbar auch dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Gemäß Satzung des DSGV nimmt dieser die Förderung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder und der angeschlossenen Sparkassen durch Beratung, Erfahrungsaustausch und Unterstützung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Anordnungen wahr. Insbesondere obliegt dem DSGV die Gesamtvertretung der gemeinsamen Interessen bei Behörden und in der Öffentlichkeit.
Die Grundlagen des Sparkassenwesens werden durch den Gesetzgeber in Form des Sparkassengesetzes geregelt. Die Sparkasse Essen unterliegt neben den landesrechtlichen Bestimmungen zusätzlich den Regeln des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), das in die Bundeskompetenz fällt.
Das Grundverständnis der Sparkasse Essen sieht vor, weder
politische Positionen zu beziehen noch an Parteien bzw. an politische Vereinigungen zu spenden. Die Entscheidung und Beschlussfassung über die Vergabe von Mitteln der Sparkasse (Spenden, PS-Zweckertrag, Sponsoring) erfolgt unabhängig von politischer Einflussnahme durch den Vorstand bzw. durch den von diesem mit der notwendigen Kompetenz ausgestatteten Bereich Vorstandsstab und Kommunikation. Ein eigenes Konzept nebst Risikoanalyse liegt dem nicht zugrunde. Dennoch erfolgt eine regelmäßige Überprüfung durch den Bereich Compliance.
Ursprünglich war in 2019 geplant, eine Förderrichtlinie für die Vergabe von Spenden sowie Mitteln des PS-Zweckertrages zu erarbeiten und 2020 zu verabschieden. In dieser sollte u. a. gereglt sein, dass die Vergabe von Zuwendungen an politische Parteien ausdrücklich ausgeschlossen ist. Damit wäre die bereits heute gelebte Praxis manifestiert worden. Nichtsdestotrotz wird auch weiterhin jede Zuwendungsanfrage geprüft, ob sich aus einer Zusage eventuell Reputationsrisiken o. Ä. ergeben könnten. Die Spendenrichtlinie wurde allerdings in 2020 nicht verabschiedet, da derzeit eine Plattform des Verbandes geprüft wird, über die ggf. zukünftig alle Fördermittelzusagen bearbeitet werden können. Erst mit der Entscheidung für oder gegen die Plattform wird eine Förderrichtlinie niedergeschrieben.
Über die in Zusammenarbeit mit betterplace betriebene Spendenplattform gut-fuer-essen.de können (Essener) Bürgerinnen und Bürger ihre Herzensprojekte einstellen und um Spenden bei ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern bitten. Hierdurch werden die Spendenmittel demokratisch vergeben und eine Einflussnahme von außen ausgeschlossen.
Die Sparkasse Essen ist in diversen Institutionen wie beispielsweise Arbeitskreisen, Vereinen usw. Mitglied. Als wesentliche Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen haben wir im folgenden die ausgewiesen, die einen Jahresmitgliedsbeitrag ín Höhe von größer oder gleich 1.000,00 € haben:
- Förderverein Universität Duisburg-Essen e.V.
- RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V.
- Senior Consult Ruhr Unternehmensbegleitung Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen e.V.
- Essen Marketing Service e. V.
- ETUF Freundeskreis für das Talentfördermodell
- Folkwang Museumsverein
- Gesellschaft der Freunde und Förderer der Folkwang Hochschule e. V.
- Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e. V.
- Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
- Essen.Gesund.Vernetzt. - Medizinische Gesellschaft e.V.
- Essener Unternehmensverband e. V.
- Gesellschaft der Freunde und Förderer der Stiftung Zollverein e. V.
- Digital Campus Zollverein e. V.
- Kommunaler Arbeitgeberverband NRW
- pro Ruhrgebiet e. V.
- Sparkassenstiftung für Internationale Kooperation
- Paten für Arbeit in Essen e. V.
- Ehrenamt Agentur Essen e. V.
- Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen
Anzeichen für politische Einflussnahme lagen im Jahr 2020 nicht vor. Die Sparkasse ist in keiner politisch aktiven Organisation Mitglied.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
de
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
a. Es wurden keine Parteispenden - weder finanzieller Art noch im Wege der Sachzuwendung - getätigt.
b. Fehlanzeige
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Sparkasse Essen wird jeder Mitarbeitende verpflichtet, die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes, der internen Arbeitsanweisungen und die Grundsätze zur Verhinderung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen einzuhalten.
In den operativen Geschäftsbereichen wird durch das sogenannte 4-Augen-Prinzip sowie die Prüfungen der Internen Revision die Einhaltung der Geldwäschegesetze, sonstiger strafbaren Handlungen, MaRisk-Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz gewahrt.
Gemäß MaRisk AT 4.4.2 in Verbindung mit dem Kreditwesengesetz besteht für uns die Pflicht zur Einrichtung der MaRisk-Compliance-Funktion. Diese zielt auf die Einhaltung der Regelkonformität im Gesamtunternehmen ab. Die Funktionen der Geldwäsche- und der Datenschutzbeauftragten sind neutrale, weisungsungebundene Stellen, die keine direkte Verbindung zum operativen Geschäft aufweisen. So kann sichergestellt werden, dass die Handlungen der Sparkasse Essen analog gesetzlicher Vorgaben stattfinden. Die Beauftragten sind direkt dem Vorstand unterstellt und berichten nur an diesen.
Des Weiteren gibt es klare Vorgaben zur Annahme von Geschenken und Vergünstigungen im sogenannten Kodex für Zuwendungen. Die Kodizes werden jährlich durch zu unterschreibende Umläufe durch die Organisationseinheit Compliance thematisiert.
Um alle Mitarbeitende für die seit Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung zu sensibilisieren, mussten alle Mitarbeitenden ein speziell dafür angefertigtes web-basiertes Training der Sparkassen Finanzgruppe absolvieren.
Hierzu existieren interne Richtlinien und Anweisungen, die von allen Mitarbeitenden zu beachten sind. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende in compliance-relevanten Funktionen stellen sicher, dass diese auch eingehalten werden. Compliance-relevante Sachverhalte werden mittels einer jährlichen Gefährdungsanalyse gemäß MaRisk überwacht. Sollten sich hieraus Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit bzw. den Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen verknüpft sind, ergeben, werden diese dem Vorstand berichtet und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Für jeden relevanten Einzelfall werden Gegenmaßnahmen mit konkreten Zeitabläufen festgelegt und kontrolliert.
Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten verstehen wir als Daueraufgabe unseres Hauses. Insofern werden keine grundsätzlichen Ziele mit Zeitbezug festgelegt. Erfordern neue oder geänderte Gesetze und Richtlinien Anpassungen der Vorgehensweisen in unserem Haus, werden selbstverständlich zeitliche Umsetzungsvorgaben festgelegt.
In unserer Branche besteht grundsätzlich das Risiko hoher Bußgelder, die bei Nichtbeachtung gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen (Bsp.: WpHG) fällig werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
de
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz (insbesondere seit Mai 2018 die Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO) und Embargovorschriften/ Finanzsanktionen einzuhalten. Compliance sowie die Interne Revision, die Rechtsabteilung und die Datenschutzbeauftragten stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird.
Eine gesonderte Prüfung auf Korruptionsrisiken findet nicht statt.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
a. Gesamtzahl und Art der bestätigen Korruptionsfälle: 0
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden: 0
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden: 0
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren: 0
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Die Indikatoren a. und c. entfallen, da die Sparkasse Essen keinen Fall von Nichteinhaltung von Gesetzen und/ oder Vorschriften ermittelt hat.