14. Arbeitnehmerrechte
de
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Kreissparkasse Tübingen neben der nationalen Gesetzgebung dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Sparkassen, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Alle Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag.
Entsprechend der Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg ist über den Personalrat die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Das beinhaltet auch regelmäßige Gespräche zwischen der Geschäftsleitung und dem Personalrat.
Aufgrund unserer regionalen Ausrichtung und den umfassenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen haben wir auf eine Risikoanalyse verzichtet.
Ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben setzt sich unser Konzept zur Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Elementen Mitarbeiterbefragung und Ideenbörse sowie unseren Führungs- und Mitarbeitergrundsätzen zusammen, die für die tägliche Zusammenarbeit einen Rahmen geben und einen offenen Dialog unterstützen.
Wir haben uns die Durchführung regelmäßiger Mitarbeiterbefragungen zu Aspekten rund um die Arbeit bei der Kreissparkasse Tübingen zum Ziel gesetzt. Im Jahr 2020 haben wir aktuell eine Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit Beteiligung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personalvertretung umgesetzt.
In unserer durch den Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie mit einem fünfjährigen Planungshorizont, aktuell bis Ende des Jahres 2025, ist die Weiterentwicklung unserer Unternehmenskultur verankert. Das schließt den Aspekt der Führung mit der Entwicklung und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Dem Vorstand direkt unterstellte Führungskräfte sind in die strategische Analyse, auf deren Basis die Geschäftsstrategie entwickelt wird, eingebunden.
Im Rahmen der Ideenbörse kann jeder Beschäftigte Ideen, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Kreissparkasse Tübingen beteiligen. Dies schließt Ideen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Kreissparkasse Tübingen ein. Beispielsweise werden immer wieder Vorschläge zur Einsparung von Ressourcen, insbesondere Energie und Papier, eingereicht. Im Ergebnis passen wir unsere Prozesse an, um die vorgeschlagenen Einsparungen zu realisieren.
Der hohe Stellenwert der Arbeitnehmerrechte bei der Kreissparkasse Tübingen drückt sich auch in der Auszeichnung durch die Gewerkschaft ver.di für einzelne Dienstvereinbarungen aus.
Die Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Tübingen beschränkt sich vorwiegend auf den Landkreis Tübingen. Im Ausland werden keine Niederlassungen unterhalten bzw. Mitarbeitende beschäftigt.
Wir betrachten derzeit keine Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie unseren Produkten und Dienstleistungen mit negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte als wesentlich. Aspekte zur Achtung der Menschenrechte entlang unserer Wertschöpfungskette sind bei Kriterium 17 beschrieben.
15. Chancengerechtigkeit
de
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Für die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität eine Selbstverständlichkeit. Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes umfassend. In den vergangenen Jahren gab es keine Diskriminierungsfälle.
Die Vergütung der Mitarbeitenden richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Da die Vergütung von der Stellenbewertung abhängt, ist gewährleistet, dass für gleichwertige Tätigkeiten eine geschlechterunabhängige Vergütung gezahlt wird.
Die Kreissparkasse hat weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ein Konzept mit zahlreichen Angeboten entwickelt, mit denen sich Familie und Beruf vereinbaren lassen. Es gibt eine Vielzahl an Teilzeitmodellen. Allen Beschäftigten in Elternzeit wird ein Wiedereinstieg im Rahmen eines individuellen Teilzeitmodells ermöglicht. In den Sommer- und Weihnachtsferien bestehen in unseren Räumen Kinderbetreuungsangebote. Für die bevorstehende Pflege von Angehörigen bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine professionelle Erstberatung durch eine zertifizierte Pflegesachverständige an. Die Kosten hierfür übernimmt die Kreissparkasse Tübingen.
Seit 2013 sind wir als familienfreundlicher Arbeitgeber nach dem „audit berufundfamilie“ der berufundfamilie Service GmbH zertifiziert. Im Rahmen der Zertifizierung wurden Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung vereinbart und umgesetzt, wie die erfolgreiche Rezertifizierung in den Jahren 2017 und 2020 belegt. Beispiele für umgesetzte Maßnahmen sind bei Kriterium 3 - Ziele aufgeführt. Nach Abschluss unserer derzeitigen Konsolidierungsphase ist es unser Ziel, im Jahr 2023 eine dauerhafte Zertifizierung der berufundfamilie Service GmbH zu erhalten.
Mit einem umfassenden Angebot fördern wir die Gesundheit unserer Beschäftigten, etwa durch betriebsärztliche Betreuung, Fitness- und Bewegungsangebote, ergonomische Arbeitsplätze, Massagen, Grippeschutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorge, Informationsveranstaltungen und ein unabhängiges psychosoziales Beratungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in schwierigen persönlichen Lebenssituationen. Weitere Angebote zur Förderung der Gesundheit sind unser betriebliches Eingliederungsmanagement für Langzeitkranke sowie die Überfallprävention und -nachsorge.
Mit bedarfsorientierten Maßnahmen unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden. Nähere Ausführungen hierzu sind beim Kriterium 16 - Qualifizierung dargestellt.
Die Beteiligung der Mitarbeitenden im Unternehmen ist beim Kriterium 14 beschrieben.
Im Bereich der Gleichstellung ist der Frauenanteil in Führungspositionen ein wichtiger Aspekt. Unter unseren Beschäftigten sind 63 Prozent Frauen. Ihr Anteil in Führungspositionen liegt aktuell bei 25 Prozent. Dieser Wert soll gehalten und nach Möglichkeit ausgebaut werden. Aktuell haben wir hier keinen Zeithorizont angegeben und das Ziel auch nicht weiter quantifiziert.
Die Teilhabe von behinderten Menschen ist ein wichtiges Thema für die Kreissparkasse Tübingen. So erfüllen wir regelmäßig die Quote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Die Interessen und besonderen Belange unserer schwerbehinderten Mitarbeitenden werden über die etablierte Schwerbehindertenvertretung aufgegriffen.
16. Qualifizierung
de
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Lebenslanges Lernen ist heute notwendige Voraussetzung, um bis zum Pensionsalter beschäftigungsfähig zu sein. Stete Weiterbildung liegt deshalb sowohl im Interesse des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers. Daher steht die Kreissparkasse zur Strategie des lebenslangen Lernens vom Auszubildenden bis zur Führungsebene - nicht nur in wirtschaftlich guten, sondern auch in schwierigen Zeiten.
Die Ausbildung Jugendlicher hat hohe Priorität. Im vergangenen Jahr starteten 18 junge Menschen, jeweils neun Frauen und Männer, mit einer Ausbildung bei der Kreissparkasse Tübingen in ihr Berufsleben. Die Quote der Auszubildenden betrug im Jahr 2020 sechs Prozent, gemessen an den bankspezifisch Beschäftigten. Allen Auszubildenden wird - bei entsprechenden Leistungen - nach dem Ende der Ausbildung eine Übernahme angeboten. Im Schnitt der letzten fünf Jahre lag die Quote über 96 Prozent.
Insbesondere in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe besteht ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten, die sich an Tätigkeitsfeldern ausrichten und eine Laufbahnplanung ermöglichen. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeitenden langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses. Nach der Ausbildung bieten wir die Weiterbildung zum Sparkassenfachwirt/Bankfachwirt und anschließend weitere tätigkeitsbezogene Weiterbildungen an der Sparkassenakademie Baden-Württemberg an. Angesichts der ständigen Weiterentwicklung der Sparkassengeschäfte sowie technischer Neuerungen bildeten auch im Jahr 2020 die gezielte Förderung, Weiterbildung und Höherqualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schwerpunkte der Personalentwicklung. Ohne dies zeitlich zu fixieren und zu quantifizieren verfolgen wir das grundsätzliche Ziel, alle Beschäftigten so gut zu qualifizieren, dass sie vor dem Hintergrund ständiger Weiterentwicklungen bis zum Renteneintritt bei uns arbeiten können. Diese Zielsetzung haben wir bisher vollständig erreicht und das ist auch unser zukünftiges Bestreben.
Von den Beschäftigten selbst organisierte Weiterbildungen fördern wir durch eine bezahlte Freistellung von bis zu 10 Tagen pro Jahr sowie durch die Zahlung einer Prämie bei einem erfolgreichen Abschluss.
Insgesamt hat die Kreissparkasse Tübingen rund 1,1 Mio. Euro für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet.
Erklärtes dauerhaftes Ziel der Arbeitsschutzpolitik der Kreissparkasse ist es, die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und nach Möglichkeit auch zu fördern. Die Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements wurden beim Kriterium 15 - Chancengerechtigkeit - beschrieben.
Älteren Beschäftigten bieten wir im Rahmen eines flexibleren Übergangs in den Ruhestand attraktive Möglichkeiten der Altersteilzeit.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung im Finanzsektor geht das Risiko einher, dass die Qualifikation der Mitarbeitenden mit der zunehmenden Dynamik nicht Schritt hält. Deshalb sehen wir insbesondere den Ausbau von Kompetenzen im Zusammenhang mit der Digitalisierung als erfolgsentscheidend an. Dieser Grundsatz ist in unserer Geschäftsstrategie verankert. Vor diesem Hintergrund haben wir bedarfsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen im Themenbereich Digitalisierung konzipiert und durchgeführt.
Als Ergebnis unserer Risikoanalyse, die auch hier ein Teilbereich unserer strategischen Analyse darstellt, betrachten wir keine Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen und aus unseren Produkten und Dienstleistungen ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Qualifizierung haben, als wesentlich.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
de
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Im Jahr 2020 gab es 7 Arbeitsunfälle, die jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Die Verletzungsrate sowie die Rate arbeitsbedingter Erkrankungen liegen, ebenso wie die Abwesenheitsrate aufgrund von arbeitsbedingten Verletzungen oder Erkrankungen, im nicht messbaren Bereich.
Es gibt keine Beschäftigten mit einer Berufskrankheit und keine Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen oder Erkrankungen. Es liegen keine arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen vor.
Die Krankheitsquote liegt, bezogen auf alle Beschäftigten, bei 5,95 %. Dabei konzentrieren sich
ca. 25 % aller Krankheitstage auf eine Gruppe von 20 Beschäftigten (ca. 2,4 % aller Beschäftigten). Dies belegt auch den verantwortungsvollen Umgang mit leistungsgeminderten Beschäftigten.
Da bei der Kreissparkasse Tübingen Arbeitszeitkonten eigenverantwortlich durch die Mitarbeitenden geführt werden, liegt die Anzahl der gearbeiteten Stunden nicht vor.
Die Kreissparkasse Tübingen beschäftigt keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Kreissparkasse kontrolliert werden.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Die Kreissparkasse Tübingen unterstützt die Gesundheit ihrer Beschäftigten mit verschiedenen Maßnahmen. Für die Koordination des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist ein Steuerkreis mit Beteiligung des Personalrats implementiert. Der Steuerkreis trifft sich mindestens dreimal im Jahr. Ferner existiert auf Basis der gesetzlichen Regelungen unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin, des Personalrats sowie des Personalleiters ein Arbeitsschutzausschuss, der sich in der Regel viermal im Jahr trifft und dort regelmäßig alle Fragen rund um den Arbeitsschutz erörtert.
Die Kreissparkasse Tübingen beschäftigt keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Kreissparkasse kontrolliert werden.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Insgesamt umfasst die Stundenzahl für Schulungsmaßnahmen im Jahr 2020 10.738 Stunden, wobei 4.399 Stunden auf weibliche Beschäftigte und 6.339 Stunden auf männliche Beschäftigte entfielen.
Hinsichtlich der Angestelltenkategorie gibt es keine Differenzierung.
Sofern ein entsprechender Qualifizierungsbedarf festgestellt wird, ermöglichen wir unseren Beschäftigten unabhängig von Geschlecht und Beschäftigungsumfang die Weiterbildung. Dabei fördern wir Langzeitlehrgänge durch bezahlte Freistellungen sowie durch die weitgehende Übernahme der Weiterbildungskosten.
Zwischenzeitlich fördern wir in vielen Fällen durch individuelles Coaching und Lerngruppen mit fachlichen Paten die Qualifikation unserer Beschäftigten. Eine stundenweise Erfassung der Aus- und Weiterbildungszeiten ist auch vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Die Gesamtausgaben für Weiterbildungen (ohne die Ausgaben für die Ausbildung) belaufen sich jährlich auf ca. 700.000 Euro.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Verwaltungsrat der Kreissparkasse Tübingen (zum 31.12.2020): Grundlage für die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist das Sparkassengesetz für Baden-Württemberg. Danach besteht der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Tübingen aus dem Vorsitzenden (Vorsitzender des Kreistags des Landkreises Tübingen), elf weiteren Mitgliedern und sechs von den Beschäftigten gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten. Die weiteren Mitglieder werden nach Maßgabe des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg vom Kreistag des Landkreises Tübingen bestellt.
Mitglieder insgesamt: 18
- davon Frauen: 5 (28 Prozent)
- davon Männer: 13 (72 Prozent)
Altersstruktur/Anzahl der Mitglieder:
- unter 30 Jahren: keine
- zwischen 30 und 50 Jahren: 10 (56 Prozent)
- über 50 Jahren: 8 (44 Prozent).
Zur Diversitätskategorie „Minderheiten“ werden keine Daten erhoben.
Beschäftigte der Kreissparkasse Tübingen (zum 31.12.2020): Insgesamt: 838 Beschäftigte
- davon Frauen: 531 (63 Prozent)
- davon Männer: 307 (37 Prozent)
Altersstruktur:
- unter 30 Jahren: 138 (16 Prozent)
- zwischen 30 und 50 Jahren: 366 (44 Prozent)
- über 50 Jahren: 334 (40 Prozent).
Beschäftigte in Teilzeit: 320 (38 Prozent)
- davon Frauen: 306 (96 Prozent)
- davon Männer: 14 (4 Prozent)
Auszubildende: 38
- davon Frauen: 24 (63 Prozent)
- davon Männer: 14 (37 Prozent)
Zur Diversitätskategorie „Minderheiten“ werden keine Daten erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Es liegen keine Diskriminierungsvorfälle vor.
17. Menschenrechte
de
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Für die Kreissparkasse Tübingen gehören die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit zu ihrem Selbstverständnis. Die Beschäftigung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegt der inländischen Gesetzgebung.
Vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells der Kreissparkasse Tübingen als regional und im inländischen Rechtsraum verankerten Kreditinstitut erfolgt die Risikoanalyse auf der Ebene unserer externen Dienstleister/Lieferanten (Auftragnehmer). Im Ergebnis sind wir uns des Risikos einer Verletzung von Menschenrechten durch unsere Auftragnehmer bewusst.
Deshalb haben wir inzwischen im Austausch und in Abstimmung mit dem Vorstand und den betreffenden Fachbereichen der Kreissparkasse Tübingen über einen Beschluss des Vorstandes ein Konzept einer Nachhaltigkeitsvereinbarung mit unseren Lieferanten und Dienstleistern erarbeitet und zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft gesetzt. Mit dieser Nachhaltigkeitsvereinbarung möchten wir die Zusammenarbeit mit unseren Auftragnehmern auf der Grundlage gemeinsamer ethischer Werte gestalten, was die Achtung von Menschenrechten einschließt. Die Nachhaltigkeitsvereinbarung beinhaltet das Nachhaltigkeitsbekenntnis der Kreissparkasse Tübingen („Dafür stehen wir“) sowie das Nachhaltigkeitsbekenntnis unserer Lieferanten/Dienstleister. Neben Menschenrechtsbelangen (auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen) sowie weiteren Themen zur sozialen Verantwortung werden die Bereiche ökonomische und ökologische Verantwortung sowie Geschäftsethik angesprochen. Es ist das Ziel, die Nachhaltigkeitsvereinbarung ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung zu Beginn des Jahres 2020 sukzessive von unseren wesentlichen Lieferanten/Dienstleistern einzuholen, wobei die jeweiligen Fachbereiche über die Wesentlichkeit entscheiden und auf dieser Grundlage die Nachhaltigkeitsvereinbarung einholen. Ein konkreter Zeitpunkt für die Zielerreichung wurde nicht vorgegeben. Gemeinsam mit den beteiligten Fachbereichen wurde zu Beginn des Jahres 2021 eine Bestandsaufnahme zu den bislang erzielten Ergebnissen sowie zur Überprüfung des Konzeptes durchgeführt. Der jährliche Überprüfungsturnus wird auch zukünftig beibehalten. So stellen wir sicher, dass auch zukünftig von wesentlichen Auftragnehmern Nachhaltigkeitsvereinbarungen eingeholt werden. Im Ergebnis liegen Nachhaltigkeitsvereinbarungen mit wesentlichen Lieferanten/Dienstleistern vor bzw. die Fachbereiche sind mit wesentlichen Partnern im Gespräch. Die Nachhaltigkeitsvereinbarung ist mit unserem bestehenden, übergreifenden Managementkonzept zum Themenbereich Auslagerungen/Fremdbezug von Leistungen verknüpft. Für die Auslagerung von Geschäftsprozessen und den Fremdbezug von Dienstleistungen haben wir im Rahmen unseres Regelwerks Qualitätskriterien definiert, die einzelne Nachhaltigkeitsaspekte wie beispielsweise die Regionalität unserer Auftragnehmer aufgreifen.
Die Verantwortung für die Aktualität von Managementkonzepten bzw. für die Prüfung und Durchführung von Anpassungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen. Sie ist in unserem internen Regelwerk als Teil unserer betrieblichen Ordnung dokumentiert. Bei Anpassungen von Konzepten wird der Vorstand grundsätzlich eingebunden.
Darüber hinaus betrachten wir derzeit keine Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie unseren Produkten und Dienstleistungen ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben, als wesentlich.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
de
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.
Die Kreissparkasse Tübingen und der überwiegende Anteil der beauftragten Lieferanten und Dienstleister sind nicht in Regionen tätig, in denen die Achtung der Menschenrechte kritisch bewertet wird. Eine Überprüfung der Lieferanten und Dienstleister unter Menschenrechtsaspekten wird von der Kreissparkasse Tübingen im Rahmen der Beauftragung nicht explizit durchgeführt.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die Kreissparkasse Tübingen hat ihre Geschäftsstandorte ausschließlich in Deutschland im Landkreis Tübingen. Eine Prüfung im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen wird deshalb nicht vorgenommen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Die Kreisparkasse Tübingen arbeitet überwiegend mit Lieferanten aus der Region bzw. aus Deutschland zusammen. Eine Überprüfung neuer Lieferanten hinsichtlich Menschenrechtskriterien wird deshalb bisher nicht vorgenommen. Für die Zusammenarbeit mit Lieferanten/Dienstleistern haben wir ein Konzept einer Nachhaltigkeitsvereinbarung entwickelt und umgesetzt.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Lieferanten werden bislang nicht auf soziale Auswirkungen überprüft. Tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen bei unseren Lieferanten und in der Lieferkette sind uns nicht bekannt.
18. Gemeinwesen
de
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Das ist unsere Grundphilosophie und Teil des öffentlichen Auftrags. So tragen wir dazu bei, dass Projekte und Initiativen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt und verwirklicht werden können. Das Konzept für dieses Engagement in unserem Geschäftsgebiet steht auf drei Säulen: den Spenden, der Jugend- und Seniorenstiftung sowie dem Sponsoring. Sämtliche Leistungen erfolgen im Rahmen von jährlichen Budgets, die mit dem Vorstand abgestimmt und vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Tübingen genehmigt wurden. Über die Budgets hinaus haben wir für unser gesellschaftliches Engagement keine quantitativen, terminierten Ziele festgelegt. Die für die operative Umsetzung verantwortliche Abteilung Unternehmenssteuerung ist direkt dem Vorsitzenden des Vorstandes der Kreissparkasse Tübingen unterstellt und erstattet quartalsweise Bericht über das soziale Engagement der Kreissparkasse Tübingen. Wir haben im Zuge der Erstellung der DNK-Erklärung Risiken im Zusammenhang mit unserem Beitrag für das Gemeinwesen analysiert. Dabei wurden keine wesentlichen Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie unseren Produkten und Dienstleistungen ergeben und sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf Sozialbelange haben, identifiziert. Dessen ungeachtet sind wir uns der Verantwortung bei der Festlegung von Leistungen bzw. der Auswahl der Leistungsempfänger bewusst.
Insgesamt weist die soziale Leistungsbilanz für das Jahr 2020 ein Fördervolumen von
522.000 Euro auf. In der Sport- und Kulturförderung engagierten wir uns mit 228.000 Euro. Vereinen und sozialen Einrichtungen, einschließlich der Kirchen, flossen 95.000 Euro zu. An Städte und Gemeinden sowie die Eberhard-Karls-Universität Tübingen wurden 81.000 Euro überwiesen. Traditionell eng verbunden sind wir auch mit den Schulen im Kreis Tübingen, die mit 56.000 Euro gefördert wurden.
Als Sparkasse setzen wir uns für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ein. Die Förderung von Projekten zu Umwelt- und Naturschutz ist ein fester Bestandteil dieses Engagements. Im Jahr 2020 haben wir Umweltschutzprojekte sowie die Agentur für Klimaschutz mit 62.000 Euro unterstützt.
Die Verschuldung von privaten Haushalten ist ein gesellschaftliches Thema, dem sich nach unserer Überzeugung auch Banken und Sparkassen stellen müssen. Die Kreissparkasse Tübingen unterstützt vor diesem Hintergrund die Schuldnerberatung seit dem Jahr 1996.
Für den Betrieb unseres Bistros im Sparkassen Carré haben wir das Unternehmen „Insiva GmbH“ beauftragt. Die Integrationsfirma Insiva ist eine gemeinnützige GmbH mit dem grundsätzlichen und dauerhaften Ziel, anspruchsvolle Arbeitsplätze sowie Qualifizierungsangebote für Menschen mit Behinderung zu schaffen und so eine Brücke auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schlagen. Damit ermöglichen wir Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung.
Mit unserer regionalen Spendenplattform „Gut für NeckarAlb“ bieten wir einerseits gemeinnützigen Initiativen in der Region Neckar-Alb eine Plattform, sich und ihre Anliegen zu präsentieren. Andererseits gibt die Plattform engagierten Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die Aktionen in unserer Region, welche sie direkt über das Portal durch Geldspenden unterstützen können. Die Spendenplattform „Gut für NeckarAlb“ ist eine Initiative von betterplace.org – Deutschlands größter gemeinnütziger Spendenplattform – und den Kreissparkassen Tübingen und Reutlingen.
Wir übernehmen auch international Verantwortung. Seit mehreren Jahren arbeiten wir in einer Projektpartnerschaft mit der Sparkassenstiftung für internationale Kooperation zusammen und engagieren uns mit Beratungs- und Qualifizierungsleistungen im Mikrofinanzsektor in Tansania.
Neben dem sozialen Engagement sind wir außerdem auch ein verlässlicher Steuerzahler für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen im Geschäftsgebiet. Mit einem Betrag von ca. 13,6 Mio. Euro leistete die Kreissparkasse Tübingen als einer der größten Steuerzahler im Landkreis einen wesentlichen Betrag dazu, dass die öffentliche Hand ihre Aufgaben erfüllen kann.
Zum Jahresende 2020 bieten wir 838 Beschäftigten einen wohnortnahen Arbeitsplatz. Für die Gehälter (inkl. betriebliche Altersversorgung und Sozialversicherungsbeträge) der Beschäftigten wendet die Kreissparkasse Tübingen jährlich einen Betrag von ca. 46 Mio. Euro auf.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
de
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
|
Euro |
Einnahmen |
127.826.019,20 € |
= unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert |
127.826.019,20 € |
|
|
Betriebskosten |
24.650.738,92 € |
+ Löhne und sonstige betriebliche Leistungen |
46.874.682,57 € |
+ Zahlungen an Kapitalgeber |
11.423.346,29 € |
+ Zahlungen an die Regierung |
13.589.241,31 € |
+ Investitionen in die Gemeinschaft |
509.941,30 € |
= ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert |
97.047.950,39 € |
|
|
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unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert |
127.826.019,20 € |
- ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert |
97.047.950,39 € |
= beibehaltener wirtschaftlicher Wert |
30.778.068,81 € |
Datenquelle: vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung vom 18.03.2021
Berechnungsgrundlage: Einnahmen: Zinseinnahmen aus Kredit und Geldmarktgeschäften, Zinseinnahmen aus festverzinslichen Wertpapieren, Einnahmen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Einnahmen aus Beteiligungen, Einnahmen aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen, Provisionseinnahmen, Einnahmen aus Finanzgeschäften, Einnahmen aus dem Wertpapierhandel, Sonstige betriebliche Erträge (ordentliche Erträge, Veräußerungsgewinne aus Grundstücken und Gebäuden Anlagevermögen, Veräußerungsgewinne aus sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens und Betriebs- und Geschäftsausstattung)
Betriebskosten: Verwaltungsaufwendungen ohne Sponsoring (EDV-Kosten, Aufwendungen für die Nutzung eigener und fremder Grundstücke, Kommunikations- und Transportkosten, Werbeaufwand ohne Sponsoring, Bürokosten), übriger Sachaufwand, aperiodischer Sachaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen (ordentliche Aufwendungen), Provisionsaufwendungen
Löhne: Personalaufwand, Abfindungen
Zahlungen an Kapitalgeber: Zinsaufwendungen
Zahlungen an die Regierung: Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstige Steuern, Steuerzinsen
Investitionen in die Gemeinschaft: Spenden, Sponsoring
19. Politische Einflussnahme
de
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Kreissparkasse Tübingen ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Die Verbände vertreten die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber den politischen Institutionen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden-Württemberg und sie organisieren die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Relevante Themenfelder für die Interessenvertretung - und zugleich die Herausforderungen für unsere Geschäftstätigkeit - sind aufsichtsrechtliche Anforderungen sowie wirtschafts-, steuer- und geldpolitische Rahmenbedingungen. Für uns relevante Gesetzgebungsverfahren sind weiterhin der EU-Aktionsplan für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums sowie aktuelle regulatorische Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit, wie z. B. das Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Hierzu wurden von unserer Seite aus keine Eingaben gemacht. Die Anforderungen aus dem EU-Aktionsplan haben wir im Jahr 2020 in unsere strategische Analyse einbezogen. Generell erfolgt über die Lobbyarbeit des DSGV sowie des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg hinaus keine direkte politische Einflussnahme durch die Kreissparkasse Tübingen. Vor diesem Hintergrund liegt aktuell und auch mit Blick auf die Zukunft kein Konzept vor, das auf die unmittelbare politische Einflussnahme durch die Kreissparkasse Tübingen abzielt. Wir sind uns des Risikos bewusst, dass bei einer übergreifenden Lobbyarbeit für eine Vielzahl an Sparkassen die spezifischen Belange der Kreissparkasse Tübingen nicht ausreichend berücksichtigt werden könnten.
Die Kreissparkasse Tübingen spendet nicht an Regierungen, politische Parteien, politische Stiftungen, einzelne Politiker, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften oder mit ihnen verbundene Einrichtungen und sie unterstützt auch nicht politische Einrichtungen durch eine Mitgliedschaft.
Neben ihrer Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer Reutlingen unterstützt die Kreissparkasse Tübingen durch ihre Mitgliedschaft gemeinnützige Vereine in ihrem Geschäftsgebiet, die sich für soziale, ökologische oder kulturelle Belange in der Region engagieren.
Die Compliance-Funktion wird bei der Kreissparkasse Tübingen durch die Abteilung Beauftragtenwesen wahrgenommen. Hierzu sind weitere Ausführungen beim Kriterium 20 - Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten - dargestellt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
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Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Kreissparkasse Tübingen leistet keine Geld- oder Sachzuwendungen an Regierungen, politische Parteien, politische Stiftungen, einzelne Politiker, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften oder mit ihnen verbundene Einrichtungen oder für politische Zwecke.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
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Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Kreissparkasse Tübingen hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind, gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen. Die Kreissparkasse Tübingen unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt sie nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Baden-Württemberg.
Träger der Kreissparkasse Tübingen ist der Landkreis Tübingen. Organe sind der Verwaltungsrat, der Kreditausschuss und der Vorstand. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmt das Sparkassengesetz, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.
Das Konzept zur Sicherstellung von gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens umfasst die Bereiche Geschäftsstrategie, Verhaltensrichtlinien der Kreissparkasse Tübingen, Leitlinien für die Beschäftigung bei der Kreissparkasse Tübingen sowie die organisatorische Verankerung der Abteilung Beauftragtenwesen und der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Über die regelmäßige Berichterstattung sind der Vorstand der Kreissparkasse Tübingen, die Interne Revision sowie der Verwaltungsrat eingebunden. Auf diese Weise soll dem Risiko, dass Mitarbeitende gegen Gesetze oder Richtlinien verstoßen, entgegengewirkt werden.
In unserer Geschäftsstrategie ist der Grundsatz verankert, dass wir in allen Bereichen unseres unternehmerischen Handelns die maßgeblichen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften beachten. Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Dieser Grundsatz ist sowohl in den auf unserer Homepage veröffentlichen „Verhaltensrichtlinien der Kreissparkasse Tübingen“, als auch in den in unserem internen Regelwerk dokumentierten „Leitlinien für die Beschäftigung bei der Kreissparkasse Tübingen“ schriftlich fixiert. Diese Verhaltensrichtlinien und Leitlinien enthalten auch Regelungen zum Thema Korruption. Im Ergebnis können Verstöße zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen, zivil- und strafrechtlichen Verfahren bis hin zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen. Die Zuverlässigkeit der Mitarbeitenden wird jährlich von den jeweiligen Führungskräften überprüft.
Für die Überwachung dieser Vorgaben ist die Abteilung Beauftragtenwesen (Compliance-Stelle) verantwortlich. Sie ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.
Die Abteilung Beauftragtenwesen stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen. Es werden zudem mögliche Interessenskonflikte identifiziert. Weiter unterstützt und berät die Abteilung Beauftragtenwesen den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben und erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht. Die Informationen werden an die Interne Revision und den Verwaltungsrat weitergeleitet.
Für die Einhaltung von Rechtsvorschriften zum Datenschutz ist die betriebliche Datenschutzbeauftragte zuständig. Zu diesem Zweck betreibt die Kreissparkasse Tübingen ein Datenschutzmanagementsystem, welches die datenschutzkonforme Verarbeitung der personenbezogenen Daten sicherstellt und Anpassungsbedarf identifiziert. Damit werden die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen des Datenschutzes systematisch gesteuert, umgesetzt und kontrolliert, Risikoanalysen ermöglicht und die Organisation des Datenschutzes dokumentiert.
In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Die Mitarbeitenden werden über unser internes Informationsportal regelmäßig über compliancerelevante Themen informiert.
Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (Hinweisgebersystem).
Die Compliance-Stelle erstellt eine Risikoanalyse in Bezug auf Betrugs- und Korruptionsrisiken, um den Umfang und Schwerpunkt der Compliance-Funktion zu ermitteln und dadurch deren Wirksamkeit sicherzustellen. Diese Risikoanalyse wird laufend, mindestens einmal jährlich aktualisiert. Im Ergebnis wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie unseren Produkten und Dienstleistungen ergeben und sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben. Über die Ableitung von Handlungsfeldern aus der Risikoanalyse hinaus bestehen keine weiteren konkreten Zielsetzungen für den Compliancebereich.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
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Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die Kreissparkasse Tübingen hält bezogen auf das gesamte Unternehmen einen Überwachungsplan mit diversen Tatbeständen vor, insbesondere auch hinsichtlich der regelmäßigen (Stichproben-) Kontrolle von Korruption, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Prüfungen erfolgen grundsätzlich risikoorientiert. Sie beziehen sich immer auf zuvor definierte Sachverhalte, nicht auf einzelne Betriebsstätten (Filialen). Insofern wurden keine Betriebsstätten als solche auf Korruptionsrisiken hin geprüft. Aktuell gehen wir von einem niedrigen Risiko aus.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Es liegen keine bestätigten Korruptionsfälle vor.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Die Kreissparkasse Tübingen hat in Einzelfällen intern Gesetzesverstöße festgestellt. Diese wurden -soweit möglich - durch Nacharbeiten geheilt. Es wurden jedoch keine Bußgelder oder sonstige nicht monetäre Strafen verhängt.